14.046
Bundesgesetz über den Wald. Änderung
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Bundesgesetz über den Wald
Loi fédérale sur les forêts
Art. 21a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Nordmann, Fässler Daniel, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 21a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Nordmann, Fässler Daniel, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Diskussion gilt auch für Artikel 56 Absatz 3.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
La question qui se pose ici est celle de la sécurité au travail et plus précisément celle de savoir si on exige des employés qui travaillent dans la forêt, même de façon temporaire, d'avoir un minimum de formation pour éviter les accidents. La majorité du Conseil national avait refusé cette clause; j'appartenais déjà à la minorité qui y était favorable lors de la première discussion, tout simplement parce que le domaine de la forêt est l'un de ceux où il y a le plus d'accidents professionnels, et qu'il est donc à mon avis nécessaire d'être bien formé; c'est ce que proposait aussi le Conseil fédéral.
Le Conseil des Etats a cependant un tout petit peu assoupli cette exigence, en fixant à l'article 56 un délai transitoire de cinq ans avant de certifier que les gens ont suivi les formations nécessaires. Un délai de cinq ans pour que tout le personnel ait suivi ces cours relatifs à la sécurité, tel qu'il est demandé dans la version du Conseil des Etats, me paraît raisonnable, compte tenu de la dangerosité des travaux en forêt. Je rappelle que c'est l'un des domaines où il y a le plus grand nombre d'accidents professionnels, qu'une formation adéquate permettrait vraiment de prévenir. On peut donc accepter la solution apportée par le conseiller aux Etats Bischofberger, à savoir donner un délai de cinq ans pour mettre en oeuvre ces exigences de sécurité. Cela nous protégerait aussi de la venue de personnel pas du tout formé, qui travaillerait à des prix de dumping, il faut le dire clairement. Cela garantirait que dans nos forêts on engage des gens qui soient correctement formés à la sécurité.
Je vous prie donc de suivre la minorité de la commission.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich will es kurz machen. Ich vertrete namens der SVP-Fraktion den Mehrheitsantrag, weil wir der Auffassung sind, dass die Ausbildung, die im Holzerbereich sehr wichtig ist, genügend geregelt ist, indem insbesondere gerade die landwirtschaftlichen Lehrlinge Holzerkurse besuchen. Es kommt keinem in den Sinn, hier einfach Leute ohne Ausbildung in den Wald zu schicken. In grösseren Betrieben weiss man auch um die Gefahr, und wir meinen, dass es hier keine speziellen zusätzlichen Vorschriften braucht. Zusätzliche Vorschriften brauchen wieder eine Kontrolle, es muss jemand definieren, wie umfangreich und wie breit denn diese Ausbildung sein muss.
Ich bitte Sie, im Sinne einer schlanken Gesetzgebung, wie Sie das bereits einmal getan haben, auch hier der Kommissionsmehrheit zu folgen, im Sinne einer Verkleinerung der Regelungsdichte. Dabei möchte ich betonen, dass es klar ist, dass jeder Unfall, der im Wald passiert, ein Unfall zu viel ist. Wir werden aber mit der Ausbildungsanforderung gerade in den kleinbäuerlichen Strukturen die Leute nicht zwingend erreichen, weil das meistens die Selbstständigerwerbenden sind. Deshalb finden wir hier, diese Anforderung sei nicht zwingend.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich kann nahtlos an das Referat von Nationalrat Rösti für die SVP-Fraktion anschliessen. Auch die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Verankerung einer zusätzlichen Massnahme hinsichtlich Unfallverhütungspflicht und Kursbesuchen usw. ab. Es wäre ein Unikum, dass in einer Gesetzgebung Vorgaben zur Arbeitssicherheit in diesem Masse deklariert würden. Wir wissen auch, dass die professionellen Unternehmer, die im Wald arbeiten, die Arbeitssicherheit sehr gut wahren. Sie ist für diese sehr wichtig, und sie arbeiten in einem schwierigen Beruf daran, dass es weniger Unfälle gibt. Aber das Hauptproblem sind vor allem die Kleinunternehmer, die Gelegenheitswaldarbeiter usw., und diese wären nicht unterstellt. Also würde man eine Branche bestrafen, die eigentlich ihren Job macht, aber diejenigen, die sonst im Wald arbeiten, wären nicht unterstellt. Die Bestimmung zielt also in die falsche Richtung. Auch ich deklariere klar: Ich weiss, dass Forstarbeiten eine risikoreiche Tätigkeit hinsichtlich Unfällen sind, und ich unterstütze jede Präventionsmassnahme, aber es braucht keine gesetzliche Regelung.
Bitte lehnen Sie den Antrag der Minderheit Nordmann ab.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Eigentlich verstehe ich die Einwände hier nicht. Der Ständerat, der Bundesrat und die Kantone sind sich hier einig. Die Unfallstatistik der Suva besagt, dass die registrierten Forstbetriebe jährlich etwas über 300 Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte vermerken - 300 Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte. Das bedeutet, dass wir im Bereich der Waldarbeit dreimal mehr Unfälle haben als im Durchschnitt in allen anderen Suva-versicherten Betrieben. Das sollte Ihnen schon zu denken geben! Gerade deshalb, wegen dieser sehr gefährlichen Arbeit der Forstarbeiter, finanziert der Bund - das ist auch eine Ausnahme - seit Jahren im Rahmen der höheren Berufsbildung Aus- und Weiterbildungskurse. Der Bund finanziert diese Kurse mit, wegen dieser gefährlichen Situation und weil diese Unfälle seit Jahrzehnten entsprechende Kosten verursachen.
Ich verstehe Ihre Einwände vor allem nicht, weil gerade die Fachleute - das sind für mich der Verband Forstunternehmer Schweiz, dort ist die Branche organisiert, und der Verband Wald Schweiz, vormals Waldwirtschaft Schweiz - diese Regelung unterstützen; das sind diejenigen, die in diesen Betrieben täglich mit den Unfällen konfrontiert sind. Sie sagen denen jetzt: "Das wollen wir nicht." Das sind diejenigen an der Front, und sie sagen uns ganz klar, dass sie ihre Leute schon heute in diese Kurse schicken - denn es gibt ganz viele seriöse Forstunternehmer. Wir erfinden also nichts Neues, es geht um die vorhandenen Kurse und die vorhandenen zusätzlichen Angebote und um nichts Neues!
Wegen der schwarzen Schafe, die eben gerade nicht an den Kursen teilnehmen und nichts tun, sind dann die Versicherungskosten jedes Jahr höher. Sie bestrafen mit Ihrem Nein also diejenigen seriösen Forstunternehmer, die ihre Mitarbeiter schützen und in diese Weiterbildungskurse schicken. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie man dagegen sein kann. Ich möchte nochmals darlegen, dass es kurze Kurse sind: zwei fünftägige Kurse in der Holzhauerei und bei Bedarf ein viertägiger Rückekurs im Bereich der Holzbringung. Es ist also keine Riesengeschichte!
Diese Kurse werden heute gut besucht, aber sie sind halt freiwillig. Wenn wir das jetzt so verankern, so heisst das nichts anderes, als dass wir für zusätzlich in der Holzerntearbeit Tätige vom Prinzip der Freiwilligkeit zum Prinzip des Obligatoriums wechseln. Deshalb ist es falsch, wenn man sagt, das habe einen Rattenschwanz von Regulierungen zur Folge. Das ist eben gerade nicht so.
Wir sind ganz klar der Meinung: Mit diesen Kursen können wir die Unfallhäufigkeit nochmals zurückdrängen. Das bedeutet Einsparen von Kosten, von Versicherungsleistungen, und das schlägt in dieser Branche auf alle Prämien und auf die einzelnen Versicherten durch. Deshalb steht gerade die Forstbranche hinter diesem Anliegen.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen nochmals, sich dem Ständerat und dem Bundesrat anzuschliessen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Soweit ich im Bild bin - und so wird das in meinem Kanton auch praktiziert -, kann man ohne Kursbesuch mit Abschluss schon heute nicht im Auftrag Dritter in den Wald arbeiten gehen. Meines Erachtens genügt dieses System. Mehr braucht es nicht. Sind Sie da nicht informiert?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich nehme an, dass es auch im Kanton Bern all diese Unfälle gibt. Das zeigt eben gerade, dass die Freiwilligkeit, die wir heute haben, nicht reicht. Deshalb wollen wir schweizweit dieses System verbessern, zum Schutz der Branchen und Betriebe, zum Schutz auch der Arbeitnehmer, der im Forst Tätigen, die diese Kurse tatsächlich besuchen. Heute geschieht das schweizweit auf freiwilliger Basis. Kantonale Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, aber die Unfallstatistik schliesst mit Sicherheit auch den Kanton Bern ein.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Frau Bundesrätin, ist es richtig, dass Sie bei den Waldarbeiten eine zusätzliche Sicherheitsmarge als gesetzlich notwendig erachten, hingegen nicht bei den Kernkraftwerken, wenn die Aufsicht es einfordert?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Sie haben es wieder verwechselt, Herr Bäumle. Es gibt die Grundsicherheit. Deren Gewährleistung wollen wir auch hier obligatorisch erklären. Um zusätzliche freiwillige Sicherheitsmassnahmen geht es hier nicht. Sie müssen wegkommen von Ihrem Konzept, wonach es immer nur maximale Sicherheit gibt. Es gibt die Sicherheit, und die ist hier eben gefährdet.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion
Aktuell bestehen noch vier Differenzen zum Ständerat. Die diesbezüglichen unterschiedlichen Haltungen wurden bereits anlässlich der ersten Debatte hier im Rat ausführlich dargelegt. Ich halte mich bei meinen Ausführungen daher kurz.
Die erste Differenz betrifft Artikel 21a, "Arbeitssicherheit". Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Festhalten an der Streichung; der Entscheid fiel mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommissionsmehrheit ist zusammengefasst der Meinung, dass diese Bestimmung die Falschen trifft, nämlich die Unternehmen, deren Mitarbeiter professionell im Wald tätig sind und die ohnehin über die entsprechende Ausbildung verfügen. Diese Unternehmen würden mit zusätzlichen Formalitäten und Deklarationszwängen belastet, was der Notwendigkeit zur Deregulierung widerspräche. Umgekehrt wäre gerade diejenige Personengruppe von der Bestimmung nicht betroffen, die mehr Unfälle verzeichnet. Das sind vor allem die Privaten, die im eigenen Wald arbeiten.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen daher Festhalten an der Streichung. Der Entscheid fiel wie gesagt mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Dopo la prima lettura nelle due Camere, constatiamo che gli obbiettivi principali della revisione hanno trovato il consenso delle due Camere. Rimangono quattro differenze: la prima riguarda la sicurezza sul lavoro, l'articolo 21a. Il Consiglio degli Stati sostiene all'unanimità anche in seconda lettura la proposta del Consiglio federale per garantire più sicurezza sul lavoro nel bosco. Il Consiglio nazionale invece, in prima lettura aveva deciso lo stralcio del nuovo articolo 21a. La maggioranza della nostra commissione, senza bagatellizzare i pericoli insiti nei lavori forestali, mantiene questa posizione. Non ritiene necessario introdurre un obbligo di formazione per chi lavora nel bosco. I rischi sono noti, le varie scuole agricole e forestali offrono i corsi richiesti dalla Confederazione, i corsi sono ben frequentati. La maggioranza non approva l'introduzione di ulteriori regole e controlli a livello federale.
Secondo la minoranza invece esistono tuttora imprese che risparmiano sulla formazione a scapito della sicurezza. Si tratta di migliorare in particolare la formazione del personale non qualificato. La commissione raccomanda nuovamente al plenum, con 13 contro 9 voti e 1 astensione, lo stralcio dell'articolo 21a, mantenendo così la differenza con il Consiglio degli Stati. In caso di accettazione della proposta di minoranza, la commissione ha preparato una clausola di transizione all'articolo 56 capoverso 3. La commissione raccomanda lo stralcio dell'articolo 21a.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die SP-Fraktion und die CVP-Fraktion unterstützen den Antrag der Minderheit. Die BDP-Fraktion und die grünliberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit. Die Abstimmung gilt auch für Artikel 56 Absatz 3.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 34a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Badran Jacqueline, Bäumle, Genecand, Grunder, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Wasserfallen)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 34a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Schilliger, Badran Jacqueline, Bäumle, Genecand, Grunder, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Wasserfallen)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Bei diesem Minderheitsantrag geht es um die Frage, wieweit das Schweizer Holz eine Absatzförderung erhalten soll. Unbestritten ist die Tatsache, dass wir der Meinung sind, dass hier innovative Projekte gefördert werden sollen, also Projekte, die aufzeigen, was mit Schweizer Holz realisiert werden kann, die z. B. neue Arten des Bauens entwickeln, oder Projekte, welche die Sinnhaftigkeit des Bauens mit Holz ins Zentrum stellen.
Der zweite Absatz betrifft das, was der Nationalrat schon in der ersten Lesung definiert hatte, der Ständerat aber nicht aufgenommen hat, nämlich die Frage, ob die Position "durch Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz" aufgenommen werden soll. Hier geht es um Absatzförderung. Nach meinem Empfinden und nach meinem Wortgebrauch ist Absatzförderung eben eine Förderung, und Förderung bedeutet Geld. Die Frage ist also: Soll hier vonseiten des Bundes Geld fliessen, damit das Schweizer Holz besser vermarktet werden kann?
Ich habe selbstverständlich zwei Herzen in meiner Brust. Ich habe überhaupt nichts gegen Schweizer Holz, und ich habe auch nichts gegen viele andere Dinge. Ich finde es auch gut, wenn Schweizer Holz verwendet wird. Als Liberaler wehre ich mich aber gegen die Schaffung von neuen Subventionstatbeständen. Wir haben dann wieder Konsolidierungsprogramme über die Finanzen usw. Es wird bei jedem Geschäft immer Gründe geben, Geld aufzuwenden. Aber es gibt auch Gründe, sich dagegen zu wehren, dass neue Subventionstatbestände geschaffen werden.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion im Sinne der Effizienz nicht nur zu Artikel 34a, sondern gleich auch zu Artikel 34b. Denn letztlich geht es in beiden Bestimmungen darum, das Schweizer Holz zu fördern.
Ich beginne mit einer Einleitung: Der Wald hat für unser Land eine riesige Bedeutung. Leider sinkt aber die volkswirtschaftliche Bedeutung kontinuierlich und dermassen, dass die Wälder heute weitgehend nur noch dank Idealismus oder dank öffentlichen Geldern genutzt werden. Die Leidtragenden dieser Situation sind nachgelagerte Betriebe der Holzwirtschaft, die darauf ausgerichtet sind, das geschlagene Schweizer Holz zu verarbeiten.
Der Konkurrenzdruck aus dem Ausland hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Weil das Rundholz im Ausland günstiger eingekauft werden kann, die Produktionskosten niedriger sind und weniger Umweltvorschriften bestehen oder durchgesetzt werden, betrug schon im Jahr 2012 der Importanteil beim Bau und bei anderen stofflichen Nutzungen von Holz 63 Prozent. Seit dem Kurssturz des Euro vor einem Jahr ist die Importquote noch weiter gestiegen und der Umsatz der Schweizer Holzindustrie weiter gesunken. Vor allem das im Voralpengebiet und Alpenraum geschlagene Schweizer Holz wird immer weniger für hochwertige Zwecke genutzt.
Das Bauen mit Holz ist zwar im Trend, aber - und das wissen leider nur wenige - in den meisten Fällen wird ausländisches Holz verbaut. Damit geht der Schweiz ein Teil der möglichen Wertschöpfung in der Holzkette verloren. Das ist tragisch, weil das Holz der wohl bedeutendste erneuerbare Rohstoff der Schweiz ist und weil im ländlichen Raum die Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft und in der Erstverarbeitung des Rundholzes traditionell wichtig sind.
Die Anträge der Kommissionsmehrheit zu den Artikeln 34a und 34b verdienen daher uneingeschränkte Unterstützung. Es ist notwendig, dass sich der Bund neu konkret für Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz einsetzt. Es ist ebenso angezeigt, dass der Bund bei Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung die Verwendung von Schweizer Holz fördert.
Den Einzelantrag von Siebenthal lehnen wir ab. Damit würde unnötigerweise in die Hoheit der Kantone eingegriffen.
Ich ersuche Sie namens der CVP-Fraktion, bei den Artikeln 34a und 34b der Mehrheit zu folgen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich halte es gleich wie mein Kollege Fässler. Ich äussere mich namens der SP-Fraktion auch direkt in einem Votum zu den Artikeln 34a und 34b, weil es in beiden Artikeln um eine identische Fragestellung geht. Aber es ist die Minderheit, Kollege Fässler, die wir bei beiden Artikeln unterstützen. Die Minderheit will nämlich, dass man den Absatz von nachhaltig produziertem Holz fördert, insbesondere mittels innovativer Projekte. Es geht also bei Artikel 34a und auch bei Artikel 34b nicht darum, dass mit dem Begriff "fördern" irgendetwas falsch ausgedeutscht würde, sondern es geht darum, dass das Fördern nicht mehrmals erwähnt wird. Es heisst in Artikel 34a, dass der Bund den Absatz von nachhaltig produziertem Holz fördert, und dann steht - nach einem Komma -: "insbesondere mittels der Unterstützung von innovativen Projekten". Darum geht es. Jeder, der sich intensiv mit den Unterlagen auseinandergesetzt hat, die der Kommission vorgelegen haben, weiss, dass nachhaltig produziertes Holz im grössten Teil der Fälle Schweizer Holz ist, weil wir eine nachhaltige Holzbewirtschaftung haben, weil die Lieferstrecken kurz sind und weil die Förderung des Absatzes von Schweizer Holz natürlich auch beim Ziel ansetzen muss, wonach die Wertschöpfungskette in der Schweiz erhalten bleiben soll.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen. Mit dem Begriff "nachhaltig produziertes Holz" wird genügend ausgesagt. Das Ziel, das hier formuliert ist, wird damit erreicht.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Bei Artikel 34a bitte ich Sie, der Minderheit Schilliger zu folgen und damit auch die Differenz zum Ständerat auszumerzen.
Sie sind hier in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Auch hierzu noch einmal eine Bemerkung zur Formulierung Ihres Rates: "Der Bund fördert den Absatz ... durch Absatzförderungsmassnahmen ..." Diese Formulierung ist ein wenig lachhaft. Ich weiss auch nicht, was die Redaktionskommission sagen wird, wie man damit umgehen soll. Die Formulierung "Der Bund fördert den Absatz ... durch Absatzförderungsmassnahmen" ist eigentlich unmöglich. Das ist aus meiner Sicht für ein Bundesparlament schwierig - nun gut. Die nächste Schwierigkeit ist dann - wir haben das schon vorhin erwähnt -: Jetzt fügen Sie anstatt "die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz" die Formulierung "die Verwendung von Schweizer Holz" ein - nur Schweizer Holz! Was wächst denn bei uns anderes als Schweizer Holz? Ich weiss es auch nicht; importiertes Holz zählt ja hier nicht.
Deshalb muss ich, wenn ich mir das hinsichtlich der Umsetzung überlege, sagen: Das ist absurd! Wir sind uns doch alle einig: Die Absatzförderung ist wichtig. Wir sind uns alle einig: Dem Holzgeschäft geht es nicht so gut. Es ist also gut, wenn wir einheimische Ressourcen unterstützen. Aber dazu reicht die Formulierung des Ständerates völlig aus. Auch wenn Sie es jetzt noch so sehr betonen: Wir haben Ihnen schon gesagt, dass man manchmal mit einer Betonung Probleme kreieren kann. Sie kreieren in den Augen unserer Konkurrenten mit der Betonung von Schweizer Holz ein WTO-Problem. Das muss nicht sein, wir können das ein wenig gescheiter formulieren: Wir tun es, aber wir sagen es nicht. Wir haben dasselbe Ziel. Deshalb ist es viel geschickter, es so zu tun. Sonst liefern wir diese Problematik der ganzen Konkurrenz auf dem Tablett, und dann wird die Konkurrenz eines Schweizer Holzhändlers bei der nächsten Gelegenheit sagen: Das ist WTO-widrig. Dann haben wir ein Verfahren am Hals.
Diese Formulierung ist deshalb nicht klug. Schliessen Sie sich deshalb dem Ständerat an: Wir fördern damit den Absatz "von nachhaltig produziertem Holz", und dann ist das mit Sicherheit Schweizer Holz. Vertrauen Sie ein wenig den Behörden, die die Förderung dann umzusetzen haben.
Bezüglich Artikel 34b ist schon gesagt worden: Wenn es um Bundesbauten geht, haben wir kein Problem, aber wenn Sie von öffentlichen Bauten sprechen wie im ersten Durchgang, haben wir das Problem, dass Kantone und Gemeinden sicher nicht einverstanden sein werden mit dieser Vorgabe im Beschaffungswesen. Wir meinen deshalb: Auch hier ist schlussendlich der Minderheit Wasserfallen zuzustimmen, deren Antrag dem Beschluss des Ständerates entspricht. Damit gäbe es keine Differenz mehr, und es bestünde auch klar der Auftrag, im Beschaffungswesen vermehrt die Ressource Holz zu nutzen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, ich bin natürlich froh, wenn Sie sagen, wir müssten keine Angst haben, denn man werde nur Schweizer Holz fördern. Sind Sie sich aber dessen bewusst, dass Importholz heute - das sieht man, wenn man Grossbaustellen anschaut - bei einem Anteil von 70 Prozent liegt? Sind Sie sich dessen bewusst? Die Gefahr ist also gross, dass wir eben nicht nur Schweizer Holz fördern.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ja, aber das ist nicht Holz, das der Bund fördert. Hier hingegen geht es um den Auftrag zur Förderung. Bauunternehmen sind natürlich frei in ihrer Entscheidung, wo sie Holz einkaufen, aber sie bekommen für Importholz sicher keine Förderbeiträge. Das ist der Unterschied. Wir können niemandem verbieten, Holz zu verwenden, das nicht in der Schweiz gewachsen ist, aber es wird sicher nicht subventioniert und nicht gefördert. Das ist der Unterschied.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Sie haben sich etwas lustig gemacht über die Formulierung von Artikel 34a, wie sie in der Erstberatung des Nationalrates von einer Mehrheit gutgeheissen worden war, indem Sie gesagt haben, es käme dem Bund ja nicht in den Sinn, etwas zu fördern, das nicht mit Schweizer Holz zu tun habe. Ich möchte Ihnen einfach sagen - und ich möchte, dass Sie das nachher bestätigen oder bestreiten -, dass es beispielsweise Minergie-Standards gibt, die vom Bund gefördert werden, in gewissen Situationen vielleicht sogar gefordert werden, bei denen Hölzer verlangt werden, die in der Schweiz nicht wachsen. Also dort wird konkret über Standards der Einsatz von ausländischem Holz gefördert. Stimmen Sie meiner Feststellung zu, oder können Sie diese bestreiten?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Das habe ich noch nie gehört, aber ich lasse mich gerne belehren. Der Minergie-Standard ist aber auch kein Bundesstandard, ausser bei Bauten des Bundes. Dort referenzieren wir auch auf die Minergie-Standards. Es wäre mir neu, dass wir mit Bundesgeldern ausländische Hölzer subventionieren. Sie können mir gerne ein solches Beispiel nennen, dann spreche ich mit meinen Leuten.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Due delle quattro differenze riguardano la vendita e l'utilizzo del legno - mi esprimo adesso sull'articolo 34a, come previsto dalla nostra procedura. Queste differenze ci sono, anche se le due Camere di fronte alle attuali difficoltà dell'industria forestale concordano sulla promozione della vendita e dell'utilizzo del legno. Le due Camere concordano fondamentalmente, ma hanno delle differenze nei dettagli. Anche all'articolo 34a, utilizzo del legno, la nostra commissione propone di mantenere le scelte fatte in prima lettura dal Consiglio nazionale. Una proposta di compromesso, che voleva adattare il testo del Consiglio nazionale a quello del Consiglio degli Stati, migliorandolo stilisticamente - abbiamo sentito che la consigliera federale ha messo in evidenza questi problemi stilistici - e mantenendo la formulazione "legno svizzero" nel contesto della promozione di progetti innovativi, è stata bocciata già in commissione. La maggioranza vuole ancorare nella legge federale sulle foreste il sostegno di provvedimenti volti a promuovere in modo esplicito la vendita di legno svizzero. La minoranza ritiene invece che la promozione di progetti innovativi riguardi per forza di cose esclusivamente il legno svizzero, senza bisogno di specificazioni nella legge forestale, specificazioni che potrebbero creare conflitti con l'Organizzazione mondiale del commercio, come è stato sottolineato in commissione dall'amministrazione.
Comunque la commissione, con 15 contro 10 voti e 0 astensioni, raccomanda di sostenere all'articolo 34a la versione del Consiglio nazionale e di mantenere anche qui una differenza con il Consiglio degli Stati.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion
Ich spreche einzig zu Artikel 34a. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, und zwar mit 15 zu 10 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates vom 16. September des vergangenen Jahres festzuhalten.
Ihre Kommission führte bei diesem Artikel vorab eine Diskussion bezüglich einer anderen, inhaltlich leicht abweichenden Formulierung - die Frau Bundesrätin hat darauf hingewiesen. Die Kommission entschied aber, an der bisherigen Fassung des Nationalrates festzuhalten.
Zusammengefasst ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Meinung, dass mit der von ihr verabschiedeten Formulierung der Bund nicht nur innovative Projekte, sondern eben ausdrücklich auch Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz fördern können soll. Das soll auch so im Gesetz stehen - das vor dem Hintergrund der ausserordentlich schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Schweizer Holzwirtschaft heute und wohl auch in absehbarer Zeit befindet.
Namens der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie dementsprechend, am Beschluss des Nationalrates vom 16. September 2015 festzuhalten.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit. Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen
(1 Enthaltung)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 34b
Antrag der Mehrheit
Titel
Verwendung von Holz bei Bauten mit Bundesfinanzierung
Abs. 1
Der Bund fördert bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung soweit geeignet die Verwendung von Schweizer Holz.
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Bäumle, Genecand, Grunder, Jans, Nussbaumer, Schilliger, Semadeni)
Titel, Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag von Siebenthal
Titel, Abs. 1
Festhalten
Schriftliche Begründung
Der Rohstoff Holz als Baustoff hat sich sehr gut etabliert. Forschung und Weiterentwicklung ermöglichen es, dass heute Hochhäuser und ein moderner, anspruchsvoller Holzbau zum Tagesgeschäft gehören; das ist sehr erfreulich. Wenn wir aber bei diesen Baustellen die Herkunft des Holzes eruieren, stellen wir fest, dass rund 70 Prozent aus dem Ausland stammen. Folglich können wir unser Potenzial an Holz, das jedes Jahr in der Schweiz nachwächst, schon über viele Jahre bei Weitem nicht mehr ausschöpfen; es wären 8 bis 10 Millionen Quadratmeter. Unsere Wald- und Holzwirtschaft ist seit Jahren nicht mehr kostendeckend. Viele Arbeitsplätze sind verlorengegangen. Der Schweizer Wald ist nun einmal standortgebunden, nur ein bewirtschafteter Wald kann seine wichtigen Aufgaben erfüllen. Daher ist es für die Schweizer Wald- und Holzwirtschaft enorm wichtig, dass bei Bauten mit öffentlicher Finanzierung am Beschluss des Nationalrates festgehalten wird. Es gibt keine umweltfreundlichere Strategie, als unser Holz im Bau einzusetzen. Kurze Transporte und eine Verjüngung des Waldes bringen Stabilität, Arbeitsplätze und eine hohe Biodiversität, weil Licht in den Wald kommt.
Art. 34b
Proposition de la majorité
Titre
Utilisation du bois dans les constructions financées par des fonds publics
Al. 1
La Confédération encourage l'utilisation de bois suisse, dans la mesure où celle-ci s'y prête, lors de la planification, de la construction et de l'exploitation des bâtiments ou installations financés par des fonds publics.
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Bäumle, Genecand, Grunder, Jans, Nussbaumer, Schilliger, Semadeni)
Titre, al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition von Siebenthal
Titre, al. 1
Maintenir
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Einen Sündenfall haben wir jetzt im Waldgesetz schon begangen, indem Absatzförderungsmassnahmen als Subventionstatbestand eingeführt worden sind; der zweite droht sogleich.
Es geht darum, dass man nur Schweizer Holz verwenden dürfe, wenn der Bund etwas plant oder eine Einrichtung oder einen Betrieb errichten will. Warum? Wenn man in diesem Artikel den entsprechenden Passus liest, sieht man: Schweizer Holz wird in der Fassung der Mehrheit klar definiert. Aber was sollen dann die Worte "soweit geeignet" heissen? Eignet sich Holz im negativen Fall dann nicht als Baumaterial? Eignet es sich nicht, weil es zu teuer ist? Oder weil es ästhetisch nicht brauchbar ist?
Die Kriterien, die festlegen, was "soweit geeignet" heisst, sind überhaupt nicht klar. Sie nehmen damit zwei Dinge in Kauf, die wohl das Gegenteil von dem bewirken, was Sie anstreben wollen. Erstens: Wenn Sie Schweizer Holz vorschreiben, werden die Bundesbauten wahrscheinlich extrem teuer werden. Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet diejenigen, die immer für die Einhaltung des Budgets schauen und fordern, dass öffentliche Bauten möglichst günstig sind und die Staatsquote möglichst tief bleibt, dann vorschreiben, dass Schweizer Holz gebraucht wird, koste es, was es wolle. Zweitens: Wenn wir als Kleinstaat inmitten von Europa vorschreiben, man solle nur Schweizer Holz brauchen, könnten die Franzosen auf die Idee kommen, bei öffentlichen Ausschreibungen nur französisches Holz vorzuschreiben, die Italiener dann nur italienisches Holz usw. Unter dem Strich werden wir dabei verlieren und nicht gewinnen, weil wir in der Schweiz das kleinere Volumen produzieren im Vergleich zu dem, was im Ausland vorhanden ist. Deshalb wird es so sein, dass diese Massnahme wahrscheinlich zum Gegenteil von dem führen wird, was Sie erreichen wollen. Denn wenn das Schweizer Holz zu teuer ist und Sie die Budgets nicht genehmigen, wird halt vermehrt mit Stein, Beton oder was auch immer gebaut anstatt mit Schweizer Holz. Das nehmen Sie mit dieser Regulierung in Kauf.
Es kommen aber noch zwei grosse Fragen dazu, die in der Kommission klipp und klar von der Verwaltung beantwortet worden sind:
1. Die Frage der WTO-Konformität. Auf meine Frage, ob das Ganze WTO-kompatibel sei, lautete die Antwort glasklar - auch verschiedene Rechtsgutachter sagen das deutlich -: Nein, es ist nicht WTO-konform. Weshalb Sie ausgerechnet jetzt wieder in einem Einzelgesetz, im Waldgesetz, eine nicht-WTO-konforme Regelung machen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Wir sehen das klar anders.
2. Die Bilateralen I, das bilaterale Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, werden durch diesen Passus klar geritzt. Das ist Ihnen wahrscheinlich nicht so wichtig, aber für meine Seite darf ich schon davon ausgehen, dass man hinsichtlich der bilateralen Verträge und hinsichtlich dessen, was das öffentliche Beschaffungsrecht angeht, eine saubere Linie fahren wird. Deshalb wird es wahrscheinlich auch so sein, dass der Druck, auch Schweizer Beton oder Stahl aus Schweizer Produktion im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu regulieren, steigen wird. Man schafft also auch ein Präjudiz für andere Materialien und eine Marktabschottung, die alles andere als zielführend ist. Das ist, klassisch gesehen, falsch verstandene Swissness, und diese falsch verstandene Swissness bitte ich Sie abzulehnen.
Aus Gründen der Ratseffizienz verzichte ich auf die Beantwortung von Fragen.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Meine Herren, Sie haben gehört, dass Herr Wasserfallen keine Fragen entgegennimmt. Herr Rime hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je me permets de faire une déclaration personnelle parce que je n'admets pas qu'on raconte n'importe quoi à cette tribune! Les exemples que Monsieur Wasserfallen a cités, notamment celui du bois provenant d'Italie ou je ne sais d'où, c'est n'importe quoi!
Je déclare mes liens d'intérêts: je suis propriétaire depuis quarante ans d'une des plus grandes scieries du pays. En ne défendant pas le bois suisse, vous mettez non seulement en danger les postes de travail dans les scieries, mais aussi ceux des charpentiers, des menuisiers et de toutes les autres personnes exerçant des métiers liés à cette branche.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir Grünliberalen unterstützen auch die Minderheit. Ich erinnere daran: Der Ständerat hat den Fördergrundsatz in Artikel 34b knapp akzeptiert. Er hat ihn aber eingeschränkt, nämlich auf die eigenen Bauten und Anlagen des Bundes, das heisst auf Anlagen, bei welchen der Bund Bauherr ist. Die zweite Differenz zur Mehrheit: Er verzichtet auf eine explizite Erwähnung des Begriffes "Schweizer Holz" mit allen Implikationen bezüglich des internationalen Handels, wie sie bei Artikel 34a angesprochen worden sind. Die Mehrheit andererseits bezieht sich auf Bauten und Anlagen mit Bundesfinanzierung - Bauten und Anlagen, an welche der Bund Beiträge leistet. Dies weitet den Kreis dieser Bauten massiv aus. Zusätzlich wird die Verwendung von Schweizer Holz gefordert.
Wir Grünliberalen unterstützen den Ständerat und die Minderheit. Wir sind überzeugt, es gibt so keine Überreglementierung, und es gibt keine internationalen Diskussionen, denn die Formulierung ist liberal. Wir Grünliberalen unterstützen die Minderheit und werden den Einzelantrag von Siebenthal ablehnen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Verhalten von Kollege Wasserfallen spricht für die Qualität seines Minderheitsantrages. Für die SVP ist es wichtig, dass wir in diese Waldgesetzrevision wirklich auch Verbesserungen einbringen, die die Waldwirtschaft stärken. Heute haben wir die Situation, dass die Forstbetriebe defizitär sind. Die Erträge aus Holz sind so tief, dass in einer zunehmenden Zahl von Fällen keine Bewirtschaftung mehr stattfindet, es sei denn, die Gemeinden, die Kantone oder der Staat seien bereit, für das Defizit aufzukommen.
Ich spreche nun zu Artikel 34b und Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g.
Bei Artikel 34b, "Verwendung von Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung", halten wir fest und unterstützen den Einzelantrag von Siebenthal. Es ist unerlässlich, dass diese Waldgesetzrevision Lösungen festlegt, die der katastrophalen Situation des Holzmarktes, die schon über Jahrzehnte andauert, Rechnung trägt. Es geht nicht um finanzielle Unterstützung, sondern um Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, unsere Wälder wieder zu bewirtschaften. Wenn wir unsere Wälder bewirtschaften, hat dies nur positive Auswirkungen: Der Wald wird widerstandsfähig für die zukünftigen Herausforderungen, die Transportwege sind kurz, das Holz kommt aus einem nachhaltig bewirtschafteten Wald. Unser Waldgesetz ist das strengste auf der ganzen Welt. Ein bewirtschafteter Wald hat die höchste Biodiversität, weil Licht hineinkommt. Und die nachgelagerte Verarbeitung wird nicht gänzlich ins Ausland verlegt, sondern bekommt wieder eine Perspektive in der Schweiz.
Bei Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g geht es um die Möglichkeit, dass Erschliessungen vom Bund unterstützt werden. Die aktive Waldbewirtschaftung mit der heutigen Technik ist auf Wege und Strassen angewiesen, die befahren werden können. Wenn die Ziele der Waldstrategie 2020 sowie der Energiestrategie 2050 des Bundesrates in Sachen vermehrte Nutzung nicht nur Papier bleiben sollen, braucht es diese Unterstützung vonseiten des Bundes klar.
Heute haben wir im erschwerten Gelände die bewährte Technik der Seilkransysteme. Aber gerade für diese erfolgreiche Art der Bewirtschaftung braucht es Wege, die fahrtauglich sind. Es geht nicht darum, einfach neue Strassen zu bauen, die nicht notwendig sind.
Ich frage Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Frau Bundesrätin: Ist es Ihnen lieber, das verarbeitete Holz über Hunderte von Kilometern in unser Land zu transportieren, für die Energie in Form von Heizöl weiterhin abhängig von Staaten zu sein, die korrupt sind, und es hinzunehmen, dass die Wertschöpfung in unserem Lande gleich null ist? Ich bin überzeugt, dass wir hier keine Differenzen haben. Aber wenn wir an diesem Zustand etwas ändern wollen, braucht es Taten, damit wir unseren einmaligen Rohstoff Holz zu konkurrenzfähigen Preisen schlagen können. Ich bitte Sie eindringlich, heute und hier ein klares Zeichen zu setzen zugunsten unseres einmaligen und in grossen Mengen vorhandenen Rohstoffes Holz. Da sind zwei Eckwerte dieser Revision, Erschliessung und Schweizer Holz, von sehr grosser Bedeutung.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Grünen empfehlen Ihnen hier, der Mehrheit zu folgen. Weshalb? Es gibt eigentlich zwei Unterschiede zwischen der Mehrheits- und der Minderheitsfassung bzw. der Version des Ständerates.
Zum Umfang: Bei der Mehrheitsfassung geht es darum, dass nicht nur bundeseigene Bauten, sondern auch vom Bund finanzierte Bauten betroffen sind. Da es hier um die Förderung von nachhaltigem Schweizer Holz geht, unterstützen wir natürlich den grösseren Umfang. Ein grösserer Umfang hat mehr Wirkung in Bezug auf die Förderung von nachhaltigem oder Schweizer Holz.
Bei der Frage "nachhaltiges Holz" oder "Schweizer Holz" muss man sagen: Wir sind für nachhaltiges Holz, aber in diesem Bereich ist Schweizer Holz ein noch stärkeres Kriterium. Wenn man sich die bestehenden Labels ansieht, stellt man fest: Nachhaltiges Holz ist sicher besser als nichtnachhaltiges importiertes Holz. Aber Holz aus Schweizer Wäldern zu verwenden ist nur schon wegen der kurzen Transportdistanzen ökologisch sinnvoll. Es ist auch eine grundsätzliche Frage: Die Grünen sind für regionale Wirtschaft und kurze Distanzen. Gewisse Berufe wie Waldberufe würden in der Schweiz nicht mehr ausgeübt, wenn man immer nur das Billigste nähme. Selbst wenn das Holz nachhaltig ist, ist es günstiger, es im Ausland herzustellen. Wir sind für regionale Wirtschaft und regionale Arbeitsplätze. Wir unterstützen deshalb die Forderung, dass der Bund hier eine Vorbildfunktion wahrnimmt.
Vielleicht noch etwas an die Adresse der SVP: Es ist natürlich schon so - wenn man eine Vorbildfunktion wahrnimmt, hat dies zum Teil Kostenfolgen. Dies ist bei Sparanträgen dann auch zu berücksichtigen. Dennoch unterstützen wir hier die Mehrheit, weil wir denken, dass das für die Umwelt und die regionale Wirtschaft besser ist.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Frau Bundesrätin Leuthard hat sich zu diesem Artikel bereits geäussert.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, der neuen Formulierung gemäss dem Kommissionsbeschluss vom 25. Januar 2016 zuzustimmen. Patin dieses Artikels ist die parlamentarische Initiative von Siebenthal 12.477, "Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung". Entsprechend diesem Anliegen und mit dieser neuen Formulierung ist die Förderung von Schweizer Holz im Gegensatz zur Formulierung des Ständerates nicht nur bei Bundesbauten möglich, sondern bei allen Bauten, welche vom Bund mitfinanziert werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung des Nationalrates wird mit der neuen Formulierung ein möglicher Kompetenzkonflikt mit den Kantonen vermieden, insbesondere, was kantonale öffentliche Bauten betrifft.
Die neue Formulierung obsiegte in Ihrer Kommission gegenüber der ständerätlichen Fassung mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen. In einer zweiten Abstimmung obsiegte sie gegenüber der bisherigen Fassung des Nationalrates mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Damit ist auch gesagt, dass in Ihrer Kommission inhaltlich ebenfalls über den vorliegenden Einzelantrag von Siebenthal diskutiert und abgestimmt wurde. Man wollte, wie gesagt, mit der neuen Fassung einen möglichen Kompetenzkonflikt mit den Kantonen vermeiden und lehnte darum die bisherige Fassung und damit den nun vorliegenden Einzelantrag ab und entschied sich für die neue Fassung.
Nicht verschweigen will ich an dieser Stelle, dass der Mehrheitsentscheid trotz Hinweis der Verwaltung gefällt wurde, diese Formulierung verstosse gegen die bilateralen Verträge und gegen WTO-Recht. Die Kommissionsmehrheit sah das anders: Mit der vorgesehenen Förderung werde internationales Recht nicht verletzt. Mit der Formulierung "fördert ... soweit geeignet die Verwendung von Schweizer Holz" werden nach Meinung der Kommissionsmehrheit auch keine zwingenden Verpflichtungen eingeführt, weshalb wettbewerbsrechtliche Bedenken nicht angezeigt sind.
Namens der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie entsprechend, der Mehrheit zu folgen.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Siamo all'articolo 34b capoverso 1 che tratta dell'utilizzazione del legno nelle costruzioni finanziate con fondi pubblici. Parliamo di questo - di costruzioni finanziate con fondi pubblici.
Il Consiglio degli Stati ha modificato la proposta introdotta in prima lettura dal Consiglio nazionale. Secondo il Consiglio degli Stati, la Confederazione deve promuovere sì l'utilizzo del legno, ma solo nelle proprie costruzioni e non, come preteso dalla nostra Camera, in tutte le costruzioni sostenute con fondi pubblici, quindi anche in quelle sostenute con fondi cantonali.
Inoltre, il Consiglio degli Stati insiste sull'uso della specificazione "legno derivante da produzione sostenibile" che è una caratteristica del legno svizzero e compatibile con le regole dell'Organizzazione mondiale del commercio. Questo al posto della specificazione "legno svizzero", introdotta dal nostro consiglio anche per dar seguito all'iniziativa parlamentare von Siebenthal 12.477, che le due Camere hanno già approvato.
La maggioranza della commissione contrappone oggi alla variante del Consiglio degli Stati un testo modificato. Mantiene la promozione del legno svizzero nelle costruzioni e negli impianti pubblici. Si associa però al Consiglio degli Stati, sostenendo la promozione dell'utilizzo del legno svizzero unicamente nelle costruzioni e negli impianti pubblici finanziati dalla Confederazione. Questo, appunto, per evitare conflitti di competenze con i cantoni.
La maggioranza della commissione, come all'articolo 34a, non ritiene necessario tener conto delle regole internazionali dell'OMC che per motivi anti-discriminatori prevedono criteri ecologici, ma non nazionali, per la promozione del legno indigeno. La maggioranza ha bocciato la variante degli Stati con 14 contro 10 voti e 0 astensioni e raccomanda con 12 contro 9 voti e 4 astensioni di accettare la modifica proposta dalla commissione che va incontro per metà al Consiglio degli Stati.
Due parole sulla proposta individuale von Siebenthal: vuole mantenere la prima versione del Consiglio nazionale che è stata discussa e, appunto, modificata in commissione. Quindi, a nome della commissione posso raccomandare di respingerla.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 129 Stimmen
Für den Antrag von Siebenthal ... 61 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 38a Abs. 1 Bst. g, 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Badran Jacqueline, Bäumle, Genecand, Girod, Grunder, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Wasserfallen)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 38a al. 1 let. g, 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Schilliger, Badran Jacqueline, Bäumle, Genecand, Girod, Grunder, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Wasserfallen)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Das ist meine letzte Wortmeldung zu diesem Geschäft. Nachdem die Mehrheit Fördertatbeständen zugestimmt hat, geht es jetzt um das Anliegen, dass man auch direkt finanziert. Es geht um die Frage, ob Strassen ausserhalb des Schutzwaldes auch durch den Bund finanziert werden sollen oder eben wie heute durch die Kantone, wie meine Minderheit es möchte. Die Ausweitung des Finanzierungstatbestandes gemäss Mehrheit hat ein Preisschild. Diesen Preis habe ich mir in der ersten Lesung aufgeschrieben. Es geht um 6 Millionen Franken, die von den Kantonen an den Bund "zurückverteilt" werden.
Interessant war die Beratung auch im Ständerat. Da habe ich mir einen Satz herausgeschrieben, der wirklich treffend ist. Ständerat Eberle hat gesagt: "Wenn wir Föderalisten sind und denken, diese politische Ordnung sei sehr wertvoll und wichtig, sollten wir konsequent sein und keine neuen Verbundaufgaben installieren." (AB 2015 S 1159) Es geht also um die Frage, ob die Aufteilung - wer macht was? -, die bei der NFA-Finanzierung gemacht wurde, im Bereich der Waldstrassen aufgebrochen werden soll.
Ich vermute, dass die Waldlobbyisten hier Werbung machen, weil sie in den Kantonen sehr viel mehr Mühe haben, zu ihren Strassen zu kommen. Vielleicht macht man die Interessenabwägung, was tatsächlich wichtig ist, dort, wo das Geld ein bisschen näher beim Bürger ist, sehr viel genauer. Es ist so, und da zweifle ich nicht daran: Wenn diese 6 Millionen Franken dann ins Bundesbudget einfliessen müssen, werden sie auch ausgegeben. Bei den Kantonen wird das vermutlich anders sein.
Bitte unterstützen Sie meine Minderheit, die dafür einsteht, dass die NFA-Ordnung weiterhin Gültigkeit hat, die dafür einsteht, dass nicht neue Verbundaufgaben installiert werden, und die dafür einsteht, dass das Bundesbudget heute nicht um weitere 6 Millionen Franken erhöht wird.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
In Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g werden produktionsseitige Massnahmen gefordert, namentlich Bundesbeiträge, also Subventionen, an Waldeigentümer in der Höhe von 6 bis 8 Millionen Franken jährlich für die Waldstrassen ausserhalb des Schutzwaldes. Nun ist der Wald aber eigentlich bereits sehr gut erschlossen. Mindestens drei Viertel des Waldzuwachses werden heute schon geerntet. Der Verbilligungseffekt für die Produktion würde rund 5 Prozent betragen, was sehr wenig ist. Hinzu kommen jedoch als Gegenstück höhere Unterhaltskosten, was den Subventionseffekt deutlich abschwächt.
Der prognostizierte Mehrnutzen von wenigen Prozenten wird nur bei optimalen Rahmenbedingungen bei der Währung und bei der Konjunktur und bei europäischer Minderproduktion erreicht. Das heisst, dass diese Massnahmen eigentlich die Situation der Waldwirtschaft gar nicht verbessern. Wird durch die erhöhte und subventionierte Erschliessung mehr Holz geerntet, sinkt zwar der Preis, er sinkt aber nicht genügend, um überhaupt konkurrenzfähig zu sein. Der Einzelne hingegen hat weniger Ertrag pro Kubikmeter, weil die Nachfrage durch diese Massnahme ja nicht steigt. Deshalb unterstützt die SP-Fraktion ganz klar absatzseitige Massnahmen. Die produktionsseitigen Massnahmen hingegen nützen nichts. Die absatzseitigen Massnahmen sind viel effektiver und effizienter und helfen der Waldwirtschaft deutlich besser.
Auch das Argument, dass der Bund die Erschliessung von Schutzwäldern im Rahmen einer Verbundaufgabe auch finanziell unterstützt, lassen wir nicht gelten: Schliesslich besteht beim Schutzwald ein klar erhöhtes öffentliches Interesse, und die Erschliessung ausserhalb der Schutzwälder ist halt Sache der Kantone. Im Übrigen steht es ja den Kantonen frei, die Erschliessungsstrassen selber zu finanzieren - das wäre vielleicht gescheiter, als Grosskonzernen kantonale Steuerprivilegien zu verteilen.
Selbst der Ständerat verzichtet auf diese zusätzlichen Bundessubventionen für Erschliessungsstrassen und hat sich ordnungspolitisch konsequent für ein Nein entschieden.
Aus diesen Gründen empfiehlt die SP-Fraktion klar, dem Minderheitsantrag Schilliger zuzustimmen und dem Ständerat zu folgen.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die grünliberale Fraktion unterstützt bei Artikel 38a die Minderheit, welche dem Ständerat folgt und Buchstabe g streichen will. Weshalb? Der Antrag der Mehrheit verursacht Mehrkosten von jährlich 6 bis 8 Millionen Franken und ist umweltpolitisch fragwürdig.
Das Erschliessungsnetz mit Waldwegen, mit Waldstrassen ist nicht unproblematisch. Besonders in Gebieten mit wenig Schutzwald ist es bereits sehr dicht. In der ersten Lesung ist zwar festgehalten worden, dass nicht ein grosser Ausbau im Sinne von viel mehr Kilometern angedacht ist, sondern dass eine Optimierung mit breiteren, mit tragfähigeren Strassen mit einem besseren Unterbau das Ziel ist. Diese Strassen braucht es aber nicht zwingend für die Nutzung. Heute werden etwa drei Viertel des zuwachsenden Holzes genutzt. Zudem ist festzuhalten: Der Wald geht nicht kaputt, er wird nicht instabil, wenn er etwas schlechter erschlossen ist, wenn er weniger oder gar nicht gepflegt wird. Und es ist zu beachten: Die Flächen, welche hiervon betroffen sind, sind ganz klar als Nichtschutzwald ausgeschieden. Auch das ökologische Argument, mehr Erschliessung ergebe mehr Ökologie, stimmt nicht absolut. Es braucht eben eine differenzierte Betrachtung.
Eine Studie des Bafu aus dem Jahr 2014 weist aus, dass bei Investitionen von 77 Millionen Franken Einsparungen von etwa 44 Millionen Franken bei der Holzernte resultieren würden. Ich frage Sie, würden Sie privat oder als Unternehmer zwei Franken investieren, wenn Sie nur gut einen Franken zurückerhalten? Wohl kaum!
Mit diesen Investitionen würden die Kosten pro geernteten Kubikmeter Holz um 5 bis 7 Franken reduziert. Meine Vorrednerin hat es bereits angesprochen: Sie geht sogar von einer noch geringeren Reduktion aus. Es macht, wie man so schön sagt, den Braten nicht feiss. Mehrnutzungen durch bessere Erschliessungen werden also marginal sein. Lassen Sie es mich so sagen: Wenn das wirtschaftliche Umfeld nicht stimmt, werden daraus keine Mehrnutzungen entstehen.
Der Finanzausgleich ist bereits angesprochen worden: Bei dessen Einführung wurde der Wald ausserhalb des Schutzwaldperimeters beim Sonderlastenausgleich explizit genannt. Damit wurde die seit 2003 bestehende Regelung, dass ausserhalb des Schutzwaldes die Kantone zuständig sind, bestätigt. Wir sollten ganz klar zurückhaltend sein, wenn es darum geht, hier neue Verbundaufgaben einzuführen.
So weit meine finanzpolitischen Überlegungen. Wir Grünliberalen unterstützen die Minderheit und bitten Sie, dasselbe zu tun.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Die Wälder unseres Landes sind seit Jahrhunderten auch ein Wirtschaftsfaktor. Vor allem in ländlichen Gebieten hängen unzählige Betriebe in einer wertvollen Wertschöpfungskette davon ab, dass der einheimische Rohstoff Holz, der über grosses Potenzial verfügt, mit vertretbaren Kosten geerntet und der weiteren Verarbeitung zugeführt werden kann. Dies setzt eine angemessene Walderschliessung voraus.
Heute ist die Finanzierung von Erschliessungsanlagen mit Bundesmitteln ausserhalb des Schutzwaldes aus finanzpolitischen Gründen nicht mehr möglich, obwohl unbestritten ist, dass eine bessere Erschliessung der Wälder hilft, das nachhaltig nutzbare Potenzial des Holzes besser auszuschöpfen, und obwohl zur Erfüllung der übrigen Waldleistungen, z. B. für die Biodiversität oder den Klimaschutz, eine Holznutzung unbestrittenermassen sinnvoll ist. Aus diesem Grund ist nach unserer Auffassung alles zu fördern, was die Holznutzung fördert.
Die CVP-Fraktion unterstützt in diesem Sinne auch bei der Zweitberatung die Kommissionsmehrheit. Diese möchte, dass Erschliessungsanlagen auch ausserhalb des Schutzwaldes mit Bundesmitteln unterstützt werden können, sofern sie für die Bewirtschaftung des Waldes nötig sind und auf den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft Rücksicht nehmen.
Eine Klarstellung scheint mir noch wichtig zu sein. Ich richte diese an Kollege Peter Schilliger, zur Kenntnis nehmen dürfen sie aber Sie alle. Mit "Erschliessungsanlagen" sind nicht nur Strassen gemeint, sondern auch andere Erschliessungen für den Abtransport von Holz, zum Beispiel Seilanlagen.
Ich ersuche Sie namens der CVP-Fraktion, bei Artikel 38a der Mehrheit zu folgen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie hier auch, dieser Fördermöglichkeit bei Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes zuzustimmen und damit einfach die Möglichkeit zu schaffen, dass wir denjenigen Energierohstoff nutzen können, der vor unserer Haustüre in Hülle und Fülle liegt und leider heute zu einem grossen Teil verfault, weil er nicht genutzt werden kann.
Wir haben heute fast den ganzen Tag über die Energiestrategie 2050 gesprochen, und ich erlaube mir - die Frau Bundesrätin hat zwar gesagt, man solle nicht über Milliarden sprechen -, nochmals zu sagen: Wenn wir den ganzen Aufwand pro Jahr für die KEV berechnen, so sind das 2,3 Rappen mal 60 Terawattstunden, und das gibt eben etwa 1,3 Milliarden Franken, die wir für neue erneuerbare Energien einsetzen. Auf der anderen Seite reden wir jetzt hier - Herr Schilliger hat es erwähnt - von 6 Millionen Franken für eine etwas bessere Holznutzung.
Frau Badran, es ist eben nicht so, dass dann nur ein wenig mehr Holz genutzt würde. Ich gebe Ihnen Recht, es macht auf den Kubikmeter nicht so viel aus, aber es ist letztlich die Überschreitung der Schwelle, die es braucht, damit überhaupt Holz geerntet, genutzt werden kann. Insbesondere im Berg- und Hügelgebiet kommen Sie sonst gar nicht an diese Stellen. Wenn nicht erschlossen wird, wird einfach nicht genutzt. Nicht umsonst sagt deshalb auch das Bafu, dass es eigentlich wünschenswert wäre, dass jährlich 2,6 Millionen Kubikmeter mehr geerntet würden.
Die Ziele, ich nenne sie nochmals, sind wirklich vielfältig: Wir haben mit dem Holz eine nachhaltige Nutzung, wir haben kurze Transportwege, wir sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Damit haben wir eine ökologische Bauweise, und wir haben erst noch weniger Treibhausgase. Alle öffentlichen Waldleistungen mit Ausnahme der Reservate benötigen eine Bewirtschaftung. Ohne Bewirtschaftung gibt es keine öffentlichen Waldleistungen. Deshalb meine ich, dass wahrscheinlich der Beitrag, den wir zahlen, kleiner ist, als wenn immer weniger genutzt wird und wir dann plötzlich Geld für öffentliche Waldleistungen bereitstellen müssen.
Deshalb bitte ich Sie entsprechend, hier bei Artikel 38a diesen Erschliessungsanlagen im Interesse der Waldeigentümer, im Interesse auch Ihrer Energiewende zuzustimmen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich versuche es nochmals, ich bin wieder bei der Minderheit: Die Minderheit Schilliger hat Recht, und es wäre auch hier wieder eine Differenz mit dem Ständerat ausgeräumt. Sie haben jetzt drei Differenzen seit bald drei Jahren, und es bewegt sich nichts. Hier ist wahrscheinlich die vierte.
Jetzt muss ich schon etwas zu Herrn Nationalrat Rösti sagen: Bei der Energiestrategie sind Sie ja bis anhin auf Kurs Ablehnung. Sie sagen, Holz sei eine wichtige Ressource. Ja, es ist eine wichtige Ressource; sie wird als Biomasse schon heute massiv gefördert und noch mehr mit dieser Strategie. Sie sind in diesem Bereich wahrscheinlich noch einig mit mir. Aber hier, Herr Nationalrat, geht es um eine neue Subvention. Es geht nicht darum, ob es 8 oder 20 Millionen Franken im Jahr sind, sondern es geht um eine neue Subvention, die Sie hier einführen wollen. Das muss ich auch zu meiner Fraktion sagen: Ihr seid sonst immer diejenigen, die sagen: "Keine neuen Subventionen!", und hier seid ihr dafür.
Wir haben den neuen Finanzausgleich (NFA) seit 2008. Seit 2008 haben sich Bund und Kantone klar geeinigt, dass der Bereich innerhalb des Schutzwaldes Sache des Bundes, jener ausserhalb des Schutzwaldes Sache der Kantone sei. Wenn die Kantone das nicht ordentlich machen oder wenn zu wenig Geld investiert wird, ist das meinetwegen so, aber dann lautet die Lösung nicht: Jetzt verlagern wir die ganze Aufgabe zurück zum Bund, sehen neue Bundessubventionen vor, der NFA gilt nur noch ein bisschen für anderes, aber nicht für das Holz. Das geht doch nicht! In diesem Saal höre ich ja sonst jede Session: "Wir wollen mit dem NFA eine klare Aufgabenzuteilung, keine Verbundaufgaben, das ist ineffizient." Jetzt sind wir beim Holz und bei diesen Strassen, und Sie kehren diesen Grundsatz; er gilt nicht mehr.
Der Ständerat, das wurde zu Recht gesagt, war ordnungspolitisch sauber. Und das wäre ja sonst die erste Adresse gewesen, um zu sagen: "Ja, das ist zwar ein kleiner Sündenfall, aber wir machen das jetzt, es ist ja nicht so viel Geld." Es ist ein Sündenfall, ein Einbruch in das NFA-System, wenn Sie jetzt die bisherigen Regeln zwischen Bund und Kantonen ändern und sagen, diese ganzen Aufgaben ausserhalb des Schutzwaldes seien jetzt wieder Sache des Bundes, wie wir das einmal vor dreizehn Jahren hatten. Bei der nächsten Verbundaufgabe, bei der Sie dann umgekehrt argumentieren würden, würde ich dann gerne die Begründung hören! Man muss schon ein bisschen gradlinig bleiben und prinzipientreu.
Der NFA betrifft Grundprinzipien. Sie gelten beim Holz, bei den Aufgabenteilungen im Pflegebereich, in anderen Bereichen. Das ist für uns ein bisschen die Bibel. Das kann man nicht ohne Not verändern. Wie haben Sie gekämpft, als Sie letztes Jahr hier den Finanzausgleich diskutiert haben! Wie die Löwen! Alle haben daran festgehalten und gesagt: "Nein, das ist jetzt ein Prinzip, wir öffnen diese Büchse nicht!" Hier öffnen Sie sie. Der Grund ist, dass es vielleicht nur um 8 Millionen Franken geht. Das ist kein Grund, um von Prinzipien abzuweichen und wieder neue Subventionen zulasten des Bundes zu schaffen.
Ich bin für Prinzipientreue. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen wirklich, an diesen Prinzipien festzuhalten, hier bei diesen gelebten Regeln des NFA gemäss Ständerat sauber zu bleiben und deshalb für den Antrag der Minderheit bzw. gemäss Ständerat und Bundesrat zu votieren.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, ich möchte Ihnen noch einmal ans Herz legen, dass viele Parlamentarier ihre Sorgen bekundet haben, weil die Waldwirtschaft wirklich in einer Notlage ist, seit der Euroschwäche natürlich noch mehr.
Sie haben die finanziellen Mittel angesprochen. Es ist doch so, dass das Geld eigentlich schon vorhanden wäre, es fliesst aber in die Biodiversität. Könnte man jetzt nicht die Biodiversität ein bisschen mehr aussen vor lassen und dafür die Mittel, diese 6 oder 8 Millionen Franken, in den Kanal für die Erschliessung fliessen lassen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Frau Nationalrätin, niemand bestreitet, dass die Frankenstärke ganz viele Branchen hart trifft: die Holzbranche, die Tourismusbranche, die Maschinenindustrie - alle leiden. Sollen wir jetzt wegen dieser Situation alle Prinzipien über den Haufen werfen und sagen, der Bund öffne jetzt halt überall den Subventionstopf? Genau darum geht es eben nicht! Es ist eine Aufgabe, die klar Sache der Kantone ist. Das ist die Situation, vor der Sie stehen. Öffnen Sie den NFA, und schaffen Sie eine neue Bundesaufgabe und eine neue Subvention? Oder bleiben Sie bei der klaren Aufgabenteilung? Für den Holzbau ist es unbestritten wichtig, dass gute Erschliessungsstrassen bestehen. Aber das ist heute Sache der Kantone, und wir möchten, dass das gemäss NFA auch weiterhin Sache der Kantone bleibt.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn ich Ihrer Argumentation zum gesamten Waldgesetz zuhöre, kommt bei mir die Frage auf, was nach Annahme dieses Gesetzes auf der Waldfläche im Entlebuch, im Emmental oder sonst wo im Wald passiert. Was passiert da?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Es gilt wie bis anhin: Erschliessungsstrassen ausserhalb des Schutzwaldes müssen vom Kanton unterhalten werden. Innerhalb des Schutzwaldes leistet der Bund Beiträge. Wir haben in diesem Gesetz zugunsten des Waldes zusätzliche Absatzförderungsmassnahmen vorgesehen, und darauf warten die Kantone und die Waldeigentümer ja. Zudem haben Sie nun Beschlüsse im Bereich des Beschaffungswesens gefasst; wir werden sehen, ob der Ständerat sie mitträgt. Es gibt mit diesem Gesetz zusätzliche Unterstützung für den Wald. Das ist der politische Wille, das will der Bundesrat, und dort haben wir keine Differenz.
Wir wollen aber nicht eine Aufgabe der Kantone neu zum Bund nehmen. Erfüllt werden muss sie, finanziert werden muss sie - wenn die Kantone das nicht richtig machen, dann müssen Sie dort reklamieren. In meiner Region, im Freiamt, gibt es viel Wald. Bei uns funktioniert es. Gemeinden und Kanton sind gut organisiert und sanieren die Strassen, wo sie Holzschlag betreiben. Das ist auch eine Sache der Organisation. Eine Verlagerung zum Bund löst Ihr Problem nicht.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Siamo all'ultima differenza con il Consiglio degli Stati, all'articolo 38a lettera g. Vorrei sottolineare che le due Camere sono d'accordo sull'importanza dell'infrastruttura forestale per lo sfruttamento del legno. Non si tratta quindi di una questione fondamentale che discutiamo, ma di questo dettaglio del finanziamento, appena spiegato dalla consigliera federale.
La maggioranza della nostra commissione ritiene che la Confederazione debba sostenere i cantoni nel finanziamento delle strade forestali e di altri collegamenti, e questo anche al di fuori del bosco di protezione che oggi è, appunto, compito dei cantoni. La maggioranza della commissione vuole soprattutto poter promuovere l'adeguamento delle infrastrutture forestali esistenti alle moderne esigenze logistiche nel rispetto dell'ambiente. La maggioranza della commissione antepone la meta di un migliore sfruttamento del potenziale del legno alle regole stabilite con il programma di risparmio del 2003 e poi con la nuova perequazione finanziaria del 2008. Queste stabiliscono che al di fuori del bosco di protezione le strade forestali sono a carico dei cantoni. La minoranza sostiene la posizione del Consiglio degli Stati. Il Consiglio degli Stati ha rifiutato ben due volte chiaramente questa modifica delle regole di finanziamento.
La maggioranza della commissione, con 13 voti contro 12, raccomanda comunque di mantenere quest'ultima differenza con il Consiglio degli Stati.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates vom 16. September 2015 festzuhalten. Sie fällte diesen Entscheid anlässlich der Sitzung vom 25. Januar 2016, dies ohne nochmalige inhaltliche Begründung. Die Begründung entspricht somit der bisherigen: dass Schweizer Holz besser genutzt werden soll. Ein Mittel dazu ist die bessere Erschliessung der Wälder. Das heimische Holznutzungspotenzial soll mittels Erschliessungsanlagen besser ausgeschöpft werden, womit letztlich ein Beitrag zur Klima-, Ressourcen- und Energiepolitik des Bundes geleistet wird. Diese Politik und dieses Ziel hat Ihre Kommission höher gewichtet als die heutige Aufgabenteilung gemäss NFA.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 56 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Nordmann, Fässler Daniel, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 56 al. 3
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Nordmann, Fässler Daniel, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité