04.080
Programme d'allègement budgétaire 2004
Meyer Thérèse · P-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo popolare-democratico
BU 2005 N 5961. Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004
1. Loi fédérale sur le programme d'allègement budgétaire 2004
Ziff. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Wäfler
Art. 120a
Unverändert
Schriftliche Begründung
Gemäss der Botschaft des Bundesrates (Seite 810) und den Ausführungen von Vertretern der Finanzverwaltung im Rahmen der Kommissionsberatungen befindet sich die Arbeitslosenversicherung (ALV) aufgrund der jüngsten Entwicklung der Arbeitslosenzahlen wieder auf dem Weg ins Milliardendefizitloch. Diese negative Entwicklung wird sich voraussichtlich auch 2005/2006 fortsetzen. Es ist in der finanziellen Situation des Bundes nicht vertretbar, dass der Bund gemäss Artikel 90b AVIG der ALV einfach Tresoreriedarlehen in Milliardenhöhe hinblättert und gleichzeitig - wenn auch zeitlich befristet - durch seine Beitragskürzung diese ALV-Defizite vergrössert. Wenn wir im EP 2004 die Bundesbeiträge in dieser Situation zeitlich befristet reduzieren wollen, riskieren wir, dass wir durch die vermeintliche Einsparung spätere Kosten zulasten der Bundeskasse verursachen, welche höher sind als die heute beabsichtigte Einsparung.
Es ist deshalb aufgrund der aktuellen ALV-Situation sachdienlicher und sparsamer, die ALV-Beitragssätze des Bundes gemäss bisherigem Recht zu belassen.
Ch. 6
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Wäfler
Art. 120a
Inchangé
Développement par écrit
Si l'on considère le message du Conseil fédéral (page 743) et les informations fournies par les représentants de l'Administration des finances au cours des séances de commission, la récente augmentation du nombre de chômeurs va plonger à nouveau l'assurance-chômage (AC) dans un déficit de plusieurs milliards - une évolution qui devrait se poursuivre en 2005 et 2006. Or, eu égard à la situation difficile des finances fédérales, il serait irresponsable que la Confédération distribue des milliards sous la forme d'avances de trésorerie en vertu de l'article 90b LACI, pour simultanément réduire sa participation à cette même AC (même si ce n'est que temporaire) et creuser par là son déficit. Réduire - même temporairement - la participation de la Confédération à l'AC dans le cadre du PAB 2004, c'est prendre le risque de voir cette prétendue économie se traduire à terme pour les finances fédérales par des dépenses supplémentaires plus importantes encore.
En conséquence, compte tenu de la situation de l'AC, il serait plus sage à tous égards de conserver la participation de la Confédération à l'AC telle qu'elle est définie par le droit en vigueur.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Ich habe Ihnen zu Beginn, beim Eintreten, dieses Entlastungsprogramm in seinen Facetten vorgestellt und gesagt, dass es einzelne Elemente darin gibt, die finanzpolitisch keinen Schönheitspreis verdienen. Das ist in diesem Arbeitslosenversicherungsbereich der Fall. Es handelt sich hier - das sei zugegeben - nicht um eine echte Einsparung. Für den Bundesrat war, als er diesen Antrag stellte, jedoch entscheidend, dass die Finanzrechnung in den nächsten drei Jahren wesentlich entlastet wird, und die Finanzrechnung ist ja für die Berechnung der Schuldenbremse massgebend.
Für die Versicherten - das ist der ganz zentrale Punkt - hat die Kürzung dieses Beitrages an die Arbeitslosenversicherung keine Auswirkungen. Die Leistungen werden nicht verändert, und auch die arbeitsmarktrechtlichen Massnahmen werden wie bisher weitergeführt. Die Massnahme wirkt also nicht an der Front der Arbeitslosenversicherung, sondern sie wirkt im Hintergrund. Die vorsichtigere Konjunkturprognose vom Januar 2005 führt dazu, dass sich die Entwicklung der Schulden im Bereich der Arbeitslosenversicherung derzeit schlechter darstellt als ursprünglich angenommen. Das berechtigt uns zur Annahme, dass man diese Beiträge vorübergehend zurückfahren kann.
Der Ständerat und die vorberatende Kommission Ihres Rates haben dieser Entwicklung Rechnung getragen: Sie haben den neuen Artikel 120a des Gesetzes mit einem Absatz 2 ergänzt. Dieser sieht vor, dass die Kürzung der Bundesbeteiligung nicht weitergeführt wird, wenn der Schuldenstand des Fonds Ende 2006 oder Ende 2007 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht. Damit kann ausgeschlossen werden, dass die Arbeitgeber- oder die Arbeitnehmerbeiträge wegen der Kürzung des Bundesbeitrages angehoben werden müssen.
Wir haben hier jetzt also gewissermassen ein Ventil, einen Deckel, der garantiert, dass die Arbeitslosenversicherung infolge dieser Massnahme nicht aus dem Ruder läuft. Die Massnahme trägt aber zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes bei. Wenn dem Antrag Wäfler auf Streichung stattgegeben würde - das sage ich auch in Richtung des Antragstellers -, dann müssten wir an einem anderen Ort, möglicherweise im gleichen Gebiet oder im gleichen Departement, eine Kompensation finden, und die zeichnet sich nicht ab. Diese Kürzung ist sozialpolitisch also vertretbar. Sie ist für den Fonds auch verkraftbar. Die Fondsmittel bewegen sich immer noch in einer Höhe von weit über 5 Milliarden Franken, und ich glaube, es gibt derzeit Grund zur Annahme, dass wir diese - nicht sehr überzeugende - Massnahme im Entlastungsprogramm 2004 beibehalten können.
Ich empfehle Ihnen deshalb, den Antrag Wäfler abzulehnen.
Zuppiger Bruno · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
BU 2005 N 597Die hier vorgeschlagene Massnahme ist ein wenig ein finanzpolitischer "Figinentrick", das muss man ehrlicherweise sagen. Wir haben in der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung gesagt, dass wir die Beiträge des Bundes so anlegen, dass wir eigentlich für 100 000 Arbeitslose im Jahr den richtigen Ausgleich hätten. Jetzt haben wir aber eine höhere Arbeitslosigkeit. Daher brauchen wir mehr Geld aus dem Fonds, als wir eigentlich normalerweise einschiessen. Gleichzeitig bringt der Bundesrat jetzt eine Reduktion der Bundesbeteiligung, was kurzfristig den Bundeshaushalt direkt etwas entlastet, aber den Fonds belastet, der ausserhalb der Bundesrechnung steht; das bringt für den Bund nachher aufgeschobene Schulden mit sich. Oder - und das ist meine persönliche Befürchtung - die Arbeitgeberbeiträge werden eben wieder erhöht, wenn das Loch in der Bundeskasse respektive in diesem Fonds wieder grösser wird.
Wie gesagt, es handelt sich um einen Trick, und der Ständerat ist dem begegnet, indem er die Kürzung dann wieder aufheben will, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende 2006 oder Ende 2007 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht hat. Man kann hier also wirklich geteilter Meinung sein, ob man zustimmen soll oder nicht. Ich werde dem nicht zustimmen.
Randegger Johannes · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo radicale liberale
Es liegen keine Minderheitsanträge vor. Wir haben dieses Thema in der Kommission relativ breit diskutiert; es war natürlich von Anfang an klar, dass es eben nicht um eine echte Einsparung geht, und es wurden in der Kommission auch zwei anderslautende, in die gleiche Richtung stossende Anträge eingereicht; sie wurden dann allerdings deutlich abgelehnt. In dem Sinn kann ich Ihnen also keine Abstimmungsempfehlung geben, aber ich möchte Sie doch daran erinnern, dass wir ein Ziel zu erreichen haben. Die Einsparungsreserve gegenüber dem Entwurf des Bundesrates liegt im Moment etwa bei 93 Millionen Franken; wir sind also etwa 93 Millionen über dem Entlastungsziel. Bei Abschluss der Kommissionsberatungen waren wir 263 Millionen über dem Ziel; diese Reserve ist nun sehr stark geschrumpft.
In dem Sinn bitte ich Sie also doch, bei der Version des Bundesrates zu bleiben.
Meyer Thérèse · P-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo popolare-democratico
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 87 Stimmen
Für den Antrag Wäfler .... 48 Stimmen
Ziff. Ibis
Antrag der Minderheit
(Hofmann Urs, Frösch, Goll, Hämmerle, Heim, Kohler, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rey, Savary)
Der Bundesrat überprüft die Wirksamkeit des Entlastungsprogramms 2004 im Sinne von Artikel 50 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung. Er führt dazu ein Controlling, erstellt eine Wirkungsbilanz und erstattet dem Parlament jährlich Bericht über die mit dem Entlastungsprogramm 2004 beschlossenen Massnahmen.
Die Berichte haben die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie wirken sich die Massnahmen auf den Bundeshaushalt aus?
2. Inwieweit sind die Kantone von den Massnahmen betroffen (direkte und indirekte Wirkungen)?
3. Inwieweit sind die Gemeinden von den Massnahmen betroffen (direkte und indirekte Wirkungen)?
4. Welche Auswirkungen haben die Massnahmen auf die Volkswirtschaft, namentlich auf das BIP und die Beschäftigung (Zahl der Erwerbstätigen)?
5. Wie ist die Nachhaltigkeit der Massnahmen zu beurteilen (gesellschaftlich, ökologisch, wirtschaftlich)?
Ch. Ibis
Proposition de la minorité
(Hofmann Urs, Frösch, Goll, Hämmerle, Heim, Kohler, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rey, Savary)
Le Conseil fédéral procède à l'examen de l'efficacité du programme d'allègement budgétaire 2004 au sens de l'article 50 alinéas 2 et 3 de la Constitution fédérale. A cet effet, il mène un controlling, élabore un bilan d'efficacité et fait un rapport au Parlement sur les mesures décidées avec le programme.
Le rapport doit répondre aux questions suivantes:
1. Quelles sont les conséquences de ce programme sur le budget de la Confédération?
2. Dans quelle mesure les cantons sont-ils touchés par le programme (conséquences directes et indirectes)?
3. Dans quelle mesure les communes sont-elles touchées par le programme (conséquences directes et indirectes)?
4. Quelles conséquences le programme a-t-il sur l'économie? Quel est en particulier son effet sur le PIB et sur les emplois (nombre de personnes ayant une activité lucrative)?
5. Comment doit être jugé le caractère durable du programme (sur les plans sociaux, écologiques et économiques)?
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Ich vertrete Herrn Hofmann für die Begründung des Antrages der Minderheit. Herr Hofmann wird unterdessen seine Stimme für nächste Taten schonen.
Das Entlastungsprogramm 2004 ist ein Anderthalb-Milliarden-Projekt. Auch mit der Überzeugung, dass es das letzte derart zusammengeschusterte Entlastungsprogramm ist und sein wird, beantragt Ihnen die Minderheit, hier ein Controlling und eine Wirksamkeitsanalyse einzurichten und diese auch gesetzlich, hier von der Bundesversammlung aus, dem Bundesrat in Auftrag zu geben. Bereits bei den Verhandlungen zum Entlastungsprogramm 2003 wurde eine Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen diskutiert. Im August 2004 wurde dieses Anliegen in der Finanzkommission diskutiert - es wurde auch darüber abgestimmt - und als grundsätzlich gute Idee beurteilt. Es wurde - zumindest teilweise - auch zugestanden, derart grosse Projekte bräuchten ein Controlling. Es wurde aber vorgehalten, dieser Antrag hätte gleich von Beginn an in die Debatte über das EP 2003 eingebracht werden müssen.
Jetzt ist der Zeitpunkt richtig. Wir stehen in den Verhandlungen zum zweiten sogenannten Entlastungsprogramm. Der Bundesrat hat die Ziele des EP 2004 formuliert, und deren Wirksamkeit gilt es zu überprüfen. Für ein derartiges Grossprojekt ist es allein schon methodisch richtig und zeitgerecht, ein Controlling zu installieren. In der Privatwirtschaft würde es kein Projekt in diesem Umfang ohne Controlling geben. Aber auch rechtlich gibt uns die Verfassung Grundlagen und Aufträge, um ein Controlling und eine Wirksamkeitsanalyse zu machen. Gemäss Artikel 170 der Bundesverfassung hat die Bundesversammlung nämlich dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. In Artikel 50 der Bundesverfassung finden wir die Grundlage dafür, dass das Handeln des Bundes auf mögliche Auswirkungen auf Gemeinden, Städte, Agglomerationen und Berggebiete zu überprüfen ist. Der Antrag der Minderheit Hofmann Urs verlangt nichts anderes als die konkrete Umsetzung dieser Verfassungsaufträge, und zwar in der einfachen Form einer rechtlichen Grundlage hier im Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2004.
Wenn in der Kommission etwa von Herrn Bundesrat Merz dagegengehalten wurde, der Bundesrat werde dann sowieso im Rahmen von Berichten zur Rechnung über die Erreichung der Ziele Bericht erstatten, muss ich sagen: Wenn es sowieso in der Absicht des Bundesrates liegt, über den Vollzug und die Wirkungen des EP 2004 Bericht zu erstatten, wozu er ja eben auch aufgrund des von mir zitierten Verfassungsartikels verpflichtet ist, steht dem gerade dann überhaupt nichts entgegen, dass wir hier eine klare Gesetzesgrundlage einrichten und den Auftrag zuhanden des Bundesrates präzisieren.
Schauen wir uns die einzelnen Ziffern des Antrages noch etwas näher an: Ziffer 1 ist klar; dazu muss der Bund Rechenschaft ablegen, auch zuhanden der Öffentlichkeit. Ziffer 2 - BU 2005 N 598 inwieweit sind die Kantone von den Massnahmen betroffen? -, auch hier: Verfassungsgrundlage. Ziffer 4 - die Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum -: Hier genügt es natürlich nicht, auf die BAK-Studie zu verweisen, denn diese beruht auf den Prognosen. Mit dem Minderheitsantrag Hofmann Urs geht es darum, zu prüfen, ob die Wirkungsziele dann auch tatsächlich in der Umsetzung den heutigen Prognosen entsprechen.
Ich bitte Sie also im Namen der Minderheit, diesen Antrag anzunehmen.
Burkhalter Didier · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo radicale liberale
Le nouveau chiffre Ibis proposé est à vrai dire un peu surprenant. Surprenant d'abord par la forme: un article de loi constitué d'une série de questions, auxquelles un futur rapport devrait répondre, est en effet quelque chose d'assez exceptionnel. Il s'agit formellement bien davantage d'un postulat que d'un article de loi. Mais laissons la forme de côté pour observer le fond: celui-ci est également surprenant, car les quatre premières questions auxquelles le futur rapport devrait répondre ont déjà trouvé des réponses dans le message à l'appui du projet de loi que nous venons de discuter pendant plusieurs jours.
Accepter la proposition de la minorité Hofmann Urs, du moins pour ces quatre premières questions, confinerait à l'inefficacité politique: au lieu d'alléger l'administration avec ce programme d'allègement budgétaire, on se mettrait à la charger inutilement.
Seule la cinquième question pourrait être considérée comme réellement nouvelle. Il s'agit de la question, souvent mal comprise, du développement durable. Sans pour autant l'inscrire dans cette loi, mais plutôt dans le cadre d'un devoir général du Conseil fédéral de suivre les mesures politiques prises - un devoir de controlling -, il serait bon que le Conseil fédéral tienne compte du caractère durable de la stratégie globale d'assainissement financier, donc non seulement de ce programme d'allègement budgétaire, mais de l'ensemble des programmes d'assainissement financier. Pour résumer, il serait bon que l'on tienne compte de cet impact sur les générations futures.
A ce sujet, on peut d'ores et déjà affirmer d'ailleurs, sans grand risque de se tromper, que le programme d'allègement et l'assainissement financier en général seraient jugés de manière positive, principalement par le fait qu'ils évitent un endettement supplémentaire clairement excessif. En conséquence, nous estimons que le controlling des mesures prises dans le cadre de ce programme, comme dans le cadre d'autres mesures également, appartient aux missions générales du Conseil fédéral et qu'il n'est donc pas nécessaire d'ajouter cette liste d'interrogations à la loi.
Nous vous prions donc de bien vouloir soutenir la majorité.
Loepfe Arthur · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Gruppo popolare-democratico
Auf die Fragen zu diesem Antrag kann ich Folgendes antworten:
Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sehen wir. EP 2003 wie EP 2004 führen dazu, dass wir doch jetzt Ansätze einer Sanierung und Gesundung des Bundeshaushaltes sehen. Das ist also eine positive Wirkung in der Richtung, wie sie die Schuldenbremse verlangt, wie sie das Volk will, schlussendlich nämlich: Ausgaben gleich Einnahmen. Wir haben dazu die ersten Schritte gemacht. Diese Frage ist, ohne weitere Untersuchungen anzustellen, positiv zu beantworten.
Zu den Kantonen: Nach dem EP 2004 wissen wir, dass die Kantone geschont werden, sowohl vom Ständerat wie auch vom Nationalrat. Es sind unwesentliche Einflüsse auf die Kantone; die Kantone sind damit einverstanden. Auch diese Frage ist beantwortet. Entsprechende Ängste sind unbegründet. Das Gleiche gilt für die Gemeinden.
Zur Volkswirtschaft: Es gibt sicher keine negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, im Gegenteil: Ohne diese Programme hätten wir weiterhin ein "deficit spending". Wir sparen ja auch jetzt nicht. Denken Sie an die Defizite bei der Arbeitslosenversicherung, die wir über das Defizit der Finanzrechnung hinaus ja finanzieren müssen; denken Sie an das Defizit des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, auch wieder eine Milliarde - wir sind ja Weltmeister im Schuldenmachen! Auch das muss finanziert werden, auch das fliesst ja in die Volkswirtschaft. Gestern haben wir für die Finanzierung weiterer Eisenbahn-Grossprojekte 4 Milliarden Franken beschlossen. Was wollen wir denn volkswirtschaftlich noch mehr?
Ein gesunder Staatshaushalt - das ist inzwischen weltweit bekannt - ist ein wesentlicher Standortvorteil. Ein Land, das seine Finanzen nicht in Ordnung hat, ist nicht vertrauenswürdig. Wer nicht vertrauenswürdig ist, der bekommt keine Kredite, und es werden keine Investitionen gemacht. Damit werden auch keine Arbeitsplätze geschaffen. Also auch hier ist die Antwort klar. Zudem sind die Abklärungen ja schon gemacht worden. Wir haben ja eine Untersuchung zum EP 2003 gehabt, und dessen Auswirkungen kennen Sie: Es gibt keine negativen Auswirkungen; man müsste sagen, es seien per saldo schon dort klar positive Ergebnisse.
Wenn wir diesen Antrag genehmigen, so beschäftigen wir einfach die Verwaltung. Das wollen wir eigentlich genau nicht. Wir reden von Aufgabenverzichtplanung, Konzentration auf das Wesentliche. Hier würden wir wieder das Gegenteil machen. Dieser Antrag und all diese Anträge bringen gar nichts.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Zuppiger Bruno · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wirksamkeitsprüfungen und Controllingmassnahmen gehören zu den grundlegenden Führungsmassnahmen, ob das im Bundesrat oder in einer Unternehmung ist. Damit wird auch Artikel 50 Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung Folge geleistet. Gewisse Forderungen sind hier also sicher bereits erfüllt. Was aber Herr Hofmann will, geht weit über diese Massnahmen hinaus. Er will alle Kantone, alle Gemeinden in diese Wirksamkeitsprüfung einbeziehen. Das ist ein Aufwand, der sehr umfassend sein wird und auch sehr viel zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung bringen wird. Jetzt haben wir gerade mit diesem EP beschlossen, dass wir den Verwaltungsaufwand und damit auch Personal reduzieren wollen, und jetzt kommen wir am Schluss und wollen wieder ausbauen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders des EP 2004!
Ich bitte Sie also im Namen der SVP-Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Ich möchte mich den Argumenten der Vorredner anschliessen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich diese Begleitmassnahmen erübrigen. Lassen Sie mich aber noch einige Bemerkungen dazu machen.
Wir nähern uns jetzt der Gewissheit betreffend die Auswirkungen, und das ist ein Element, das Herr Hofmann, als er diesen Antrag stellte, noch nicht kannte; denn er konnte, wie alle Mitglieder der Kommission, zum Zeitpunkt, als dieses Entlastungsprogramm in die Kommission kam, ja noch nicht wissen, wie sich die Debatte und die Anträge entwickeln würden. Jetzt wissen wir es, jetzt kennen wir, auch wenn noch gewisse Differenzen bestehen, die wesentlichen Auswirkungen auf die Kategorien der Betroffenen, die Herr Hofmann in seinem Antrag aufzählt. Da haben wir jetzt eine gewisse Übersicht.
Es zeigt sich jetzt auch, dass dieses Entlastungsprogramm ja eigentlich nicht Ausgaben kürzt, sondern deren Wachstum verlangsamt. Es gibt also fast niemanden, der jetzt etwas hergeben müsste. Es gibt fast keinen Bereich, der mit weniger Mitteln ausgerüstet würde und weniger finanzielle Ressourcen bekäme. Wir haben vielmehr im Wesentlichen das Ausgabenwachstum verlangsamt. Damit waren von Anfang an gewisse Auswirkungen verbunden, die wir in einem Gutachten der BAK untersuchen liessen. Dieses Gutachten liegt Ihnen vor, und Sie können dort feststellen, dass die Auswirkungen dieses Programms volkswirtschaftlich betrachtet im Wesentlichen gering sind.
Hingegen ist es sinnvoll und richtig, dass der Bundesrat dieses Entlastungsprogramm 2004 intensiv verfolgt. Wir BU 2005 N 599 müssen das schon deshalb tun, weil ja parallel dazu andere Projekte unterwegs sind. Denken Sie an das EP 2003, das wir jetzt umsetzen, denken Sie an die Aufgabenverzichtplanung, die ein separates Projekt innerhalb des EP 2004 ist, und denken Sie an die sich jetzt in der Pipeline befindende Verwaltungsreform und an andere Projekte. Deshalb ist es wesentlich, dass wir den Überblick behalten und dass wir eine saubere Projektorganisation haben.
Wir werden das Parlament auf dem Wege der Rechnungslegung, aber auch auf dem Wege der Budgetierung selbstverständlich immer wieder detailliert über die Auswirkungen dieses Entlastungsprogrammes orientieren. Sie werden auch die Art und Weise mitgestalten, in der wir dieses Entlastungsprogramm umsetzen.
Ich gestatte mir, mich auch gleich zum zweiten Minderheitsantrag zu äussern, nämlich zur Frage, ob wir die Auswirkungen auf Gesellschaft, Ökologie und Geschlechterparität untersuchen sollten. Um die Auswirkungen von einzelnen Massnahmen in diesem Bereich zu untersuchen, wären nun ausserordentliche Massnahmen nötig. Wenn wir da eine Evaluation machen und z. B. die geschlechterspezifische Frage thematisieren müssten, dann wären wir wahrscheinlich vor grosse Aufgaben gestellt, weil das Entlastungsprogramm unter keinem Aspekt auf geschlechterspezifische Fragen ausgerichtet ist und man diese Frage deshalb von Anfang an aufrollen müsste. Wir sind der Überzeugung, dass die Auswirkungen in diesem Bereich sehr wahrscheinlich gering sind und in keinem Verhältnis zum Aufwand stünden, der betrieben werden müsste, um hier zu vernünftigen Zahlen und Überlegungen zu kommen.
Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen deshalb, beide Minderheitsanträge abzulehnen.
Darbellay Christophe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo popolare-democratico
Il n'y a pas eu un immense débat en commission sur la proposition de la minorité Hofmann Urs. Je vous donne les principaux éléments: cette minorité demande qu'on établisse un controlling et surtout, qu'on examine les conséquences du programme d'allègement budgétaire 2004 sur les cantons, les communes, le produit intérieur brut et l'emploi, et en particulier qu'on procède à une analyse sous l'angle de la durabilité.
La majorité de la commission a retenu, contre la minorité Hofmann Urs, des critiques formelles, notamment que cette proposition devrait prendre la forme d'un postulat plutôt que d'entrer dans un projet de loi, que le controlling faisait déjà partie de la bonne gestion de l'Etat, que ce serait une procédure difficile, générant des coûts supplémentaires s'il fallait procéder à un controlling qui porte sur 26 cantons et sur près de 3000 communes, et que cet exercice était finalement peu utile et surtout très coûteux.
La minorité de la commission aimerait connaître les effets du programme d'allègement budgétaire 2004 et ne souhaite pas que la décision que nous prenons durant cette session se passe sans suivi, sans que nous en connaissions les conséquences.
Nous avons déjà un certain nombre d'éléments à disposition pour connaître les effets du programme d'allègement budgétaire 2004: c'est notamment l'étude que le Conseil fédéral nous a fournie, l'étude de l'institut BAK. Enfin, il y a un controlling qui est établi sur le budget et les plans financiers. Dans le fond, la question à laquelle on doit répondre, c'est de savoir si les montants qui sont à disposition de la Confédération pour remplir ses tâches sont suffisants. Il ne s'agit pas simplement de la partie qu'on coupe, mais de l'ensemble, qui doit nous permettre de dire: "Est-ce que nous pouvons ou non remplir les tâches de l'Etat?" Et si ça n'est pas le cas, il faut fixer des priorités. C'est aussi l'objectif de la Confédération.
Meyer Thérèse · P-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo popolare-democratico
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen
Dagegen .... 96 Stimmen
Ziff. Iter
Antrag der Minderheit
(Leutenegger Oberholzer, Frösch, Goll, Hämmerle, Heim, Hofmann Urs, Recordon, Rey, Savary)
Der Bundesrat überprüft die geschlechterspezifischen Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2004 im Einklang mit Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung. Er berücksichtigt dabei auch die Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2003 und der Aufgabenverzichtplanung auf die Gleichstellung der Geschlechter. Er erstattet dem Parlament Bericht zur geschlechterdifferenzierten Wirkungsanalyse, wobei er insbesondere über folgende Punkte berichtet:
Welche direkten und indirekten Auswirkungen haben die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes auf die beiden Geschlechter?
Welche sind die daraus resultierenden Folgen für die Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbsarbeitsmarktes?
Indiziert die Wirkungsanalyse kompensierende Massnahmen zur Sicherung der Gleichstellung?
Wie sind die Massnahmen nachträglich aus der Sicht der Geschlechterparität zu beurteilen?
Ch. Iter
Proposition de la minorité
(Leutenegger Oberholzer, Frösch, Goll, Hämmerle, Heim, Hofmann Urs, Recordon, Rey, Savary)
Le Conseil fédéral examine les répercussions du programme d'allègement budgétaire 2004 sous l'angle de l'égalité entre hommes et femmes en veillant au respect de l'article 8 alinéa 3 de la Constitution fédérale. Il se fonde également sur l'analyse des répercussions du programme d'allègement budgétaire 2003 et du programme d'abandon de tâches du point de vue de l'égalité des chances entre hommes et femmes. Il rend compte au Parlement de cet aspect en répondant en particulier aux questions suivantes:
Quels sont les effets directs et indirects des mesures d'allègement budgétaire sur les deux sexes?
Quelles en sont les conséquences pour l'application du principe de l'égalité entre hommes et femmes, particulièrement au niveau du marché de l'emploi?
Est-il fait mention dans l'analyse de mesures compensatoires visant à garantir l'égalité entre hommes et femmes?
Comment évaluer ces mesures du point de vue de la parité?
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Ich ersuche Sie mit dem Antrag der Kommissionsminderheit, das Entlastungsprogramm einem Gender Controlling zu unterziehen. Der Bundesrat wird beauftragt, die geschlechterspezifischen Auswirkungen nicht nur des EP 2004, sondern auch des EP 2003 und der Aufgabenverzichtplanung zu analysieren.
Wenn wir die Gleichstellung tatsächlich ernst nehmen, so muss auch der Finanzhaushalt des Bundes danach ausgerichtet werden. Die Bundesverfassung verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 8, für die formelle und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu sorgen. Es ist nun bekannt, dass der Staatshaushalt in Bezug auf die Geschlechter sehr unterschiedliche Auswirkungen hat. Es ist ebenfalls bekannt, dass die Frauen zwar mehr gesamtgesellschaftliche Arbeit leisten als die Männer, dass sie aber über wesentlich weniger Ressourcen wie Geld, Vermögen und Einkommen und über weniger Macht verfügen. Um dies zu korrigieren, haben wir uns ja auch selber ein Kontrollinstrument auferlegt. Im Parlamentsgesetz haben wir verankert - ich verweise auf Artikel 141 Absatz 2 Litera i -, dass bei allen Vorlagen deren Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu untersuchen seien.
Leider wird dies vonseiten des Bundesrates immer häufiger unterlassen. Nur bei ganz wenigen Gesetzen wird auch untersucht, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter beeinflussen. Das wurde auch beim EP 2004 nicht getan, Herr Bundesrat Merz.
BU 2005 N 600Ich beantragte deshalb in der Kommission, dass man das nachholen soll. Bundesrat Merz und die Verwaltung wiesen dann zu Recht darauf hin, dass man das in Kürze nicht mehr nachholen könne, da dies eine komplexe Analyse erfordere. Ich konnte mich dieser Argumentation anschliessen. Auch deshalb müssen wir nachträglich ein Gender Controlling machen, wenn wir Verfassung und Gesetz ernst nehmen. Wir begeben uns damit auch nicht auf Neuland. Ich möchte darauf hinweisen, dass derartige Untersuchungen bereits auf kantonaler Ebene durchgeführt worden sind. Ich erinnere dabei an die Genderanalyse des Finanzhaushaltes des Kantons Basel-Stadt. Ich erinnere auch an eine Untersuchung zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Sparens, die vom Büro Bass im Auftrag des Föderativverbandes, des VPOD und der Gleichstellungsbüros der Schweiz durchgeführt wurde. Sie zeigt, dass die Analyse zwar komplex, aber sehr wohl machbar ist.
Gestatten Sie mir einen Hinweis auf mögliche Diskriminierungen von Frauen. Bereits die Verteilung der öffentlichen Mittel ist zum Ersten vielfach ein Spiegel bestehender Ungleichheiten. Zum Zweiten ist der Entscheid, ob Sie einen Haushalt via Mehreinnahmen oder eben via Einsparungen ins Lot bringen wollen, nicht geschlechterneutral, sondern hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter. Zum Dritten wirken sich die Sparmassnahmen als solche unterschiedlich auf Frauen und Männer aus. Nachdem Sie beschlossen haben, dass das Personal über Gebühr zur Kasse gebeten werden soll - Sie haben hier zusätzliche Sparmassnahmen beschlossen -, drängt es sich umso mehr auf, eine Genderanalyse zu machen. Es ist bekannt, dass Einsparungen beim Personal, wenn es nicht das VBS betrifft, in allen anderen Sektoren sich vor allem für die Frauen negativ auswirken.
Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie die Gleichstellung der Geschlechter ernst, untersuchen Sie die beschlossenen Massnahmen im EP 2004, aber auch im EP 2003 und in der Aufgabenverzichtplanung im Hinblick auf diese Auswirkungen auf die Gleichstellung. Wir haben diesen Auftrag nicht nur in der Verfassung, sondern auch im Parlamentsgesetz.
Lang Josef · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dei Verdi
Bekanntlich verpflichtet uns Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann. Das Parlamentsgesetz verpflichtet den Bundesrat in Artikel 141 Absatz 2, in den Botschaften auf neun Punkte einzugehen. Gemäss einem dieser Punkte, auf die der Bundesrat in den Botschaften insbesondere einzugehen hat, erläutert er im Sinne dieser Verfassungsbestimmung "die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann". Im Zusammenhang mit dem EP 2004 hat der Bundesrat genau das vergessen oder verdrängt.
Die bundesrätliche Unterlassung ist umso unverständlicher, als es zusätzliche parlamentarische Aufträge gibt, eine geschlechterdifferenzierte Berichterstattung mindestens dort zu machen, wo es Sinn macht. In verschiedenen Kantonen gibt es diesbezügliche Erfahrungen, auf die wir bauen können. So veröffentlichte das Gleichstellungsbüro Basel-Stadt vor zwei Jahren die Studie mit dem Titel "Der kleine Unterschied in den Staatsfinanzen. Geschlechterdifferenzierte Rechnungsanalysen im Kanton Basel-Stadt". Auf europäischer Ebene haben die zuständigen Finanzministerien kürzlich eine europaweite Übereinkunft unterzeichnet. In dieser verpflichten sie sich, eine geschlechterdifferenzierte Budgetanalyse bis im Jahre 2015 einzuführen.
Die erwähnte Basler Studie geht unter anderem der Frage nach, welche geschlechterspezifischen Wirkungen Sparübungen beim Personal haben. Übersetzt auf das Bundespersonal und auf die gestrigen Abbaubeschlüsse sind folgende Gefahren zu erwähnen: Wenn Stellen abgebaut werden, wird der Druck auf das Personal grösser, beispielsweise was die Gestaltung der Arbeitszeit oder auch was die Teilzeitbeschäftigung betrifft. In aller Regel sind Frauen gegenüber diesem Druck verletzlicher. So rauben ihnen beispielsweise ihre Betreuungsaufgaben eher jenen zeitlichen Spielraum, den es braucht, um die Stelle zu behaupten.
Ein weiteres Beispiel: Die Entwicklungspolitik, bei der wir ebenfalls gekürzt haben, setzt richtigerweise immer mehr auf die Frauen. In diesem Sinne sind auch die Millenniumsziele formuliert. Sparübungen bei der Entwicklungspolitik haben deshalb erst recht handfeste geschlechterspezifische Folgen.
Zu guter Letzt: Wenn gespart wird, fehlt das Geld für die Frauenförderung erst recht. Frauenförderung lohnt sich zwar mittel- und langfristig auch wirtschaftlich; das hat uns kürzlich ausgerechnet das WEF vor Augen geführt. Aber kurzfristig ist Frauenförderung nicht gratis.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista
La Suisse s'est engagée à différents niveaux sur le plan international sur la question de l'égalité des genres et pour la lutte contre la discrimination des femmes. Ainsi, la Convention internationale sur l'élimination de toutes les formes de discrimination à l'égard des femmes lie également la Suisse. Les Objectifs du Millénaire pour le développement, comme vient de le rappeler mon préopinant, mettent également en avant l'égalité des genres dans le cadre du développement. Il est quand même surprenant que les préoccupations qui sont les nôtres, et qui sont d'ailleurs votées à la majorité au sein de ce Parlement lorsqu'il s'agit d'accords internationaux, aient autant de peine à se concrétiser lorsqu'il s'agit de les concrétiser dans son propre ménage et de les introduire dans son propre budget.
En effet, dans le cadre de l'application de l'article 8 alinéa 3 de la Constitution, la loi sur le Parlement prévoit que chaque message doit examiner notamment quelles sont les conséquences que le projet déposé par le Conseil fédéral aura sous l'angle de l'égalité entre les hommes et les femmes. Or, il apparaît, comme cela a été dit, que cela n'a pas été fait. C'est étonnant lorsque l'on sait que notre Constitution est relativement jeune, que la modification de la loi fédérale sur le Parlement a été votée encore récemment et qu'une majorité s'est exprimée sur ce point.
Ce double langage entre les principes et la réalité ne peut être suivi. Alors, on nous dira que, dans le cadre de ce programme d'allègement budgétaire, il s'agit finalement d'un exercice de style, parce que cela n'a pas de conséquences sur la question du genre. Cela est inexact, Monsieur le conseiller fédéral. En effet, dans certains domaines qui ont été évoqués et sur lesquels il y a eu des coupes dans le budget, il y aura un impact certain - cela a été évoqué, mais j'y reviens -, notamment dans le cadre de l'aide au développement. Une des priorités de l'aide au développement au niveau international, mais également pour la Suisse, c'est d'oeuvrer pour l'égalité des genres. Les projets et les programmes financés par la Confédération touchent de manière importante cette question. Alors, venir nous dire que le fait de couper des crédits pour l'aide au développement n'aura finalement pas de conséquences sur la question de l'égalité des genres, ça ne peut pas être la réalité.
Il s'agit effectivement de regarder de manière détaillée ce qu'il en est. Je ne peux pas vous dire à ce stade quelles en seraient les conséquences, mais tout porte à croire qu'il y en a. Donc, une analyse de la situation se justifie pour que, à l'avenir, on puisse orienter les coupes de manière différente et dans le cadre d'un respect du principe constitutionnel de l'égalité des genres.
On peut aller plus loin, Monsieur le conseiller fédéral, concernant l'examen que doit faire l'administration. Aussi, dans le cadre de la recherche et de la formation, on sait qu'il y a une sous-représentation évidente des femmes. Qu'en est-il lorsqu'on coupe des crédits? Qui est favorisé? Est-ce le renforcement de la proposition actuelle? Est-ce le statu quo pour des années et des années qui sera maintenu? Il faut ici aussi effectivement prendre en considération la réalité et donc donner une réponse précise pour savoir quelles seront les conséquences du programme d'allègement budgétaire 2004, en relation avec le programme d'allègement budgétaire 2003 et la nouvelle répartition des tâches.
BU 2005 N 601Je prendrai encore un exemple, c'est celui de la réforme de l'administration et du personnel. Nous savons tous que la situation des femmes au sein de l'administration fédérale n'est pas la même que celle des hommes: les emplois de cadres sont pour la plupart - disons même de manière écrasante - occupés par des hommes et les emplois à temps partiel sont plutôt réservés - lorsqu'ils sont admis - aux femmes. Dès lors, lorsqu'on procède à une réforme de l'administration et à des coupes dans le budget pour le personnel, cela a effectivement des conséquences aussi sur la structure et la répartition des postes. Quelles seront les conséquences dans le cadre d'une vision de l'égalité des genres? Là aussi, aucune réponse.
Dès lors, il apparaît que la proposition de la minorité Leutenegger Oberholzer est fondée, se justifie et permet aussi de voir quelles seront les conséquences que nous devons assumer dans le cadre de choix douloureux imposés par la majorité, notamment pour l'administration et pour l'aide au développement, pour ne citer que deux aspects.
Loepfe Arthur · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Gruppo popolare-democratico
Herr Lang, wir sparen nicht. Es ist manchmal sehr schwierig, den Leuten das klar zu machen, aber ich empfehle Ihnen, einfach die Jahresrechnung anzusehen und einmal die effektiven Ausgaben des Jahres 2004 mit denjenigen der Vorjahre zu vergleichen. Wenn wir diese Zahlen betrachten, sehen wir, dass wir jedes Jahr mindestens eine halbe Milliarde Franken mehr ausgeben und nicht weniger.
Frau Leutenegger Oberholzer, man kann mit dem EP 2004 nicht alle Probleme lösen, und trotzdem leistet auch das EP 2004 einen positiven Beitrag zur Chancengleichheit. Die beste Voraussetzung für die Gleichstellung der Frauen ist nämlich eine florierende Wirtschaft. Standortvorteile sind eine Voraussetzung für eine wachsende Wirtschaft. Es ist Aufgabe der Politik, also von uns, für günstige Rahmenbedingungen zu sorgen. Diese haben die Schweiz einmal reich gemacht. Wir sollten uns darauf zurückbesinnen. Das würde den Weg zum Erfolg wieder ebnen. Geordnete Staatsfinanzen sind nämlich ein wesentlicher Standortvorteil. Ein verschuldeter Staat ist nicht vertrauenswürdig. Ohne Vertrauen keine Investitionen und damit keine neuen Arbeitsplätze, aber auch weniger Aufstiegschancen für Mitarbeiter und damit auch für die Frauen. Die Zusammenhänge sind also sehr einfach. Mit dem EP 2004 arbeiten wir auf eine Gesundung unserer Staatsfinanzen hin; wir sorgen für günstige Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum und damit eben für bessere Chancen für alle, die beruflich weiterkommen möchten, die eine Arbeit suchen - und darunter sind ja auch die Frauen.
Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen.
Wenn Sie eine Untersuchung machen wollen, dann machen Sie bitte eine über die negativen Auswirkungen der Defizit- und Schuldenwirtschaft der letzten 15 Jahre in der Schweiz, eine Untersuchung über die Folgen für das Wirtschaftswachstum und die soziale Wohlfahrt, die Folgen für die Beschäftigung bzw. die Arbeitslosigkeit, die Folgen für die Chancen der Frauen und vor allem die negativen Folgen für die nächste Generation, für unsere Kinder, die all diese Schulden bezahlen müssen. Sie müssen nicht nur die Schulden bezahlen, sondern auch die Zinsen, die damit steigen. Wenn die Zinssätze wieder einmal auf ein normales Niveau kommen würden, hätten wir ja eine Verdoppelung der Zinslast. Und wenn wir so weitermachen würden wie in den letzten 15 Jahren, wäre es für unsere Kinder aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse gar nicht mehr möglich, überhaupt je wieder aus dieser schwierigen Situation herauszukommen. Die Folgen dieser Untersuchung sind eigentlich ganz klar ersichtlich, und deshalb stelle ich den entsprechenden Antrag gar nicht.
Schauen Sie einmal in Deutschland nach, Frau Leutenegger Oberholzer, wie viele Frauen dort arbeitslos sind, wie viele Frauen dort eben nicht zum Zuge kommen, weil es der Wirtschaft miserabel geht. Deutschland ist in einer äusserst schwierigen Situation. Aber seien wir nicht hochmütig, denn die Schweiz marschiert seit zehn Jahren in die gleiche Richtung. Die Folgen dieser Defizit- und Schuldenwirtschaft sind bei uns klar ersichtlich: Unsere jungen Leute haben keine Arbeit mehr bzw. finden keine Stelle mehr. Das haben zu einem schönen Teil auch Sie, meine Damen und Herren von der linken Seite, mitzuverantworten.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer klar abzulehnen.
Steiner Rudolf · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo radicale liberale
Die FDP-Fraktion stellt die Gleichstellung der Geschlechter in keiner Weise infrage. Dennoch beantragen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Warum?
Das Entlastungsprogramm 2004 betrifft wie schon das Entlastungsprogramm 2003 finanzpolitische Massnahmen und Korrekturen von Planungen; ich verweise auf die Zusammenfassung auf Seite 887 der Botschaft. Sie sehen dort, welche Entlastungen bzw. Einsparungen vorgeschlagen werden, beispielsweise im Nationalstrassenbau, im Nationalstrassenunterhalt, bei den allgemeinen Strassenbeiträgen, bei der Leistungsvereinbarung Bund/SBB und anderem. Das sind wesentliche Positionen, die unseres Erachtens mit der Frage der Gleichstellung der Geschlechter in keinem Zusammenhang stehen.
Ich mache auch auf einen Punkt aufmerksam, den bereits Herr Siegenthaler in der Kommission ausführte, als ein ähnlicher Antrag zur Diskussion stand. Herr Siegenthaler führte aus: "Ich kann mir beim EP 2004 eine aussagekräftige Analyse zu diesen Auswirkungen auf die Gleichstellung fast nicht vorstellen. Wir korrigieren im EP 2004 grossteils Planungen. Rein von der Gesetzgebung her ist es ein relativ bescheidenes Programm." Weiter führte er aus: "Wenn diese Analyse ausdrücklich gewünscht wird, dann benötigen wir dazu mindestens drei bis vier Monate Zeit, das in Zusammenarbeit mit externen Büros zu erarbeiten."
Das EP 2003 ist in Umsetzung; der Prozess ist im Gange. Wenn das EP 2004 in dieser Session bereinigt werden kann, wird dessen Umsetzung 2006 beginnen. Diese Analysen - soweit sie überhaupt beschlossen werden - werden keinen Einfluss auf den Prozess der Umsetzung der beiden Entlastungsprogramme 2003 und 2004 haben.
Ich halte nochmals fest: Das EP 2004, das sind finanzpolitische Massnahmen bzw. Notmassnahmen, um unseren Bundeshaushalt zu retten.
Ich habe also im Namen der Fraktion klar die Meinung, dass die gewünschten Analysen in diesem Zusammenhang nichts bringen können. Diese Begehren laufen am Ziel vorbei. Ich halte auch fest: Es gibt finanzpolitische Entscheidungen, die wir im Rahmen des Budgets und im Rahmen der Nachträge zu den Voranschlägen treffen. Auch hier gibt es keinen Beibericht über die geschlechterspezifischen Auswirkungen. Das sind finanzpolitische Massnahmen, das sind Korrekturen an kurz-, mittel- und langfristigen Planungen, die mit der Frage der Gleichstellung der Geschlechter in keinem direkten Zusammenhang stehen. Daher ersparen Sie uns diese zusätzlichen Ausgaben, die letztlich zur Sache der Gleichstellung nichts beitragen werden.
Meyer Thérèse · P-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo popolare-democratico
Le groupe UDC communique qu'il soutient la proposition de la majorité.
Darbellay Christophe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo popolare-democratico
Le thème "Gender" a été abordé deux fois par la commission. La proposition défendue par la minorité Leutenegger Oberholzer a été rejetée en commission par 18 voix contre 9.
Meyer Thérèse · P-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo popolare-democratico
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 70 Stimmen
Dagegen .... 90 Stimmen
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
BU 2005 N 602Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
| Gruppo | Sì | No | Ast. |
|---|---|---|---|
| Gruppo dell'Unione democratica di Centro | 41 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo socialista | 0 (0 %) | 45 (100 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo liberale-radicale | 32 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo popolare-democratico | 16 (89 %) | 0 (0 %) | 2 (11 %) |
| Gruppo dei Verdi | 0 (0 %) | 14 (100 %) | 0 (0 %) |
| Non iscritto | 2 (40 %) | 3 (60 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo PEV/UDF | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Totale | 95 (60 %) | 62 (39 %) | 2 (1 %) |
Intervento procedurale
2. Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale concernant la soumission des demandes de crédits d'engagement destinés à l'acquisition de biens-fonds ou à des constructions
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Burkhalter, Frösch, Ineichen, Randegger, Recordon, Wäfler)
Eintreten
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Burkhalter, Frösch, Ineichen, Randegger, Recordon, Wäfler)
Entrer en matière
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): La décision sur le projet 2 - ne pas entrer en matière - a déjà été prise lors du vote sur le projet relatif aux écoles polytechniques fédérales (voir projet 1 chiffre 2).
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
3. Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen
3. Arrêté fédéral concernant l'approbation de la modification de l'ordonnance fixant les taxes et indemnités relatives aux examens fédéraux des professions médicales
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
| Gruppo | Sì | No | Ast. |
|---|---|---|---|
| Gruppo dell'Unione democratica di Centro | 41 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo socialista | 38 (83 %) | 0 (0 %) | 8 (17 %) |
| Gruppo liberale-radicale | 33 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo popolare-democratico | 18 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo dei Verdi | 4 (31 %) | 8 (62 %) | 1 (8 %) |
| Non iscritto | 2 (50 %) | 2 (50 %) | 0 (0 %) |
| Gruppo PEV/UDF | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Totale | 140 (88 %) | 10 (6 %) | 9 (6 %) |