15.4087
Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Genecand, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Genecand, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Rejeter la motion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Lors de sa séance des 22 et 23 août 2016, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie a débattu de la motion 15.4087 de sa commission soeur du Conseil des Etats, qui vise à modifier les exigences légales en matière d'aménagement du territoire pour les bâtiments hôteliers situés en dehors des zones à bâtir. Cette motion charge le Conseil fédéral "de modifier les dispositions en matière d'aménagement du territoire relatives aux bâtiments situés en dehors des zones à bâtir de sorte qu'un établissement hôtelier puisse être agrandi de manière à répondre aux exigences actuelles dans le cadre d'une transformation ou d'une reconstruction. Il convient en outre de créer les conditions nécessaires, dans des cas particuliers, à l'agrandissement d'entreprises touristiques situées en dehors de la zone à bâtir et à l'extension de leur activité".
Le tourisme en général, mais avant tout le tourisme alpin, doit lutter, surtout depuis le 15 janvier 2015, lors de l'abandon du taux plancher du franc suisse par rapport à l'euro, et depuis l'acceptation de l'initiative sur les résidences secondaires, pour éviter une trop grande baisse des nuitées. Selon les statistiques, depuis 1992, les nuitées enregistrées dans les régions alpines n'ont cessé de régresser et ont diminué d'environ 20 pour cent.
Il est toutefois positif de constater que le tourisme en ville ne connaît pas la même tendance et que les nuitées ont, dans les principales villes de notre pays, augmenté de 58 pour cent durant la même période.
Cette situation démontre que le tourisme alpin mérite une attention toute particulière. Or, pour les établissements hôteliers ou touristiques situés en dehors des zones à bâtir, au vu des restrictions imposées par la législation actuelle, il est très difficile de s'agrandir, de proposer des hébergements supplémentaires ou d'étendre leurs activités.
Or, vu la législation pour les zones qui ne sont pas des zones à bâtir, qui permet de transformer et d'affecter à d'autres utilisations les bâtiments agricoles qui ne seraient plus utilisés à des fins agricoles, la majorité de la CEATE est d'avis que, sous certaines conditions, les entreprises touristiques ou les bâtiments hôteliers situés en dehors des zones à bâtir devraient pouvoir être agrandis et leurs activités étendues. Ces bâtiments devraient pouvoir être transformés ou reconstruits, de manière à répondre aux exigences actuelles de la clientèle. Toutefois, certains garde-fous devraient être mis en place, comme le maintien du principe d'une séparation claire entre territoires constructibles et territoires non constructibles, afin de préserver un paysage le plus intact possible, un paysage qui est - nous le savons tous - déterminant sur le plan touristique.
Ces modifications ne devraient pas non plus entraîner un mitage du territoire, ni avoir une emprise sur les terres agricoles, qui doivent, au contraire, être mieux protégées si nous voulons continuer à garder dans le pays un taux d'autoapprovisionnement en production de denrées alimentaires d'environ 55 pour cent net. L'article 16 de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire devrait en particulier être respecté.
Vu les éléments évoqués, la commission vous recommande, par 16 voix contre 9, d'adopter cette motion, et je vous invite à en faire de même.
Une proposition, défendue par la minorité Semadeni, quant à elle, juge que de tels agrandissements de bâtiments ou l'extension des activités porteraient une trop grande atteinte au paysage et recommande par là même de rejeter cette motion.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Der Ständerat hat an der letzten Frühjahrssession oppositionslos eine Motion der UREK des Ständerates mit dem Titel "Anpassung der raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen" angenommen. Der Ständerat möchte dem Bundesrat damit den Auftrag erteilen, das eidgenössische Raumplanungsrecht für Bauten ausserhalb der Bauzonen anzupassen, dies allerdings nicht generell, sondern nur für Hotel- und andere Tourismusbetriebe. Hotelbetriebe sollen bei einem Umbau oder Wiederaufbau gemäss den heutigen Anforderungen erweitert werden können. Bei anderen Tourismusbetrieben sollen Zweckänderungen und Erweiterungen in Einzelfällen möglich werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Auch Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen, und zwar mit 16 zu 9 Stimmen. Eine Minderheit, angeführt von Nationalrätin Silva Semadeni, beantragt die Ablehnung der Motion.
Viele Hotel- und Tourismusbetriebe der Schweiz, vor allem jene in ländlichen Gebieten und im Alpenraum, stehen derzeit vor grossen, vor sehr grossen Herausforderungen. Befinden sich diese Betriebe ausserhalb der Bauzonen, haben sie noch mit einem weiteren Problem zu kämpfen: Ein substanzieller Ausbau, der für die Überlebensfähigkeit zwingend wäre, ist aus Gründen des Raumplanungsrechts nur selten und nur sehr eingeschränkt möglich. Dabei könnte ein substanzieller Ausbau oftmals helfen, solchen Hotelbetrieben die Zukunft zu sichern. Auch eine Weiterentwicklung von anderen, sich ebenfalls ausserhalb der Bauzonen befindenden Tourismusbetrieben ist in der Praxis nahezu unmöglich. Dabei ist namentlich an Bergbahnen oder an Restaurants zu denken. Könnten solche Tourismusbetriebe auch andere Gästebedürfnisse abdecken, hätten sie es in der Hand, sich selber eine bessere Perspektive zu verschaffen.
Die Kommissionsminderheit möchte an den geltenden Bestimmungen festhalten. Sie befürchtet, dass eine Lockerung zu überbordenden Infrastrukturen führt, die das Landschaftsbild beeinträchtigen.
Die Kommissionsmehrheit hingegen sieht sowohl Handlungsbedarf als auch Handlungsmöglichkeiten. Sie strebt dabei nicht eine Revision des Raumplanungsgesetzes an, sondern befürwortet mehr Handlungsspielraum über eine Revision der Raumplanungsverordnung. Davon würden in erster Linie die ausserhalb der Bauzonen stehenden Hotels profitieren. Dabei handelt es sich vermutlich nur um ein paar Dutzend Betriebe. Bei den übrigen Tourismusbetrieben ausserhalb der Bauzonen ist die potenzielle Betroffenheit deutlich grösser. In der Kommission herrschte daher die Meinung vor, dass die Möglichkeit zur Zweckänderung und zur Erweiterung nur für bestehende Betriebe geschaffen werden soll. Dann würde es sich, wie mit der Motion verlangt, nur um Einzelfälle handeln.
Zu guter Letzt noch eine Klarstellung: Die Kommission möchte ausdrücklich nicht, dass das mit der Motion formulierte Anliegen im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes umgesetzt wird. Die Revision wird zwar unter anderem auch das Bauen ausserhalb der Bauzonen zum Thema haben. Das Anliegen der vorliegenden Motion soll aber vorgezogen und damit rascher erfüllt werden.
Ich komme zum Schluss: Die Mehrheit Ihrer Kommission - der Entscheid fiel mit 16 zu 9 Stimmen - beantragt Ihnen, die Motion des Ständerates anzunehmen. Die von Kollegin Semadeni vertretene Minderheit - Sie werden sie gleich hören - lehnt dies ab.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Sie betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone, wo besondere Sorgfalt gefragt ist und strengere Massstäbe gelten müssen. Sie lachen, aber es ist so. Die Motion will die Ausnahmeregelungen lockern, sie will grosszügigere Ausnahmen für die Erweiterung von Hotelbetrieben ausserhalb der Bauzone, sie will grosszügigere Ausnahmen auch für die Zweckänderung von einzelnen Tourismusbetrieben - was immer dieser undefinierte Begriff auch bedeutet -, und dies ebenfalls ausserhalb der Bauzone.
Dabei sind schon heute sowohl die Bestandesgarantie wie auch weitgehende Ausnahmeregelungen in unserem Gesetzeswerk festgehalten. Für altrechtliche Bauten, die seit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes 1980 nicht mehr zonenkonform sind, lässt das Gesetz vieles zu: sowohl Erneuerungen wie auch massvolle Erweiterungen bis zu 100 Quadratmetern sowie Zweckänderungen. Altrechtliche Bauten dürfen selbst abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Es sind dies bereits grosszügige Ausnahmeregelungen in der Nichtbauzone.
In der Motion, die ursprünglich aus Graubünden stammt, geht es um mehr. Was möglich werden soll, zeigt konkret ein aktuelles Beispiel gerade aus Graubünden. Es geht in diesem Beispiel um ein älteres Hotel ausserhalb der Bauzone. Es soll nun abgebrochen und der Neubau um über 500 Quadratmeter erweitert werden. Zudem soll eine Zweckänderung erfolgen: Anstelle des Hotels soll es bewirtschaftete Zweitwohnungen geben, dies angeblich, wie die Kommissionssprecher gesagt haben, "um den heutigen Anforderungen zu entsprechen", wie es auch in der Motion heisst.
Andere Ausbauten werden da und dort folgen. Es ist aber mehr als fraglich, ob dann noch gewährleistet ist, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen, wie es das Gesetz will. So weit gehende Ausnahmeregelungen müssen vielmehr als Beitrag zur schleichenden Zersiedelung betrachtet werden. Sie stehen im Widerspruch zum öffentlichen Interesse an der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Mit solchen Ausnahmen würde auch dem Tourismus im Berggebiet ein Bärendienst erwiesen. Die Zersiedelung frisst die Attraktivität, die Identität der Ferienregionen auf. Eine Lockerung der Vorgaben ist nicht wünschenswert, auch nicht auf Verordnungsebene - und sowieso nicht als isolierte Massnahme.
Das Parlament hat mit der grossen Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) im Jahr 2013, also vor erst drei Jahren, seinen Willen klar ausgedrückt: Die Zersiedelung muss gebremst werden, die raumplanerischen Grundsätze müssen konsequenter umgesetzt werden. Das Volk hat in der Referendumsabstimmung diese Haltung mit 63 Prozent der Stimmen unterstützt. Nun steht die zweite Etappe der RPG-Revision vor der Tür, die auch das Bauen ausserhalb der Bauzone betrifft. Der anstehenden Revision soll jetzt nicht mit einzelnen Änderungen vorgegriffen werden. Jede Anpassung der rechtlichen Voraussetzungen für Bauten ausserhalb der Bauzone muss umfassend und sorgfältig geschehen und darf nicht Einzelinteressen entsprechen. Wenn die Grenze zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet durch Ausnahmeregelungen immer mehr aufgeweicht wird, dann scheitert die Raumplanung in ihrer Grundaufgabe. Das wollen wir nicht.
Darum bitte ich Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Der Bundesrat ist bereit, die Motion anzunehmen; dies aus der Überlegung heraus, dass im Bereich Tourismus und Beherbergungswirtschaft in den Alpen ein Problem besteht. Die Zahl der Beherbergungsnächte verzeichnet einen massiven Rückgang, und der starke Schweizerfranken fällt natürlich enorm ins Gewicht. Insofern besteht das Bedürfnis nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen. Wir sind bereit, dies anzuschauen.
Es geht um bestehende Bauten, nicht um Neubauten, und es geht um die Frage, was ausserhalb des Baugebietes zulässig ist. Wie Frau Nationalrätin Semadeni richtig sagte, schauen wir diese Frage sowieso an, insbesondere bei den landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone, aber auch bei anderen Gebäuden. Die Debatte findet also so oder so statt.
Tatsächlich kennen wir für bestehende Tourismusbauten oder Hotels ausserhalb der Bauzone heute keine Sondervorschriften. Nach geltendem Recht besteht deshalb für die Erweiterung von zonenwidrigen gewerblichen Bauten und Anlagen beim Flächenbedarf eine Grenze. Die Erweiterungsgrenze von 30 Prozent gilt auch hier, und es gilt selbstverständlich auch in diesem Fall, dass Erweiterungen um mehr als 100 Quadratmeter nur zulässig sind, wenn dies für die Fortführung des Betriebs erforderlich ist.
Im Moment denken wir deshalb, dass wir die Grundproblematik sowieso anschauen werden und ob sich dies tatsächlich in die vorgesehene Revision einbetten lässt? Wir sind allerdings der Meinung, dass der Begriff des Tourismusbetriebs klärungsbedürftig ist. Er müsste restriktiv ausgelegt werden. Wir meinen, dass es sich nur um Einzelfälle handeln kann. Wir müssen auch eine Abgrenzung zu den Alpenbeizen, Buvettes und Skilift-Anlagen finden, die ihr Sortiment natürlich immer wieder erweitern. Wir wissen, dass die Leute in den Tourismusgebieten in der Regel erfinderisch sind. Wir müssen dies schon sauber eingrenzen, damit wir nicht, wie Frau Nationalrätin Semadeni zu Recht sagte, wieder zurück auf Feld eins gelangen.
Ein Wort an den Kommissionssprecher: Der Bundesrat wird es in die zweite Etappe der RPG-Revision einbetten. Die Vorbereitungsarbeiten mit den Kantonen laufen bis Ende Jahr. Wir werden dem Parlament die zweite Etappe der RPG-Revision im nächsten Jahr unterbreiten. Es bleibt Ihnen genügend Zeit, um sich mit allen Fragen rund um bestehende Gebäude ausserhalb der Bauzone befassen zu können.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 126 Stimmen
Dagegen ... 54 Stimmen
(0 Enthaltungen)