RRB Nr. 214/2017
Strassen, Oetwil a. d. L., 295 Limmattalstrasse, Erstellung Radweg, Belagserneuerung, Ausbau Fahrbahnbreite, zusätzliche neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017
214. Strassen (Oetwil a. d. L., 295 Limmattalstrasse, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 480/2014 wurde das Projekt für die Erstellung des neuen Radwegs sowie für die Belagserneuerung und für den Ausbau der Fahrbahnbreiten der 295 Limmattalstrasse in der Gemeinde Oetwil a. d. L., festgesetzt. Dazu wurden eine neue Ausgabe von Fr. 1 880 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 920 000, insgesamt Fr. 2 800 000, bewilligt. Bei der Ausführung sind nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen ersichtlich geworden, die gegenüber der bewilligten neuen Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 617 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: 1. Stützkonstruktion – Die geplanten Stützkonstruktionen für den neuen Radweg müssen nach der Submission an erweiterte Anforderungen angepasst werden; – anstelle von einfachen Blocksteinmauern müssen betonierte Stützmauern mit Konsolkopf und Natursteinverkleidung erstellt werden; – durch diese Anpassung kann eine Absturzsicherung, die einem Anprall durch ein landwirtschaftliches Fahrzeug standhält, verwirklicht werden; – die zur Stützmauer gehörende geplante Entwässerung ist anzupassen; – zusätzliche Randabschlüsse zwischen Fahrbahn und Stützmauer sind zu versetzen. 2. Bauunterbruch – Durch den Abbau und Wiederaufbau der Baustelleneinrichtung infolge des durch ein laufendes Enteignungsverfahren erzwungenen Bauunterbruchs sind erhebliche Mehraufwendungen entstanden; – ebenso durch das längere Vorhalten der Schutzeinrichtungen als direkte Folge des erwähnten Bauunterbruchs. 3. Kompensation Fruchtfolgefläche (FFF) – In der Zwischenzeit konnte in unmittelbarer Nähe eine Ersatzfläche gefunden werden. Damit können die beeinträchtigten FFF mittels eines Bodenprojekts kompensiert werden (anstelle eines Einkaufs in ein Drittprojekt).
B. Zusätzliche Ausgaben Die Kosten der einzelnen Massnahmen gliedern sich neu wie folgt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 35 000 Bauarbeiten 2 812 000 Nebenarbeiten 225 000 Technische Arbeiten 345 000 Total 3 417 000 Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der Ausgaben wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgabe Ausgaben stehende (in Franken) Ausgabensumme Erwerb von Grund und Rechten 35 000 35 000 Bauarbeiten 2 195 000 617 000 2 812 000 Nebenarbeiten 225 000 225 000 Technische Arbeiten 345 000 345 000 Total 2 800 000 617 000 3 417 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen neu die folgenden Kosten: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgabe Ausgaben stehende (in Franken) Ausgabensumme Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 920 000 920 000 Fahrradanlagen 1 880 000 617 000 2 497 000 Total 2 800 000 617 000 3 417 000 Für die Mehrkosten von Fr. 617 000 ist eine zusätzliche neue Ausgabe für Fahrradanlagen zulasten der Investitionsrechnung, Konto Nr. 8400. 50130 00000, Fahrradanlagen, Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Betrag von Fr. 617 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Neue Ausgaben in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 617 000 Fahrradanlagen Total 617 000
Die zusätzliche Ausgabe verursacht zusätzliche jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 19 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Fahrradanlagen 100% 617 000 4 500 2,5% 15 000 Total 100% 617 000 19 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80399, Gemeinde Oetwil a. d. L., 295 Limmattalstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2017 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erstellung des neuen Radwegs sowie für die Belagserneuerung und für den Ausbau der Fahrbahnbreiten der 295 Limmattalstrasse in der Gemeinde Oetwil a. d. L. wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 480/2014 von Fr. 1 880 000 betreffend die neue Ausgabe eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 617 000 zulasten der Investitionsrechnung, der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt Fr. 2 497 000 für die neue Ausgabe, Fr. 3 417 000 für die Ausgaben insgesamt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 20. Februar 2014)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi