Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung, Projekt, Eggrank und Thurgerinne/ Ellikerbrücke/Flaacherbach, Ausbau/Schutz/ Sanierung, Verwirklichung, Objektkredit, Freigabe

RRB Nr. 1236/2012 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 28 nov 2012

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1236-2012/de/hochwasserschutz-und-auenlandschaft-thurmundung-projekt-eggrank-und-thurgerinne-ellikerbrucke-flaacherbach-ausbau-schutz-sanierung-verwirklichung-objektkredit-freigabe

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 2 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 1236/2012

Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung, Projekt, Eggrank und Thurgerinne/ Ellikerbrücke/Flaacherbach, Ausbau/Schutz/ Sanierung, Verwirklichung, Objektkredit, Freigabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2012

1236. Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung, Ausbau Eggrank und Thurgerinne, Schutz Ellikerbrücke und Sanierung Flaacherbach (Objektkredit)

Erwägungen

A. Für die Verwirklichung des Projekts Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung (Thurauenprojekt) gemäss RRB Nr. 370/2005 hat der Kantonsrat am 4. Dezember 2006 einen Rahmenkredit von Fr. 42 482 000, zuzüglich Fr. 10 090 000 rechtskräftig zugesicherter Beiträge des Bundes und weiterer Dritter, bewilligt (Vorlage 4300). Für die Umsetzung des Thurauenprojekts wurde dieser Rahmenkredit bereits mit insgesamt Fr. 28 127 000 belastet: – Objektkredit von Fr. 21 220 000 (brutto) für die Ausführung der 1. Etappe des Thurauenprojekts (RRB Nr. 892/2007), – Erhöhung mit Zusatzkredit von Fr. 2 270 000 (brutto) auf Fr. 23 490 000 (brutto) zur Finanzierung der vorgezogenen vollständigen Ausführung der landwirtschaftlichen Schüttungen im Flaacherfeld und zur Notstromversorgung für den Hochwasserschutz in Ellikon am Rhein (RRB Nr. 1576/2009), – Objektkredit von Fr. 2 100 000 (brutto) für den Bau der Flussaufweitung in der Wolauerhau (RRB Nr. 1771/2009), – Objektkredit von Fr. 242 000 (brutto) zur Erstellung des Informationszentrums zum Thurauenprojekt (Verfügung der Baudirektion Nr. 2429/2010), – Objektkredit von Fr. 100 000 (brutto) zur Erstellung eines Waldlehrpfades zum Thurauenprojekt (Verfügung der Baudirektion Nr. 2461/ 2010), – Objektkredit von Fr. 345 000 (brutto) für einen Landtausch im Ellikerfeld (Verfügung der Baudirektion Nr. 641/2011), – Objektkredit von Fr. 1 850 000 (brutto) für die Umsetzung des Waldnaturschutzprojekts von 2008 bis 2017 im Bereich der Thurmündung (RRB Nr. 453/2012). Der erste Teil des Thurauenprojekts ist weitgehend abgeschlossen. Das Informationszentrum ist in Betrieb und der Waldlehrpfad kann genutzt werden. Auch der Landtausch im Ellikerfeld ist vollzogen. Die Arbeiten am Waldnaturschutzprojekt verlaufen planmässig, was auch für das Thurauenprojekt insgesamt gilt. In einem nächsten Schritt werden folgende Vorhaben ausgeführt:

a) Abbruch der bestehenden Längsverbauungen im Projektgebiet der Thur: Damit erhält das Gewässer die Möglichkeit zur Seitenerosion. In diesem neugestalteten Gebiet können sich flussmorphologisch und ökologisch wertvolle Landschaftselemente und Lebensräume bilden, die sich dynamisch verändern. Diese stellen Hauptziele des Thurauenprojekts dar. b) Aufwertung des linken Ufers im Eggrank (Erstellung von Buhnen als Ergänzung zur Ufersicherung) und des untersten Abschnitts des Schüepbaches, was den Fischaufstieg von der Thur in den Schüepbach ermöglicht. Auf der Kurveninnenseite des Eggranks wird Material abgetragen, und ein Flachufer erstellt. Durch diese Massnahmen erhält die Thur eine natürlichere Flussbreite und ökologisch bedeutende Uferbereiche. Gleichzeitig bleibt der Hochwasserschutz für den Eggrank und die dahinter liegende Strassenverbindung Flaach-Andelfingen erhalten und das Landwirtschaftsgebiet «Engihäuli» wird verbessert. Das bisherige kiesige Flachufer im Eggrank kommt dadurch zwar nördlicher zu liegen, kann aber weiterhin zur Erholung genutzt werden. c) Erstellung einer Uferabflachung bei der Ellikerbrücke: Dadurch wird der Erholungswert dieses Gebiets deutlich erhöht, was den Erholungsdruck auf die ökologisch empfindlichen übrigen Auengebiete verringern wird. d) Schutz der Ellikerbrücke: Durch geeignete Massnahmen wird sichergestellt, dass die Thur auch bei ausserordentlichem Hochwasser weiterhin unter der Ellikerbrücke durchfliessen kann. Die Massnahmen erfolgen gemeinsam mit dem Tiefbauamt. Die Kosten der Massnahmen a–c belaufen sich auf rund Fr. 6 970 000. Hiervon übernimmt der Bund voraussichtlich rund 60%. Beim Brückenschutz betragen die Kosten Fr. 500 000 (Massnahme d). Die Sanierung des Flaacherbaches war als Projektbestandteil der ersten Etappe des Thurauenprojekts vorgesehen (RRB Nr. 892/2007). Die weitere Planung hat gezeigt, dass die Sanierung des Flaacherbaches am besten gleichzeitig mit der Sanierung des Drainagesystems des Meliorationswerks im Flaacherfeld erfolgt. Das aus der Bachsohle ins benachbarte Landwirtschaftsland einsickernde Wasser soll durch neue Drainageleitungen aufgenommen und über das bestehende Pumpwerk der Melioration wieder in den Bach zurück gefördert werden. Die Kosten für die notwendigen Anlagen betragen Fr. 230 000. Darin ist auch ein einmaliger Beitrag zur Abgeltung der Pumpbetriebskosten während

der nächsten 50 Jahre enthalten. Die Sanierung des Flaacherbachs wird somit im Rahmen der ersten Etappe des Thurauenprojekts nicht ausge- führt; dies wird in der Abrechnung entsprechend zu berücksichtigen sein. Der Kredit für diese Massnahme wird neu im Kredit der zweiten Etappe aufgeführt. Die Ausführung dieser und der verbleibenden noch zu beantragenden Vorhaben der zweiten Etappe wird voraussichtlich 2019 abgeschlossen sein. Bis dahin ist mit Kosten für die Projekt- und Oberbauleitung durch Dritte, für den Vertreter des Regierungsrates, für Fachleute und für weitere Querschnittsaufgaben von insgesamt Fr. 810 000 zu rechnen. Die Bauarbeiten werden mit Kommunikationsmassnahmen begleitet (Orientierungsveranstaltungen, Informationsblätter, Baustellenbesichtigungen, Beschilderungen usw.). Zudem soll die zweite Bauetappe wie auch schon die erste in einem Film festgehalten werden.

B. Der Objektkredit von Fr. 8 900 000 geht vollumfänglich zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500 des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Die Ausgaben werden wie folgt verbucht: Umsetzung der Massnahmen a–c (Fr. 6 970 000) auf das Projekt 85W-766 (Kontierung 8500.5021 0 00000, Wasserbau, Statistischer Auftrag Nr. 86527.20.001), Schutz der Ellikerbrücke, Massnahme d (Fr. 500 000), auf das Projekt 85W-736 (Kontierung 8500.5021 0 00000, Wasserbau, Statistischer Auftrag Nr. 86527.20.003), Sanierung des Flaacherbaches (Fr. 230 000) auf das Projekt 85W-737 (Kontierung 8500. 5021 0 00000, Wasserbau, Statistischer Auftrag Nr. 86527.20.003), Querschnittsaufgaben (Fr. 810 000) auf das Projekt 85W-746 (Kontierung 8500. 5021 0 00000, Wasserbau, Statistischer Auftrag Nr. 86527.20.003). Die Nutzungsdauer und die damit verbundenen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) bemessen sich wie folgt: Ausgaben AWEL Kapitalfolgekosten (jährlich) Zinsen (2,5%) Abschreibungen Nutzungsdauer Fr. Fr. Jahre Fr. Brückenschutz (85W-736) 500 000 6 300 50 10 000 Buhnen Eggrank und Engihäuli 1 190 000 14 900 80 14 900 Initialaufweitung Eggrank, Ent- 5 780 000 72 250 80 72 250 fernung Uferbefestigungen usw. Sanierung Flaacherbach 230 000 5 750 50 4 600 Querschnittaufgaben 810 000 10 125 80 10 125 Total 8 510 000 109 325 111 875 Total einschliesslich Reserven 8 900 000 (Fr. 390 000)

Betriebliche Folgekosten: Durch die beabsichtigte Umgestaltung des Thurufers ergeben sich keine betrieblichen Mehrkosten gegenüber dem heutigen Uferunterhalt, da dieser bereits heute von der Sektion Gewässerunterhalt des AWEL sichergestellt wird. Die Sanierung des Flaacherbaches führt ebenfalls zu keinen betrieblichen Folgekosten, da die Drainage von der Flurgenossenschaft unterhalten und die Kosten für den Pumpbetrieb durch einen einmaligen Beitrag an diese abgegolten werden. Die Investitionen sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, im rechtskräftigen Budget 2012 mit Fr. 450 000 eingestellt. Im Budgetentwurf 2013 sind für das Projekt Ausgaben von 1,9 Mio. Franken eingestellt (Projekt 85W-766). Weitere 2,73 Mio. Franken können 2013 vom bereits budgetierten, aber im Verzug stehenden Wasserbauprojekt Hochwasserrückhalteraum Hegmatten in Winterthur Hegi verwendet werden. Bei der nächsten Finanzplanung 2013 sollen im KEF 2014–2017 für 2014 Fr. 2 500 000, für 2015 Fr. 900 000, und für 2016 Fr. 420 000 eingestellt werden. Bei allfälligen Budgetkürzungen muss das Terminprogramm entsprechend angepasst werden.

C. Die Kreditübersicht (brutto) stellt sich wie folgt dar: Objektkredite in Franken in Franken 1. Etappe: 23 490 000 – Objektkredit (RRB Nr. 892/2007): 21 220 000 – Zusatzkredit (RRB Nr. 1576/2009): 2 270 000 Flussaufweitung in der Wolauerhau: Objektkredit (RRB Nr. 1771/2009) 2 100 000 Informationszentrum zum Thurauenprojekt: Objektkredit (Verfügung der Baudirektion Nr. 2429/2010) 242 000 Waldlehrpfad zum Thurauenprojekt: Objektkredit (Verfügung der Baudirektion Nr. 2461/2010) 100 000 Landabtausch Ellikerfeld: Objektkredit (Verfügung der Baudirektion Nr. 641/2011) 345 000 Waldnaturschutzprojekt (Objektkredit RRB Nr. 453/2012): – Anteil AWEL 885 000 – Anteil ALN: ausserhalb Thurauenprojekt: 965 000 Landerwerb im Auenschutzperimeter: (Objektkredit RRB Nr. 1235/2012) 1 100 000 Ausbau Eggrank und Thurgerinne, Flaacherbach, Querschnittaufgaben, einschliesslich Fr. 390 000 für Reserve (Objektkredit mit diesem RRB) 8 900 000 Total Objektkredite und Ausgaben 37 162 000 (bewilligte und beantragte) Rahmenkredit (Vorlage 4300) 53 572 000 Restlicher Rahmenkredit 16 410 000

D. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat für den Objektkredit von Fr. 21 220 000 (brutto, RRB Nr. 892/2007), für den Zusatzkredit von Fr. 2 270 000 (brutto, RRB Nr. 1576/2009) und für den Objektkredit von Fr. 2 100 000 (brutto, RRB Nr. 1771/2009) eine Subvention von 60% der tatsächlichen beitragsberechtigten Kosten gestützt auf Art. 18d des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) rechtskräftig zugesichert. Es ist eine Bundessubvention mit einem Satz zwischen 35% und 80% der tatsächlichen beitragsberechtigten Investitionen zu erwarten. Aufgrund der bisherigen Entscheide des Bundes wird für die subventionsberechtigten Bauvorhaben (Massnahmen a–c) mit einem Beitragssatz von 60% gerechnet (Einnahmen auf dem Konto 6300 0 00000, 85W-766, Statistischer Auftrag 86527.20.001 der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL). Den tatsächlichen Satz wird der Bund nach Eingang eines Subventionsantrages festgelegen und verfügen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ausbau Eggrank und Thurgerinne, die Schutzmassnahmen an der Ellikerbrücke und die Sanierung des Flaacherbachs sowie für die Querschnittaufgaben wird aus dem Rahmenkredit für die Verwirklichung des Projekts Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung gemäss Kantonsratsbeschluss vom 4. Dezember 2006 ein Objektkredit von Fr. 8 900 000 (brutto) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, freigegeben.

II. Dieser Objektkredit wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindex gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand Dezember 2008)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sulla protezione della natura e del paesaggio, Art. 18d — letto nella versione del 1 gennaio 2012; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 ottobre 2013, 1 settembre 2014, 12 ottobre 2014, 1 gennaio 2017, 1 aprile 2020, 1 gennaio 2022 e 1 agosto 2025.

Citato in