Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 39/2026

Museum Schloss Kyburg, Fortsetzung der Übergangsfinanzierung für die Jahre 2027–2028, zusätzliche neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2026

39. Museum Schloss Kyburg (Fortsetzung der Übergangsfinanzierung für die Jahre 2027–2028, zusätzliche neue Ausgabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1462/2023 hat der Regierungsrat entschieden, den Betrieb des Museums Schloss Kyburg in den Jahren 2024–2026 nicht mehr wie bis anhin mit wiederkehrenden Beiträgen an kulturhistorische Institutionen aus dem Denkmalpflegefonds zu unterstützen, sondern aus Budgetmitteln des Staatsarchivs. Der Entscheid trug dem Umstand Rechnung, dass die Mittel aus dem Denkmalpflegefonds in zunehmendem Mass beansprucht werden, was den Spielraum des Kantons für den Erhalt einer thematisch und geografisch breit abgestützten Museumslandschaft mit überregionaler Ausstrahlung eingrenzt. Der Regierungsrat fällte diesen Entscheid für eine Übergangsfinanzierung vor dem Hintergrund, dass für die künftige Finanzierung von Gedächtnisinstitutionen, die in kantonseigenen Liegenschaften betrieben werden, im Rahmen der Totalrevision des Archivgesetzes (LS 170.6) eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Inzwischen kann davon ausgegangen werden, dass diese gesetzliche Grundlage voraussichtlich Mitte 2028 vorliegen wird. Für die Periode 2024–2026 wurden dem Trägerverein Museum Schloss Kyburg pro Jahr Fr. 500 000 zur Verfügung gestellt, also insgesamt Fr. 1 500 000 (Fr. 1 350 000 aus Mitteln des Staatsarchivs, Fr. 150 000 letztmals aus Mitteln des Denkmalpflegefonds).

2. Übergangsfinanzierung 2027–2028 Die Arbeiten zur Totalrevision des Archivgesetzes verlaufen plangemäss. Das neue Archivgesetz soll Bestimmungen enthalten, welche die Finanzierung des Betriebs von Gedächtnisinstitutionen in kantonseigenen Liegenschaften regeln. Zurzeit werden die Vernehmlassungsunterlagen erarbeitet. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im Zweiten Quartal 2026 durchgeführt. Es ist damit zu rechnen, dass die Vorlage im Jahr 2027 vom Kantonsrat behandelt und das neue Archivgesetz auf den 1. Juli 2028 oder den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt werden kann. Entsprechend ist die Übergangsfinanzierung des Betriebs des Museums Schloss Kyburg so zu verlängern, dass diese unmittelbar anschliessend gestützt auf das revidierte Archivgesetz erfolgen kann, d. h. für eineinhalb oder zwei Jahre. Für die Fortsetzung der Übergangs- finanzierung ist zusätzlich zu der mit RRB Nr. 1462/2023 bewilligten Ausgabe von Fr. 1 350 000 eine neue Ausgabe von insgesamt höchstens Fr. 1 000 000 zu bewilligen. Für 2027 ist dem Museum Schloss Kyburg ein Betriebsbeitrag von Fr. 500 000 auszurichten. Für 2028 ist ein Betriebsbeitrag auszurichten, der sich nach dem Datum der Inkraftsetzung des neuen Archivgesetzes richtet (1 ⁄ 12 von Fr. 500 000 pro Monat bis zur Inkraftsetzung). Der Aufwand geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2224, Staatsarchiv, und ist für das Budget 2027 und das Planjahr 2028 im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 in der Leistungsgruppe Nr. 2224, Staatsarchiv, einzustellen. Die Subventionen für das Museum Schloss Kyburg von 2027 bis 2028 stellen eine neue Ausgabe nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) dar. Die Kompetenz zur Bewilligung der Ausgabe liegt nach § 36 lit. b CRG in der Zuständigkeit des Regierungsrates. Der Trägerverein Museum Schloss Kyburg hat der Direktion der Justiz und des Innern bzw. dem Staatsarchiv sein Subventionsgesuch mit den erforderlichen Unterlagen und dem Antrag für die Auszahlung des jährlichen Betrags einzureichen. Das Staatsarchiv erlässt die Auflagen zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Berichterstattung. Die Ausrichtung der Subventionen steht unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung im Rahmen des Budgets.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Fortsetzung der übergangsweisen Finanzierung des Betriebs des Museums Schloss Kyburg für die Jahre 2027–2028 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1462/2023 eine zusätzliche neue Ausgabe von insgesamt höchstens Fr. 1 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2224, Staatsarchiv, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 350 000.

II. Dem Museum Schloss Kyburg wird 2027 ein Betriebsbeitrag von Fr. 500 000 ausgerichtet.

III. Dem Museum Schloss Kyburg wird 2028 ein Betriebsbeitrag ausgerichtet, der sich nach dem Datum des Inkrafttretens des neuen Archivgesetzes richtet (1 ⁄ 12 von Fr. 500 000 pro Monat bis zum Inkrafttreten).

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Trägerverein Museum Schloss Kyburg, Susanne Sorg-Keller, Präsidentin (E), sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli