2022.DIJ.809
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung
1 da november 2023German1 min
Source be.ch
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1148/2023 Datum RR-Sitzung: 1. November 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2022.DIJ.809 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwoh- nergemeinde Wangen a.A. / Genehmigung
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV; BSG 101.1) sowie Artikel 4h Ab- sätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11),
auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,
Dispositiv
beschliesst:
1. Dem von den Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried beantragten Zusam- menschluss zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. auf den 1. Januar 2024 wird zuge- stimmt und der Fusionsvertrag vom 17. September 2023 wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber