RRB Nr. 131/2016
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Personenschutzsystem und Personensuchanlage, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Februar 2016
131. Justizvollzugsanstalt Pöschwies (Ersatz Personenschutzsystem und Personensuchanlage)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf ist mit gesamthaft 400 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene Institution der Schweiz für den Straf- und Massnahmenvollzug. Ebenfalls auf dem Anstaltsgelände, jedoch ausserhalb der Umfassungsmauern, befindet sich der Zweigbetrieb Haus Lägern, eine offene Institution mit 26 Plätzen. Die heutige Justizvollzugsanstalt Pöschwies wurde 1995 eröffnet und ersetzte die alte Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahr 1901. In der Justizvollzugsanstalt Pöschwies werden Freiheitsstrafen und Massnahmen vollzogen. 2014 betrug die durchschnittliche Auslastung 97,4%. Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies verfügt über eine Vielzahl von Sicherheitssystemen, darunter ein Personenschutzsystem und eine Personensuchanlage, deren störungsfreies Funktionieren zur Aufrechterhaltung des Betriebs und der Personensicherheit unabdingbar ist. Personenschutzsystem und Personensuchanlage dienen dem Schutz der Mitarbeitenden und erlauben im Bedarfsfall die sofortige Alarmierung der Zentrale und die Intervention durch das aufgebotene Sicherheitspersonal. Das bestehende Personenschutzsystem und die Personensuchanlage sind seit 1995 in Betrieb. Massgebliche Erneuerungen wurden seither keine vorgenommen, und der Lieferant kann Ersatzteile nicht mehr garantieren (Wartungsstopp). Ein umfassender Ersatz des Personenschutzsystems und der Personensuchanlage ist deshalb angezeigt. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung als Teil des Projektantrags zu den Ersatzinvestitionen technische Sicherheit der Strafanstalt Pöschwies mit RRB Nr. 1247/2010 für die Phase Projektierung freigegeben.
B. Bedarf Die Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sollen zukünftig mit einem Gerät zur Alarmierung ausgestattet werden, das eine präzise Lokalisation der Alarm auslösenden Person auch im Gebäudeinnern ermöglicht. Dazu wurden im Rahmen des Vorprojektes die gesamte Anlage ausgemessen und die Anzahl der notwendigen Antennen bestimmt.
Das Personenschutzsystem (PSS) und die Personensuchanlage (PSA) werden neu in einer einzigen PSS-PSA-Anlage zusammengefasst und eine digitale, drahtlose Telekommunikationslösung mit integriertem Personenschutz (IP DECT) installiert. Durch den Zusammenschluss von Alarmierung und Telefonie werden in Zukunft nur noch das neue IP-DECT- Telefon sowie der redundant geführte Funk auf Person getragen werden müssen. Mit den geplanten Ersatzinvestitionen kann die technisch unterstützte Personensicherheit für die nächsten Jahre gesichert werden. Ersatzteillieferung und Wartung der neuen PSS-PSA-Anlage sind durch die Systemgarantie für 15 Jahre gewährleistet.
C. Vorhaben und Verlauf Die Mitarbeitenden werden mit einem drahtlosen Telefon ausgerüstet. Dieses kann sowohl für den Personenschutz als auch für Telefongespräche genutzt werden. Ein Alarm wird aktiv (Alarmknopf; Reissleine) oder passiv (Lage-/Bewegungssensoren) ausgelöst. Er kann zonengenau lokalisiert werden, wodurch eine schnelle, gezielte und mehrheitlich raumgenaue Intervention ermöglicht wird. Für die Detektion der ausgelösten Personenschutzalarme werden das gesamte Areal und die Gebäude in 550 Zonen aufgeschlüsselt. Dafür sind 500 Lokalisierungssender, 255 Antennen und 28 Richtstrahlantennen erforderlich. Die Installation erfolgt in bestehende Gebäudeteile und muss den Sicherheitsanforderungen genügen. Die neue IP-DECT-Anlage wird an die bestehende Telefonzentrale angeschlossen. Zudem wird die Anlage zur Übermittlung von Stör- und Alarmmeldungen mit dem bestehenden Gebäudeleitsystem verknüpft. Sämtliche vorhandenen Zentralen, Bedienelemente und Steuereinheiten müssen bei laufendem Betrieb ersetzt werden. Nach Bewilligung der Ausgabe soll mit den Arbeiten unverzüglich begonnen werden. Es ist geplant, den Ersatz der PSS-PSA-Anlage bis Ende 2016 abzuschliessen.
D. Kosten Die Kosten für den Ersatz des Personenschutzsystems und der Personensuchanlage in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies umfassen gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamtes vom 14. Oktober 2015 Fr. 4 442 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan Arbeitsgattung Kosten (BKP) in Franken 2 Gebäude 3 529 000 5 Baunebenkosten 463 700 6 Reserven 449 300 Total 4 442 000
Hierfür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe (Erneuerungsunterhalt) von Fr. 4 442 000 zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 477 515. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen je Bauteilgruppe zusammensetzen, und den jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Installationen 4 442 000 100,0 10 444 200 33 315 477 515 Total 4 442 000 100,0 444 200 33 315 477 515 Für den Unterhalt der Anlage soll nach Abschluss der Bauarbeiten ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäss und abhängig von den offerierten Angeboten und Modellen werden die jährlichen Ausgaben für den Wartungsvertrag auf unter Fr. 50 000 zu stehen kommen. Zusätzliche personelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Als Mittel für den Ersatz des Personenschutzsystems und der Personensuchanlage in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, im Budget 2015 Fr. 750 000 und im Budget 2016 Fr. 1 500 000 eingestellt. Zum Zeitpunkt der amtsinternen Festlegung der Finanzplanung waren Umfang und Zeitplan der Arbeiten noch nicht hinreichend bekannt. Aufgrund des ausgewiesenen Bedarfs und zur Aufrechterhaltung der Personensicherheit muss das Projekt jedoch wie geplant verwirklicht werden können. Die fehlenden Mittel im Budget 2016 werden durch Kreditübertragungen aus dem Jahr 2015 und Verschiebungen von Vorhaben innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 2206 kompensiert werden können. Der Finanzierungsanteil 2017 wird im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2017– 2020 vorzusehen sein. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wurde für das Vorhaben beim Bundesamt für Justiz zudem ein Gesuch um Bundesbeiträge eingereicht. Es wird ein Beitrag von 35% der anerkannten Baukosten erwartet.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz des Personenschutzsystems und der Personensuchanlage in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 442 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2015)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi