Oggetto parlamentare: Preventivo 2014 (13.041)

13.041

Preventivo 2014

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

BU 2013 S 962Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten

1. Budget des unités administratives

Detailberatung - Discussion par article

Sofern nichts anderes vermerkt ist:

- beantragt die Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates;

- stimmt der Rat den Anträgen der Kommission zu.

Sauf indication contraire:

- la commission propose d'adhérer au projet du Conseil fédéral;

- le conseil adhère aux propositions de la commission.

Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo PPD-PEV

Ich beginne mit den Parlamentsdiensten und der Bundesversammlung: Die Ausgaben im Budget 2014 der Bundesversammlung betragen rund 109 Millionen Franken. Davon entfallen rund 49 Millionen auf das Parlament und 59 Millionen auf die Parlamentsdienste. Die Schweiz übernimmt 2014 den Vorsitz in der OSZE und ist verpflichtet, die Herbstversammlung in Genf vom 2. bis 5. Oktober 2014 durchzuführen. Dies führt zu einem Mehraufwand von einer Million Franken. Ein Vergleich mit dem Voranschlag 2013 zeigt Folgendes: Die Totalausgaben des Parlamentes BU 2013 S 963 reduzieren sich 2014 um 615 000 Franken, dies bedingt durch den Wegfall des Kredites von 1,5 Millionen Franken für die Untersuchung von Insieme und durch den Zusatzaufwand von einer Million Franken für die obgenannte Durchführung der Herbstversammlung der OSZE. Der Totalaufwand der Parlamentsdienste erhöht sich um 685 000 Franken, dies wegen eines höheren Plafonds beim Personalaufwand, des nachträglich beantragten Mehraufwands für die Leistungen des Bundessicherheitsdienstes und durch die Leistungsverrechnung der zusätzlich vom BIT und von der EFV bezogenen Leistungen.

Dann komme ich zum Bundesrat: Hier findet sich eine Erhöhung von 200 000 Franken im Bereich der Ruhegehälter, weil mit einem höheren Aufwand gerechnet wird, da bisher nicht alle anspruchsberechtigten Magistratspersonen Ruhegehälter bezogen haben. Der Aufwand im Voranschlag 2014 beträgt total 17 631 000 Franken.

Zur Bundeskanzlei: Der Voranschlag sieht einen Aufwand von rund 62 Millionen Franken vor. Das bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Budget 2013 von 687 000 Franken. Dies ist auf eine zusätzliche Stelle in der Bundeskanzlei aufgrund von Entscheiden des Parlamentes zur Stärkung der Bundeskanzlei im Rahmen der Veränderungen im Zusammenhang mit der Regierungs- und Verwaltungsreform zurückzuführen. Zudem ergibt sich beim Datenschutzbeauftragten die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen aufgrund der Umsetzung von Artikel 59a der Verordnung über die Krankenversicherung sowie der Kontrolle der Datenannahmestellen und der Überwachung der Zertifizierung gemäss Artikel 11 des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Diese Bestimmungen halten fest, dass jeder Krankenversicherer für die Entgegennahme von Rechnungen des Typus DRG über eine Datenannahmestelle verfügen muss; so viel zu diesem Bereich.

Erlauben Sie mir, Herr Präsident, dass ich gleich mit den Gerichten fortfahre. Ich beginne mit dem Bundesgericht. Einem budgetierten Aufwand von 94 Millionen Franken steht ein Ertrag von 13 Millionen gegenüber. Beim Personal gibt es eine Erhöhung um 299 000 Franken oder 0,6 Prozent. Das Budget wurde auf der Basis von 278,6 Etatstellen erstellt. Inbegriffen sind 132 Stellen für Gerichtsschreiber. Darin inbegriffen sind fünf zusätzliche Stellen für Gerichtsschreiber, um die konstante Erhöhung des Arbeitsvolumens zu bewältigen. Beim übrigen Betriebsaufwand ergibt sich eine Erhöhung der Ausgaben um 235 000 Franken oder 4,1 Prozent wegen des im Jahre 2015 durch das Bundesgericht organisierten Kongresses der Association des Cours constitutionnelles ayant en partage l'usage du français (Accpuf). Dafür ist im Budget 2014 ein Betrag von 100 000 Franken eingestellt. Die Ausgaben für Kontroll- und Sicherheitsdienste erhöhen sich um 20 000 Franken und tragen damit den effektiven Kosten der vergangenen Jahre wie auch den geplanten Ausgaben Rechnung. Weiter erhöhen sich die Ausgaben für Transport um 65 000 Franken wegen der Erneuerung der Halbtaxabonnemente im Dezember 2014.

Ich komme zum Bundesstrafgericht. Hier haben wir einen budgetierten Aufwand von 15,4 Millionen und einen Ertrag von 800 000 Franken zu verzeichnen. Bei den Mietkosten zeigt sich eine Erhöhung um 480 000 Franken. Im Budget 2013 wurde noch davon ausgegangen, dass das Bundesstrafgericht im Frühling 2013 in die neuen Gebäude einziehen kann. Nun ist ja der Umzug erst im November erfolgt, und die Kosten sind entsprechend höher ausgefallen. Für die Strafverfahrenskosten wurde wie schon im Voranschlag 2013 eine Million eingesetzt. Die Budgetierung in diesem Bereich ist jedoch überaus schwierig, weil man nicht weiss, wie die Prozesse ausgehen und ob ein grosser Fall kommt.

Dann zum Bundesverwaltungsgericht: Hier zeigen sich im Voranschlag 2014 ein Aufwand von 83 Millionen und ein Ertrag von 3,7 Millionen Franken. Zur Entwicklung der Personalstruktur ist Folgendes auszuführen: Im Zuge des Umzuges nach St. Gallen hat das Bundesverwaltungsgericht zwölf neue Stellen für Gerichtsschreiber geschaffen, von denen acht wieder abgebaut wurden. Nun musste dieser Bereich wieder etwas erhöht werden. Im Hinblick auf die Testphase im Asylbereich wird das Bundesverwaltungsgericht in diesem Bereich mehr Gerichtsschreiber benötigen. Auch im Sozialversicherungsbereich wird wegen der Beschwerden zu den Spitaltarifen ein erhöhter Bedarf erwartet. Insgesamt wird die Anzahl jedoch gleich bleiben.

Beim Beratungsaufwand wird es mit Blick auf den übrigen Betriebsaufwand eine Steigerung der Kosten geben, weil bei der IV die benötigten Expertisen und Gutachten nicht mehr von der Vorinstanz geliefert werden und das Bundesverwaltungsgericht diese selber beschaffen muss. Ein grösserer Betrag ist für die Verbeiständung im Asylbereich vorgesehen. Neu bekommen ja alle Beschwerdeführer einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Das Bundesverwaltungsgericht rechnet hier mit einem zusätzlichen Mittelbedarf in der Höhe von etwa einer Million Franken. Insgesamt resultiert bei den Personalbezügen ein um 955 600 Franken geringerer Aufwand infolge der geringeren Geschäftslast und der Tatsache, dass der Lohn von Neueintretenden innerhalb der gleichen Lohnklasse in der Regel tiefer ist als der Lohn von Austretenden.

Ich komme zur Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft: Der Voranschlag bei der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ist praktisch unverändert und entspricht im Wesentlichen dem Voranschlag 2013. Der Aufwand wird mit 903 900 Franken ausgewiesen. Die Hauptabweichung zum Voranschlag 2013 liegt im Bereich der Raummiete. Die Aufsichtsbehörde hat das bundeseigene Gebäude an der Effingerstrasse 43 infolge Eigenbedarfs des EDA kurzfristig verlassen und Büros in der Stadt beziehen müssen. Damit sind die Mietkosten um rund 20 000 Franken angestiegen. Der verwaltungsinterne Leistungserbringer DLZ Finanzen EFD, der für die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Rechnung führt, verrechnet mit einer neuen Supportleistung ebenfalls höhere Kosten. Es ist deshalb bereits heute abzusehen, dass die Leistungen des EFD im Bereich Human-Resources-Kosten und IT-Kosten aufgrund einer neuen Vereinbarung zukünftig abgegolten werden müssen und damit das Budget der Aufsichtsbehörde belasten werden.

Zur Bundesanwaltschaft: Der Aufwand beträgt 60 Millionen Franken, was 7 Prozent oder 3,9 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2013 entspricht. Die Erhöhung begründet sich aus dem zusätzlichen Personalaufwand wegen des Grundlagenwechsels bei der Publica und wegen der zusätzlichen vier Stellen für den Bereich Optimierung. Damit will die Bundesanwaltschaft das Prinzip der Selbstverwaltung umsetzen und dann vier Stellen im Bereich Phishing schaffen. Diese neue Kompetenz wurde der Bundesanwaltschaft aufgrund fortgesetzter Rechtsprechung des Bundesstrafgerichtes zugewiesen. Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft 11,8 Stellen mehr beantragt, hat aber im Gespräch mit der Aufsichtsbehörde auf 8 Stellen reduziert. Bei den Haft- und Untersuchungskosten steigt der Aufwand um 107 000 Franken auf 10 Millionen Franken an. Dies begründet sich mit dem ausserprozessualen Zeugenschutz. Bei den eingezogenen Vermögenswerten wird im Voranschlag 2014 kein Betrag mehr ausgewiesen. Im Voranschlag 2013 wurde noch eine Million Franken ausgewiesen. Der Grund ist, dass diese Position nicht mehr bei der Bundesanwaltschaft verbucht wird, sondern beim EJPD.

Zum Schluss komme ich noch zum Bundespatentgericht. Das Bundespatentgericht ist das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes. Es tagt am Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Bundespatentgericht seine Infrastruktur zu Selbstkosten zur Verfügung und stellt das Personal zur Erfüllung der administrativen Hilfsarbeiten des Bundespatentgerichtes. Für den Voranschlag 2014 des Bundes werden ein Ertrag und ein Aufwand von 2,3 Millionen Franken budgetiert. Die Differenz zwischen dem Aufwand des Bundespatentgerichtes und dem Gebührenertrag wird vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum ausgeglichen, weshalb für die Rechnung des Bundes stets eine Null resultiert.

BU 2013 S 964Ich beantrage Ihnen für diese Bereiche - Parlamentsdienste, Bundesversammlung, Bundesrat, Bundeskanzlei und Gerichte - die Zustimmung zum Voranschlag 2014.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Département des affaires étrangères

201 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

201 Département fédéral des affaires étrangères

Antrag der Kommission

A2111.0281 OSZE - Ministerratstagung in Basel

Fr. 16 170 000

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

Proposition de la commission

A2111.0281 OSCE - Journée du Conseil des ministres à Bâle

Fr. 16 170 000

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

Bieri Peter · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Gruppo PPD-PEV

Nach dem Hinschied unseres geschätzten Kollegen Pankraz Freitag, der jeweils für das Budget des EDA zuständig war, haben Frau Kollegin Fetz und ich die Aufgabe übernommen, das EDA-Budget vorzustellen. Wir teilen die Aufgabe so auf, dass Frau Fetz das Deza-Budget präsentiert, während ich für die übrigen Teile verantwortlich bin.

Der Buchungskreis 201, das ist das Budget des EDA ohne die Deza und die Informatik, verzeichnet einen Ertrag von 47 Millionen und einen Aufwand von 925 Millionen Franken. Damit ergibt sich ein Saldo von 878 Millionen Franken. Im Vergleich zum Budget des laufenden Jahres verringert sich dieser um 11 Millionen Franken. 45 Prozent des Aufwandes bestehen aus Personalkosten, die schwergewichtig in Botschaften, Konsulaten und der zentralen Verwaltung anfallen.

Bei der Budgetvorstellung hat uns die zuständige Verwaltung auf die etwas widersprüchlichen Signale aus dem Parlament hingewiesen, wo zum einen Sparvorlagen verlangt werden, während zum andern an Beschlüssen des Departementes zur Schliessung von Botschaften und Konsulaten Kritik aufkommt. Wir haben das ja heute wieder bei einem vorangegangenen Traktandum diskutiert. Das Departement hat bei den Vertretungen jährliche Einsparungen von 19 Millionen Franken vorgenommen, musste jedoch einen Teil davon für neue Bedürfnisse verwenden. An verschiedenen Orten wurden Botschaften und Konsulate bzw. Botschaften und Kooperationsbüros der Deza zusammengelegt, was offenbar intern und extern zu einiger Unruhe geführt hat. Auch wurden Konsularbereiche regional zusammengefasst und sogenannte Konsulartage vor Ort eingeführt, wo Mitarbeiter teilzeitlich anwesend sind und dabei verschiedene Orte bedienen. Der Kreis der Diplomaten zählt beim EDA seit Jahren 360 bis 370 Personen. Neueröffnungen ohne gleichzeitige Schliessungen andernorts sind so faktisch nicht zu handhaben. Hinzu kommt, dass die Visa-Abteilungen vor allem in Wachstumsmärkten des Tourismus, das sind der Ferne Osten und die Golfstaaten, massiv zunehmen. Diese sorgfältig zu erledigende Arbeit ist ohne Bundespersonal nicht kundengerecht auszuüben.

Bei der Handelsförderung bezahlt das EDA einen Teil des Vertretungsnetzes, die sogenannten Swiss Business Hubs, die zur Switzerland Global Enterprise, besser bekannt unter dem früheren Namen Osec, gehören. Hier haben sich die Beiträge in den letzten zwei Jahren um 2 Millionen Franken erhöht. Eine weitere aktuelle Aufgabe für 2014 stellt die Aufarbeitung der noch pendenten Asylgesuche auf den Botschaften dar, die bis Anfang 2015 erledigt sein muss.

Zu den einzelnen Budgetposten: Für die Finanzkommission war es etwas schwierig, die Vergleiche zu den Vorjahren zu ziehen, da an verschiedenen Orten Verschiebungen vorgenommen wurden und gewisse Budgetpositionen von einem Buchungskreis in einen anderen verschoben wurden. Dabei sind wir informiert worden, dass das EDA beabsichtige, die Rechnungsführung innerhalb des Departementes zu vereinheitlichen und nur mehr einen Buchungskreis zu führen. Dies wird dazu beitragen, dass die departementsinternen Verrechnungen reduziert werden können. Die Personalkosten steigen um 1 Prozent, was in erster Linie auf den zu erwartenden Teuerungsausgleich für das lokale Personal in den Aussenvertretungen zurückzuführen ist. Ein Hinweis: Dies ist nicht zu vergleichen mit dem nichtstattfindenden Teuerungsausgleich im Inland. Enthalten ist auch die Verschiebung einer Organisationseinheit von der Deza ins Generalsekretariat. Beim übrigen Betriebsaufwand, einem Sammelkonto von 176 Millionen Franken, werden in der Summe 4,8 Millionen Franken gespart, was unter anderem auf die günstigen Wechselkurse zurückzuführen ist. 28 Millionen Franken können beim Uno-Beitrag weniger veranschlagt werden, da die Rechnungsstellung der Peacekeeping Missions nicht mit dem Rechnungsjahr deckungsgleich ist.

Bekanntlich übernimmt die Schweiz 2014 den Vorsitz der OSZE und wird demzufolge die Ministerratstagung dieses Jahr in Basel durchführen. Budgetiert waren für die Position 201.A2111.0281 ursprünglich 11 Millionen Franken; hinzu kommt neu eine Nachmeldung des Bundesrates von 5 Millionen Franken für zusätzliche Sicherheitskosten, welche teilweise von der Armee geleistet und verrechnet werden. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt weitere 2 Millionen Franken. Neu aufgenommen wird eine Kreditposition von 800 000 Franken für die diplomatische Gruppe der Genfer Polizei zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage. Dazu wurde ein vierjähriger Leistungsauftrag mit dem Kanton Genf abgeschlossen. Der gleiche Betrag wird auch als Nachtrag II für das laufende Jahr eingeholt. Der Finanzaufwand wird innerhalb des EDA kompensiert. Um 3 Millionen Franken wurde auch der Kredit für die Aufgaben der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen erhöht. Es geht um Sofortmassnahmen zur Steigerung der Attraktivität des internationalen Genf, das im Wettbewerb mit anderen Gaststaaten steht. Dieser Aufwand wird ebenfalls intern kompensiert. Letztlich erhöht sich auch der Aufwand für die 2015 stattfindende Weltausstellung in Mailand. Dazu liessen wir uns versichern, dass der Verpflichtungskredit nicht überschritten werden sollte.

Noch ganz kurz zum Nachtrag II: Der Bundesrat begehrt einen Nachtragskredit von 800 000 Franken an. Damit die Schweiz in Genf ihre Verpflichtungen als Gaststaat im Bereich der allgemeinen Sicherheit wahrnehmen kann, soll die diplomatische Gruppe der Genfer Polizei unterstützt werden. Diese Mittel sind im Budget 2013 nicht enthalten, da der Beschluss des Bundesrates erst später gefasst worden ist. Der Mehrbedarf wird jedoch intern kompensiert.

Wir beantragen Ihnen, dem Nachtrag II zuzustimmen.

Fetz Anita · Mit-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista

Ich kann es ganz kurz machen, weil Herr Bieri die wesentlichen Punkte schon genannt hat. Wir haben uns spontan neu organisieren müssen, nachdem unser Kollege Pankraz Freitag so unerwartet verstorben ist.

Ich werde kurz auf die Daten der Deza eingehen. Der Gesamtaufwand der Deza beträgt 3,226 Milliarden Franken; das sind über 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Das hat mit unserem Entscheid zu tun, dass die Entwicklungshilfe bis 2015 systematisch auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens aufgestockt werden soll. 4 Prozent des Aufwands gehen in die bilaterale Zusammenarbeit, 27 Prozent in die multilaterale Zusammenarbeit, 20 Prozent in die humanitäre Hilfe, 7 Prozent in die Osthilfe und 6 Prozent an die Erweiterung der EU. Sie sehen, wo die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit liegen. Das basiert alles auf den Rahmenkrediten, die wir vorletztes Jahr mit der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 verabschiedet haben. Darin sind auch die strategischen Schwerpunkte dieser Hilfe aufgeführt.

BU 2013 S 965Wichtig in der Diskussion in der Kommission war eine Klärung. Im Frühling hat der Bundesrat eine Empfehlung des Uno-Menschenrechtsrates angenommen, wonach die Entwicklungshilfe auf mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens steigen soll. Wir haben uns in der Kommission gefragt, ob diese Unterstützung auch juristische und damit entsprechende finanzielle Konsequenzen hat. Das ist aber vom Bundesrat verneint worden. Es ist klar: Eine Erhöhung von 0,5 auf 0,7 Prozent erfordert selbstverständlich einen Parlamentsentscheid, und ein solcher steht im Moment nicht zur Diskussion.

So weit meine kurzen Ausführungen zur Deza.

Angenommen - Adopté

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Departement des Innern - Département de l'intérieur

Abate Fabio · Mit-M · Consiglio degli Stati · Ticino · Gruppo liberale radicale

In diesem Departement werden wir im Jahr 2014 zwei wichtige Änderungen haben. Es sind der Wegzug des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation in das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie die Übernahme des Bundesamtes für Veterinärwesen.

Der Voranschlag des EDI ist von den finanzierungswirksamen Aufwänden geprägt. Es geht um 97 Prozent des Budgets. Die finanzierungswirksamen Aufwände betragen 16,763 Milliarden Franken und liegen damit um 137 Millionen über dem Vorjahr. Die wichtigsten Veränderungen ergeben sich in den zwei grossen Bereichen Sozialversicherungen, plus 137 Millionen, und Gesundheit, plus 8 Millionen; wie schon gesagt, wird Kollege Stöckli darüber berichten. Insgesamt bedeuten diese Veränderungen eine Zunahme um 0,8 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2013. Es ist eine leichte Personalentwicklung festzustellen, und zwar um 1,8 Prozent; besonders das Bundesamt für Gesundheit ist hier von Interesse.

Es werden immer Fragen zur Situation im Informatikbereich gestellt, weil die Entwicklung der Projekte und der möglichen Probleme oft dynamisch ist. Die Situation ist unter Kontrolle, aber das Ziel der Verbesserung ist bestätigt worden. Z. B. ist die Steuerung der IKT-Projekte effektiv schwierig und oft sogar unmöglich. Denken wir an den internationalen Datenaustausch im Bereich der Sozialversicherungen, wo die Steuerung zentral den in der EU zuständigen Behörden obliegt. Leider ergeben sich Verzögerungen, und die Eingriffsmöglichkeiten sind praktisch inexistent. Im Jahr 2014 wird ein besonderes Gewicht auf dieses Thema gelegt.

Es gibt auch ein paar Bemerkungen, die das Bundesamt für Kultur betreffen. Das aktuelle EU-Programm Media für die Jahre 2007-2013 läuft Ende Jahr aus. Die Verhandlungen mit der EU zur Weiterführung des Programms laufen. Die neue Direktorin ist seit dem 1. November im Amt, und man muss diesen Prozess auch mit Geduld begleiten.

Nach der Volksabstimmung über den neuen Verfassungsartikel über die musikalische Bildung sind die notwendigen Umsetzungsmassnahmen Gegenstand einer Überprüfung.

Es gibt in diesem Departement keine Nachmeldung des Bundesrates und keinen Nachtragskredit II zum Voranschlag 2013. Insgesamt beantragen wir klar Zustimmung zum Voranschlag des Departementes.

Stöckli Hans · Mit-M · Consiglio degli Stati · Berna · Gruppo socialista

Ich werde zu drei Bundesämtern sprechen: zum Bundesamt für Gesundheit, zum Bundesamt für Sozialversicherungen und zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Zuerst zum Bundesamt für Gesundheit: Dort ist beim Aufwand eine Gesamtzunahme um 0,4 Prozent festzustellen, wovon nur ein kleiner Teil auf eine Zunahme des Eigenaufwandes zurückzuführen ist, insgesamt 2,6 Millionen Franken. Der restliche Teil fällt eben in den Bereich der gebundenen Ausgaben. Der Personalkredit wurde erhöht, und es wurde schon von meinem Vorredner gesagt: Es gibt insgesamt 25 neue Stellen im Bundesamt für Gesundheit. Davon entfallen 15 Stellen auf den Bereich der Kranken- und Unfallversicherung, 6 Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes und 4 Stellen auf den Bereich der Gesundheitspolitik, insbesondere zur Durchsetzung des Medizinalberufegesetzes. Von diesen 25 Stellen wurden 18 dem Ausgabenplafond zugewiesen - dementsprechend wurde dieser erhöht -, und 7 konnten gegenfinanziert werden.

Bei den Prämienverbilligungen wird es eine Zunahme um 16,2 Millionen Franken geben, was 0,7 Prozent ausmacht. Einen Rückgang der Ausgaben um 4 Prozent gibt es dieses Mal bei den Versicherungsleistungen der Militärversicherung. Das Bundesamt für Gesundheit hat ausgeführt, dass die verschiedensten Massnahmen zur Dämpfung der Kostensteigerungen teilweise erfolgreich seien. Wir sind gespannt, wie sich das weiterentwickeln wird.

Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Im Jahre 2014 wird der Beitrag des Bundes an die AHV 8 Milliarden Franken ausmachen. Dabei ist eine Zunahme um 146 Millionen festzustellen. Diese Zunahme ist auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. Bei der IV hingegen haben die Gesetzesmassnahmen gewirkt. Es ist ein Rückgang um 0,9 Prozent festzustellen. Die IV-Revisionen haben sich dementsprechend ausgewirkt. Die IV-Schulden selbst wurden auch reduziert, weil die Resultate besser sind, und die Zinsen konnten dementsprechend um 9 Millionen Franken reduziert werden.

Interessant ist die Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen. Dort macht sich der Rückgang bei der Anzahl der IV-Fälle nicht bemerkbar. Zwar sind weniger IV-Fälle vorhanden, aber pro Fall müssen mehr Leistungen erbracht werden.

Schliesslich noch zur Lebensmittelsicherheit: Dieser Bereich wird am 1. Januar 2014 in das Bundesamt für Veterinärwesen integriert werden. Diese Fusion ist aber im Budget noch nicht enthalten. Sie wird dann im Rahmen der Nachträge zum Budget 2014 formell richtig verbucht werden. Der Grund für diese Fusion ist einleuchtend. Wenn man weiss, dass 60 bis 70 Prozent der bei den Menschen auftretenden Krankheiten von Tieren auf den Menschen übertragen werden, dann ist es sinnvoll, dass man diese beiden Bereiche Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen fusioniert. Die Abteilung Lebensmittelsicherheit ist nicht unbedeutend. Es sind 51 Vollzeitstellen, die dann in das neue Bundesamt wechseln werden. Die Vorgaben des Departementes, dass dieser Wechsel, diese Fusion kostenneutral zu geschehen hat, ist zumindest im Budget festgeschrieben, und wir sind zuversichtlich, dass das auch so realisiert werden kann.

Dementsprechend beantragen wir für all diese Bereiche Genehmigung. Das Bundesamt für Veterinärwesen wird dann neu "Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen" heissen.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Justiz- und Polizeidepartement

Département de justice et police

420 Bundesamt für Migration

420 Office fédéral des migrations

Antrag der Kommission

A2310.0172 Integrationsmassnahmen Ausländer

Fr. 85 364 800

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

Proposition de la commission

A2310.0172 Mesures d'intégration des étrangers

Fr. 85 364 800

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

Jenny This · Mit-M · Consiglio degli Stati · Glarona · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Das Budget des EJPD nimmt im Vergleich zum Vorjahr um 26 Millionen Franken zu. Zwei Faktoren prägen diese Veränderungen massgeblich, nämlich die Entwicklung im Asyl- und BU 2013 S 966 Flüchtlingsbereich sowie der Mehrbedarf im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs.

Beim Bundesamt für Migration beträgt das Budget 1,255 Milliarden Franken gegenüber 1,22 Milliarden Franken im Vorjahr. Man geht heute davon aus, dass 24 000 und nicht mehr 19 000 Gesuche eintreffen werden. Die Lage ist angespannt, es wird in diesem Bereich ungemütlich werden.

Im Bereich der Integrationsmassnahmen für Ausländer sind Mehrkosten von 63 Millionen Franken zu erwarten, beim Personal geht man von einem Mehrbedarf von 11 Millionen Franken aus, wobei beim Personal nicht gespart werden darf, sofern man die Pendenzen wirklich abbauen will. Bei den Empfangs- und Verfahrenszentren haben wir einen Mehraufwand von rund 30 Millionen Franken. Im Asylverfahren sind Mehrkosten von 6 Millionen Franken zu verzeichnen; das ist vor allem die Folge des eingeführten Rechtsschutzes. Die Vollzugskosten erhöhen sich ebenfalls um 14 Millionen Franken, weil die Haftkostenpauschale zuhanden der Kantone von 140 auf 200 Franken pro Tag erhöht worden ist. Die Aussichten sind also alles andere als erfreulich. Zwischen 2003 und 2007 lag das Budget bei 850 Millionen Franken, heute ist es eine halbe Milliarde - 500 Millionen Franken - mehr. Damals waren es 10 000 Asylgesuche, heute sind es 24 000. Auch führen gesetzgeberische Massnahmen wie Beschäftigungspauschalen, Sicherheitspauschalen usw. zu Mehrbelastungen.

In Syrien ist ebenfalls keine Lösung in Sicht. Die 2,2 Millionen Flüchtlinge sind in prekären Strukturen untergebracht, und an Hilfe fehlt es überall, wo man hinschaut. Die Schweiz wird in den nächsten drei Jahren 300 Kontingentsflüchtlinge aufnehmen, das generiert auch wieder Kosten in der Grössenordnung von 38 Millionen Franken.

Nun noch etwas zum Bundesamt für Polizei: Das Projekt "Erneuerung Schweizer Pass und Identitätskarte" wird 2017 abgeschlossen sein. Das Projekt "Automatisiertes Fingerabdruck-Identifikationssystem" kann mit einer kleinen Verzögerung von vier Monaten ebenfalls abgeschlossen werden.

Zu den Spielbanken: Das Budget weist einen Rückgang der Einnahmen von 46 Millionen Franken auf. Der starke Franken und die Konkurrenz aus dem Ausland machen sich auch hier bemerkbar.

Zum Bundesamt für Justiz: Der Bund ist verpflichtet, sich zu 35 Prozent am Bau der kantonalen Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten zu beteiligen. Die Kantone bauen, was das Zeug hält, das freut die Baumeister und ärgert diejenigen, die zahlen müssen. Genf hat Projekte in der Höhe von 103 Millionen, Bern in der Höhe von 40 Millionen; Graubünden investiert 38 Millionen und das Tessin 42 Millionen Franken in den Bau solcher Anstalten. Der Voranschlagskredit muss deshalb um rund 20 Millionen Franken aufgestockt werden.

Schliesslich noch Folgendes: Im Zusammenhang mit dem Projekt ISS mussten 11 Millionen Franken abgeschrieben werden, und es werden 13 Millionen für ein neues System beantragt.

Es ist alles nicht sehr erfreulich. Trotzdem beantragen wir Ihnen die Zustimmung zum Voranschlag 2014, zum Nachtrag II, zum Verpflichtungskredit und zur Nachmeldung betreffend die Integrationsmassnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen.

Angenommen - Adopté

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Département de la défense, de la protection de la population et des sports

Schwaller Urs · Mit-M · Consiglio degli Stati · Friburgo · Gruppo PPD-PEV

Mit dem Voranschlag 2014 beantragt der Bundesrat für das VBS einen Gesamtkredit von 7,2 Milliarden Franken. 5,3 Milliarden Franken sind finanzierungswirksam, 1,6 Milliarden Franken sind Leistungsverrechnungen. Im Vergleich zum Voranschlag 2013 beträgt die Erhöhung 78 Millionen Franken. Bei den finanzierungswirksamen Krediten beträgt die Erhöhung 125 Millionen Franken, resultierend aus einer Erhöhung des Rüstungsaufwandes um rund 170 Millionen Franken mit einer gleichzeitigen Kompensation beim Betriebsaufwand sowie bei den Investitionen. Beim Betriebsaufwand verzeichnen wir eine reduzierte Beschaffung von Brenn- und Treibstoffen, und bei den Investitionen fällt der neue Bundesratsjet für 34 Millionen Franken weg, der offensichtlich bereits bezahlt ist. Der Personalaufwand ist mit 1,7 Milliarden Franken in etwa gleich hoch wie 2013.

Der Rüstungsaufwand 2014 im VBS beträgt 1,5 Milliarden Franken. Im Bereich Verteidigung sind das 1,2 Milliarden Franken. Die Einlage in den Gripen-Fonds beträgt 342 Millionen Franken. Diese Einlage wird insbesondere aus Mitteln der Rüstungskredite sowie aus Betriebs- und Investitionsposten gespiesen. Zudem konnten innerhalb der Regeln des Ausgabenplafonds der Armee Kreditreste von 42 Millionen Franken aus den Vorjahren eingesetzt werden. Es fällt auf, dass die gesamten Kreditreste im VBS Mitte 2013 insgesamt 986 Millionen Franken betrugen. Die Einlage von 342 Millionen Franken in den Gripen-Fonds bleibt so lange gesperrt, bis dann auch das Rüstungsprogramm bewilligt sein wird und eine allfällige Volksabstimmung ein Ja zum Gripen ergeben hat. Im gegenteiligen Fall, d. h., wenn das Gripen-Fondsgesetz dann nicht in Kraft tritt, werden die zurückgestellten Mittel - ich befürworte das - auch für andere Rüstungsbeschaffungen verwendet. Dies entspricht auch Artikel 5 des Bundesbeschlusses I.

Was die Mittelverwendung anbelangt, hat Korpskommandant Blattmann ausgeführt - das scheint mir nicht unwichtig zu sein, darum sage ich es auch -, dass es neben der Zielsetzung der Ersatzbeschaffung bei den Flugzeugen darum gehe, für alle Einrückenden wieder eine komplette Grundausbildung anzubieten, und dies eine RS lang. Weiter gehe es darum, auf 2020 die mit der Armee XXI abgeschafften Mobilmachungskompetenzen wiederum aufzubauen. Es kann ja nicht sein, dass man schlussendlich Wochen braucht, um im Krisenfall die Mobilmachung hier durchzusetzen. Zudem sei es ebenfalls Ziel der Armeeführung, die Armee und deren Angehörige wieder komplett auszurüsten. Es gehe nicht an, junge Leute in den Militärdienst aufzubieten und dann für deren Ausrüstung nicht genügend Material zu haben. Ich glaube, da wird niemand widersprechen können; so geht das sicher nicht. Darum sind diese Mittel allenfalls für diese Punkte einzusetzen.

Was Armasuisse anbelangt, so entspricht der Voranschlag 2014 von Armasuisse Beschaffung weitgehend dem Voranschlag 2013. Im Bereich Armasuisse Wissenschaft und Technologie, wo der Einsatz, die Funktions- und Wirkungsweise insbesondere von Waffensystemen beurteilt wird, beträgt der Kostendeckungsgrad im nächsten Jahr 66 Prozent, d. h. plus 3 Prozent. Im Bereich von Armasuisse Immobilien ist festzustellen, dass immer weniger Objekte an die Armee vermietet werden können. Gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Investitionsausgaben für die Gebäude und die anderen Infrastrukturen um 8 Millionen auf 278 Millionen Franken, und zwar um die militärischen Objekte einigermassen instand zu halten. Die Verkaufserlöse aus den Immobilien reduzieren sich um 10 Millionen Franken, da der grösste Teil der heute marktfähigen Objekte bereits verkauft worden sei. Nun liegt auch das neue Stationierungskonzept vor, und ich gehe davon aus, dass hier in den nächsten Jahren auch einiges finanzielles Potenzial bei Verkäufen von solchen nicht mehr gebrauchten Objekten drinliegt.

Schlussendlich noch zu dem, was die Kosten für die Rückstellungen für Altlasten anbelangt: Die Rückstellungen für Altlasten auf militärisch genutzten Grundstücken beliefen sich per 1. Januar 2013 auf 33,3 Millionen Franken. Zum gleichen Zeitpunkt beziffern sich die Eventualverbindlichkeiten für Altlasten auf 560 Millionen Franken.

Die Kommission und deren Subkommission haben sich gerade auch für die laufenden Informatikprojekte im VBS bzw. für das Reporting dieser Projekte interessiert. Die vom Vorsteher des VBS erhaltene Antwort war, dass zu den zwölf wichtigsten IKT-Projekten quartalsweise auf der Stufe BU 2013 S 967 Departement zuhanden des Departementschefs und der Generalsekretärin rapportiert wird. Bei Bedarf erfolge jeweils eine punktuelle Auslegeordnung ausgewählter Projekte. Das Projekt Fitania, wir haben das ebenfalls angesprochen - es geht hier um das Einsatznetz Verteidigung, Rechenzentrum VBS und Telekommunikation der Armee -, durchlaufe zudem wegen seiner Bedeutung und der Höhe der zu investierenden Mittel eine ganze Reihe von Qualitätsprüfungen.

Zu Swisstopo ist zu sagen, dass dieser Bereich seit 1997 als Flag-Amt gesteuert wird. Die Grundlage für den Voranschlag 2014 bildet der Leistungsauftrag 2012-2015 mit den beiden Produkten Landesaufnahme und Geokoordination. Hier gibt es ansonsten keine besonderen Bemerkungen anzubringen. Ausserhalb des Globalbudgets von Swisstopo werden 18,5 Millionen Franken an Subventionen zur Abgeltung der amtlichen Vermessung an die Kantone ausgerichtet. Da fliessen, das muss man auch einmal sagen, doch beträchtliche Mittel. Insgesamt ist im Jahre 2014 für Swisstopo ein Kostendeckungsgrad von 29 Prozent geplant. Das heisst, dass er tiefer liegt als bei den Vorgaben im Leistungsauftrag.

Schliesslich und endlich noch eine Bemerkung zum Projekt Polycom. Das wird das letzte Jahr sein, dass ich hierzu eine Bemerkung zu machen habe. Polycom wird bis Ende 2013 bzw. zu Beginn 2014 weitgehend realisiert sein; einzige Ausnahme wird das Teilnetz im Kanton Zug sein. Da die politische Entscheidungsfindung länger als geplant dauerte, kann die Polycom-Infrastruktur erst 2014 dann auch in den operativen Betrieb überführt werden. Bereits Ende 2012 waren landesweit aber rund 90 Prozent der Polycom-Teilnetze in Betrieb, was einer Funkabdeckung von rund 85 Prozent entspricht. Zur Gesamtbeurteilung - das ist mein letzter Satz -: Mit der Zustimmung nun aller Kantone zum Sicherheitsnetz Funk der Schweiz konnte das Vorhaben im Verbundsystem Bevölkerungsschutz schweizweit erfolgreich realisiert werden.

Dies waren meine Bemerkungen zum Voranschlag des VBS.

Abate Fabio · Mit-M · Consiglio degli Stati · Ticino · Gruppo liberale radicale

Das Baspo ist ein Flag-Amt, und die Budgetzahlen für das nächste Jahr entsprechen dem Leistungsauftrag 2012-2015. Die Situation ist relativ unproblematisch, die Abweichung zum Voranschlag 2013 beträgt plus 3,5 Millionen Franken. Sie entspricht der Entwicklung der Standorte Tenero und Magglingen und konnte praktisch durch Mehrerträge kompensiert werden. Ausserdem werden dem Baspo neue Leistungen der Logistikbasis der Armee in Rechnung gestellt. Es scheint, dass die Mittel für den Schulsport nach Inkrafttreten des neuen Sportförderungsgesetzes nicht ausreichen, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Man wird dieses Thema im Rahmen der Rechnungsberatung wieder vertiefen.

Die Kommission wurde über den Einsatz der zusätzlichen Mittel von 20 Millionen Franken im Nationalen Sportanlagenkonzept 4 unterrichtet. Zum Teil geht es um eine Erhöhung bestehender Beiträge und zum Teil um neue Konzepte, insbesondere im Rahmen des Schneesports. Wir haben festgestellt, dass die Nachwuchsförderung verbesserungsbedürftig ist, weil auch der Nachwuchsspitzensport immer mehr professionalisiert wird. Amateurtrainer gehören immer mehr der Vergangenheit an. Die Standortevaluation für das nationale Schneesportzentrum wurde abgeschlossen, und man erwartet hier eine Entscheidung.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Germann Hannes, Präsident): Danke, das war kurz und bündig - so mag es der Präsident.

Finanzdepartement - Département des finances

601 Eidgenössische Finanzverwaltung

601 Administration fédérale des finances

Antrag der Kommission

A2310.0424 Ressourcenausgleich

Fr. 2 220 010 100

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

Proposition de la commission

A2310.0424 Péréquation des ressources

Fr. 2 220 010 100

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

606 Eidgenössische Zollverwaltung

606 Administration fédérale des douanes

Antrag der Mehrheit

A2310.0211 Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Häberli-Koller, Germann, Theiler)

A2310.0211 Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Fr. 78 000 000

Proposition de la majorité

A2310.0211 Contribution à l'exportation de produits agricoles transformés

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Häberli-Koller, Germann, Theiler)

A2310.0211 Contribution à l'exportation de produits agricoles transformés

Fr. 78 000 000

Pos. 601.A2310.0424

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo PPD-PEV

Ich beginne mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Der Voranschlag 2014 kann als unspektakulär bezeichnet werden. Er lässt sich in drei Aussagen zusammenfassen:

1. Der Abschluss ist strukturell ausgeglichen. Die Finanzierungsrechnung schliesst mit einem leichten Fehlbetrag von rund 100 Millionen Franken ab. Weil aber die Konjunktur etwas unterausgelastet ist, resultiert strukturell ein positiver Abschluss.

2. Die Schwerpunkte bezüglich des Ausgabenwachstums sind gleich gesetzt worden wie in den letzten fünf Jahren, und sie finden sich auch im Finanzplan wieder. Das heisst eine starke Zunahme bei der Bildung und Forschung sowie bei der Entwicklungszusammenarbeit, aber die Unterschiede sind etwas kleiner geworden. So nehmen die Ausgaben für die Landesverteidigung im nächsten Jahr im Gleichschritt mit den allgemeinen Ausgaben zu.

3. Die finanziellen Aussichten sind so fragil oder so stabil wie die wirtschaftlichen Aussichten. Das heisst, es gibt eine erhebliche Unsicherheit bezüglich der Konjunkturentwicklung.

99 Prozent der Ausgaben der Finanzverwaltung sind nichtsteuerbare Ausgaben. Es sind dies die Ausgaben für die Passivzinsen und für den Finanzausgleich. Der eigentliche Eigenbereich beträgt lediglich 1 Prozent des gesamten Etats. Das negative Ausgabenwachstum ist geprägt von einem dieser grossen Bereiche, nämlich von den Passivzinsen, die immer noch eine rückläufige Tendenz haben, und das Ausgabenwachstum im Eigenbereich ist geprägt durch Entwicklungen im IKT-Bereich.

Die Entwicklung der Ausgaben sieht die Eidgenössische Finanzverwaltung im Finanzplan 2015-2017 wie folgt: ein durchschnittliches Ausgabenwachstum 2013 bis 2017 von 2,4 Prozent; ohne das KAP wären es 2,6 Prozent. Unter den grossen Aufgabengebieten wachsen am stärksten die Beziehungen zum Ausland, plus 3,5 Prozent pro Jahr, sowie wie gesagt Bildung und Forschung, plus 3,3 Prozent. Ebenfalls überdurchschnittlich entwickeln sich der Verkehr, plus 2,9 Prozent, sowie die Finanzen und Steuern, ebenfalls plus 2,9 Prozent. Die soziale Wohlfahrt wächst dank Entlastungen bei der IV leicht unterdurchschnittlich, plus 2,2 Prozent pro Jahr. Die Ausgaben für die Landwirtschaft sind mit minus 0,6 Prozent rückläufig.

BU 2013 S 968Der Bundeshaushalt widerspiegelt gemäss der Finanzverwaltung die eher optimistischen Konjunkturaussichten. Wirtschaftliche Risiken betreffen schwergewichtig die Einnahmenseite. Politische Risiken bestehen in den nächsten vier Jahren in erster Linie ausgabenseitig. Hier nennt die Finanzverwaltung die Unsicherheit beim KAP 2014, beim Armeeplafond und bei der Strassenfinanzierung. Grössere Einnahmenausfälle können aufgrund der Unternehmenssteuerreform III und der Reform der Familienbesteuerung auftreten - dies allerdings erst nach 2017. Dafür müssen finanzpolitische Handlungsspielräume offengehalten werden.

Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF): Das SIF wird auch zukünftig sehr stark beansprucht, durch die verschiedensten internationalen Themen oder durch Inlandthemen mit einem internationalen Konnex wie Fatca, also die US-Problematik. Die Unternehmensbesteuerung wird ebenfalls ein wichtiges Thema sein, dies im Inland, aber auch im Ausland. Das SIF hat etwa 76 Vollzeitstellen. Es beantragt einen Personalzuwachs von drei Vollzeitstellen. Es geht hier in erster Linie um die Unternehmensbesteuerung, die Verhandlungen mit der EU und auch um die Zinsbesteuerung.

Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Der Voranschlag 2014 sieht einen Ertragsüberschuss von 42,6 Milliarden Franken vor; dies entspricht einer Steigerung von 1,3 Milliarden Franken gegenüber dem letztjährigen Voranschlag. Der Ertrag steigt um rund 1,5 Milliarden, der Aufwand um 328 Millionen Franken. Der Informatik-Sachaufwand sinkt um knapp 5 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Der Grund dafür ist der Abbruch des Projekts Insieme. Beim Beratungsaufwand schlagen insbesondere die Kosten bei der Amtshilfe zu Buche. Die Investitionen beziehen sich im Wesentlichen auf Fiscal-IT. Für 2014 ist ein grosser Ausgabenschwerpunkt für die IT vorgesehen. Ein Verpflichtungskredit von 85 Millionen Franken wurde beantragt.

Weiter zur Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV): Beim Fiskalertrag wird hier gegenüber dem Voranschlag 2013 mit einem Plus von 2,7 Prozent gerechnet. Verantwortlich dafür ist die Tabaksteuer mit plus 86 Millionen Franken. Bei der Automobilsteuer sieht man ein Plus von 35 Millionen Franken oder von fast 10 Prozent vor. Bei der Schwerverkehrsabgabe wird, gestützt auf die Erfahrung des laufenden Jahrs, mit einem Minus von 80 Millionen Franken gerechnet. Es werden dort Rabatte gewährt, wo Partikelfilter eingebaut sind. Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen darf mit einem Zuwachs von 280 Millionen Franken gerechnet werden, dies wegen einer Erhöhung der CO2-Abgabe von 36 auf 60 Franken pro Tonne wegen des Nichterreichens des Klimaziels. Bei den Informatikprojekten besteht bei der EZV ein eigentlicher Stau, hier besteht Handlungsbedarf. Wir haben dann noch über den Minderheitsantrag auf eine Erhöhung bei den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte bei Position 606.A2310.0211 zu befinden.

Noch zum Eidgenössischen Personalamt: Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 2013 um insgesamt 110 Millionen Franken zu, das sind 2,1 Prozent. Der Zuwachs besteht aus Besoldungsmassnahmen, stellenseitigen Erhöhungen und Arbeitgeberleistungen. Zu den stellenseitigen Erhöhungen folgende Erläuterungen: Insgesamt wurden 244 neue Stellen beantragt. Im Vorjahr waren es 284 Stellen gewesen. Davon belasten 112 Stellen, in Franken sind das 16 Millionen, den Bundeshaushalt nicht, da ihre Finanzierung durch Mehreinnahmen oder durch eine Kompensation gesichert ist. Von den rund 74 Millionen Franken für personelle Aufstockungen entfallen 10,5 Millionen Franken auf den Migrationsbereich zur Bewältigung der Asylgesuche, 6,4 Millionen auf den Sicherheits- und Informatikbereich zur Bekämpfung von Cyberrisiken, 4,5 Millionen auf den Gesundheits- und Krankenversicherungsbereich, 4 Millionen auf den Umwelt- und Energiebereich, vorab für die Umsetzung der Energiestrategie 2050. 3,5 Millionen entfallen auf Temporärpersonal, 1,8 Millionen auf den internationalen Steuer- und Finanzbereich und 15 Millionen auf die nach Flag geführten Verwaltungseinheiten, vor allem auf das Baspo und das Astra.

Zum Schluss noch einige Worte zum Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL): Der Voranschlag 2014 unterscheidet sich vom Voranschlag 2013 nur minim. Die Ausgaben sind rund 4,5 Millionen Franken geringer. Bei den Einnahmen resultiert ebenfalls ein Rückgang, und zwar wegen eines Minderertrags von 37 Millionen Franken bei der Miete ETH, was auf den Berechnungszins zurückzuführen ist, welcher von 3 auf 2,5 Prozent gesenkt wurde.

Betreffend den Nachtrag II und den Betrag in der Höhe von 2 Millionen Franken für Ausweisschriften: Die Nachfrage nach Ausweisschriften und Dokumenten, sowohl für den Schweizer Pass wie für die Identitätskarte, überschreitet die geplante Menge. Dies bewirkt einen zusätzlichen Materialbedarf. Dieser Nachtragskredit wird im BBL unter der Position "Beschaffung an Lager" vollumfänglich kompensiert.

Bei den ETH-Bauten ist gegenüber dem Voranschlag 2013 ein Rückgang um 13,6 Millionen Franken festzustellen; dies deshalb, weil die ETH im Bauprogramm 2014 einen Minderbedarf in der genannten Höhe haben.

Angenommen - Adopté

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Pos. 606.A2310.0211

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo PPD-PEV

Unter dem Titel "Alle Jahre wieder" könnten wir hier eine Diskussion beginnen. Ich werde jetzt einmal meinen Minderheitsantrag zur Position 606.A2310.0211 begründen.

Über das sogenannte Schoggi-Gesetz wird ein Exportvolumen für die Verarbeitungsindustrie von über 1,6 Milliarden Franken abgesichert. Verschiedene Unternehmen der zweiten Verarbeitungsstufe, aber auch eine Vielzahl an KMU produzieren Schokoladebiskuits, Babyfood und andere verarbeitete Nahrungsmittel in der Schweiz, weil die Rahmenbedingungen stimmen. Die bilateralen Verträge II mit der EU - es betrifft das Dossier über verarbeitete landwirtschaftliche Produkte - bieten hier Wachstumsmöglichkeiten.

Mit dem "Schoggi-Gesetz" werden heute in unserem Land rund 33 000 Arbeitsplätze in Produktion, Handel und Forschung abgesichert; das mit entsprechend positiven Effekten, und zwar für Beschäftigung, Einkommen und Steuern. Insgesamt erzielt die Nahrungsmittelindustrie in der Schweiz einen Umsatz von rund 16 Milliarden Franken. 11 Prozent der Molkereimilchmenge, somit die Milch von 1500 Bauernbetrieben, und 7 Prozent der Getreidemenge werden über das "Schoggi-Gesetz" exportiert.

Nun kommt das Signal, dass bei einem leichten Mengenwachstum und einem im Wesentlichen konstanten Preis im Jahr 2014 von einem Bedarf von 85 Millionen Franken auszugehen ist. Der vorgeschlagene Kredit gemäss Bundesrat beträgt 70 Millionen Franken. Ich finde, wir sollten vorausschauend handeln und die von der Minderheit beantragte Aufstockung um 8 Millionen auf 78 Millionen vornehmen. Dann sind wir ungefähr in der Mitte zwischen den bereits eingestellten und vom Bundesrat beantragten 70 Millionen und dem von der Branche genannten Betrag von 85 Millionen. Die Erfahrungswerte zeigen denn auch, dass es in diese Grössenordnung gehen wird. Wenn dann die Milch nicht exportiert wird, wird dieser Kredit ja auch nicht ausgeschöpft. Zudem erachte ich es als richtig, dass im Voranschlag möglichst realistisch budgetiert wird. Der WTO-Rahmen ist knapp 115 Millionen Franken, der Antrag ist somit auch hier konform.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und dieser Erhöhung um 8 Millionen Franken zuzustimmen.

Levrat Christian · Mit-M · Consiglio degli Stati · Friburgo · Gruppo socialista

Effectivement, c'est "alle Jahre wieder". Vous me pardonnerez donc de revenir cette année également pour vous dire tout d'abord qu'il ne s'agit pas d'un soutien aux paysans ni aux producteurs, mais d'un soutien aux grands transformateurs. Il s'agit donc d'une subvention directe à Nestlé, Kambly et quelques autres. On peut avoir la position qu'on veut sur cette question-là, mais c'est un fait qui me paraît difficilement discutable que l'argent ici, BU 2013 S 969 contrairement aux paiements directs, bénéficie aux transformateurs et non pas aux producteurs.

Le deuxième point - et c'est un élément nouveau par rapport aux autres années - est celui du cadre OMC dans lequel nous nous mouvons. Au départ, nous avions comme perspective la ronde de Doha avec l'interdiction de toutes ces subventions à l'exportation et une planification pour le Conseil fédéral qui visait à supprimer ces subventions au titre de la "loi chocolatière" d'ici à 2014 de manière graduelle. L'enlisement de la ronde de Doha a fait que cet objectif a été abandonné et que les résistances de politique intérieure se sont intensifiées au fil des ans pour essayer de maintenir un crédit aux environs de 70 millions de francs.

Or cette ronde de Doha entre maintenant dans une nouvelle phase avec les négociations de Bali. Dans le mandat de négociation qui a été adopté par le Conseil fédéral, un plancher a été fixé aux environs de 50 millions de francs, ce qui est considéré comme étant un cadre acceptable par la Suisse au titre de la "loi chocolatière". Dès lors, la question qui se pose pour nous est: comment est-ce que nous entendons procéder? Faire semblant de considérer que le cadre est de 115 millions de francs, laisser la branche dans l'idée qu'elle peut continuer à travailler sur un cadre fixé à 115 millions de francs ou alors anticiper un minimum, en sachant que de toute manière, les subventions prononcées à ce titre sont à terme condamnées, qu'elles vont probablement, assez rapidement même, se retrouver confrontées à un cadre de 50 millions de francs et essayer d'avoir une évolution qui est lissée, qui est progressive et qui permet à la branche de s'organiser de manière à rester compétitive, une fois que les accords de Bali, de Doha, enfin, l'évolution des dossiers de l'OMC permettra de réduire ce cadre international.

Pour moi, il ne fait aucun doute que nous devons être cohérents, au moins dans la direction que nous nous fixons, entre le budget, la "loi chocolatière" respectivement la politique agricole, et les mandats de politique extérieure que nous donnons à nos négociateurs. Si déjà nous considérons qu'il est possible d'envisager pour le futur un cadre réduit à l'OMC pour ces subventions aux exportations, il convient d'en tenir compte déjà maintenant dans le processus budgétaire et dans tous les cas de ne pas donner le signe inverse d'une augmentation des crédits alors même qu'on est en train de négocier un cadre inférieur à celui que nous connaissons aujourd'hui dans le budget.

Je vous invite à rejeter cette proposition: elle ne bénéfice pas aux paysans, elle bénéficie aux producteurs et elle ne s'inscrit pas dans la stratégie générale qui est la nôtre en vue de la Conférence ministérielle de l'OMC et de la Conférence ministérielle de Bali et de la suite des négociations de la ronde de Doha.

Fournier Jean-René · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Gruppo PPD-PEV

J'expose l'avis de la majorité de la commission. Elle a examiné de façon approfondie la proposition défendue par la minorité Häberli-Koller. La majorité reconnaît que, si ces subventions vont aux entreprises de transformation, celles-ci ont de nombreuses places de travail qu'il s'agit de maintenir et qu'elles ont aussi un savoir-faire sur le plan de la recherche et du développement qu'il faut encourager.

Nous avons constaté par contre que le montant inscrit au budget 2013, soit 70 millions de francs, devrait suffire d'après nos dernières informations et que les besoins annoncés pour 2014 par la branche concernée, à savoir 85 millions de francs, sont pour l'instant planifiés mais pas avérés. La majorité de la commission estime que nous devons maintenir le montant inscrit au budget 2014 par le Conseil fédéral et que nous pourrons agir par le biais de l'instrument du supplément au budget si, durant l'exercice 2014, ces besoins avérés se réalisent effectivement.

Je vous prie, en suivant la majorité, de refuser cette demande d'augmentation du crédit inscrit au budget.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni

Es ist tatsächlich ein Fakt, dass diese Diskussion über die Ausfuhrbeiträge gemäss "Schoggi-Gesetz" zur Tradition geworden ist und im Rahmen der Budgetdiskussion auch immer wieder die gleichen Argumente fallen. Ich kann Ihnen hier auch nichts Neues sagen - das möchte ich gerade klarstellen. Ich kann Ihnen das sagen, was ich letztes Jahr schon zu dieser Position gesagt habe: Es sind Exportsubventionen, die grundsätzlich handelsverzerrend sind - ich kann mich hier auch den Ausführungen von Herrn Ständerat Levrat anschliessen. Die WTO-Runde hat auch wieder aufgezeigt, in welche Richtung es gehen soll. Es wird wieder darüber diskutiert. Ich denke, grundsätzlich muss man mit solchen Exportsubventionen zurückhaltend sein. Wir haben das diskutiert und jetzt auch festgestellt - das habe ich Ihnen bereits sagen können -, dass wir mit den im Jahre 2013 zur Verfügung stehenden Mitteln von 70 Millionen Franken 75 Prozent der Preisdifferenzen ausgleichen können. 75 Prozent werden also mit diesen 70 Millionen ausgeglichen, das heisst, dass wir diese Differenzen, wie bereits im Jahre 2012, gleichermassen ausgleichen können.

Es ist so, dass seit 2010 die budgetierten Mittel keinen vollen Ausgleich ermöglichen - das Rohstoff-Handicap kann also nicht vollständig ausgeglichen werden. Aber es hat sich gezeigt, dass für den Rest dieses Handicaps die Exporteure in den letzten Jahren mit den vorgelagerten Stufen immer eine Lösung gefunden haben, um eben trotzdem im Markt auftreten zu können und wettbewerbsfähig zu sein. Wir haben die letzten Male in den Jahren 2009, 2010 und 2011 Nachtragskredite gebraucht. 2011 war es im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Frankenstärke, wo wir noch zusätzlich 10 Millionen Kredit gewährt haben. 2012 war es möglich, den Ausgleich mit diesen 70 Millionen Franken zu machen. 2013 wird es auch möglich sein - die 70 Millionen werden dieses Jahr also auch reichen. Sollte sich die Situation, entgegen dem, was wir heute feststellen können, in den nächsten Wochen so verändern, dass nicht rund 75 Prozent ausgeglichen werden könnten, werden wir selbstverständlich bereit sein, über einen Nachtragskredit zu diskutieren.

Aus den Erfahrungen der letzten drei Jahre können wir jetzt sagen, dass das in etwa ein angemessener Betrag ist, um diese Schwierigkeiten auszugleichen. Noch einmal: Wenn es nicht möglich sein sollte, kann man das Problem mit einem Nachtragskredit entschärfen, sobald man Ende dieses Jahres oder Anfang des nächsten Jahres tatsächlich die Zahlen hat.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo PPD-PEV

Aufgrund dieser Zusicherungen, dass wir, wenn die Mittel nicht ausreichen, mit einem Nachtragskredit rechnen dürfen, kann ich diesen Minderheitsantrag, auch in Absprache mit den beiden Mitunterzeichnern, zurückziehen.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Germann Hannes, Präsident): Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Kontengruppen

Groupe de comptes

Band 2A, Seiten 11-195

Volume 2A, pages 11-198

Antrag Föhn

Personalaufwand

Fr. 5 439 204 700

Sach- und Betriebsaufwand

Fr. 4 309 791 800

Proposition Föhn

Charges de personnel

Fr. 5 439 204 700

Charges de biens et services et charges d'exploitation

Fr. 4 309 791 800

BU 2013 S 970Präsident (Germann Hannes, Präsident): Herr Föhn beantragt hier eine Kürzung um 50 bzw. 150 Millionen Franken. Seine beiden Anträge betreffen alle Departemente.

Föhn Peter · Mit-M · Consiglio degli Stati · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Der budgetierte Personalaufwand betrug im Voranschlag 2013 noch 5,379 Milliarden Franken. Für den Voranschlag 2014 werden 5,489 Milliarden Franken budgetiert. Dies entspricht einem Ausgabenwachstum von 2,1 Prozent oder 110 Millionen Franken.

Ich persönlich schaue immer das gesamte Ausgabenwachstum des Bundes an. Es fällt einfach immer wieder auf, wie rapid dieses ausfällt. Ich denke an Folgendes: Im Jahr 2010 hatten wir in der Rechnung ein Ausgabentotal von 60 Milliarden Franken, jetzt sind wir beim Budget schon auf fast 66 Milliarden Franken; im Jahr 2005 waren es 54 Milliarden Franken, im Jahr 2000 waren es 49 Milliarden Franken. Das Ausgabenwachstum geht alle Jahre massiv nach oben. Wir müssen diesem ungeheuren Wachstumstrend bei den Bundesausgaben Einhalt gebieten. Dieser Wachstumstrend muss meiner Meinung nach gebrochen werden. Die angestrebten Reduktionen beim Personalaufwand von 50 Millionen Franken liegen noch massiv unter dem Nettozuwachs von 110 Millionen Franken in dieser Kontengruppe. Sie sind daher für mich als Wachstumsbremse und nicht als eigentliche Kürzung zu verstehen. Hinzu kommt, dass jährlich immer wieder mehrere Dutzend Millionen Franken an Kreditresten im Personalbereich anfallen.

Wie ich gehört habe, erhalten heute ziemlich viele Personen, nämlich über 80 Prozent - ich möchte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf bitten, dazu Stellung zu nehmen -, nebst den Teuerungsanpassungen automatische Lohnerhöhungen. Demzufolge ist eine Reduktion von 50 Millionen Franken unproblematisch. Denken Sie als Standesvertreter an Ihre Kantone. Diese sind dankbar, wenn wir auch in Bundesbern ein Zeichen setzen. Von den dringenden, notwendig gewordenen Einsparungen in der Wirtschaft spreche ich nicht, denn es brauchte vielfach regelrechte Verzichterklärungen auf allen Stufen.

Wenn ich an den Kanton Schwyz denke, muss ich noch einmal sagen, dass wir folgende Massnahmen getroffen respektive eingeleitet haben: die vollständige Aussetzung von Beförderungen, Stellenabbau oder die Reduktion der Weiterbildung und zu guter Letzt die Abschaffung der Überbrückungsrenten. Das müssen wir im Kanton Schwyz durchziehen, und da glaube ich, dass wir auch in Bern ein Zeichen setzen sollten. Dies betraf den Personalaufwand.

Ich komme nun zum Sach- und Betriebsaufwand: Ich schlage in der Kontengruppe Sach- und Betriebsaufwand eine Kürzung von 150 Millionen Franken vor; dies entspricht einer Kürzung von 3,4 Prozent. Das ist meiner Meinung nach verkraftbar. Zum Vergleich ist zu sagen, dass beim Voranschlag 2014 beim Betriebsaufwand ein Mehraufwand von 142 Millionen Franken budgetiert ist. Ich möchte auch hier wiederum einen Vergleich mit dem Kanton Schwyz ziehen: Wir müssen oder werden eine 10-prozentige Reduktion vornehmen. Was ich von der Frau Bundesrätin noch nicht gehört habe, ist, wie hoch die externen Leistungen total über alles gesehen sind.

Ihre Fragen, Frau Bundesrätin, die Sie beim Eintretensvotum gestellt haben, waren berechtigt. Sie machten mir den Vorwurf, dass ich nur ein Jahr anschaue und nicht die Entwicklung über mehrere Jahre betrachte. Das ist richtig. Aber wir sprechen eben heute nur über das Budget 2014. Sie haben mich auch gefragt, weshalb ich mich jetzt mit 20 Prozent beschäftige und die anderen 80 Prozent ausser Acht lasse. Ich will hier nicht eine Flut von Anträgen vorlegen, und ich bin überzeugt, dass meine Anträge verkraftbar sind, d. h. Einsparungen einerseits beim Personalaufwand und andererseits beim Sach- und Betriebsaufwand.

Ich bitte Sie, hier diesen Anträgen zu folgen, und danke Ihnen auch dafür.

Fournier Jean-René · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Gruppo PPD-PEV

La Commission des finances a reçu, à l'occasion du traitement du budget 2014, un rapport intitulé "Evolution du domaine du personnel", rapport élaboré par le Département fédéral des finances, sur l'initiative d'ailleurs de feu notre collègue Pankraz Freitag. Je conseille à tout un chacun de lire une fois ce rapport, et ce très attentivement. Tout d'abord, il nous permet d'avoir une idée réaliste de l'évolution du personnel, puisqu'il porte sur les années passées depuis 2007 et sur l'avenir jusqu'en 2017, c'est-à-dire une durée de dix ans.

Qu'apprend-on dans ce rapport? Je le cite: "Pendant la période considérée" - donc de 2007 à 2017 - "les charges de personnel augmentent de 1,14 milliard de francs, autrement dit de 110 millions de francs par année, soit un taux annuel moyen de 2,3 pour cent. Entre le compte 2007 et l'année 2017 du plan financier, la part de ces charges de personnel dans le total des charges de la Confédération oscille entre 7,9 et 8,3 pour cent, avec une moyenne se situant à environ 8,1 pour cent." Cette part du domaine du personnel dans l'ensemble du compte des charges de la Confédération reste donc stable, quand elle ne diminue pas légèrement. Et si l'on considère le passé - c'est ce qu'a fait également ce rapport -, "si l'on prend en considération uniquement les années passées de 2007 à aujourd'hui, on constate que les salaires versés à la Confédération affichent une croissance nettement inférieure à celle de l'ensemble de l'économie".

Fort de ces constats, je suis un adversaire farouche de toute coupe linéaire, parce qu'une coupe linéaire, ce n'est avant tout pas raisonnable, parce que l'on égalise un sacrifice qui n'est pas forcément perçu de la même manière suivant l'effort et la qualité de la gestion que l'on a su mener dans son département lors des derniers exercices. De plus, c'est souvent irresponsable, puisque prendre une décision au mois de décembre pour l'appliquer en 2014, spécialement en ce qui concerne la politique du personnel, ce n'est pas ce que l'on peut appeler assumer ses responsabilités, notamment de parlementaire.

Par contre, j'aimerais ici citer un autre passage de ce rapport qui dit ceci: "Les autres charges de personnel ont baissé entre 2003 et 2007 en raison de plusieurs programmes d'allègement budgétaire qui se chevauchent partiellement." Autrement dit, la voie est tracée. Si nous voulons économiser au niveau du personnel, il faut avant tout entrer en matière sur un programme de consolidation et prévoir les effets, en toute responsabilité, des diminutions et des coupes que l'on doit proposer dans le cadre d'un programme équilibré.

C'est la raison pour laquelle je vous demande de rejeter ces deux propositions Föhn.

Schwaller Urs · Mit-M · Consiglio degli Stati · Friburgo · Gruppo PPD-PEV

Ich habe nichts dagegen, dass man Zeichen setzen will, wie das Kollege Föhn in seinem Einleitungsvotum gesagt hat. Voraussetzung ist aber, dass diese Zeichen mehr sind als sich verflüchtigende Rauchzeichen. Der Antrag von Kollege Föhn läuft auf eine proportionale Kürzung unter den verschiedenen Departementen hinaus. Das ist für mich keine gute Finanzpolitik. Die Kürzungen werden insbesondere jene Departemente treffen, die weniger gebundene Ausgaben haben, was ja nicht heisst, dass ihre Ausgaben weniger wichtig sind. Ich denke da gerade auch an den Bereich der Sicherheit, der zu fast 40 Prozent von diesen Kürzungen betroffen sein wird.

Im Personalbereich haben wir 2009 oder 2010 bereits einmal mit solchen Pauschalkürzungen gearbeitet. Sie konnten zum Teil wegen der Kurzfristigkeit dieser Dezemberentscheide gar nicht fristgerecht umgesetzt werden. Auch könnten Sie niemandem erklären, warum wir in der Herbstsession einer Aufstockung des Grenzwachtkorps zustimmen, diese Aufstockung sechs Wochen später aber wieder kürzen würden. Ich glaube, so kann man weder im Bund noch in den Kantonen eine glaubwürdige Finanzpolitik machen.

In Sachen Kantone: Herr Föhn, Sie haben heute Morgen verschiedene Male die Kantone angesprochen und gesagt, Sie hörten von den Kantonen, dass eine Änderung verlangt werde. Ich meine, das sei ein etwas selektives Hineinhören in die Kantone. Gerade die Kantone sind doch darauf angewiesen, dass der Bund eine verlässliche Finanzpolitik macht; ich denke an den ganzen Transferbereich.

BU 2013 S 971So oder so drängt es sich auf, dass wir, vielleicht auch in der Finanzkommission, wieder einmal das Gespräch mit den Kantonen führen; dies gerade auch mit Blick auf den Finanzausgleich. Sie haben heute Morgen Ihren Kanton verschiedentlich als Geberkanton angesprochen. Ich verhehle nicht, dass mir dieses Dossier schon etwas Sorgen macht und es wahrscheinlich wichtig sein wird, dass man auch die Geberkantone wieder an die Entstehungsgeschichte dieses Finanzausgleichs, an die Gründe für den Finanzausgleich erinnert, um wieder auf das richtige Geleise zu kommen. Es geht um ein Gesamtwerk, für das wir über zehn Jahre brauchten, um es aufzustellen. Jetzt müssen wir aufpassen, dass wir es nicht innerhalb von wenigen Monaten einfach zerschiessen.

Ich ersuche Sie, die Anträge Föhn abzulehnen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni

Herr Ständerat Föhn, ich habe Ihnen keinen Vorwurf gemacht; ich würde mich überhaupt nicht getrauen, Ihnen jemals einen Vorwurf zu machen. Ich habe eine Feststellung gemacht. Sie legen das als Vorwurf aus. Ich mache manchmal solche Feststellungen, die ich nicht als Vorwürfe verstehe.

Es wurde gesagt: Wir haben beim Personalbudget ein Wachstum von 2,1 Prozent; dieses liegt also unter dem Wirtschaftswachstum. Wenn man das KAP umsetzen würde, dann wäre das Wachstum im Personalbereich im nächsten, im übernächsten und im überübernächsten Jahr 1,8 Prozent. Ich denke, wir haben hier wirklich massvoll geplant. Wir haben kein ungeheuerliches, sondern ein erklärbares Wachstum. Sie haben die Positionen selbst angesprochen. Dass wir für die Teuerung keine Mittel einstellen müssen, wenn wir eine Minusteuerung haben, ist klar. Wir haben eine Reallohnerhöhung von 0,7 Prozent vorgesehen. Wir haben hier aber vor allem eine grosse Position für die neue Versicherungslösung bei Mitarbeitenden in speziellen Personalkategorien, beim VBS, beim Grenzwachtkorps. Diese Übergangsversicherungslösung kostet vorübergehend etwas, aber sie wird in fünf Jahren zu einer Entlastung der Bundesrechnung führen. Das müssen wir mehr oder weniger vorfinanzieren.

Was wir auch im Budget haben, sind 300 neue Vollzeitstellen. Diese 300 Vollzeitstellen - dies wurde angeführt - betreffen zum Teil den Asylbereich, um die eingehenden Gesuche schneller abwickeln zu können; das Grenzwachtkorps, hier haben Sie uns auch einen Auftrag erteilt; den Bereich der Energiepolitik, in der wir auch auf dem Weg sind und mit neuen Stellen arbeiten. 150 Stellen werden neu zu finanzieren sein. Bei den anderen Stellen haben wir die Möglichkeit, die Erhöhung abzufangen und intern zu verrechnen, das heisst, es gibt Kompensationsmöglichkeiten. Das ist die Situation; ich denke, sie ist überblickbar.

Wenn Sie mit anderen Bereichen vergleichen, gerade auch mit den Kantonen, dann ist festzustellen - ich schliesse mich hier dem an, was Herr Ständerat Schwaller gesagt hat -: Wir haben den neuen Finanzausgleich so konzipiert, um eine materielle Steuerharmonisierung zu vermeiden. Wir haben gesagt, der Steuerwettbewerb solle weiterhin möglich sein. Es gibt Kantone, die diesen Steuerwettbewerb auch durchgespielt haben, und zwar einfach so, wie es ihrer Auffassung nach richtig war oder richtig ist. Das hat auf der anderen Seite natürlich zur Folge, dass man möglicherweise in verschiedenen Kantonen bei den Ausgaben entsprechend nachbessern muss. Der Bund ist im Moment nicht in dieser Situation. Wir haben in den letzten Jahren keine sehr aktive Steuerpolitik gemacht - punktuell schon, aber nicht allgemein. Von daher kann man die Situation des Bundes nicht ganz mit jener der Kantone vergleichen.

Jetzt haben Sie die Frage gestellt, wie das mit der automatischen Lohnerhöhung sei. Es ist so, dass beim Bund etwas weniger als die Hälfte der Mitarbeitenden in einem sogenannten Anstieg ist. Sie werden in eine Funktionsklasse eingereiht und können dann über rund zehn Jahre Stufen hinaufsteigen, bis sie zum Maximum in dieser Funktionsklasse kommen. Das ist im Lohnsystem des Bundes enthalten und ist schwer mit den Systemen der Kantone vergleichbar. Es gibt Kantone, die auch Funktionsklassen mit Stufenanstiegen haben, es gibt aber auch Kantone, die direkt einreihen und diese Stufenanstiege dann nicht ermöglichen. Der Vergleich ist darum schwierig. Was man vergleichen kann, ist der Anstieg der Lohnsumme. Wenn Sie die Anstiege der Lohnsummen der öffentlichen Hand miteinander oder auch mit der Privatwirtschaft vergleichen, dann sehen Sie, dass der Bund hier überhaupt nicht masslos, sondern im unteren Mittel dieser Lohnsummenanstiege ist - im Wissen darum, dass dieser Teil, der automatisch ist, durch Fluktuationsgewinne finanziert wird und darum im Anstieg der Lohnsumme gar nicht sichtbar wird; da haben Sie Recht, das ist im Lohnsystem des Bundes enthalten. Meines Erachtens hat sich dieses System bei uns bewährt. Man kann dieses System durchaus diskutieren, aber es hat auch seine guten Gründe.

Ich möchte Sie daher bitten, hier jetzt nicht einfach eine Streichung von 50 Millionen Franken zu machen. Ich habe Ihnen aufgezeigt, was das heissen würde. Das würde auch heissen, dass wir diese zusätzlichen 300 Stellen entsprechend reduzieren müssten. Sie wissen, dass man im Dezember gar nichts anderes machen kann, als einfach die neugeplanten Stellen nicht zu besetzen. Sie können nicht bisherige Mitarbeitende ab Januar nicht mehr beschäftigen, das geht nicht. Sie müssten also pragmatisch vorgehen und bei diesen 300 Stellen - das wäre dann wahrscheinlich linear - kürzen. Bei der Versicherungslösung könnten wir nichts machen. Sie sehen also, wo der Handlungsspielraum ist. Es ist keine gute Lösung, drei Monate vorher zu entscheiden, dass man im Asylbereich und bei der Grenzwacht aufstocken möchte, und drei Monate später zu sagen, dass man trotzdem nicht aufstocken möchte. Das ist meiner Meinung nach keine langfristige Planung. Man kann das durchaus dann beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket diskutieren. Wir haben dort Vorschläge gemacht, auch im Personalbereich, die sich dann auch umsetzen lassen, weil man ein, zwei Jahre Zeit hat, um auch bei den Aufgaben herunterzufahren. Das ist der Bereich Personalaufwand.

Beim Beratungsaufwand haben Sie mich auch gefragt - Entschuldigung, ich habe diese Frage noch nicht beantwortet! -, was dieser Aufwand wirklich ist. Das nennt sich also "Beratung und Auftragsforschung"; es sind 295 Millionen Franken, eine Million mehr als letztes Jahr, im Budget 2013. Drei Viertel dieses Betrages betreffen die Beratung: Das sind Gutachten, Expertisen für alle verschiedenen Aufträge, die wir vom Parlament erhalten oder die wir uns natürlich auch selbst geben. Ein Viertel geht in die Auftragsforschung; das ist Ressort-, Markt- und Meinungsforschung. Jetzt gibt es aber diese Position "Eigenbedarf". Das sind etwas über 4 Milliarden Franken. Fast 25 Prozent davon betreffen den Betrag für den Betriebsaufwand der Armee. Ich sage das einfach, damit Sie wissen, dass das die grösste Position sein wird, wenn man das hinunterkürzt. Man muss linear kürzen, bei dieser Position können Sie das gar nicht anders machen. Der grösste Teil betrifft also den Betriebsaufwand der Armee. Der zweitgrösste Teil betrifft den Aufwand für die Nationalstrassen. Ich bin nach der Abstimmung vom Sonntag nicht so ganz sicher, ob das sinnvoll wäre, jetzt hier auch noch eine Kürzung vorzunehmen - das heisst, ich bin sicher, dass es nicht so sinnvoll wäre. Es gibt dann noch andere grosse Positionen. Ich sage das einfach deshalb: Bei einer linearen Kürzung wäre es klar, dass man diese Positionen am meisten kürzen müsste. Wenn Sie jetzt sagen, wir sollten hier um 150 Millionen Franken kürzen, dann können Sie umrechnen, wie viele Prozente dann in welchen Bereichen anfallen. Mir scheint auch das kein guter Weg zu sein.

Auch hier gilt: Im Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket haben wir Ihnen gezeigt, was wir machen können und was wir machen wollen. Und wenn Sie das dann in der Diskussion noch aufstocken wollen, sind wir gerne bereit, mit Ihnen diese Diskussion zu führen. Aber ich möchte Sie bitten, die hier beantragte Kürzung nicht zu machen.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

BU 2013 S 972Personalaufwand

Charges de personnel

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Föhn ... 2 Stimmen

Dagegen ... 35 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Sach- und Betriebsaufwand

Charges de biens et services et charges d'exploitation

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Föhn ... Minderheit

Dagegen ... offensichtliche Mehrheit

Bieri Peter · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Gruppo PPD-PEV

Wir sind beim Budget Erstrat, es kommt noch in den Zweitrat, und ich finde, wir sollten dem Nationalrat ein klares Zeichen geben. Ich bitte Sie, die Stimmen auszuzählen.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Germann Hannes, Präsident): Ich trage diesem Wunsch gerne Rechnung. Wir wiederholen die Abstimmung.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Föhn ... 2 Stimmen

Dagegen ... 36 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Eidgenössische Finanzkontrolle

Contrôle fédéral des finances

Altherr Hans · Mit-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale

Ich spreche im Auftrag der Finanzdelegation zum Voranschlag der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Es geht um einen Aufwand von total 23,9 Millionen Franken. Das sind 0,3 Promille des Gesamtaufwandes des Bundes. Wenn ich von einer Behandlungszeit dieses Voranschlages von vier Stunden ausgehe, hätte ich eine Redezeit von genau 5,32 Sekunden für dieses Thema zur Verfügung. Sie werden verstehen, dass ich diese Redezeit überschreite. Sie können mir auch vorwerfen, dass ich diesmal überproportional lang spreche.

Warum spreche ich überhaupt? Es gibt eine Aufwandsteigerung im Personal- und im Sachaufwand. Es ist keine grosse, aber es kommen drei bis vier Stellen und etwas Drittaufwand dazu, weil der Bundesrat beschlossen hat, die IKT-Schlüsselprojekte - also die ganz grossen, teuren und strategisch wichtigen Projekte - von der EFK regelmässig prüfen zu lassen. Die EFK hat dem zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass sie dafür auch die entsprechenden Ressourcen erhält. Diese Ressourcen sind nun im Budget eingestellt. Der Direktor der EFK hat uns bestätigt, dass er mit diesen Krediten seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.

Ich bitte Sie in diesem Sinne um Zustimmung zu den Budgetanträgen der EFK.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Département de l'économie, de la formation et de la recherche

Bieri Peter · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Gruppo PPD-PEV

Eine generelle Vorbemerkung zum WBF: Das Budget 2014 ist die erste Ausgabe mit der neuen Departementsstruktur, bei welcher der ganze Bildungsbereich integriert ist. Nicht mehr dabei ist das Bundesamt für Veterinärwesen. Das Budget des vom EVD zum WBF mutierten Departementes wächst budgetmässig um 6 Milliarden Franken. Das Departement verzeichnet einen Gesamtaufwand von 12,2 Milliarden und Einnahmen von 440 Millionen Franken. Die Generalsekretärin des WBF konnte uns berichten, dass sich durch die Zusammenfassung der Bildung Synergiegewinne und ab 2015 auch Einsparungen erreichen liessen. Ausserhalb des Bildungs- und Forschungsbereichs liegen departementsintern Schwergewichtsaufgaben bei der Thematik Wirtschaftsplatzgestaltung. Dies beinhaltet Fragen des Arbeitsmarkts, der Personenfreizügigkeit und der dazugehörigen flankierenden Massnahmen. Die Vielfalt zeitaktueller Aufgaben hat zur Folge, dass beim Personal und bei dessen Krediten eine gewisse Flexibilität erwünscht ist.

In der Subkommission wurden wir von der Generalsekretärin auch über die im Departement zurzeit anstehenden 27 Informatikprojekte informiert. Obwohl die Projektverantwortung bei den jeweiligen Bundesämtern liegt, werden diese eng durch das Generalsekretariat begleitet. Es besteht auch eine regelmässige Risikobeurteilung zum Realisierungsstand der einzelnen Projekte.

Zum Generalsekretariat: Hier ist neu der ganze ETH-Bereich in einem einzigen Konto enthalten. Der Bundesrat hat entschieden, dies im Sinne der Unabhängigkeit dieser Institution so zu regeln. Dies entspricht dem neuen Rechnungsmodell des Bundes. Die ETH sind bekanntlich nicht Bestandteil der zentralen Bundesverwaltung. Insofern ist das Generalsekretariat nur eine Art Transitstelle. Über die inhaltlichen Belange des ETH-Budgets wird Sie in der Folge Frau Fetz orientieren.

An verschiedenen Orten innerhalb des Departementes wirken sich Veränderungen beim Personalbestand aus. Diese rühren vom Programm zur Bekämpfung der Frankenstärke her. Einzelne Stellen, wie etwa jene bei der Preisüberwachung oder bei der Weko, sind befristet und laufen aus.

Zum Seco: Der Aufwand für das Seco ist 2014 um rund 85 Millionen höher als im Budget 2013. Der Ertrag steigt seinerseits um 3 Millionen Franken. Per saldo beträgt der Nettoaufwand 1,18 Milliarden Franken. Welches sind nun die grössten Veränderungen gegenüber dem laufenden Jahr? Bei den Leistungen des Bundes für die Arbeitslosenversicherung, welche gemäss Gesetz 0,159 Prozent der beitragsberechtigten Lohnsumme ausmachen, muss aufgrund der gestiegenen Lohnsumme ein im Vergleich zum Vorjahr um 16 Millionen Franken höherer Betrag eingebracht werden.

Nachgefragt haben wir in der Subkommission, ob die im Budget eingestellten Kredite für die Überwachung des Arbeitsmarktes gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und gemäss dem Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne ausreichen würden, um die notwendige Kontrolldichte zu erlangen. Dies wurde uns bestätigt. Wir haben dazu auch einen ergänzenden Bericht erhalten, aus dem zu entnehmen ist, dass Verbesserungen vorgenommen wurden, die paritätischen Kommissionen in ihrer Arbeit gestärkt wurden und die notwendigen Kredite in ausreichendem Masse bereitgestellt seien. Spezifische zusätzliche Begehren wurden aus dem Kanton Tessin angemeldet.

Bei Schweiz Tourismus verringert sich der Kredit um 3 Millionen Franken, da der Sonderkredit im Rahmen der Abfederung der negativen Effekte der Frankenstärke ausläuft. Nachdem wir im Verlaufe dieses Jahres den von uns beim Bundesrat verlangten Tourismusbericht erhalten haben, wissen wir auch besser, wo Handlungsbedarf besteht; ich erinnere an unsere letztjährige, relativ breit geführte Diskussion, wo Krediterhöhungen verlangt wurden. Gemäss Auskunft der Staatssekretärin soll es in der Tourismusbranche wieder bessergehen, sodass hier keine zusätzlichen Begehren gestellt wurden.

Spürbare Erhöhungen gibt es bei der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, bei der Hilfe an die osteuropäischen Länder oder beim Erweiterungsbeitrag an die EU. Hier erhöhen sich die Kredite in der Summe um 67 Millionen Franken. Was die Entwicklungshilfe betrifft, so erhöht sich diese infolge unseres Entscheides, 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens dafür einzusetzen. Beim Erweiterungsbeitrag an die EU sind es grössere Projekte, die infolge verschiedener Gründe mit Verzögerung fertigwerden, und jetzt kommt die Beitragsleistung.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Beim BLW wird 2014 die Umsetzung der Agrarpolitik 2014 vollzogen. In der BU 2013 S 973 Gesamtsumme verändert sich das Budget gegenüber dem laufenden Jahr jedoch nur geringfügig. Einem Aufwand von 3,6 Milliarden Franken stehen Erträge von 231 Millionen Franken gegenüber. Der Hauptbetrag, die Direktzahlungen, wird nunmehr in einem einzigen Konto aufgeführt. Die Direktzahlungen betragen 2,8 Milliarden Franken und sind um 14,6 Millionen Franken höher als im laufenden Jahr. Im Vergleich zu den bei der Agrarpolitik 2017 vorgesehenen einzelnen Direktzahlungen sollten 80 Millionen Franken mehr an leistungsbezogenen Direktzahlungen zur Verfügung stehen. Entsprechend werden die Übergangsbeiträge, die eine Art Puffermechanismus darstellen, um diese Summe geringer ausfallen. Diese Anpassung ergab sich mitunter aus den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Verordnung zum revidierten Landwirtschaftsgesetz.

Die Mittel für landwirtschaftliche Strukturverbesserungsmassnahmen sind im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 durch das Parlament erhöht worden. Bei der Absatzförderung sinken die Zulagen Milchwirtschaft um 5,8 Millionen Franken. Hier handelt es sich um die Silozulage von 3 Rappen und um die Zulage für verkäste Milch von 15 Rappen. Gemäss BLW sollte der Beitrag ausreichen, um die neu im Gesetz festgelegten Beiträge zu finanzieren, zumal die Milchproduktion leicht rückläufig ist. Sollte dies nicht zutreffen, müsste ein Nachtragskredit eingeholt werden, oder der Bundesrat könnte gemäss Gesetz je nach Mengenentwicklung den Kilogrammbeitrag nach unten anpassen.

Was die Position 708.A2310.0141, "Forschungsbeiträge", anbelangt, hatten wir bezüglich des Beitrages an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) eine grössere Diskussion. Das Forschungsinstitut erhält gemäss Budget einen jährlichen Beitrag von 4,3 Millionen Franken. Das vom Nationalrat angenommene Postulat Müller-Altermatt 12.3555, "Stärkung der Forschung für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft", fordert eine generelle Überprüfung der Forschung im Biolandbau, wobei zentral auch die Mitfinanzierung des Fibl durch den Bund im Vordergrund steht. Konkret werden zusätzliche Mittel im Umfang von 5,3 Millionen Franken gefordert. Der Prüfbericht wird erst Anfang 2014 vorliegen. Konkret geht es jetzt darum, wie mithilfe einer Überbrückungsmassnahme die Liquidität des Fibl gesichert werden kann. Wir haben in der Kommission die Verwaltung gebeten, uns einen Lösungsvorschlag aufzuzeigen. Den Bericht haben wir erhalten. Darin wird festgehalten, dass das BLW die Notwendigkeit einer Überbrückungsfinanzierung für das Jahr von rund 1 Million Franken anerkennt, dass diese nach Vorliegen des Berichtes jedoch im Rahmen des Nachtrages I auf einer breiteren Grundlage unterbreitet werde. Das Fibl wurde durch das Generalsekretariat des WBF über dieses Vorgehen informiert. Die beiden Finanzkommissionen erachten dieses Vorgehen als richtig.

Zu Agroscope und zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung habe ich keine Bemerkungen zu machen.

Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Der Voranschlag enthält Ausgaben von 108 Millionen Franken und Einnahmen von 97 Millionen Franken. Diese Zahlen berechnen sich aus dem Aufwand der Erfolgsrechnung und den Ausgaben der Investitionsrechnung respektive aus dem Ertrag und den Einnahmen. Gegenüber dem Voranschlag 2013 sind die Differenzen gering. Der Bundesrat hat im Mai dieses Jahres verschiedene wohnungspolitische Beschlüsse gefasst. Budgetrelevant ist die Verlängerung der Laufzeit der Zusatzverbilligungen von 19 auf 21 Jahre. Dies hat einen Mehraufwand von 40 Millionen Franken zur Folge, der sich jedoch auf 12 Jahre verteilt. Dies bedingt, dass die Zusatzverbilligungen für Mietzinse weniger schnell zurückgehen, als dies vorgesehen war.

Zurückgenommen wurde auch die Position "Verluste für Garantieverpflichtungen", da diese in den letzten Jahren jeweils nur sehr marginal anfielen. Die eigentlichen Ausgaben von wiederum 29 Millionen Franken, die im Verlaufe des Jahres getätigt werden, laufen über das derzeit gültige Wohnraumförderungsgesetz. Es sind dies neue Darlehen an die gemeinnützigen Bauträger für den Fonds de Roulement.

Zur Wettbewerbskommission habe ich keine Bemerkungen.

Zum Schluss noch kurz zum Zivildienst: Die Vollzugsstelle für den Zivildienst ist ein Flag-Amt mit neu nur mehr einer Leistungsgruppe. Da die Anzahl der geleisteten Diensttage nach wie vor steigt, erhöht sich auch der Funktionsertrag um gegen 10 Prozent. Der Kostendeckungsgrad beträgt hier 70 Prozent. Die Zahlen der Zulassungen steigen immer noch etwas an. Nächstes Jahr werden gegen 5500 Personen neu erwartet. Die Kosten je Einsatztag konnten in den letzten Jahren auf 5 Franken gesenkt werden. Mit dem neu durchgeführten Einführungstag, mit den Ausbildungsschulungen für gewisse Einsätze, aber auch mit der internen Reorganisation ist eine weitere Senkung des relativen Aufwandes nicht mehr möglich. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf die Installation der neuen Informatik E-Zivi. Hier ist man in der Realisierungsphase. Das Projekt wird eng vom Generalsekretariat WBF begleitet.

Kurz zum Nachtrag II: Hier ist das Seco betroffen. Der Bundesrat beantragt einen Nachtrag im Umfang von 14 Millionen Franken für die Leistungen des Bundes an die ALV. Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus der bereits dargelegten Tatsache, dass der Bund 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme beizusteuern hat. Der Betrag setzt sich aus 7 Millionen Franken aus dem Vorjahr 2012 gemäss Schlussabrechnung und dem zusätzlichen mutmasslichen Beitrag aus dem laufenden Jahr von ebenfalls 7 Millionen Franken zusammen.

Wir beantragen Ihnen, diesen Nachtrag und das Budget zu genehmigen.

Fetz Anita · Mit-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista

Ich berichte über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation sowie über die ETH-Sonderrechnung.

Vorgesehen sind beim Staatssekretariat ein Aufwand von 4,1 Milliarden, Investitionen von 92 Millionen und Erträge von 5,5 Millionen Franken. Man muss sich bewusst sein, dass mehr als 95 Prozent dieser Gelder reine Subventionen und Transferzahlungen sind, die an die entsprechenden Bildungs- und Forschungsinstitutionen gehen. Von diesen 4,1 Milliarden Franken fliessen 2,1 Milliarden in die nationale Bildung, 45,8 Millionen in den internationalen Bereich und gut 1 Milliarde in den nationalen Bereich "Forschung und Innovation". Es wird ja oft gesagt, die Schweiz beteilige sich zu sehr und mit viel zu hohen Beiträgen am internationalen Forschungsleben. Aber wie Sie sehen, ist das nicht der Fall: Die 45,8 Millionen sind doch ein kleiner Betrag.

Die Synergieeffekte zwischen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie werden laut den entsprechenden Informationen, die wir in der Kommission erhalten haben, erst 2015 budgetwirksam werden. Auf der Ebene des Personals erhofft man sich Einsparungen von 5 bis 10 Prozent, wobei gesagt werden muss, dass diese Einsparungen im Personalbereich, die durch die Fusion ermöglicht werden, durch die Übernahme neuer Aufgaben in Zusammenhang mit dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz vermutlich bereits wieder neutralisiert werden.

Auf unsere Frage, wohin die letztes Jahr vom Parlament beschlossene Aufstockung der Berufsbildung um 100 Millionen Franken gehe, hiess es, dass dieser Betrag tel quel in die Leistungspauschalen und somit an die Kantone geflossen sei. Mit allfälligen Kreditresten sollen unter anderem Prüfungsgebühren übernommen werden. Ausserdem ist eine Reform im Gange, um die höhere Berufsbildung von einer angebots- zu einer nachfrageorientierten Finanzierung zu überführen.

Zum ETH-Budget: Dieses beträgt 3,3 Milliarden Franken. Darin inbegriffen sind auch die Energieforschungsmillionen, die wir schon gesprochen haben. 2,2 Milliarden davon erbringt der Bund. Etwa eine halbe Milliarde des ETH-Budgets sind Forschungsförderungsgelder, z. B. vom Nationalfonds. Das alles entspricht einem Wachstum von rund 4 Prozent. Das darf man als gut bezeichnen, und dafür wird die ETH international beneidet.

BU 2013 S 974Dank diesem Wachstum wurden unter anderem 400 neue Stellen zur Verbesserung des Betreuungsverhältnisses und zur Förderung des Forschungsnachwuchses geschaffen. Festzustellen ist, dass der Frauenanteil, dessen Erhöhung ja in den Leistungsauftrag der ETH gehört, beim Forschungsnachwuchs deutlich zugenommen hat. Ermöglicht wurde dieser Zuwachs unter anderem durch die bei Frauen offenbar sehr beliebte Assistenzprofessur.

Die Mehrmittel werden auch in grosse Forschungsinfrastrukturen investiert. Es ist unglaublich, was solche heute kosten. Das sind riesige technologische Apparaturen. Dazu gehören z. B. der Hochleistungsrechner, aber auch der nationale Freie-Elektronen-Laser mit Röntgenstrahlen sowie das Neuroinformatikprojekt Blue Brain.

Gleichzeitig beantragen wir auch den Nachtrag, den das Staatssekretariat verlangt. Dort geht es um 1,2 Millionen Franken. Es geht um die Schweizer Beteiligung an einem internationalen Riesen-Elektronenlaser mit Röntgenstrahlen, in Hamburg stationiert. Auch dafür beantragen wir Ihre Zustimmung.

Intervento procedurale

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

Theiler Georges · Mit-M · Consiglio degli Stati · Lucerna · Gruppo liberale radicale

Das Budget des UVEK weist einen Aufwand von total 16,9 Milliarden Franken aus, davon sind 10,7 Milliarden Franken ausgabenwirksam. Der Gesamtaufwand nimmt gegenüber dem Vorjahr um 481 Millionen Franken oder um 2,9 Prozent zu. Der Zuwachs ist in den Bereichen Strassenverkehr, Umwelt und Energie zu verzeichnen. Hauptanteile der Ausgaben des UVEK sind die Investitionsausgaben mit 60 Prozent, die Transferausgaben mit 29 Prozent sowie die Personal- und die Sach- und Betriebsaufwendungen mit - man kann sagen: lediglich - 11 Prozent.

Der Zuwachs fällt ausgabenseitig mit rund 70 Prozent im Transferhaushalt des Bafu an, was auf die Erhöhung der CO2-Ausgabe auf fossilen Brennstoffen per 1. Januar 2014 von heute 36 Franken pro Tonne CO2 auf 60 Franken zurückzuführen ist. Es wird eine Erhöhung der Beträge prognostiziert, und dadurch werden auch die Kredite für die Rückverteilung der CO2-Abgabe und die Mittel für die Gebäudesanierungen im Voranschlag des Bafu erhöht.

Zu den Erträgen: Diese sind mit rund 241 Millionen Franken veranschlagt. Sie sinken im Vergleich zum Voranschlag 2013 um 92 Millionen Franken. Die finanzwirksamen Mindereinnahmen von 62 Millionen Franken entstehen vor allem durch eine Korrektur im Zusammenhang mit den Erträgen aus den bei den Importeuren von Automobilen erhobenen Sanktionen. Weniger Sanktionen ergeben logischerweise auch weniger Einnahmen. Weiter liegen die Funkkonzessionsgebühren und die Darlehensrückzahlungen beim öffentlichen Verkehr unter den Vorjahreswerten. Die Verkehrsausgaben haben bei einer Gliederung nach Aufgabengebieten den grössten Anteil mit 81 Prozent. Das ist eine invasive Grösse, die sich hier im Verlauf der Zeit gebildet hat.

Die finanzpolitischen Herausforderungen liegen in verschiedenen Bereichen. Wir haben ein stolzes Ausgabenwachstum zu verzeichnen. Dieses Wachstum von 5 Prozent kann zwar begründet werden, muss aber doch hellhörig machen. Insbesondere ist zu vermerken, dass die Stellenzahl um 71,6 Stellen erhöht worden ist, vor allem im Bundesamt für Energie. Wir haben insofern ein ungutes Gefühl, als immer nur von Erhöhungen der Stellenzahl gesprochen wird, nie aber von Kompensationen von Stellen dieses Bereichs in anderen Bereichen. Wir haben deshalb einen Detailbericht verlangt, in dem dargelegt werden soll, wie diese Stellenerhöhungen zustande kommen, da wir immer nur den Saldo erhalten, aber nicht wissen, wo was passiert.

Ich komme nun zu den Bemerkungen zu den einzelnen Bundesämtern.

Zum Bundesamt für Verkehr: Der finanzwirksame Aufwand fällt mit 4,97 Milliarden Franken gegenüber dem Vorjahr um 47 Millionen Franken tiefer aus. Die Fabi-Beschlüsse werden mit Ausnahme von Vorbereitungsarbeiten noch nicht finanzwirksam sein - natürlich auch vorbehältlich des Ergebnisses der Volksabstimmung. Nach wie vor unbefriedigend ist jedoch die Situation beim Personenverkehr. Das Budget ist zwar um 30 Millionen Franken aufgestockt worden, aber die grundlegenden Probleme in diesem Bereich werden durch eine solche Aufstockung nicht gelöst. Das Problem der ungünstigen Mischfinanzierung in diesem Bereich - die Kantone bestellen, der Bund bezahlt - muss gelöst werden, sonst werden die Kosten in Zukunft noch wesentlich mehr ansteigen.

Zum Bundesamt für Energie: Das Jahr 2014 wird massgeblich von der Energiestrategie 2050 beeinflusst werden. Insbesondere wird zusätzliches Personal angefordert, wie es uns bereits angekündigt worden ist. Für die CO2-Lenkungsabgabe für Personenwagen wurden in der Botschaft 56 Millionen Franken Einnahmen prognostiziert; erzielt werden sollen jetzt gerade mal noch 2 Millionen Franken. Der Grund liegt darin, dass sich die Unternehmen, die Importeure, geschickt verhalten, indem sie sich zu sogenannten Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen. Man kann sich fragen, wo das Geld, das eingezogen wird, am Schluss eigentlich landet. Wir haben uns überzeugen lassen, dass die Wirkung immerhin positiv ist und damit unsere Zielsetzung erreicht wird. Wir sehen, dass kleinere Fahrzeuge auf den Strassen verkehren; das ist eigentlich positiv. Aber aus finanzpolitischer Sicht muss man leider feststellen, dass die Treibstoffzolleinnahmen im gleichen Mass rückgängig sind; das ist die negative Botschaft.

Zum Bundesamt für Strassen: Dort findet eine Fortschreibung des Status quo statt, vor allem auch nach der Abstimmung vom letzten Sonntag. Wir haben eingehend über die IT-Probleme gesprochen. Es wurde uns versichert, das IT-Projekt Mistra sei technisch gesehen auf dem Weg der Gesundung. Zwanzig Fachapplikationen sind in Betrieb und funktionieren. Mistra wird heute schweizweit gesehen von über fünftausend Personen genutzt.

Wir haben in diesem Zusammenhang den umstrittenen Verpflichtungskredit für das Projekt Mistra diskutiert. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Ausgangslage damals nicht ganz klar war. Sicher ist die Anpassung im Übergang von der alten Ordnung, also vor Einführung des NFA, zur Phase des NFA nicht ganz einfach gewesen und hat zusätzliche Schwierigkeiten bereitet.

Das waren die Ausführungen zum Voranschlag des UVEK.

Zu den Nachträgen: Wir hatten im Bereich der Nachträge den Nachtrag zu den europäischen Satellitennavigationsprogrammen Galileo und Egnos. Es geht um einen Kredit von 72 Millionen Franken, das heisst um den Anteil der Schweiz an diesen Programmen. Inhaltlich haben wir bezüglich der Beteiligung an diesen Programmen keine Vorbehalte. Unschön ist aber die Tatsache, dass wir im November über den Kredit diskutieren, die Botschaft aber noch gar nicht vorliegen haben und unbedingt noch 2013 eine Zahlung geleistet werden soll. Mit etwas Verhandlungsgeschick hätte man meines Erachtens hier sicher erreichen können, dass dieser Betrag ins normale Budget des nächsten Jahres gekommen wäre; das vermag aber die Tatsache, dass wir diese Programme unterstützen, nicht zu schmälern.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Mit dem Voranschlag 2014 beantragte Verpflichtungskredite

Crédits d'engagement demandés par la voie du budget 2014

Justiz- und Polizeidepartement

Département de justice et police

420 Bundesamt für Migration

420 Office fédéral des migrations

BU 2013 S 975Antrag der Kommission

V0237.00

A2310.0172 Integrationsförderung (KIP) 2014-2017

Fr. 181 400 000

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

Proposition de la commission

V0237.00

A2310.0172 Encouragement de l'intégration (PIC) 2014-2017

Fr. 181 400 000

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

Angenommen - Adopté

2. Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2014

2. Arrêté fédéral I concernant le budget pour l'année 2014

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

...

a. Aufwänden von 65 820 011 700 Franken;

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

...

c. einem Ertragsüberschuss von 318 038 100 Franken.

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

Art. 1

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

...

a. charges de 65 820 011 700 francs;

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

...

c. un excédent de revenus de 318 038 100 francs.

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

Präsident (Germann Hannes, Präsident): Der Kommissionspräsident könnte uns hier neue Zahlen bekanntgeben. Das braucht er aber nicht zu tun, weil wir ja keine Zahlen geändert haben. Ich nehme an, dass das so richtig ist.

Fournier Jean-René · Mit-M · Consiglio degli Stati · Vallese · Gruppo PPD-PEV

Oui, tout à fait. Nous n'avons pas encore les chiffres définitifs, Monsieur le président.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Angenommen - Adopté

Art. 2-6

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 7

Antrag der Kommission

...

a. Gesamtausgaben von 66 363 664 500 Franken;

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

...

c. ein Ausgabenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von 118 805 500 Franken.

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

Art. 7

Proposition de la commission

...

a. dépenses totales de 66 363 664 500 francs;

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

...

c. un excédent de dépenses au compte de financement de 118 805 500 francs.

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

Präsident (Germann Hannes, Präsident): Der Berichterstatter bestätigt, dass die Zahlen, die auf der Fahne aufgeführt sind, stimmen.

Angenommen - Adopté

Art. 8, 9

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 10

Antrag der Kommission

Abs. 1

...

e. Soziale Wohlfahrt 221 439 000 Franken;

(Nachmeldung des Bundesrates vom 28. August 2013, 4. September 2013 und 30. Oktober 2013)

...

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 10

Proposition de la commission

Al. 1

...

e. Prévoyance sociale 221 439 000 francs;

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 28 août 2013, 4 septembre 2013 et 30 octobre 2013)

...

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

BU 2013 S 976Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 39 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 11, 12

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 13

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 39 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 14

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(1 Enthaltung)

3. Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2014

3. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds pour les grands projets ferroviaires pour l'année 2014

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

4. Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2014

4. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure pour l'année 2014

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

5. Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2014 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich)

5. Arrêté fédéral IV concernant le budget du domaine des écoles polytechniques fédérales (domaine des EPF) pour l'année 2014

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

6. Bundesbeschluss V über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2014

6. Arrêté fédéral V concernant le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'année 2014

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo PPD-PEV

Der Bundesrat hat im Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Er schlägt vor, die Alkoholmonopole aufzuheben. Entsprechend soll sich der Bund auch aus dem Import, dem Handel und dem Verkauf von Ethanol zurückziehen. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung ist beauftragt, die Privatisierung ihres Profitcenters Alcosuisse vorzubereiten. Nach der Privatisierung von Alcosuisse soll die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die Bundesverwaltung überführt werden.

Mit 298 Millionen Franken bewegen sich die Fiskaleinnahmen aus der Spirituosensteuer für das Jahr 2014 im Bereich BU 2013 S 977 der Vorjahre. Zusammen mit den anderen Erträgen, z. B. aus dem Ethanolhandel, dem Verkauf und der Vermietung von Alkoholtransportbehältern und den Vermögenserträgen, ergibt sich ein Gesamtertrag von rund 305 Millionen Franken. Der Totalaufwand ist mit 37,5 Millionen Franken veranschlagt. Dies ergibt einen Reinertrag für das Jahr 2014 von rund 268 Millionen Franken. Der Reinertrag geht zu 90 Prozent, das sind rund 241 Millionen Franken, an die AHV/IV. Die Kantone erhalten 10 Prozent, also rund 27 Millionen Franken, den sogenannten Alkoholzehntel. Der Mehraufwand von 2 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2013 begründet sich einerseits mit den Kosten, die mit der Reintegration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die zentrale Bundesverwaltung anfallen, und andererseits mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen Alkoholgesetzgebung. Nach dem Abschluss der Umsetzung kann von einem künftigen Vollzugsaufwand von 19 Millionen Franken ausgegangen werden.

Das sind meine Bemerkungen zu dieser Sonderrechnung.

Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 35 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)