2022.BKD.10219
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2023 an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende. Verpflichtungskredit. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 396/2023 Datum RR-Sitzung: 5. April 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.10219 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2023 an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende; Verpflichtungskredit. Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) verpflichtete sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen Fachhochschulen. Die Beiträge belaufen sich für das Jahr 2023 voraussichtlich auf insgesamt CHF 44 500 000.
2. Rechtsgrundlagen
Artikel 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0);
Artikel 25, 27 und 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1);
Grossratsbeschluss vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG) und gebundene (Art. 30 Abs. 2 FHG) Ausgabe. Es handelt sich um eine abschliessend an den Regierungsrat delegierte Ausgabe gemäss Artikel 2 des Grossratsbeschlusses vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
4. Massgebende Kreditsumme
CHF 44 500 000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Der Verpflichtungskredit ist dem Amt für Hochschulen folgendermassen zu belasten:
Rechnungsjahr: 2023 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) Konto: 363400000
Im Budget 2023 sind CHF 40 800 000 enthalten. Der Mehraufwand kann voraussichtlich innerhalb der Produktgruppe Hochschulbildung vollständig kompensiert werden. Sollte sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen und der effektiven Verrechnung durch ausserkantonale Fachhochschulen sowie der Entwicklung von weiteren Sachverhalten innerhalb der Produktgruppe abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, wird eine Kreditüberschreitung für die Produktgruppe Hochschulbildung beantragt. Es besteht aber vorliegend kein Entscheidungsspielraum.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion