RRB Nr. 1530/2010
E-Government: Vereinbarung für den Betrieb des Schweizer Portals www.ch.ch für die Jahre 2011-2014, Unterzeichnung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2010
1530. E-Government: Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals www.ch.ch für die Jahre 2011–2014 (Unterzeichnung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Bundeskanzlei hat im Sommer 2009 eine Anhörung zur formell angepassten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Schweizer Portal www.ch.ch durchgeführt. Die Vereinbarung regelt den Betrieb und die Finanzierung des Portals zwischen Bund und Kantonen für 2011–2014. Der Regierungsrat hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die Vereinbarung für den Betrieb des Schweizer Portals www.ch.ch für die Jahre 2011–2014 zu unterzeichnen (RRB Nr. 1577/2009), verbunden mit drei Anregungen zu Änderungen. Die Anhörung bei den Kantonen hat gezeigt, dass 25 Kantone mit der Weiterführung der Vereinbarung einverstanden sind. Neun Kantone haben Änderungsanträge zur Vereinbarung eingereicht, die fast alle berücksichtigt wurden. Ein Kanton hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Bundeskanzlei hat den Kantonen im September 2010 die bereinigte Vereinbarung für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch zur Unterschrift vorgelegt.
B. Beurteilung Die nun vorliegende Vereinbarung wird gemäss Art. 1 als Sondervereinbarung im Sinn von Art. 17 der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz bezeichnet. Damit wird entsprechend einer Anregung des Kantons Zürich der Bezug des Portals zur E-Government-Strategie Schweiz verstärkt. Bund und Kantone können zur Weiterentwicklung von www.ch.ch weitere Sondervereinbarungen abschliessen, die Art. 17 der Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz entsprechen. Die Vereinbarung berücksichtigt im Übrigen die in der Vernehmlassung vorgebrachten Anliegen des Kantons Zürich. Mit der weiteren Beteiligung am Portal www.ch.ch nimmt der Kanton einen Teil seines Informationsauftrags wahr. Einer Unterzeichnung der Vereinbarung steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung Für 2011–2014 veranschlagt die Bundeskanzlei jährliche Betriebskosten von Fr. 1 200 000. Die Kosten dürfen gemäss Art. 13 Abs. 2 der Vereinbarung diesen Betrag während der Vereinbarungsdauer nicht übersteigen. Der Bund übernimmt die Hälfte, die Kantone finanzieren die andere Hälfte. Aufgrund des Verteilschlüssels nach der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner beträgt der jährliche Beitrag des Kantons Zürich höchstens Fr. 103 860 bzw. für die gesamte Vertragsdauer von vier Jahren Fr. 415 440 (Art. 13 Abs. 3 und Anhang). Dafür ist eine entsprechende Ausgabe zu bewilligen. Die jährlichen Beiträge sind im KEF 2011–2014 vom 15. September 2010 in den Planjahren 2011–2014 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals www.ch.ch für die Jahre 2011–2014 wird zugestimmt. Der Staatsschreiber wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
II. Für den vom Kanton Zürich zu leistenden Anteil an den Betriebskosten des Schweizer Portals www.ch.ch für die Jahre 2011–2014 wird eine Ausgabe von insgesamt höchstens Fr. 415 440 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, bewilligt.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli