25.059

«Sì al divieto di importare prodotti di pellicceria ottenuti infliggendo sofferenze agli animali (Iniziativa pellicce)». Iniziativa popolare e controprogetto indiretto (Modifica della legge federale sulla protezione degli animali)

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir führen eine allgemeine Aussprache über die Volksinitiative in Vorlage 1 und behandeln darin auch das Eintreten auf Vorlage 2 sowie die Detailberatung der beiden Vorlagen.

Meier Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ich darf Ihnen heute die Ergebnisse der Beratung der WBK-N zur Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)" sowie zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates vorstellen. Ebenfalls behandelt haben wir in diesem Zusammenhang die Initiative des Kantons Zürich mit einem vergleichbaren Anliegen.

Die Pelz-Initiative verlangt, dass die Bundesverfassung ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte vorsieht. Damit soll die Schweiz ein starkes Zeichen für den Tierschutz setzen. Der Bundesrat wie auch die Kommission anerkennen dieses Anliegen, weisen aber darauf hin, dass ein solches Verbot in der Verfassung sowohl handelsrechtliche Probleme schaffen als auch Fragen der Stufengerechtigkeit aufwerfen würde. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative deshalb zur Ablehnung, legt aber gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Änderung des Tierschutzgesetzes vor: Der Import, die Durchfuhr und auch der Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen sollen verboten werden.

Die WBK trat bei ihrer Beratung einstimmig auf diesen Gegenvorschlag ein. Wir befassten uns intensiv mit den vorgeschlagenen Formulierungen, mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie mit der Frage, wie der Vollzug eines solchen Verbots praktisch gestaltet werden kann. Bei einzelnen Punkten zeigten sich dabei innerhalb der Kommission durchaus auch divergierende Auffassungen.

Besonders zentral war die Diskussion um die gesetzliche Definition, welche Methoden als tierquälerisch gelten sollen. Der Entwurf des Bundesrates nennt Methoden, bei denen das Wohlergehen der Tiere stark beeinträchtigt wird. Ein Teil der Kommission stellte die Frage, ob das Adjektiv "stark" nicht zu restriktiv sei. Nach längerer Diskussion kam die Mehrheit jedoch zum Schluss, dass diese Formulierung sinnvoll sei, weil sie sicherstelle, dass sich der Vollzug auf klar abgegrenzte und gravierende Fälle konzentriere. Mit 15 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission daher, bei Artikel 14a Absatz 2 am Begriff "stark" festzuhalten.

Zudem wurde zu Artikel 14a Absatz 3 ein Antrag gestellt, bestimmte Praktiken wie die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden oder die Jagd mit Fallen im Gesetz explizit als tierquälerisch zu bezeichnen. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit, obwohl inhaltlich Konsens bestand. Der Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen mit dem Hinweis abgelehnt, dass solche Detailregelungen in eine Verordnung gehörten. Auf dieser Ebene hat der Bundesrat die Möglichkeit, Definitionen anzupassen, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Beide abgelehnten Anträge liegen Ihnen nun hier im Rat als Minderheitsanträge vor.

Ein weiterer wichtiger Punkt betraf die Frage, wie die Einhaltung der Tierschutzstandards beim Import kontrolliert werden soll. Der Bundesrat schlug vor, dass Pelze nur dann importiert werden dürfen, wenn sie aus Betrieben stammen, die die Kriterien eines Zertifizierungsprogramms des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erfüllen. Damit wurde eine spezifisch schweizerische Lösung geschaffen, was entsprechend Ressourcen binden würde. Die Mehrheit der Kommission konnte sich mit diesem Ansatz nicht anfreunden. Sie erachtete es als nicht praktikabel, dass die Schweiz alleine ein eigenes Zertifizierungsprogramm etablieren soll. Vielmehr hielt es die Kommission für zwingend, auf gleichwertige internationale Standards abzustellen.

Ein angenommener Antrag Sauter betreffend Artikel 14b Absätze 1 und 2 sieht vor, dass sich die Schweiz auf etablierte Systeme stützen kann, beispielsweise Furmark. Es wurde in der Debatte betont, dass es letztlich Aufgabe der Schweizer Verwaltung sei, diese Standards sorgfältig zu prüfen und nur diejenigen anzuerkennen, die zuverlässig sind und inhaltlich dem Schweizer Tierschutz gerecht werden. Damit bleibt die Entscheidungshoheit bei unseren Behörden, ohne dass ein eigenes, aufwendiges Kontrollsystem aufgebaut werden muss. Eine Minderheit beantragt hingegen, dem Wortlaut des bundesrätlichen Entwurfes zuzustimmen und die Zertifizierung durch das BLV im Gesetz zu verankern.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission dem abgeänderten Gegenvorschlag mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.

Anschliessend diskutierte die Kommission über die eigentliche Volksinitiative. Die Mehrheit war der Ansicht, dass das Anliegen ernst zu nehmen sei, der Gegenvorschlag jedoch eine bessere Lösung darstelle. Der Gegenvorschlag geht inhaltlich teilweise sogar weiter als die Initiative: Er verbietet nicht nur den Import, sondern auch die Durchfuhr und den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen. Zudem ist er flexibler ausgestaltet und lässt sich im Einklang mit internationalen Verpflichtungen umsetzen. Die Kommission beantragt mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Im Rahmen derselben Beratung setzte sich die WBK-N auch mit der Standesinitiative Zürich auseinander. Diese verlangt ebenfalls ein Importverbot für Echtpelze aus tierquälerischen ausländischen Zuchten oder aus Wildfang. Da das Anliegen inhaltlich bereits durch den Gegenvorschlag des Bundesrates abgedeckt wird, beantragt die Kommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Die WBK-N beantragt ausserdem gemäss Artikel 105 des Parlamentsgesetzes, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern. Bei Bedarf ermöglicht dies dem Ständerat, sich die nötige Zeit zu nehmen, um dieses Geschäft zu behandeln.

Erlauben Sie mir, kurz die Gründe zu skizzieren, weshalb die Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ein Importverbot auf Verfassungsstufe ablehnt. Erstens wären die handelspolitischen Risiken beträchtlich, da ein generelles Verbot kaum mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO und der EU vereinbar wäre. Zweitens gehört der Tierschutz ins Gesetz, nicht in die Verfassung. So kann die Politik flexibler auf neue Entwicklungen reagieren. Drittens ist der Gegenvorschlag ausgewogener, er stärkt den Tierschutz deutlich, ohne die Schweiz international in Schwierigkeiten zu bringen. Die Mehrheit der WBK ist überzeugt, dass der Gegenvorschlag in der angepassten Fassung eine praktikable Lösung darstellt.

Die Kommission beantragt deshalb, diesen Gegenvorschlag anzunehmen, die Volksinitiative abzulehnen, der Standesinitiative Zürich keine Folge zu geben und die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern.

Freymond Sylvain · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

L'initiative fourrure prévoit l'interdiction de l'importation de produits en fourrure provenant d'animaux ayant subi de mauvais traitements. Comme le Conseil fédéral, la CSEC vous propose, par 14 voix contre 0 et 10 abstentions, de recommander le rejet de cette initiative. En revanche, après être entrée en matière à l'unanimité, elle a décidé de soutenir le contre-projet modifié, par 16 voix contre 0 et 8 abstentions.

Pour la commission, plusieurs motifs justifient cette position. La commission a pris acte du fait que cette initiative doit, comme diverses initiatives concernant l'agriculture et l'élevage au cours de ces dernières années, être compatible avec les obligations internationales de la Suisse. Plus précisément, elle entre en conflit avec les accords bilatéraux et n'est pas compatible avec les dispositions liées à l'OMC. La commission estime qu'il n'est pas approprié d'inscrire l'interdiction dans la Constitution. La systématique voudrait que l'on inscrive cette norme au niveau de la loi fédérale sur la protection des animaux.

Comme souvent, il faut bien l'admettre, l'initiative pose une question légitime sans toutefois proposer de réponse appropriée, alors que le contre-projet va plus loin aux yeux de la commission. En effet, le projet soutenu par la commission ne prévoit pas seulement d'interdire les importations de fourrure ou de pelleterie produites par des méthodes cruelles, mais offre aussi la possibilité de mettre en place des contrôles en Suisse et, le cas échéant, de séquestrer ou de confisquer les produits contrevenant aux normes établies. Le contre-projet précise la portée de l'interdiction afin qu'elle corresponde à la réalité, tout en interdisant les traitements cruels. Ainsi, il définit que sont considérées comme cruelles les méthodes qui altèrent fortement le bien-être animal. Cette manière de faire, ciblée et pratique, est plus apte à atteindre les buts de l'initiative.

Concernant l'article 14a alinéa 2, la commission a mené une discussion approfondie sur la définition des méthodes qui altèrent fortement le bien-être animal. La commission propose de soutenir le projet présenté, relevant que le Conseil fédéral déterminera, par voie d'ordonnance, quelles méthodes précisément sont considérées comme cruelles pour les animaux. La commission maintient le terme "fortement", par 15 voix contre 9 et 0 abstention. La minorité Baumann a, de son côté, pour objectif de biffer le terme "fortement".

À l'article 14 alinéa 3, la commission a rejeté l'inscription dans la loi de la détention d'animaux en cage à sol grillagé et de la chasse aux pièges comme étant des pratiques cruelles, par 16 voix contre 8 et 0 abstention. Elle estime que ces définitions relèvent plutôt de l'ordonnance, ce qui permet au Conseil fédéral d'adapter les dispositions aux dernières connaissances scientifiques. La minorité Rosenwasser, de son côté, vise à ce que ces pratiques soient explicitement interdites par la loi.

A l'article 14b, dans le projet du Conseil fédéral, les articles en fourrure qui n'ont pas été obtenus par des méthodes cruelles pour les animaux peuvent faire l'objet d'une importation ou d'un transit s'ils sont accompagnés d'une attestation indiquant qu'ils proviennent d'une entreprise de production qui se conforme au programme de certification de l'OSAV. La commission considère qu'il convient de ne pas créer une solution suisse en la matière ni de créer de la bureaucratie inutile, mais qu'il convient de se fonder sur des normes internationales équivalentes en matière d'autorisations. La minorité Baumann vise, quant à elle, le maintien de la version du Conseil fédéral.

En définitive, la commission vous propose de soutenir le contre-projet du Conseil fédéral et de recommander le rejet de l'initiative, qui n'est pas formulée au bon niveau de la loi, qui n'est pas apte à atteindre des objectifs fixés et qui ne prévoit pas l'organisation des contrôles nécessaires. Elle vous propose en outre de vous en tenir aux propositions de la commission qui permettent une mise en oeuvre flexible et proche de la réalité. Le projet déposé a le mérite d'être cohérent et applicable rapidement.

La commission vous propose également, par 16 voix contre 0 et 7 abstentions, de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Zurich, "Interdiction d'importation de fourrure prélevée selon des méthodes cruelles sur des animaux d'élevage ou des animaux capturés dans la nature".

Finalement, pour le cas où le contre-projet serait adopté au vote sur l'ensemble, une prolongation de délai serait nécessaire pour le traitement de l'initiative populaire par l'Assemblée fédérale afin de permettre au Conseil des États de prendre le temps pour examiner cet objet. Je vous encourage à procéder ainsi.

Baumann Kilian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Ich möchte Ihnen kurz meine zwei Minderheitsanträge begründen. Mit dem ersten Antrag möchten wir den Gegenentwurf leicht anpassen und mit dem zweiten Antrag zur Version des Bundesrates zurückkehren.

Um den Tierschutz konsequent zu stärken, möchten wir bei Artikel 14a Absatz 2 das Adjektiv "stark" streichen. Bei der Fragestellung, welche Methoden als tierquälerisch gelten, orientiert sich der Bundesrat an den Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit. Diese Leitprinzipien sind eindeutig, und sie sehen keine Unterscheidung vor, ob das Tierwohl ein wenig oder stark beeinträchtigt wird. In beiden Fällen ist das Tierwohl beeinträchtigt, und die entsprechenden Methoden sind als tierquälerisch einzustufen. Diese Unterscheidung ist unnötig, und das Adjektiv "stark" kann darum gestrichen werden.

Während der Antrag zu Artikel 14a den Gegenentwurf des Bundesrates griffiger gestalten will, geht es beim Minderheitsantrag zu Artikel 14b darum, den Gegenentwurf nicht bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern. Pelze und Pelzprodukte sollen nach wie vor importiert und hier gehandelt werden können, wenn sie nachweislich aus nicht tierquälerischer Produktion stammen. Der Entwurf des Bundesrates sieht dafür ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vor. Das ist eine gute Lösung, denn so gewährleisten wir eine transparente, einheitliche und objektive Zertifizierung der Produktionsmethoden, die unsere Kriterien bezüglich Tierwohl berücksichtigen. Demgegenüber will sich die Kommissionsmehrheit bei der Zertifizierung auf bestehende, bisher untaugliche internationale Zertifizierungssysteme abstützen. Die Zertifizierungssysteme sind höchst umstritten, denn diese Labels wurden von der Pelzindustrie selbst eingeführt. Sie orientieren sich an den gängigen, grausamen Produktionsmethoden und verkaufen diese als tierfreundlich.

Mit dieser Regelung unterstützen wir nur das Greenwashing der Pelzindustrie und haben für das Tierwohl nichts gewonnen. Wenn von der Pelzindustrie selbst zertifizierte Pelzprodukte als tierfreundlich produziert gelten würden, würde sich nichts ändern. Wir würden nach wie vor tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte importieren, nur dass diese dann per Zertifikat als tierfreundlich produziert gelten würden. Diese Regelung verwässert den ganzen Gegenentwurf. Das Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte würde zum Papiertiger.

Ich bitte Sie darum, bei Artikel 14b der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen und damit zur ursprünglichen Version des Bundesrates zurückzukehren, damit der Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten tatsächlich gestoppt werden kann.

Rosenwasser Anna · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Meine Minderheit zu Artikel 14a bezieht sich wie die Minderheit Baumann auf die Definition von Tierquälerei. Sie verlangt, dass Schlagfallen zu den tierquälerischen Methoden zählen. Schlagfallen können laut Studien bei Tieren keinen Tod ohne Leid herbeiführen. Internationales Recht lässt aktuell sogar zu, dass Tiere bis zu fünf Minuten leiden, bevor sie das Bewusstsein verlieren oder sterben. Das ist tierquälerisch. Derartig produzierte Pelze sollten nicht in die Schweiz importiert werden dürfen.

Mit meiner Formulierung stütze ich mich zudem auf geltendes Recht; sie stammt aus der Jagdverordnung. Meine Minderheit fordert also nichts anderes, als dass sich alle an dieselben Spielregeln halten, egal ob der Pelz importiert ist oder aus der Schweiz stammt.

An dieser Stelle möchte ich gerne ein Zugeständnis platzieren: Die spezifischen Methoden wie die Schlagfalle, auf die sich meine Minderheit bezieht, gehören eigentlich in die Verordnung, nicht ins Gesetz. Wenn der Bundesrat also klar zu Protokoll geben kann, dass Schlagfallen in der Verordnung zu den tierquälerischen Methoden gezählt werden, würde mein Antrag hinfällig. Ich wäre in diesem Fall bereit, meine Minderheit zurückzuziehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird meine Minderheit bestehen bleiben.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

Durrer-Knobel Regina · Mit-F · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Die Pelz-Initiative ist ähnlich wie die Feuerwerks-Initiative: ein typisches Anliegen aus dem Volk, das die Welt weder rettet noch in ihren Grundfesten erschüttert, das aber Emotionen auslöst. Wir von der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützen den Gegenvorschlag des Bundesrates, der das Anliegen aufnimmt, es auf die schweizerische Gesetzgebung referenziert und das Tierwohl angemessen berücksichtigt. Wenn schon Pelze verarbeitet werden, dann soll auf tierquälerische Methoden verzichtet werden.

Die Minderheiten Baumann und Rosenwasser bei Artikel 14a lehnen wir deswegen ab, weil sie keinen Unterschied machen bzw. deren Anliegen auf Verordnungsstufe geregelt werden können; wir haben es gehört. Anders ist es bei der Minderheit Baumann zu Artikel 14b. Hier wird die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP der Minderheit und somit dem Entwurf des Bundesrates folgen. Die Mehrheit der Kommission will sich bei der Einfuhr von Pelzen auf international anerkannte Zertifizierungssysteme stützen, statt ein eigenes schweizerisches Zertifizierungssystem zu nutzen. Argumentiert wurde mit fehlender Praktikabilität und grosser Bürokratie bei einem schweizerischen Zertifizierungsprogramm. Aber bereits im Juli dieses Jahres ist die neue Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft getreten. In Artikel 5e TSchV wird ausdrücklich auf das schweizerische Zertifizierungsprogramm hingewiesen, und spätestens seit diesem Zeitpunkt wird es auch umgesetzt. Die zuständigen Personen sind es sich gewohnt, Schweizer Recht anzuwenden. Zudem müssen die Importeure, nicht wir nachweisen, dass die Tierschutzgesetzgebung eingehalten wird. Wenn wir hier also der Minderheit Baumann bzw. dem Bundesrat folgen, entsteht weder grosser Mehraufwand noch grosse Bürokratie. Auch Probleme in der Umsetzung sind bis jetzt ausgeblieben. Deswegen soll auf dieses bewährte System gesetzt werden.

Dann gibt es noch einen weiteren Punkt. Der Gebrauch von internationalen Zertifikaten tönt verführerisch: für einmal kein Swiss Finish. Aber das einzige Zertifikat, das es gibt, ist jenes der Pelzindustrie. Bewiesenermassen ist unter diesem Zertifikat praktisch alles möglich, was wir uns bezüglich Tierwohl gar nicht vorstellen wollen. Es wäre ein Witz, mit diesem Zertifikat zu arbeiten. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist der Meinung: Wenn man schon einen Gegenvorschlag macht, dann bitte einen richtigen.

Aus diesen beiden Gründen, weil einerseits das bestehende und funktionierende schweizerische Zertifikat genutzt und andererseits nicht die Pelzindustrie zur Hüterin des Tierwohles gemacht werden soll, wird die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bei Artikel 14b der Minderheit Baumann folgen. So wird sie ein Tierschutzgesetz unterstützen, das seinen Namen verdient. Bei Artikel 14a folgen wir der Mehrheit. Sowohl die Initiative wie auch die später folgende Standesinitiative Zürich empfehlen wir zur Ablehnung.

Baumann Kilian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Das Leid der Tiere in der Pelzproduktion ist gross. Die gängigen Produktionsmethoden sind grausam und darum in der Schweiz schon lange verboten. Es ist unverständlich, dass solche Pelze und Pelzprodukte immer noch in die Schweiz importiert und hier gehandelt werden dürfen. Die Pelz-Initiative nimmt das Anliegen, das in der Bevölkerung breit abgestützt ist, auf, den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten endlich zu verbieten.

Die Grüne Fraktion unterstützt das Anliegen der Initiative grundsätzlich, möchte aber dennoch dem Gegenvorschlag des Bundesrates den Vorzug geben. Um den Tierschutz konsequent zu stärken, bitten wir Sie, zusätzlich die Minderheiten Baumann und Rosenwasser anzunehmen und Artikel 14a des Gegenentwurfes wie folgt zu ändern: Bei Absatz 2 soll das Adjektiv "stark" gestrichen werden. Bei tierquälerischen Methoden lässt sich nämlich nicht unterscheiden, ob das Tierwohl stark oder ein wenig beeinträchtigt ist. Auch die Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit kennen diese Unterscheidung nicht. Bei Artikel 14a Absatz 3 soll zudem ausdrücklich festgehalten werden, dass die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden sowie die Fallenjagd als tierquälerisch gelten. Diese Methoden sind besonders grausam und gehören zu den wichtigsten Kritikpunkten gegenüber der Pelzproduktion. Um den Tierschutz zu stärken, ist darum eine klare Regelung im Tierschutzgesetz einer eventuellen Regelung auf Verordnungsebene vorzuziehen.

Während diese zwei Anträge den Gegenentwurf des Bundesrates griffiger gestalten wollen, geht es beim Minderheitsantrag zu Artikel 14b darum, den Gegenentwurf nicht zu verwässern. Der Entwurf des Bundesrates sieht für den Import von Pelzen ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vor. Das ist eine gute Lösung. Nur so gewährleisten wir eine transparente, einheitliche und objektive Zertifizierung der Produktionsbetriebe, die unsere Kriterien beim Tierwohl auch berücksichtigen.

Demgegenüber will sich die Kommissionsmehrheit auf ein bestehendes internationales Zertifizierungssystem abstützen. Mit dieser Regelung lassen wir den Fuchs den Hühnerstall bewachen. Die gängigen Labels zur Deklaration von Pelzprodukten wurden nämlich von der Pelzindustrie selbst eingeführt. Diese orientieren sich an den gängigen, grausamen Produktionsmethoden und verkaufen diese als tierfreundlich. Wenn wir hier der Kommissionsmehrheit folgen, unterstützen wir das Greenwashing der Pelzindustrie und haben für das Tierwohl nichts gewonnen. Wenn von der Pelzindustrie selbst zertifizierte Pelzprodukte als tierfreundlich produziert gelten, würde sich nichts ändern. Es würden nach wie vor tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte importiert und gehandelt, wobei diese dann per Zertifikat als tierfreundlich gelten würden. Folgt der Nationalrat hier der Kommissionsmehrheit, wird das ganze Gesetzesprojekt zu Makulatur.

Die Grüne Fraktion könnte den Gegenentwurf in dieser Form nicht mehr unterstützen und würde der Initiative den Vorzug geben.

Brenzikofer Florence · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi

L'interdiction d'importer et de commercialiser des produits en fourrure issus d'animaux victimes de cruauté correspond à un large consensus social et politique. L'obligation de déclaration en vigueur s'est avérée largement inefficace jusqu'à présent. C'est pour cela qu'une interdiction est nécessaire et juridiquement admissible. Le contre-projet du Conseil fédéral crée une base juridique claire et confie la mise en oeuvre aux services fédéraux compétents. Le groupe des Verts considère les mesures comme appropriées et réalisables.

La majorité de la commission de notre conseil propose que les produits en fourrure puissent continuer à être importés s'ils sont certifiés sans cruauté envers les animaux par des systèmes de certification reconnus à l'échelle internationale. Nous rejetons cette réglementation pour plusieurs raisons. Premièrement, tous les systèmes de certification internationaux courants légitiment la cruauté envers les animaux sous le couvert de la protection animale. Furmark, le système de certification des produits en fourrure le plus connu et le plus répandu en Europe, a été développé par l'industrie de la fourrure elle-même. Il repose sur les protocoles Welfur qui ne font que refléter le statu quo de l'élevage industriel d'animaux à fourrure en Europe. Deuxièmement, ce statu quo autorise l'élevage de visons, de renards et de chiens viverrins dans des cages grillagées minuscules et il empêche les animaux de satisfaire leurs besoins comportementaux et moteurs les plus fondamentaux. Ce système a déjà été classé comme systématiquement cruel envers les animaux dans les analyses scientifiques approfondies.

Nous appelons notre conseil à rejeter catégoriquement la proposition de commission visant à prendre en compte les systèmes de certification internationaux. En même temps, nous vous demandons d'accepter les propositions de minorité Baumann et Rosenwasser. Si la proposition de la minorité Baumann à l'article 14b - c'est-à-dire selon le projet du Conseil fédéral - est acceptée, le comité d'initiative est prêt à retirer l'initiative.

Gafner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte" fordert ein generelles Verbot von obgenannten Produkten. Das ist unserer Ansicht nach eine legitime Forderung. Die Herstellung und Vermarktung von Schweizer Pelzen wird nicht tangiert, denn da gibt es eine Kontrolle, und die Thematik ist gesetzlich klar geregelt. Der Bundesrat hat den Ball aufgenommen und einen moderaten, indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Zudem hat er bereits Verordnungsanpassungen umgesetzt, die schon per 1. Juli 2025 greifen. Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre.

Neu gilt, dass Pelze und Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Die Regelung enthält einerseits eine Definition der Pelze und andererseits eine Definition der als tierquälerisch geltenden Methoden. Die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, bleibt weiterhin möglich. Sie wird in der Vorlage explizit geregelt und ist erlaubt, wenn die Bestätigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vorliegt, dass ein Produkt nicht tierquälerisch erzeugt wurde. So können die Konsumenten in der Schweiz sicher sein, dass sie Produkte kaufen, die nicht mit tierquälerischen Methoden hergestellt wurden. In der Pelzdeklarationsverordnung sieht man, wie die Details geregelt sind. Der Bundesrat kann jederzeit Anpassungen der Verordnung vornehmen.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates wurde in der Kommission vorberaten und leicht angepasst. Bei Artikel 14a Absätze 2 und 3 unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der Mehrheit. Es braucht im Gesetz keine solchen Präzisierungen. Das wird in der Verordnung geregelt, wo die Kompetenz beim Bundesrat liegt.

Bei Artikel 14b Absatz 1 ist unsere Fraktion gespalten. Ein Teil wird mit der Minderheit Baumann stimmen, ein anderer mit der Mehrheit. Der Pelzhandel in der Schweiz ist ein kleines Segment. Für dieses Segment vom BLV ein eigenes Zertifizierungssystem schaffen zu lassen, ist für einen Teil der Fraktion nicht verhältnismässig. Im Antrag der Mehrheit wird zudem auf Artikel 14a hingewiesen, der die Ein- und Durchfuhrbedingungen regelt. Der Bundesrat verweist zudem auf die fünf Leitprinzipien im Bereich Tierwohl der Weltorganisation für Tiergesundheit.

Ich fasse zusammen: Die SVP-Fraktion empfiehlt die Initiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte" zur Ablehnung. Die Mehrheit der Fraktion wird den indirekten Gegenvorschlag ebenfalls ablehnen. Ein beachtlicher Teil der Fraktion unterstützt jedoch den indirekten Gegenvorschlag. Die Minderheit Baumann bei Artikel 14 wird zum Teil unterstützt. Im Weiteren stimmen wir mit der Mehrheit.

Ich komme noch zur Initiative des Kantons Zürich. Diese lehnen wir ab. Es braucht sie nicht, denn der indirekte Gegenvorschlag nimmt deren Forderungen vollumfänglich auf.

Rosenwasser Anna · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Die Pelz-Initiative will den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten. Diese Forderung ist nicht neu, es gibt sie schon mindestens seit den 1980er-Jahren. Seit 2013 ist die Pelzdeklarationspflicht in Kraft, aber Untersuchungen zeigen, dass sich niemand daran hält. Deswegen nahm der Nationalrat vor über drei Jahren mit einer grossen Mehrheit die Motion Aebischer Matthias 19.4425 an, die den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten wollte. Mit 144 zu 31 Stimmen war dieser Rat damals dafür. Der Ständerat lehnte die Motion damals aber ab.

Als Reaktion darauf begannen die Initiantinnen und Initianten mit dem Sammeln von Unterschriften für die Initiative, um die es heute geht. Das ist ein klares Zeichen der Zivilgesellschaft. Die Schweizer Bevölkerung stellt sich gegen tierquälerisch erzeugten Pelz. Der Bundesrat und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen haben in der Ausarbeitung des Gegenvorschlags hervorragende Arbeit geleistet. Ihnen gebührt an dieser Stelle ein herzlicher Dank.

Der Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative entspricht in seinen Grundzügen den Forderungen der Initiative. Er geht sogar darüber hinaus, indem er nicht nur den Import, sondern auch den Handel aufnimmt. Deshalb hat das Initiativkomitee sogar in Aussicht gestellt, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag des Bundesrates die Räte erfolgreich übersteht.

Wir stimmen heute über drei Minderheitsanträge ab.

Die Minderheit Baumann zu Artikel 14a beantragt die Streichung des Wortes "stark" bei der Formulierung bezüglich der Methoden, bei denen ein Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Aus unserer Perspektive beginnt Tierquälerei nicht erst bei einer starken Beeinträchtigung des Wohlergehens, sondern schon früher, weswegen wir die Minderheit unterstützen.

Meine Minderheit zu Artikel 14a habe ich Ihnen bereits erläutert und möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich bereit bin, diese zurückzuziehen, sobald die Frau Bundesrätin Stellung bezogen hat, wie tierquälerische Schlagfallen in Zukunft kategorisiert werden.

Die dritte Minderheit, ebenfalls eine Minderheit Baumann, bezieht sich auf Artikel 14b und auf das Zertifizierungssystem. Der Mehrheitsantrag der WBK-N fordert ein weltweit anerkanntes System zur Zertifizierung von Pelzen. Allerdings gibt es weltweit nur eines, nämlich Furmark. Furmark ist ein Produkt der Pelzindustrie. Die Mehrheit der WBK-N will also, dass die Pelzindustrie bestimmt, welche Pelze tierquälerisch hergestellt werden. Furmark erlaubt diverse tierquälerische Praktiken, darunter Ertränkungsfallen und Pelzfarmen mit Gitterkäfigen, die Tieren die Pfoten aufschlitzen. Denn natürlich hat die Pelzindustrie ein Interesse daran, dass so wenige Methoden wie möglich als tierquälerisch gelten. Wenn wir dieser Mehrheit zustimmen, geben wir Schweizer Tierquälereistandards auf und entkernen den eigentlich sinnvollen Gegenvorschlag.

Eine Pelzdeklarationspflicht, wie wir sie bisher haben, reicht offensichtlich nicht aus. Der Nationalrat hat ein Importverbot schon einmal deutlich beschlossen, weil Tierquälerei nicht tragbar ist. Diese wichtige Regulierung darf nicht von der Pelzindustrie kommen. Dieser Mehrheitsantrag ist wie ein Fuchs im Hühnerstall. Wir möchten, dass es sowohl dem Fuchs als auch den Hühnern gut ergeht.

Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen daher, alle Minderheiten zu unterstützen.

Weber Céline · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo verde liberale

Accepter l'importation de fourrures issues d'animaux qui ont subi des maltraitances, ce n'est pas un modèle économique libéral, c'est une hérésie, ce d'autant plus que la Suisse a depuis longtemps légiféré contre la torture des animaux et édicté des règles strictes mais justes pour une protection des animaux, une protection non pas basée sur une forme d'anthropomorphisme romantique, mais sur une base pragmatique, un pragmatisme qui reconnaît à l'animal la faculté de percevoir la souffrance. Ainsi, en Suisse, il est par exemple interdit de capturer des animaux avec des pièges dont la cruauté est régulièrement démontrée par des exemples d'animaux pouvant agoniser durant des heures ou être gravement mutilés. Il est également interdit de détenir des animaux élevés pour leur fourrure en les maintenant dans des petites cages grillagées sans possibilité pour eux ni d'exprimer un comportement conforme à leur espèce ni de se mouvoir. Pourquoi alors continuer à autoriser l'importation de biens dont la production est tout simplement interdite en Suisse pour des raisons éthiques ? La souffrance animale serait-elle davantage tolérable dès lors qu'elle se passe loin de nos yeux ?

Il n'y a pas qu'en Suisse où l'on reconnaît à l'animal la capacité de souffrir. L'Organisation mondiale de la santé animale (Omsa) a défini un certain nombre de critères constitutifs de la souffrance animale. Ainsi, l'Omsa considère que le bien-être animal est respecté lorsqu'il y a absence de faim, de soif et de malnutrition, de peur et de détresse, de stress physique ou thermique, de douleur, de lésion et de maladie, ainsi que lorsque l'animal ne peut pas exprimer des comportements normaux pour son espèce. La Suisse est donc en mesure d'interdire l'importation de fourrures issues d'animaux qui ont souffert sans contrevenir aux règles du commerce international. En outre, cela permettra également de mettre fin à la concurrence déloyale que ces importations représentent pour l'économie suisse. Il est donc plus que temps d'agir.

Le groupe vert'libéral salue la volonté du Conseil fédéral et de la majorité de la commission de proposer un contre-projet indirect, signalant ainsi la nécessité qu'il y a de prendre la situation en main. C'est un signal dans la bonne direction. Nous aurions cependant salué un contre-projet plus ambitieux, aussi bien pour garantir le bien-être animal que pour augmenter les chances de voir les initiants retirer leur initiative. C'est pourquoi nous suivrons les minorités Baumann aux articles 14a et 14b. À l'article 14b, je vous enjoins vivement, vous aussi, à suivre la minorité Baumann, ceci pour des questions de cohérence. En effet, il n'existe à l'heure actuelle pas de système de certification reconnu à l'échelle internationale qui soit étatique. Or, un certificat qui serait géré par la branche elle-même interpelle sur les risques de conflits d'intérêts. Quant à la proposition de la minorité Rosenwasser, à l'article 14a, une majorité de notre groupe ne la soutiendra pas, non pas parce que nous serions en désaccord avec cette minorité, mais parce que notre groupe estime que ce texte doit figurer dans l'ordonnance et non dans la loi. Je prie d'ailleurs Mme la conseillère fédérale de préciser les intentions du Conseil fédéral à ce sujet.

Au nom du groupe vert'libéral, je vous invite donc à accepter le contre-projet indirect avec les minorités que j'ai évoquées, à recommander le rejet de l'initiative populaire et à prolonger son délai de traitement. Nous ne donnerons pas suite à l'initiative du canton de Zurich.

Stämpfli Fabienne · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo verde liberale

Für die Grünliberale Fraktion ist unbestritten, dass nach der gescheiterten Deklarationspflicht ein Verbot von Pelzen und Pelzprodukten, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, erforderlich ist.

Bei der Zucht von Tieren und der Jagd von Wildtieren zur Pelzproduktion werden grausame Methoden wie die Haltung in kleinen Drahtkäfigen, die lebendige Häutung oder die Tötung mit brutalem Totschlag oder Unterwasserfallen eingesetzt. Jährlich werden die Pelze von rund 1,5 Millionen geschlachteten Tieren in die Schweiz importiert. Wir unterstützen deshalb das Anliegen der Pelz-Initiative, den Import von mit solchen Methoden produzierten Pelzen in die Schweiz zu verbieten.

Der indirekte Gegenvorschlag nimmt dieses wichtige Anliegen auf und will die Tierschutzgesetzgebung entsprechend anpassen. Wir unterstützen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser sieht neben dem Importverbot auch ein Handelsverbot mit tierquälerisch erzeugten Pelzen vor. Er geht hier also weiter als die Initiative.

Um die internationalen Handelsverpflichtungen einzuhalten, ist es richtig, dass sich der Gegenvorschlag auf den Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit abstützt. Ebenso wichtig ist, dass tierschutzkonforme Pelze mittels einer Bescheinigung von der Erzeugung bis zur Abgabe an die Konsumentinnen zurückverfolgt werden können und dass Pelze, die widerrechtlich eingeführt werden, beschlagnahmt werden.

Zu den Minderheitsanträgen: Die Formulierung in Artikel 14a Absatz 2, wonach tierquälerische Methoden Methoden sind, bei denen das Wohlergehen der Tiere stark beeinträchtigt wird, stellt einen Widerspruch dar. Wenn das Wohlergehen eines Tieres beeinträchtigt ist, weil es z. B. Hunger, Schmerzen oder unbehandelte Krankheiten hat, ist dies Tierquälerei. Es braucht keine subjektive Ergänzung, ob das Wohlergehen wenig oder stark beeinträchtigt ist. Wir unterstützen dementsprechend die Minderheit Baumann, welche das Wort "stark" aus dieser Formulierung streichen will.

In den Verordnungen, die der Bundesrat kürzlich in Kraft gesetzt hat, werden verschiedene Methoden ausdrücklich als tierquälerisch bezeichnet, namentlich die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden und die Jagd mithilfe von Tellereisen, Schlingfallen und Unterwasserfallen. Die ebenfalls sehr qualvollen und aus Artenschutzsicht bedenklichen Schlagfallen, die in der Schweizer Jagd seit Langem verboten sind, werden hingegen in der Verordnung nicht als tierquälerisch eingestuft. Wir bitten deshalb die Frau Bundesrätin um eine Aussage, ob der Bundesrat gedenkt, die Verordnungen dahin gehend anzupassen, dass auch Schlagfallen als tierquälerische Methoden deklariert werden. Falls die Frau Bundesrätin dies nicht bestätigen kann, wird die Grünliberale Fraktion die Minderheit Rosenwasser bei Artikel 14a Absatz 3 unterstützen, die die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden und die Jagd von Tieren mit allen Fallen ausser Kastenfallen als tierquälerische Methoden ins Tierschutzgesetz schreiben will.

Die Mehrheit der Kommission will, dass die Bescheinigungen für die Einfuhr von tierschutzkonformen Pelzen durch international anerkannte Zertifizierungssysteme ausgestellt werden. Die Grünliberale Fraktion ist nicht grundsätzlich dagegen, bestehende international anerkannte Zertifizierungssysteme zu nutzen. Das Problem hier jedoch ist, dass kein bekanntes Zertifizierungssystem die Anforderungen gemäss dem Gegenvorschlag erfüllt. Das bestehende, brancheneigene internationale Zertifizierungssystem Furmark, auf welches hier abgezielt wird, erlaubt sowohl die Haltung in Käfigen mit Gitterböden als auch die Tötung mit Schlag- und Unterwasserfallen - also mehrere klar tierquälerische Methoden, die wir sicher nicht mehr wollen. Nur ein Zertifizierungssystem nach den Kriterien der Schweiz gewährleistet, dass tierquälerische Methoden konsequent unterbunden werden. Die Grünliberale Fraktion wird deshalb bei Artikel 14b der Minderheit Baumann folgen und dem Entwurf des Bundesrates zustimmen. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.

Helfen Sie bitte mit, unterstützen Sie die Minderheiten und den Gegenvorschlag, damit wir in unserem Wirkungsbereich tätig werden und die Tierquälerei für die Produktion von Luxusgütern wirksam verhindern können.

Sauter Regine · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale

Die vorliegende Initiative fordert ein Einfuhrverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte. Gemäss Initiativkomitee dürften damit keine Pelzprodukte mehr importiert werden, bei deren Herstellung gegen schweizerisches Recht verstossen wurde. Dieses Anliegen unterstützen wir, sehen jedoch die damit verbundenen handelsrechtlichen Probleme. Auch ist es nicht stufengerecht, ein Einfuhrverbot in der Bundesverfassung zu verankern. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Initiative deshalb ab.

Sinnvoller und zielführender ist es, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen, der einen gangbaren Weg zur Umsetzung des Anliegens der Initianten aufzeigt. Das macht der indirekte Gegenvorschlag, den der Bundesrat vorlegt. Er sieht eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die sich für die Definition von "tierquälerisch" an den Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) für den Bereich Tierwohl orientiert - die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 183 Mitgliedern, die sich für die Verbesserung der Tiergesundheit weltweit einsetzt. Zudem verbietet der indirekte Gegenvorschlag auch den Handel mit tierquälerisch hergestellten Pelzen und Pelzprodukten und nicht nur deren Einfuhr. Dies ermöglicht es, Kontrollen nicht nur an der Grenze, sondern auch im Inland, in den Bekleidungsgeschäften und im Online-Handel, durchzuführen. Die Forderung der Initiative nach einem Einfuhrverbot hat der Bundesrat in der Zwischenzeit bereits aufgenommen. Seit dem 1. Juli 2025 gilt auf Verordnungsstufe ein Einfuhrverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte. Das alles ist für uns ein zielführender Weg, weshalb wir auf die Vorlage eintreten und ihr in der Gesamtabstimmung zustimmen werden.

Noch einige Bemerkungen zur Detailberatung respektive zu den vorliegenden Minderheitsanträgen: Die FDP-Liberale Fraktion folgt mehrheitlich immer der Mehrheit. Die Minderheitsanträge Baumann respektive Rosenwasser bei Artikel 14a Absätze 2 und 3 lehnen wir ab. Die Verordnung des Bundesrates wird eine Konkretisierung dieser Bestimmungen bringen. Es ist nicht zweckmässig, einzelne Massnahmen auf Gesetzesstufe vorzusehen.

Artikel 14b bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Ein- und Durchfuhr von und der Handel mit Pelzen und Pelzprodukten erlaubt ist und wie dies kontrolliert werden soll. Hier schlägt der Bundesrat die Etablierung eines eigenen Schweizer Zertifizierungsprogramms vor. Das lehnen wir ab. Wieso sollen sich ausländische Produzenten an einem speziell für die Schweiz geschaffenen Zertifizierungsprogramm ausrichten, wenn bereits analoge und breit akzeptierte internationale Systeme bestehen? Es kann hier auf internationale Labels verwiesen werden, die die Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit und die aktuellen wissenschaftlichen Standards zum Tierschutz ebenfalls erfüllen. Diese ermöglichen zudem eine genaue Nachverfolgung der Produktion von Pelzen. Mit dem Vorschlag des Bundesrates würde eine überadministrierte schweizerische Insellösung geschaffen. Der Bundesrat führt in der Botschaft selber aus, dass sich dadurch ein gewisser Mehraufwand ergeben würde. Aus unserer Sicht würde diese Regelung faktisch einem Importverbot gleichkommen. Vielmehr macht es Sinn, dass sich die Schweiz bei der Zulassung von Pelzen und Pelzprodukten an gleichwertigen internationalen Standards orientiert und diese für ihre Beurteilung übernimmt.

Zusammenfassend lehnt die FDP-Liberale Fraktion die Volksinitiative ab und stimmt grossmehrheitlich dem indirekten Gegenvorschlag zu.

Fehr Düsel Nina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Kollegin, ich habe eine Frage. Das internationale Zertifizierungssystem Furmark kommt ja von der Pelzindustrie selbst. Das wäre fast so, wie wenn Füchse Hühner beaufsichtigen würden. Wie kann man sicherstellen, dass ein Abstellen auf Furmark nicht bedeutet, dass weiterhin tierquälerisch erzeugte Pelze importiert werden, die unsere Standards verletzen? Im Übrigen gibt es ja bereits ein schweizerisches Zertifizierungssystem, das schon aufgegleist wurde und auf das man ohne Aufwand zurückgreifen könnte.

Sauter Regine · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale

Das schweizerische Zertifizierungssystem ist eben nicht ohne Aufwand: Es muss ein eigenes System geschaffen werden, es müssen Kontrollen durchgeführt werden, und die Bestimmungen müssen dann auch international durchgesetzt werden. Das erscheint uns nicht zweckmässig. Gerade wenn man davon redet, dass der Bundeshaushalt schlank gehalten werden soll, erscheint es uns nicht sinnvoll, nun für jede Gesetzesänderung wieder eine eigene Stelle in der Bundesverwaltung zu schaffen, eine Stelle, die dann auch die Überwachung dieses Gesetzes zur Aufgabe hat.

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Wer kennt sie nicht, die grauenhaften Bilder der tierquälerisch gehaltenen oder getöteten Pelztiere? Sie machen noch immer die ganz grosse Mehrheit der Pelztiere aus. Man rechnet damit, dass zwischen 85 und 95 Prozent der Tiere, die aus Zuchtfarmen kommen, ohne Bewegungsmöglichkeit in Drahtkäfigen leben und lebendig gehäutet werden, andere sterben in Fallen einen qualvollen Tod. In der Schweiz betragen die jährlichen Pelzimporte 350 Tonnen. Davon stammen 50 Prozent oder sogar mehr aus China, das für seine schrecklichen Bedingungen bekannt ist.

Das Tragen eines Pelzes ist heute keine Notwendigkeit mehr. Wir haben längst andere Produkte gegen die Kälte. Wir sprechen hier also von einer Frage der Moral und der Ethik. Gibt es tatsächlich Menschen, die Pelze tragen wollen, wo sie doch wissen, dass die Tiere dafür eine grauenhafte Tortur erleiden? Deshalb ist es ja gemäss Umfragen auch so, dass gegen 90 Prozent der Bevölkerung der Initiative zustimmen und keine Importe von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten mehr zulassen wollen.

Ein Einfuhrverbot ist kompatibel mit internationalen Handelsverpflichtungen. Wir kennen bereits ein Verbot der Einfuhr von Robben- und sogar von Hunde- und Katzenfellen. Es ist deshalb schade, dass wir diese Diskussion überhaupt führen müssen, denn in der Bundesverfassung und im Tierschutzgesetz ist der Schutz des Tierwohls bereits enthalten. Es bräuchte eine konsequente Umsetzung - dann wäre das Verbot schon in Kraft. Aber Sie wissen es: Die Realität ist eine ganz andere, und deshalb mussten für diese Initiative Unterschriften gesammelt werden.

Erfreulich war anfänglich die Diskussion in der WBK. Es war klar, wie gesagt wurde, dass der Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten nicht mehr gewollt ist. Und es war auch schnell klar, dass wir einen Gegenvorschlag wollen, weil die Bundesverfassung tatsächlich die falsche Ebene ist und es ein Gesetz dazu braucht. Danach begann jedoch die grosse Diskussion in der WBK: Was heisst "tierquälerisch"? Und wie kann garantiert werden, dass die Wirtschaft sicher nicht behindert wird? Es ist traurig, dass diese Diskussion überhaupt nötig ist, denn noch einmal: Gemäss Tierschutzgesetz ist es klar. Wir haben das Tierwohl zu bewahren, wir haben die Tierwürde zu schützen. Tieren sollen keine Schmerzen oder Schäden zugefügt werden; sie sollen nicht in Angst versetzt werden. Das, was für die inländische Haltung der Tiere gilt, sollte klarerweise auch für den Import gelten.

Mit einem griffigen Gegenvorschlag hätten wir es auch in der Hand, dass die Initiative zurückgezogen wird. Das Wohlergehen der Tiere darf nicht beeinträchtigt werden - hier braucht es kein "stark". Der Bundesrat hat immer noch genügend Spielraum, um das dann auszuformulieren. Natürlich darf es keine Gitter und keine Fallen mehr geben, die zu einem qualvollen Tod der Tiere führen. Eigentlich wäre es doch selbstverständlich, dass wir dem Entwurf des Bundesrates folgen, der für den Import von Pelzen eine Zertifizierung durch das BLV vorsieht. Das entsprechende Zertifizierungsprogramm gibt es bereits, Kollegin Sauter, es muss also nicht erst etwas Neues aufgebaut werden.

Ausserdem würde die Gleichbehandlung mit den Bauern und Bäuerinnen hier in der Schweiz bezüglich der Tierhaltung sichergestellt. Es gäbe also keine unterschiedliche Behandlung von Importprodukten, sondern es würden die gleichen Bedingungen gelten, die auch für die Produkte von inländischen Bauern und Bäuerinnen gelten.

Deshalb bitte ich Sie sehr, den Minderheiten zuzustimmen - für einen griffigen Gegenvorschlag, der den Willen des Volkes für das Tierwohl umsetzt, damit die Initiative zurückgezogen werden kann.

Schneider Meret · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Die vorliegende Initiative fordert ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte, das heisst für Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden wie engen Gitterkäfigen und qualvollen Tötungsmethoden erzeugt wurden. Der Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt dieses Anliegen auf und will ein Importverbot für tierquälerisch erzeugten Pelz mittels Änderung des Tierschutzgesetzes umsetzen. Das halte ich für richtig und begrüssenswert.

Nun beantragt jedoch die Mehrheit der WBK-N, international anerkannte Zertifizierungssysteme als Nachweis für eine nicht tierquälerische Herkunft von Pelzprodukten anzuerkennen, statt ein eigenes Zertifizierungssystem zu verwenden. Begründet wird dies mit dem bürokratischen Aufwand. Es sei einfacher, sich an internationale Zertifizierungssysteme wie Furmark anzulehnen. Dies ist aus zweierlei Gründen falsch: Zum einen gibt es ohnehin bereits eine Schweizer Zertifizierung, wonach tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte künftig deklariert werden müssen. Ob Deklaration oder Importverbot, der bürokratische Aufwand bleibt der gleiche. Zum andern laufen die bekannten Zertifizierungssysteme dem Anliegen des Bundesrates diametral entgegen. Furmark, das zumindest in Europa bekannteste und verbreitetste Zertifizierungssystem, wurde von der Pelzindustrie selbst entwickelt. Es beruht auf den Welfur Protocols und bezeichnet als "nicht tierquälerisch" unter anderem die Haltung von Nerzen, Füchsen und Marderhunden in kleinsten Drahtgitterkäfigen, die den Tieren die Auslebung grundlegender Verhaltens- und Bewegungsbedürfnisse verunmöglichen; oft können sie sich kaum bewegen.

Wenn es uns also darum geht, keinen Pelz von Tieren zu importieren, die dafür qualvoll gehalten worden sind, dann sollten wir diesen Mehrheitsantrag der WBK-N unbedingt ablehnen. Wer ihm zustimmt, der oder die soll doch bitte auch so ehrlich sein und mit den tatsächlichen Beweggründen argumentieren. Es sind dies schlicht die Interessen der Pelzindustrie, die hier mit ihrem Lobbying gute Arbeit geleistet hat. Eine Einsparung an Bürokratie resultiert damit auf keinen Fall, sondern es ist schlicht und einfach eine Irreführung der Konsumierenden, der Käuferinnen und Käufer, die annehmen, keinen Pelz aus Qualhaltung zu kaufen.

Während wir hier mit technischem Klein-Klein argumentieren und abwägen, ob jetzt Gitterkäfige tierquälerisch oder doch zumutbar sind, übersehen wir die ganz grundsätzlichen Fragen: Sind wir Menschen im Recht, Tiere zum reinen Vergnügen auf so qualvolle Weise zu halten? Ein Pelzmantel oder ein Pelzbesatz ist nun mal ein reines Vergnügen, eine modische Spielerei, die wirklich kein Mensch in der Schweiz braucht. Welche Eigenschaft von Tieren ist ausschlaggebend dafür, ob wir sie, wie bereits erwähnt, zum reinen Vergnügen streicheln oder misshandeln? Ich sage, es ist die Leidensfähigkeit. Es spielt keine Rolle, ob mit Fell oder nackt, ob gross oder klein: Lebewesen, die leiden, sollten wir nicht ohne Not und aus purem Luxus leiden lassen. Und Pelz ist nun einmal purer Luxus. Freiheit ist nicht nur die Freiheit, sich als Konsumentin oder Konsument für das verwerflichste und tierquälerischste Produkt entscheiden zu dürfen, sondern Freiheit ist auch die Freiheit, sich als Politikerin dafür zu entscheiden, weder Tierqualindustrien zu unterstützen noch ihre Produkte weiter einzuführen.

Ich bitte Sie darum, von dieser Freiheit Gebrauch zu machen und sich hier auf die Seite der Lebewesen und nicht auf die Seite der Pelzindustrie zu stellen. Nehmen Sie den Gegenvorschlag des Bundesrates ohne die Mehrheit der WBK-N an. Weiter bitte ich Sie um Unterstützung der Minderheiten Rosenwasser und Baumann, die die Jagd mit Totschlagfallen und die Haltung in Käfigen mit Gitterböden ebenfalls als tierquälerisch bezeichnen wollen.

Rüegger Monika · Mit-F · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wir haben heute eine Initiative vor uns, zu der uns auch ein Gegenvorschlag vorgelegt wird. Bei der Initiative fragt sich - das haben wir heute schon vielmals gehört -, ob das wirklich in die Bundesverfassung gehört. Wir haben einen indirekten Gegenvorschlag, der vom Bundesrat ausgearbeitet wurde und vorgeschlagen wird und der eben auch das Anliegen der Initiative weitgehend aufnimmt.

Jetzt gibt es die Mehrheit der Kommission, die meines Erachtens diesen indirekten Gegenvorschlag verwässern will. Wir alle kennen die Bilder von in Gitterkäfigen wirklich qualvoll gehaltenen Tieren, die keinen Auslauf, kein Licht haben, die nicht artgerecht gefüttert werden. Hier geht es darum, zu entscheiden, ob wir dem Grundanliegen der Initiative mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates oder eben auch mit der Fassung der Mehrheit der Kommission gerecht werden. Wir alle wollen das nicht mehr; wir alle wollen nicht, dass solche Tiere solche Haltungen erdulden müssen. Wir alle wollen, dass sie artgerecht gefüttert werden. Wir alle brüsten uns damit, dass wir in der Schweiz das strengste Tierschutzgesetz haben. Ich glaube, hier müssen wir auch die Art der Haltung solcher Tiere berücksichtigen, die vor allem der Luxusgüterindustrie dient.

Darum empfehle ich Ihnen, sich an den indirekten Gegenvorschlag zu halten, denn die international anerkannten Zertifizierungssysteme sind brancheninterne Standards, und diese garantieren uns nicht, dass solche in Käfigen gehaltenen Tiere wirklich tiergerecht gehalten werden. Daher möchte ich mich dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates anschliessen, vor allem deswegen, weil der Bundesrat dann die entsprechenden Standards festlegen kann.

Auch im Sinne des Tierwohls, der Tiere, die in unwürdigen Bedingungen gehalten werden, danke ich Ihnen für die Unterstützung.

Friedl Claudia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista

Ich begrüsse das grundsätzliche Ziel der Pelz-Initiative ausdrücklich. Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ist moralisch überfällig und ein klares Signal für echten Tierschutz. Die jährlichen Importe von 350 Tonnen Pelz in die Schweiz bedeuten das Schlachten von über einer Million Tieren, die allfällig unter Bedingungen lebten, die gemäss unseren eigenen Gesetzen als Tierquälerei gelten würden. Das darf nicht so weitergehen.

Gleichzeitig teile ich die Bedenken des Bundesrates bezüglich der rechtlichen Umsetzbarkeit auf Verfassungsstufe und stimme der Empfehlung zu, die Initiative abzulehnen, wenn dafür ein starker indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesebene ausgearbeitet wird. Der vom Bundesrat vorgeschlagene indirekte Gegenvorschlag, der Importe und den Handel mit Quälpelz untersagt und Beschlagnahmungen ermöglicht, geht in die richtige Richtung. Er übertrifft in Teilen sogar die Initiative, aber er ist noch nicht ganz ausgereift. Die Minderheitsanträge, die wir heute noch beschliessen müssen, sind ein wichtiger Teil davon.

In Artikel 14a des Tierschutzgesetzes soll der neue Gesetzestext z. B. verschärft werden, indem alle Methoden, die das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigen, als grausam gelten sollen, und nicht nur solche, die das Wohlergehen der Tiere "stark" beeinträchtigen, wie es der Bundesrat vorsieht. Zudem soll das Importverbot für Pelze aus Tierquälerei auch auf Privatpersonen ausgeweitet werden. Das ist wichtig. Diese Änderungen stellen sicher, dass das Importverbot tatsächlich für alle Pelze von misshandelten Tieren gilt.

Ein wichtiges Anliegen, für das wir die Regelung noch festlegen müssen, ist: Wer definiert das notwendige Zertifizierungssystem? Hand aufs Herz, das, was wir jetzt haben, kann nicht die Lösung sein. Die Pelzwirtschaft macht ihre eigene Kontrolle. Das muss korrigiert werden, und das kann mit Zustimmung zum Minderheitsantrag Baumann bei Artikel 14b möglich gemacht werden.

Die Bereitschaft des Initiativkomitees, die Initiative zurückzuziehen, ist erfreulich. Gemeinsam könnte so ein starkes Gesetz entstehen, das hilft, Leid zu beenden, statt dass wir in endlosen Debatten steckenbleiben. Die moralische Pflicht ist klar, der politische Weg ist absolut machbar. Es braucht aber ein Ja - ein Ja zu einem starken, indirekten Gegenvorschlag. Dann hat die Initiative ihre wertvolle Hilfe geleistet und kann zur Ablehnung empfohlen werden.

Helfen Sie heute mit, das Leid zu beenden.

Hässig Patrick · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale

Hinter jedem Nerzmantel und jedem Echtpelzkragen stehen Tiere, die in ganz vielen Fällen apathisch in Käfigen dahinvegetierten, bis sie qualvoll getötet wurden. Diese Zustände sind keine Ausnahmen, sondern haben System. Und genau diesem System möchte die Initiative einen Riegel schieben. Und die Riegelschieber sind im besten Fall wir, hier und heute. Stellen Sie sich vor, es ginge um Nahrungsmittel, die bei uns auf den Tellern landen. Dann hätten wir bestimmt früher gehandelt. Für uns von der GLP-Fraktion ist klar: Wir sagen Ja zum indirekten Gegenvorschlag und damit Nein zu Pelzen aus tierquälerischer Produktion.

Besonders speziell ist, dass die Pelzindustrie versucht, sich mit einem grünen Anstrich zu retten. "Einmal Nerz tanken bitte" - das ist kein billiger Spruch, sondern Realität: Aus den Überresten der schmerzhaft gezüchteten Nerze wird international Biodiesel hergestellt. Das ist Greenwashing in Reinkultur.

Für mich und die GLP-Fraktion ist klar, dass wir dem indirekten Gegenvorschlag zustimmen und so die Ein- und Durchfuhr von Pelzen und Pelzprodukten verbieten. Die Initiantinnen und Initianten ziehen es in Betracht, die Initiative bei Annahme der vorliegenden Änderungen und Minderheitsanträge zurückzuziehen. Dafür gebührt ihnen Dank, auch für das Gespür dafür, wann ein politisches Ziel erreicht ist und auf eine kostspielige Abstimmung verzichtet werden kann. Jetzt liegt es an uns im Parlament, diese klaren Grenzen zu setzen.

Erinnern wir uns daran, schon 2012 sagte jemand in einer SRF-Doku voller Stolz, die Tiere hätten es in ihrem Schrank besser als im Wald - ein Satz, der die ganze Absurdität auf den Punkt bringt. Nur stammen diese Pelze eben nicht aus dem Wald, sondern aus Pelzfabriken.

Darum bitte ich Sie im Namen der GLP-Fraktion: Unterstützen Sie den breit abgestützten Gegenvorschlag, der so gut ist, dass er die Initiative ersetzt, und damit es schneller geht, bis die Ein- und Durchfuhr sowie der Handel mit Pelzen aus tierquälerischer Produktion gestoppt werden können. Setzen wir ein klares Zeichen für das Tierwohl und gegen eine Industrie, die auf Leid basiert.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi

Je m'exprime en faveur de l'interdiction d'importer et de commercialiser des produits en fourrure, aujourd'hui, issus de traitements cruels envers les animaux et sur l'obligation de déclaration en vigueur, jusqu'à présent, qui s'est révélée inefficace. Nous devons donc aller plus loin, et cette initiative et le contre-projet ont le mérite de nous pousser à le faire.

Le contre-projet du Conseil fédéral apporte une base légale claire et confie la mise en oeuvre aux services fédéraux compétents. Cette approche est à la fois appropriée et réalisable. Le fait d'exiger une attestation confirmant que les fourrures proviennent d'entreprises conformes au programme de certification de l'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires garantit un système crédible.

Les consommatrices et consommateurs en Suisse sont sensibles aux questions de bien-être animal, mais ils sont peu informés. Les touristes le sont encore moins. Le plus efficace serait donc de mettre en place des standards robustes qui assurent que ce marché respecte des critères stricts, et de ne pas faire peser cette question sur le client final ou sur le revendeur, car les certifications actuellement en usage ne sont pas fiables et permettent encore d'importer et de vendre des produits issus de pratiques cruelles. La certification la plus répandue en Europe a été développée par l'industrie de la fourrure elle-même. Elle ne peut donc être considérée comme objective. Elle repose sur des protocoles Welfur qui ne font que refléter le statu quo de l'élevage industriel d'animaux à fourrure en Europe. Ce statu quo autorise l'élevage d'animaux dans de minuscules cages en fil de fer. Il a déjà été classé comme systématiquement cruel envers les animaux dans des analyses approfondies. Un système qui certifie l'élevage industriel d'animaux à fourrure comme respectueux des animaux est en contradiction avec la conception largement répandue de la protection des animaux au sein de la population suisse. Il donne une apparence trompeuse de légitimité à des pratiques qui sont majoritairement perçues par la société comme cruelles envers les animaux. Le rapport actuel de l'Autorité européenne de sécurité des aliments conclut en outre clairement que l'élevage en cage des animaux à fourrure est intrinsèquement lié à de graves problèmes de bien-être animal. Dans les conditions actuelles, ceux-ci ne peuvent être ni évités ni atténués efficacement.

C'est pourquoi je vous invite à soutenir le contre-projet du Conseil fédéral ainsi que les minorités de la commission qui proposent des formulations améliorant véritablement la protection des animaux et répondant à l'initiative populaire.

Riniker Maja · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

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