Keine Berufs- und höheren Fachprüfungen auf Englisch im Berufsfeld der ICT. Eine Ungleichbehandlung durch den Bund?
23.3118 · Interpellation · 2023-03-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss SBFI können nach Artikel 70 der Bundesverfassung Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen im Berufsfeld ICT nicht in Englisch durchgeführt werden. Da aber in manchen Bereichen der Hochschulen sowie der Höheren Fachschulen Englisch als Unterrichts- und Prüfungssprache akzeptiert wird, führt dies zu einer Ungleichbehandlung der Berufs- und Höheren Fachprüfungen gegenüber den Hochschulen und Höheren Fachschulen. Und gerade weil im Berufsfeld der ICT Englisch die Berufssprache ist, werden durch diese Verweigerung dringend gebrauchte Fachkräfte verwehrt. Ich bitte deshalb den BR um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist sich der BR dieser Ungleichbehandlung bewusst?
2. Wäre der BR bereit, die Möglichkeit der Durchführung von Berufs- und Höheren Fachprüfungen in englischer Sprache zu prüfen?
2a. Wenn ja, welche Massnahmen plant der BR, um sicherzustellen, dass bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen im Berufsfeld der ICT die Verwendung von Englisch künftig ermöglicht wird?
3. Warum ist es möglich, dass an den Hochschulen und den Höheren Fachschulen Unterricht und Prüfungen in Englisch erfolgen können, aber nicht bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen?
4. Was unternimmt die Regierung, um die Gleichbehandlung der Tertiärstufe A (Hochschulbildung) und B (Höhere Berufsbildung), in Bezug auf die Sprachlichkeit in der Ausbildung und Prüfung sicher zu stellen?
Begründung
Gemäss Artikel 41 der Bundesverfassung (BV) haben alle Personen Anspruch auf Bildung. Die BV sieht eine Gleichbehandlung der Tertiärstufe A (Hochschulbildung) und B (Höhere Berufsbildung) vor. Beide Wege bilden Personen aus, die im Arbeitsleben tätig sind und dazu beitragen, dass die Schweiz wirtschaftlich und gesellschaftlich erfolgreich bleibt. Zudem sieht das Berufsbildungsgesetz (BBG) vor, dass die Höhere Berufsbildung eng mit der Hochschulbildung verbunden ist und sie zusammen ein integriertes Bildungssystem bilden. Das BBG sieht vor, das das Berufsbildungssystem den Einzelnen die Fähigkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen. Dafür ist gerade im Berufsfeld der ICT die Englische Unterrichts- und Prüfungssprache zwingend notwendig.
Trotzdem dürfen gemäss SBFI ganze Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen im Berufsfeld ICT nicht in Englisch durchgeführt werden, da dies im Artikel 70 BV nicht explizit aufgeführt ist (Primat der Landessprachen). Das führt zu einer Ungleichbehandlung der Berufs- und Höheren Fachprüfungen gegenüber den Hochschulen: Auch im Hochschulgesetz ist die Zulassung von Englisch als Unterrichts- und Prüfungssprache nicht explizit festgeschrieben, es gibt jedoch bestimmte Fachbereiche auf Tertiärstufe A, u.a. die Informatik, in denen Englisch als Unterrichtssprache üblicherweise akzeptiert wird. An den Höheren Fachschulen wird in manchen Bereichen Englisch als Unterrichts- und Prüfungssprache ebenfalls akzeptiert. Gemäss Artikel 14 Absatz 1 MiVo-HF können die kantonalen Bewilligungsbehörden für die Höheren Fachschulen die Verwendung von Unterrichts- und Prüfungssprachen zulassen, die für die Ausübung des betreffenden Berufs erforderlich sind oder für eine internationale Ausrichtung des Studiengangs notwendig sind. Im BBG ist die Englische Unterrichts- und Prüfungssprache für die Höheren Fachschulen ebenfalls nicht explizit erwähnt. Demnach ist auch bei den Höheren Fachschulen eine Ungleichbehandlung gegenüber den Berufs- und Höheren Fachprüfungen festzustellen.
Gerade im Bereich ICT, wo die Berufssprache Englisch zentral ist und der Fachkräftemangel besonders akut ist, dürfte diese Ungleichbehandlung vielen ICT-Fachkräften den Zugang zu einem Abschluss verwehren. Dies wirkt sich negativ auf die Wertschöpfung der Schweiz aus.
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bei den Angeboten der höheren Berufsbildung punktuelle Unterschiede gibt. Während die Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF, SR 412.101.61) Englisch als Unterrichtsprache zulässt (Art. 4), ist bei den eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und eidgenössischen höheren Fachprüfungen (HFP) weder im Berufsbildungsgesetz (BBG, SR 412.10) noch in der Berufsbildungsverordnung (BBV, SR 412.101) eine Prüfungsabnahme auf Englisch vorgesehen.
Die Trägerschaften, welche bei den BP und HFP für die Prüfungen verantwortlich sind, agieren bei der Umsetzung wie eine Behördenstelle und übernehmen gegenüber Dritten verbindliche und hoheitliche Aufgaben. Damit sind sie gemäss Art. 70 der Bundesverfassung (BV, SR 101) an die Amtssprachen gebunden. Um eine Prüfung in einer zusätzlichen Sprache durchführen zu können, wäre eine Anpassung der Berufsbildungsgesetzgebung (BBG oder BBV) erforderlich.
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gelten die Prüfungsordnungen als private Normen, welche nicht auf einer formal-gesetzlichen Rechtssetzungsdelegation beruhen. Erst durch die Genehmigung durch den Bund werden sie dem öffentlichen Recht gleichgestellt. Der Bund könnte englische Prüfungen, wie oben erwähnt, nur genehmigen, wenn höherrangiges Recht diese Möglichkeit vorsähe. Diese Voraussetzung ist zurzeit nicht erfüllt.
2./2.a/4. Der Fachkräftemangel hat sich in der Schweiz über alle Branchen hinweg akzentuiert. Die Möglichkeit, künftig eidgenössische Prüfungen neben den Amtssprachen auch in Englisch durchzuführen, könnte aus Sicht des Bundesrats durchaus dazu beitragen, vorhandenes Fachkräftepotential besser auszuschöpfen. Dies insbesondere in Branchen, die stark auf den internationalen Markt ausgerichtet sind oder Englisch deren Fach- und Praxissprache ist. Damit könnten zudem innerhalb der Tertiärstufe und insbesondere innerhalb der höheren Berufsbildung vergleichbare Voraussetzungen geschaffen werden. Im Bereich der Hochschulen sind die Institutionen in ihrem Bildungsangebot autonom. Der Bund hat dazu keine inhaltlichen Regulierungen erlassen.
Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Möglichkeit der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und Höheren Fachprüfungen in englischer Sprache als Erweiterung des laufenden Projekts "Positionierung HF" zu prüfen. Es geht dabei einerseits um das Ansehen und die Bekanntheit der höheren Fachschulen auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt - national wie international. Andererseits soll die Attraktivität der höheren Berufsbildung insgesamt erhöht werden. Diese Massnahmen werden auch zu Anpassungen in der Berufsbildungsgesetzgebung führen, die dem Parlament in der kommenden Legislatur vorgelegt werden sollen.
Antwort des Bundesrates.