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00.019.801

Lenzburg District Court

Del 30 nov 2021

https://lexipedia.io/it/docs/ch-ag/bezirksgericht-lenzburg/00-019-801/de/00-019-801

Consultato il 30 ago 2026

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00.019.801

00.019.801

Rubrum

Publ.-Nr: 00.019.801

Stelle: Bezirksgericht Lenzburg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 30.11.2021

Entscheid vom 25. November 2021 Betroffene: TRT Trading GmbH, mit Sitz in Egliswil, Rechtsdomizil unbekannt, c/o Thomas Eckloff, Sorenbühlweg 39, 5610 Wohlen AG

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

Die Betroffene wird mit Wirkung ab 25. November 2021, 10:00 Uhr, aufgelöst.

Es wird die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheids beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen.

Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen.

Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.

Bezirksgericht Lenzburg Präsidium 1 des Zivilgerichts