Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2022.BKD.10219

Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2023 an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende. Verpflichtungskredit. Objektkredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 396/2023 Datum RR-Sitzung: 5. April 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.10219 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2023 an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende; Verpflichtungskredit. Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) verpflichtete sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen Fachhochschulen. Die Beiträge belaufen sich für das Jahr 2023 voraussichtlich auf insgesamt CHF 44 500 000.

2. Rechtsgrundlagen

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Wiederkehrende (Art. 28 FHG) und gebundene (Art. 30 Abs. 2 FHG) Ausgabe. Es handelt sich um eine abschliessend an den Regierungsrat delegierte Ausgabe gemäss Artikel 2 des Grossratsbeschlusses vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).

4. Massgebende Kreditsumme

CHF 44 500 000

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Der Verpflichtungskredit ist dem Amt für Hochschulen folgendermassen zu belasten:

Rechnungsjahr: 2023 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) Konto: 363400000

Im Budget 2023 sind CHF 40 800 000 enthalten. Der Mehraufwand kann voraussichtlich innerhalb der Produktgruppe Hochschulbildung vollständig kompensiert werden. Sollte sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen und der effektiven Verrechnung durch ausserkantonale Fachhochschulen sowie der Entwicklung von weiteren Sachverhalten innerhalb der Produktgruppe abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, wird eine Kreditüberschreitung für die Produktgruppe Hochschulbildung beantragt. Es besteht aber vorliegend kein Entscheidungsspielraum.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Ordinanza sulle finanze della Confederazione, Art. 2 — letto nella versione del 1 gennaio 2022; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 settembre 2023, 1 gennaio 2024, 1 maggio 2025 e 1 gennaio 2026.