2022.DIJ.809
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung
1. November 2023Deutsch1 min
Source be.ch
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1148/2023 Datum RR-Sitzung: 1. November 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2022.DIJ.809 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwoh- nergemeinde Wangen a.A. / Genehmigung
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV; BSG 101.1) sowie Artikel 4h Ab- sätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11),
auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,
Dispositiv
beschliesst:
1. Dem von den Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried beantragten Zusam- menschluss zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. auf den 1. Januar 2024 wird zuge- stimmt und der Fusionsvertrag vom 17. September 2023 wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber