TRULLI LEBENSMITTEL AG

Società anonima · Sarnen

Registro di commercio

CH-ID
CH14030044545
Forma giuridica
Società anonima
Sede
Sarnen
Indirizzo
Grundacher 5, 6060 Sarnen, 6060 Sarnen
Cantone
Obvaldo
Capitale
CHF 100'000
Stato
Attivo
Iscritta il
28 mag 2013
Statuti
28 mag 2013, 8 apr 2021

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt den Handel und den Vertrieb sowie den Import und Export von Lebensmitteln und die Erbringung von Marketingdienstleistungen und Beratungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Sie kann Patente, Rechte und Lizenzen erwerben, verkaufen und verwerten. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

Estratto ufficiale del registro di commercio · Iscrizione su Zefix

Fonte: registro di commercio svizzero (Zefix, FUSC) e ufficio cantonale del registro di commercio. · verificato il 19 set 2026

Organi e firmatari

1

Daniele Ferretti

einziges Mitglied · Einzelunterschrift · von Locarno, Cureglia

dal 31 mag 2013

Pubblicazioni FUSC

1 pubblicazione

  1. 19 apr 2021 · Modifica · Obvaldo

    FUSC 1005152430

    Statutenänderung: 08.04.2021. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen im Publikationsorgan. Sie können durch Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Aktionäre erfolgen, falls das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Nicht publikationspflichtige weitere Statutenänderungen.