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Entscheid

2022.DIJ.809

Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung

1. November 2023Deutsch1 min

Source be.ch

Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. Genehmigung

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1148/2023 Datum RR-Sitzung: 1. November 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2022.DIJ.809 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried zur Einwoh- nergemeinde Wangen a.A. / Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV; BSG 101.1) sowie Artikel 4h Ab- sätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11),

auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,

Dispositiv

beschliesst:

1. Dem von den Einwohnergemeinden Wangen a.A. und Wangenried beantragten Zusam- menschluss zur Einwohnergemeinde Wangen a.A. auf den 1. Januar 2024 wird zuge- stimmt und der Fusionsvertrag vom 17. September 2023 wird genehmigt.

2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber