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RRB Nr. 776/2026

Strassen, Meilen, 716 Bergstrasse, Stocklen bis Kreisel Bergstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2026

776. Strassen (Meilen, 716 Bergstrasse, Stocklen bis Kreisel Bergstrasse, Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Bergstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Meilen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverbindungsstrasse Nr. 716 geführt. Auf dem Abschnitt Stocklen bis Kreisel Bergstrasse ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Im Einvernehmen mit der Gemeinde Meilen sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Fahrbahn (mit Einbau eines lärmarmen Deckbelags) und des Gehwegs, einschliesslich Erneuerung der Randabschlüsse; – Bankettsicherung seeseitig (km 1.190–1.645); – Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung (Einführung Trennsystem durch Neubau separater Strassenabwasserleitungen und Einleitung des Strassenabwassers in nahegelegene Oberflächengewässer); – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Infolge des Verkehrs auf der Bergstrasse werden bei mehreren Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) überschritten, weshalb Lärmschutzmassnahmen zu prüfen waren. Mit dem Einbau eines lärmarmen Deckbelags können die Belastungen deutlich verringert und die IGW bei fast allen Gebäuden eingehalten werden. Bei einem Gebäude verbleibt eine Überschreitung der IGW. Eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist jedoch nicht verhältnismässig. Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) wurden sodann bei der Erstsanierung geprüft. Neue Lärmschutzwände lassen sich im fraglichen Strassenabschnitt nicht realisieren. Infolge der veränderten Lärmbelastung sind die mit Beschluss des Regierungsrates Nr. 879/2012 im Rah- men der Erstsanierung im Sinne von Art. 14 LSV gewährten Erleichterungen aufzuheben bzw. gemäss den Erleichterungsanträgen im Auflagebericht Strassenlärm anzupassen. Die Lärmschutzmassnahmen wurden vom 2. April bis 4. Mai 2026 gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Ausnahme der Lärmschutzmassnahmen handelt es sich um reine Instandsetzungsarbeiten, die keiner Auflage sowie Festsetzung bedürfen.

Die Instandsetzungsarbeiten werden in Abstimmung mit der Werkleitungssanierung (teilweiser Ersatz der Trinkwasserleitung) durch die Gemeinde Meilen ausgeführt. In Koordination mit der Strasseninstandsetzung wird sodann auf Höhe der Einmündung Austrasse eine neue Fussgängerquerung mit Mittelinsel erstellt (separates Projekt Nr. 84D- 50187) und die Bushaltestellen Aebleten auf der kommunalen Gruebstrasse durch die Gemeinde Meilen hindernisfrei ausgebaut.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 11. Mai 2026 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 570 000 Nebenarbeiten 200 000 Technische Arbeiten 140 000 Total 2 910 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 910 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Projekt Nr. 84U-40453), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung mit Lärmschutzmassnahmen an der 716 Bergstrasse in der Gemeinde Meilen wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Die mit RRB Nr. 879/2012 im Sinne von Art. 14 der Lärmschutz- Verordnung gewährten Erleichterungen werden gemäss den bei den Akten liegenden Erleichterungsanträgen vom 23. Mai 2024 angepasst.

III. Für die Strasseninstandsetzung mit Einbau eines lärmarmen Deckbelags wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 910 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2026)

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]) sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli