16.3458
Umwandlung strukturierter Beherbergungsbetriebe. Keine halben Sachen!
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Luginbühl)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Luginbühl)
Rejeter la motion.
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Im Juni 2016 reichte Ständerat Rieder eine Motion ein mit dem Titel "Umwandlung strukturierter Beherbergungsbetriebe. Keine halben Sachen". Was will die Motion? Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Zweitwohnungsgesetz so abzuändern, dass zukünftig eine Umnutzung von bis zu 100 Prozent der Hauptnutzfläche strukturierter Beherbergungsbetriebe zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung möglich ist.
Zur Begründung der Motion bringt Herr Rieder vor, dass eben das Zweitwohnungsgesetz vorsehe, dass ein strukturierter Beherbergungsbetrieb, der am 11. März 2012 schon bestanden habe, unter den aufgeführten Voraussetzungen bis zu maximal 50 Prozent der Hauptnutzfläche zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen umnutzen könne. Dadurch werde jedoch ein Betrieb nicht wirtschaftlicher, weil sich seine Nutzfläche halbiere. Abgesehen davon seien die genannten Voraussetzungen - die Bewirtschaftungsdauer von 25 Jahren, die fehlende Wirtschaftlichkeit, kein eigenes Verschulden, keine überwiegenden Interessen - bereits restriktiv genug, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. In jedem Fall bestehe auch ein öffentliches Interesse daran, dass unrentabel strukturierte Beherbergungsbetriebe nicht einfach in diesem Sinne weitergeführt würden, sondern dass die damit verbundene Nutzfläche besserer Verwendung zugeführt werde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion mit dem Hinweis, dass der betroffene Artikel ja nicht für neue oder bestehende Hotelbetriebe geschaffen worden sei und auch nicht der Querfinanzierung diene, sondern dem Marktaustritt nicht mehr rentabler Hotels dienen solle. Bei der vorgesehenen Beschränkung handelt es sich - darauf kommen wir sicher in der Diskussion noch zu sprechen - gemäss Bundesrat um einen politischen Kompromiss. Auf die Probleme dieser Regelung - dazu können wir dann von Frau Bundespräsidentin Leuthard sicher noch einiges hören - hat der Bundesrat zu Recht schon in der Diskussion hingewiesen.
Wir erinnern uns - mindestens diejenigen, die damals schon dabei waren -, wie sich der damalige Ständerat Theiler mit Frau Bundespräsidentin Leuthard einen Schlagabtausch lieferte. Herr Theiler hat nämlich damals gefragt - ich habe das extra noch im Amtlichen Bulletin nachgelesen -, wie sich dann der Bundesrat eine Umsetzung dieser Regelung vorstellen würde und wie das überhaupt funktionieren könne. Denn Frau Bundespräsidentin Leuthard hat schon damals darauf hingewiesen, dass die Umwandlung eben nicht einhergehe mit einem Abbruch und Wiederaufbau, sondern dass nur eine Umnutzung die Idee des Gesetzgebers war. Frau Bundespräsidentin Leuthard hat dann eben gesagt, das müsse man der Praxis überlassen, denn sie habe diesen Artikel auch nicht erfunden. Mindestens sinngemäss war das die Antwort. Der Rat hat dem Zweitwohnungsgesetz dann letztlich zugestimmt. Das ist die Ausgangslage, das ist es, wo wir heute stehen.
Das Büro hat die Motion Rieder der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen. In der Kommission kam dann schon die Frage auf, ob die Regelung eine gute Lösung darstelle oder nicht. Ich glaube, die Mehrheit und die Minderheit sind sich einig, dass es höchstwahrscheinlich nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen ist, die Lösung mit den 50 Prozent zu beschliessen. Wir wissen aus der Praxis, dass beispielsweise im Kanton Graubünden viele Gemeinden seit der Einführung des Zweitwohnungsgesetzes die Chance genutzt haben, die Umnutzung vollständig zu verbieten, also nicht einmal nur zu 50 Prozent. Denn man hat gesehen, dass entweder eine vollständige Umnutzung, ein vollständiger Abbruch oder eben eine Nullquote sinnvoll ist. So hat einerseits beispielsweise St. Moritz die Nullquote beschlossen, um den Druck zur Umnutzung von Hotels wegzunehmen. In Gemeinden, in denen es eben überhaupt keinen touristischen Druck gibt, sehen wir andererseits, dass 50 Prozent dort natürlich keine adäquate Lösung sind und dass man dort eben zu 100 Prozent umnutzen sollte.
In diesem Spannungsfeld hat sich die Kommission mehrheitlich dafür entschieden, Ihrem Rat zu beantragen, die Motion anzunehmen. Sie hat dies im Wissen darum getan, dass der damalige politische Kompromiss drei Themen umfasste: Es ging um die Plattformwohnungen, um die erhaltenswerten Gebäude und um die 50 Prozent bei den Hotels. Die Kommission hat auch festgestellt - ich kann Ihnen das als Berggebietsvertreter hier offen sagen -: Im Bereich des Hochbaus hat die Initiative die Ziele mehr als erreicht. Es ist ein Baustopp eingetreten, und zwar nicht nur bei den Zweitwohnungen, sondern auch bei den Erstwohnungen. Erstwohnungsbesitzer wissen heute ja, dass sie ihr Gebäude nie für Zweitwohnungen nutzen dürfen, dass die Nutzungsbeschränkungen ewig bestehen. Daher wird überhaupt nicht mehr in den Hochbau investiert. Das ist die Tatsache. Insoweit hat die Initiative also noch mehr als ihre Ziele erreicht. Jetzt ist die Frage einfach: Können wir uns nach so kurzer Zeit erlauben, diesen politischen Kompromiss wieder aufzubrechen?
Ich glaube, aus dieser Frage ergab sich dann auch in der Kommission die Mehrheits- und die Minderheitsmeinung: Müssen wir jetzt abwarten bis ins Jahr 2019, also bis wir sehen, wie sich die generellen Aspekte des Gesetzes auswirken? Oder nehmen wir diese Motion jetzt schon an, weil wir ja wissen, dass sich die Regelung nicht bewährt hat? Wenn wir das wissen - das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit -, können wir ja nicht die Augen vor einem Problem verschliessen, das besteht, und einfach sagen, wir warten jetzt noch ab. Insoweit hat dann die Mehrheit entschieden, dass das die bessere Lösung ist. Sie hat das auch aus föderalistischen Gründen getan, weil eben dann Spielraum geöffnet wird und so die Gemeinden und die Kantone selbst bestimmen können, ob sie jetzt 100 Prozent oder 0 Prozent umbauen lassen wollen. Es bewirkt auch keine grosse Öffnung in diesem Gesetz, denn bei den Plattformwohnungen wären die Missbräuche zugelassen gewesen; diese wurden ja damals aus dem Gesetz herausgenommen. Ich bin auch überzeugt, dass das sehr viel dazu beigetragen hat, diesen Druck wegzunehmen.
Ich persönlich habe auch diese Abwägung gemacht. Ich habe geglaubt, die Lösung mit den 50 Prozent sei besser; ich gebe das zu. Ich habe auch vermutet oder mindestens gehofft, dass dies in der Praxis besser wäre. Aber man kann auch gescheiter werden.
Ich möchte Ihnen deshalb hier beliebt machen, mit der Kommissionsmehrheit der Motion Rieder zuzustimmen, eben im Hinblick darauf, dass wir den vereinbarten Kompromiss nicht gross infrage stellen, denn die Regelungen zu den Plattformwohnungen, auch jene zu den ortsbildprägenden Gebäuden, bleiben. Es geht nur um diese 50 Prozent. Infolge des - wenn auch knappen - Kommissionsentscheids, sie hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Motion anzunehmen, möchte ich Ihnen das jetzt auch beantragen.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Ici, au-delà de la question des résidences secondaires, la vraie question qui se pose, c'est celle du principe de la bonne foi. Est-ce que, lorsqu'on a pris un engagement, on doit le respecter? Ce qu'on essaie d'expliquer à nos enfants depuis leur plus jeune âge, c'est que lorsqu'on s'est mis d'accord sur quelque chose, on doit le faire, même si c'est désagréable. Parce que respecter les engagements qui sont agréables, ce n'est pas très difficile à faire! Le principe de la bonne foi exige que l'on respecte ses engagements même si ce n'est pas très agréable de les respecter. En l'occurrence, l'engagement a été pris le 10 mars 2015 par notre conseil, et ce en toute connaissance de cause. Cela, le rapporteur de la commission l'a clairement rappelé.
Parlons de choses un peu techniques. Que prévoit la motion Rieder? La motion Rieder a pour but de modifier l'article 8 alinéa 4 de la loi sur les résidences secondaires pour faire en sorte que l'on puisse transformer dans les communes qui ont plus de 20 pour cent de résidences secondaires, dans certaines conditions, des hôtels en résidences secondaires. Aujourd'hui, la loi prévoit que la réaffectation d'un tel établissement n'est possible qu'à hauteur de 50 pour cent de sa surface utile principale au plus. Cette disposition avait fait l'objet de très longs débats dans nos chambres, et non seulement elle avait fait l'objet de très longs débats, mais il faut se souvenir - et cela, je regrette que le rapporteur ne l'ait pas dit - que le Conseil des Etats, pour sa part, était de l'avis qu'il ne fallait pas autoriser du tout la transformation d'hôtels en résidences secondaires.
C'était l'avis de notre commission, et c'était aussi l'avis qui avait été exprimé lorsque nous avons eu à voter là-dessus, le 25 septembre 2014. Par 27 voix contre 17, notre conseil avait alors décidé que cela ne devait pas être possible de transformer des hôtels en résidences secondaires, considérant que si on le faisait, on construirait des résidences secondaires supplémentaires dans les communes où il y en a déjà plus de 20 pour cent. Notre conseil avait considéré que, en agissant ainsi, on ne respectait pas la disposition constitutionnelle et que c'était contraire à ce que le peuple avait demandé au Parlement de faire. Donc, pour respecter le résultat de la votation et pour respecter la volonté populaire, notre conseil considérait qu'il ne fallait effectivement pas faire de demi-mesure, mais pas dans le sens que propose Monsieur Rieder. En effet, il ne fallait pas faire de demi-mesure en ce sens qu'il fallait qu'il soit totalement interdit de faire de telles transformations.
Puis le dossier est passé au Conseil national. Le Conseil national, pour sa part, était très opposé à l'initiative populaire et a tout fait pour minimiser la portée de sa mise en oeuvre, sur ce point comme sur d'autres d'ailleurs. Finalement, le texte qui a été adopté par le Conseil national en première lecture était tellement éloigné de la disposition constitutionnelle que les initiants ont dit que si on continuait sur cette voie, ils allaient lancer un référendum contre ce texte. De façon à éviter ce référendum, il y a eu des discussions entre les initiants d'une part, et un certain nombre de groupes du Conseil national d'autre part. Cela a débouché sur un compromis cosigné par Madame Gabi Huber, à l'époque conseillère nationale, et par Monsieur Adrian Amstutz, conseiller national. Ce compromis a été rendu public. C'est un compromis écrit, qui a été présenté à la presse et que chacun peut se procurer; si cela intéresse quelqu'un, je l'ai sous les yeux.
Pour arriver à une solution, ce compromis n'a pas abordé toutes les divergences que le Conseil national pouvait avoir avec notre conseil ou avec les initiants. Finalement, il n'est resté plus que trois divergences. Parmi ces divergences, il y avait la question de la transformation des hôtels en résidences secondaires. Sur ce point, le compromis proposait une décision à mi-chemin entre ce que souhaitait notre conseil - pas de transformation possible - et ce que souhaitait le Conseil national - transformation possible, il en est résulté l'article 8 alinéa 4 de la loi fédérale sur les résidences secondaires, c'est-à-dire transformation à hauteur de 50 pour cent de la surface utile principale au plus. Cette solution a fait l'objet d'un vote et l'a emporté, par 145 voix contre 44, au Conseil national.
Le dossier est ensuite revenu à notre chambre. Notre conseil a adhéré à la décision du Conseil national en toute connaissance de cause. Je vous invite à relire le compte rendu des débats que nous avons eus le 10 mars 2015. Monsieur Bischofberger, actuel président de notre conseil et rapporteur à l'époque, a expressément présenté le compromis intervenu. On ne peut pas dire que nous n'en étions pas informés. On ne peut pas dire, comme je l'ai entendu en commission, que ce compromis concernait le Conseil national. Il a été présenté à l'époque par le rapporteur de la commission, qui en a expliqué la nature, sur quoi plusieurs orateurs se sont exprimés. Parmi ceux-ci figure l'actuel rapporteur de notre commission, Monsieur Martin Schmid. Parmi les orateurs figure un deuxième représentant des cantons alpins, Monsieur Stefan Engler. Tous deux se sont expressément prononcés en faveur du compromis, non pas qu'ils aient été enchantés par cette solution, mais parce qu'ils souhaitaient mettre fin à une situation d'insécurité du droit.
C'est Monsieur Imoberdorf, à l'époque conseiller aux Etats, qui a continué le combat jusqu'au bout sur ce point. En ce sens, je trouve assez légitime que Monsieur Rieder, qui suit la position défendue à l'époque par Monsieur Imoberdorf, revienne là-dessus. En revanche, je suis beaucoup plus étonné de constater que Monsieur Schmid et peut-être Monsieur Engler pourraient avoir changé d'avis en si peu de temps. En si peu de temps, parce que nous avons voté le 20 mars 2015. La loi est entrée en vigueur le 1er janvier 2016, et c'est le 15 juin 2016 - soit moins de six mois après l'entrée en vigueur de la loi - que notre collègue Rieder a déposé sa proposition de motion. Voilà, ce sont les faits.
Maintenant concernant l'opportunité, ce qu'il conviendrait de dire, c'est que si on voulait éviter les demi-mesures, on devrait en revenir à la décision de notre conseil d'interdire de transformer les hôtels en résidences secondaires dans les communes où il y a déjà beaucoup trop de résidences secondaires. C'est cela éviter les demi-mesures et c'est cela que souhaitait notre conseil. Aujourd'hui, Monsieur Rieder propose quelque chose de différent, mais peu importe au fond ce qui est proposé, il y a des raisons de principe qui font qu'on ne doit pas envisager de remettre en question la législation qui a été adoptée.
La première raison de principe, c'est la bonne foi. Notre conseil ne peut pas se dédire quelques mois après l'entrée en vigueur de la loi. Ce serait, à proprement parler, scandaleux, parce que toutes les difficultés qui pourraient survenir dans l'application de la loi - je n'ai pas encore très bien compris quelles étaient ces difficultés qui ont pu survenir dans un intervalle de six mois - étaient programmées, étaient déjà connues au moment où nous l'avons adoptée. Ce n'est donc assurément pas un fait nouveau. Mais, surtout, nous avons pris un engagement. Qui peut imaginer, si aujourd'hui nous revenons sur une loi fondée sur un engagement écrit et public, que demain n'importe quel initiant puisse faire confiance à notre conseil et puisse faire confiance à l'Assemblée fédérale? C'est proprement scandaleux d'imaginer que l'Assemblée fédérale puisse donner l'exemple de la violation de la parole donnée. Cela me paraît on ne peut plus contraire aux valeurs suisses. Ce n'est pas imaginable, on ne fait pas des choses pareilles dans notre pays.
Hormis cela, il y a le respect de la loi. Nous savions, quand nous avons adopté cette loi, qu'elle allait poser des difficultés d'application. C'est la raison pour laquelle nous avons intégré dans la loi un article 19 alinéa 2, qui prévoit d'ores et déjà que cette loi pourra être révisée, mais pas à la suite d'une motion. Cette loi pourra être révisée à la suite d'un processus qui est inscrit dans la loi. Je vous rappelle ce que dit l'article 19 alinéa 2 de la loi: "Les départements concernés présentent périodiquement un rapport au Conseil fédéral. Si nécessaire, ce rapport propose des mesures, notamment dans le domaine de la promotion économique. Il est élaboré pour la première fois quatre ans après l'entrée en vigueur de la présente loi." Nous avons prévu qu'il fallait attendre quatre ans pour que l'on puisse savoir comment la loi s'applique, qu'ensuite il y aurait un rapport et que sur la base de ce rapport nous verrions si des modifications législatives sont nécessaires. Si nous devions nous en rendre compte, il ne s'agirait pas d'une modification législative, mais de deux ou trois. Il y aurait une forme d'équilibre qui serait trouvé dans le cadre de ces modifications législatives, de sorte que l'on respecte l'objectif constitutionnel de la loi qui est de limiter le nombre de résidences secondaires.
Donc non seulement ce serait contraire au principe de la bonne foi, mais ce serait aussi contraire au principe de la légalité; ce serait violer les lois que nous avons nous-mêmes adoptées que d'entrer en matière sur cette motion.
Puis, il y a un dernier principe qu'il faut citer, celui de la sécurité du droit. J'ai rappelé un certain nombre d'interventions qui ont été faites dans ce conseil, lorsque nous avions eu le débat sur la loi sur les résidences secondaires en mars 2015. Tous les intervenants - j'entends encore les propos de Monsieur Engler, de Monsieur Schmid et de bien d'autres - disaient alors que, pour des raisons de sécurité du droit, il fallait adopter cette loi et adopter le compromis qui avait été trouvé. La sécurité du droit, cela implique qu'on ne modifie pas les lois quelques mois après qu'elles sont entrées en vigueur, encore moins s'il n'y a pas d'éléments extrêmement essentiels, des faits nouveaux très étonnants qui sont survenus et qui en justifient la modification. Lorsqu'on adopte une loi, elle s'applique pendant un certain temps, et ensuite on la revoit. C'est ce qu'on appelle le principe de la sécurité du droit. En l'occurrence, aucun fait nouveau n'est intervenu; tout ce qui s'est produit était déjà prévu et programmé. Nous savions tous, et le Conseil fédéral nous l'avait dit du reste, que cette disposition serait compliquée à appliquer. Cela n'est pas nouveau, cela était prévu, et c'est la raison pour laquelle nous avons fait figurer dans la loi l'article 19 alinéa 4.
Voilà, je peux conclure ici. Indépendamment des mérites de cette loi, indépendamment des solutions qui sont intervenues, notre conseil ne peut pas se permettre de dire que notre Parlement est un parlement qui en arrive à des solutions qui concrétisent la mauvaise foi, le non-respect de la parole donnée, la violation du principe de la légalité, et qui introduit également de l'insécurité dans l'application du droit.
Je crois que ce sont tout autant de bonnes raisons de principe qui font qu'on ne doit pas se poser la question de savoir si la motion Rieder doit aller dans le sens qu'il souhaite, c'est-à-dire pas de demi-mesure en autorisant une transformation totale, ou dans l'autre sens, c'est à-dire pas de demi-mesure en n'autorisant aucune transformation; on doit simplement dire que, cette motion, on ne peut que la rejeter.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Ich stamme aus dem Berner Oberland. Das Berner Oberland ist stark von der Zweitwohnungs-Initiative betroffen. Im Grundsatz ist es für mich klar, dass das Anliegen von Kollege Rieder sachlich berechtigt ist. Auch ich spüre den Druck aus Tourismuskreisen, diese Korrektur im Gesetz vorzunehmen. Ich habe damals gegen die Volksinitiative gekämpft.
Ich bin jetzt trotzdem gegen diese Motion, und zwar aus folgenden Gründen: Die 50-Prozent-Regel war, der Sprecher der Minderheit hat es dargelegt, Teil des Kompromisses. Die Art und Weise, wie dieser Kompromiss zustande gekommen ist, kann man kritisieren. Ich habe sie damals in der Ratsdebatte auch kritisiert. Immerhin hat aber dieser Kompromiss dazu geführt, dass das Referendum nicht ergriffen wurde und dass Rechtssicherheit geschaffen werden konnte. Das war dem Rat damals ein wichtiges Anliegen.
Jetzt können wir sagen, der Kompromiss sei im Nationalrat geschlossen worden, und er sei von SVP und FDP geschlossen worden, das gehe uns nichts an. Aber wir haben dem Kompromiss zugestimmt, obwohl wir wussten, dass er in diesem Punkt wenig Sinn macht. Das war auf dem Tisch. Das Gesetz ist jetzt ein Jahr, zwei Monate und fünfzehn Tage in Kraft. Wir wissen heute eigentlich nichts, was wir bei der Diskussion am 10. März 2015 nicht auch wussten. Wir sind der Gesetzgeber in diesem Land, wir sind der Ständerat. Als Gesetzgeber können wir Grundsätze wie Rechtssicherheit, Rechtsbeständigkeit, aber auch Verlässlichkeit nicht einfach über Bord werfen. Wir haben einen Artikel ins Gesetz eingebaut, der nach vier Jahren eine Evaluation ermöglicht. Gestützt auf die Erfahrungen in diesen vier Jahren - das ist eine kurze Zeit - können dann Anpassungen im Gesetz erfolgen. Heute ist es nach meiner Auffassung zu früh. Wir geben ansonsten ein sehr, sehr problematisches Signal.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ein deutscher Philosoph hat einmal gesagt, Gesetze seien für die Menschen da und nicht für die Funktionäre und Politiker. Darum sehe ich die ganze Angelegenheit eigentlich weniger dramatisch als meine beiden Vorredner, die Kollegen Cramer und Luginbühl.
Immer, wenn ich wissen will, was im Berggebiet alles falsch gemacht wird, ziehe ich mir eine Studie von Avenir Suisse rein. Die letzte Studie stammt vom Februar 2017. Diese Denkfabrik hat mehr Distanz zum Berggebiet und sieht die Fehler, die wir machen, klarer und genauer; wir sollten eigentlich mehr auf sie hören. Die Studie hat den Titel "Strukturwandel im Schweizer Berggebiet". Sie hat mich völlig verblüfft, denn sie kommt zu denselben Schlüssen wie ich selbst und lässt eigentlich nur eine Frage offen: Wie und von wem wird der rasante Strukturwandel finanziell und arbeitsplatzmässig bewältigt?
Auf gut hundert Seiten werden die Folgen der Zweitwohnungsgesetzgebung detailliert aufgezeigt. Es werden Vorschläge für die Zukunft gemacht und in einzelnen Sachgebieten auch vorbildliche Strukturen vorgestellt. Bei der Beherbergung - und darum geht es heute - werden die Zukunftsvisionen von Avenir Suisse vorgestellt, welche dahin gehen, dass nur noch grosse Beherbergungsstrukturen, wie z. B. das Rockresort in Laax mit 122 hotelmässig bewirtschafteten Appartements, eine Zukunft haben.
Wieso erwähne ich das hier und heute? Einer der grössten Vorwürfe an diese Motion ist, dass sie zu früh komme und wir noch nicht wüssten, wie sich das Zweitwohnungsgesetz auswirkt.
Wir sollten einen Bericht des Bundesrates im Jahr 2019 abwarten und dann erst handeln.
Wir wissen ganz genau, was im Berggebiet abgeht. Wir wissen auch, was in der Hotellerie abgeht: Es gibt nämlich einen Einbruch bei den kleineren Hotels, bei den Hotels mit wenigen Sternen, einen Überlebenskampf dieser Hotels, der nicht gewonnen werden kann. Es werden in der Schweiz in diesen Bereichen 80 bis 100 Hotels pro Jahr geschlossen.
Der von meiner Motion betroffene Artikel 8 ist eine eigentliche Exit-Klausel für Hotels, welche am Markt nicht mehr bestehen können. Die heutige Beschränkung der Umnutzungsmöglichkeiten auf 50 Prozent war ein politischer Kompromiss innerhalb eines Kompromisspakets, das jedenfalls nicht im Ständerat gefunden wurde. Der Bundesrat hatte bereits im Rahmen der damaligen Beratungen darauf hingewiesen, dass diese Bestimmung äusserst problematisch ist, weil sie schlichtweg nicht anwendbar sein wird. Ein strukturierter Beherbergungsbetrieb, der bereits heute nicht mehr rentabel ist, wird nicht rentabler, wenn Sie ihn zu 50 Prozent in Wohnungen umnutzen und die anderen 50 Prozent sonst wie betreiben, vor allem dann nicht, wenn Sie "sonst wie" nicht definieren können. Alternativen bestehen auf dem Markt nicht. Daher führt diese Bestimmung dazu, dass sich Hoteliers, welche am Markt nicht mehr bestehen können, ausserstande sehen, Investoren für die Übernahme des Gebäudes zu finden. Die Betriebe verkommen zu Ruinen, und schlussendlich muss mit dem Konkurs des Eigentümers gerechnet werden. Notabene sind das alles Schweizerinnen und Schweizer, welche meistens während Jahrzehnten ihr gesamtes Herzblut, Vermögen und die ganze Pensionskasse in den Betrieb gesteckt haben.
Der Bundesrat hat das gesehen. Er hat bereits bei der sofortigen Inkraftsetzung der Zweitwohnungs-Verordnung ab dem Jahr 2013 für diese Fälle eine Lösung vorgesehen. Diese Lösung entspricht exakt der nun eingereichten Motion. Mit anderen Worten entsprachen der damalige Verordnungsentwurf und die Verordnung, die drei Jahre Gültigkeit hatte, exakt dem Text meiner Motion. Wenn Sie die Motion annehmen, kommen wir also zurück auf die bundesrätliche Verordnungslösung aus dem Jahre 2012 - nicht mehr und nicht weniger -, welche es in all den Jahren bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes ermöglicht hat, eine Vielzahl von Hotelbetrieben einer neuen Nutzung zuzuführen und Schaden von den Familien abzuwenden. Darum geht es hier und nicht darum, irgendwelche Kompromisse abzusegnen, die ausserhalb des Parlamentes getroffen wurden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in der Schweiz aufgrund des harten touristischen Umfelds jährlich 80 bis 100 Hotelbetriebe schliessen müssen. Das ist der Strukturwandel, welchen alle Fachleute und auch Avenir Suisse, wie ich erwähnt habe, voraussagen. Die Hotels in der Schweiz weisen eine durchschnittliche Zimmerzahl von 30 auf. In Österreich sind es 80, in Frankreich 500. Die Konsequenz aus dieser "falschen" Struktur in der Schweiz ist, dass diese Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig sind, nicht mehr marktkonform sind und unter die Räder kommen. Es besteht daher ein Bedarf nach einer Neuregelung dieses Artikels, um für diese KMU den Marktaustritt zu ermöglichen.
In der Kommission waren sich eigentlich alle Mitglieder einig - der Präsident, Herr Kollege Luginbühl hat es erwähnt -, dass die 50-Prozent-Regelung falsch ist. Ich zitiere den Kommissionspräsidenten selbst, ich muss das hier machen, weil es eigentlich ein schlagendes Argument ist: "Jeder wusste, dass der Kompromiss ein Blödsinn ist. Wir haben den Kompromiss nicht selbst ausgehandelt, aber wir haben ihm zugestimmt, weil wir zu diesem Zeitpunkt kaum eine Alternative hatten." Heute haben Sie eine Alternative. Die Bedenken der Kommissionsmitglieder waren nicht etwa, dass sich diese Motion nicht sachlich rechtfertigen lässt und nicht absolut notwendig ist, sondern dass man diese gesetzgeberische Kompromissvariante schon nach so kurzer Zeit wieder aufheben will.
Dieses Bedenken ist auch in der Stellungnahme des Bundesrates vorhanden. Aber ein kluger Kopf hat einmal gesagt: Politik ist nicht die Kunst des Kompromisses, sondern die Kunst der Synthese. Ein Kompromiss bedeutet immer eine Halbierung beider Positionen, einen Verlust. Synthese heisst Einigung nach dem Prinzip der Verbesserung des Gesetzes. Das sollten wir hier und heute machen. Es bestehen keinerlei verfassungsrechtliche Beschränkungen, dass man einen gesetzgeberischen Blödsinn aus purem politischem Anstand oder aus Treu und Glauben für einige Jahre stehenlassen muss, um ihn erst dann aufzuheben, wenn es quasi die Anstandsregel erlaubt. Das Parlament ist gerade dazu da - und dazu aufgefordert -, faule Kompromisse, politische Fehler, welche Teilen unserer Bevölkerung schweren Schaden zufügen, aufzuheben.
Politik ist ein ständiger Prozess, in dessen Verlauf wir uns einer idealen Lösung nähern müssen. Die Ziele der Initianten der Zweitwohnungs-Initiative sind eigentlich vollumfänglich erreicht worden. In den Alpenkantonen werden keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut; man kann das bereits jetzt in der Baustatistik sehen. Es ist ein radikaler Stopp gelungen, der uns in den Gebirgskantonen noch einige Jahre beschäftigen wird. Das Hauptziel der Initianten war es, eine weitere Verbetonierung von schönen Landschaften in den touristischen Kantonen der Schweiz zu verhindern, und das ist ihnen gelungen.
Ich habe mir noch einmal die gesamten Materialien der Initianten vor der Abstimmung über die Volksinitiative zu Gemüte geführt. Mit keinem Wort, nicht mit einem einzigen Wort wurde dort die Problematik einer allfälligen Umnutzung von bestehender Bausubstanz von Hotels oder Ähnlichem in Zweitwohnungen erwähnt - oder auch nur daran gedacht. Es handelt sich also vorliegend nicht um eine Änderung eines wichtigen Schwerpunktes dieses Gesetzes, sondern um die Reaktion auf einen im Rahmen der Gesetzgebung entstandenen Kollateralschaden. Das ist es hier: ein Kollateralschaden, der leider einzelne Hotelierfamilien vor existenzielle Probleme stellt. Es würde auch nicht dem Missbrauch, das heisst einer missbräuchlichen Umnutzung von Hotels in Zweitwohnungen, Tür und Tor geöffnet; ich habe es bereits in der Kommission gesagt. Die Bedingungen für die Umnutzung sind sehr hart: Der Betroffene muss aufzeigen, dass er den Betrieb 25 Jahre lang hatte, dass dieser nicht mehr wirtschaftlich geführt werden kann, und er muss entsprechende Nachweise erbringen. Des Weiteren besteht ja - ich habe das auch bereits anlässlich der Kommissionssitzung erwähnt - das Beschwerderecht der Verbände: Die betroffenen Verbände können jedes einzelne Baugesuch analysieren und nötigenfalls Beschwerden eingeben, wenn sie einen Missbrauch vermuten.
Weiter ist zu erwähnen, dass strengere kantonale oder kommunale Regelungen selbstverständlich nach wie vor nicht verhindert werden. Wenn also z. B. das Engadin der Meinung ist, es dürften keine Hotels in Zweitwohnungen umgebaut werden, sind strengere Regelungen selbstverständlich möglich. Ob diese strengen Regelungen dann vor dem Markt Bestand haben, möchte ich schwer bezweifeln.
Aufgrund der Tatsache, dass der Bundesrat in seiner Verordnung ebenfalls eine hundertprozentige Umnutzung vorsah, sind eigentlich auch die verfassungsrechtlichen Bedenken geklärt. Der Bundesrat hat selbst im Rahmen der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative mittels Verordnung geklärt, dass eine hundertprozentige Umnutzung von nicht mehr rentablen Hotels und Beherbergungsbetrieben verfassungsrechtlich sehr wohl standhält. Die Einwände von Kollege Cramer kann ich beim besten Willen nicht verstehen.
Es bestehen einzig Bedenken betreffend das Timing dieser Abänderung. Nun habe ich ein wenig den Parlamentsbetrieb analysiert und mir sagen lassen, dass die durchschnittliche Behandlung einer Motion mindestens zwei Jahre dauert. Eine entsprechende Umsetzung könnte daher 2019 erwartet werden. Mit anderen Worten ist auch dieses Bedenken eigentlich wenig stichhaltig. 2019 wird der Bundesrat zum gleichen Schluss kommen wie Avenir Suisse 2017: Die 50-Prozent-Regelung ist sinnlos.
Wir müssen uns einfach entscheiden, ob wir eine Gesetzgebung wollen, welche für die betroffenen Menschen da ist, oder eine Gesetzgebung für involvierte Politiker und Verbände - das ist das entscheidende Argument, das ich vorbringe. Es ist offenkundig, dass hier ein grober gesetzgeberischer Fehler vorliegt, welcher im Rahmen der Parlamentsberatung aufgrund des Gesamtpakets, welches von einzelnen Parlamentariern und den Initianten geschnürt wurde, nicht mehr aufgegriffen werden konnte. Der Ständerat hatte keine Gelegenheit, seine Position hierzu einzubringen - ausser der Gelegenheit, den Schlusssegen urbi et orbi auszusprechen. Nun haben Sie die Möglichkeit, diesen Fehler auszumerzen, und ich hoffe, dass Sie diesen Fehler einsehen.
Betreffend die schnelle Veränderung eines Bundesgesetzes und die damit aufgeworfene Frage, ob dies nach Treu und Glauben und nach politischen Rechtsgrundsätzen überhaupt möglich sei, erlaube ich mir eine Gegenfrage: Ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, Vereinbarungen ausserhalb des Parlamentes abzuschliessen, um sie dann anschliessend im Parlament durchzusetzen? Das ist die Gegenfrage, die Kollege Cramer beantworten müsste.
Politische Bewegungen und Gegenbewegungen führen zu Fortschritten und zu besseren Lösungen - das ist mein Ziel. Wir sind es den betroffenen Betrieben und den betroffenen Menschen, welche diese Betriebe aufgeben müssen, schuldig, dass wir eine Lösung anbieten - eine Lösung zu den Problemen im Hotelbereich. Gemäss meiner Einschätzung, gemäss der Einschätzung der Fachverbände und Hotelverbände und gemäss der Einschätzung der neutralen Avenir Suisse werden die Probleme im Hotelbereich nicht abnehmen, sondern zunehmen. Wenn wir weiter zuwarten, die Jahre kommen lassen, werden wir für einzelne Betriebe, für einzelne Hoteliers und für einzelne Familien zu spät sein.
Danke, wenn Sie diese Motion unterstützen.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe Verständnis für Herrn Rieder, für seine Motion und auch für die Ausführungen, die er jetzt gemacht hat. Die Schwächen, die er im ersten Teil seines Votums darlegte, sind uns bewusst. Sie waren uns bereits bewusst, als wir diesen jetzt vielfach zitierten Kompromiss unterstützt und abgesegnet haben.
Ich möchte Sie daran erinnern, Herr Rieder, dass leider, leider das mögliche Resultat der politischen Diskussionen nicht immer die Synthese ist. Es wäre schön; Synthese im Sinne eines Gewinns für alle, das ist das, wonach wir suchen. Teilweise ist das aufgrund der Rahmenbedingungen nicht möglich. Hier sind es komplexe Rahmenbedingungen, es ist ein Volksentscheid usw., Herr Cramer hat die Vorgeschichte dargelegt. Sie sind nun mal so, dass es nicht möglich war, die Synthese, die nur Gewinn bringt, zu finden, sondern es war nötig, einen Kompromiss zu suchen, der dann auch gefunden wurde. Er hat Schwächen, deren man sich bewusst war, aber auch die Stärke, dass Rechtssicherheit geschaffen werden konnte. Das war nicht nur uns als Parlament wichtig, sondern vielen anderen auch. So viel auch zum Thema, dass die Gesetze den Menschen dienen müssen. Da stimme ich Ihnen absolut zu.
Diese Rechtssicherheit wurde also als wichtiges Gut über die Perfektion der Regelung gestellt, und in dem Sinne hat man auch entschieden, im Wissen darum, dass diese Lösung in Artikel 8 Absatz 4 nicht das Gelbe vom Ei war.
Ich möchte Ihnen darlegen, warum ich es - es sind drei Gründe - für nicht richtig halte, dieser Motion zuzustimmen.
Der erste Grund ist genau dieser erwähnte politische Kompromiss, auf den ich nicht näher eingehen möchte, nachdem Herr Cramer die ganze Geschichte im Detail aufgezeigt hat. Nur einen Satz dazu: Es geht damit auch um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes, des Gesetzgebers, der sich hier auf eine Lösung geeinigt hat. Es geht auch darum, dass man auch in Zukunft bei entsprechenden Kompromisssuchen darauf zählen kann, dass nicht morgen schon wieder vergessen ist, was heute noch gilt.
Der zweite Grund - dieser Punkt wurde noch nicht gross diskutiert; ich verweise auch auf die Stellungnahme des Bundesrates - ist, dass Artikel 8 Absatz 4 die Betreiberinnen und Betreiber ja nicht dazu zwingt, die nicht zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzte Gebäudehälfte weiterhin als unrentables Hotel oder strukturierten Beherbergungsbetrieb zu betreiben. So ist es ja nicht. Es kann auch sein, dass diese Hälfte zwar nicht für Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung verwendet, aber einer anderen Nutzung zugeführt wird; und es kann auch sein, dass ein Abriss bevorzugt wird. Es ist also nicht so, dass hier nur eine Möglichkeit besteht.
Der dritte Grund ist die Rechtssicherheit und auch die Tatsache, dass wir in Artikel 19 ja vorsehen, dass es eine Evaluation gibt, dass es eine umfassende Überprüfung gibt. Damit wurde eben auch bereits die Möglichkeit geschaffen, aufgrund von Erfahrungen, die ja durchaus im Sinne Ihrer Schilderungen ausfallen und entsprechend evaluiert werden können, dann zu entscheiden, welche Anpassungen nötig sind. Das ist bereits vorgesehen.
Ich möchte Sie bitten, aus diesen drei Gründen die Motion nicht zu unterstützen und damit der Minderheit Ihren Support zuzusprechen.
Eder Joachim · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
Gestatten Sie, dass ich mich noch aus Sicht eines Nichtkommissionsmitglieds und eines Nichtbergkantons zur Motion äussere. Meine Stossrichtung ist eine grundsätzliche. Wir fällen heute einen wichtigen Entscheid, nicht nur in der Sache, sondern auch staatspolitisch. Auch wenn das Wort "staatspolitisch" etwas hoch gegriffen sein mag, ist es aus meiner Sicht so.
Das Zweitwohnungsgesetz trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Erfahrungen mit Artikel 8 Absatz 4 fehlen. Der Artikel ist, das wussten wir schon bei der Beratung, ein politischer Kompromiss. Auf die Probleme, die sich dadurch ergeben könnten, hatte der Bundesrat - die Frau Bundespräsidentin - bereits in der parlamentarischen Debatte zum Zweitwohnungsgesetz hingewiesen. Natürlich ist es rechtlich möglich, via Motion innert kürzester Zeit etwas zu ändern, was einem nicht passt. Das ist klar. Ich frage mich aber - da sind vor allem die Rechtsgelehrten angesprochen -, wie sich dies mit unserer vielgepriesenen Rechtssicherheit vereinbaren lässt.
Ich kenne seit gestern die Vereinbarung, die - Sie gestatten, Herr Präsident, dass ich ausnahmsweise in diesem Saal Parteinamen erwähne, das ist ja sonst nicht üblich - zwischen der FDP, unterzeichnet von Fraktionspräsidentin Gabi Huber, der SVP, unterzeichnet von Fraktionspräsident Adrian Amstutz, und der Hauptinitiantin Vera Weber getroffen wurde. Diese Vereinbarung wurde über die Medien öffentlich kommuniziert. Mir ist sie bis gestern entgangen. Gemäss gewissen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen kennen diese die Vereinbarung auch nicht. Da ist geregelt - ich will das nicht vorlesen, der Minderheitssprecher hat das schon erwähnt -, warum die Initianten auf das Ergreifen und Unterstützen eines Referendums verzichtet haben.
Ich denke, selbst wenn eine solche Vereinbarung einmalig ist, selbst wenn der Ständerat damit nichts zu tun hatte, sondern das im Nationalrat passiert ist, ist es eine Vereinbarung, und - ich komme später darauf zurück - sie ist natürlich für gewisse Mitglieder irgendwie doch verbindlich.
Wir haben kürzlich auch ein Schreiben von Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz, Gastrosuisse und dem Schweizer Tourismus-Verband erhalten, und zwar unter dem Titel "Ja zu einer vollumfänglichen Umnutzung von unrentablen Hotelbetrieben". Auch dieses Schreiben ist ernst zu nehmen, und die Verbände schreiben uns da, dass wir mit der Zustimmung zu dieser Motion die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen können, ohne den Geist der Zweitwohnungs-Initiative zu unterminieren. Es gebe auch keine zusätzlich zubetonierte Landschaft. Der Volkswille werde nicht infrage gestellt. Die Motion ermögliche eine nachhaltige Strukturbereinigung, und es handle sich um eine Ausnahmeregelung. Das ist das, was uns diese betroffenen Verbände schreiben.
Ich frage mich jetzt bei dieser Ausgangslage, welche Interessen wir vertreten sollen. Meines Erachtens ist das die zentrale Frage. Sind es die Interessen der Bevölkerung? Sind es unsere eigenen Entscheide, die wir vor noch nicht allzu langer Zeit gefällt haben? Kollege Rieder, der Motionär, sprach von gesetzgeberischem Blödsinn. Das ist seine Wortwahl. Oder müssen wir die Interessen vertreten, deren Wahrung von den vorhin erwähnten Organisationen und Verbänden gefordert wird? Brauchen wir die vom Motionär geforderte Exit-Strategie, wie er es bezeichnet hat, tatsächlich?
Für mich handelt es sich bei dieser Ausgangslage um eine Güterabwägung. Ich bin zum Entscheid gekommen, diese kann nur - nur! - zugunsten des Volkes und insbesondere der Initiantinnen und Initianten ausfallen. Wenn sie dies nicht tut, steht unsere Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Es wäre, mindestens gegenüber den Initiantinnen und Initianten gemäss dem Papier, das ich zitiert habe - es stammt vom 2. März 2015 -, ein Verstoss gegen Treu und Glauben, und es wäre auch, davon bin ich überzeugt, ein grosser Vertrauensverlust für unser Parlament.
Inskünftig müssten sich Initiantinnen und Initianten gut überlegen, ob sie bereit sind, auf ein Referendum zu verzichten, wenn nur wenige Monate nach Inkrafttreten eines Gesetzes, und ohne dass sich grundlegend etwas geändert hätte, bereits eine Teilrevision erfolgt. Auch den bedingten Rückzug einer Initiative müssten sich Initiantinnen und Initianten zukünftig sehr gut überlegen.
In dieser Situation ist für mich klar: Ich will nicht Erfüllungsgehilfe jener Kreise sein, die in dieser Frage - das muss auch mal gesagt sein - dazu neigen, den Bogen zu überspannen. Ich kämpfte seinerzeit auch gegen die Zweitwohnungs-Initiative, aus Überzeugung. Aber dieses Übertreiben jener Kreise war schliesslich auch der Grund, warum die Zweitwohnungs-Initiative von der Bevölkerung angenommen worden ist, wenn auch knapp.
Wenn Sie die Bevölkerung ernst nehmen, wenn Sie unsere eigenen Beschlüsse respektieren, wenn Sie schriftliche Vereinbarungen mit den Initianten - auch wenn diese Vereinbarungen nicht von uns stammen - nicht einfach als wertloses Papier ansehen, dann gibt es für Sie nur eine Möglichkeit: Ablehnung der Motion Rieder. Ich bitte Sie, so zu entscheiden und die Minderheit zu unterstützen.
Fournier Jean-René · 2VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
L'acceptation de l'initiative "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires" a été suivie par une période assez longue de grande insécurité juridique. Le compromis qui a été voté au Parlement a eu le mérite d'abord de lever cette insécurité et d'éviter un référendum. La réaffectation des hôtels non rentables en logements à hauteur de 50 pour cent de leur surface utile est effectivement une partie de ce compromis, mais il faut reconnaître - et cela ressort clairement des discussions que nous avons aujourd'hui - que cette partie du compromis n'est pas l'élément essentiel compte tenu notamment du nombre de cas et des surfaces utiles qui sont concernées.
Aujourd'hui, force est de constater, comme l'ont fait d'ailleurs notre commission et Avenir Suisse, que la loi entrée en vigueur le 1er janvier 2016 atteint déjà son objectif principal puisque les constructions de résidences secondaires ont été stoppées dans nos régions touristiques de montagne. Cela ne se fait bien sûr pas sans difficultés économiques, essentiellement dans le domaine touristique. L'objectif même de cette loi qui vise à éviter une emprise exagérée des résidences secondaires aux lits froids sur notre sol est un objectif reconnu et, aujourd'hui, bien accepté, y compris dans les régions concernées.
Ce qui pose problème, c'est avant tout la soudaineté et la brutalité de sa mise en vigueur sans mesures d'accompagnement. Jamais dans notre histoire et nulle part ailleurs en Suisse des régions entières ont été placées aussi subitement devant un défi de mutation économique aussi fondamental. Nos régions de montagne alpines sont aujourd'hui contraintes de changer en profondeur et sans délai leur modèle économique. Le défi est là, mais les régions concernées se sentent aujourd'hui plus souvent abandonnées à leur sort qu'accompagnées dans leurs efforts.
Le développement économique et le maintien des populations alpines dans leur environnement dépendent de la réussite de cette mutation forcée au pas de charge. On peut avoir confiance, bien sûr, dans les capacités d'innovation, dans les compétences et l'opiniâtreté de nos populations de montagne, mais il faut aussi reconnaître que le défi reste de taille.
La motion Rieder ne va pas solutionner l'ensemble de cette problématique, mais elle constitue tout de même un petit pas dans la bonne direction.
Il y a à mon avis quatre raisons d'accepter la motion.
La première, c'est que la réaffectation en logements à 50 pour cent de la surface utile d'un hôtel non rentable depuis de nombreuses années est économiquement absurde. C'est un non-sens économique, plusieurs en ont d'ailleurs fait état. Un hôtel de 40 chambres non rentable ne le sera pas plus avec 20 chambres, bien au contraire.
La deuxième raison est la suivante: cette disposition légale est perçue comme une véritable punition pour les propriétaires - souvent des familles - qui ont maintenu en exploitation, parfois même à perte et durant de nombreuses années, un établissement qui offrait des lits chauds. Les voilà aujourd'hui condamnés à entretenir un bâtiment inexploitable dont la réaffectation est interdite.
La troisième raison, c'est que le risque de voir avec les années de vieux hôtels délabrés, véritables ruines touristiques, apparaître au coeur de nos villages et de nos stations. Ce risque existe.
La quatrième raison, c'est qu'en acceptant la motion Rieder, vous ne contribuerez pas à accroître l'emprise au sol des résidences secondaires, puisque ces bâtiments existent déjà. L'objectif principal de la loi est donc toujours respecté.
Notre devoir de parlementaires et notre mission est d'améliorer, dans la mesure du possible, les lois en vigueur, lorsque cela est nécessaire et souhaitable. C'est finalement ce que vise la motion Rieder.
Alors, bien sûr, dans cette salle, plusieurs ont émis le souci de respecter la bonne foi et les engagements pris. Personnellement, je vous dirai que même si elle a pris une forme écrite, je me sens pas lié par la convention signée à l'initiative de Madame Vera Weber, ici présente, que je salue et que je félicite aussi d'ailleurs pour avoir réussi à obtenir l'assentiment de deux chefs de groupe, Madame Gabi Huber et Monsieur Adrian Amstutz. Si cette convention avait été passée par une commission parlementaire, je me serais en effet senti beaucoup plus lié par cette décision.
Imaginez aujourd'hui d'autres lobbys, bien plus puissants encore que les lobbys environnementaux, chercher à obtenir des conventions écrites et signées par des chefs de groupe avec une portée sur la durée. La convention qui a été signée entre Madame Weber, Madame Huber et Monsieur Amstutz nous est produite, et Madame Weber, dans sa lettre aux parlementaires, s'appuie d'ailleurs, à juste titre, sur cette convention, en disant que des engagements ont été pris, par des chefs de groupe et la représentante des initiants. Toutefois, je me sens plutôt lié aux décisions du Parlement - c'est vrai -, mais pas à celles de la convention écrite.
L'interdiction de réaffecter les hôtels non rentables depuis longtemps et sans espoir d'une rentabilité future produit des effets dommageables qui empêchent les réformes de structure, réformes que les initiants ont d'ailleurs vivement appelées de leurs voeux. Il faut dire que cette mesure est clairement contre-productive et qu'elle nuit même aux objectifs de la loi. C'est la raison pour laquelle je vous demande deux choses: premièrement, bien sûr, d'accepter la motion Rieder, et deuxièmement, de poursuivre la réflexion sur ces conventions écrites signées par des chefs de groupe, finalement dans le dos du Parlement, et de l'étendre au fonctionnement de notre institution et à la liberté que la Constitution garantit aux parlementaires.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Mehrheit hat begründet, was sie zu ihrer Haltung führt. Ich kann viele, eigentlich fast alle der materiellen Überlegungen teilen. Jetzt kommt das Aber: Es ist in den letzten Tagen viel von einem Kompromiss gesprochen worden, nicht nur dieses Geschäft betreffend. Wir werden morgen bereits über ein anderes Geschäft abstimmen, bei dem vielleicht auch das Wort "Kompromiss" bemüht werden wird. Wo eine Mehrheit einer Minderheit ihre Meinung aufzwingt, kann man aber nicht mehr von einem Kompromiss sprechen. Hingegen heisst es auch, die Mehrheit habe immer Recht - und das ist so. In diesem Fall hat das Volk, die - wenn auch knappe - Mehrheit, gesprochen, gegen meinen Willen. Im Parlament haben wir uns für eine gute, möglichst verträgliche Umsetzungslösung ausgesprochen. Es hat dann eben diesen Kompromiss gegeben zwischen zwei grossen Parteien und Helvetia nostra, der Fondation Franz Weber. Damit waren auch die Initianten erneut eingebunden. Das ist nicht üblich, es zeigt aber auch etwas, das einmalig ist in diesem Land: Man kann sich zusammenfinden und einen Kompromiss suchen. In diesem Parlament hat dieser Kompromiss dann eine satte Mehrheit gefunden - ich glaube, es waren gegen 40 Stimmen.
Und jetzt, wo es um Treu und Glauben, um Glaubwürdigkeit geht, sage ich Ihnen eines - die Güterabwägung habe ich bereits gemacht -: Die Glaubwürdigkeit kann man nur einmal verlieren. Das ist meine Haltung. Wenn Sie jetzt umfallen nach dieser kurzen Zeit, in der das Gesetz in Kraft ist, wo der Bundesrat doch in brauchbarer Frist eine Evaluation in Aussicht stellt, dann geht das gegen meinen Willen, gegen meine innere Überzeugung, auch wenn ich materiell näher bei der Mehrheit stehe. In diesem Sinne sage ich hier drin: Ich halte mein Wort.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion
Ich gehörte auch zu jenen, die mit dem Kompromiss, den die beiden besagten Parteien geschlossen hatten, vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Welche Wahl hatten wir noch, wenn wir möglichst schnell eine Gesetzgebung verabschieden wollten, welche auch den davon Betroffenen ein grösstmögliches Mass an Rechtssicherheit verschaffte?
Ich fühle mich nicht gebunden an den Kompromiss, an die Abmachung, die die SVP und die FDP miteinander getroffen haben. Ich fühle mich allerdings an die Beschlüsse gebunden, die das Parlament gefällt hat. Deshalb könnte ich nur mit einem schlechten Gewissen der Motion zustimmen, zumal ich selber auch den Antrag in die Debatte eingebracht hatte, dass wir uns spätestens im Jahre 2019 ein Bild darüber verschaffen müssen, was die Auswirkungen dieser zum Teil fehlerhaften Gesetzeskonstruktion sind - immer mit der Erwartung, dass wir dann auch schnell bereit sind, die Zweitwohnungsgesetzgebung wieder zu korrigieren.
Das von Kollege Rieder aufgegriffene Thema ist nur eines von mehreren. Es gibt noch andere Themen in dieser Gesetzgebung, die sich in den Berggebieten negativ auswirken, z. B. die ganze Frage rund um den Altbestand. Es gibt unterschiedlichen Regelungen für denjenigen, der eine bestehende Immobilie erweitert, und denjenigen, der eine bestehende Immobilie abbrechen und wieder aufbauen will. Es versteht kein Mensch, warum dafür unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Es gibt das von Kollege Martin Schmid angesprochene Thema der schwach strukturierten Gebiete, die darunter leiden, dass nicht einmal mehr Erstwohnungen gebaut werden. Eine junge Familie traut sich nicht, ein Eigenheim zu realisieren, weil sie nicht weiss, was je nach Veränderung in der Lebensbiografie - man verliert die Stelle, muss eine neue Arbeit suchen, es passiert in der Familie etwas - dann mit dem Haus geschieht. Es wird mehr oder weniger unverkäuflich oder kann nur mit einer grossen Werteinbusse verkauft werden.
Von Kollege Germann und auch von Kollege Cramer wird mit Treu und Glauben argumentiert. Ich erinnere Sie dann ein anderes Mal auch wieder daran. Wenn ich sehe, dass selbst das Volk - das ist eine staatspolitische Beurteilung - berechtigt ist, am gleichen Tag, an dem eine Volksinitiative angenommen wurde, eine neue Volksinitiative zu lancieren beziehungsweise die Umsetzung einer angenommenen Initiative mit einer Durchsetzungs-Initiative zu verlangen, und das, noch bevor die Gesetzgebung zur Umsetzung der ersten Initiative beschlossen wurde, verfängt das mit der Glaubwürdigkeit, Kollege Germann, auch nicht mehr. Es ist der Gesetzgeber, der frei ist, jederzeit ein Gesetz auch wieder zu verändern. Oder meinen Sie, die Abmachung zwischen Frau Weber und der SVP und der FDP binde uns über zehn Jahre hinaus so, dass wir nichts mehr an diesem Gesetz ändern können? Das wäre ja noch das Schönste. So den Gutglaubensschutz zu interpretieren hiesse, dass wir unsere eigenen Kompetenzen beschneiden.
Jetzt hat Kollege Rieder uns vorgerechnet, wie lange es ginge, bis seine Motion in Form eines Gesetzesvorschlages im Parlament landet. Er hat ziemlich optimistisch von zwei Jahren gesprochen. Man kann sich also auf den Standpunkt stellen, dass bis dann, 2019, auch die Auslegeordnung betreffend die generellen Auswirkungen vorläge. In das Paket einer künftigen Gesetzgebung gehört mit Bestimmtheit sein Thema. Aber da werden noch andere Themen hineingehören. Ich möchte nicht riskieren, dass andere Themen, die für die Entwicklung des Berggebietes mindestens so wichtig sind und nicht die Frage der Umwandlung nichtrentabler Hotels betreffen, dann zwischen den Maschen durchfallen und nicht in ein erstes Gesetzgebungspaket hineinkommen.
So gesehen würde ein Ja zur Motion Rieder ein klares Signal an den Bundesrat geben, dass wir diese Frage im nächsten Gesetzgebungspaket zur Zweitwohnungsgesetzgebung mitenthalten wissen wollen. Dass das in zwei Jahren bereits auf dem Tisch liegt, glaube ich nicht. Und übrigens, Kollege Cramer, es besteht dann auch wieder eine Referendumsmöglichkeit gegen ein neues Gesetz, das Ihnen nicht passen würde. In unserem klugen System der Mitwirkung der Bevölkerung besteht immer die Möglichkeit, im Rahmen eines Referendums sich auch wieder dagegen zu wehren.
Sie spüren, dass ich es mir mit dem Entscheid schwermache. Ich respektiere die Beschlüsse, die hier gefasst worden sind. Ich habe mich allerdings nicht an irgendwelche Abmachungen zu halten, an denen ich nicht beteiligt war. Ich habe selber den Antrag gestellt, dass man in vier Jahren wieder auf die Gesetzgebung zu sprechen kommt. Auch erkenne ich, dass noch eine Reihe von weiteren Fragen pendent ist, die wir dann auf den Tisch legen müssen. Ich werde die Zeit dazu nützen, um diese Fragen zu sammeln, um sie dann schnellstmöglich in eine neue Gesetzgebung mit einbringen zu können.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Très brièvement, j'aimerais relever quatre points.
Premièrement, j'aimerais répondre à l'intervention de Monsieur Beat Rieder qui a refait tout l'historique des bonnes raisons qu'il y avait d'être contre l'initiative sur les résidences secondaires. Cette initiative n'était peut-être pas une bonne idée, mais il se trouve qu'elle a été adoptée par le peuple; nous ne pouvons donc pas recommencer ce débat. De la même façon, Monsieur Rieder, vous ne pouvez pas recommencer le débat de 2012. Bien sûr, en 2012, le Conseil fédéral était de l'avis que les hôtels devaient pouvoir être transformés en résidences secondaires. Il a fait cette proposition au Parlement. La commission de notre conseil a estimé que c'était une mauvaise idée, qu'il fallait interdire de telles transformations des hôtels en résidences secondaires et notre conseil, par 27 voix contre 17, a suivi sa commission. Ce débat a eu lieu dans notre conseil, il a été clairement tranché. Nous pouvons le recommencer, mais je ne vois ni au nom de quoi ni dans quel contexte. Il y a eu un débat qui a abouti à une décision de notre conseil, une décision extrêmement claire. Tout le reste, ce sont des propos qui nous ramènent à l'histoire d'une législation, mais qui ne sont pas d'actualité aujourd'hui.
Le deuxième point que je souhaite relever, c'est que, aussi bien dans l'intervention de Monsieur Rieder que dans celle de Monsieur Fournier, on nous a expliqué que cette loi était difficile à appliquer, mais sans donner un seul exemple concret. On n'a pas eu un seul exemple d'un hôtel qui se trouve à tel endroit et qui, à cause de cette législation, ne peut pas être transformé en résidences secondaires; on ne nous a pas cité un seul exemple qui démontre que cela provoque des difficultés considérables à l'hôtelier. Cet exemple n'a pas été donné et cela n'est pas étonnant. On peut bien se fonder sur des études "neutres" d'Economiesuisse ou de je ne sais qui d'autre. En l'occurrence, il est impossible qu'en cinq mois et demi, on puisse trouver des exemples frappants de difficultés d'application de la loi. C'est ce qu'a relevé aussi Monsieur Eder.
Le troisième point, c'est que, de façon assez adroite, on nous a expliqué que le Parlement ne pouvait pas être lié par des accords passés avec des groupes politiques et que chaque parlementaire devait s'exprimer de façon indépendante - ce que prévoit d'ailleurs l'article 161 alinéa 1 de la Constitution. Mais bien évidemment! Personne ne dit que quiconque dans notre conseil est lié par des accords passés par les groupes parlementaires, sinon peut-être les membres des groupes s'ils entendent respecter la discipline de groupe. Ce que je dis, c'est que nous sommes liés par nos propres décisions, c'est que nous sommes liés par les lois que nous adoptons et que nous sommes liés par les déclarations que nous avons faites dans cette salle. Voilà ce qui nous lie, voilà où se trouve le principe de la bonne foi, voilà où se trouve le principe de la sécurité du droit. Ce qui nous lie ce ne sont pas les textes que les groupes ont pu signer, mais ce que notre Parlement a voulu et ce que notre Parlement a fait. C'est là que se trouve le noeud du problème: quel message voulons-nous donner à la population sur l'activité parlementaire? quelle crédibilité accordons-nous nous-mêmes à nos propres paroles, à nos propres décisions et à nos propres actes?
Quatrième point, enfin, je rappelle au passage que l'article 19 alinéa 2 de la loi fédérale sur les résidences secondaires, que nous avons adoptée, prévoit que dans les quatre ans après l'entrée en vigueur de la loi un rapport doit être présenté au Conseil fédéral. Le cas échéant, on doit nous soumettre un projet qui comporte les modifications législatives nécessaires. Cela est d'ores et déjà prévu dans la loi. Donc cela rend inutile une motion qui prévoit d'examiner cette question puisque cela est déjà inscrit dans la loi. Je réponds ainsi à l'intervention de Monsieur Engler, qui relève que le principe de la bonne foi n'exige pas que pendant vingt ans nous ne touchions pas à la loi, effectivement il exige simplement que l'on respecte les lois que nous avons adoptées.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Gerade auch in der Debatte hier im Ständerat kommt natürlich zum Ausdruck, dass bei der Zweitwohnungs-Initiative eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Entscheidungen getroffen hat, die nur eine geringe Minderheit stark treffen. Das kommt jetzt hier auch zum Ausdruck: Es sind wenige Gebiete betroffen, diese sind von dieser Umsetzung aber in aller Härte betroffen.
Ich verstehe, wenn viele von Ihnen fragen, warum jetzt dieses Thema wieder komme, Sie hörten ja von Ihrer Wählerschaft, dass es kein Problem sei. Da verstehe ich Sie. Diese Initiative hat in vielen Gebieten der Schweiz keine Auswirkungen, in den anderen hat sie aber - auch Kollege Engler hat das ergänzt und darauf hingewiesen - dramatische Auswirkungen. Die Initiative hat mehr als das Ziel erreicht, ich wiederhole das nochmals. In den Berggebieten ist der Hochbau zum Erliegen gekommen. Die Initiative wirkt.
Jetzt ist doch die Frage, was Sie als Politiker machen, wenn Sie diese Probleme zu Hause sehen. Da haben Sie doch die Aufgabe, diese Themen in den Rat zu tragen. Wir haben als Ständerat natürlich den Vorteil, dass wir bei dieser Aushandlung des Kompromisses nicht dabei gewesen sind. Das ist unser grosser Vorteil, es war niemand involviert, es hat niemand mit den Initianten am Tisch gesessen und das ausgehandelt; das kann ich mindestens für mich in Anspruch nehmen. Die Resultate wurden uns übermittelt; und das war doch damals die Folge.
Jetzt stellen Sie ja die Frage, ob wir Gesetze kurz nach dem Inkrafttreten ändern dürfen. Materiell hat die Regelung jetzt niemand verteidigt. Wir können also davon ausgehen, dass diejenigen, die jetzt so gesprochen haben, nach dem Bericht im Jahr 2019 dann einer Änderung zustimmen werden. Ansonsten müssten Sie heute sagen, dass Sie das bisherige Recht beibehalten wollen. Sie haben nicht gesagt, diese Regelung sei überzeugend. Die allermeisten haben vielmehr eingesehen, dass sie falsch ist. Sie müssen also im Jahr 2020 einer Änderung zustimmen, wenn Sie Ihre Meinung gegenüber heute nicht wieder wechseln.
Jetzt ist doch die Frage, ob wir die Motion nicht annehmen wollen, damit wir auf diesen Weg gehen und eine andere Lösung haben. Meines Erachtens entspricht es auch der Intention der Mehrheit, dann zu sagen, dass wir dort gesetzgeberisch tätig werden müssen und dass wir den Gemeinden und den Kantonen die Kompetenz überlassen können, weiter gehende Regelungen zu treffen; das wurde in der Diskussion auch gesagt. Ich glaube, dort haben wir eine Verpflichtung.
Dann stellt sich die Frage, wie die Mehrheit das der Bevölkerung kommuniziert. Schauen Sie, ich würde da stehen und sagen, ja, ich bin als Parlamentarier bereit, eine Lösung, die nicht überzeugt, zu ändern. Ich bin auch bereit, Gesetze wieder infrage zu stellen, wenn ich sehe, dass diese sich nicht bewährt haben. Wir müssen uns auch bei Gesetzesrevisionen entscheiden, indem wir mit gleichen Ellen messen. Die Unternehmenssteuerreform wurde von der Bevölkerung abgelehnt. Jetzt sagt der Bundesrat, dass rasch eine neue Lösung gefunden werden müsse. Man könnte auch sagen, das ist ein Volksentscheid, an den man sich jetzt einmal zu halten hat. Das ist nicht meine Meinung. Meine Meinung ist, dass Sachen, die sich nicht bewährt haben, zu ändern sind. Kollege Engler hat meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass wir sehr viele parlamentarische und Initiativmöglichkeiten haben, um das System auch wieder zu korrigieren.
In der Kommission haben wir am Schluss natürlich auch die Frage gestellt, Herr Kollege Cramer, ob die Regelung, die Herr Rieder hier vorschlägt, verfassungskonform ist. Das bejahen wir. Der Bundesrat selbst hat ja vorgeschlagen, dass man die Entscheidung so treffen könnte.
Deshalb bitte ich Sie, hier mit der Mehrheit für die Motion zu stimmen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ich habe nur eine kleine Korrektur anzubringen, aber diese Korrektur ist eben wichtig. Diese Motion entspringt nicht purer Theorie. Dahinter stehen Familien und Betroffene. Wenn Kollege Cramer sagt, es habe keinen einzigen Fall gegeben, es habe kein einziges Beispiel von Betroffenen genannt werden können, dann rate ich ihm, den Kommissionsbericht noch einmal zu lesen. Ich habe expressis verbis das Beispiel einer Familie aus einem Ort aufgezeigt. Dies fiel dieser Familie nicht leicht. Sie müssen sich vorstellen, Sie müssten zugeben, dass Ihr Hotel nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann und dass Sie den Hotelbetrieb aufgeben und einen Investor suchen müssen, der das Gebäude übernimmt und umbaut. Da wird niemand vor die Kamera stehen und sagen: Ja, das ist ein grosses Problem. Es gibt solche Betriebe zuhauf in der Schweiz. Es gibt Hotelbetriebe, die den Strukturwandel nicht überleben werden. Das ist bekannt, die Branche weiss es. Entweder wir reagieren in diesem Saal und lösen das Problem, oder wir lassen diese Leute mit ihren Problemen alleine.
Was Kollege Schmid sagt, dünkt mich doch zentral. Sind wir hier für ewige Zeiten an ein Gesetz gebunden, oder können wir das Gesetz fortentwickeln? Ich bin der Meinung, wir sind nicht weisungsgebundene Ständeräte; wir sind in der Lage, Gesetze fortzuentwickeln und zu verbessern.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Die ausführliche Diskussion zeigt, dass das immer noch ein sehr emotionales Thema ist, dass die Probleme offenbar nicht gelöst sind. Der Bundesrat lehnt die Motion dennoch ab, nicht weil er eine materielle Differenz zum Inhalt der Forderung hat, sondern aus Respekt vor den parlamentarischen Beschlüssen.
Es ist so, Sie haben vor zwei Jahren das Zweitwohnungsgesetz verabschiedet. Das ist noch nicht so lange her. Es wurde richtig ausgeführt: Der Bundesrat hat Sie schon damals darauf hingewiesen, dass diese Regelung im Bereiche der Umnutzung von Hotels nicht funktionieren wird, dass das aus unserer Sicht falsch ist. Aber Sie haben anders entschieden. Grundlage war der Kompromiss, den die Fraktionschefin der FDP und der Fraktionschef der SVP ausgehandelt haben - es waren immerhin die Fraktionschefs. Im Anschluss haben sich alle Parlamentarier - bzw. mindestens die Mehrheit - daran gehalten. Das hatte den Vorteil, dass die damals harzige Differenzbereinigung beendet werden konnte. Es gab Rechtssicherheit. Deshalb hat man diesem Kompromiss zugestimmt.
Wir machen, wie das seinerzeit im Gesetz vereinbart wurde - Herr Ständerat Engler hat das zu Recht gesagt -, eine Analyse, eine Berichterstattung nach vier Jahren. Somit werden Sie im Jahr 2020 die Auswirkungen vor allem im Berggebiet sehen. Ich befürchte, dass der Bericht dem Bundesrat Recht geben wird, dass er zum Schluss kommt, dass das keine gute Entscheidung des Parlamentes war. Es gibt sicher auch andere Punkte, die dann im Bericht zur Sprache kommen. Wenn das so ist, werden wir uns bemühen, gleich mit dem Bericht auch allfällige Anpassungen des Gesetzes vorzuschlagen.
Wir sind auch nicht so ganz sicher, dass die Forderung von Herrn Rieder, dass man die Fläche dann einfach zu 100 Prozent umnutzen kann, für das Berggebiet die Lösung bringt. Wir wissen, dass es aktuell sehr viele leerstehende oder zum Verkauf stehende Zweitwohnungen gibt. Wir haben heute ein Nachfrageproblem auf dem Markt. Die Situation wird auch durch andere Faktoren wie den starken Franken und den Generationenwechsel beeinflusst.
Ich glaube, dass wir das wahrscheinlich korrigieren müssen. Aber wir gehen davon aus, dass man dannzumal, wenn man die Gesamtschau mit dieser Berichterstattung macht, möglichst schnell Korrekturen an diesem Zweitwohnungsgesetz vornimmt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(5 Enthaltungen)