Depositato da: René Rhinow (20 mar 1990)

Commissione dell'esame preliminare: 90.231-E

Iter

  1. 24 set 1990Consiglio degli Stati: È dato seguito
  2. 3 dic 1992Consiglio degli Stati: Le délai d'élaborer un projet est prolongé.
  3. 9 mar 1994Consiglio degli Stati: Prolongatin du délai de deux ans

90.231

Regierungsreform

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung eine Reform der Regierung:

Die Ueberlastung des Bundesrates beschäftigt das Parlament seit längerer Zeit. Unsere Regierung kann die Gesamtheit ihrer Aufgaben nur unter von Jahr zu Jahr grösser werdenden Schwierigkeiten bewältigen. Institutionelle Aenderungen drängen sich auf. Ständerat Masoni hat diesen Problemkreis schon früher aufgegriffen und am 3. Oktober 1984 eine Motion zur "Gewährleistung der Regierungstätigkeit" eingereicht, mit welcher das Kollegialsystem gestärkt werden sollte und mehr Zeit für die Behandlung von Grundsatzfragen angestrebt wurde.

Neben der zunehmenden Notwendigkeit einer verstärkten Information der Oeffentlichkeit durch die Regierung hat seit einigen Jahren insbesondere die Teilnahme der Mitglieder des Bundesrates an internationalen Konferenzen und Ministertreffen stark zugenommen. Einzelnen Bundesräten sind auf internationaler Ebene Aufgaben zugeordnet, die in anderen Ländern von mehreren Ministern wahrgenommen werden. Hohe Beamte können den Bundesrat bei Ministertreffen nicht vertreten.

Diese Situation führt zu einer zusätzlichen Ueberlastung der Mitglieder des Bundesrates. Der Bundesrat hat Mühe, seine Regierungsaufgaben und die Aufsicht über die Verwaltung optimal zu erfüllen. Zudem verstärkt sich die Tendenz zur Departementalisierung unserer Regierung zulasten des Kollegialsystems.

Deshalb sind unverzüglich Reformen in die Wege zu leiten. Dabei sind unter anderem folgende Modelle in die Erwägungen einzubeziehen:

1. die Einführung von Verwaltungsdirektoren als administrative Vorsteher der Departemente und/oder

2. Staatssekretär;

3. ein wesentlich erweitertes Kollegium des Bundesrates mit einem verstärkten Präsidium;

4. eine Regierung, die von einem fünf- oder siebenköpfigen Kollegium geleitet wird und der zusätzlich rund 15 Minister angehören. Diese sind für die verschiedenen Bereiche der Regierungstätigkeit zuständig.