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Nomina del prossimo capo dell'esercito
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Consiglio degli Stati · San Gallo · Gruppo liberale-radicale
BU 2008 S 890Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Reimann Maximilian · Mit-M · Consiglio degli Stati · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Etwas sarkastisch ausgedrückt, gehört die Antwort des Bundesrates - jedenfalls aus meiner Sicht - in die Kategorie der politischen Kuriositäten. Warum?
Ich hatte den Bundesrat am 3. Oktober dieses Jahres gebeten, mit der Wahl des neuen Chefs der Armee so lange zuzuwarten, bis der Bericht der GPK des Nationalrates über die Fehler und Mängel rund um die Wahl des letzten Chefs der Armee vorliegt. Es lag ja auf der Hand, dass dieser Bericht mit einigen Empfehlungen aufwarten würde, wie Mängel, wie sie rund um die Ernennung von Herrn Nef offenkundig aufgetreten sind, künftig verhindert werden könnten. Der GPK-Bericht ist nun am 28. November herausgekommen, und er hat effektiv sechs solche Empfehlungen an den Bundesrat hervorgebracht. Mit Beschluss vom 19. November beantragt der Bundesrat die Ablehnung meines Postulates mit der Begründung, die Besetzung des offenen Postens müsse "möglichst rasch definitiv" vollzogen werden. Glücklicherweise hat der Bundesrat nun aber nicht vorschnell gehandelt und den neuen Departementschef, wer immer es sein wird, nicht vor vollendete Tatsachen gestellt. Offenbar hatte der Bundesrat schon Kenntnis von den besagten GPK-Empfehlungen. Jedenfalls will er die im Bericht enthaltene Empfehlung betreffend die Personensicherheitsüberprüfung annehmen: Die Personensicherheitsüberprüfung soll vor der Ernennung der besagten Person vorgenommen werden.
Ja, genau das ist es, was ich vom Bundesrat will: Er soll vor der Wahl bzw. Ernennung des neuen Chefs der Armee die Empfehlungen der GPK abwarten. Der Bundesrat handelte danach, erfüllte also de facto mein Postulat, lehnte es de jure aber ab. Das ist es, was ich eingangs als Kuriosität bezeichnet habe. Nun, mir kann es letztlich gleich sein, wie es sich de facto und de jure verhält. Entscheidend ist für mich, dass der Bundesrat die Neuwahl nicht überstürzt vorgenommen hat, sondern auch die Meinung des Parlamentes bzw. einer seiner Geschäftsprüfungskommissionen angemessen ins neue Rekrutierungsverfahren einbezieht. Ich betrachte deshalb mein Postulat als erfüllt und kann es ad acta legen lassen. Zwar hatte ich in zeitlicher Hinsicht noch angeregt, der GPK-Bericht solle auch noch von den zuständigen Parlamentskommissionen behandelt werden. Dieser Behandlung bedarf es aber formell nicht, das geht aus dem Bericht der GPK hervor; es genügt die Kenntnisnahme. Als Mitglied der GPK des Ständerates habe ich den Bericht inzwischen zur Kenntnis nehmen können.
BU 2008 S 891Ich komme zum Schluss: Unsere GPK-Schwesterkommission hat innert sehr kurzer Frist sehr gute Arbeit geleistet. Ihre Empfehlungen in Sachen Wahl des nächsten Chefs der Armee sind sehr zweckmässig ausgefallen. Der Bundesrat kann sie nun beherzigen und befolgen, und ich meinerseits kann das Postulat mit gutem Grund zurückziehen.
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Consiglio degli Stati · San Gallo · Gruppo liberale-radicale
Herr Reimann zieht sein Postulat zurück.
Schmid Samuel · BR-M · Consiglio federale · Berna
Ich muss doch etwas sagen, weil die Motivation des Postulanten aus Sicht des Bundesrates in zwei, drei Punkten einer Antwort bedarf. Erstens: Ich bin seit einiger Zeit bereit, diese Wahl durchzuführen. Ich habe bereits von Anbeginn an alle in die engere Auswahl kommenden Kandidatinnen und Kandidaten einer entsprechenden Personensicherheitsüberprüfung unterziehen lassen. Die Departemente können das tun, unabhängig davon, ob irgendwelche Empfehlungen vorliegen. Es liegen heute die militärische Qualifikation, ein umfangreiches Assessment und eine Sicherheitsüberprüfung vor - und zwar erweitert, nach von uns vorgegebenen Kriterien, mit erweiterten Überprüfungsfeldern.
Ich habe dem Bundesrat anschliessend beantragt, die Wahl zu verschieben, weil es nicht nur um die Vertrauensbasis des neuen Departementschefs gegenüber dem neuen Chef der Armee geht, sondern auch um die Vertrauensbasis des Chefs der Armee gegenüber dem neuen Departementschef. Deshalb hat der Bundesrat diesem Antrag stattgegeben und gesagt: Gut, der neue Chef übernimmt dieses Dossier aufbereitet; es ist sein Entscheid, wieweit er es noch vertiefen will, aber dann wird so rasch als möglich eine Wahl zu treffen sein. Die von Ihnen zusätzlich gestellte Bedingung - "und von den zuständigen Parlamentskommissionen behandelt" - war für den Bundesrat so nicht annehmbar, weil das weit in den Frühling hineingehen könnte. Denn die Frist, die der Bundesrat jetzt hat, um zu diesem Bericht Stellung zu beziehen, läuft bis Ende April. Also würden die Kommissionen das Geschäft erst im Frühsommer oder Sommer behandeln. Das war der Grund, weshalb es zu dieser "Kuriosität" gekommen ist.
Ein Letztes noch: Die Empfehlungen habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich hatte zuvor keine Kenntnis davon. Aber ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat sie zu 90 Prozent oder mehr bereits in seiner Sitzung vom 20. August 2008 beschlossen oder zur Bearbeitung in Auftrag gegeben hat. Die Subkommission der GPK hatte auch Kenntnis vom Inhalt dieser Empfehlungen. So viel zum derzeitigen Stand. Im Übrigen läuft jetzt die Frist zuhanden des Bundesrates, und dann wird die GPK zu entscheiden haben, was weiter damit geschieht.
Ich nehme zur Kenntnis, dass das Postulat zurückgezogen ist und die Angelegenheit damit erledigt ist.
Zurückgezogen - Retiré