24.3457 · Motion · 2024-04-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie durch die verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S verbessert werden kann. Im Speziellen soll untersucht werden, wie staatliche Stellen, der private Sektor und Non-Profit-Organisationen verstärkt zusammenarbeiten können, um:
Den Zugang zum Arbeitsmarkt für Schutzsuchende zu erleichtern.
Gezielte Aus- und Weiterbildungsprogramme zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und die Fähigkeiten der Schutzsuchenden abgestimmt sind.
Begründung
Die Integration von Schutzsuchenden mit Status S in den Schweizer Arbeitsmarkt stellt eine wesentliche Herausforderung dar - nicht nur im Hinblick auf die finanzielle Eigenständigkeit der Schutzsuchenden, sondern auch auf die Nutzung ihres Potenzials für den Schweizer Arbeitsmarkt. Angesichts des Arbeitskräftemangels in verschiedenen Branchen können Schutzsuchende eine wertvolle Unterstützung darstellen. Eine engere Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, der Wirtschaft und von Non-Profit-Organisationen kann den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Partnerschaftsmodelle mit der Wirtschaft ermöglichen es, Ressourcen zu bündeln, Expertise aus verschiedenen Bereichen zu nutzen und so die berufliche Integration wirkungsvoller und effizienter zu gestalten. Durch die verbesserte Koordination können administrative Hürden minimiert und die Effizienz der Integrationsbemühungen gesteigert werden. Dies unterstützt nicht nur die betroffenen Individuen, sondern stärkt auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz und entlastet den Staatshaushalt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S zu stärken und somit das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Bund und Kantone haben seit der Aktivierung des Schutzstatus S am 12. März 2022 verschiedene Massnahmen getroffen, um die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu fördern.Seit dem 13. April 2022 existiert das Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» (Programm S), welches unter anderem Sprachförderungsmassnahmen beinhaltet und auf die berufliche Integration fokussiert ist. Im Hinblick auf eine effiziente und zielgerichtete Umsetzung sind die Kantone gehalten, sich an den Eckpunkten der Integrationsagenda Schweiz gemäss Artikel 14a der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) zu orientieren. Personen mit Schutzstatus S können zudem an den Bundesprogrammen «Integrationsvorlehre» sowie «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» teilnehmen.Am 8. Mai 2024 hat der Bundesrat der Öffentlichkeit ein Bündel von Massnahmen präsentiert, um eine Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S per Ende 2024 auf 40% anzustreben, die im Folgejahr noch weiter erhöht werden soll. Die Massnahmen wurden zusammen mit den Kantonen, den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern sowie Vertretungen der Schutzbedürftigen erarbeitet. Davon sollen auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene profitieren. Zu den geplanten Massnahmen gehören unter anderem die Verbesserung des Zugangs zu den Angeboten der öffentlichen Arbeitsvermittlung durch eine engere Zusammenarbeit mit den für die Integrationsförderung zuständigen Stellen in den Kantonen. Um die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu intensivieren, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zudem einen «Beauftragten Arbeitsmarktintegration» eingesetzt. Dieser soll aktiv zwischen den für die Betreuung der Geflüchteten zuständigen Behörden und der Wirtschaft vermitteln. Dabei sollen insbesondere national tätige Unternehmen vermehrt für die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S gewonnen werden. Im Hinblick auf eine erfolgreiche berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S kommt auch der Kommunikation grosse Bedeutung zu. Um die Erwartungen an Personen mit Schutzstatus S sowie an weitere Akteurinnen und Akteure wie die Wirtschaft noch klarer zu adressieren, wurde am 8. Mai 2024 deshalb mit verschiedenen Instrumenten eine gezielte Kommunikation lanciert. Dabei werden auf nationaler und regionaler Ebene unterschiedliche Kommunikationskanäle eingesetzt. Aufgrund der zahlreichen, bereits laufenden sowie geplanten Massnahmen erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.