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Die Ost-West-Bahnverbindung über den Jurasüdfuss stärken, ohne andere Verbindungen zu verschlechtern

24.3483 · Postulat · 2024-05-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

In seiner Stellungnahme zum Postulat 24.3071 erklärte der Bundesrat, dass er im Rahmen der nächsten Botschaft zum Bahnausbau Lösungen zur Wiedereinführung der Bahnverbindung zwischen Genf und Basel aufzeigen werde. Mit dem Ziel, der Verschlechterung des Fernverkehrs am Jurasüdfuss mit der Einführung des Fahrplans 2025 entgegenzuwirken, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der darlegt:

  • welche Infrastrukturmassnahmen, die im Angebotskonzept 2035 vorgesehen sind, für die Wiederherstellung und Stärkung der Strecke Genf–Basel unerlässlich sind, wobei der Terminplan für die Umsetzung eingehalten werden soll;

  • welche kleineren Infrastrukturmassnahmen umgehend getroffen werden könnten und es erlauben würden, die Fehlplanungen des Fahrplans 2025 zu korrigieren und somit die Jurasüdfusslinie zwischen Genf und Basel via Neuenburg rasch wieder einzuführen, ohne dabei andere Angebote von nationaler Bedeutung zu verschlechtern;

  • wie zur Minderung der Unannehmlichkeiten aufgrund des Fahrplans 2025 die im Laufe der Zeit zu treffenden Ausgleichsmassnahmen nachhaltig gesichert, deren Finanzierung sichergestellt und die Genehmigungsverfahren wo möglich vereinfacht werden können – namentlich Massnahmen wie ein direktes Umsteigen auf demselben Perron am Bahnhof Renens oder die Freigabe der nicht verwendeten Güterverkehrstrassen für den Personenverkehr;

  • wie der Ersatz der Züge auf der Jurasüdfusslinie, die an ihr Lebensende kommen, unter Berücksichtigung der steigenden Anzahl der Reisenden geplant und vorgezogen wird.

Begründung

Die Umsetzung des Fahrplans 2025 zeigte erhebliche Veränderungen im Fernverkehr der Westschweiz auf, insbesondere zwischen Basel und Genf via Delsberg und Neuenburg. Mit der Einführung des Fahrplans 2025 wird die Linie IC5 zwischen Genf und Olten für eine Dauer von bis zu mindestens 10 Jahren unterbrochen. Ebenso werden die Fahrzeiten für die Reisenden auf allen Verbindungen in der Westschweiz (durchschnittlich um 8 Prozent) steigen. Diese Änderungen im Fahrplan 2025 sind zwar vorteilhaft für den Güterverkehr oder für bestimmte Regionen der Schweiz. Sie rufen aber zahlreiche negative Reaktionen hervor in Bezug auf die Situation der Reisenden in der Westschweiz, die eingeschränkte Verbindung zwischen West- und Ostschweiz, das erschwerte Erreichen der CO2-Neutralität sowie die ungleiche Berücksichtigung des demografischen und wirtschaftlichen Stellenwerts der einzelnen Regionen und Agglomerationen der Schweiz.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit der Inbetriebnahme der Doppelspur zwischen Grellingen und Duggingen im Laufe des Jahres 2026 wird die Einführung des Halbstundentakts zwischen Basel und Biel ermöglicht. Jede zweite Verbindung wird bis Lausanne weitergeführt. Somit entsteht eine direkte Fernverkehrsverbindung zwischen Basel, Delémont und Lausanne, mit Umsteigen in Renens nach Genf/Genf Flughafen.

Im Rahmen des Angebotskonzepts 2035 hat das Parlament diese dritte Verbindung entlang des Jurasüdfusses (Halbstundenstakt Zürich–Biel–Lausanne und Stundentakt Basel– Delémont–Biel–Genf– Genf Flughafen) bereits im Jahr 2019 gutgeheissen. Ebenfalls 2019 und dann im Jahr 2023 wurden alle durch dieses Angebot bedingten Infrastrukturausbauten am Jurasüdfuss (z. B. Ligerztunnel) und im Genferseebogen (z. B. Tiefbahnhof mit Sanierung des oberirdischen Bahnhofs in Genf oder die neue Linie Morges–Perroy) vom Parlament genehmigt. In welchem Jahr die Inbetriebnahme erfolgen soll, wird bei der Umsetzungsplanung festgelegt.

2. Bei den Beratungen der Botschaft über den Stand der Eisenbahn-Ausbauschritte (Botschaft 2023) hat das Parlament im März 2024 einen Kredit in Höhe von 100 Millionen Franken für Verbesserungsmassnahmen am Fahrplan 2025 in der Westschweiz verabschiedet. Demnach wurde der Bundesrat bereits mit der Durchführung von Studien zu denkbaren Anpassungen beauftragt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird in Abstimmung mit den Planungspartnern (Steuerungsausschuss Region West) definieren, welche Untersuchungen (neben einer vom Parlament beantragten Vorstudie zum By-Pass Bussigny) nach dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses eingeleitet werden können.

3. Es sind bereits verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden. Die Bereitstellung des 100-Millionen-Franken-Kredits für Verbesserungsmassnahmen am Fahrplan 2025 wurde vom Parlament beschlossen und ist folglich gesichert. In der Botschaft 2026 ist auch ein Kredit für kleinere Investitionen vorgesehen. Schliesslich können Massnahmen, die ausserhalb des geplanten Ausbaus stattfinden, ebenso über Leistungsvereinbarungen finanziert werden.

4. Damit die steigende Nachfrage bewältigt werden kann, ist der Einsatz von Doppelstockzügen auf der Jurasüdfuss-Linie bereits im Angebotskonzept 2035 enthalten. Die Beschaffung des dafür notwendigen Rollmaterials ist Sache der SBB.

Somit sind alle in diesem Postulat aufgeworfenen Fragen bereits im Rahmen des Angebotskonzepts 2035 respektive der vom Parlament vorgenommenen Ergänzungen zur Botschaft 2023 behandelt. Es besteht daher kein Bedarf für einen zusätzlichen Postulatsbericht.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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