Stiftung Bündner Literaturpreis

Fondazione · Chur

Registro di commercio

CH-ID
CH35070005643
Forma giuridica
Fondazione
Sede
Chur
Indirizzo
c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein, 7023 Haldenstein
Cantone
Grigioni
Stato
Attivo

Scopo

Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.

Estratto ufficiale del registro di commercio · Iscrizione su Zefix

Fonte: registro di commercio svizzero (Zefix, FUSC) e ufficio cantonale del registro di commercio. · verificato il 26 set 2026

Pubblicazioni FUSC

3 pubblicazioni

  1. 4 ago 2022 · Modifica · Grigioni

    FUSC 1005535048

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Dazzi Gross, Anna, von S-chanf und Fuldera, in Chur, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Enderlin, Gian Nino, von Chur und Maienfeld, in Zürich, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Caluori, Arno, von Domat/Ems, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Maranta, Cristina, von Poschiavo, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Pult, Marcella, von Sent, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Pubblicazione precedente del 16 giu 2022

  2. 16 giu 2022 · Modifica · Grigioni

    FUSC 1005497306

    Indirizzo
    c/o Anna Alice Dazzi Gross, Bondastrasse 44 A, Im Eulengut, 7000 Chur → c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein

    Domizil neu: c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gantenbein, Jakob, genannt Köbi, von Grabs, in Fläsch, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schmid Göldi, Rita, von Vals, in Vals, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Nussio, Arianna, von Brusio, in Andeer, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Rageth, Luzia, von Cazis, in Chur, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Valär, Rico, von Zuoz, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Pubblicazione precedente del 16 mag 2022

  3. 16 mag 2022 · Modifica · Grigioni

    FUSC 1005474491

    Scopo
    Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.

    Urkundenänderung: 04.04.2022. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.