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Asyl-Organisation Zürich, "Deutsch intensiv", Beitrag aus der jährlichen Integrationspauschale

RRB Nr. 25/2014 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 7 gen 2014

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-25-2014/de/asyl-organisation-zurich-deutsch-intensiv-beitrag-aus-der-jahrlichen-integrationspauschale

Consultato il 6 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 1 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 25/2014

Asyl-Organisation Zürich, "Deutsch intensiv", Beitrag aus der jährlichen Integrationspauschale

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Januar 2014

25. Asyl-Organisation Zürich «Deutsch intensiv»

Erwägungen

(Beitrag aus der jährlichen Integrationspauschale)

Ausgangslage Das Bundesamt für Migration (BfM) gewährt den Kantonen finanzielle Beiträge zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Die Kantone erhalten quartalsweise pro anerkannten Flüchtling und pro vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrationspauschale von Fr. 6000 (Art. 18 Verordnung vom 24. Oktober 2013 über die Integration, VIntA; SR 142.205). Die Beiträge sind zweckgebunden und dienen namentlich der Förderung der beruflichen Integration und dem Erwerb der Landessprache. Die Verwendung der Integrationspauschale ist ein Teil des Integrationsprogramms des Kantons Zürich (KIP), das der Regierungsrat mit Beschluss vom 12. Juni 2013 zur Kenntnis nahm (vgl. zum detaillierten Inhalt des KIP RRB Nrn. 1364/2012 und 682/2013). Das KIP ist Bestandteil der Programmvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem Bund vom 4. Oktober 2013 und damit verbindlich festgelegt. Zuständig für die Verwendung der Integrationspauschale ist ab 1. Januar 2014 die Fachstelle für Integrationsfragen (FI, vgl. RRB Nr. 631/2013). Die Kenntnis einer Landessprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge sollen über die für die Verständigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache verfügen.

«Deutsch intensiv» Die Kurse der Asylorganisation Zürich (AOZ) sind auf die Bedürfnisse Erwachsener abgestimmt. Die Zielgruppe setzt sich vornehmlich aus anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zusammen, die nicht in den Arbeitsprozess integriert sind oder deren Arbeitsintegration bisher scheiterte. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kursteilnahme erfüllt sein: Bereitschaft, den Kurs regelmässig zu besuchen und in der Gruppe mitzuarbeiten, sich einzubringen und anderen Teilnehmenden mit Respekt und Toleranz zu begegnen, sowie Bereitschaft zu Selbstlernaktivitäten ausserhalb der Kurszeit.

Die Kurse richten sich gemäss dem Referenzrahmen des europäischen Sprachenportfolios auf die Niveaus A1 bis B1 aus. Um den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen, setzen sich die Teilnehmenden im Kurs auch mit ihrer persönlichen Situation sowie mit der Kultur und den Gegebenheiten in der Schweiz auseinander. Die Beurteilung der Lernfortschritte und Kompetenzen der Teilnehmenden orientiert sich an deklarierten Zielen und ist ein integrativer Bestandteil des Unterrichts. Es finden Lernzielkontrollen nach Abschluss eines Themenbereiches statt. Teilnehmende mit einer Mindestpräsenzzeit von 80% erhalten ein Zertifikat. Beurteilung Die AOZ ist eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt, die Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, und Integrationsbereich erbringt. Zwischen den Behörden des Kantons Zürich und der AOZ besteht seit 1992 eine bewährte Zusammenarbeit im Flüchtlings- und Migrationsbereich. Die Kenntnis der deutschen Sprache ist in der deutschsprachigen Schweiz eine unabdingbare Voraussetzung zur Erlangung der weiteren Fähigkeiten, die insbesondere die berufliche Integration ermöglichen. Sprachkurse müssen auf die Situation und die Fähigkeiten der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen zugeschnitten sein. Die auf solche Personen ausgerichteten Kurse der AOZ decken hier eine entscheidende Phase auf dem Weg zu einer erfolgreichen Integration ab. Bei voller Auslastung belaufen sich die Kosten pro Platz und Jahr auf rund Fr. 5800. Die Gesamtkosten betragen Fr. 3 357 472 (jährlich Fr. 1 678 736). Damit kann die Durchführung des Programms von Januar 2014 bis Dezember 2015 gewährleistet werden. Neben dem spezifischen Kursangebot ist auch eine konstante und aktuelle Information über die erforderlichen und zur Verfügung stehenden Kapazitäten an Programmplätzen notwendig. Die AOZ ist daher angehalten, mit der Zuweisungsstelle die dazu nötigen Informationen auszutauschen.

Finanzierung Mittelherkunft Gemäss Programmvereinbarung vom 4. Oktober 2013 und dem Grundlagenpapier vom 23. November 2011 leistet der Bund dem Kanton Zürich eine Integrationspauschale von insgesamt Fr. 27 766 520. Die Pauschale wird in jährlichen Tranchen von Fr. 6 941 630 entrichtet. Die Programmvereinbarung gilt als erfüllt, wenn unter anderem die Integrationspauschalen zweckentsprechend ausbezahlt sind. Gebundene Ausgaben Die Beiträge sind zeitlich begrenzt und zweckgebunden. Die mit der Integrationspauschale finanzierten Leistungen dienen der Erfüllung einer staatlichen Aufgabe: der Integrationsförderung, namentlich dem Erwerb einer Landessprache. In der Programmvereinbarung werden – zugeteilt nach vorgegebenen Förderbereichen – Leistungsziele und Indikatoren definiert, anhand derer der Kanton dem Bund jährlich über die Zielerreichung und die eingesetzten Mittel berichten muss. So ist zum Beispiel das Sprachkursangebot zu optimieren, wobei die FI während der gesamten Programmdauer sicherzustellen hat, dass das Deutschkursangebot bedarfsgerecht ausgebaut wird (Pfeiler 2 Bildung und Arbeit, Förderbereich Sprache). Die mit der AOZ vereinbarten Leistungen sind zeitlich befristet und stellen die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Erreichung der sowohl im Bundesrecht als auch in der Programmvereinbarung und im KIP zwingend vorgeschriebenen Zwecke zur Verfügung. Es handelt sich dementsprechend um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung.

Budget und Planung Der Beitrag ist im Budget 2014 und im KEF 2014–2017, Planjahr 2015, in der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms durch die Fachstelle für Integrationsfragen. Die Angebote zu den Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen werden für die Jahre ab 2016 neu ausgeschrieben.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Leistungsvereinbarung vom 29. November 2013 zwischen dem Kanton Zürich und der AOZ zur Verwendung der jährlichen Integrationspauschale wird genehmigt.

II. Zur Umsetzung der Leistungsvereinbarung mit der AOZ vom 29. November 2013 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 357 472 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, bewilligt.

III. Mitteilung an die AOZ, Thomas Kunz, Zypressenstrasse 60, 8040 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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