Weggenossenschaft Herrenrüti
Cooperativa · Engelberg
Registro di commercio
- CH-ID
- CH14050009375
- Forma giuridica
- Cooperativa
- Sede
- Engelberg
- Indirizzo
- Benediktinerkloster 1, 6390 Engelberg, 6390 Engelberg
- Cantone
- Obvaldo
- Stato
- Attivo
- Iscritta il
- 15 feb 1993
- Statuti
- 7 mag 1992, 13 apr 2002, 7 mar 2020
Scopo
Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Estratto ufficiale del registro di commercio · Iscrizione su Zefix
Fonte: registro di commercio svizzero (Zefix, FUSC) e ufficio cantonale del registro di commercio. · verificato il 25 set 2026
Organi e firmatari
5
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Flüelen, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Engelberg
Präsident · Einzelunterschrift · von Basel, Engelberg
Mitglied der Verwaltung · ohne Zeichnungsberechtigung · von Bürglen (UR), Altdorf (UR)
Organi precedenti (9)
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Wollerau
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Sarnen, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Altdorf
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Engelberg, Engelberg
Mitglied · Einzelunterschrift · von Engelberg, Engelberg
Präsident · Einzelunterschrift · von Zürich, Engelberg
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Attinghausen, Attinghausen
Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung · von Unterschächen, Erstfeld
Pubblicazioni FUSC
2 pubblicazioni
21 apr 2020 · Modifica · Obvaldo
- Nuove persone
- Karl Marty · Mitglied der Verwaltung · ohne Zeichnungsberechtigung
- Persone uscenti
- Mathias Schuler · Mitglied · ohne Zeichnungsberechtigung
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schuler, Mathias, von Unterschächen, in Erstfeld, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Marty, Karl, von Bürglen (UR), in Altdorf (UR), Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
1 apr 2020 · Modifica · Obvaldo
- Scopo
- Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Statutenänderung: 07.03.2020. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Haftung/Nachschusspflicht neu: [gestrichen: Jeder Genossenschafter leistet einen Eintrittsbeitrag und entrichtet jährlich einen Beitrag. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen.]. Die Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet: a. die Beschlüsse der Generalversammlung und der Verwaltung zu befolgen; b. die von der Generalversammlung beschlossenen Beiträge zu bezahlen; c. die von der Generalversammlung beschlossene Eigenarbeit zu leisten; d. mindestens für vier Jahre ein Amt in der Genossenschaft anzunehmen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Genossenschaft an die Genossenschafter erfolgen schriftlich. [gestrichen: Vorstand: 5 Mitglieder]. Nicht publikationspflichtige weitere Statutenänderungen.