14.5473
Überprüft die Eidgenössische Steuerverwaltung kantonale Pauschalsteuerveranlagungen?
Wortlaut
Überprüft die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kantonale Pauschalsteuerveranlagungen darauf hin, ob die Grundvoraussetzungen (effektiver statt fiktiver Wohnsitz, keine Erwerbstätigkeit) erfüllt sind?
Wird überprüft, ob der Aufwand weltweit der Pauschalbesteuerten und ihrer Familie gesetzeskonform erhoben wird (Art. 14 Abs. 3 DBG)?
Fanden seit 2010 solche Überprüfungen statt? Wenn ja, wie viele in welchen Kantonen mit welchem Ergebnis?
Hat die ESTV je Korrekturen für die direkte Bundessteuer vorgenommen?