RRB Nr. 735/2021
Strassen Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen, Bassersdorf, Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen, Busspur, Vergabeerhöhung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021
735. Strassen (Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und
Erwägungen
Bassersdorf, Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen sowie Busspur, Planerleistungen, Vergabeerhöhung) Mit Beschluss vom 2. September 2020 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat den Objektkredit von Fr. 73 097 000 für die Veloverbindungen (Veloschnellroute, Velohaupt- und -nebenverbindungen) in den Gemeinden Wallisellen, Dietlikon sowie Wangen-Brüttisellen und die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf, die alle im Zusammenhang mit dem Bau des Projekts MehrSpur Zürich–Winterthur, Bahnausbau via Brüttenertunnel, der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) stehen, zu bewilligen (Vorlage 5650). Da der Objektkredit frühestens Ende 2021 vorliegen wird, hat der Regierungsrat für die Erarbeitung des Bauprojekts vorgängig einen Projektierungskredit beschlossen. Mit Beschluss Nr. 391/2021 bewilligte der Regierungsrat für die Planerleistungen im Zusammenhang mit der Veloschnellroute in der Gemeinde Wallisellen, den Velohaupt- und -nebenverbindungen in den Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen sowie der Busspur in der Gemeinde Bassersdorf eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 134 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt. Im Auftrag des Kantons erarbeiteten die SBB 2019 je ein Vorprojekt (SIA-Phase 31) für die Veloschnellroute in der Gemeinde Wallisellen, die Velohaupt- und -nebenverbindungen in den Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen sowie die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf. Nachdem die SIA-Phase 31 abgeschlossen ist, sollen nun drei Vereinbarungen zwischen dem Kanton und den SBB die Erarbeitung und Finanzierung (Kostenteiler) der Bau- und Auflageprojekte (SIA-Phasen 32 und 33) für die verschiedenen Projektbestandteile regeln, weshalb die Aufträge gemäss § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) an die SBB zu vergeben sind. Die Baudirektion, Tiefbauamt, ist zu ermächtigen, die entsprechenden Verträge mit den SBB abzuschliessen. Die Vertragssumme betreffend die Veloschnellroute in der Gemeinde Wallisellen ist gemäss Kostenschätzung der SBB vom 3. Februar 2021 von Fr. 130 317 (TBAV Nr. 2561 vom 6. Dezember 2018) um Fr. 1 215 579 auf Fr. 1 345 896 zu erhöhen. Die Vertragssumme betreffend die Velohaupt- und -nebenverbindungen in den Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen ist gemäss Kostenschätzung der SBB vom 22. Januar
2021 von Fr. 341 409 (TBAV Nr. 1286 vom 25. April 2019) um Fr. 1 678 294 auf Fr. 2 019 703 zu erhöhen. Die Vertragssumme betreffend die Busspur in der Gemeinde Bassersdorf beträgt gemäss Kostenschätzung der SBB vom 15. Februar 2021 Fr. 82 014. Insgesamt beläuft sich die Vertragssumme somit neu auf Fr. 3 447 613. Vertragssumme bisher zusätzlich neu (in Franken) (SIA-Phase 31) (SIA-Phasen 32, 33) Veloschnellroute, Gemeinde Wallisellen 130 317 1 215 579 1 345 896 Velohaupt- und -nebenverbindungen, 341 409 1 678 294 2 019 703 Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Busspur, Gemeinde Bassersdorf 82 014 82 014 Total 471 726 2 975 887 3 447 613 Für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes auf noch nicht ausgeführten Arbeiten von Fr. 2 975 887 kann sich dieser Betrag um rund 15% (Fr. 445 387) erhöhen. Die gesamte Vergabesumme beträgt somit neu Fr. 3 893 000. Die Kosten sind durch die mit RRB Nr. 391/2021 bewilligte Ausgabe gedeckt und im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt. Den gesamten Rechnungsverkehr haben die Objekte Nrn. 84D-50075, Gemeinde Wallisellen, Veloschnellroute, 84D-50083, Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, Velohaupt- und -nebenverbindungen, und 84D-50097, Gemeinde Bassersdorf, Busspur, anteilmässig aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergabe an die SBB, Infrastruktur, Zürich, gemäss Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 2561/2018 und 1286/2019 wird von Fr. 471 726 auf Fr. 3 447 613 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 893 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
III. Die Baudirektion, Tiefbauamt, wird ermächtigt, mit den SBB die Verträge betreffend die Erarbeitung und Finanzierung der Bau- und Auflageprojekte abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli