Otto Hediger, Familienstiftung

Fondazione · Reinach (AG)

Registro di commercio

CH-ID
CH40074531017
Forma giuridica
Fondazione
Indirizzo
c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, 5734 Reinach AG
Cantone
Argovia
Stato
Attivo
Iscritta il
19 giu 2023

Scopo

Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden.

Estratto ufficiale del registro di commercio · Iscrizione su Zefix

Fonte: registro di commercio svizzero (Zefix, FUSC) e ufficio cantonale del registro di commercio. · verificato il 23 set 2026

Organi e firmatari

1

Luca Zanatta

Verwalter · Einzelunterschrift · von Rickenbach (LU), Gränichen

dal 22 giu 2023

Pubblicazioni FUSC

1 pubblicazione

  1. 22 giu 2023 · Nuova iscrizione · Argovia

    FUSC 1005775555

    Nuove persone
    Luca Zanatta · Verwalter · Einzelunterschrift

    Otto Hediger, Familienstiftung, in Reinach (AG), CHE-210.817.618, c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 29.07.1941. Zweck: Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 29.07.1941 des Otto Hediger, in Reinach (AG). Eingetragene Personen: Zanatta, Luca, von Rickenbach (LU), in Gränichen, Verwalter, mit Einzelunterschrift.