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Strassenabwasserbehandlungsanlagen 3 und 4, Egg, K52 Forchstrasse, Projektfestsetzung, Behandlung Einsprache, zusätzliche gebundene Ausgabe

RRB Nr. 877/2012 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 29 ago 2012

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-877-2012/de/strassenabwasserbehandlungsanlagen-3-und-4-egg-k52-forchstrasse-projektfestsetzung-behandlung-einsprache-zusatzliche-gebundene-ausgabe

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 1 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 877/2012

Strassenabwasserbehandlungsanlagen 3 und 4, Egg, K52 Forchstrasse, Projektfestsetzung, Behandlung Einsprache, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2012

877. K52 Forchstrasse (Egg, Strassenabwasserbehandlungsanlagen 3 und 4)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Forchstrasse als kantonale Hochleistungsstrasse zwischen Zumikon und dem Kreisel Betzholz ist seit über 30 Jahren in Betrieb und wurde in den letzten Jahren im Abschnitt Zumikon bis Egg mit umfassenden Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn sowie dem Einbau einer durchgehenden Mitteltrennung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit den heutigen Bedürfnissen angepasst. Zusammen mit der Instandsetzung der Fahrbahn musste auch die Entwässerung der Forchstrasse in die nahe liegenden Vorfluter einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft wurde bereits 2004 ein Gesamtkonzept Strassenentwässerung Zumikon bis Betzholz mit insgesamt neun Strassenabwasserbehandlungsanlagen (SABA) erarbeitet. Das Konzept sieht vor, das anfallende Strassenabwasser gemäss den heute massgebenden gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen in entsprechend ausgestalteten SABA zu reinigen und so den Rückhalt der ungelösten Schadstoffe sicherzustellen. Neben der Gestaltung und Eingliederung in die Landschaft sind die Projekte so zu erstellen, dass der Aufwand für die durchzuführenden Unterhaltsarbeiten möglichst klein gehalten werden kann. SABA sind standortgebunden und befinden sich ausserhalb der Fahrbahn. Sie müssen daher auf Privatgrundstücken erstellt werden. Die entsprechenden Landerwerbsverhandlungen gestalteten sich schwierig, weshalb eine gleichzeitige Sanierung der Entwässerung mit den Instandsetzungsmassnahmen an der Forchstrasse nicht in allen Abschnitten möglich war. Einzig im Abschnitt Egg bis Oetwil a. S. konnten im Zusammenhang mit der Instandsetzung der Fahrbahn ein Teil des Gesamtkonzepts Entwässerung umgesetzt und die SABA 5 und 6 erstellt werden. Die noch fehlenden SABA 7, 8 und 9 im Abschnitt Oetwil a. S. bis Betzholz werden zusammen mit der Instandsetzung der Fahrbahn zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Im Abschnitt Zumikon bis Egg sind insgesamt vier Anlagen (SABA 1 bis 4) geplant.

Für die SABA 1 und 2 konnten durch einen Landabtausch mit kantonseigenem Land sowie einem Zukauf bereits im Herbst 2010 die benötigten Grundstücke erworben werden. Für die SABA 3 und 4 können im Rahmen eines laufenden Landumlegungsverfahrens in der Gemeinde Egg die benötigten Flächen durch Zukauf sichergestellt werden. Wegen der Verzögerungen beim Landerwerb der SABA 3 und 4 wurden die Anlagen 1 und 2 mit RRB Nr. 1100/2011 festgesetzt und Ausgaben von insgesamt Fr. 2 520 000 bewilligt. Die Anlagen 1 und 2 sind zurzeit im Bau. Inzwischen konnte die Landumlegungsgenossenschaft Egg den Besitzantritt der für die SABA 3 und 4 notwendigen Flächen verfügen. Die beiden Anlagen können somit wie damals abgeschätzt ein Jahr später erstellt werden. Durch den Bau der SABA 1 bis 4 werden insgesamt etwa 6600 m2 Fruchtfolgeflächen (FFF) beeinträchtigt, die mit einem Kompensationsprojekt ersetzt werden müssen. Dieses wurde bereits mit RRB Nr. 1100/2011 festgesetzt und die entsprechende Ausgabe bewilligt. Da die neuen Anlagen gemäss den neuesten Erkenntnissen im SABA-Bau mit einem Sandfilter erstellt werden, muss mit einem Monitoring überprüft werden, ob die Ziele eingehalten werden können und wo allenfalls justiert werden muss. Die dadurch anfallenden Kosten sind Bestandteil dieser Projektfestsetzung. Der Gemeinderat Egg hat mit Beschluss vom 20. Februar 2012 dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) zugestimmt. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 StrG erfolgte für die SABA 3 und 4 vom 13. Januar bis zum 12. Februar 2012. Innerhalb der Auflagefrist wurde mit Eingabe vom 8. Februar 2012 eine Einsprache des Natur- und Heimatschutzvereins Egg eingereicht. Diese verlangt, dass beim Bau der SABA 3 und 4 im Sinne des Naturschutzes eine sinnvolle Lebensraumgestaltung für Kleinlebewesen eingeplant wird. Obwohl dem Einsprecher als rein lokalem Verein keine Legitimation zur Verbandsbeschwerde gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. b des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) zukommt und er auch keine Vollmacht im Sinne von Art. 12 Abs. 5 NHG vorgelegt hat, kann dem Antrag materiell sinngemäss entsprochen werden, da eine entsprechende Gestaltung der Umgebung der SABA bereits im Projekt vorgesehen ist. Im Rahmen der weiteren Projektierung können die einzelnen Massnahmen konkretisiert werden. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten für diese umfassenden Gewässerschutzmassnahmen sind gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgaben und betragen gemäss Kostenzusammenstellung (Preisbasis April 2008) Fr. 3 070 000 einschliesslich MWSt. Die Kosten der einzelnen Massnahmen gliedern sich wie folgt auf: (in Franken) SABA 3 SABA 4 Monitoring Total SABA 1–4 Landerwerb 26 000 14 000 0 40 000 Bauarbeiten 1 100 000 1 250 000 180 000 2 530 000 Technische Arbeiten 194 000 226 000 80 000 500 000 Total 1 320 000 1 490 000 260 000 3 070 000 Mit RRB Nr. 1100/2011 wurden bereits gebundene Ausgaben von insgesamt Fr. 2 520 000 bewilligt. Mit der nun zusätzlich zu bewilligenden gebundenen Ausgabe von Fr. 3 070 000 beträgt die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme Fr 5 590 000. (in Franken) Bewilligte Ausgaben- Zur Verfügung Ausgabe erhöhung stehende Ausgabensumme Landerwerb 59 000 40 000 99 000 Bauarbeiten 1 950 000 2 530 000 4 480 000 Technische Arbeiten 511 000 500 000 1 011 000 Total 2 520 000 3 070 000 5 590 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 070 000 zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung gehen Fr. 3 070 000 zulasten des Kontos 8400. 50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen (Objekt 84S-80341). Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 123 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (2,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 100% 3 070 000 38 000 2,5% 77 000 Zwischentotal 38 000 77 000 Total 100% 3 070 000 115 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80341, Gemeinde Egg, K52 Forchstrasse, SABA, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2012 mit Fr. 400 000 enthalten und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 2 200 000 eingestellt. Die restlichen Ausgaben sind im KEF eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Strassenabwasserbehandlungsanlagen 3 und 4 an der K52, Forchstrasse, Gemeinde Egg, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Auf die Einsprache des Natur- und Heimatschutzvereins Egg wird nicht eingetreten. Sie wird aber im Sinne der Erwägungen berücksichtigt.

III. Für die Bauausführung wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1100/2011 von insgesamt Fr. 2 520 000 eine zusätzliche gebundene Ausgaben von Fr. 3 070 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 5 590 000.

IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand April 2008)

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Gemeinderat Egg, Forchstrasse 145, 8132 Egg (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projektexemplars [ES]), den Natur- und Heimatschutzverein Egg, George Angehrn, Präsident, Seewiesen 23, 8132 Egg (E), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sulla protezione della natura e del paesaggio, Art. 12 — letto nella versione del 1 gennaio 2012; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 ottobre 2013, 1 settembre 2014, 12 ottobre 2014, 1 gennaio 2017, 1 aprile 2020, 1 gennaio 2022 e 1 agosto 2025.

Citato in