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23.406 · Parlamentarische Initiative · 2023-03-14

Departement des Innern

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Artikel 5 Absatz 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und die Finanzhilfen für Familienorganisationen wird wie folgt geändert:

1. Die Kinderzulage beträgt mindestens 250 Franken pro Monat.

2. Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 300 Franken pro Monat.

Begründung

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) wurde im November 2006 von 68 Prozent der Stimmenden angenommen. Infolgedessen müssen alle Kantone seit dem 1. Januar 2009 Kinderzulagen von mindestens 200 Schweizer Franken pro Kind und Monat bis zum Alter von 16 Jahren und Ausbildungszulagen von mindestens 250 Schweizer Franken pro Monat für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, auszahlen.

Nach einer Geburt muss eine grosse Mehrheit der Familien aufgrund der teilweisen Reduzierung der Arbeitszeit von mindestens einem Elternteil einen vorübergehenden Einkommensrückgang hinnehmen, obwohl die Haushaltsausgaben durch das Empfangen eines Kindes deutlich und dauerhaft steigen. Im Durchschnitt stellt jedes Kind ein monatliches Budget von mindestens Schweizer Franken 1000 dar, wenn man die Kosten für Unterkunft, Nahrung, Pflege, Erziehung, Kleidung usw. berücksichtigt. Zu diesen Kosten kommen noch eventuelle Betreuungskosten hinzu.

Die aktuelle Teuerung trifft die Familien mit weniger Einkommen besonders hart, da die höheren Kosten für Treibstoffe, Gas, Strom, Krankenkassenprämien, Mietzinsen, etc. ihr Budget überdurchschnittlich belastet. Gemäss FamZG passt der Bundesrat allerdings die Mindestansätze der Familienzulagen der Teuerung nur dann an, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Prozent gestiegen ist. Diese Voraussetzung ist in der Zeitspanne seit Inkrafttreten des Gesetzes 2009 bis Ende 2022 mit einer Teuerung von aktuell 3,3 Prozent nicht erfüllt.

Artikel 116 der Bundesverfassung besagt, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie berücksichtigt. Die Familienzulagen bieten eine Unterstützung für alle Familien, unabhängig vom gewählten Betreuungs- und Erwerbsmodel. Sie erlauben den Familien ihre Familienmodelle selber zu wählen, so tragen sie dazu bei, dass Kinderbetreuung unabhängig vom Familienmodell finanziell tragbarer wird. Die Stärkung einer solchen Unterstützungsmassnahme entspricht auch den Wünschen der Schweizer Bevölkerung. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des privaten Instituts Sotomo zeigt, dass eine deutliche Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer eine möglichst umfassende Unterstützung von allen Familien wünscht - unabhängig von der Wirkung auf die Erwerbsbeteiligung.

Familienzulagen sind steuerpflichtiges Einkommen, was indirekt zu einem teilweisen Ausgleich zwischen den Familien je nach Einkommensniveau führt.

Mehrere Kantone zahlen bereits Kinderzulagen in Höhe von 250 Schweizer Franken oder mehr aus. Dies gilt für Basel-Stadt, Genf, Freiburg, Jura, Waadt, Wallis und Zug sowie für Kinder über 12 Jahren auch für Luzern und Neuenburg.

Die Erhöhung der Mindestleistungen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG, Art. 7), von der Kinder und Jugendliche in Berggebieten profitieren, bleibt gültig. Bei Annahme dieser parlamentarischen Initiative würden die Mindestleistungen für Kinder 270 Schweizer Franken statt wie bisher 220 Schweizer Franken betragen, bzw. 320 Schweizer Franken statt wie bisher 270 Schweizer Franken für die Ausbildungszulage.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 17.04.2026

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Umsetzung der pa. Iv. Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» (23.406). Dieser Vorentwurf, der eine Erhöhung der Mindestansätze der Kinderzulagen auf 250 Franken und der Ausbildungszulagen auf 300 Franken vorsieht, wurde in verschiedenen Punkten kritisiert. Angesichts dieser Rückmeldungen ist die Kommission auf ihren Eintretensbeschluss zurückgekommen und beantragt mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Die meisten Kantone, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie zahlreiche weitere Organisationen lehnen den Vorentwurf ab. In ihren Augen handelt es sich um eine Lösung nach dem Giesskannenprinzip, die beträchtliche Mehrkosten verursacht, ohne bedürftigen Familien gezielt zu helfen. Sie haben zudem darauf hingewiesen, dass das Familienzulagensystem auf dem Modell des Föderalismus beruht: Eine Erhöhung der Mindestansätze würde den Handlungsspielraum der Kantone, ihre Familienpolitik an die regionalen Bedürfnisse anzupassen, unnötig einschränken. Gewisse Vernehmlassungsteilnehmende haben ausserdem angeregt, die Einführung der neuen Betreuungszulage abzuwarten, bevor weitere Änderungen der Familienzulagen beschlossen werden.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass Familien aufgrund der Teuerung sowie der steigenden Krankenkassenprämien und Mieten mit einem erheblichen Kaufkraftverlust konfrontiert sind. Dieser könnte mit einer Anhebung der Familienzulagen teilweise kompensiert werden. Sie beantragt deshalb, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben. Der Nationalrat wird im Sommer über die Abschreibung befinden.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

sgk.csss@parl.admin.ch

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)