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Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes

10462 · Amtliches Bulletin

Del 23 mar 2006

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/10462/de/einfuhrung-des-offentlichkeitsgesetzes

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Introduzione della legge sulla trasparenza (05.3789)

05.3789

Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Interpellant beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Ich bin teilweise befriedigt.

Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung am 17. Dezember 2004 verabschiedet. In der Antwort des Bundesrates wird erklärt, das Gesetz werde "demnächst" in Kraft gesetzt werden, ohne dass eine nähere Angabe gemacht wird. Können Sie uns, Herr Bundesrat, rund eineinviertel Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes nicht konkreter sagen, wann dieses Öffentlichkeitsgesetz in Kraft gesetzt wird? Es ist nicht etwa so, dass ich nicht warten kann, bis der Vorhang zur neuen Welt der gläsernen Verwaltung gezogen wird. Es ist aber von allgemeinem Interesse zu wissen, wann tatsächlich das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wird.

Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Justiz an die Staatskanzleien der Kantone war immerhin geplant, das Gesetz Anfang des Jahres 2006 in Kraft zu setzen. Später vertröstete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement auf den 1. April 2006 als Datum der Inkraftsetzung.

Bei der praktischen Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes wird sich dann auch zeigen, dass das Gesetz direkte und auch indirekte Auswirkungen auf die Transparenz der Bundesverwaltung hat, denn das Gesetz sieht ja vor, dass der Zugangsanspruch bereits dann erfüllt ist, wenn amtliche Dokumente im Internet oder in amtlichen Publikationen veröffentlicht sind. So wird es dann im Interesse der Behörden sein, möglichst viele Informationen von sich aus zu publizieren, und dies insbesondere auch im Internet.

Klarheit über das Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes ist insbesondere auch für die verwaltungsexternen Organisationen wichtig; dies ist eine grosse Anzahl. Ich erwähne die Post, die SBB, die SRG, die Suva usw. Diese dem Gesetz unterstellten Organisationen werden auf der Basis von Gesetz und Verordnung die Abläufe zu definieren haben, welche die praktischen Behandlungen zu den Zugangsgesuchen klar festlegen.

Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Anfangsphase, gerade bei der Einführung dieses Gesetzes, einen Lernprozess bei allen Beteiligten zur Folge haben wird, bitte ich Sie, Herr Bundesrat, im Interesse der Sache, uns bzw. der Öffentlichkeit zu sagen, wann dieses Gesetz in Kraft tritt und seine Auswirkungen zeigen wird. Wenn der Bundesrat diese Antwort heute noch nicht geben kann, ersuche ich Sie, uns die Gründe dafür noch etwas näher darzulegen, als dies in der schriftlichen Antwort auf die Interpellation geschehen ist.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich begreife den Interpellanten, dass er etwas ungeduldig in Bezug auf den Termin der Inkraftsetzung ist. Ich bedaure es auch, dass vom Bundesamt für Justiz ein Termin in die Welt gesetzt worden ist; es war eine Absicht, es war nicht falsch. Man sollte aber nicht Absichten "in die Landschaft" setzen, ohne dass man die Details abgeklärt hat. Es hat sich leider gezeigt, dass der Aufwand für die Umsetzung zum Zeitpunkt der Festlegung dieses Planungsdatums nicht vollumfänglich absehbar gewesen ist. Sie werden mir Recht geben: Wir können das ja nur in Kraft setzen, wenn wir wissen, wie wir das alles zu gestalten haben.

Ich verhehle Ihnen nicht - auch wenn es nicht erlaubt ist, aus den Ämterkonsultationen Details bekannt zu geben; aber generell kann ich Ihnen das sagen -, dass die Ämterkonsultationen und die Departementskonsultation alles andere als eine harmonische Stellungnahme sind, auch in Bezug auf den Zeitpunkt. Es ist also hier, mit Verlaub gesagt, ein kleiner Buschkrieg im Gang, der zu erledigen ist.

In Bezug auf den Datenschutz, die Rechtmässigkeit, die Personalbegehren, das Vorgehen usw. sind unglaubliche Diskussionen im Gang. Darum habe ich mich entschlossen: Bevor wir das Datum der Inkraftsetzung festlegen und ich damit in den Bundesrat gehe, bereinigen wir im Bundesrat zuerst die Hauptstreitpunkte, die hier in der Verwaltung vorliegen, und treffen die Grundsatzentscheide. Dazu gehört auch der Zeitpunkt der Inkraftsetzung als einer der Streitpunkte. Es gibt innerhalb der Verwaltung Meinungen, die vom ursprünglich vorgesehenen 1. Januar 2006 ausgehen. Darüber müssen wir nicht sprechen; über den 1. April 2006 müssen wir auch nicht mehr sprechen. Das frühestmögliche Datum ist Mitte 2006. Es gibt Pläne, die bis zum 1. Januar 2008 reichen. Es gibt immer Begründungen, warum es so sein müsse. Darum möchte ich - erlauben Sie bitte - nicht wieder ein neues Datum, das ich jetzt im Kopf habe, in die Waagschale werfen, und dann beschliesst der Bundesrat anders. Wir werden das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft setzen, aber die Hauptstreitpunkte müssen gelöst sein, und eine einwandfreie Praxis muss festgelegt werden. Ob sie sich dann bewährt, wird sich zeigen. Man kann es später wieder ändern, aber am Anfang muss es einmal gleich sein.

Die Bedenken der Datenschutzfachleute müssen wir ernst nehmen, und dann müssen wir entscheiden, ob wir sie vollumfänglich beachten wollen oder nicht. Wenn sie ins Exzessive gehen, ist es gar nicht machbar. Aber das sage ich nicht, dass es nicht gemacht wird. Darum bitte ich Sie, dieses zu sehen. Es hat viel mehr Auswirkungen, als wir meinen. Ich bringe Ihnen ein Beispiel: die Auswirkungen auf kantonale Organisationen, bei den AHV-Ausgleichskassen, bei den IV-Stellen und -Ausgleichskassen, bei den Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung. Da kann man nicht einfach sagen, vom 1. Januar an erlassen wir das jetzt alles öffentlich. Denn die sind alle auch mit einbezogen, und diesen Aufwand hat man etwas vernachlässigt.

Ein Gesetz zu machen ist nämlich relativ leicht, aber es durchzuführen, gerade in diesem Bereich, ist schwieriger. Aber, Herr Wicki, ich schrecke nicht davor zurück. Aber wir müssen es mit Sorgfalt machen, und darum dauert es leider etwas länger, ich bitte um Verständnis.