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Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
BU 2014 S 581Präsident (Germann Hannes, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Kommission und Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Eder Joachim · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Gruppo liberale radicale
Wie Sie dem vorliegenden Kommissionsbericht entnehmen können, hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur unseres Rates an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2014 die vom Nationalrat am 6. März 2014 mit 99 zu 78 Stimmen angenommene Kommissionsmotion vorberaten. Mit 8 zu 1 Stimmen BU 2014 S 582 bei 1 Enthaltung beantragen wir Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen. Es hat sich keine Kommissionsminderheit gebildet. Die einzige Stimme für Annahme der Motion wurde aus Respekt vor der Schwesterkommission, die die Motion ja lanciert hat, abgegeben.
Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, dass derzeit vor allem drei Gründe gegen eine Annahme der Motion sprechen:
Es besteht erstens bereits eine klare Absichtserklärung unserer Landesregierung. Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden. Es erscheint ihm aber unmöglich, jene Verpflichtungen einzugehen, die gemäss dem sehr präzisen bzw. starren Wortlaut der Motion nötig wären. Der Bundesrat will das Anliegen aber im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 aufnehmen, gemeinsam mit den Verantwortlichen der beiden ETH eine Anpassung des ETH-Gesetzes erarbeiten und dann dem Parlament vorlegen. Dieses Vorgehen wird in der bundesrätlichen Stellungnahme vom 20. November 2013 klar zum Ausdruck gebracht. Bundesrat Schneider-Ammann hat zudem am 6. März 2014 bei der Beratung der Motion im Nationalrat diesen Punkt nochmals klar bekräftigt und bestätigt.
Unserer Kommission scheint eine sorgfältig Prüfung des Motionsanliegens notwendig, sind doch noch wichtige juristische, völkerrechtliche, aber auch praktische Fragen abzuklären. Ich erwähne nur einige: Wie werden Grenzgänger behandelt, die den Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens unterliegen? Wie viel bezahlen Auslandschweizer, die selber keine Steuern in der Schweiz zahlen und auch keine Eltern haben, die bei uns Steuern zahlen? Wie müsste das Reziprozitätsprinzip umgesetzt werden? Wäre z. B. die Ungleichbehandlung zweier verschiedener EU-Staaten möglich? Wie gross wäre der administrative Aufwand der ETH?
Zum zweiten Punkt, der uns zur Ablehnung führt: Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 ist jetzt der Zeitpunkt für Gebührenerhöhungen für ausländische Studentinnen und Studenten ungünstig. Wir hatten ja bereits Retorsionsmassnahmen seitens der EU zu gewärtigen, indem die Schweiz von Forschungsprogrammen wie Erasmus plus oder Horizon 2020 ausgeschlossen und in den Status eines Drittlandes versetzt wurde; diese Tatsache ist ja allseits bekannt. Es wäre deshalb nicht nur psychologisch, sondern vor allem staatspolitisch absolut falsch, jetzt die Studiengebühren für ausländische Studierende erhöhen zu wollen. Eine solche Massnahme könnte zu einer weiteren Verunsicherung, ja sogar zu einer noch ernsthafteren Blockade führen und würde die eingeleiteten Schritte zur Wiederannäherung gefährden.
Der dritte und letzte Punkt: Mit einem vorschnellen Handeln verwehren wir allenfalls gut qualifizierten Arbeitskräften, auf die wir nach wie vor dringend angewiesen sind, den Zugang zu den ETH. In verschiedenen Disziplinen fehlt uns der Nachwuchs. Als Zentren der Innovation sind sowohl die ETH Zürich wie auch die ETH Lausanne in der Ausbildung von Fachkräften führend. Es wäre daher falsch, wenn die beiden ETH nicht für alle Interessierten offen und attraktiv bleiben würden. Im heutigen Zeitpunkt wäre die Annahme dieser Motion daher ein beträchtlicher Störfaktor.
Lassen wir also, so die Meinung der Mehrheit der Kommission, den Bundesrat und die Verwaltung ihre Abklärungen seriös machen. Sie werden im Rahmen der nächsten BFI-Botschaft bestimmt eine befriedigende Lösung präsentieren; eine Lösung, die sozialverträglich ist, eine Lösung, welche das Gesamtsystem betrachtet und insbesondere auch den Qualitätswettbewerb berücksichtigt.
Im Auftrage unserer Kommission bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung der Motion zu folgen.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Ich kann den geschätzten Kommissionsreferenten insofern noch ergänzen, als auch ich Sie bitten möchte, die Motion abzulehnen. Es ist klar geworden: Wenn man diese Motion umsetzen würde, hätte man eine Selektion rein nach finanziellen Aspekten und nicht nach Fähigkeiten, also nach Geld anstatt nach Qualität, und das wollen wir sicher nicht.
Erstens haben wir ja im Kontext der letzten Bildungsbotschaft eine Grundlage für einen alternativen Weg gelegt, nämlich mit der Änderung des ETH-Gesetzes, das es in der Zukunft erlauben wird, einen Numerus Clausus für ausländische Studierende einzuführen. Das legt die Grundlage für ein Selektionsverfahren, das eben qualitätsorientiert ist.
Zweitens: Wir haben gerade heute ausführlich über die Mint-Fächer diskutiert. Auch hier besteht ein Zusammenhang, indem der Fachkräftemangel auch über qualitativ gute Studierende in den Technischen Hochschulen behoben werden kann, die dann nachher entsprechende Stellungen finden.
Drittens muss man, glaube ich, realisieren, dass heute ein weltweiter Wettbewerb herrscht, nicht nur um die besten Professoren, sondern auch um die besten Studierenden, und dass gewisse ausländische Mitbewerber unter den Technischen Hochschulen, beispielsweise die Technische Hochschule Aachen und andere, ihre Studiengebühren teilweise sogar reduziert haben. Das heisst, wir brauchen ein sehr durchdachtes System, wenn wir sicherstellen wollen, dass wir die weltbesten Studierenden an den ETH haben und nicht einfach die finanzkräftigsten.
Deshalb macht es keinen Sinn, die Motion in dieser Form umzusetzen, sondern man sollte sich, wie das der Referent gesagt hat, im Zusammenhang mit der nächsten Bildungsbotschaft in Ruhe überlegen, wie hier gesteuert werden kann. Ich schliesse damit: Der Wettbewerb muss über Qualität erfolgen, Qualität bei den Professoren, aber auch bei den Studierenden, und nicht einfach über das Geld.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Consiglio federale · Berna
Die Stossrichtung der Motion stimmt. Trotzdem beantragt auch der Bundesrat, sie abzulehnen. Wieso? Es wurde gesagt. Wir schiessen über das Ziel hinaus. Wir brauchen gründlichere Abklärungen. Der Bundesrat will vor allem juristische und völkerrechtliche Prüfungen. Er verlangt mit der Ablehnung, dass für ihn der Handlungsspielraum nicht vorzeitig eingeschränkt wird.
Die Motion ist mit der jüngsten Entwicklung der Studierendenzahlen begründet. Es geht um die 60 Prozent mehr Studenten seit dem Jahr 2000 und um den Ausländeranteil, der von 25 auf 40 Prozent gestiegen ist. Ich will dieser Entwicklung vor allem auch Positives abgewinnen. Wir haben es heute im Zusammenhang mit dem Leistungsbericht der ETH schon einmal gesagt. Die Qualität unserer Ausbildung ist offenbar gut, und das ist attraktiv. Die Studierenden suchen unsere Institute auf. Das ist letztlich eine Qualitätskomponente für spätere Fachkräfte in ihrer Berufstätigkeit.
Insbesondere ist auch der Mint-Bereich heute wiederholt angesprochen worden. Ich bin froh, wenn sich Studierende für diesen Bereich gewinnen lassen - diesen wollen wir mit Sicherheit keine Hindernisse in den Weg legen durch nicht genügend fundiert durchdachte Studiengebühren.
Gemäss Bundesrat ist eine höhere Studiengebühr für ausländische Studierende aber grundsätzlich gerechtfertigt. Die Eltern bezahlen hier ja auch keine Steuern. Aber wie gesagt, der Grundsatz muss sorgfältig geprüft werden, juristisch, völkerrechtlich.
Herr Ständerat Eder hat zudem das Folgende erwähnt und Herr Ständerat Gutzwiller auch: Wie verfahren wir mit den Auslandschweizern? Wie sind diese zu behandeln? Und was bedeutet der Vorstoss für Grenzgänger? Können diese dann aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen gleiche Bedingungen einfordern? Was müssten wir tun, wenn wir eine Reziprozität zu respektieren hätten, damit schweizerische Studierende, die sich im Ausland ausbilden lassen wollten, nicht benachteiligt würden?
Mit anderen Worten: Der Bundesrat kann die Motion nicht wortgetreu umsetzen. Er wird aber im Zuge der BFI-Botschaft 2017-2020 einen entsprechenden Gesetzestext vorlegen, und dieser Gesetzestext wird der Motion Rechnung tragen.
Damit bitte ich Sie um Ablehnung.
Germann Hannes · P-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Abgelehnt - Rejeté