11.4046
Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zur Änderung
Antrag der Minderheit
(Häberli-Koller, Bischof, Engler)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Approuver la modification
Proposition de la minorité
(Häberli-Koller, Bischof, Engler)
Rejeter la motion
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione. La commissione chiede con 9 contro 3 voti di accogliere la mozione nella forma modificata dal Consiglio nazionale. Una minoranza chiede di respingerla.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Sie erinnern sich sicher an die Diskussion, die wir in diesem Rat am 14. März 2012 zu diesem Thema geführt haben; es ist bald ein Jahr her. Ich erinnere mich sehr gut an diese Diskussion. Viele Mitglieder dieses Rates, die am Schluss dem Vorstoss zugestimmt haben, brachten zum Ausdruck, dass sie zwar zustimmen könnten, dass sie allerdings nur die Stiefkindadoption akzeptieren würden. Das ist jetzt das, was der Nationalrat beschlossen hat. Er hat nämlich den Vorstoss abgeändert und mit einer doch sehr deutlichen Mehrheit von 113 zu 64 Stimmen die Version beschlossen, die Ihnen vorliegt. Das ist eine doch sehr grosse Änderung. Damit wird gleichgeschlechtlichen Partnern, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Adoption eines Kindes ermöglicht.
Ich glaube, wir müssen die Diskussion jetzt nicht noch einmal in extenso führen. Sie kennen das Thema; Sie erinnern sich an die Debatte, die wir damals geführt haben. Ich darf immerhin noch daran erinnern, dass bei jeder Adoption - das wird bei dieser Debatte immer wieder unter den Tisch gewischt - Artikel 268a ZGB die Voraussetzung ist, der nämlich besagt, dass eine eingehende Prüfung stattfinden muss. Namentlich werden immer die Persönlichkeit und die Gesundheit der Adoptiveltern und des Adoptivkindes, ihre gegenseitige Beziehung, die erzieherische Eignung, die wirtschaftliche Lage, die Beweggründe und die Familienverhältnisse der Adoptiveltern sowie die Entwicklung des Pflegeverhältnisses abgeklärt. Ich habe schon vor einem Jahr gesagt: Man würde sich manchmal wünschen, es würden auch in anderen Fällen, in denen Eltern Kinder bekommen, zuerst solche Abklärungen vorgenommen.
Etwas hat sich allerdings geändert - auch seit der Beratung im Nationalrat -, und zwar Folgendes: Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg hat ein Urteil gefällt - es bezog sich auf Österreich - und darin festgehalten, dass dieses Land mit der fehlenden Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Diskriminierungsverbot verstosse. Auch in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kürzlich entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare - Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben - künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren dürfen. Das Gericht erklärte Beschränkungen im deutschen Adoptionsrecht für verfassungswidrig. Das, glaube ich, wäre doch auch hier zur Kenntnis zu nehmen, damit nicht auch wir Gefahr laufen, am Schluss dann von Strassburg noch einen Wink zu bekommen.
Ich habe heute Morgen - das mache ich immer - Frühstücksfernsehen bei der ARD geschaut, und da war gerade das eine halbe Stunde lang das Thema. Da hat der Fraktionsvorsitzende der CDU - ich möchte betonen: der CDU - gesagt: Wenn es Urteile eines Verfassungsgerichtes oder jetzt eben auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg gibt - der ja für uns auch massgebend ist -, dann muss man diese akzeptieren und umsetzen, ob es einem passt oder nicht. Ich muss Ihnen sagen, diese Aussage hat mich sehr gefreut. Es geht für mich immerhin auch um das Verständnis der Rechtsstaatlichkeit, dass man Urteile der dritten Gewalt, die auch eine bestimmte Rolle zu übernehmen hat, zur Kenntnis nimmt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Wir sind mit 9 zu 3 Stimmen dem Nationalrat gefolgt. Damit wäre dann dieses Thema vom Tisch, und wir wären beim Bundesrat, der ja in Aussicht gestellt hat, dass er das Adoptionsrecht revidieren wird.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP
Meine Haltung in dieser Angelegenheit hat sich nicht geändert. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Wir haben, wie bereits mein Vorredner ausgeführt hat, schon vor einem Jahr eine ausführliche Diskussion zu dieser Motion geführt. Ich werde mich deshalb kurzfassen.
Die Unterschiede zwischen der von unserem Rat im März 2012 sehr knapp mit 21 zu 19 Stimmen verabschiedeten Fassung und derjenigen des Nationalrates sind klein. Die knappe Mehrheit des Ständerates will die Adoption komplett öffnen. Der Nationalrat will die Adoption auf die sogenannte Stiefkindadoption beschränken. Er macht aber dabei keine Unterscheidung, ob das Paar verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in homosexuellem oder heterosexuellem Konkubinat lebt. Der Nationalrat will also die Öffnung für Stiefkindverhältnisse erreichen. Bei Fremdadoptionen soll hingegen gegenüber der heutigen Rechtslage nichts geändert werden. Heute sind Adoptionen nur für verheiratete Paare vorgesehen. Für eingetragene Partnerschaften hat man im Jahr 2005 ein Verbot der Adoption wie auch des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin klar ausgesprochen. Dies war auch eines der wichtigsten Argumente bei der Volksabstimmung über das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare im Juni 2005. Viele kritische Stimmen zum Partnerschaftsgesetz konnte man letztlich für ein Ja gewinnen, indem man im Abstimmungskampf immer wieder betonte, dass die Adoption nicht zugelassen sei.
Auch ich habe damals an zahlreichen Veranstaltungen so argumentiert, und ich stehe zu meinen Aussagen und lehne eine Adoption ab. Dies wurde von den Organisationen gleichgeschlechtlicher Paare auch so mitgetragen. Ohne das klare Verbot von Adoptionen hätte dem Partnerschaftsgesetz damals eine Ablehnung gedroht. Es geht aus meiner Sicht auch um die Glaubwürdigkeit, also darum, dass gemachte Versprechungen auch einzuhalten sind. Bedenken Sie, dass es in der Regel auch immer noch einen leiblichen Vater oder eine leibliche Mutter gibt, der oder die mit der Stiefkindadoption ausgeschlossen würde.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat hat den ursprünglichen Motionstext abgelehnt, weil er aus seiner Sicht zu weit ging, indem er die völlige Freigabe aller Adoptionsformen - also die Adoption eines fremden Kindes oder eines Stiefkindes, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung der Adoptierenden - forderte. Jetzt hat der Nationalrat den Text abgeändert: Er will die Möglichkeit schaffen, dass Stiefkinder adoptiert werden können, und zwar auch von Paaren in eingetragener Partnerschaft. Das soll dazu führen, dass alle Stiefkinder gleichgestellt werden, unabhängig davon, ob sie bei einem verheirateten Paar oder bei einem Paar in eingetragener Partnerschaft leben. Das kann der Bundesrat unterstützen.
Zur Frage, ob die Stiefkindadoption auch für nichtverheiratete oder für nichteingetragene Paare vorgesehen werden kann, hat das Parlament bereits einen Entscheid gefällt: Es hat nämlich den Bundesrat beauftragt, zumindest den nichtverheirateten Paaren die Stiefkindadoption zu ermöglichen. Um Diskriminierungen zu vermeiden - Herr Ständerat Janiak hat bereits erwähnt, dass es diesbezüglich auch neuere Entscheide des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gibt -, scheint es jetzt konsequent, dieses Recht auch den nichteingetragenen Paaren zu erteilen. Es geht hier aber immer um die Stiefkindadoption.
Deshalb kann der Bundesrat dem abgeänderten Motionstext jetzt ebenfalls zustimmen.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP
Mich bewegt die Aussage von Kollege Janiak zu den beiden Urteilen zu einer kurzen Replik.
Was Kollege Janiak zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland gesagt hat, stimmt: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschränkungen im Adoptionsrecht für homosexuelle Partner für verfassungswidrig erklärt. Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren können.
Nicht ganz präzis hat Kollege Janiak hingegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Österreicher Fall erklärt. Verboten war bisher in Österreich die Stiefkindadoption. Das ist so. Gegen dieses Verbot der Stiefkindadoption hat ein gleichgeschlechtliches Paar aus Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geklagt und hat Recht bekommen, allerdings mit einer nicht ganz unwesentlichen Einschränkung: Der Europäische Gerichtshof rügte zwar das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich, aber mit einer Einschränkung. Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners oder der Partnerin, werteten die Richter zwar als diskriminierend, aber lediglich im Vergleich zu unverheirateten Paaren aus Mann und Frau. Die Strassburger Richter haben aber ausdrücklich betont, im Vergleich zu verheirateten Ehepaaren sei dies nicht diskriminierend; das einfach noch der Vollständigkeit halber.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben heute im Rahmen des ZGB ziemlich viel über die elterliche Sorge diskutiert. Ich möchte schon jetzt eine Frage stellen: Frau Bundesrätin, sehen Sie gerade hier nicht sehr grosse Probleme auf der Seite des Kindsvaters oder der Kindsmutter, wenn dann eine Adoption in ein anderes Verhältnis hinein vorgenommen würde? Wir haben heute im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge über die Bestimmung des Aufenthaltsortes gesprochen; dort sehen wir riesige Probleme. Wie wird das nun ausgestaltet? Wird das Kind einem Vater oder einer Mutter möglicherweise dann grundsätzlich aberkannt?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Erstens muss eine Adoption immer zum Wohle des Kindes erfolgen. Das ist eine Voraussetzung, und die muss auch hier erfüllt sein. Das Wohl des Kindes steht im Zentrum.
Zweitens: Wenn Sie sich, wie es hier geschehen soll, auf die Stiefkindadoption beschränken, gehen Sie ja davon aus, dass das Kind bereits mit diesem Paar zusammenlebt. Das ist eine Tatsache und den erwachsenen Menschen überlassen. Darüber können Sie nicht bestimmen - Gott sei Dank nicht! Hier geht es ausschliesslich darum, ob bei einem Kind, das z. B. schon im Haushalt eines solchen Paares lebt, die Möglichkeit gegeben wird, dass es, wenn es dabei eben mit einem Elternteil zusammenlebt, vom anderen Partner adoptiert wird. Das ist vor allem auch für die Situation vorstellbar, dass jener Elternteil stirbt und das Kind dann niemanden mehr hat.
Mit dem Adoptionsrecht ermöglichen Sie hier, dass in einer Partnerschaft, die ohnehin schon besteht, stabile Verhältnisse zum Wohle des Kindes geschaffen werden, das schon bei diesem Paar lebt. Das ist Sinn und Zweck dieser Bestimmung. Noch einmal: Das kann durchaus auch zum Wohle des Kindes so geschehen.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 26 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen
Schluss der Sitzung um 18.40 Uhr
La séance est levée à 18 h 40