24.3356 · Interpellation · 2024-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Laut einer von der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) im Jahr 2023 durchgeführten Umfrage über die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts für soziale Arbeit (für die Berufe Sozialarbeit, Sozialpädagogik, soziokulturelle Animation, Gemeindeanimation, Kindheitspädagogik und Arbeitsagogik) sind mehr als die Hälfte der befragten Einrichtungen in der Westschweiz mit Rekrutierungsschwierigkeiten konfrontiert, wobei 16,3 Prozent den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften als gravierend bezeichnen. Im Jahr 2022 konnten 277 ausgeschriebene Stellen nicht besetzt werden. Dieser Mangel an qualifiziertem Personal hat konkrete Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte und die Qualität der Leistungen, die für die Zielgruppen erbracht werden. So musste im Oktober 2023 ein Kinderheim im Kanton Waadt aufgrund von Rekrutierungsschwierigkeiten geschlossen werden.
Angesichts mangelnder Anerkennung und schwieriger Arbeitsbedingungen haben soziale Einrichtungen Mühe, Personal zu rekrutieren, und stellen daher Personen ohne entsprechende Ausbildung an. Unter solchen Umständen kann eine angemessene und auf komplexeste Situationen zugeschnittene Sozialarbeit nicht mehr sichergestellt werden.
Es scheint notwendig zu sein, die Beschäftigungssituation in der sozialen Arbeit auf nationaler Ebene besser zu verstehen, mehr Fachkräfte auszubilden und ihnen attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, um qualitativ hochwertige Leistungen zu gewährleisten.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Teilt er die Befürchtungen der Personalverbände und Einrichtungen hinsichtlich des Mangels an qualifiziertem Personal im Bereich der Sozialarbeit?
Wie will er in Zusammenarbeit mit den Kantonen dagegen vorgehen?
Wie plant er, den Mangel an Daten über die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation auf nationaler Ebene zu beheben?
Könnte er sich vorstellen, ein kantonales Pilotprojekt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu unterstützen?
Wie will er bessere Arbeitsbedingungen für diplomierte Fachkräfte gewährleisten?
Was kann er tun, um die Attraktivität der Ausbildung im Bereich der Sozialarbeit zu erhöhen (am Beispiel der Umsetzung der Pflegeinitiative)?
Wie reagiert der Bundesrat auf das Bedürfnis nach Anerkennung der Berufe im Bereich der Sozialarbeit? Was hält er insbesondere von der Aufwertung von Abschlüssen in Sozialarbeit, deren Titel nicht geschützt sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die Daten der Beschäftigungsstatistik des BFS zeigen, dass das Gesundheits- und Sozialwesen in den letzten Jahren von überdurchschnittlichen Rekrutierungsschwierigkeiten betroffen war. Gleichzeitig verzeichnete die Branche aber auch ein ausserordentlich starkes Beschäftigungswachstum, d.h. es konnten viele Stellen besetzt werden. Die Ergebnisse der Umfrage der HES-SO sind ebenfalls vor diesem Hintergrund zu sehen. Hinzu kommen konjunkturell bedingte Herausforderungen: 2023 waren praktisch alle Branchen mit erhöhten Rekrutierungsschwierigkeiten konfrontiert: Die Erholung von der Covid-19-Krise war mit einem sehr starken Beschäftigungswachstum verbunden und die Quote der registrierten Arbeitslosen erreichte in der Schweiz mit 2,0% den tiefsten Wert seit 22 Jahren. Auch in struktureller Hinsicht stellt die Deckung des Fachkräftebedarfs, unter anderem aufgrund der zunehmenden Pensionierung der Baby-Boomer-Generation, eine breite Herausforderung für den Schweizer Arbeitsmarkt dar.3) Mit dem «Indikatorensystem Arbeitskräftesituation» des SECO kann die Fachkräftesituation in der Schweiz nach Berufen vergleichend analysiert werden. Die darin verwendeten Daten der Bundesstatistik können von den Branchen- und Berufsverbänden auch für vertiefende Analysen genutzt werden.2, 4-6) Der Bund schafft mit seiner Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik die Voraussetzungen, damit sich Arbeitnehmende, Unternehmen und Bildungsinstitutionen möglichst gut und vorausschauend an Veränderungen in der Nachfrage nach Fachkräften anpassen können. Die Analyse sowie die Entwicklung von Massnahmen zur Vermeidung und Behebung von Personalknappheiten in einzelnen Branchen liegt aber in der Verantwortung der Unternehmen bzw. der Organisationen der Arbeitswelt (OdAs). Die Branchen stehen dabei etwa durch die Schaffung guter Arbeitsbedingungen oder durch die Promotion von Aus- und Weiterbildungen miteinander im Wettbewerb, wobei dem Bund keine aktive Rolle zukommt. Die Verbände nehmen ihre Aufgaben auch wahr. So wird bspw. zurzeit vom Schweizerischen Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich (SAVOIRSOCIAL) gemeinsam mit der Konferenz der Fachhochschulen für Soziale Arbeit (SASSA) die Fachkräftesituation im Sozialbereich analysiert. Ziel ist es, aktuelles Steuerungswissen für Entwicklungen in der Berufsbildung des Sozialbereichs zu schaffen. 7) In der Schweiz können Abschlüsse im Bereich der Sozialen Arbeit auf sehr vielfältige Weise erworben werden. Neben den Abschlüssen im Bereich der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung, können auch Hochschulabschlüsse, insbesondere an Fachhochschulen, erworben werden. Die Abschlüsse sowie die verliehenen Titel werden auf dem Arbeitsmarkt sehr geschätzt. Bei den Abschlüssen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung handelt es sich um eidgenössische bzw. eidgenössisch anerkannte Abschlüsse und die Titel sind bundesrechtlich geschützt. Die Hochschultitel werden durch ihre jeweiligen Trägergesetze geschützt, d.h. in der Regel durch die Kantone. Die Kantone haben diese Kompetenz sehr unterschiedlich wahrgenommen. Zudem hat der Bund den falschen Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln unter bestimmten Voraussetzungen durch das Strafgesetzbuch (SR 311.0) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241) generell unter Strafe gestellt.