Fonte

25.086

Legge sulla navigazione aerea. Modifica

Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Seiler Graf, Storni, Töngi)

Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat

mit dem Auftrag, die Revision auf die für die Flugsicherheit notwendigen technischen und organisatorischen Aspekte zu beschränken, entsprechend dem ursprünglich vom Bundesrat angekündigten Ziel.

1. Auf jede Ausweitung der Besitzstandsschutzgarantie (Art. 37u LFG) ist zu verzichten, die folgende Auswirkungen hätte:

  • Die Anwendung des Umweltschutzrechts zu verhindern,

  • die bestehenden Belastungen dauerhaft zu zementieren

  • oder den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere die Nachtruhe, zu beeinträchtigen.

2. Das Prinzip der Interessenabwägung uneingeschränkt beibehalten, ohne im Gesetz einen allgemeinen Vorrang für den Luftverkehr oder die nationalen Flughäfen festzuschreiben.

3. Die Mitwirkungsrechte und den Rechtsschutz der Kantone, Gemeinden und Anwohner gewährleisten, insbesondere im Zusammenhang mit: den reservierten Gebieten, den Sicherheitszonen und den Verfahren im Zusammenhang mit Lärm und Nebenanlagen.

4. Wahrung des Föderalismus und der kantonalen Zuständigkeiten, insbesondere angesichts der geplanten Stärkung der Befugnisse des BAZL.

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Seiler Graf, Storni, Töngi)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat de limiter la révision aux aspects techniques et organisationnels nécessaires à la sécurité aérienne, conformément à l'objectif annoncé à l'origine par le Conseil fédéral.

1. Renoncer à toute extension de la protection de la garantie des droits acquis (art. 37u LA) dont les conséquences seraient les suivantes :

  • empêcher l'application du droit de la protection de l'environnement,

  • consolider durablement les nuisances existantes,

  • compromettre la protection de la santé de la population, en particulier le repos nocturne.

2. Conserver, sans limitation, le principe de la pesée des intérêts, sans inscrire dans la loi une priorité générale pour le trafic aérien ou les aéroports nationaux.

3. Garantir les droits de participation et la protection de droit des cantons, des communes ainsi que des riveraines et riverains, en particulier en lien avec les territoires réservés, les zones de sécurité et les procédures en lien avec le bruit et les installations annexes.

4. Préserver le fédéralisme et les compétences cantonales, en particulier en ce qui concerne le renforcement prévu des compétences de l'OFAC.

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Die Schweiz ist auf eine leistungsfähige Luftfahrt angewiesen. Die Flughäfen sind unser Tor zur Welt; sie verbinden Familien, Ferienreisende, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft sowie Forscherinnen und Forscher mit Menschen und Destinationen auf allen Kontinenten. Dabei stehen Luftverkehr und Flughäfen im Spannungsfeld der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, der wirtschaftlichen Interessen, der Sicherheitsfragen, der Umweltanliegen sowie des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Vorlage 25.086 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes am 12. November 2025 vorgelegt. Die Revision ist breit angelegt und umfasst zahlreiche technische sowie organisatorische Themen, darunter auch politisch sensible. Mit der Revision verfolgt der Bundesrat verschiedene Ziele: Er will den Betrieb der Landesflughäfen langfristig sichern, die Sicherheitskultur verbessern sowie Zuständigkeiten und Verfahren effizienter gestalten.

Was würde sich mit der Revision konkret ändern? Erstens ist eine Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen vorgesehen. Dieser politisch wichtigste Teil betrifft die Landesflughäfen Zürich und Genf. Der Bundesrat will im Sinne einer Besitzstandsgarantie den bisherigen Betriebsumfang und die Betriebszeiten der Landesflughäfen gesetzlich verankern. Die Befürworter argumentieren, heute bestehe diesbezüglich Rechtsunsicherheit, da die Verankerung der Betriebszeiten in den Sachplänen vor Gericht immer wieder infrage gestellt wird. Mit einer Verankerung im Luftfahrtgesetz soll die notwendige Rechtssicherheit geschaffen werden. Dies ist eine Voraussetzung für konkurrenzfähige Flughäfen und die internationale Anbindung unseres Landes. Die Gegner befürchten dagegen eine Schwächung des Lärmschutzes, geringere Einflussmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden sowie eine zu starke Priorisierung wirtschaftlicher Interessen.

Eine zweite Änderung betrifft sogenannte Projektierungszonen. Damit werden Flächen gesichert, die künftig für luftfahrtbezogene Infrastruktur benötigt werden könnten. Der Bundesrat will die entsprechenden Verfahren neu regeln.

Weiter stärkt die Vorlage die sogenannte Just Culture, d. h. eine Sicherheitskultur, in der Mitarbeitende Fehler oder Vorfälle melden können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Der Bundesrat will dafür eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Ausserdem schlägt er strengere Regeln für Alkohol- und Drogentests vor.

Die Revision enthält auch Änderungen bei der Flugsicherung, neue Regeln zur biometrischen Zugangskontrolle, Anpassungen bei Sicherheitsuntersuchungen, neue Kompetenzen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen sowie Anpassungen beim Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL).

Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Vorlage an drei Sitzungen diskutiert, die massgebenden Kreise angehört und anschliessend die Revision im Detail beraten. Eintreten war unbestritten, was nicht bedeutet, dass die Vorlage unbestritten ist. Eine Minderheit Brenzikofer beantragt nämlich die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, auf die Ausweitung der Besitzstandswahrung für die Landesflughäfen zu verzichten. Die Minderheit Brenzikofer befürchtet, dass mit dieser Vorlage die Anwendung des Umweltschutzrechtes verhindert, bestehende Belastungen zementiert sowie der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere der Nachtruhe, beeinträchtigt wird. Die Kommission hat die Rückweisung mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen daher, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich schliesse mein Votum zum Eintreten und werde in der Detailberatung auf die Entscheide der Kommission zu den übrigen Änderungsanträgen eingehen.

Farinelli Alex · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo liberale radicale

La Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Consiglio nazionale ha esaminato questo progetto in più sedute, ha svolto audizioni, ha discusso l'entrata in materia e poi ha proceduto alla deliberazione di dettaglio. Al termine di questa analisi, la commissione ha deciso di entrare in materia e ha respinto la proposta di rinvio al Consiglio federale con 16 voti contro 8 e nessuna astensione.

La revisione è ampia, ma risponde a esigenze concrete: rafforzare la sicurezza aerea, aumentare la certezza del diritto, chiarire competenze e procedure, adeguare la legislazione agli sviluppi del settore e garantire il buon funzionamento del sistema svizzero di navigazione aerea. Il progetto tocca diversi ambiti: sicurezza, vigilanza, "just culture", esercizio degli aeroporti, pianificazione, procedure e basi legali necessarie per gli attori del settore. La Svizzera dispone di un sistema aeronautico complesso e fortemente integrato a livello internazionale. Per questo servono regole chiare, equilibrate e applicabili.

Una minoranza chiede di rinviare il disegno al Consiglio federale e di limitarlo agli aspetti tecnici e organizzativi necessari alla sicurezza aerea. Chiede inoltre di rinunciare a un'estensione della garanzia del mantenimento dello stato attuale, di preservare la ponderazione degli interessi, i diritti di partecipazione e le competenze cantonali.

La maggioranza prende sul serio queste preoccupazioni. Esse riguardano temi importanti come ambiente, rumore, riposo notturno, diritti dei Cantoni, dei Comuni e degli abitanti. Tuttavia, questi aspetti non sono stati ignorati, al contrario, sono stati trattati nel merito durante la deliberazione di dettaglio sui singoli articoli. Lo stesso vale per il finanziamento di Skyguide e per la questione degli spazi aerei delegati. La commissione ha discusso questi aspetti, ha ricevuto chiarimenti dall'amministrazione e ha ritenuto che non giustifichino un rinvio generale del progetto. In particolare, la questione del finanziamento della sicurezza aerea dovrà essere affrontata in modo globale, non con misure isolate puntualmente inserite in questa revisione.

Per la maggioranza non vi è quindi motivo di rinviare l'intero disegno al Consiglio federale. Un rinvio interromperebbe il lavoro già svolto e ritarderebbe anche quelle parti della revisione che sono necessarie, in particolare in materia di sicurezza, vigilanza, procedure e certezza del diritto. È importante precisare che questa revisione non è un lasciapassare generale per il traffico aereo. Non elimina la ponderazione degli interessi, non mette fuori gioco il diritto ambientale e non priva i Cantoni, i Comuni e la popolazione dei loro diritti. Il progetto non mira nemmeno a estendere gli orari d'esercizio degli aeroporti nazionali. Intende invece garantire il quadro esistente e creare maggiore sicurezza giuridica.

La commissione ha svolto il proprio lavoro, ha ascoltato gli attori interessati, ha esaminato i punti controversi e ha trattato i singoli articoli. Le questioni sollevate dalla minoranza trovano una risposta nel lavoro legislativo già svolto. Vi invito pertanto, a nome della maggioranza della commissione, a entrare in materia e a respingere la proposta di rinvio al Consiglio federale.

Brenzikofer Florence · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi

Die Grüne Fraktion und eine Minderheit der Kommission beantragen Ihnen, die Vorlage zurückzuweisen. Wir tun dies nicht, weil wir die Bedeutung der Luftfahrt für die Schweiz grundsätzlich infrage stellen. Die Luftfahrt verbindet Menschen, ermöglicht wirtschaftlichen Austausch und ist für gewisse Regionen und Branchen wichtig. Gerade deshalb braucht sie aber einen klaren gesetzlichen Rahmen, der den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Dies leistet der vorliegende Gesetzestext nicht.

Der Verkehrssektor trägt wesentlich zu den Treibhausgasemissionen bei, und die Luftfahrt gehört zu den klimawirksamsten Formen der Mobilität. Gleichzeitig wächst der Druck auf Bevölkerung und Umwelt durch Lärm, Schadstoffe und den zunehmenden Flächenverbrauch rund um die Flughäfen. Vor diesem Hintergrund wäre zu erwarten, dass eine Revision des Luftfahrtgesetzes Antworten auf diese Herausforderung liefert. Wie reduzieren wir die Klimawirkung des Flugverkehrs? Wie stärken wir den Schutz der Bevölkerung vor Lärm? Wie schaffen wir Anreize für eine Verlagerung auf klimafreundlichere Alternativen? Und wie stellen wir sicher, dass die Entwicklung der Luftfahrt mit den Umwelt- und Klimazielen unseres Landes vereinbar ist?

Aus dieser Vorlage gehen die Antworten nicht hervor. Stattdessen droht sie bestehende Fehlentwicklungen zu zementieren oder gar zusätzlichen Handlungsspielraum für den Ausbau der Luftfahrt zu schaffen, ohne die ökologischen Kosten ausreichend zu berücksichtigen. Damit wird ein Ungleichgewicht geschaffen. Die wirtschaftlichen Interessen der Branche werden gestärkt, während die Interessen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu wenig Gewicht erhalten.

Die Gesetzgebung muss heute sektorübergreifend gedacht werden. Wir können nicht auf der einen Seite ambitionierte Klimaziele beschliessen und auf der anderen Seite Gesetze verabschieden, die das Erreichen dieser Ziele erschweren oder sie ignorieren. Die vorliegende Revision schafft diese Kohärenz nicht. Sie enthält keine ausreichende Verankerung der Klimaverantwortung der Luftfahrt. Sie stellt nicht sicher, dass zukünftige Entscheidungen konsequent mit den langfristigen Umwelt- und Klimazielen der Schweiz in Einklang stehen. Und sie bietet keine überzeugenden Antworten auf die Belastungen, welche die betroffene Bevölkerung heute bereits trägt.

Ein Eintreten würde deshalb bedeuten, die Diskussion auf einer ungenügenden Grundlage weiterzuführen. Aus Sicht der Minderheit braucht es zuerst eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage. Eine moderne Luftfahrtpolitik muss ökologische Grenzen anerkennen, Innovation fördern, die Lebensqualität der Bevölkerung schützen und die Klimaverpflichtungen unseres Landes ernst nehmen.

Mit der Rückweisung senden wir ein klares Signal. Die Schweiz braucht ein Luftfahrtgesetz, das den Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird, und nicht eines, das hinter diesen zurückbleibt. Wir sind bereit, an einer ausgewogenen und zukunftsfähigen Lösung mitzuwirken. Die vorliegende Vorlage erfüllt diesen Anspruch jedoch nicht.

Aus diesen Gründen beantragen wir die Rückweisung an den Bundesrat mit klaren Zielvorgaben, wie sie auf der Fahne ausgeführt sind. Die Revision soll auf die ursprünglich vom Bundesrat angekündigten Ziele im Bereich der Flugsicherheit beschränkt werden. Das heisst:

1. Verzicht auf die Ausweitung der Besitzstandsgarantie;

2. das Prinzip der Interessenabwägung soll uneingeschränkt erhalten bleiben;

3. die Mitwirkungsrechte und der Rechtsschutz der Kantone, Gemeinden und Anwohner und Anwohnerinnen sollen gewährleistet bleiben;

4. die kantonalen Zuständigkeiten sowie der Föderalismus sollen gewahrt werden.

Besten Dank für die Unterstützung meiner Minderheit!

Schnyder Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Glarona · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Luftfahrtgesetz und beantrage Ihnen namens der Fraktion, die geschlossen dahintersteht, auf die Vorlage einzutreten und, sofern keine namhaften Veränderungen vorgenommen werden, dem Geschäft in der Gesamtabstimmung zuzustimmen. Die Rückweisungsanträge bitte ich Sie abzulehnen, dies begründe ich anschliessend; auf die Minderheiten werde ich dann in der Detailberatung eingehen.

Zuerst möchte ich eine Vorbemerkung machen und dabei auf die Wichtigkeit der Landesflughäfen und einer guten internationalen Anbindung über den Luftweg hinweisen. Auch wenn sich das vorliegende Geschäft nicht nur auf die Landesflughäfen und die internationale Luftfahrt bezieht, so muss ich dennoch festhalten, dass sich die wesentlichen Punkte der Vorlage darauf beziehen. Ich werde deshalb nicht auf alle Punkte eingehen, sondern mich, primär aus zeitlichen Gründen, auf diese wesentlichen Punkte beschränken.

Unsere Landesflughäfen sind gewissermassen unser Tor zur Welt; diese sind Dreh- und Angelpunkt des internationalen Personenverkehrs und, was viele nicht wissen, auch ein sehr wichtiger Transportweg für Fracht und Güter. Heute wird ein erheblicher Anteil an unseren Import- und Exportgütern - gemessen am Warenwert - per Luftfracht aus der Schweiz in die Welt und umgekehrt transportiert. Dies erwähne ich deshalb so explizit, um aufzuzeigen, wie wichtig die Aviatik für die Schweiz, die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Tourismus und unzählige vor- und nachgelagerte Betriebe ist. Kurzum: An der Luftfahrt hängt viel mehr, als man auf den ersten Blick meinen könnte, und genau deshalb ist eine gute, möglichst liberale und dennoch klare Gesetzgebung wichtig. Dies dient einerseits den Teilnehmern der Luftfahrt, andererseits soll damit gleichzeitig auch ein hohes Mass an Sicherheit rund um die Luftfahrt und auf den Flughäfen sichergestellt werden. Gemäss unserer Einschätzung trifft das auf die Vorlage zu, weshalb wir sie unterstützen.

Gerne möchte ich auf zwei Punkte eingehen, welche aus Sicht unserer Fraktion gewissermassen rote Linien darstellen. Ein erster wichtiger Punkt betrifft Artikel 36abis. Darin werden die heutigen Betriebszeiten auf den Landesflughäfen im Sinne einer Besitzstandsgarantie festgeschrieben. Der Flughafen Zürich hat im internationalen Vergleich schon heute sehr kurze Betriebszeiten, was vielfach mit betrieblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Und trotzdem gibt es kantonal politische Bestrebungen, welche diese noch mehr einschränken möchten; das ist gefährlich. Zwar liegt der Flughafen Zürich bekanntermassen im Kanton Zürich. Da es aber ein Landesflughafen ist, ist es legitim, dass die Betriebszeiten im Bundesrecht festgeschrieben werden. Die aktuelle Formulierung ist indessen aus unserer Sicht eine Minimalforderung; würde sie noch mehr eingeschränkt, wäre die rote Linie eben überschritten, was unsererseits zu einer Ablehnung der Gesamtvorlage führen würde. Das wäre sehr bedauerlich, beinhaltet die Vorlage doch insgesamt viele wichtige Verbesserungen.

Der zweite wichtige Punkt, auf den ich eingehen möchte, spiegelt sich im Minderheitsantrag Roth David zu Artikel 36abis0. Ich bitte Sie vehement, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Minderheit will, dass die Flughäfen eine neue Konzessionsabgabe leisten sollen. Dies ist gleich aus zweierlei Sicht falsch:

Erstens laufen die bestehenden Konzessionen teilweise noch über Jahrzehnte, und eine laufende Konzession nachträglich mit einer neuen Abgabe zu belasten, ist aus rechtlicher Sicht mehr als fragwürdig und verletzt das Prinzip von Treu und Glauben sowie auch die Rechtssicherheit erheblich. Sie ist deshalb klar abzulehnen und frühestens, wenn überhaupt, bei der Erneuerung der Konzession zu diskutieren.

Zweitens entstanden die Diskussionen rund um eine neue Konzessionsabgabe einerseits aufgrund des EP 27 und der Massnahme, welche forderte, die Bundesbeiträge für die Flugsicherung auf den Regionalflughäfen zu streichen, andererseits aufgrund der bekannten strukturellen Defizite bei der Skyguide. Die Massnahme wurde aber bekanntermassen gestrichen, eine weitere Diskussion um eine neue Abgabe ist deshalb obsolet. Bezüglich der Skyguide können wir heute feststellen, dass unter neuer Führung bereits Massnahmen beschlossen wurden, um die strukturellen Defizite zu minimieren. Mit Einführung einer neuen Einnahmequelle würden diese Effizienzsteigerungsmassnahmen massiv torpediert werden. Wir sollten die Skyguide hier ihre Hausaufgaben machen lassen und erst nachher allenfalls über weitere Finanzierungsmöglichkeiten sprechen, wenn es diese dann noch braucht.

Auch dieser Minderheitsantrag stellt für uns eine rote Linie dar. Sollte sie überschritten bzw. der Minderheitsantrag angenommen werden, würden wir auch hier die Vorlage ablehnen müssen.

Zu guter Letzt erlaube ich mir den Hinweis, dass wir die Neuerungen bezüglich der Just Culture, die Sanktionsmassnahmen bei Verstössen von Flugplatzmitarbeitern, die Anhebung der Altersgrenze bei Helikopterpiloten, die Neuerungen im Umgang mit dem SIL und den Planungszonen, die Verwendung von biometrischen Personendaten auf den Flughäfen sowie die Neuregelung bezüglich der Ultraleichtflugzeuge begrüssen und diese ausdrücklich unterstützen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie nicht zurückzuweisen.

Candinas Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Die Mitte-Fraktion unterstützt das Eintreten auf die Vorlage und lehnt den Rückweisungsantrag ab.

Die Luftfahrt ist für die Schweiz von herausragender Bedeutung. Als exportorientiertes Land im Herzen Europas sind wir auf leistungsfähige internationale Verbindungen angewiesen. Unsere Flughäfen und unsere Fluggesellschaften sichern die Anbindung an die Weltmärkte, schaffen Arbeitsplätze und tragen wesentlich zum Wohlstand unseres Landes bei.

Wertmässig mehr als 50 Prozent der Schweizer Warenexporte werden per Luftfracht transportiert. Besonders die Pharmaindustrie, die Medizinaltechnik, die Uhrenindustrie und andere exportstarke Branchen sind auf schnelle und zuverlässige internationale Verbindungen angewiesen.

Die Bedeutung der Luftfahrt geht aber weit über den Warenverkehr hinaus. Sie ist auch eine zentrale Voraussetzung für den Schweizer Tourismus. Die Luftfahrt ist das Tor zur Welt. Internationale Gäste aus Europa, Nordamerika, Asien und dem Mittleren Osten erreichen unser Land in erster Linie über die Landesflughäfen Zürich und Genf. Davon profitieren nicht nur die Städte, sondern gerade auch die Bergregionen. Eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur stärkt somit den ganzen Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie bringt und sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze.

Die vorliegende Revision setzt mehrere vom Parlament beschlossene Motionen um und enthält zahlreiche Anpassungen, welche die Rechtssicherheit erhöhen und den Vollzug verbessern. Ein grosser Teil der Vorlage dient zudem der Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr - nicht zuletzt mit der gesetzlichen Verankerung der Redlichkeitskultur, der Just Culture. Deshalb gibt es für die Mitte-Fraktion keinen Grund, diese Vorlage zurückzuweisen. Im Gegenteil: Wir sollten die notwendigen Anpassungen nun endlich beschliessen.

Ich spreche auch gleich zu den einzelnen Anträgen in der Detailberatung. Besonders wichtig ist für uns die Besitzstandsgarantie für Landesflughäfen gemäss Artikel 36abis. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft ausdrücklich fest, dass die Landesflughäfen Zürich und Genf für die internationale Anbindung der Schweiz von zentraler Bedeutung sind und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts und von Arbeitsplätzen beitragen. Mit der vorgeschlagenen Präzisierung des Nationalrates wird die Besitzstandsgarantie so sichergestellt, dass wesentliche Eckwerte des Flughafenbetriebs nicht eingeschränkt werden können. Es geht explizit um eine Klarstellung und die rechtliche Absicherung des Status quo, nicht um eine Ausweitung. Für die Planungssicherheit ist dies von eminenter Bedeutung. Mit dieser Anpassung geben wir ein Bekenntnis zu unseren Landesflughäfen ab. Für die Mitte-Fraktion ist dies zentral. Die Schweiz lebt von ihrer internationalen Vernetzung. Wer die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landesflughäfen schwächt, gefährdet Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand in unserem Land.

Eine Minderheit möchte eine Konzessionsabgabe einführen. Die Diskussion dazu ist berechtigt. Wir sind aber klar der Meinung, dass eine solche Abgabe nicht im Rahmen dieser Gesetzesrevision eingeführt werden darf. Die Einführung einer Konzessionsabgabe wäre eine weitreichende und einschneidende Änderung mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Landesflughäfen, die Schweizer Fluggesellschaften und den Luftfahrtstandort Schweiz generell. Eine solche Diskussion darf und soll geführt werden. Dafür müssen aber zuerst die notwendigen Grundlagen geschaffen werden. Das heisst, es braucht Transparenz über die finanziellen Auswirkungen, eine vertiefte Analyse der Folgen für das Luftfahrtsystem Schweiz sowie eine ordentliche Vernehmlassung. All dies liegt heute nicht vor. Die Diskussion gehört in eine separate Vorlage, wo sie seriös und umfassend geführt werden kann. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Konzessionsabgabe im Rahmen dieser Vorlage ab.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Mitte-Fraktion ist die Erhöhung der Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und Helikopterpiloten auf 65 Jahre. Dazu erlaube ich mir eine persönliche Bemerkung als Präsident der Swiss Helicopter Association. Seit über zehn Jahren kämpfen wir für eine souveräne schweizerische Lösung. Es ist, ehrlich gesagt, ein Armutszeugnis, dass es so lange gedauert hat, bis wir endlich an diesem Punkt angekommen sind. Es gibt nicht einen vernünftigen Grund, weshalb gesunde, erfahrene und flugtaugliche Helikopterpilotinnen und -piloten nicht bis zum Alter von 65 Jahren fliegen dürfen.

Dass diese Lösung nun Realität wird, ist nicht selbstverständlich. Sie ist das Ergebnis mehrerer parlamentarischer Vorstösse und eines langen politischen Engagements, weil das Bundesamt für Zivilluftfahrt den Mut nicht hatte, von der Regulierung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit abzuweichen. Nur durch erheblichen politischen Druck über Jahre hinweg ist uns dies gelungen. Umso mehr freut es mich, dass wir diesen Schritt heute endlich machen können.

Zusammenfassend hält die Mitte-Fraktion fest: Wir unterstützen das Eintreten auf die Vorlage; wir lehnen die Rückweisung ab; wir stehen klar hinter der Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen; wir lehnen die Einführung einer Konzessionsabgabe in dieser Vorlage ab, und wir begrüssen ausdrücklich - wie Sie gespürt haben - die längst überfällige Schweizer Lösung für Helikopterpilotinnen und -piloten bis 65 Jahre.

Die Mitte-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und in der Detailberatung jeweils den Anträgen der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 36 Absatz 3 gibt es in unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen.

Für die Mitte-Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass dieses Gesetz baldmöglichst für die Schlussabstimmung bereit ist und in Kraft gesetzt werden kann. Verschiedene Akteure der Luftfahrt warten nämlich sehnlichst auf die Anpassungen bei diesem Gesetz.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Ich darf Ihnen die Haltung der GLP-Fraktion mitteilen. Ich möchte vorher noch meine Interessenbindung bekannt geben und vorausschicken, dass ich Präsident des Aero-Clubs der Schweiz bin. Wir haben über 20 000 Mitglieder aus der Leicht- und Sportaviatik.

Die Vorlage setzt eine Reihe parlamentarischer Vorstösse um und beinhaltet zahlreiche Anpassungen, die in ihrer Gesamtheit zu mehr Rechtssicherheit, klareren Zuständigkeiten und einer höheren Sicherheit im Luftverkehr beitragen. Sie aktualisiert das Luftfahrtrecht an verschiedenen Stellen und trägt den Entwicklungen in einer Branche Rechnung, die für die Schweiz von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist.

Die Schweiz ist als international vernetzter Wirtschafts- und Forschungsstandort auf zuverlässige Luftverkehrsanbindungen angewiesen. Die Landesflughäfen erfüllen dabei eine wichtige Funktion für die Wirtschaft, für die Wissenschaft, für den Tourismus, aber auch für internationale Organisationen. Gleichzeitig ist die Luftfahrt mit Auswirkungen auf Umwelt, Klima und die Lebensqualität vieler Menschen verbunden. Gerade deshalb braucht es einen guten Rahmen, der die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt.

Die GLP-Fraktion begrüsst ausdrücklich die vorgesehenen Verbesserungen bei der Sicherheitsüberprüfung des Flughafenpersonals, die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen für Alkoholkontrollen sowie die Präzisierungen bei der Ahndung sicherheitsrelevanter Verstösse. Wer Zugang zu sensiblen Bereichen der Luftfahrt hat, trägt auch eine besondere Verantwortung.

Positiv beurteilt die GLP-Fraktion auch die gesetzliche Verankerung der Just Culture. Die Luftfahrt gehört zu den sichersten Verkehrsträgern der Welt, weil sie aus Fehlern lernt. Dafür braucht es aber ein Umfeld, in dem sicherheitsrelevante Ereignisse offen gemeldet werden können, ohne dass Mitarbeitende unverhältnismässige Konsequenzen befürchten müssen. Zu begrüssen sind zudem verschiedene Anpassungen an die heutige Praxis. Dazu gehören die klare Zuständigkeit bei Flugunfällen, die Anpassung der nationalen Berufspilotenlizenz für Helikopterpilotinnen und -piloten, die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen und die Abschaffung der Zollflugplatzpflicht.

Diskutiert in der Fraktion der GLP wurde insbesondere die vorgesehene Regelung zum Besitzstandsschutz der Landesflughäfen Zürich und Genf. Für die Grünliberale Fraktion ist klar, dass die Flughäfen für ihre langfristige Entwicklung eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit benötigen. Ebenso klar ist jedoch, dass die Interessen der betroffenen Bevölkerung, der Standortkantone und der Umwelt angemessen berücksichtigt werden müssen. Der Bundesrat betont, dass keine materiellen Änderungen der heutigen Praxis beabsichtigt sind. Die Grünliberale Fraktion erwartet deshalb, dass die bewährte Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen, Rechtsstaatlichkeit sowie dem Schutz von Bevölkerung und Umwelt auch künftig gewahrt bleibt. Diese Absicht haben die Flughafenbetreiber von Zürich und Genf an der damaligen Anhörung übrigens klar unterstrichen. Die GLP-Fraktion wertet die bis heute getätigten Anstrengungen positiv. Es braucht aber auch in Zukunft die notwendige Sorgfalt.

Ebenso wichtig für die GLP-Fraktion ist, dass technologische Entwicklungen mit Augenmass genutzt werden. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von biometrischen Daten innerhalb des Flugplatzgeländes. Effizienzgewinne dürfen nicht zulasten des Datenschutzes erfolgen.

Den Entscheid der Kommission, die Problematik bei Skyguide in einer separaten Vorlage abzuhandeln, erachten wir als sinnvoll und auch als nötig. Mehr Engagement erwartet die GLP-Fraktion jedoch von den Flughafenbetreibern, den Fluggesellschaften und den Lieferanten von Treibstoffen im Zusammenhang mit der Beimischquote. Uns ist es bewusst, dass hier internationale Abhängigkeiten bestehen. Das ist zwar nicht Bestandteil dieser Vorlage, trotzdem wäre es ein wertvolles Zeichen dafür, dass mehr Ökologie in der Aviatik nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern durchaus möglich sein kann.

Zusammengefasst handelt es sich um eine ausgewogene Gesetzesrevision, die zahlreiche notwendige Anpassungen enthält, die Sicherheit stärkt und die Rahmenbedingungen für die Schweizer Luftfahrt festigt.

Die Fraktion der GLP tritt auf die Vorlage ein und bittet Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Silberschmidt Andri · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale

Die FDP-Fraktion wird auf die Anpassung des Luftfahrtgesetzes eintreten.

Die Luftfahrt leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schweizer Wohlstand. Wenn die meisten von uns die Luftfahrt kennen, dann deshalb, weil sie selbst einmal in ein Flugzeug eingestiegen sind. Ihr grosser Wert liegt aber vor allem auch im wirtschaftlichen Bereich, bei den Exporten. Die Hälfte des Schweizer Wohlstands erwirtschaften wir im Ausland, und von diesen Gütern wird wiederum die Hälfte über die Schweizer Flughäfen ins Ausland transportiert. Man rechnet also, dass jeder vierte Franken, den wir in der Schweiz verdienen, dank des Luftverkehrs im Ausland ermöglicht wird. Das zeigt die sehr grosse Bedeutung der Schweizer Landesflughäfen.

Die Schweizer Landesflughäfen leisten heute Enormes, obwohl die Vorschriften bereits sehr starr sind. Der Flughafen in Zürich, dem Kanton, aus dem ich komme, hat im Vergleich zu ähnlichen Drehkreuzen in Europa sehr rigide Betriebszeiten. Dennoch schaffen wir es, überdurchschnittlich viele Direktverbindungen zu haben, die allein aufgrund der Einwohnerzahl in der Schweiz gar nicht möglich wären. Wir haben diese nur, weil es Zubringerflughäfen gibt, welche die Passagiere in die Schweiz bringen, bevor diese gebündelt auf die Langstrecke gehen.

Damit dies auch in Zukunft möglich ist, damit wir in der Schweiz auch weiterhin derart viele Direktverbindungen haben und damit sich unsere Wirtschaft auch in Zukunft auf den von den Schweizer Flughäfen ausgehenden Warenexport verlassen kann, braucht es eine Besitzstandsgarantie für die heutigen Betriebszeiten. Denn wenn die heute schon sehr rigiden Betriebszeiten weiter eingeschränkt würden, dann würden unsere Landesflughäfen früher oder später zu Regionalflughäfen degradiert werden, und die grossen europäischen Flughäfen würden weiter wachsen. Wir wären sozusagen auf dem Abstellgleis und müssten viel mehr Flugverbindungen mit Zwischenhalten in Kauf nehmen, als dies heute der Fall ist. Deshalb ist für die FDP-Fraktion das Wichtigste an dieser Vorlage, dass wir die Betriebszeiten für unsere Flughäfen so beibehalten können.

Die Änderung des Luftfahrtgesetzes sieht weitere wichtige Anpassungen vor; wir haben es gehört. Die sogenannte Just Culture, die Redlichkeitskultur, wird gesetzlich verankert. Hier geht es darum, dass man Fehler zugeben dürfen soll und dass man aus Fehlern lernen darf. Da sind der Flughafen und der Flugbetrieb ein Vorbild für die ganze Gesellschaft, denn nur wenn man über Fehler oder auch über potenzielle Gefahren spricht, kann man auch Lehren daraus ziehen und die Prozesse entsprechend anpassen.

Es wird auch eine Änderung dahin gehend vorgenommen, dass man als Helikopterberufspilot neu bis zum Alter von 65 Jahren fliegen darf. Bei Helikopterberufspiloten, die weiterhin die entsprechenden Fähigkeiten haben, ist das für uns selbstverständlich. Diese Fähigkeiten werden ja ärztlich überprüft; rein aufgrund des Alters soll hier keine zusätzliche Diskriminierung stattfinden. Wer bis zum Alter von 65 Jahren auch gesundheitlich die Fähigkeiten zum Fliegen hat, soll hier nicht diskriminiert werden. Wir unterstützen diese Anpassung.

Dann wurde in der Kommission viel darüber debattiert, ob eine neue Konzessionsabgabe zulasten der Flughäfen eingeführt werden soll. Es war für uns klar, dass eine solch grosse Anpassung nicht ohne Vernehmlassung stattfinden kann. Wir führten dazu Anhörungen durch. Auch klar ist, dass es seinen Preis hat, wenn man jetzt die Landesflughäfen im Schnellverfahren mit 10, 20, 50, 100 Millionen Franken an Mehrbelastungen konfrontieren will. Entweder würden entsprechend weniger Mittel in die Infrastruktur investiert, oder diese Kosten würden auf die Passagiere und die Wirtschaft abgewälzt. Am Schluss zahlt es auf die eine oder andere Art immer der Mensch. Für uns ist das kein guter Weg, weshalb wir hier nicht zu zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft und der Menschen Hand geboten haben.

Wenn man über den Flugverkehr spricht, ist auch klar, dass die Nachhaltigkeit eine Rolle spielen muss. Die Airlines wie auch die Flughäfen investieren heute sehr viel, um die Klimaziele zu erreichen. Das Netto-null-Ziel gilt auch für den Flugverkehr. Deshalb ist es nicht angebracht, im Rahmen dieser Vorlage, bei der es vor allem um die Infrastruktur geht, neue Gesetzesanpassungen im Bereich der Nachhaltigkeit zu fordern. Wir sind der Meinung, dass der Flugverkehr effizienter und ökologischer werden muss. Er ist auf diesem Weg, und wir sollten ihm hier keine zusätzlichen Steine in den Weg legen.

Besten Dank, wenn Sie auf die Vorlage eintreten.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

Que ce soit clair d'entrée de jeu : ce débat ne porte pas sur l'existence de l'aviation ; ce débat porte plutôt sur la manière dont nous arbitrons des intérêts légitimes. Sous couvert de sécurité juridique, cette révision de la loi grave dans le marbre les horaires d'exploitation des aéroports et réduit la capacité des cantons et des collectivités à faire valoir les intérêts des populations directement concernées. Pourtant, l'objectif initial de cette révision était assez louable ; au fond, elle allait dans une direction qui était bonne, c'est-à-dire celle d'apporter une sécurité juridique aux aéroports.

Malheureusement, le texte que nous avons sous les yeux, le texte qui nous est soumis aujourd'hui, va beaucoup plus loin, je dirais même qu'il va ailleurs. Il modifie l'équilibre institutionnel, en affaiblissant la capacité des autorités à procéder à une véritable pesée des intérêts. Les cantons et les collectivités, qui assument pourtant les conséquences concrètes du trafic aérien, voient leur marge d'action se réduire. Ils héritent des nuisances, sans pouvoir disposer directement des moyens pour agir. Cette évolution pose une véritable question démocratique. Les collectivités concernées ne demandent pas un droit de veto ; elles demandent simplement que les impératifs de santé publique, d'aménagement du territoire, de protection du climat et de qualité de vie puissent être réellement mis en balance avec les intérêts économiques liés au développement du trafic aérien. Or, cette révision institutionnalise une hiérarchie des intérêts selon laquelle le développement de l'aviation tendrait à prévaloir sur d'autres objectifs, pourtant reconnus par notre ordre juridique.

Cela est d'autant plus problématique que l'aviation demeure un secteur qui est à part. Ses émissions continuent d'augmenter, malgré certains efforts, mais qui ne suffisent pas, tandis qu'une partie importante des coûts réels reste assumée par la collectivité : bruit, pollution atmosphérique, atteinte à la santé des riveraines et des riverains, artificialisation des sols ou encore, bien sûr, impact climatique. Alors même que nous demandons des efforts aux ménages, à l'agriculture, aux automobilistes, aux entreprises pour atteindre nos objectifs climatiques, nous continuons à traiter l'aviation comme une forme d'exception. Cette révision constitue ainsi un recul en matière de gouvernance et une atteinte à nos traditions fédéralistes. Les cantons, les communes, les populations concernées voient leurs instruments d'action s'affaiblir, alors même qu'ils subissent directement les conséquences des décisions qui sont prises ici.

À Genève, la population a pourtant clairement exprimé sa volonté de prendre la main sur l'évolution de son aéroport en affirmant qu'un équipement public de cette importance devait être développé avec la population, dans le respect de l'environnement, dans le respect de la santé, et cela, avec une discussion, une interaction importante avec l'aéroport. Cela a été scellé par le biais d'une initiative qui a été plébiscitée par le peuple genevois. Cette initiative voulait un pilotage démocratique de l'aéroport ; elle a été acceptée par la population genevoise. Il s'en est suivi une modification de la loi sur l'aéroport international de Genève, qui va aujourd'hui dans une direction qui est différente de celle que la majorité souhaite prendre ici.

Le message envoyé aujourd'hui est malheureusement dommageable. Les préoccupations locales peuvent être relativisées, les décisions davantage centralisées et les marges d'action des collectivités, des cantons, réduites au nom des intérêts du secteur. Nous, le groupe des Verts, nous refusons donc cette logique. La Suisse a besoin d'une politique aéronautique lucide, une politique aéronautique responsable, une politique qui garantisse une vraie, une véritable pesée des intérêts, qui respecte aussi le fédéralisme et l'autonomie et l'importance des cantons pour pouvoir discuter, négocier et avoir aussi un rôle à jouer. Il faut aussi associer les populations concernées aux décisions, parce qu'elles sont directement touchées, et ne pas placer l'intérêt général au-dessus des intérêts particuliers. La situation actuelle nous préoccupe donc, raison pour laquelle la proposition de la minorité Brenzikofer est tout à fait bienvenue. Elle vise simplement à renvoyer le projet au Conseil fédéral, en s'attachant particulièrement à ce principe d'équilibre des différents intérêts, de manière à ce qu'un intérêt ne prime pas sur un autre et que la discussion, les négociations restent possibles entre le canton, les riverains, les riveraines, les communes et l'aéroport.

Roth David · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista

Eine funktionierende Luftfahrt ist wichtig für die Wirtschaft, für die Anbindung der Schweiz an die Welt und Basis von zahlreichen Arbeitsplätzen vor Ort, aber auch im ganzen Land.

Wir führen heute aber keine technische Debatte, wir führen eine Machtdebatte. Der Bundesrat präsentiert uns eine Vorlage, die vorgibt, die Flugsicherheit zu stärken und die Just Culture besser zu verankern. Das sind in Tat und Wahrheit auch Sachen, die die SP unterstützt. Was diese Vorlage aber darstellt, ist eine Kapitulation vor der Flughafen- und Luftfahrtlobby. Deshalb lehnt die SP-Fraktion dieses einseitige Diktat ab und unterstützt den Antrag der Minderheit Brenzikofer auf Rückweisung.

Wessen Lied mit dieser Vorlage gesungen wird, das sieht man, wie so oft, beim Geld. Während die Flughafen Zürich AG Millionen an Dividenden ausschüttet und die Gebühren für die Airlines senkt, lässt sie die Flugsicherung Skyguide in finanzieller Hinsicht am langen Arm verhungern. Sie zwingt dem Personal Sparprogramme auf, während die Aktionäre Kasse machen. Da verstehe ich den aspirierenden Regierungsrat des Kantons Zürich, möchte er hier die Finanzierung seitens der Flughafengesellschaft nicht erhöhen - ein Grossteil der Dividende fliesst natürlich an den Kanton Zürich zurück. Das ist eine legitime Form der Interessenvertretung. Wir haben aber das Gefühl, dass derjenige, der derart viele Millionen an die Aktionäre verteilt und eben Gebühren senkt, durchaus auch noch Spielraum hätte, für eine ausreichend finanzierte Flugsicherung zu sorgen.

Gleichzeitig verankern Sie mit dem Besitzstand einen faktischen Vorrang von Profiten vor dem Gesundheitsschutz. Sie zementieren den Fluglärm, hebeln das Umweltschutzrecht aus und opfern sogar den Moorschutz den Ausbauplänen der Flughafenbetreiber. Sie entmachten Kanton und Gemeinden, nehmen der lärmgeplagten Bevölkerung die rechtlichen Mittel, sich gegen diese Belastungen zu wehren. Das ist letztlich eine Einschränkung der Souveränität von Gemeinde und Kanton. Sie verstetigen die zahlreichen Flugbewegungen, welche derzeit ausserhalb der Betriebszeiten zum Abbau von Verspätungen stattfinden, und integrieren die dafür vorgesehenen dreissig Minuten praktisch in die Betriebszeiten.

Diese Vorlage ist in dieser Form unverantwortlich. Wir brauchen eine Revision, die das Personal schützt und die Anwohnenden ernst nimmt, statt nur die Wünsche der Flugplatzbetreiber abzuarbeiten.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag auf Rückweisung zuzustimmen.

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Es ist für alle klar, dass die wirtschaftliche Bedeutung einer Anbindung an die Welt mit unseren Landesflughäfen, insbesondere in Genf und in Zürich, sehr wichtig ist. Eine offene Volkswirtschaft braucht diese Anbindung, und sie braucht deshalb auch stabile und gute Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen wollen wir verbessern. Das Luftfahrtgesetz verdient eine Überarbeitung, dies insbesondere auch deshalb, da verschiedene Aufträge vonseiten des Parlamentes eingegeben worden sind.

Es sind unter anderem vier Motionen, die wir mit dieser Revision des Luftfahrtgesetzes umsetzen wollen: Die Motion Candinas Martin 18.3700 fordert, dass der Bund bei Flugunfällen und schweren Vorfällen strafrechtlich zuständig sein soll. Die Motion 21.3020 der KVF des Nationalrates und die Motion Ettlin Erich 21.3095 fordern die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz. Schliesslich verlangt die Motion 21.3458 der KVF des Nationalrates, den Sektorenmarkt der Flughäfen von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung zu entbinden, weil es sich dabei um eine systemrelevante Infrastruktur handelt.

Wir haben weitere Anpassungen in diesem Gesetz, weitere Themen sind in die Vorlage aufgenommen worden; ich gehe darauf kurz ein: Es geht einmal um die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Voraussetzungen für die Übertragung von Aufgaben an andere Stellen; dies soll präzisiert werden. Wir wollen klare Zuständigkeiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Im Flughafenbetrieb sollen unter anderem Alkoholkontrollen beim Bodenpersonal sowie die Möglichkeit zum Einsatz biometrischer Personendaten für Passagier- und Personalkontrollen eingeführt werden; dies erhöht die Sicherheit und verbessert die Effizienz im Flughafenbetrieb.

Weiter werden die Verfahren sowie Rechte und Pflichten der betroffenen Stellen und Personen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Luftfahrtpersonals klarer geregelt. Ziel ist ein besserer Schutz der Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Angriffen. Die Flugsicherung in Europa und der Schweiz soll stärker vereinheitlicht und effizienter, flexibler und umweltfreundlicher werden. Dazu soll Skyguide bestimmte untergeordnete Flugsicherungsdienste an ausländische Anbieter auslagern können.

Weiter sollen mit der Redlichkeitskultur, der sogenannten Just Culture, Luftfahrtakteure in bestimmten Fällen Fehler oder sicherheitsrelevante Vorfälle melden können, ohne dafür bestraft zu werden; das wurde schon länger auch aus Ihren Reihen gefordert. Mit der vorliegenden Teilrevision soll das Just-Culture-Prinzip auf weitere Verfahren ausgedehnt und gestärkt werden. Heute können Personendaten und behördeninterne sicherheitsrelevante Informationen auf Gesuch hin öffentlich zugänglich gemacht werden. Mit einer punktuellen Einschränkung des Öffentlichkeitsgesetzes soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Luftverkehrssicherheit und der Just Culture reduziert werden.

Schliesslich sieht die Vorlage verschiedene Präzisierungen bei den heutigen Verfahren für Infrastrukturanlagen vor. Diese sollen vereinfacht, besser gebündelt und dadurch beschleunigt werden.

Ein weiteres und in dieser Vorlage sehr wichtiges Thema im Bereich der Infrastrukturanlagen ist die Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen. Es geht um den Betriebsumfang oder die Anzahl Slots und die Betriebszeiten, die in den vergangenen Jahren wiederholt zu Diskussionen Anlass gaben. Der bestehende Gesetzesartikel wird deshalb präzisiert. Es wird klar festgehalten, dass die Besitzstandsgarantie auch den heutigen Betrieb schützt. Aus Sicht des Bundesrates ist dies die Mindestvoraussetzung, um die Anbindung der Schweiz im bisherigen Umfang sicherzustellen. Die Betriebszeiten werden dadurch, und das ist sehr zentral, nicht ausgeweitet, sondern unverändert bleiben. Wir garantieren also, was heute auf anderer Stufe geregelt ist, damit hier Klarheit herrscht. Mit der vorliegenden Teilrevision des Luftfahrtgesetzes wird ein sicherer und effizienterer nationaler Luftverkehr gewährleistet und gleichzeitig die internationale Anbindung der Schweiz sichergestellt.

Eine Minderheit der Kommission beantragt die Rückweisung der gesamten Vorlage. Der Rückweisungsantrag beschränkt sich im Wesentlichen auf zwei Themen: die Verfahrensvorschriften für Infrastrukturanlagen und die Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen. Allfällige diesbezügliche Änderungen können nachher im Rahmen der Detailberatung eingebracht und diskutiert werden, wie dies auch die KVF-N gemacht hat. Es ist aus unserer Sicht aber nicht angezeigt, nur wegen einiger Artikel die ganze Vorlage zu verzögern und zurückzuweisen.

Ich beantrage Ihnen entsprechend, der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Aufgrund der Eintretensdebatte ist es mir ein Anliegen, einen Punkt noch einmal speziell zu klären. In vereinzelten Voten wurde zum Ausdruck gebracht, dass mit der Besitzstandswahrung von Betriebsumfang und Betriebszeiten faktisch der Betrieb ausgeweitet würde. Ich möchte darauf hinweisen, dass das nicht der Fall ist.

Auch die Interessenabwägung wurde infrage gestellt. Es besteht die Befürchtung, dass durch eine Verankerung von Betriebsumfang und Betriebszeiten im Bundesrecht wirtschaftliche Interessen einseitig bevorzugt würden. Das ist nicht der Fall.

Es gibt also weder eine Ausweitung des Betriebs, noch gibt es Änderungen an den Beurteilungskriterien. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Le président (Page Pierre-André, président): M. Farinelli, rapporteur de langue italienne, renonce à prendre la parole.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Le président (Page Pierre-André, président): Nous votons sur la proposition de renvoi de la minorité Brenzikofer.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

Dagegen ... 131 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Bundesgesetz über die Luftfahrt

Loi fédérale sur l'aviation

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ersatz von Ausdrücken

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

In den Artikeln 24 Randtitel Absätze 1 und 2, 25 Absatz 1, 26 Absätze 2bis und 4, 26a Absatz 2, 26b Absatz 1, 107a Absatz 4 sowie 107d Absatz 2 Buchstabe c wird "Untersuchung" ersetzt durch "Sicherheitsuntersuchung", mit den notwendigen grammatikalischen Anpassungen.

Remplacement d'expressions

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

Aux articles 24 titre marginal alinéas 1 et 2, 25 alinéa 1, 26 alinéas 2bis et 4, 26a alinéa 2, 26b alinéa 1, 107a alinéa 4 et 107d alinéa 2 lettre c, "enquête" est remplacé par "enquête de sécurité", en procédant aux ajustements grammaticaux nécessaires.

Angenommen - Adopté

Le président (Page Pierre-André, président): Nous allons mener un seul débat sur les propositions des différentes minorités.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Ich erläutere Ihnen hier meine zwei Minderheitsanträge, werde aber zugleich auch die Position der GLP-Fraktion einbringen.

Ich komme zuerst zu Artikel 36. Die Luftfahrt ist Sache des Bundes und nicht Sache der Gemeinden. Trotzdem haben natürlich Gemeinden und Kantone einen grossen Einfluss auf die Gestaltung von verschiedenen Flugplätzen, vor allem auch auf die Gestaltung von kleinen Flugplätzen. Wenn ich von "kleinen Flugplätzen" spreche, dann meine ich Flugplätze wie Altenrhein, Locarno, Bad Ragaz, Bex, Langenthal, Beromünster, Mollis, Neuenburg, Saanen, Lommis, Speck-Fehraltorf, Triengen, Montricher und viele weitere mehr. Diese Flugplätze haben nach diesem Gesetz keine Besitzstandsgarantie. Diese gilt vielmehr nur für die Landesflugplätze.

Bei meinem Minderheitsantrag geht es ganz einfach darum, dass der Bundesrat, wenn er den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt, in die Vernehmlassung gibt, berücksichtigt, wie wichtig auf dem jeweiligen Platz die Weiterbildung, die Ausbildung und eventuell der Luftsport sind. Das ist die Idee hinter dieser kleinen Ergänzung - sie wurde übrigens in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Zürich erarbeitet. Es ist also nicht so, dass die Landesflughäfen dagegen sind. Vielmehr setzen sich auch die grossen Player für diese wichtige Forderung ein, da die Flugfelder dafür zuständig sind, Nachwuchsfachkräfte für die Cockpit- und die Aviatikberufe zu generieren. Daher bitte ich Sie, wenn Sie auch die kleinen Flugplätze unterstützen möchten, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 36 Absatz 3 zuzustimmen.

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 237 des Strafgesetzbuches. Dort geht es um eine ganz heikle Geschichte. Es geht darum, was passiert, wenn jemand einen Flugunfall hatte, also nicht einen grossen Flugunfall, sondern einen mit einem kleinen Sportflugzeug. Die Erste, die auf den Platz kommt, ist die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust). Sie hat aber keine strafrechtliche Relevanz, sondern nimmt nur eine Beurteilung vor, ob nach einem Vorfall Massnahmen im Bereich des Prozesses oder im Bereich der Flugmanöver getroffen werden müssen. Nun geht es darum, dass sich die Person selbst belasten könnte, wenn sie eine falsche Aussage oder eine Aussage macht, die für die Sust nicht relevant ist, aber für die Strafverfolgungsbehörde relevant sein könnte. Daher beantrage ich mit diesem Minderheitsantrag, dass man den letzten Teilsatz streicht und eben nicht die "zumutbaren Anstrengungen" berücksichtigt, sondern es einfach dabei belässt, dass die Sust keine Strafuntersuchung macht. Ich bitte Sie hier im Interesse der Leicht- und Sportaviatik, diesem Streichungsantrag meiner Minderheit bei Artikel 237 zuzustimmen.

In der restlichen Zeit komme ich noch zu den übrigen Mehr- und Minderheitsanträgen und lege Ihnen dar, wie wir sie in der GLP-Fraktion beurteilt haben.

Den Minderheitsantrag Roth David zu Artikel 36abis0 werden wir ablehnen. Das tun wir nicht, weil wir die Flugsicherung bzw. die Konzessionsabgabe an und für sich schlecht finden würden, aber wir stellen einfach fest, dass diese in dem Gesetz, das wir jetzt vorliegen haben und beraten, keinen Platz hat. Für eine Konzessionsabgabe müssen wir Anhörungen machen und eine Interessenabwägung vornehmen: Was ist überhaupt möglich, und in welche Richtung soll sich die Flugsicherung - in diesem Fall Skyguide - wirklich bewegen? Daher und auch im Interesse eines schlanken Gesetzes bitten wir Sie seitens der GLP-Fraktion, diese Konzessionsabgabe nicht zu beschliessen.

Dann komme ich zum Minderheitsantrag I (Schaffner) bei Artikel 36abis Absatz 3; Frau Schaffner wird ihn noch selber vertreten. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass dies eines der Kernanliegen in diesem Teil ist. Es geht um die Betriebszeiten und den Betriebsumfang. Die GLP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Betriebszeiten geregelt werden sollen, auch im Gesetz, und dass die Erwähnung des Betriebsumfanges eigentlich nicht notwendig ist, weil er im Antrag der Mehrheit bereits abgehandelt ist und nicht verfügt werden muss. Dazu müssen Sie dann vielleicht noch das Votum von meiner Kollegin, Frau Nationalrätin Schaffner, anhören.

Dann komme ich zur Minderheit Roth David bei Artikel 40b Absatz 4. Diesen Minderheitsantrag bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen, weil die Flugsicherungsdienstleistung auf nationaler Ebene durchaus ein Modell sein kann, das später eine günstigere Flugsicherung für An- und Abflugverfahren auf Kategorie-2-Flugplätzen - das wären zum Beispiel Grenchen, Altenrhein, Bern - ermöglicht. Diese sehr gute Möglichkeit sollte man nicht einschränken. Wenn Sie hier aber der Minderheit Roth David folgen, würden Sie eine Einschränkung vornehmen. Wir von der GLP-Fraktion empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit Roth David abzulehnen.

Dann komme ich zur nächsten Minderheit Roth David, dem Minderheitsantrag zu Artikel 91ter Absatz 2. Darin geht es darum, dass die Just Culture gestärkt werden soll. Die GLP-Fraktion wird dem Antrag dieser Minderheit zustimmen. Warum? Hier geht es darum, welche Personen bei einem Flugunfall in eine Strafverfolgung hineingezogen werden könnten. Ich komme wieder auf die Unfalluntersuchungsbehörde Sust zu sprechen: Die Sust hat keinen Auftrag für Strafuntersuchungen. Wenn aber ein Pilot oder eine Pilotin eine Meldung macht und noch eine weitere Person nennt, zum Beispiel den Schlepppiloten beim Segelflug- oder einen Passagier beim Motorflugbetrieb, dann könnte diese Person zusätzlich belastet werden, wenn wir diese Ergänzung nicht vornehmen. Ich bitte Sie im Namen der Leicht- und Sportaviatik, dieser Minderheit Roth David zuzustimmen, auch wenn der Antrag von Roth David ist.

Dann komme ich noch zu Artikel 107d. Hier bitte ich Sie eindringlich, der Mehrheit zu folgen. Hier geht es um eine Problematik des Öffentlichkeitsgesetzes. Die Minderheit will sämtliche Informationen dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellen. Wenn man die Streichung macht und die Sust gewisse Informationen nicht zurückhalten kann, wenn man also diese Informationen ebenfalls dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt, dann wird die Just Culture nicht mehr funktionieren. Dann muss sich jede Pilotin und jeder Pilot, jeder Betroffene Gedanken machen, ob er oder sie der entsprechenden Behörde wirklich alles melden will oder ob es sein kann, dass die betroffene Person später dafür belangt wird.

Ich bitte Sie daher, den Empfehlungen der GLP-Fraktion zu folgen. Vor allem aber bitte ich Sie: Stimmen Sie am Schluss diesem Gesetz zu, denn es ist für die Luftfahrt ein wichtiger Abschluss und ein wichtiges Dokument.

Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Le président (Page Pierre-André, président): M. David Roth va présenter ses propositions de minorité, ainsi que la proposition de la minorité Marti Min Li.

Roth David · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista

Ich hatte schon gedacht, Herr Jauslin würde alle meine tollen Ideen ablehnen. Ich bin jetzt froh, dass er am Schluss bei der einen die Kurve noch gekriegt hat. Ich möchte Sie aber davon überzeugen, dass Sie nicht bei der einen aufhören, wo Herr Jauslin mit den sinnvollen Ideen begonnen hat.

Zuerst zur Flugsicherheit - ich spreche gleich zu allen Minderheitsanträgen unserer Fraktion - in Artikel 40b: Wir bekämpfen die geplante Auslagerung von Flugsicherungsdienstleistungen ins Ausland. Denn das bedeutet einen gefährlichen Souveränitätsverlust. Sie setzen hier die Sicherheit der Schweiz potenziell aufs Spiel. Es gibt übrigens auch militärische Interessen, die mit der Flugsicherung verbunden sind. Sie setzen das Personal unter einen brutalen Lohndruck und riskieren den Verlust von Fachwissen an billige ausländische Anbieter. Das ist für die Souveränität unseres Landes und die Sicherheit gefährlich. Beides sollte bei der Flugsicherheit nicht in Kauf genommen werden.

Dann zur Finanzierung in Artikel 36abis0: Wer die Infrastruktur nutzt, muss auch dafür bezahlen. Meine Minderheit fordert eine Konzessionsabgabe von 10 Franken pro Tonne. Hören Sie auf, die Zeche den Steuerzahlenden, dem Personal oder der öffentlichen Hand zuzuschieben, während die Flughäfen fette Gewinne machen. Es ist richtig, das in diesem Gesetz zu behandeln. Denn Sie wollen die Flughäfen hier mit zahlreichen Erleichterungen begünstigen, und dann verlangen Sie nichts dafür. Sie sind alle genug Politiker und Politikerinnen, um zu wissen, dass der richtige Moment, um etwas zu nehmen, dann ist, wenn man etwas gibt.

Dann zum Just-Culture-Dilemma in Artikel 91ter und Artikel 237 StGB: Sicherheit braucht Vertrauen und keine Angst vor dem Staatsanwalt. In Artikel 91ter möchten wir den fehlerhaften Text korrigieren. Dieser würde dazu führen, dass Personen, die in einer Meldung nur genannt werden, auch geschützt werden müssen. Zudem lehnen wir die Erpressung zur Kooperation in Artikel 237 StGB ab. Wenn Sie Strafbefreiung nur gegen Selbstbelastung gewähren, bauen Sie dem Personal eine rechtliche Falle. Das widerspricht gerade dem Grundsatz von Just Culture.

Gleiches gilt für die Überwachung am Arbeitsplatz in Artikel 107c: Wir bitten Sie, die biometrische Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu streichen. Es gibt in einem hierarchischen Arbeitsverhältnis keine wirkliche Freiwilligkeit, das ist eigentlich selbsterklärend. Es kann nicht sein, dass wir hier einen Präzedenzfall für die totale Kontrolle am Arbeitsplatz schaffen, der sich potenziell auf andere Bereiche ausweiten kann.

Ebenfalls zu den Rechten des Personals: Wir verlangen in Artikel 108f einen klaren Anspruch auf Akteneinsicht bezüglich der Zuverlässigkeitsprüfungen. Es ist ein rechtsstaatliches Minimum, dass man weiss, auf welcher Basis über die eigene berufliche Existenz entschieden wird.

Wir bitten Sie, auf diese berechtigten Forderungen des Personals und der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Wenn die Minderheitsanträge so nicht durchkommen, werden wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.

Schaffner Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale

Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen betreffend Artikel 36abis sowie Artikel 37m.

Ich möchte bekannt geben, dass ich Mitglied im Vorstand des Schutzverbands der Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich bin. Dieser Schutzverband ist keine militante Antifluglärm-Organisation. Im Gegenteil: Die beteiligten Gemeinden und Städte wissen sehr genau, dass der Flughafen Zürich für die Region und für die Schweiz von grosser Bedeutung ist. Sie wissen auch, dass viele Menschen und Unternehmen von diesem Flughafen profitieren.

Gerade deshalb setzt sich der Schutzverband für Zusammenarbeit und Kooperation ein, er setzt nicht auf Konfrontation. Unser Ziel ist es nicht, den Flughafen zu bekämpfen. Unser Ziel ist es, die Bevölkerung vor unnötigen Belastungen zu schützen und einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu gewährleisten.

Damit komme ich zu meiner Minderheit I bei Artikel 36abis. Die vorgesehene Ausweitung der sogenannten Besitzstandsgarantie von einem baulichen Besitzstand auf einen betrieblichen Bestandsschutz hat viele aufgeschreckt. Dabei ist es das eine, wenn man konkret über einen Bestandsschutz bei den Betriebszeiten diskutiert. Es ist aber etwas völlig anderes, wenn es um einen wenig definierten Begriff wie den "Betriebsumfang" geht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine kürzlich veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts Sotomo. Sie zeigt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die heutigen Nachtflugregelungen für angemessen befindet. Zwei ähnlich grosse Minderheiten wünschen längere oder kürzere Betriebszeiten. Auch die Bevölkerung in den Flughafenregionen steht mehrheitlich hinter dem heutigen System. Dieses Ergebnis bestätigt: Eine Festschreibung der heutigen Betriebszeiten entspricht weitgehend dem gesellschaftlichen Konsens. Die Betriebszeiten werden auch mit meiner Minderheit I geschützt.

Wie erwähnt, ist es aber etwas anderes, wenn eine gesetzliche Garantie für einen unbestimmten Betriebsumfang gegeben werden soll. Da fehlt es an der notwendigen Klarheit. Die Schweiz hat eine lange Tradition der Interessenabwägung. Gerade bei Infrastrukturvorhaben werden unterschiedliche berechtigte Anliegen gegeneinander abgewogen: wirtschaftliche Interessen, Mobilität, Umwelt- und Lärmschutz sowie die Lebensqualität der Bevölkerung. Mit der Formulierung der Mehrheit soll nun aber ein einseitiger Vorrang zugunsten der Flughäfen ins Gesetz geschrieben werden, ohne dass jemand genau weiss, was unter dem Begriff "Betriebsumfang" künftig alles verstanden werden kann. Die Folgen würden letztendlich erst die Gerichte definieren. Ein derart unbestimmter Vorrang gehört nicht ins Gesetz, schon gar nicht unter dem Vorwand, dass es nur um eine Präzisierung gehe.

Deshalb mein Appell an die Vertreter des Flughafens und an die Befürworter dieser Bestimmung: Wenn Sie tatsächlich mehr rechtliche Sicherheit für den Betriebsumfang schaffen wollen, dann sagen Sie bitte konkret, was Sie sichern möchten. Dann können wir darüber offen diskutieren und politisch entscheiden. Mit der heute vorliegenden Formulierung ist dies nicht möglich.

Zu meiner Minderheit I bei Artikel 37m Absatz 1: Hier geht es wirklich nicht um eine materielle Änderung, sondern nur um eine Präzisierung. Der Minderheitsantrag übernimmt einen Teilaspekt eines früheren Antrages Farinelli. Die vorgeschlagene Formulierung entspricht dem allgemeinen Verständnis, dass die Sonderbestimmungen rund um die Flughäfen innerhalb des SIL-Perimeters gelten sollen und nicht in einem weiteren, undefinierten Bereich. Das wird weder von der Verwaltung noch vom Flughafen bestritten. Wir schaffen damit keine neuen Rechte und keine neuen Pflichten. Wir sorgen lediglich dafür, dass das Gesetz klarer und präziser formuliert wird. Genau das sollte eine gute Gesetzgebung leisten.

Ich bitte Sie deshalb, die beiden Anträge der Minderheit I (Schaffner) zu unterstützen. Sie dienen der Präzisierung der Gesetzgebung.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

Je vais m'exprimer sur deux propositions de mes minorités, en premier lieu sur la proposition de la minorité II (Klopfenstein Broggini), qui concerne l'article 36abis.

Sous couvert de renforcer la sécurité juridique des aéroports nationaux, cette disposition risque, en réalité, d'accorder une priorité implicite à l'exploitation aéroportuaire, au détriment d'autres intérêts publics tout aussi légitimes, notamment la protection de la population contre les nuisances sonores. Or, cette protection passe aussi par le maintien de limites claires aux horaires d'exploitation des aéroports et par le respect de la trêve nocturne. Cette trêve nocturne n'est pas un simple détail d'organisation ; elle constitue une garantie essentielle pour la santé, pour la qualité de vie des habitantes et habitants concernés. Le repos nocturne répond à un intérêt public majeur : il protège le sommeil, reconnu comme une condition fondamentale du bien-être en matière de santé publique. En inscrivant dans la loi une protection renforcée de l'exploitation aéroportuaire sans définir clairement ses limites, l'article 36abis fait naître le risque que les horaires d'exploitation soient progressivement étendus ou que les restrictions existantes soient remises en question. Notre Constitution exige précisément une pesée équilibrée des intérêts. Nous ne pouvons pas accepter qu'un intérêt public particulier bénéficie, de fait, d'une prééminence automatique. Les habitantes et habitants des régions concernées ont aussi le droit à la protection de leur santé, de leur qualité de vie et au respect de périodes de repos en suffisance. Paradoxalement, cette disposition prétend apporter davantage de sécurité juridique alors qu'au fond, elle risque d'aboutir exactement à l'inverse.

Le message du Conseil fédéral ne clarifie pas suffisamment la portée de notions centrales, en particulier celle de l'étendue de l'exploitation. Cette formulation est juridiquement floue. Elle ouvrira inévitablement la voie à de nouveaux litiges, à des procédures judiciaires plus longues, alors même que l'objectif affiché est précisément de simplifier les procédures juridiques. Il faut également rappeler que la Confédération dispose aujourd'hui déjà des compétences législatives nécessaires pour garantir l'exploitation des aéroports nationaux. L'article 36abis n'apporte donc aucune nécessité juridique supplémentaire. Il introduit en revanche un potentiel de conflit absolument inutile sur un terrain aussi sensible, raison pour laquelle je vous invite à biffer entièrement cet article.

En deuxième lieu, à l'article 37nbis alinéas 1 et 2, la proposition de la minorité Klopfenstein Broggini vise à préserver un principe fondamental de notre État de droit, c'est-à-dire le droit de recours effectif et la participation des personnes directement concernées. Le projet du Conseil fédéral prévoit que les projets d'établissement de zones réservées soient publiés et mis à l'enquête publique pendant 30 jours. Les communes et propriétaires fonciers concernés peuvent ainsi faire opposition auprès de l'Office fédéral de l'aviation civile (OFAC). Cette procédure garantit une information officielle, un délai clair et une véritable possibilité de faire entendre sa voix. Sans mise à l'enquête formelle, le droit d'être entendu s'en trouve affaibli. Le droit d'opposition explicite renforce également la sécurité juridique. Les personnes qui sont touchées disposent d'une voie de participation clairement reconnue par la loi.

Enfin, cette approche favorise la transparence démocratique. C'est pour cela qu'il est aussi important de le dire ici. Je le disais dans mon intervention concernant l'entrée en matière. La question de la transparence démocratique est essentielle, en particulier quand les aéroports sont directement installés dans le tissu urbain, comme c'est le cas notamment à Genève, avec une zone urbaine très dense proche de l'aéroport. Cette approche favorise la transparence démocratique. Ce que nous voulons, c'est garantir l'information des communes, l'accès public à la procédure et éviter des décisions qui auraient des conséquences importantes sur l'aménagement du territoire qui soient prises de manière trop technocratique ou trop centralisée. C'est la raison pour laquelle la proposition de ma minorité est la suivante : revenir au projet du Conseil fédéral, parce que les zones réservées peuvent limiter l'usage du sol, bloquer des constructions et affecter la planification communale. Dans ce contexte, il est essentiel de protéger l'autonomie des communes, le droit des propriétaires et l'accès au juge.

C'est la raison pour laquelle je vous invite ici à suivre ce que le Conseil fédéral a proposé, c'est-à-dire de revenir à la version du projet, fidèle aux principes constitutionnels de l'état de droit, à savoir le droit d'être entendu, l'accès à une voie de recours effective et la participation des collectivités concernées. Je vous remercie d'avance de soutenir les propositions de ces deux minorités.

Hurter Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Klopfenstein Broggini, ich habe eine Frage. Sie sind ja im Verwaltungsrat des Flughafens Genf, und Sie haben sich jetzt für Artikel 36abis0 respektive für die Konzessionsabgabe ausgesprochen. Inwiefern können Sie als Verwaltungsratsmitglied hier die Minderheit vertreten?

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

Cher collègue, c'est une très bonne question, parce que nous avons un système à Genève, qui est d'ailleurs un peu le même que dans le canton de Vaud, où les conseils d'administration sont représentés par les partis politiques, avec les riverains et avec les communes directement concernées. Cette présence politique dans ces conseils apporte aussi la vision des différents partis politiques. Comme j'occupe un siège vert, mon rôle dans ce conseil est de défendre un aéroport qui est intégré à un environnement urbain direct et qui puisse parler directement avec la population concernée. J'ai aussi le rôle de protéger mon canton, Genève, et de lui assurer toute la souveraineté possible pour un débat comme celui-là, qui est important. Il ne s'agit donc pas de s'opposer à l'aéroport, loin de là ; il s'agit plutôt d'assurer une bonne interaction avec les communes, avec le canton et avec les riverains. C'est un rôle qui est tout à fait légitime et qui s'entend dans un conseil d'administration comme celui-là. Il ne s'agit pas de s'opposer à l'aéroport, bien au contraire.

Töngi Michael · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi

Ich stelle einen Minderheitsantrag zu Artikel 51 Absatz 2bis. Die Kommissionsmehrheit möchte mit diesem neuen Absatz Leichtflugzeuge bis 600 Kilogramm zulassen. Eine Motion Jauslin 24.3112, die das gleiche Ziel hatte, zog der Motionär in der Märzsession aufgrund dieses Antrags zurück.

In diesem Gewichtsbereich kann die Schweiz selbstständig Regeln aufstellen. Die Gretchenfrage dabei ist einfach: Wird mit dieser neuen Zulassung tatsächlich Innovation gefördert? Steigen die Leute von schwereren auf leichtere Flugzeuge um, oder führt das am Schluss zu mehr Flugstunden und mehr Verkehr? Der Bundesrat hat der Zulassung bisher nicht zugestimmt. Er lehnte auch die Motion Jauslin ab. Er führte aus, in der Schweiz habe aus Umweltgründen lange ein vollständiges Verbot von Ultraleichtflugzeugen gegolten. Man habe dieses dann 2014 gelockert, aber nur für Flugzeuge mit einem Abfluggewicht bis 472,5 Kilogramm.

Es wurde gesagt, es gebe mit diesen Ultraleichtflugzeugen weniger Lärm. Dabei muss man aber sagen, dass die Lärmbelastung nicht nur vom Gewicht und vom einzelnen Flugzeug abhängt, sondern auch vom kumulierten Lärm. Das heisst, wenn mehr Flugzeuge fliegen, ist es am Schluss auch lauter.

Leider hat die Kommission darauf verzichtet, diese Kategorie auf elektrisch betriebene Flugzeuge zu beschränken. Das hatte damals auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion vorgeschlagen. Wenn die Motion angenommen worden wäre, hätte er im Zweitrat gesagt, die Zulassung solle nur für elektrisch betriebene Flugzeuge gelten. Dann hätte man ja noch von Innovation sprechen können. Aber hier ist die Formulierung offen.

Diese Ultraleichtflugzeuge betreffen einzig die Freizeit- und Sportfliegerei. Davon brauchen wir nicht noch mehr, egal, ob man das aus umweltpolitischer Sicht oder aus Sicht der Lärmbelastung anschaut.

Deshalb beantrage ich Ihnen, diesen Absatz wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Le président (Page Pierre-André, président): Le groupe du Centre et le groupe socialiste se sont déjà exprimés sur les propositions des différentes minorités lors de leurs prises de parole au cours du débat d'entrée en matière.

Cottier Damien · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo liberale radicale

L'aviation suisse a besoin d'un cadre clair, moderne et fiable. Ce n'est pas un sujet secondaire, loin de là. Un tel débat a des impacts nombreux sur beaucoup de domaines - la sécurité, l'économie, la diplomatie, le tourisme, les régions, les emplois. Il nous faut donc des infrastructures aériennes performantes. Elles sont une nécessité stratégique.

Le groupe libéral-radical dessine un chemin clair par rapport à la législation qui nous est proposée : nous devons adapter notre droit à la réalité actuelle de l'aviation civile, assurer la sécurité et rester compétitifs, dans un monde où la concurrence entre places économiques s'accroît. À une exception près, nous soutiendrons toujours la majorité dans le texte qui vous est proposé. La seule exception se trouve à l'article 36, relatif au plan sectoriel des transports, partie infrastructures aéronautiques. Une minorité Jauslin, que nous soutenons, propose d'ajouter les besoins en aérodromes destinés à la formation et au perfectionnement, ce qui nous semble essentiel. La minorité parle aussi de la question du sport, qui nous semble un peu plus secondaire au niveau de la mention dans la loi, mais nous soutiendrons cette minorité. Il nous semble que la question de la formation est essentielle et doit figurer au niveau de la loi. Pour le reste, nous soutiendrons toujours la majorité.

Concernant la redevance de concession destinée au financement de la sécurité aérienne proposée par la minorité Roth David, sous la forme d'un nouvel article 36abis0, notre groupe n'est pas opposé à une discussion sur le financement de Skyguide, des coûts de la sécurité aérienne, des aéroports régionaux, des aspects relevant du rôle régalien de l'État et de la question des espaces aériens délégués. Nous estimons toutefois, avec la majorité, qu'il n'est pas opportun d'introduire, à la va-vite et sans consultation, une redevance de concession dans cette révision, car trop de questions systémiques restent en suspens. Nous soutenons donc la majorité, qui souhaite traiter la question de manière globale, dans un processus ordonné et séparé.

À l'article 36abis, nous soutiendrons la majorité, qui veut garantir le maintien de l'état actuel des aéroports nationaux. Nous rejetterons la minorité II (Klopfenstein Broggini), qui demande de biffer cet article, comme la minorité I (Schaffner), qui souhaite limiter la portée de l'alinéa aux horaires d'exploitation. Notre objectif n'est pas d'étendre les horaires d'exploitation actuels, même s'il faut savoir qu'ils sont parmi les plus restrictifs d'Europe, ni de créer un privilège illimité pour les aéroports nationaux. Il s'agit d'apporter une plus grande sécurité juridique - et c'est très important pour elles - aux infrastructures qui remplissent une fonction d'importance nationale, ce qui reprend d'ailleurs en partie des éléments qui figurent déjà dans le droit en vigueur, mais cela les met de manière plus systématique dans la loi.

Concernant les articles 37nbis et 37o, relatifs aux zones réservées pour de futures infrastructures, la commission a discuté du risque de doublons procéduraux, en particulier de la crainte d'une double possibilité d'opposition, mais la commission a été rassurée sur ce point par le Conseil fédéral. Avec la majorité, nous soutenons donc une formulation qui maintient la consultation des services fédéraux, des cantons, des communes et des propriétaires concernés, mais qui rend la procédure plus claire et plus efficace.

À l'article 37m, concernant les installations annexes, avec la majorité, nous estimons que la référence au périmètre PSIA, déjà implicite dans la pratique actuelle, est suffisante. En outre, le droit cantonal restera déterminant pour les installations annexes. Toutefois, l'OFAC doit pouvoir intervenir si la sécurité aérienne ou de l'exploitation de l'aérodrome est en jeu.

À l'article 40b, nous soutenons avec la majorité la recherche de l'équilibre entre sécurité et flexibilité. Ainsi, les services de sécurité aérienne d'importance nationale, ainsi que les installations techniques et immobilières et le personnel nécessaire ne pourront pas être délégués. Ce sera au Conseil fédéral de définir quels services relèvent de cette interdiction.

À l'article 51, nous rejetons la minorité Töngi, qui propose de supprimer la disposition relative aux aéronefs à moteur dont la masse ne dépasse pas les 600 kilogrammes. Le Conseil fédéral peut réglementer cette catégorie par des prescriptions appropriées et dans le respect de la sécurité.

Partout ailleurs, nous vous invitons également à suivre la majorité.

Schnyder Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Glarona · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion im Rahmen der Detailberatung und möchte auf die wichtigsten Minderheitsanträge eingehen. Ich kann es aber bereits vorwegnehmen: Wir empfehlen Ihnen, alle Minderheitsanträge abzulehnen. Es handelt sich insgesamt um eine ausgewogene Vorlage. Einzelne Justierungen würden diese möglicherweise aus dem Gleichgewicht bringen.

Ich beginne mit dem Antrag der Minderheit Jauslin bei Artikel 36. Konkret will diese Absatz 3 um einen Satz ergänzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Fassung der Kommissionsmehrheit ausreichend ist. Diese will, dass im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt, die Zahl und Funktion der Flugplätze definiert wird. Die Minderheit Jauslin will zudem, dass die Aus- und Weiterbildung sowie der Flugsport explizit erwähnt werden. Kollege Jauslin sagte in seinem Votum, dass dies dem Schutz der kleinen Flugplätze diene. Das klingt zwar sympathisch, wir sind aber überzeugt, dass sein Anliegen mit der Festlegung der Funktion abgedeckt ist, und wir trauen es dem Bundesrat zu, dass er alle Interessen angemessen berücksichtigt. Das muss nicht im Gesetz festgeschrieben werden. Und wenn der Flugsport explizit erwähnt würde, dann sollte auch die kommerzielle Luftfahrt erwähnt werden. Die Ergänzung gehört nicht ins Bundesgesetz und ist daher abzulehnen.

Zum Minderheitsantrag Roth David bei Artikel 36abis0 - es geht um eine Konzessionsabgabe - habe ich mich bereits im Eintretensvotum geäussert. Er ist klar abzulehnen, es ist weder der richtige Zeitpunkt noch die richtige Plattform, um eine neue Abgabe zu diskutieren. Es handelt sich zwar formell um eine Konzessionsabgabe, die Befürworter der Minderheit wollen aber wohl eher eine neue Lenkungsabgabe einführen. Dies konnte man zumindest zwischen den Zeilen aus dem Votum von David Roth heraushören, wenn man das denn wollte. Wie ich bereits erwähnt habe, würde eine Zustimmung zu dieser Minderheit dazu führen, dass wir die Vorlage ablehnen müssen.

Bei Artikel 36abis gibt es zwei Minderheiten, die Minderheit I (Schaffner) und die Minderheit II (Klopfenstein Broggini). Die Minderheit I beschränkt die Besitzstandsgarantie auf die Betriebszeiten. Für den Betriebsumfang gäbe es keine Besitzstandsgarantie. Das könnte zu einer Gefährdung des Betriebsumfangs führen und ist deshalb insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht gefährlich. Die Fassung der Mehrheit ist hier deutlich besser. Der Antrag der Minderheit II ist entschieden abzulehnen. Sie beantragt die gänzliche Streichung der Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen. Auch dazu habe ich mich bereits in der Eintretensdebatte geäussert. Artikel 36abis ist wohl der Kernpunkt der Vorlage. Die Streichung gemäss Minderheit II würde dazu führen, dass wir die Vorlage ablehnen müssen.

Bei Artikel 37m zu den Nebenanlagen gibt es ebenfalls zwei Minderheiten. Die Minderheit I (Schaffner) will eine Präzisierung vornehmen. Ihr Antrag ist aber gemäss Rücksprache mit dem Departement nicht nötig und kann daher abgelehnt werden. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) will die geltende Formulierung beibehalten. Die neue Formulierung schafft aber Klarheit und erhöht die Sicherheit durch einen stärkeren Einbezug des BAZL. Das ist zu begrüssen, ich bitte Sie deshalb auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 40b Absatz 4 gibt es wiederum eine Minderheit Roth David. Der Entwurf sieht als Neuerung vor, dass einzelne Flugsicherungsdienstleistungen übertragen werden dürfen. Die Bestimmung wird seitens Skyguide explizit begrüsst. Eine Übertragung solcher Dienstleistungen steht unter dem Vorbehalt klarer und restriktiver Bestimmungen. Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 51 Absatz 2bis geht es um die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen, das sind Flugzeuge mit einer Startmasse von unter 600 Kilogramm. Sie haben in den letzten Jahren eine grosse Entwicklung erfahren und sind vielfach deutlich ökologischer als schwerere Flugzeuge. Eine künftige Zulassung ist deshalb sehr sinnvoll. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Töngi abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Auf die restlichen Minderheitsanträge gehe ich nicht einzeln ein. Sie beziehen sich insbesondere auf die Just Culture und auf die Nutzung von biometrischen Personendaten. Insbesondere bei der Just Culture ist Augenmass wichtig. Sie soll zur Steigerung der Sicherheit beitragen, aber zugleich nicht dazu verleiten, fahrlässig zu handeln, wenn keine Sanktionen zu erwarten sind. Bei der Nutzung biometrischer Personendaten ist auf das Datenschutzgesetz zu verweisen, welches jederzeit gewahrt werden muss. Die Vorlage ist auch in diesen Punkten ausgewogen.

Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen und somit zu einer ausgewogenen Vorlage zu verhelfen. Vielen Dank für die Zustimmung.

Brenzikofer Florence · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi

Ich spreche im Namen der Grünen Fraktion und bitte Sie, bei der Beratung dieses Blockes mehrere Minderheitsanträge zu unterstützen. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das notwendige Gleichgewicht der Interessen der Luftfahrt einerseits sowie des Schutzes der Bevölkerung, der Umwelt, der Kantone und der Gemeinden andererseits zu wahren.

Bei Artikel 36abis beantragen wir die Unterstützung der Minderheit II (Klopfenstein Broggini), die das geltende Recht beibehalten will. Der Mehrheitsantrag geht deutlich über die Sicherung des heute bestehenden Rechtszustandes hinaus. Neu sollen ausdrücklich die Betriebszeiten und der Betriebsumfang der Landesflughäfen geschützt werden. Damit droht eine Verschiebung des Gleichgewichtes zugunsten der Luftfahrt. Künftig könnte der Eindruck entstehen, dass den Interessen der Flughäfen ein höheres Gewicht zukommt als anderen verfassungsrechtlich geschützten Anliegen. Wir dürfen aber die Menschen nicht vergessen, die unter Fluglärm leiden; wir dürfen die gesundheitlichen Folgen von Lärm und Luftverschmutzung nicht ausblenden; wir dürfen die Anliegen der betroffenen Gemeinden und Kantone nicht schwächen. Zudem müssen wir die Auswirkungen des Luftverkehrs auf Klima und Treibhausgasemissionen im Blick behalten.

Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) gewährleistet weiterhin eine echte Interessenabwägung zwischen Luftfahrt, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Raumplanung. Sie ist deshalb die rechtlich sauberste und ausgewogenste Lösung. Falls dieser Minderheitsantrag keine Mehrheit findet, stellt der Minderheitsantrag I (Schaffner) zumindest eine Verbesserung gegenüber dem Mehrheitsantrag dar. Insbesondere verzichtet er auf den problematischen Begriff des Betriebsumfanges, der eine erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen würde.

Bei Artikel 36abis0 bitten wir Sie, die Minderheit Roth David zu unterstützen. Auch sie trägt dazu bei, dass die notwendige Interessenabwägung nicht zugunsten einer einzelnen Branche ausgehebelt wird. Die Luftfahrt braucht Planungssicherheit, aber sie darf keinen gesetzlichen Vorrang gegenüber den legitimen Anliegen der Bevölkerung haben. Dieser Antrag setzt das Verursacherinnenprinzip in bescheidener, aber notwendiger Weise um. Noch immer werden Teile der Kosten für die Flugsicherung an den Landesflughäfen durch die Allgemeinheit getragen. Es ist sachgerecht, dass die Branche einen grösseren Anteil dieser Kosten übernimmt. Gleichzeitig würden dadurch Mittel frei, die für Regionalflugplätze oder für die Förderung erneuerbarer und synthetischer Treibstoffe eingesetzt werden könnten. Gerade wenn wir die Dekarbonisierung des Luftverkehrs ernst nehmen, müssen wir solche Prioritäten setzen.

Bei Artikel 36 lehnen wir den Minderheitsantrag Jauslin ab. Die Wiedereinführung einer Förderung für Ausbildungsflugplätze trägt derzeit nichts zur Reduktion der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs bei. Solange die entsprechenden Flugzeuge weitgehend mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, setzt diese Bestimmung die falschen Anreize.

Bei Artikel 37m bitten wir Sie, die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) zu unterstützen. Diese Minderheit bewahrt die kantonalen Zuständigkeiten für Nebenanlagen von Flugplätzen und sichert die Mitwirkung des BAZL. Sie respektiert unseren Föderalismus und gewährleistet, dass Kantone und Gemeinden weiterhin mitreden können, wenn Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf ihr Gebiet haben.

Auch bei den Artikeln 37nbis und 37o sprechen wir uns gegen den Mehrheitsantrag aus. Gemeinden, Kantone und betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer müssen ihre Mitwirkungsrechte dann ausüben können, wenn die entscheidrelevanten Informationen tatsächlich vorliegen. Werden Beschwerdemöglichkeiten in frühe Verfahrensschritte verlagert, besteht die Gefahr, dass demokratische Mitwirkungsrechte geschwächt und Verfahren verkompliziert werden. Wer von den Auswirkungen eines Flughafenprojektes betroffen ist, muss wirksam und nicht nur formell mitwirken können.

Wie mein Kollege Michael Töngi bereits ausgeführt hat, schliessen wir uns bei Artikel 51 der Minderheit Töngi an. Für eine gesetzliche Förderung von Ultraleichtflugzeugen besteht kein überzeugender ökologischer Nutzen. Solange diese Flugzeuge überwiegend mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, gibt es keinen Grund, ihnen eine besondere Förderung einzuräumen.

Der rote Faden all dieser Minderheitsanträge ist einfach: Wir wollen das Gleichgewicht bewahren. Die Luftfahrt ist für die Schweiz wichtig, aber sie darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung, der Rechte von Kantonen und Gemeinden, der Steuerzahlenden oder der Klimaziele unseres Landes privilegiert werden.

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Ich möchte die Position des Bundesrates zu diesen Minderheiten darlegen.

Zuerst zur Minderheit Jauslin bei Artikel 36 Absatz 3: Der Bundesrat verankert im Gesetz neu den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Dies umfasst auch, dass im SIL die Zahl der zivilen Flugplätze festgelegt wird. Die Mehrheit beantragt, auch die Funktion der Flugplätze festzulegen. Die Minderheit beantragt, zusätzlich zur Festlegung der Zahl und Funktion der Flugplätze auch den Bedarf von Flugfeldern für den Flugsport und die Ausbildung zu berücksichtigen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Eine ausdrückliche Aufnahme von Flugsport- und Ausbildungsbedürfnissen würde den Zweck unnötig erweitern. Zudem findet ein grosser Teil der Pilotenausbildung auf Flughäfen und nicht auf Flugfeldern statt.

Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit Roth David bei Artikel 36abis0 abzulehnen. Der Bundesrat sieht in seinem Entwurf keine Konzessionsabgabe vor. Er strebt eine langfristig stabile Finanzierung von Skyguide an. Der finanzielle Druck auf Skyguide ist aktuell wichtig. Wir bitten Sie, hier auch der Mehrheit zu folgen. Eine Konzessionsabgabe wurde intensiv diskutiert, dies auch vor dem Hintergrund, dass im Entlastungspaket 27 eine Reduktion der Unterstützung der Regionalflughäfen als eine Massnahme vorgesehen war. Das haben Sie abgelehnt, und deshalb ist der Druck hier weniger gross. Skyguide hat mittlerweile, wie Sie gehört haben, auch ein internes, grosses Sanierungspaket geschnürt, sodass dieser Druck im Moment nicht da ist. In der Kommission wurde ein entsprechender Antrag auf Einreichen einer Kommissionsmotion, die eine solche Abgabe verlangt hätte, zurückgezogen.

Ich bitte Sie ebenso um Ablehnung des Antrages der Minderheit I (Schaffner). Der Bundesrat möchte in Artikel 36abis Absatz 3 LFG klarstellen, was die Besitzstandsgarantie umfasst, nämlich sowohl die Betriebszeiten als auch den Betriebsumfang. Damit wird die bestehende Rechtslage präzisiert und die Rechtssicherheit gestärkt. Die Haltung der Mehrheit deckt sich hier nahezu mit jener des Bundesrates, während die Minderheit I beantragt, die Betriebszeiten im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag I abzulehnen. Die Besitzstandsgarantie wäre zu eng gefasst, wenn sie allein auf die Betriebszeiten beschränkt würde. Der Betriebsumfang umfasst auch die Anzahl Slots, was in diesem Rahmen sehr wichtig ist.

Ich bitte Sie ebenso, den Antrag der Minderheit II (Klopfenstein Broggini) abzulehnen. Sie beantragt die Streichung des gesamten Artikels. Die Besitzstandsgarantie wurde bereits 2017 ins Luftfahrtgesetz aufgenommen und wird nun an eine andere Stelle geschoben. Inhaltlich wird nichts Neues geschaffen. Die bereits geltende Besitzstandsgarantie, und das scheint mir wichtig, wird nicht ausgeweitet. Mindestens den Status quo sicherzustellen, ist für die Luftfahrtindustrie und für die Landesflughäfen von zentraler Bedeutung, auch vor dem Hintergrund, dass sie praktisch weltweit die kürzesten Betriebszeiten haben. Die An- und Abflüge müssen also nirgends in so kurzer Zeit abgewickelt werden wie hier; die Betriebszeiten gehören zu den kürzesten weltweit. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Umwelt- und Lärmschutzes bewusst. Er hat auch Massnahmen getroffen und die Gebühren für die späteren Zeiten angehoben. Ich bitte Sie, hier den Anträgen der Mehrheit zu folgen.

Ich komme zu den Anträgen der Minderheit I (Schaffner) und der Minderheit II (Klopfenstein Broggini) bei Artikel 37m. Der Bundesrat beantragt, die heutige Formulierung von Absatz 1 erster Satz aus dem geltenden Recht fast unverändert zu übernehmen und die Definition, was eine Nebenanlage ist, nicht zu ergänzen. Nebenanlagen sind Bauten und Anlagen innerhalb des SIL-Perimeters, die nicht ganz oder überwiegend dem Flugplatzbetrieb dienen. Diese präzise Definition erfolgt in der Verordnung und bedarf deshalb keiner Ergänzung im Gesetz.

Die Minderheit I (Schaffner) beantragt, diese Definition mit dem Hinweis auf den SIL-Perimeter zu ergänzen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) beantragt die Streichung des Artikels und will damit die geltende Bestimmung belassen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag II auch abzulehnen. Dem Bundesrat ist bewusst, dass Kompetenzverschiebungen von Kantonen zum Bund sorgfältig abzuwägen sind. Heute können kantonale Behörden bei Nebenanlagen von sicherheitsrelevanten Einschätzungen des BAZL abweichen. Das ist in der Praxis leider schon vorgekommen. Deshalb bitte ich Sie hier, dieser Klärung der Kompetenzen des BAZL zuzustimmen.

Ich habe leider noch einen Moment, bis ich zu allen Minderheitsanträgen etwas gesagt habe, aber ich komme bald zum Schluss.

Zum Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 37nbis: Ich bitte Sie, hier auch der Mehrheit zu folgen. Diese beantragt eine gute Lösung. Bei der Errichtung von Projektierungszonen werden Bundesstellen und Kantone heute durch das BAZL angehört, Gemeinden und Grundeigentümer durch die Kantone. Das führte bisher zu Verzögerungen. Weil alle betroffenen Stakeholder bekannt sind, reicht hier auch eine Anhörung; es braucht eigentlich keine öffentliche Auflage. Der Bundesrat beantragt entsprechend, diese Verfahren zu bündeln. Der Grundgedanke des Anliegens der Mehrheit ist hier nachvollziehbar. Wir können darum auch mit dem Antrag der Mehrheit leben.

Ich bitte Sie weiter um Ablehnung des Antrags der Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 37o. Die von der Mehrheit Ihrer Kommission beantragte Änderung in Absatz 1 geht auf die Anpassung in Artikel 37nbis zurück; ich verweise hier auf meine vorherigen Ausführungen. Bezüglich Absatz 2 soll die Projektierungszone bauliche Veränderungen verhindern. Die künftigen Flughafen- oder Flugsicherungsanlagen können im Weg sein. Der Antrag der Mehrheit, dass eine Beurteilung solcher Vorhaben auch durch den Flughafen bzw. die Flugsicherung erfolgen soll, ist deshalb zweckmässig.

Ich bitte Sie auch um Ablehnung des Antrags der Minderheit Roth David bei Artikel 40b. Der Bundesrat setzt europäisches Recht um, das die Schweiz durch das bilaterale Luftverkehrsabkommen übernommen hat. Es ermöglicht die Übertragung einzelner Flugsicherungsdienste an ausländische Anbieter. Flugsicherungsdienste von nationaler Bedeutung, das heisst die militärische Flugsicherung, die Streckenflugsicherung sowie die An- und Abflugsicherung auf Landesflughäfen, bleiben weiterhin bei Skyguide. Es ist aber richtig, dass gewisse Leistungen ausgelagert werden können. Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen.

Im Weiteren gibt es den Antrag der Minderheit Töngi betreffend die Freizeit- und Sportfliegerei bei Artikel 51. Der Bundesrat hat hier keine Revision der geltenden Bestimmung vorgesehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission fordert hingegen eine Grundlage im Luftfahrtgesetz für die Zulassung von Ultraleichtfliegern bis 600 Kilo. Rechtlich kann der Bundesrat dies schon heute mit Verordnungsanpassungen vornehmen. Eine weitere Verpflichtung im LFG braucht es hier unserer Ansicht nach nicht. Falls hier die Mehrheit durchkommen sollte, würden wir uns erlauben, im Ständerat hierzu einen Änderungsantrag einzubringen, damit man die Ultraleichtflieger bis 600 Kilo entsprechend der heutigen Zeit auf die Elektrofliegerei beschränken würde.

Ich bitte Sie ebenfalls um Ablehnung des Minderheitsantrags Roth David zu Artikel 91ter. In der französischen Fassung der Vorlage hat sich in Absatz 2 ein Übersetzungsfehler eingeschlichen. Die Minderheit beantragt in Absatz 2 gemäss französischer Fassung, auch die in der Meldung genannte Person aufzuführen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Personen, welche in einer Ereignismeldung nur genannt sind, werden bereits über Absatz 1 geschützt. In Absatz 2 wird festgelegt, dass sich der Meldende nicht selbst belasten muss.

Ich bitte Sie weiter, auch den Minderheitsantrag Roth David zu Artikel 107c abzulehnen. Der Bundesrat schafft mit Artikel 107c die Möglichkeit zur Nutzung biometrischer Daten. Er verpflichtet aber - und das ist wichtig - niemanden dazu. Damit wird einem Anliegen der Flughäfen Genf und Zürich sowie internationalen Entwicklungen Rechnung getragen. Der Bundesrat ist sich der Sensibilität biometrischer Daten natürlich bewusst und knüpft ihre Verwendung auch an strenge Voraussetzungen. Erforderlich ist eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen. Ohne diese gilt das bisherige System, das nicht aufgehoben wird. Ausserdem gelten strenge Datenschutzvorgaben für den Umgang mit Biometrie.

Ich bitte Sie ebenso um Ablehnung des Minderheitsantrags Marti Min Li zu Artikel 107d. Der Bundesrat hat das öffentliche Interesse an Transparenz sorgfältig gegen den Schutz der Persönlichkeit und sensiblerer Informationen abgewogen. Er beantragt, Personendaten und Informationen vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen, wenn ihre Offenlegung die Sicherheit gefährden könnte. Das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird hier nur punktuell eingeschränkt. Eine ähnliche Regelung besteht bereits im Eisenbahngesetz.

Ich bitte Sie ebenso, den Minderheitsantrag Jauslin zu Artikel 237 Ziffer 3 des Strafgesetzbuchs abzulehnen. Der Bundesrat möchte den Betroffenen davor schützen, strafrechtlich belangt zu werden, wenn er die Sicherheitsuntersuchung unterstützt. Die Minderheit beantragt die Streichung des Teils betreffend die zumutbaren Anstrengungen im Zusammenhang mit der Unterstützung der Sicherheitsuntersuchung, weil sie hier ein Dilemma sieht. Ich bitte Sie, auch hier den Minderheitsantrag abzulehnen.

Zusammengefasst bitte ich Sie um Ablehnung aller Minderheitsanträge mit Ausnahme des Minderheitsantrags Töngi zu Artikel 51 Absatz 2bis. Es geht hier um die Ultraleichtflieger, und wir unterstützen hier die Minderheit, die keine Öffnung will.

Seiler Graf Priska · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Geschätzter Herr Bundesrat, gestatten Sie mir als Anwohnerin des Flughafens Zürich eine Nachfrage zur Besitzstandsgarantie. In der Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde uns versichert, dass es sich bei der betrieblichen Besitzstandsgarantie "nicht um eine materielle Ausweitung, sondern um eine sprachliche Präzisierung im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung" handelt. Das wurde jetzt von Ihnen auch wieder betont. Mit anderen Worten soll damit der heutige Status quo für beide Seiten festgelegt werden.

Ist es somit korrekt, dass die in Artikel 36abis Absatz 3 neu eingeführte Besitzstandsgarantie betreffend Betriebsumfang und Betriebszeiten beidseitig zu verstehen ist, sie also nicht nur für die Rechts- und Planungssicherheit der beiden Landesflughäfen, sondern auch für die betroffene Bevölkerung gilt?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Das kann ich so bestätigen. Die Besitzstandsgarantie wird für die betroffene Bevölkerung nicht ausgeweitet. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass die Besitzstandsgarantie auch die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr umfasst, was verspätete Anflüge anbelangt, die nicht in der nötigen Zeit reinkommen. Das ist für den Moment noch nötig. Wir haben aber die Gebühren für dieses Zeitfenster angehoben. Sie werden auch weiter steigen, damit ein Anreiz besteht, die Zeiten bis 23.00 Uhr möglichst einzuhalten.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Herr Bundesrat, Sie haben zu meiner Minderheit bei Artikel 36 gesagt, dass die Ausbildung und die Weiterbildung vor allem auf Flughäfen stattfinden. Wie kommen Sie zu dieser Aussage? Denn die Flugfelder sind ja die Ausbildungsorte. Wie kommen Sie zur Aussage, dass die Aus- und Weiterbildung auf Flughäfen stattfindet?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Hier stütze ich mich auf die Auskünfte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, wonach der grösste Teil auf den Flughäfen stattfindet, aber natürlich nicht nur, das ist klar. Aus Sicht des Bundesrates gibt es jedoch keinen Grund, das hier zu erweitern.

Hurter Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Bundesrat, auch ich stelle Ihnen eine Frage zu Artikel 36: Kollege Jauslin hat den Antrag seiner Minderheit damit begründet, dass die Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden müsse. Im Antrag der Mehrheit kann man lesen, dass der Bundesrat die "Zahl und die Funktion der Flugplätze" festlegen kann. Kann man nicht sagen, dass die Aus- und Weiterbildung im Antrag der Mehrheit bereits berücksichtigt ist und es diese Minderheit bzw. die spezielle Erwähnung der Regionalflugplätze daher gar nicht benötigt?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Das kann ich bestätigen. Mit der Funktion der Flugplätze sind sämtliche Funktionen gemeint. Wir sind der Meinung, dass diese spezifische Nennung, wie etwa die Zahl der Wasserflugplätze oder der Bedarf an Flugfeldern für die aviatische Aus- und Weiterbildung, nicht nötig ist. Das ist richtig.

Schnyder Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Glarona · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Bundesrat, meine Frage bezieht sich wenig überraschend ebenfalls auf Artikel 36. Die Minderheit Jauslin verlangt, dass die aviatische Aus- und Weiterbildung sowie der Flugsport bei der Festlegung der Anzahl und der Funktion der Flugplätze explizit erwähnt werden. Wie beurteilen Sie es, dass in der Formulierung der Minderheit der kommerziellen Luftfahrt keine Rechnung getragen wird, dass diese also nicht erwähnt wird und somit auch nicht berücksichtigt werden müsste, wenn wir der Minderheit folgen würden?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Wir möchten, dass die Mehrheit obsiegt, weil es keinen Grund gibt, hier speziell die Aus- und Weiterbildung für den Flugsport zu erwähnen.

Cottier Damien · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo liberale radicale

Monsieur le conseiller fédéral, j'ai une question un peu technique : à l'article 91ter alinéa 2, la minorité Roth David, que vous combattez et que nous combattons, demande d'adapter les textes allemand et italien à la version française. Cette différence est toutefois due, d'après ce que vous avez dit, à une erreur de traduction en français. Si nous rejetons cette minorité, il y aura donc une différence entre les versions linguistiques. Est-ce que le Conseil fédéral prévoit de proposer au Conseil des États de corriger cette erreur lors du passage au deuxième conseil ? Sinon, il y aura une incohérence.

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

On va certainement corriger cette différence. On peut adopter la proposition de la majorité et après tout sera clair et on corrigera la version française.

Suter Gabriela · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Herr Bundesrat, ich habe eine Frage bezüglich der Erweiterung der Besitzstandsgarantie auf die Betriebszeiten, und zwar liegen Ihnen ja seit viereinhalb Jahren die Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung vor. Es gibt einen ausführlichen Bericht und eigentlich Empfehlungen, diese Betriebszeiten der Landesflughäfen zu reduzieren. Wie passt das jetzt mit dieser Gesetzesänderung zusammen?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Es ist natürlich schon ein bewusster Akt, dass wir die Betriebszeiten im Gesetz festlegen und damit - das muss ich Ihnen eingestehen - in der Interessenabwägung bereits entscheiden, dass die Betriebszeiten der Landesflughäfen weiteren allfälligen Einschränkungen wegen Lärms übergeordnet werden. Wir werden aber nichtsdestotrotz auch dem Lärmschutz Rechnung tragen; wir sind an der Vorbereitung einer Verordnungsrevision und dem Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung. Es gibt andere Massnahmen, wie die Verlängerung der Piste, das Ostkonzept oder auch die Gebühren, mit denen wir dem Lärmschutz Rechnung tragen können. Weil der Flughafen Zürich aber schon heute Betriebszeiten hat, die weltweit zu den kürzesten zählen, dürfen wir seine Betriebszeiten für dessen Funktionieren und dessen Anbindungen an die Welt nicht weiter verkürzen. Aber das ist so, es ist eine Interessenabwägung, die Sie mit Ihrem Beschluss vorwegnehmen, wenn Sie der Mehrheit entsprechend dem Antrag des Bundesrates folgen.

Rüegger Monika · Mit-F · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Bundesrat, ist es nicht so, dass der Bundesrat bzw. der Bund dafür verantwortlich ist, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen - gerade für Piloten für die Armee oder für Schutz- und Rettungsdienste - und Artikel 36 daher absolut seine Berechtigung hat? Ist es nicht so, dass der Bundesrat dafür verantwortlich ist, dass wir genügend Piloten in der Schweiz ausbilden, gerade auch für die Armee?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Ja, es gibt aber trotzdem keinen Grund, das, wie von der Minderheit Jauslin beantragt, spezifisch zu erwähnen, denn - Herr Nationalrat Hurter hat die Frage gestellt - mit der Funktion der Flugplätze ist das auch entsprechend berücksichtigt. Und dann ist es eben auch so - Herr Schnyder hat das gefragt -, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen der kommerziellen Luftfahrt und dem Flugsport.

Farinelli Alex · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo liberale radicale

Dopo l'entrata in materia, passiamo ora all'analisi delle principali minoranze sugli articoli che abbiamo esaminato.

All'articolo 36 sul PSIA, la maggioranza propone di stabilire non solo il numero, ma anche la funzione degli aerodromi, respinge invece l'aggiunta sul fabbisogno di campi di aviazione per formazione, perfezionamento e aviazione sportiva. La maggioranza non nega l'importanza di queste attività, ma ritiene che il PSIA permetta già di considerarle nella pianificazione. Non è quindi necessario iscrivere nella legge una priorità specifica per singole categorie di campi di aviazione, come peraltro è stato anche assicurato nel dibattito dal consigliere federale. La proposta, in commissione, è stata respinta con 16 voti contro 8 e 1 astensione.

All'articolo 36abis, che riguarda gli aeroporti nazionali, la maggioranza vuole mantenere la garanzia dello stato attuale. Qui vi sono due minoranze: una chiede lo stralcio dell'articolo, l'altra vuole limitare la portata di quanto previsto dal capoverso 3 sugli orari d'esercizio. Per la maggioranza la disposizione non mira a estendere gli orari né a introdurre un diritto illimitato allo sviluppo degli aeroporti. L'obiettivo è diverso, ossia dare sicurezza giuridica al quadro esistente tenendo conto della funzione nazionale degli aeroporti di Zurigo e Ginevra. L'amministrazione ha chiarito che il capoverso 2 riprende in larga misura i contenuti già presenti nel diritto vigente, oggi all'articolo 37u, e li colloca sistematicamente nel nuovo articolo. Quanto al capoverso 3, esso chiarisce che anche la portata attuale dell'esercizio fa parte di questo quadro. La maggioranza ritiene quindi che le preoccupazioni della minoranza verranno considerate con merito, ma non giustificano né lo stralcio né una riformulazione più restrittiva. La proposta in favore dello stralcio, in commissione, è stata respinta con 16 voti contro 9, mentre la proposta che riguarda il capoverso 3 è stata respinta con 15 voti contro 9 e 1 astensione.

Sulla tassa di concessione per finanziare la sicurezza aerea, la maggioranza riconosce l'importanza del tema, ma ritiene che serva una soluzione globale e separata, non una misura isolata in questa revisione. La proposta in merito, in commissione è stata di conseguenza respinta, con 13 voti contro 9 e 1 astensione.

Agli articoli 37nbis e 37o, sulle zone riservate, la maggioranza sostiene una procedura più chiara. Nella discussione era emerso il timore che il nuovo sistema potesse creare doppioni, in particolare una doppia possibilità di opposizione. L'amministrazione ha precisato che questo non era l'obiettivo, e la soluzione sostenuta della maggioranza mantiene la consultazione dei servizi federali, dei Cantoni, dei Comuni e dei proprietari interessati, ma evita una procedura eccessivamente pesante. In questo modo si preservano i diritti di partecipazione e la tutela giurisdizionale, rendendo però più efficiente la pianificazione di infrastrutture aeroportuali. La proposta, in commissione, è stata accolta con 15 voti contro 8.

All'articolo 37m, che riguarda gli impianti accessori, la maggioranza chiede che il diritto cantonale resti determinante, ma l'UFAC deve poter intervenire quando non sono in gioco sicurezza aerea e esercizio dell'aeroporto. Le proposte avanzate in commissione, una in favore di una modifica della versione del Consiglio federale e l'altra in favore del diritto vigente, sono state respinte rispettivamente con 15 voti contro 10 e 17 voti contro 8.

All'articolo 40b, la maggioranza protegge i servizi di importanza nazionale che non potranno essere delegati, ma mantiene la flessibilità tecnica necessaria. In commissione, la proposta di non cambiare il diritto vigente è stata respinta con 17 voti contro 8.

All'articolo 51 la maggioranza sostiene una base legale controllata per gli aeromobili fino a 600 chilogrammi con prescrizioni del Consiglio federale nel rispetto della sicurezza. In commissione, una proposta di chi si opponeva a tale richiesta è stata respinta con 15 voti contro 7 e 1 astensione.

Per quanto riguarda la "just culture", all'articolo 91ter LNA e all'articolo 237 del Codice penale, la maggioranza vuole rafforzare la cultura della segnalazione senza creare un'esenzione troppo ampia. In commissione, le proposte contro questa richiesta sono state respinte rispettivamente con 14 voti contro 9 e 15 voti contro 10.

Agli articoli 107c e 107d, la maggioranza respinge gli stralci proposti dalla minoranza. Per i dati biometrici si tratta di uso volontario con consenso e procedura alternativa. Per la trasparenza occorre proteggere i documenti sensibili legati alla sicurezza della "just culture". In commissione, le proposte in merito sono state respinte rispettivamente con 16 voti contro 8 e 15 voti contro 8.

Il contenuto delle proposte che ora si manifestano come proposte di minoranza, in commissione sono state discusse, i chiarimenti sono stati ottenuti, l'amministrazione ci ha dato le risposte e quindi, a nome della commissione vi invito a respingerle.

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Sie haben noch fünf Minuten, keine Sorge. (Teilweise Heiterkeit)

Ich werde auch noch die Ergebnisse der Detailberatung in der Kommission zusammenfassen, wobei ich mich auf die Aspekte konzentriere, die umstritten waren. Vorab möchte ich auch noch meine Interessenbindung bekannt geben, das habe ich vorhin vergessen: Ich bin Präsident des Vereins Pro Flughafen.

Zu Artikel 36 Absatz 3 hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung den von der Minderheit Jauslin aufgenommenen Antrag abgelehnt, den Bedarf von Flugfeldern für die Aus- und Weiterbildung sowie für den Flugsport auf bundesgesetzlicher Ebene festzuschreiben. Die Minderheit möchte dem Aus- und Weiterbildungsbedarf auf Gesetzesstufe Rechnung tragen.

Mit Artikel 36abis0 auf Seite 13 der deutschen Fahne beantragt die Minderheit Roth David eine Konzessionsabgabe zulasten der Landesflughäfen. Sie soll zur Finanzierung der Flugsicherung eingesetzt werden. Die Kommission anerkannte die finanziellen Herausforderungen der Flugsicherung, lehnte aber den von der Minderheit aufgenommenen Antrag für eine Konzessionsabgabe mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, da der Antrag einseitig auf der Einnahmenseite ansetzt. Die Mehrheit der KVF-N ist der Ansicht, dass bei der Frage nach der Finanzierung der Flugsicherung eine gesamtheitliche Betrachtung nötig ist.

In Artikel 36abis auf Seite 14 der deutschen Fahne geht es um die breit diskutierte Besitzstandsgarantie zugunsten der Landesflughäfen. Relevant sind die Absätze 2 und 3; hierzu gibt es zwei Minderheitsanträge. In Absatz 2 will die Mehrheit der Kommission die Formulierung gemäss dem heute geltenden Artikel 37u übernehmen. Zu Artikel 36abis Absatz 3 beantragt die Minderheit I (Schaffner), dass der Betriebsumfang nicht von der Besitzstandsgarantie umfasst wird und stattdessen festgelegt wird, dass die Betriebszeiten gewährleistet sind. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission den entsprechenden Antrag abgelehnt. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) möchte den Artikel gänzlich streichen, da sie eine Schwächung öffentlicher Interessen befürchtet.

Zu Artikel 37m beantragt die Kommissionsmehrheit in Zusammenhang mit den Nebenanlagen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Minderheit I (Schaffner) beantragt eine Präzisierung von Absatz 1 mit dem Hinweis auf den SIL-Perimeter. Der diesem Antrag entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) sieht in der neuen Fassung von Artikel 37m eine Einschränkung der kantonalen Kompetenzen, welche sie ablehnt. Diesen von der Minderheit aufgenommenen Antrag hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Zu Artikel 37nbis Absätze 1 und 2 sowie Artikel 37o beantragt die Kommissionsmehrheit, bei der Regelung der Festlegung der Projektierungszonen eine Präzisierung vorzunehmen. Der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen. Die Minderheit Klopfenstein Broggini beantragt, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

In Artikel 40b Absätze 4 bis 6 sieht der Bundesrat eine Lockerung des bisherigen Auslagerungsverbots für technische und organisatorische Teile der Flugsicherung vor. Mit 17 zu 8 Stimmen ist die KVF-N dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Die Minderheit Roth David beantragt den Verbleib beim geltenden Recht. Sie befürchtet mit der Neuerung Nachteile für die Mitarbeitenden.

Artikel 51 möchte die Kommissionsmehrheit Absatz 2bis hinzufügen, der die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 600 Kilogramm ermöglicht. Die Minderheit Töngi lehnt dies ab. In der Kommission wurde der dem Minderheitsantrag entsprechende Antrag mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

In Artikel 61 wird die Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten neu auf 65 Jahre festgelegt und damit erhöht. Bis zu dieser Regelung hat es tatsächlich etwas lange gedauert, aber man kann immerhin festhalten, dass diese Änderung in der Kommission unbestritten war.

Bei Artikel 91ter Absatz 2 beantragt die Minderheit Roth David in Zusammenhang mit der Just Culture, dass alle in einer Ereignismeldung genannten Personen geschützt werden sollen. Die Kommission hat den dem Minderheitsantrag entsprechenden Antrag mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Ausserdem beantragt die Minderheit Jauslin, die Just Culture weiter zu stärken, indem in Artikel 237 Ziffer 3 des Strafgesetzbuches - auf Seite 50 der deutschen Fahne - die Pflicht zur aktiven Kooperation bei der behördlichen Sicherheitsuntersuchung gestrichen werden soll. Die Kommission hat den von der Minderheit aufgenommenen Antrag mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Mit Artikel 107c will der Bundesrat die Verwendung biometrischer Personendaten für die Zutrittskontrolle ermöglichen. Die Minderheit Roth David sieht den Datenschutz gefährdet und hat Sicherheitsbedenken. Die Kommission hat eine Streichung mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Mit Artikel 107d schliesslich sieht der Bundesrat eine Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips vor, auch dies zur Stärkung der Just Culture. Nach Ansicht der Minderheit Marti Min Li wird damit das Öffentlichkeitsprinzip unnötig eingeschränkt. Die Streichung des Artikels wurde in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Damit bin ich am Schluss. Ich kann noch mitteilen, dass die Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen angenommen hat.

Im Namen der Mehrheit empfehle ich Ihnen Zustimmung.

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Art. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 9

Antrag der Kommission

Aufheben

Art. 9

Proposition de la commission

Abroger

Angenommen - Adopté

Art. 16

Antrag der Kommission

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1

Das BAZL ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten gemäss Artikel 3 sowie der für die Schweiz geltenden internationalen Vereinbarungen befugt, Audits und Inspektionen durchzuführen.

Abs. 2

Zu diesem Zweck kann das BAZL bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge und Flugkörper untersuchen sowie betriebliche Räumlichkeiten und Areale der beaufsichtigten Organisationen und Unternehmen betreten. Zutrittsberechtigungen, die aus technischen Gründen notwendig sind, sind sofort und unentgeltlich auszustellen.

Abs. 3

Weiter ist das BAZL berechtigt, bei den beaufsichtigten Organisationen und Unternehmen in Aufzeichnungen und Unterlagen Einsicht zu nehmen, davon Kopien und Aufzeichnungen zu erstellen sowie Auskünfte und Erklärungen einzuholen.

Abs. 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 16

Proposition de la commission

Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1

L'OFAC est habilité à réaliser des audits et des inspections dans le cadre de ses compétences définies à l'article 3 et des accords internationaux applicables à la Suisse.

Al. 2

À cette fin, l'OFAC peut inspecter les aéronefs et engins balistiques, avec ou sans occupants, et accéder aux locaux et périmètres des organisations et des entreprises sous surveillance. Les autorisations d'accès requises pour des raisons techniques lui sont délivrées immédiatement et gratuitement.

Al. 3

L'OFAC est en outre habilité, auprès des organisations et des entreprises sous surveillance, à examiner les enregistrements et les documents, à en faire des copies, et à demander des renseignements et des explications.

Al. 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 20; 22; 23 Abs. 1, 2; 24 Abs. 1, 2; 26 Abs. 2bis; 26a Abs. 3; 27 Abs. 2 Bst. a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 20 ; 22 ; 23 al. 1, 2 ; 24 al. 1, 2 ; 26 al. 2bis ; 26a al. 3 ; 27 al. 2 let. a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 36

Antrag der Mehrheit

Titel, Abs. 1, 2, 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

Er legt im SIL die Zahl und die Funktion der Flugplätze fest ...

Antrag der Minderheit

(Jauslin, Candinas Martin, Cottier, Farinelli, Kutter, Roth Pasquier, Schaffner, Silberschmidt)

Abs. 3

Er legt im SIL die Zahl und die Funktion der Flugplätze fest und beschränkt die Zahl der Wasserflugplätze. Er berücksichtigt dabei den Bedarf von Flugfeldern für die aviatische Aus- und Weiterbildung sowie den Flugsport.

Art. 36

Proposition de la majorité

Titre, al. 1, 2, 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

Il fixe le nombre et la fonction d'aérodromes ...

Proposition de la minorité

(Jauslin, Candinas Martin, Cottier, Farinelli, Kutter, Roth Pasquier, Schaffner, Silberschmidt)

Al. 3

Il fixe le nombre et la fonction d'aérodromes dans le PSIA et limite le nombre d'hydro-aérodromes. Il tient compte du besoin en champs d'aviation pour la formation et le perfectionnement dans le domaine aérien ainsi que pour le sport aéronautique.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 112 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 80 Stimmen

(2 Enthaltungen)

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Art. 36a Abs. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 36a al. 5

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 36abis0

Antrag der Minderheit

(Roth David, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Schlatter, Stadler, Storni, Töngi, Tuosto)

Titel

abis. Konzessionsabgabe

Abs. 1

Das UVEK erhebt vom Konzessionär nach Artikel 36a jährlich eine Abgabe.

Abs. 2

Die Höhe der Konzessionsabgabe bemisst sich auf Basis des Höchstabfluggewichts (Maximum Take-Off Weight, MTOW). Der Bundesrat legt jährlich die Höhe der Konzessionsabgabe fest. Sie beträgt höchstens 10 Franken pro Tonne.

Abs. 3

Der Ertrag der Konzessionsabgabe wird für die Deckung von ungedeckten Kosten der Flugsicherung verwendet.

Art. 36abis0

Proposition de la minorité

(Roth David, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Schlatter, Stadler, Storni, Töngi, Tuosto)

Titre

abis. Redevance de concession

Al. 1

Le DETEC prélève chaque année une redevance auprès du concessionnaire visé à l'article 36a.

Al. 2

Le tarif de la redevance de concession est calculé sur la base de la masse maximale au décollage (MTOW). Le Conseil fédéral fixe chaque année le tarif de la redevance de concession. Il est plafonné à 10 francs par tonne.

Al. 3

Le produit de la redevance de concession est utilisé pour financer les coûts non couverts du service de la navigation aérienne.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Dagegen ... 129 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 36abis

Antrag der Mehrheit

Titel, Abs. 1, 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Die Landesflughäfen Genf und Zürich sind bezüglich der ihnen gemäss der Sachplanung des Bundes zugeschriebenen Funktion als Gesamtanlagen in ihrem Bestand geschützt. Rechtsetzende wie rechtsanwendende Organe schenken dieser Besitzstandsgarantie die notwendige Beachtung; insbesondere auch im Zusammenhang mit Vorschriften des Moorschutzes und Moorlandschaftsschutzes sowie deren Vollzug.

Antrag der Minderheit I

(Schaffner, Amoos, Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Abs. 3

Die Betriebszeiten sind im bisherigen Umfang zu gewährleisten.

Antrag der Minderheit II

(Klopfenstein Broggini, Amoos, Brenzikofer, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Streichen

Art. 36abis

Proposition de la majorité

Titre, al. 1, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Le maintien des aéroports nationaux de Zurich et Genève en leur état actuel, est, par la fonction qui leur est attribuée dans le cadre des plans sectoriels de la Confédération, garanti. Les organes chargés d'édicter le droit et les organes chargés de son application prennent en considération, dans toute la mesure nécessaire, la garantie des droits acquis, notamment dans le cadre des prescriptions sur la protection des marais et des sites marécageux et de leur exécution.

Proposition de la minorité I

(Schaffner, Amoos, Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Al. 3

Les horaires d'exploitation doivent être garantis dans leur étendue actuelle.

Proposition de la minorité II

(Klopfenstein Broggini, Amoos, Brenzikofer, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Biffer

Votazione

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 68 Stimmen

(1 Enthaltung)

Votazione

Art. 36abis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 61 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 36b Titel; 36c Titel; 36d Titel; 36dbis; 37 Abs. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 36b titre ; 36c titre ; 36d titre ; 36dbis ; 37 al. 5

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 37m

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I

(Schaffner, Amoos, Brenzikofer, Jauslin, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Abs. 1

Die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen innerhalb des SIL-Perimeters, die nicht ganz oder ...

Antrag der Minderheit II

(Klopfenstein Broggini, Amoos, Brenzikofer, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Gemäss geltendem Recht

Art. 37m

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I

(Schaffner, Amoos, Brenzikofer, Jauslin, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Al. 1

... ou d'installations dans le périmètre PSIA ne servant pas ...

Proposition de la minorité II

(Klopfenstein Broggini, Amoos, Brenzikofer, Marti Min Li, Pult, Roth David, Storni, Töngi)

Selon droit en vigueur

Votazione

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 71 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Votazione

Art. 37m

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 61 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 37n

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 37nbis

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1

... Kantone, Gemeinden und Grundeigentümer an.

Abs. 2

Die Verfahrenseröffnung und die davon ausgehende Wirkung gemäss Artikel 37o Absatz 1 ist in den amtlichen Publikationsorganen der betroffenen Kantone zu publizieren.

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Schlatter, Storni, Töngi, Tuosto)

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 37nbis

Proposition de la majorité

Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1

... services fédéraux ainsi que les cantons, communes et propriétaires fonciers concernés.

Al. 2

L'ouverture de la procédure et ses effets conformément à l'article 37o alinéa 1 doivent être publiés dans les organes officiels des cantons concernés.

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Schlatter, Storni, Töngi, Tuosto)

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Art. 37o

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1

Vom Zeitpunkt der amtlichen Publikation an dürfen in den Projektierungszonen ...

Abs. 2

... Zustimmung des BAZL sowie des Flughafenhalters bzw. der Flugsicherung. Sie können nur ...

Antrag der Minderheit

(Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Schlatter, Storni, Töngi, Tuosto)

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 37o

Proposition de la majorité

Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1

Dès la publication officielle, aucune transformation ...

Al. 2

... l'approbation de l'OFAC ainsi que de l'exploitant de l'aéroport ou du service de navigation aérienne. Elles ne peuvent ...

Proposition de la minorité

(Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Schlatter, Storni, Töngi, Tuosto)

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 37p Titel, Abs. 2; 37u

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 37p titre, al. 2 ; 37u

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 40b

Antrag der Mehrheit

Abs. 4-6

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Roth David, Amoos, Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Storni, Töngi)

Abs. 4, 5

Gemäss geltendem Recht

Abs. 6

Streichen

Art. 40b

Proposition de la majorité

Al. 4-6

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Roth David, Amoos, Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Storni, Töngi)

Al. 4, 5

Selon droit en vigueur

Al. 6

Biffer

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 42

Antrag der Kommission

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3bis

Das BAZL kann die Gewährung von Ausnahmen eines belasteten Grundstücks, welche dem Sicherheitszonenplan widersprechen, den Landesflughäfen übertragen.

Art. 42

Proposition de la commission

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3bis

L'OFAC peut déléguer aux aéroport nationaux l'octroi de dérogations pour un bien-fonds soumis à restriction qui est en opposition avec le plan des zones de sécurité.

Angenommen - Adopté

Art. 43; 49 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 43 ; 49 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 51 Abs. 2bis

Antrag der Mehrheit

Der Bundesrat erlässt Vorschriften, welche den Betrieb von bemannten motorisch angetriebenen Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 600 Kilo im Sinne von Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1139 des europäischen Parlaments und des Rates erlauben.

Antrag der Minderheit

(Töngi, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Schlatter, Tuosto)

Streichen

Art. 51 al. 2bis

Proposition de la majorité

Le Conseil fédéral arrête les prescriptions autorisant l'exploitation d'aéronefs motorisés avec équipage dont la masse maximale au décollage n'excède pas 600 kilogrammes au sens de l'article 2 alinéa 8 lettre a du règlement (UE) 2018/1139 du Parlement européen et du Conseil.

Proposition de la minorité

(Töngi, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Roth David, Schlatter, Tuosto)

Biffer

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 57; 61; 77 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 57 ; 61 ; 77 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 90bis

Antrag der Kommission

Titel

4. Beeinträchtigter Zustand der Besatzung und Missachtung des Verbots, unter Alkoholeinfluss zu fahren

Bst. b

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Bst. c

c. auf den Betriebsflächen eines Flughafens in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes ein Motorfahrzeug führt;

Bst. d

d. auf den Betriebsflächen eines Flughafens vorsätzlich Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes vereitelt.

Art. 90bis

Proposition de la commission

Titre

4. Diminution des facultés de l'équipage et infraction à l'interdiction de conduire sous l'influence de l'alcool

Let. b

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Let. c

c. conduit un véhicule en état d'ébriété sur les zones opérationnelles de l'aéroport avec un taux qualifié d'alcool dans l'haleine et dans le sang au sens de la loi fédérale sur la circulation routière ;

Let. d

d. empêche délibérément, sur les zones opérationnelles d'un aéroport, la mise en oeuvre de mesures visant à constater l'incapacité de conduire au sens de la loi fédérale sur la circulation routière.

Angenommen - Adopté

Art. 91 Abs. 4; 91bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 91 al. 4 ; 91bis

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 91ter

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Roth David, Amoos, Brenzikofer, Jauslin, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Schaffner, Storni, Töngi)

Abs. 2

... welche die meldende Person oder Personen, die in einer Ereignismeldung genannt sind, belasten, sind in ...

Art. 91ter

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Roth David, Amoos, Brenzikofer, Jauslin, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Schaffner, Storni, Töngi)

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

(La modification ne concerne que les textes allemand et italien)

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 93; 98 Abs. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 93 ; 98 al. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 100ter

Antrag der Kommission

Abs. 1

...

b. ... Instandhaltung eines nach EU-Recht zertifizierten Flugplatzes sowie dem Rettungsdienst und der Brandbekämpfung an diesem Flugplatz befasst sind;

c. ... oder sonstiger Betriebsflächen eines nach EU-Recht zertifizierten Flugplatzes tätig sind.

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 5

Gemäss geltendem Recht

Abs. 6

Streichen

Art. 100ter

Proposition de la commission

Al. 1

...

b. ... contre l'incendie, d'un aérodrome certifié conformément à la législation de l'UE ;

c. ... zones opérationnelles d'un aérodrome certifié conformément à la législation de l'UE.

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 5

Selon droit en vigueur

Al. 6

Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 107a Titel, Abs. 3 Bst. bbis, g, 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 107a titre, al. 3 let. bbis, g, 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 107b Abs. 2

Antrag der Kommission

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle hat Zugang zu den ...

Art. 107b al. 2

Proposition de la commission

Le service d'enquête de sécurité a accès aux ...

Angenommen - Adopté

Art. 107c

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Roth David, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Schlatter, Storni, Töngi, Tuosto)

Streichen

Art. 107c

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Roth David, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Pult, Schlatter, Storni, Töngi, Tuosto)

Biffer

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 107d

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Marti Min Li, Klopfenstein Broggini, Pult, Roth David, Schlatter, Töngi, Tuosto)

Streichen

Art. 107d

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Marti Min Li, Klopfenstein Broggini, Pult, Roth David, Schlatter, Töngi, Tuosto)

Biffer

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen

(0 Enthaltungen)

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Art. 108b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 108c

Antrag der Kommission

Titel, Abs. 1, 2, 4, 5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

...

a. ... eingestellte Strafverfahren, sofern diese aus überwiegenden Interessen im Einzelfall die Bekanntgabe der Daten nicht ausschliessen, beschränken oder zeitlich aufschieben;

...

Art. 108c

Proposition de la commission

Titre, al. 1, 2, 4, 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

...

a. ... et des tribunaux pénaux, pour autant que ces derniers, afin de préserver des intérêts prépondérants, n'excluent, ne limitent ou ne diffèrent pas la communication des données au cas par cas ;

...

Angenommen - Adopté

Art. 108d-108i; Ziff. II-IV

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 108d-108i ; ch. II-IV

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Änderung anderer Erlasse

Modification d'autres actes

Ziff. 1 Art. 237 Ziff. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Jauslin, Amoos, Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Roth David, Schaffner, Storni, Töngi)

3. ... wenn das Verschulden des Täters gering ist. (Rest streichen)

Ch. 1 art. 237 ch. 3

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Jauslin, Amoos, Brenzikofer, Klopfenstein Broggini, Roth David, Schaffner, Storni, Töngi)

3. ... la faute soit de peu de gravité. (Biffer le reste)

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen

(1 Enthaltung)

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Ziff. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

mit Ausnahme von:

Ersatz von Ausdrücken

In den Artikeln 15 Absätze 2, 3 und 5, 15a Absätze 1, 3bis und 3ter sowie 15b Absätze 2bis und 4 wird "Untersuchung" ersetzt durch "Sicherheitsuntersuchung".

Ch. 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

à l'exception de:

Remplacement d'expressions

Aux articles 15 alinéas 2, 3 et 5, 15a alinéas 1, 3bis et 3ter et 15b alinéas 2bis et 4 "enquête" est remplacé par "enquête de sécurité".

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 130 Stimmen

Dagegen ... 60 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2025 3532)

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2025 3532)

Angenommen - Adopté

Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Le président (Page Pierre-André, président): Lors du traitement de l'objet, la commission a également pris connaissance de la pétition 26.2007, "Non au retour du nucléaire !", et de la pétition 26.2008, "Non à de nouvelles centrales nucléaires", et les a examinées en vertu de l'article 126 alinéa 2 de la loi sur le Parlement.

Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr

La séance est levée à 13 h 10