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Decisione

2022.DIJ.809

Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung

1 novembre 2023Tedesco1 min

Source be.ch

Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1148/2023 Datum RR-Sitzung: 1. November 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2022.DIJ.809 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwoh- nergemeinde Wangen a.A. / Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV; BSG 101.1) sowie Artikel 4h Ab- sätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11),

auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,

Dispositiv

beschliesst:

1. Dem von den Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried beantragten Zusam- menschluss zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. auf den 1. Januar 2024 wird zuge- stimmt und der Fusionsvertrag vom 17. September 2023 wird genehmigt.

2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber