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26.3124 · Interpellation · 2026-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Kennt der Bundesrat die Verträge, welche die Schweizer Pharma-Firmen mit den USA abgeschlossen haben?

2. Falls nein: Wie kann der Bundesrat in einer Arbeitsgruppe zur Sicherstellung bestmöglicher Rahmenbedingungen für die Lifesciences in der Schweiz über das weitere Vorgehen diskutieren, wenn er diese Verträge und die effektiven Zusicherungen der Pharma-Firmen nicht kennt?

3. In der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe sind die Krankenversicherer oder Vertreter:innen der versicherten Personen nicht vertreten. Lässt sich daraus schliessen, dass die Erhöhung der Medikamentenpreise nicht Teil der Arbeiten der Arbeitsgruppe sind? Falls doch, wie beurteilt der Bundesrat die demokratische Legitimation entsprechender Empfehlungen, wenn diese Interessen nicht vertreten sind?

4. Kennt der Bundesrat die Gesetzesanpassungen, welche die USA aktuell vornehmen wollen? Ist insbesondere bekannt, wie die USA einen Ländervergleich mit der Schweiz genau vornehmen respektive eine «Most-favourite-nation-Regelung» (MFN) durchsetzen möchten? Weiss der Bundesrat, wann die Massnahmen voraussichtlich umgesetzt werden und ob es danach noch die Möglichkeiten von allfälligen Einsprachen gibt, welche die Umsetzung verzögern könnten?

5. Es wird behauptet, dass die US-Gesetze bei diesen Vergleichen auch die Kaufkraft berücksichtigen sollen. Kennt der Bundesrat das genaue System, wie die Kaufkraft berücksichtigt werden soll, etwa auf welchen Preisen oder Preisanteilen?

6. Je höher die Preise in Europa, desto höher wird aufgrund des Preisvergleichs auch der Preis in den USA. Hat der Bundesrat eine Einschätzung, weshalb sich Präsident Trump für höhere Preise in Europa einsetzt, wenn dies auch in den USA zu höheren Preisen führt? Sind es in erster Linie amerikanische Pharma-Firmen, die davon profitieren würden?

Begründung

Die Pharmaunternehmen Novartis und via ihre US-Unternehmung auch Roche konnten mit der Trump-Administration ein Abkommen abschliessen. Gemäss ihren Informationen werden die Preise in den USA gestützt auf diese Abkommen sinken und im Gegenzug werden die Pharmafirmen während drei Jahren von Zöllen befreit.

Gleichzeitig forden Pharmaunternehmen in Einklang mit Präsident Trump, dass die Medikamentenpreise in Europa steigen müssen. Überdies stehen Forderungen zu Anpassungen des Schweizer Preisfestsetzungsprozesses im Raum und bereits beschlossene gesetzliche Anpassungen werden von Pharmavertretern in Frage gestellt. Auch steht regelmässig die Drohung im Raum, dass gewisse Medikamente nicht auf den Schweizer Markt gebracht würden, wenn die Preise nicht entsprechend steigen würden. Die Einordnung entsprechender Aussagen und Forderungen sind für Entscheidungsträger:innen zunehmend schwierig, weshalb ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen bitte:

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat wurde über den Inhalt der Verträge der Schweizer Pharma-Firmen mit der US-Regierung nicht informiert.2./3. Die Arbeitsgruppe «Lifesciences-Standort» wurde vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundespräsident Guy Parmelin, und der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, eingesetzt. Sie steht unter der Leitung des Berner Regierungsrats Pierre Alain Schnegg und wird erst nach Abschluss ihrer Arbeiten kommunizieren. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, einen umfassenden Ansatz zu verfolgen, d.h. es sollen alle Faktoren untersucht werden, die den Wirtschaftsstandort Schweiz für die Branche beeinflussen. Da die Medikamentenpreise nur ein Faktor von vielen sind, sind die Krankenversicherer nicht in der Arbeitsgruppe vertreten. Das Mandat sieht aber vor, dass für die Diskussion der jeweiligen Themen auch Organisationen sowie Expertinnen und Experten eingeladen werden, die nicht der Arbeitsgruppe angehören. 4./5. Dem Bundesrat sind drei von den Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) vorgeschlagene Modelle bekannt, wobei noch sehr viele Fragen offen sind. Beim freiwilligen Pilotprojekt GENEROUS ist die Schweiz eines von acht Referenzländern. Es soll ein nicht weiter ausgeführter kaufkraftbereinigter Preis des zweitbilligsten Landes zur Anwendung kommen. Anfang März wurden die Teilnahmefristen kurzfristig um einen Monat verschoben. Für die Modelle GLOBE und GUARD sind die definitiven Modellspezifikationen noch nicht bekannt. Die Schweiz wird als eines von 19 Referenzländern vorgeschlagen. Es steht im Raum, dass der tiefste kaufkraftbereinigte Referenzpreis in den USA zur Anwendung kommen soll. Eine Kaufkraftbereinigung soll nur für Länder mit tieferer Kaufkraft als den USA und auf Grundlage des kaufkraftbereinigten BIP pro Kopf vorgenommen werden. Gemäss diesem Vorschlag wäre die Schweiz nicht betroffen. Bei allen Modellen (GENEROUS, GLOBE und GUARD) sind Einsprachen resp. juristische Klärungen möglich und könnten zu Verzögerungen führen. Die Preise werden gemäss den dem Bundesrat bekannten Unterlagen entweder von CMS selbst ermittelt oder durch die Pharmafirmen bereitgestellt. Bei Informationen durch die Pharmafirmen sollen zumindest teilweise vertrauliche Preise gemeldet werden müssen. Die Unterlagen lassen offen, auf welcher Basis die Listenpreise (Publikumspreise, Fabrikabgabepreise, etc.) berücksichtigt werden. 6. Der Bundesrat kann die Ziele und Auswirkungen der von den USA angekündigten Massnahmen aus heutiger Sicht nur schwer abschätzen.