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RRB Nr. 1040/2013

Zürcher Fachhochschule, Studienjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17, Zulassungsbeschränkungen, Anordnung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2013

1040. Zürcher Fachhochschule (Zulassungsbeschränkungen)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 18 Abs. 1 und 2 des Fachhochschulgesetzes (FaHG) vom 2. April 2007 kann der Regierungsrat auf Antrag des Fachhochschulrates für einzelne Hochschulen oder einzelne Studiengänge Zulassungsbeschränkungen anordnen, soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs erforderlich ist. Bei Zulassungsbeschränkungen entscheidet grundsätzlich die Eignung der Studienanwärterinnen und Studienanwärter. Eignungsabklärungen werden an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie, Soziale Arbeit und Angewandte Linguistik sowie für die Zulassung zu Masterstudiengängen durchgeführt. An der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) finden für alle Bachelor- und Masterstudiengänge Eignungsabklärungen statt. Die Eignungsabklärungen sind in den jeweiligen Studienerlassen der ZHAW und ZHdK geregelt. Für die Zulassung zu den Ausbildungen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) gilt das Gesetz über die Pädagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999, das keine entsprechenden Eignungsabklärungen vorsieht. Mit RRB Nr. 1045/2008 wurden gestützt auf § 18 FaHG an der ZHAW und der ZHdK die Aufnahmekapazitäten erstmals für die Studienjahre 2008/09, 2009/10 und 2010/11 beschränkt. Mit RRB Nr. 1888/2010 wurden für die Studienjahre 2011/12, 2012/13 und 2013/14 erneut Zulassungsbeschränkungen festgelegt. Diese betrafen die Bachelorstudiengänge der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit der ZHAW sowie alle Departemente der ZHdK mit ihren Bachelor- und Masterstudiengängen. In Bezug auf das Verfahren wurde festgehalten, dass Studienanwärterinnen und Studienanwärter in der Reihenfolge der Ergebnisse der Eignungsabklärungen zum Studium zugelassen werden und eine nicht bestandene Eignungsabklärung einmal wiederholt werden kann. Überdies wurde präzisiert, dass abgesehen vom Bachelorstudiengang Soziale Arbeit keine Wartelisten für Studieneintritte in den folgenden Jahren geführt werden.

2. Beschränkung der Aufnahmekapazitäten ab Studienjahr 2014/15 Da die mit RRB Nr. 1888/2010 festgelegten Aufnahmekapazitäten letztmals für das Studienjahr 2013/14 zur Anwendung gelangten, ist zu prüfen, welche Zulassungsbeschränkungen ab Studienjahr 2014/15 erforderlich sind. Dabei ist wiederum eine Beurteilung für drei Studienjahre vorzunehmen. Diese Zeitspanne, die sich bisher bewährt hat, erlaubt es, Veränderungen der Studienangebote und der räumlichen Verhältnisse der Hochschulen rechtzeitig in die Planung einzubeziehen. Die Aufnahmekapazitäten richten sich in erster Linie nach der verfügbaren Infrastruktur. Ferner sind Besonderheiten einzelner Studiengänge mit Auswirkungen auf den Infrastruktur- und Personalbedarf, wie z. B. Einzelunterricht oder andere Unterrichtsformen mit hohem Betreuungsaufwand, zu berücksichtigen. Da eine Erhöhung der Staatsbeiträge zur Finanzierung eines grösseren Ausbaus der bestehenden Kapazitäten nicht in Betracht kommt, sind auch für die nächsten Jahre Zulassungsbeschränkungen unumgänglich. Die ZHAW und die ZHdK haben ihre Aufnahmekapazitäten überprüft und soweit nötig angepasst. In den folgenden Abschnitten wird auf die veränderten Verhältnisse eingegangen. Die PHZH, die in Anbetracht des Lehrermangels an der Volksschule weiterhin Ausbildungsgänge für Quereinsteigende führt und auch beim regulären Studienangebot steigende Studierendenzahlen verzeichnen kann, hat 2012 ihren neuen Campus in der Europaallee bezogen. Sie ist von den Zulassungsbeschränkungen nicht betroffen.

2.1 ZHAW An der ZHAW sind auch in den kommenden Jahren Zulassungsbeschränkungen für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit erforderlich. Die Gründe dafür sind in erster Linie räumliche Engpässe sowie zusätzlich im Departement Gesundheit die Anzahl verfügbarer Praktikumsplätze. Die bisherige Beschränkung der Aufnahmekapazitäten hat sich bewährt. Die Zahl der Studienplätze für neu eintretende Studierende soll daher im Wesentlichen beibehalten werden. Beim Bachelorangebot des Departements Gesundheit, dessen Betrieb in der Eulachhalle in Winterthur Platz finden muss, bleibt die Anzahl der Studienplätze für die Studiengänge Ergotherapie (72), Pflege (120) und Physiotherapie (120) unverändert. Eine Erhöhung der Studierendenzahl ist für den Bachelorstudiengang Hebammen geplant, der eine grosse Nachfrage nach Studienplätzen verzeichnet. Trotz der Selektion bei der Eignungsabklärung kommt es in dieser Ausbildung zu einer verhältnis- mässig hohen Anzahl von Studienabbrüchen (zwischen 10% und 15%), weshalb eine Erhöhung der Zulassung für das erste Studienjahr von bisher 60 auf 66 Studienplätze vertretbar ist. Die ZHAW beabsichtigt, die vorhandenen Mittel besser zu nutzen, und rechnet nicht mit räumlichem und personellem Mehraufwand. Zusätzliche Praktikumsplätze im vorgesehenen Umfang können gefunden werden, zumal wegen der Studienabbrüche vereinbarte Praktikumsplätze teilweise nicht besetzt werden. Bei der Festlegung der Zulassungsbeschränkungen für die Bachelorstudiengänge Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit bis Studienjahr 2013/14 wurden die Verhältnisse am neuen Standort Toni-Areal bereits mitberücksichtigt. Gemäss Planung der ZHAW entspricht die bisherige Beschränkung auf 100 Studienplätze für den Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie und 210 Studienplätze für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit den zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten im Toni-Areal, das nach einer Verschiebung des Umzugs um ein Jahr den Betrieb auf Beginn des Studienjahrs 2014/15 aufnehmen kann. Für die Zulassung zu den Masterstudiengängen legen die Studienordnungen der ZHAW, die von der Hochschulleitung erlassen und vom

Fachhochschulrat genehmigt wurden, Regelungen fest. Die dort vorgesehenen selektiven Kriterien sind unter Berücksichtigung des beschränkten Angebots von Studienplätzen in Masterstudiengängen für die Zulassung massgebend.

2.2 ZHdK An der ZHdK wurde die Aufnahmekapazität mit RRB Nr. 1888/2010 nicht für die einzelnen Bachelor- und Masterstudiengänge, sondern für jedes der fünf Departemente festgelegt. Diese Lösung, die durch § 18 FaHG abgedeckt ist, hat sich bewährt. Sie ermöglicht es, auf sich ändernde Verhältnisse bei den Anmeldungen für die einzelnen Studienangebote flexibler zu reagieren und die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb eines Departements in ihre bevorzugten Studiengänge aufzunehmen. Eine Weiterführung der Zulassungsbeschränkungen auf Bachelor- und Masterstufe ist für die ZHdK unerlässlich, da auch am neuen Standort im Toni-Areal ab Herbstsemester 2014/15 die Raumverhältnisse und die für die Ausbildungen erforderlichen technischen Einrichtungen beschränkt bleiben. Hinzu kommt die hohe Betreuungsintensität der Studierenden, die namentlich in den Studiengängen mit grossem Anteil an Einzelunterricht (Musik, Theater), aufgrund der pädagogischen Konzepte, aber auch in anderen Studiengängen nötig ist. Die Aufnahmekapazitäten der ZHdK sollen auch künftig nicht für einzelne Studiengänge, sondern nach Departementen festgelegt werden. Die ZHdK beantragt jedoch insbesondere aufgrund von Änderungen bei den Studienangeboten, die Studienplatzzahlen der Departemente

Musik, Kunst & Medien sowie Darstellende Künste und Film heraufzusetzen. Eine Erhöhung im Departement Musik um 10 Studienplätze auf 293 wird mit der Neukonzeption des Schwerpunkts Film, Theater und Medien begründet, der auf ein teilweise spezialisiertes Bachelorcurriculum hinzielt und gewisse Mindestbelegungen erfordert. Eine Erhöhung um ebenfalls 10 Studienplätze auf 106, durch welche die steigende Nachfrage in einzelnen Vertiefungen besser abgedeckt werden kann, ist im Departement Kunst & Medien vorgesehen. Der Ausbau in diesen Departementen erfordert gemäss Angaben der ZHdK keine zusätzlichen Räume oder weitere Ausstattungen. Das Departement Darstellende Künste und Film weist wegen der Vorgabe des Bundes, den Masterstudiengang Film nur alle zwei Jahre mit höchstens 15 Studierenden zu beginnen, jährlich schwankende Aufnahmezahlen auf. Für dieses Departement soll die Anzahl Studienplätze im Vergleich zu bisher (2011/12: 75, 2012/13: 95, 2013/14: 91 Studienplätze) etwas stärker erhöht werden auf neu 106 (2014/15), 91 (2015/16) und 106 (2016/17). Mitberücksichtigt ist dabei der Bachelorstudiengang Tanz, der im Studienjahr 2014/15 mit 16 Studierenden neu eingeführt wird, sofern der Bund die Bewilligung dafür erteilt. Bei den übrigen beiden Departementen der ZHdK ist keine Änderung vorgesehen; die Beschränkung auf 145 Studienplätze im Departement Design und 111 Studienplätze im Departement Kulturanalysen und Vermittlung soll unverändert beibehalten werden.

3. Vorgaben zur Eignungsabklärung Gemäss § 18 Abs. 2 FaHG, wonach bei Zulassungsbeschränkungen grundsätzlich die Eignung entscheidet, erfolgt die Zulassung aufgrund der Ergebnisse der Eignungsabklärungen der Studienanwärterinnen und Studienanwärter. Die Eignungsabklärungen sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Ausbildung ausgerichtet; für die inhaltliche Festlegung und die Durchführung sind die Hochschulen zuständig. Wartelisten, die überzähligen Kandidatinnen und Kandidaten einen Studienplatz im darauf folgenden oder in einem späteren Jahr gewährleisten, werden nicht geführt. Mit dem Zulassungsverfahren soll erreicht werden, dass jeweils die besten Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie sich erstmals um Aufnahme bewerben oder bereits einmal erfolglos das Aufnahmeverfahren durchlaufen haben. Eine Warteliste für spätere Studieneintritte (nach Reihenfolge der Anmeldungen) ist – wie schon in den letzten drei Jahren – einzig vorgesehen für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der ZHAW, der jedes Semester beginnt. Die Ausnahmelösung für diesen Studiengang gewährleistet die Gleichstellung mit anderen Fachhochschulen im

Bereich Soziale Arbeit der deutschen Schweiz, die entweder über eine Warteliste verfügen oder keine Zulassungsbeschränkungen kennen und auch Studienanwärterinnen und Studienanwärter aufnehmen, welche die Eignungsabklärung an einer anderen Fachhochschule bestanden haben. Im Übrigen gilt wie bisher die Regelung, dass eine nicht bestandene Eignungsabklärung einmal wiederholt werden kann. Der Fachhochschulrat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2013 die Zulassungsbeschränkungen zuhanden des Regierungsrates verabschiedet.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. An der Zürcher Fachhochschule werden für die Studienjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17 Zulassungsbeschränkungen gemäss Dispositiv II–IV angeordnet.

II. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr der Bachelorausbildungen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird wie folgt festgelegt (Angaben in Vollzeitäquivalenten): Departement Gesundheit: – Bachelorstudiengang Ergotherapie: 72 Studienplätze – Bachelorstudiengang Hebammen: 66 Studienplätze – Bachelorstudiengang Pflege: 120 Studienplätze – Bachelorstudiengang Physiotherapie: 120 Studienplätze Departement Angewandte Psychologie: – Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie: 100 Studienplätze – Departement Soziale Arbeit: – Bachelorstudiengang Soziale Arbeit: 210 Studienplätze

III. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule der Künste wird wie folgt festgelegt (Angaben in Vollzeitäquivalenten): Departement Darstellende Künste und Film: – 2014/15: 106 Studienplätze, 2015/16: 91 Studienplätze, 2016/17: 106 Studienplätze Departement Design: – 145 Studienplätze Departement Kulturanalysen und Vermittlung: – 111 Studienplätze Departement Kunst & Medien: – 106 Studienplätze Departement Musik: – 293 Studienplätze

IV. Studienanwärterinnen und Studienanwärter werden in der Reihenfolge der Ergebnisse der Eignungsabklärungen zum Studium zugelassen. Es werden keine Wartelisten für Studieneintritte in den folgenden Jahren geführt. Davon ausgenommen ist der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, für den eine Warteliste für spätere Studieneintritte (nach Reihenfolge der Anmeldungen) zulässig ist. Eine nicht bestandene Eignungsabklärung kann einmal wiederholt werden. V. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VI. Mitteilung an die staatlichen Hochschulen der Zürcher Fachhochschule und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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