IV-Rundschreiben Nr. 453 / Neugestaltung Codierung Haftungsschäden im Einsatzbetrieb nach Art. 68quinquies IVG (ins Kreisschreiben KSGLS übernommen)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Controlling, Ressourcen, Subventionen
03. März 2025
IV-Rundschreiben Nr. 453
Neugestaltung Codierung Haftungsschäden im Einsatzbetrieb nach Art. 68quinquies IVG
Mit der Weiterentwicklung IV wurde die Codierung von Haftungsschäden eingeführt. In der Umsetzung haben sich verschiedene Probleme ergeben. Insbesondere wird der Zusatzcode «Übernahme von Haftung für Schäden im Einsatzbetrieb» (Rz 543 KSGLS) nicht einheitlich verwendet und die Codierung von Ablehnungen war bisher nicht vorgesehen. Es wurde deshalb folgende neue Lösung ausgearbeitet, welche per 3. April 2025 in Kraft tritt.
Bei Haftungsübernahme
Die IV-Stelle entscheidet gemäss Art. 68quinquies IVG durch Verfügung über die Kostenübernahme von Haftungsschäden in Einsatzbetrieben während einer Massnahme nach Art. 7d, 14a, 15, 16, 17 und 18a IVG sowie Art. 43 ATSG.
Neu wird diese Verfügung mit dem Leistungscode 599 Haftung nach Art. 68quinquies IVG codiert (und die Tarifziffer 907.090 verwendet, vgl. Kreisschreiben über die beruflichen Eingliederungsmassnahmen, Anhang II).
Zusätzlich wird bei der Kostenübernahme die Verfügungsnummer der Massnahme, in der sich der Schaden ereignet hat, an die ZAS übermittelt. Dies ermöglicht die statistische Verknüpfung der Haftungskosten mit der Massnahme.
Der bisherige Zusatzcode «Übernahme von Haftung für Schäden im Einsatzbetrieb» (Rz 543 KSGLS) wird gestrichen.
Bei Ablehnung
Wird eine Haftungsübernahme abgelehnt, wird als «betroffene Leistung» (Rz 605 KSGLS) der neu eingeführte Code 12 Haftung nach Art. 68quinqies IVG verwendet:
Code Bezeichnung und Erläuterungen
1 Medizinische Massnahmen zur Eingliederung
2 Medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen
3 Beratung und Begleitung
4 Integrationsmassnahmen
5 Berufliche Massnahmen
6 Hilfsmittel
7 Rente
8 Hilflosenentschädigung
9 Assistenzbeitrag
10 Beratung Assistenzbeitrag
11 Intensivpflegezuschlag
12 (neu) Haftung nach Art. 68quinqies IVG
Das KSGLS wird mit der nächsten Version nachgeführt.
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 453 / Neugestaltung Codierung Haftungsschäden im Einsatzbetrieb nach Art. 68quinquies IVG (gültig ab 03.04.2025)