RRB Nr. 913/2026
Anfrage Andrea Gisler, Gossau, betreffend Endlich Entlastung für das «Stedtli» Grüningen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 222/2026
Sitzung vom 2. September 2026
913. Anfrage (Endlich Entlastung für das «Stedtli» Grüningen) Kantonsrätin Andrea Gisler, Gossau, hat am 8. Juni 2026 folgende Anfrage eingereicht: Seit vielen Jahren wird die Bevölkerung des historischen Städtchens Grüningen vom Durchgangsverkehr geplagt. Jeden Tag fahren rund 5000 Fahrzeuge durch den Ortskern, der zu den schützenswerten Ortsbildern von nationaler Bedeutung gehört. Die engen räumlichen Gegebenheiten führen für Fussgänger und Fussgängerinnen und Velofahrende trotz Einbahnverkehr zu einem erhöhten Risiko. Die durch den Schwerverkehr verursachten Erschütterungen beschädigen die historische Bausubstanz. Ebenfalls seit vielen Jahren wird darüber diskutiert, wie das «Stedtli» Grüningen vom Durchgangsverkehr entlastet werden kann. Ein Vorprojekt, das eine Umfahrung vorsieht, liegt vor. Es ist an der Zeit, dass diese Umfahrung endlich realisiert wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass das historische «Stedtli» Grüningen mittels einer Umfahrungsstrasse vom Durchgangsverkehr zu entlasten ist?
2. Wo steht das Umfahrungsprojekt aktuell?
3. Ist der Regierungsrat bereit, dieses Projekt zu priorisieren?
4. Auf welchen Zeitpunkt hin kann die Bevölkerung Grüningens damit rechnen, dass ihr historisches «Stedtli» vom Durchgangsverkehr befreit ist?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Andrea Gisler, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat anerkennt den Wunsch der Gemeinde Grüningen nach der Entlastung ihres «Stedtli» vom Durchgangsverkehr. Deshalb wurde die Baudirektion mit RRB Nr. 596/2021 beauftragt, ein Vorprojekt für eine Umfahrung auszuarbeiten.
Zu Frage 2: Vom 6. Oktober bis 5. November 2025 fand die öffentliche Planauflage zur Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) statt. Die eingegangenen Einwendungen werden derzeit verarbeitet. Das definitive Bauprojekt ist auf dieser Basis in Arbeit und wird voraussichtlich im Herbst 2027 nach § 16 StrG öffentlich aufgelegt. Zu Frage 3: Aufgrund der heutigen finanzpolitischen Lage des Staatshaushaltes werden im Kanton Zürich sämtliche Investitionsprojekte, die sich nicht schon in der Ausführungsphase befinden, einer Überprüfung unterzogen. Es wird beurteilt, ob das Projekt in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) aufgenommen werden kann. Die Kriterien zur Aufnahme in den KEF wurden durch den Regierungsrat mit Beschluss Nr. 28/2025 festgelegt und gelten für alle kantonalen Investitionsprojekte mit Kosten von über 4 Mio. Franken. Allfällige Mitfinanzierungen durch die Standortgemeinde werden bei der Investitionspriorisierung berücksichtigt. Die Aufnahme des Projekts in den KEF 2028– 2031 wird geprüft. Zu Frage 4: Unter der Voraussetzung der finanziellen Tragbarkeit des Projekts für den Kanton sowie der juristischen und politischen Machbarkeit und vorbehältlich allfälliger Rechtsmittelverfahren könnte die Umfahrung Grüningen frühestens 2034 dem Verkehr übergeben werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli