16.457
Diverse modifiche del diritto parlamentare
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Steinemann, Addor, Buffat, Burgherr, Glarner, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Sollberger)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Steinemann, Addor, Buffat, Burgherr, Glarner, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Sollberger)
Ne pas entrer en matière
Le président (de Buman Dominique, président): Le débat d'entrée en matière portera sur les trois projets.
Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD
Dans ce projet, composé de trois révisions d'actes législatifs, nous discutons d'une série de modifications du droit parlementaire portant sur la loi sur le Parlement, l'ordonnance sur l'administration du Parlement et le règlement du Conseil national. Vous trouvez tous les détails et les propositions dans le rapport de la Commission des institutions politiques du Conseil national du 18 août 2017. Le Conseil fédéral a pris position dans son avis du 11 octobre 2017.
Les modifications permettent également de classer les initiatives parlementaires ci-après qui visent à traiter les différents thèmes touchés: initiative parlementaire Streiff-Feller 14.472, "Liens d'intérêts des parlementaires. Accroître la transparence"; initiative parlementaire 15.425 de la Commission de l'immunité du Conseil national, "Immunité. Traitement des demandes par les présidents des deux commissions"; initiative parlementaire Keller Peter 15.437, "Registre des intérêts. Distinguer les activités bénévoles des activités rémunérées"; initiative parlementaire Heer 15.442, "Déplacements des parlementaires effectués aux frais du contribuable. Obligation d'informer"; initiative parlementaire Nussbaumer 15.496, "Autoriser les collaborateurs personnels des élus fédéraux à accéder à l'Extranet de l'Assemblée fédérale"; initiative parlementaire Vogt 16.436, "Stopper l'inflation normative. Préserver la liberté de décision et la marge de manoeuvre des particuliers et des entreprises"; initiative parlementaire Vogt 16.440, "Stopper l'inflation normative. Freiner l'internationalisation du droit, la reprise du droit européen et la tendance au 'Swiss finish'". Il s'agit en grande partie d'une série de modifications mineures visant à combler les lacunes du droit en vigueur et de précisions apportées à la législation parlementaire sur les points ayant occasionnellement suscité des interrogations en pratique.
Au vote sur l'ensemble, la commission s'est exprimée en faveur de la réforme, par 16 voix contre 8 et 1 abstention. A la suite de ce vote, la majorité de la commission recommande d'entrer en matière sur les trois projets. Une large majorité de membres de la commission est convaincue que les changements proposés permettent de résoudre des situations controversées et d'améliorer l'organisation de la structure et des travaux parlementaires. La commission s'est exprimée favorablement sur les trois projets toujours avec le même résultat. La minorité n'accepte pas une série de modifications proposées et, par conséquent, rejette le projet unique par le biais de trois propositions visant à n'entrer en matière sur aucun des trois projets.
Il faut rappeler aux membres du groupe UDC qui s'opposent à cette révision que la majorité des interventions parlementaires visant à obtenir des modifications est déposée par des députés de ce même groupe politique; ces députés refusent donc ce qu'ils ont eux-mêmes demandé. Les articles modifiés portent principalement sur les obligations des députés en matière de transparence: la profession, les liens d'intérêts, la rémunération des mandats professionnels, les procédures parlementaires et l'organisation des travaux, le traitement, la classification ainsi que l'accès plus large aux documents importants des commissions.
La majorité de la commission souhaite étendre les obligations des parlementaires concernant la publication de leurs liens d'intérêts. Elle voudrait que les députés signalent le nom de leur employeur. De plus, elle prévoit la création d'un registre public des voyages officiels effectués à l'étranger. La majorité de la commission est en outre favorable à la publication plus systématique des documents importants des commissions. Les dispositions qui n'ont pas fait l'objet d'une proposition de minorité ou les propositions ajoutées par le Conseil fédéral ne seront pas commentées oralement; je vous renvoie pour cela au rapport détaillé de la commission.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Von ganz grosser Bedeutung sind eigentlich drei Aspekte: Erstens sollen die Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder erweitert werden; zweitens sollen die Kommissionsunterlagen vermehrt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; drittens sollen die Protokolle der Kommissionen allen Ratsmitgliedern und ihren persönlichen Mitarbeitern auf dem Extranet zugänglich gemacht werden.
Kollege Romano hat alle parlamentarischen Initiativen aufgeführt, die entsprechend bearbeitet wurden. Während und auch vor der Beratung hat auch das Kommissionssekretariat den SPK eine Liste von weiteren Fragen unterbreitet, die sich aufgrund von Beobachtungen der Parlamentsdienste in den letzten Jahren gestellt haben. Dazu gehören Fragen zur Wiederholung von Abstimmungen, zur Auswirkung der Ablehnung einer Dringlichkeitserklärung eines Bundesgesetzes, zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung und zur Verbindung der Beschlussfassung über die Teilungültigkeit einer Volksinitiative einerseits und über die Abstimmungsempfehlung andererseits.
Die SPK beider Räte haben an ihrer Sitzung vom 25. August bzw. 1. September das Vorgehen für die Bearbeitung dieser zahlreichen Themen festgelegt. Sie haben beschlossen, dass die SPK-NR Sammelvorlagen ausarbeitet, welche verschiedene Vorschläge zusammenfassen. Diese liegen uns nun hier vor, und darüber beraten wir.
Während der Beratung nahm die Kommission zudem Kenntnis von dem am 15. März 2017 veröffentlichten Evaluationsbericht Schweiz der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (Greco). Dabei hat sie drei zusätzliche Empfehlungen näher geprüft: Die Greco empfiehlt, eine Erhöhung der Transparenz für die Beratungen und Abstimmungen der Kommissionen beider Räte sowie die Abstimmungen im Ständerat zu prüfen; die Meldepflicht bei persönlichen Interessen auszuweiten; quantitative Angaben über finanzielle und wirtschaftliche Interessen der Ratsmitglieder ins bestehende Meldesystem zu integrieren.
Ihre Kommission ist diesbezüglich zu folgenden Schlüssen gekommen:
1. Die Kommission schlägt vor, in stärkerem Mass als bisher Kommissionsunterlagen zu veröffentlichen. Die Überprüfung der Transparenz bei Abstimmungen im Ständerat fällt aber in die Zuständigkeit des Ständerates. Es ist bedauerlich, dass sich hier die Kleine Kammer dagegen sträubt, sämtliche Abstimmungen per Namenslisten zu veröffentlichen.
2. Das Parlamentsgesetz verlangt bereits heute die Offenlegung jedes unmittelbaren persönlichen Interesses bei Wortmeldungen von Ratsmitgliedern und erfüllt aus Sicht der Kommission die Empfehlung der Greco vollumfänglich.
3. Entsprechende Anträge zur Verpflichtung der Ratsmitglieder zu quantitativen Angaben bezüglich finanzieller und wirtschaftlicher Interessen hat die Kommission abgelehnt. Ebenfalls wurde der Ausbau der Meldepflicht auf Informationen über Familienangehörige, wie ihn der Greco-Bericht empfiehlt, verworfen. Die Mehrheit der Kommission hat hier die schutzwürdigen Interessen von Drittpersonen höher gewertet.
Ich fasse zusammen: Die Kommission ist überzeugt davon, Ihnen ausgewogene und praxistaugliche Anpassungen zu präsentieren. Ein Nichteintreten löst keine Probleme, sondern verschiebt den Berg von Pendenzen - es ist ein Berg von Pendenzen! - schlicht und einfach auf später. Die Kommission hat das Resultat ihrer Beratung am 18. August 2017 mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden Ihres Rates verabschiedet und empfiehlt Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten.
Erlauben Sie mir, der Vollständigkeit halber hier noch offenzulegen, was jetzt noch nicht behandelt wird und in separaten Vorlagen in den Rat kommt. Es geht hier um die Neuregelung der Transparenz über die Tätigkeit der Lobbyisten, um die Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung von Staatsverträgen, um Vorschläge für ein Verordnungsveto und um die Änderung des Verfahrens bei der Legislaturplanung. Diese Problemfelder sind noch offen und werden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls beraten.
Besten Dank für Ihr Eintreten! Ich freue mich auf eine interessante Detaildiskussion.
Steinemann Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Hauptziele, die eine Revision, wie sie vorliegt, rechtfertigen würden, wären aus SVP-Sicht gewesen: weniger Sitzungsgelder, effizientere Abläufe, mehr Transparenz; und das in diesem Ratsbetrieb, also eine Art Selbstdisziplin, von Ihnen hier selbst verordnet und an sich selbst gerichtet. Diese Ziele wurden insgesamt verfehlt, und sie wurden auch gar nicht angestrebt.
Die SVP-Fraktion sieht keinen generellen Handlungsbedarf, nur punktuellen. Das hier sind Sammelvorlagen, sodass man am Ende auch zu guten Punkten Nein sagen muss oder eben zu schlechten Punkten auch Ja sagen muss. Es wäre ein Einfacheres gewesen, über die teils gerechtfertigten parlamentarischen Initiativen, die hierin verarbeitet werden, einzeln zu befinden. Mit diesen Vorlagen werden hingegen sehr unterschiedliche, voneinander komplett unabhängige Beratungsgegenstände behandelt, die nach unserer Auffassung nicht zusammenpassen. Sie enthalten nebst recht wichtigen Punkten auch Detailfragen von geringerer und geringster, ja theoretischer Bedeutung, Neuformulierungen halten Einzug, Nebenschauplätze und unwichtige Punkte sind in diesen Entwurf gestreut. Daneben, das sei hier auch gesagt, haben die Vorlagen auch wichtige und richtige Verbesserungen unserer Parlamentsarbeit integriert.
Daher sei an dieser Stelle grad vorweggenommen: Die guten Punkte, die die SVP-Fraktion befürwortet, sind die Transparenz bei den Auslandreisen von Parlamentariern auf Kosten der Steuerzahler und die bessere Berücksichtigung des Öffentlichkeitsprinzips bei unseren Kommissionsunterlagen.
Negative Punkte sind beispielsweise die Nichtstreichung des letzten Freitags der Session als Sitzungstag wie generell die Nichtstraffung des Ratsbetriebes. Geld wird nicht eingespart; nach wie vor soll bezüglich Entschädigung pauschal der gleich hohe Betrag gelten, egal, ob die Sitzung nur wenige Minuten oder einen ganzen Tag dauert.
Daher stellen wir Ihnen hiermit den Antrag auf Nichteintreten. Die SVP-Fraktion war immer gegen solche Sammelvorlagen, genau aus diesen Gründen: weil man sich eben am Schluss genötigt fühlt, Ja zu schlechten Punkten zu sagen oder Nein zu guten Punkten. Diese Methode wird ja seit geraumer Zeit praktiziert. Das war im letzten Jahr beim Integrationsgesetz oder beim Ausländergesetz der Fall. Anschliessend wird einem vorgeworfen, man habe ja damals gegen etwas Gutes oder für etwas Schlechtes votiert.
Die Vorlagen verarbeiten unter anderem elf parlamentarische Initiativen, davon sechs aus meiner Fraktion. Auch wenn Sie nicht auf diese Vorlagen eintreten oder die Vorlagen am Ende ablehnen, würden die parlamentarischen Initiativen nicht abgeschrieben, sondern müssten nach wie vor umgesetzt werden.
Unterstützen Sie daher meine Minderheitsanträge auf Nichteintreten.
Nantermod Philippe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale radicale
Nous traitons ici d'une révision de la loi sur le Parlement, de celle sur les droits politiques, de celle sur la procédure de consultation, de l'ordonnance sur l'administration du Parlement ou encore du Règlement du Conseil national. Ces révisions diverses visent à mettre en oeuvre un certain nombre d'initiatives parlementaires auxquelles les deux conseils ont donné suite.
Dans les grandes lignes, le projet présente quelques axes forts. Le premier porte sur le signalement des liens d'intérêts. Vous le savez, les débats sur la transparence en politique sont actuellement légion. Il y a des initiatives populaires, des interventions du GRECO dans ce sens. La Commission des institutions politiques a longuement débattu de la nécessité de publier davantage d'informations concernant les liens d'intérêts. Un point essentiel concerne la question de la profession: comment déterminer la profession d'un élu? comment doit-on désigner l'employeur pour un élu étant donné que la limite est parfois ténue entre liens d'intérêts et profession?
Un deuxième axe concerne l'accès aux documents et le remplacement en commission. Il s'agit là de questions relativement techniques sur le bon fonctionnement des commissions. Il a paru important à la commission de se pencher sur la question de savoir qui étaient les personnes habilitées à consulter les documents sur le site Extranet du Parlement, sachant que beaucoup d'entre nous disposent d'un assistant parlementaire, pour lequel nous disposons de moyens alloués par le Parlement. Le but était de permettre à ces personnes d'accéder au contenu de l'Extranet. La question des remplacements en commission s'est posée de la même manière.
Enfin, un certain nombre de questions, non pas de détail, mais de questions variées s'est posé. Cela va du vote final sur les initiatives parlementaires à la rémunération des parlementaires pour des demi-journées de séances et aux horaires des séances. Tous ces points ne constituent pas des révolutions ni un changement majeur du droit parlementaire. Mais toutefois, ces petites réformes méritent d'être adoptées, car elles améliorent ponctuellement notre travail. Je pense par exemple à la possibilité justement donnée à nos assistants de pouvoir consulter les procès-verbaux des commissions ou aux règles plus précises sur les liens d'intérêts.
Il sied encore de relever que la proposition de la minorité de ne pas entrer en matière revient à renoncer par principe à une révision, révision dont le traitement en commission a déjà pris du temps, sans justification très profonde puisque de toute manière nous devrions, dans les prochains mois, nous repencher sur l'élaboration de projets issus d'initiatives parlementaires auxquelles il a été donné suite et dont la justification ne fait pas tellement débat.
Le groupe libéral-radical propose dès lors d'entrer en matière et de traiter chaque point contesté l'un après l'autre.
Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo PPD
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Sammelvorlagen mit verschiedenen Änderungen des Parlamentsrechts. Wir sind uns bewusst, dass die vorgeschlagenen Änderungen höchst unterschiedliche Themen betreffen. Das einzig Gemeinsame ist, dass sie alle das Parlamentsrecht betreffen. Einerseits grenzt es fast ein wenig an Kühnheit, die ganze Sammlung an Änderungsvorhaben in einem einzigen Geschäft, eben der vorliegenden parlamentarischen Initiative Ihrer SPK, zu vollziehen. Andererseits ist es ein mutiger Versuch, eine Vielzahl nötiger Änderungen effizient zu bündeln.
Wir haben hier Themengebiete wie erhöhte Transparenz, welche im Greco-Bericht verlangt wird. Die Schweiz wird darin aufgefordert, Verbesserungen an die Hand zu nehmen und umzusetzen. Zur Debatte stehen im Bereich Transparenz/Offenlegungspflichten von beiden Räten gutgeheissene Vorstösse wie die parlamentarische Initiative Streiff, welche bei den Angaben zu den beruflichen Tätigkeiten der Parlamentsmitglieder neu die Nennung der Arbeitgebenden verlangt. Dann geht es um die Anpassung des Interessenregisters mit dem Ziel, Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht fallen, in die beiden Kategorien "ehrenamtliche Tätigkeiten" und "bezahlte Tätigkeiten" zu unterteilen, wie es die parlamentarische Initiative Keller Peter fordert, sowie um die parlamentarische Initiative Heer, welche stipuliert, dass Medienschaffende Auskunft erhalten über die Reisetätigkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, welche im Rahmen ihrer Mandate für den Nationalrat oder den Ständerat im Ausland unterwegs sind.
Im Themengebiet der Offenlegungspflichten ist die CVP mehrheitlich für mehr Transparenz und unterstützt deshalb auch mehrheitlich diese erwähnten Vorschläge. Weitere Anträge gehen den meisten in unserer Fraktion zu weit, und wir lehnen sie deshalb grossmehrheitlich ab.
Wir werden uns in diesem Geschäft ausserdem mit Fragen der Regulierungsdichte befassen. Ein Beitrag zur Deregulierung soll zum Beispiel durch erhöhte Anforderungen an die Qualität der Begründungen von Vorschlägen für neues Recht geleistet werden. Zudem sollen diverse staatspolitische und parlamentsbetriebliche Elemente angepasst, korrigiert oder initiiert werden. Inhaltlich werden wir uns zu diesen Vorschlägen in der Detailberatung äussern.
Mit dem Eintreten zeigen wir unsere Bereitschaft, auf die elf parlamentarischen Initiativen einzugehen, denen beide Kammern Folge gegeben haben. Ein Grossteil dieser parlamentarischen Initiativen stammt übrigens, wie Sie, Frau Steinemann, auch selber erwähnt haben, aus der Feder der SVP, und es ist nun ausgerechnet die SVP, die Nichteintreten fordert. Mich erstaunt das. Da diese Vorstösse ja unterschiedlichste Zielsetzungen haben, macht Nichteintreten keinen Sinn. Wenn einzelne davon bestritten sind, kommt das in der Detailberatung hervor und kann dort diskutiert werden. Es macht keinen Sinn, die ganzen Vorlagen zu bekämpfen, denn die von beiden Räten gutgeheissenen parlamentarischen Initiativen wären bei Nichteintreten nicht vom Tisch und müssten einzeln traktandiert und behandelt werden.
Wir sind deshalb für Eintreten und bestrebt, uns konstruktiv auf die Detailberatung einzulassen. Wir sind auch bereit, die vielen von Ihrer zuständigen Kommission in aufwendiger Sitzungsarbeit aufbereiteten Verbesserungs- und Aktualisierungsvorschläge zu beraten. Bei den meisten Anträgen wird unsere Fraktion der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Diese Vorlagen sind etwas zutiefst Schweizerisches. Wir alle kennen es: Wenn wir irgendwo im Ausland in die Ferien gehen und am Morgen im Hotel frühstücken, dann schauen wir: Wo ist das Birchermüesli? So gesehen sind die Vorlagen ein Birchermüesli - im guten Sinne des Wortes und nicht in dem Sinne, dass es eine schlechte Vorlage wäre. Es werden verschiedene, am Schluss hoffentlich auch mehrheitsfähige Änderungen vorgeschlagen, die allesamt das Parlamentsrecht betreffen.
Es wäre auch im Sinne der Parlamentseffizienz schlecht, wenn wir jetzt nicht auf diese Gesamtvorlage eintreten würden, wie das die SVP-Fraktion vorschlägt, obwohl sie mit einzelnen Anträgen eigentlich einverstanden ist und bei den anderen ja ihre Meinung auch zum Ausdruck bringen kann. Wenn Sie jetzt also nicht auf die Vorlagen eintreten und trotzdem meinen, gewisse Sachen müsse man wieder anpacken, weil die parlamentarischen Initiativen ja hängig bleiben, haben Sie nichts gewonnen, ausser etwas zusätzliches Sitzungsgeld für die jetzige Debatte und für die Debatte, die wir schon in der Kommission hatten. Ich denke aber nicht, dass das im Sinne der SVP sein kann - aber vielleicht täusche ich mich ja auch.
Es geht um zwei grosse Blöcke. Es wird Sie nicht erstaunen, dass wir aufseiten der Grünen in Block 1, wo es um Transparenz - um die Offenlegung der Interessen, aber auch der allfälligen Abhängigkeiten - geht, ganz klar auf der Seite der Transparenz sind. Was uns erstaunt, ist, dass wir mit dieser Position ausser bei der allerersten Abstimmung trotzdem in der Minderheit sind. Es ist ein Thema, bei dem man sich wirklich Fragen stellen muss. Auf der einen Seite, wenn jeweils die Medien wieder irgendein Opfer gefunden haben, ist nachher im Parlament von links bis rechts der Aufruhr gross. Man sagt, wir brauchen mehr Transparenz - natürlich -, die Dunkelkammer Bundeshaus muss ausgeleuchtet werden. Wenn es aber dann darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen, schwindet die Zustimmung wie Schnee an der Frühlingssonne. Sie, diejenigen, die zuhören - und Sie können es ja dann Ihren Kolleginnen und Kollegen noch sagen, die jetzt in der Wandelhalle sind und anderen Beschäftigungen nachgehen -, müssen selbst entscheiden, ob Sie dem Gefühl, dass dieses Parlament eine Dunkelkammer sei, Vorschub leisten wollen oder nicht. Wenn nicht, dann stimmen Sie mit diesen Minderheiten.
Bei den weiteren Bestimmungen geht es eben um ganz Verschiedenes. Ich denke, einiges ist unbestritten, zum Beispiel die Klärung bezüglich der Schlussabstimmung über Volksinitiativen. Die heutige Regelung führt ja immer wieder zu Verwirrung. Oder man kann sie auch für taktische Manöver brauchen, ich brauche das auch immer wieder gerne. Aber eigentlich müssen wir ja nicht das Parlamentsrecht nach den Bedürfnissen der Parlamentarier, taktische Manöver zu machen, gestalten, sondern einfach grösstmögliche Klarheit schaffen. Bei einer Volksinitiative ist es klar, da braucht es keine Schlussabstimmung, und entsprechend wollen wir sie auch abschaffen.
Es geht aber auch um mehr Transparenz bezüglich der Arbeit der Kommissionen. Es geht vor allem auch um etwas, was Sie sicher, wenn Sie schon einmal Ersatz gewesen sind in einer Kommission, auch wichtig gefunden haben, nämlich dass man auch auf Unterlagen zugreifen kann.
Es ist heute so, dass eine Scheingeheimhaltung stattfindet bei dem, was in der Kommission diskutiert wird. Das macht es nur interessanter, dann irgendwelche angeblich ganz wichtigen Dokumente der Sonntagspresse zu stecken. In den meisten Fällen ist das einzig Spannende an diesen Dokumenten, dass oben "geheim" steht oder stehen müsste. Entsprechend schlagen wir hier einen Beitrag zu etwas weniger Aufregung vor. Auch hier sind wir der Meinung, dass wir da eine Mehrheit finden müssten, und ich hoffe, dass uns das hier auch im Rat gelingt, so wie wir es in der Kommission gemacht haben.
Treten Sie ein, und entscheiden Sie nachher gut!
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die SP-Fraktion wird auf diese Sammelvorlagen eintreten. Wir begrüssen, dass die Umsetzung der verschiedenen parlamentarischen Initiativen, denen bereits früher Folge gegeben wurde, sowie die Präzisierungen des Parlamentsrechts dort, wo in der Anwendung noch Unsicherheit bestehen, in diesen Sammelvorlagen zusammengenommen wurden. Wir können vor allem nicht verstehen, dass die SVP-Fraktion für Nichteintreten ist, da sechs von elf parlamentarischen Initiativen, die umgesetzt werden, aus der SVP-Fraktion stammen. Wir haben es gehört, es gibt verschiedene Schwerpunkte. Ich selber bedauere, dass wir nur in zwei Blöcken diskutieren können. Ich finde, es gibt sehr gute und wichtige Themen, die einfach nicht in einer Gruppe zusammengefasst werden können.
Zu den Offenlegungspflichten: Die Offenlegungspflichten und die Transparenz über die Interessenbindungen haben in der Öffentlichkeit immer wieder viel zu reden gegeben und tun dies weiterhin. Diesbezüglich wird ständig mehr Transparenz gefordert. Leider, finde ich, hat die SPK die Chance zu einer wirklich fortschrittlichen Regelung und Ausweitung der Offenlegungspflichten verpasst. Trotzdem gibt es doch einige wichtige Verbesserungen, die wir unterstützen. Beispielsweise soll in Zukunft auch der Arbeitgeber als Interessenbindung angegeben werden. Weiter gehende Offenlegungspflichten haben leider keine Mehrheit gefunden. Die SP-Fraktion wird sämtliche solchen Forderungen unterstützen. Es ist beispielsweise unverständlich, dass die Kommissionsmehrheit bei den Interessenbindungen nicht durch die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit mehr Transparenz schaffen will; dies ist übrigens auch eine Forderung aus SVP-Kreisen. Wir von der SP-Fraktion werden wie gesagt sämtliche Anträge auf Transparenz unterstützen.
In Block 2 geht es um verschiedene Themen. Die Zugänglichmachung gewisser Unterlagen der Kommissionen für die Öffentlichkeit, Sie haben es gehört, unterstützen wir auch. Ebenso und vor allem unterstützen wir es, dass auch unsere persönlichen Mitarbeitenden Zugriff auf die Kommissionsunterlagen haben, denn schliesslich sollen wir uns auf unsere Haupttätigkeit konzentrieren und uns administrativ entlasten können. Aus unserer Fraktion wurden noch die zwei Einzelanträge Masshardt und Barrile eingereicht. Sie fordern die Pflicht zur Offenlegung von Spenden über 5000 Franken sowie die Unvereinbarkeit von Krankenkassenmandat und Einsitz in der SGK. Wir werden näher darauf eingehen.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista
Au nom du groupe socialiste, je vous invite à entrer en matière sur ces modifications du droit parlementaire et à suivre la majorité de la commission. La position du groupe UDC me laisse un peu perplexe, puisque - cela a déjà été rappelé - la plupart des modifications que nous avons traitées en commission émanent de ses propres rangs.
Nous estimons essentiel de renforcer la transparence vis-à-vis de groupes d'intérêts auxquels les parlementaires peuvent appartenir. L'obligation de signaler les intérêts imposée aux députés à l'article 11 de la loi sur le Parlement ne suffit plus. La Commission des institutions politiques de notre conseil a donc donné suite à deux initiatives parlementaires visant à accroître cette transparence, décisions auxquelles la commission du Conseil des Etats s'est ralliée.
Actuellement, les dispositions sur les informations à fournir sur les activités professionnelles sont formulées de telle façon que les intérêts découlant de ces activités restent souvent obscures. Nous soutiendrons donc la position de la majorité de la commission qui a décidé de remédier à ce manque de transparence et avons soutenu l'initiative parlementaire Streiff-Feller Marianne 14.472, "Liens d'intérêts des parlementaires. Accroître la transparence", visant à obliger les députés n'exerçant pas une activité indépendante à indiquer le nom de leur employeur dans le registre public des liens d'intérêts.
Mais la commission a rejeté toutes les autres propositions visant à étendre les obligations en matière de transparence, ce que le groupe socialiste regrette: nous aurions aimé aller plus loin. Ainsi, les députés ne devront pas divulguer les montants supérieurs à 12 000 francs perçus pour des mandats au sein de conseils d'administration ou d'organes similaires, ni indiquer si l'activité considérée est exercée à titre bénévole ou si elle est rémunérée.
Par ailleurs, la commission propose de créer un registre public des voyages officiels effectués par les parlementaires à l'étranger. Ce registre énumérera les déplacements effectués sur mandat des organes de l'Assemblée fédérale, en précisant la destination et le nom des députés ayant participé au voyage. Par contre, la majorité de la commission s'oppose à ce que les voyages effectués à l'invitation d'un groupe d'intérêts soient soumis à l'obligation de publication, ce que nous regrettons.
En bref, le groupe socialiste vous invite à entrer en matière, et à suivre les minorités dont les propositions visent à renforcer les obligations des parlementaires relatives à la transparence.
Guhl Bernhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo BD
Vorweg: Die BDP-Fraktion hat die Vorlagen an der letzten Fraktionssitzung minutiös beraten und ist zum Schluss gekommen, dass diese Revision in der Summe nichts derart Wichtiges enthält, dass die Welt untergehen würde, wenn man nicht einträte. Fazit: Die BDP-Fraktion hat beschlossen, nicht auf diese Vorlagen einzutreten.
Was liegt uns denn hier vor? Es ist eine richtiggehende Wohlstandsvorlage. Ich kenne das aus der Privatwirtschaft: Wenn es einem Unternehmen gutgeht, dann beginnt man, sich mit sich selbst zu beschäftigen. Man führt ein "Reglementli" hier ein, ein Merkblatt da, gibt da ein Goodie für die Mitarbeiter und macht dort Geschenke. Wenn es dann wieder schwieriger wird, dann beginnt man, alle diese Regelungen wieder rückgängig zu machen. Wir sollten uns hier drin mit den echten Problemen unseres Landes beschäftigen, nicht mit uns selbst.
Was liegt denn hier vor? Wir reden bei Vorlage 1 über Wortmeldungen, über Einschränkungen der Redezeit. Dann sollen wir jährlich unsere Arbeitgeber melden. Dann geht es in Vorlage 2 um die Klassifizierung von Kommissionsprotokollen. Darin versteckt ist - wie ein Wolf im Schafspelz -, dass man gewisse Kommissionsprotokolle, die heute vertraulich sind, offenlegen möchte. In Vorlage 2 geht es auch um ein öffentliches Register der amtlichen Reisen. In der Privatwirtschaft macht man das, indem man miteinander spricht, miteinander redet und sagt: Hey, du hast in letzter Zeit viele Geschäftsreisen unternommen, bitte schau ein bisschen und reduziere die Reisespesen. Man muss nicht immer gerade ein Reglement oder ein Register einführen, welches dann letztendlich viel Aufwand verursacht.
In Vorlage 3 geht es darum, um 08.15 statt um 08.00 Uhr zu beginnen. Welches Bild geben wir da nach aussen ab? In der Privatwirtschaft wird um 07.00 Uhr begonnen, nicht um 08.15 Uhr. Auch dies ist eine Regelung, die es nicht zwingend bräuchte.
Bei der Frage, ob wir eintreten sollen oder nicht, müssen wir uns überlegen: Was passiert, wenn wir hier nichts ändern? Wären wir in unserer Arbeit behindert? Könnten wir unsere Beschlüsse nach wie vor fassen oder nicht? Die BDP-Fraktion ist zum Schluss gekommen: Wir könnten genauso weiterarbeiten, wir könnten unsere Beschlüsse genauso fassen, es braucht diese Vorlagen nicht.
Die BDP-Fraktion wird den Antrag auf Nichteintreten unterstützen.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich kann an meinen Vorredner anschliessen. Ich habe mein Birchermüesli heute früh gegessen und empfehle Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, auf diese Vorlagen, die Kollege Glättli wirklich treffend als Birchermüesli bezeichnet hat, nicht einzutreten.
Warum? Wir können hier nicht tagtäglich darüber reden, dass wir zu viele Gesetze, zu viele Paragrafen, zu lange Sitzungen haben, und dann auf Vorlagen zu solchen Belangen eintreten, bei welchen wirklich schlicht kein Regulierungsbedarf besteht. Es wurde gesagt, dass gewisse Vorstösse hängig sind. Von diesen finde ich gewisse etwas besser und gewisse etwas schlechter. Aber es ist nicht nötig, dass wir hier so ein Sammelsurium schaffen, welches verschiedenste Themenbereiche vereinigt und vor allem auch Sachen aufnimmt, die in besagten Vorstössen gar nicht gefordert worden sind, was uns darum wirklich vor etwas absurde Szenarien stellt. Wir diskutieren hier über Transparenzvorschriften, Taggelder, Spesen, Sitzungszeiten, Vertraulichkeit von Kommissionsunterlagen; das sind Themen, die doch eine gewisse Spannbreite aufweisen.
Das wichtigste Problem aber wird gar nicht angegangen. Etwas, was wir hier einmal an die Hand nehmen müssten, wäre die Frage des Milizsystems, die Frage: Wie kriegen wir es hin, dass wir nicht so viele Sitzungen haben, dass wir weniger Papier haben, dass wir weniger Bürokratie haben, damit es möglich ist, als Unternehmer mit einem vernünftigen Aufwand hier im Parlament tätig zu sein? Das ist die Frage, die sich stellt. Wenn wir etwas behandeln müssen, dann ist es genau diese Frage.
Hierzu haben wir in der Kommission eine Studie erhalten. Drei Professoren von der Universität Genf haben lange daran gearbeitet. Sie sind nach dieser Arbeit zum Schluss gekommen - halten Sie sich fest an Ihren Stühlen -, dass der Median des Aufwands für die Tätigkeit eines Parlamentariers bei 87 Prozent liegt - 87 Prozent! 36 Prozent - das sind 1,8 Arbeitstage pro Woche, damit wir uns richtig verstehen - entfallen auf sogenannte Repräsentationspflichten. 50 Prozent entfallen auf die Ratsarbeit und auf die Vorbereitungszeit für die Ratsarbeit. Ratsarbeit heisst: Man ist im Rat. Das wäre vielleicht der Moment, wo ich all meine Kollegen und Kolleginnen, die im Moment in der Galerie des Alpes sind, ganz herzlich grüssen möchte: Ich hoffe, Sie erholen sich gut von dieser Debatte! Vielleicht haben Sie angegeben, dass die Ratsarbeit aus drei Wochen Session besteht. Schauen Sie einmal diesen Saal an! Dann sehen Sie, was es mit dieser Umfrage auf sich hat. Schauen Sie den Rücklauf an! In der sozialdemokratischen Fraktion haben etwa drei Viertel geantwortet; bei uns, in der SVP-Fraktion, war es ein Viertel. Warum? Die Antwort ist einfach; ich habe diese Umfrage auch angeschaut: Man hatte schlicht keine Zeit. Wenn man arbeitstätig ist, kann man nicht einen halben Tag mit solchen Umfragen verbringen.
Das sind Fragen, die sich stellen. Wir müssen schauen, dass wir unnötigen Leerlauf unterlassen. Wir müssen schauen, dass wir den Ratsbetrieb effizienter gestalten. Das heisst, dass wir Fehlanreize bei den Entschädigungen korrigieren. Sie haben heute zwei, drei Anträge vorliegen, die Ihnen die Möglichkeit dazu bieten. Das heisst, dass man keine Gelder für Sitzungen bezieht, an denen man gar nicht gewesen ist, oder keine Spesen einkassiert, die man gar nicht verursacht hat. Das sind Ansätze, die wir weiterverfolgen müssen, nicht solche Vorlagen, welche viel Unsinn enthalten und welche vor allem nicht dazu geeignet sind, das Milizsystem zu stärken.
Aus diesem Grund glaube ich, dass es wirklich richtig ist, nicht auf diese Vorlagen einzutreten. Wir haben uns lange gegen solche Sammelvorlagen gewehrt. Wir meinen, dass man die Vorstösse einzeln behandeln soll. Einige kann man ablehnen, bei ein paar Vorstössen kann man zustimmen. Insgesamt bringt uns dieses Geschäft aber nicht weiter.
Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo PPD
Herr Kollege Rutz, ich teile Ihre Auffassung zu einem grossen Teil, möchte Sie jetzt aber schon Folgendes fragen: Letzte Woche hat das Parlament von einer Aktion Ihrer Gruppe Kenntnis genommen. Würden Sie das als parlamentarisches Kerngeschäft bezeichnen oder Zeitvertreib oder sinnvolle Praxis eines Parlamentariers vor Sitzungsbeginn?
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzter Kollege Pfister, ich bin Unternehmer, und ich war an diesem Morgen früh im Büro und bin dann pünktlich auf die erste Abstimmung hierhergekommen. Das kann ich aus meiner Sicht sagen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Lieber Kollege Rutz, Sie haben jetzt eine Suada gegen dieses Parlament gehalten, dessen Mitglieder aus Ihrer Sicht offenbar viel zu gut entschädigt werden. Wie können Sie die aus Ihrer Sicht offenbar riesige Dringlichkeit einer Änderung damit vereinbaren, dass Sie uns gleichzeitig beantragen, auf das Geschäft nicht einzutreten?
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Erstens habe ich mich seit Monaten in der Kommission immer dahingehend geäussert, Kollege Glättli, dass ich solche Sammelvorlagen für absurd halte, weil sie auch viele Sachen enthalten, die gar nicht in den besagten Vorstössen, die man hier vereinigen will, enthalten sind. Zweitens: Nehmen Sie diese Debatte über das Milizsystem. Schauen Sie, was von allen Parlamentariern angegeben wird, wie viel Aufwand sie für die Ratsarbeit haben, und schauen Sie in den Saal: Grüssen Sie alle in der Galerie des Alpes! So kann das ja wirklich nicht weitergehen.
Hess Lorenz · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Ich bin wirklich zu 99 Prozent mit dem einverstanden, was Sie gesagt haben. Wir werden hier, denke ich, auch gleich stimmen. Ich habe tatsächlich eine Verständnisfrage, die mir noch wichtig scheint, weil das dann auch im Amtlichen Bulletin festgehalten wird: Wo gibt es Sitzungsgeld für Sitzungen, an denen man nicht teilgenommen hat? Ich bitte in dieser Sache um Präzisierung. Ansonsten bin ich mit Ihnen einverstanden.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir kommen in Block 2 dazu, Kollege Hess. Ich beantrage, dass das Sitzungsgeld auf Halbtage berechnet wird, dass wir also nicht 440 Franken für einen Tag erhalten, obwohl wir nur morgens von 8 bis 10 Uhr Sitzung hatten. Ich verlange, dass man das Sitzungsgeld, wie es z. B. im Zürcher Kantonsparlament üblich ist, pro halben Tag ausbezahlt. Wenn man nur für einen halben Tag Sitzungsgeld erhält, würde sicher auch eine Motivation entfallen, Sitzungen am kommenden Morgen noch künstlich zu verlängern. Heute wird hier relativ grosszügig pauschal abgerechnet. Ich persönlich halte das für falsch, weil ich es als Unternehmer lästig finde, wenn Sitzungen stattfinden, die nicht unbedingt stattfinden müssten.
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
Die Voten meiner Vorredner haben es gezeigt: Es gibt Diskussionsbedarf. Es gibt Diskussionsbedarf in einer Breite, wie man sie genau in diesen Vorlagen sieht. Es sind hier verschiedenste parlamentarische Vorstösse, die angenommen worden sind, vereinigt worden. Es wurde gesagt, das sei ein Birchermüesli geworden. Man kann auch ein anderes Bild bemühen: Man kann nicht den Pelz waschen, ohne ihn nass zu machen.
Wenn wir schon so viele kleine "Pflästerli" haben, dann können wir "Pflästerlipolitik" machen und nicht auf die Vorlagen eintreten und dann jeden einzelnen Vorstoss, der angenommen worden ist, für sich behandeln oder halt eben in globo das ganze Paket mit all diesen Fragen, die wir hier dann eben genau beantworten können.
Uns Grünliberalen ist es wichtig, dass die Vereinbarkeit von Milizparlament, Beruf und Tätigkeiten für die Allgemeinheit, ehrenamtlichen Tätigkeiten und so weiter gewährleistet ist, dass wir das alles weiterhin unter einen Hut bringen. Da ist es eben tatsächlich so, dass man hier als Parlamentarier vor einem halbleeren Saal spricht. Das bedeutet aber nicht, dass die, die nicht hier drinnen sind, draussen beim Kaffee sitzen und es schön haben. Viele von ihnen, Sie wissen das selbst, auch Herr Gregor Rutz, sind bei einer Sitzung mit Kollegen zusammen oder mit anderen Vertretern von Wirtschaft oder NGO - was weiss ich, wer hier alles im Bundeshaus ist - und diskutieren eben auch über Politikvorstösse und darüber, wie wir umgehen mit den Problemen und Aufgaben, die wir hier zu lösen haben.
Dieses Sammelsurium, das uns hier jetzt vorliegt, behandelt auch wichtige Fragen hinsichtlich der Transparenz, etwa wie wir ausserhalb des Hauses unser Geld verdienen, aber auch ganz einfache technische Fragen wie zum Beispiel den Zugang zu den Akten und den Unterlagen, die uns zur Verfügung stehen, uns aber, wenn wir in eine andere Kommission gehen, teilweise dann mit einer Halbgeheimhaltungsklausel vorenthalten werden. Hingegen haben die Sekretariate der Fraktionen, Sie wissen das, Zugang zu allen diesen Unterlagen. Das ist ein stossend seltsames System.
Die grünliberale Fraktion bittet Sie deshalb, auf diese Vorlagen einzutreten. Wenn wir uns waschen wollen, müssen wir uns den Pelz einmal ein bisschen nass machen. Schauen wir einmal, was wir in diesem Paket alles an guten Ideen haben, und diskutieren wir diese! Es gibt Ideen darin, die die grünliberale Fraktion auch nicht gut findet. Es gibt aber Ideen, die sehr wohl prüfenswert sind. Man sollte sich auch hin und wieder einmal selber reflektieren, die Traditionen hinterfragen und die eingefahrenen Bahnen überprüfen. Man sollte fragen, ob bei der Art, wie wir hier drin arbeiten, alles noch gut ist, ob alles noch zeitgemäss ist oder ob es nicht doch den einen oder anderen Modernisierungsschritt oder einen Schritt hin zu mehr Transparenz braucht, damit unsere Wählerinnen und Wähler wissen, von wem wir bezahlt werden, von wem wir abhängig sind, was die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nebenher noch so alles tun, welche Verpflichtungen sie haben. In diesem Sinne ist hier etwas mehr Transparenz dringend notwendig.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovia
Es ist in erster Linie Sache des Parlamentes, wie es seine Organisation und seine Verfahren verbessern will. Soweit die Anpassungsvorschläge rein parlamentarische Regeln betreffen und die Stellung von Bundesrat und Bundesverwaltung nicht berühren, verzichtet der Bundesrat auch auf eine Stellungnahme. Was den Rest betrifft, so ist der Bundesrat mit den Vorlagen weitgehend einverstanden. Er begrüsst es natürlich, wenn das Parlament Massnahmen trifft, die die Effizienz seiner Organisation und seiner Verfahren steigern.
Ich mache an dieser Stelle zwei, drei Bemerkungen zu Änderungsvorschlägen Ihrer Kommission, zu denen der Bundesrat keine Anträge stellt.
1. Zu Artikel 11 des Parlamentsgesetzes, "Offenlegungspflichten": Der Bundesrat begrüsst die Erweiterung der Offenlegungspflichten auf die Angabe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Diese Offenlegungspflichten dienen der Transparenz.
2. Artikel 141 des Parlamentsgesetzes wird immer mehr für Spezialanliegen erweitert. Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis dafür, es ist aber auch immer eine Frage des Masses. Mit dieser Vorlage möchte Ihre Kommission den Katalog der Themen, die der Bundesrat in einer Botschaft abhandeln muss, erheblich erweitern. Die Ausführungen nach den Buchstaben abis, ater und gbis sollen der Überregulierung entgegenwirken. Der Bundesrat kann das Anliegen an sich gut verstehen, er ist aber nicht sicher, ob die neuen Buchstaben dazu beitragen werden. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Anforderungen unter Umständen weitere, allenfalls teure Folgeabschätzungen zur Folge haben werden. Die neuen Buchstaben e und f zu den finanzpolitischen Auswirkungen sind aus Sicht des Bundesrates auch nicht besonders geglückt. Neu fehlen Angaben zur Art und Weise der Kostendeckung bei einer Aufgabe sowie zum Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen. Auch ist der Begriff der Schuldenbremse in Buchstabe e nicht optimal gewählt. Die Schuldenbremse dient ja der Gesamtsteuerung, und die Einhaltung kann nicht anhand einzelner Vorlagen begründet werden. Ich empfehle Ihnen daher, diese Buchstaben noch einmal zu überprüfen.
3. Schliesslich eine Bemerkung zum Geschäftsreglement des Nationalrates: Sie haben im Entwurf des Geschäftsreglements eine Änderung von Artikel 34, die vorsieht, dass am letzten Freitag der Session im Rat jeweils zwei Stunden länger, bis 13.15 Uhr, getagt wird. Dagegen hat der Bundesrat natürlich an sich nichts. Der Bundesrat macht Sie aber darauf aufmerksam, dass seine Sitzungen jeweils auch am Freitag stattfinden. Sollten Sie Geschäfte beraten, die die Anwesenheit eines Mitgliedes des Bundesrates erfordern, bitten wir Sie, darauf Rücksicht zu nehmen.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): Nous allons voter sur la proposition de ne pas entrer en matière de la minorité Steinemann. Le vote vaut pour les trois projets.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen
(3 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Block 1 - Bloc 1
Offenlegungspflichten - Obligation de signaler les intérêts
Le président (de Buman Dominique, président): Je vous informe que nous traiterons les propositions individuelles Masshardt et Barrile dans le bloc 1.
Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo PPD
Der Kommissionssprecher deutscher Zunge hat am Anfang gesagt, diese Vorlagen seien ausgewogen und praxistauglich. Bezüglich der Ausgewogenheit kann man unterschiedlicher Meinung sein. Es ist auch nach meinem Geschmack ein Sammelsurium von Ideen, in das sich nicht alles hineinpacken liess, was auch noch pendent ist. Nachdem jetzt aber von der Minderheit vorhin kritisiert worden ist, dass dem so ist, bitte ich halt schon um etwas Verständnis. In diesen Vorlagen ist nur das drin, was Sie beschlossen haben. Sie haben gesagt, dass Sie das wollen. Sie dürfen sich nicht wundern, wenn das, was Sie wollen, irgendwann einmal in einem Gesetz steht. Insofern: Wenn Sie jetzt diese Vorlagen untauglich finden und an die Selbstverantwortung appellieren, dann läge der Beginn der Selbstverantwortung im Entscheid, auf solche Vorstösse zu verzichten. Über die Ausgewogenheit kann man sich also streiten; ob es praxistauglich ist, wird man wie immer sehen. Das kann der Kommissionssprecher auch noch nicht wissen, weil wir zu diesen Dingen ja noch gar keine Praxis haben mit diesen Sachen.
Zum Antrag meiner Minderheit I: Beim besagten Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a möchte ich, dass wir beim geltenden Recht bleiben. Die Angabe der beruflichen Tätigkeit genügt. Die Kommission hat hinzugefügt, dass man, wenn man Arbeitnehmer ist, die Funktion plus den Arbeitgeber angeben muss. Ich bin einverstanden, das Abendland geht nicht unter, wenn Sie dieser Variante der Kommission zustimmen, aber das Abendland kommt eben auch nicht weiter, wenn Sie es drinlassen. Mit dieser Formulierung entsteht überhaupt kein Mehrwert. Es entsteht kein Mehrwert, wenn jemand Lehrer ist und dann alle Jahre zum Beispiel noch angeben muss, in welchem anderen Schulhaus er nun Lehrer ist. Es entsteht kein Mehrwert, wenn jemand Prokurist ist und immer wieder angibt, ob er in einer Grossbank oder in einer Regionalbank Prokurist ist. Es ist damit höchstens die implizite Unterstellung verbunden, dass der besagte Parlamentarier, der seinen Arbeitgeber angeben muss, auch noch ein halber Lobbyist seines Arbeitgebers sein könnte. Das wiederum verkennt den Charakter des Milizsystems. Entscheidend ist, was für eine berufliche Tätigkeit ein Parlamentarier hat. Aber es ist nicht entscheidend, bei wem er diese berufliche Tätigkeit ausübt.
Das geltende Recht hat sich bewährt, deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit Pfister Gerhard zu unterstützen. Aber wie gesagt: Sie leisten der Kultur des Abendlandes keinen wesentlichen Abbruch, wenn Sie dem zustimmen oder wenn Sie es ablehnen.
Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo PPD
Ich vertrete die Minderheit II (Jauslin). Im betreffenden Artikel geht es um die Pflicht zur Offenlegung der Interessenbindungen und nebenberuflichen Mandate. Aus dem Register ist nirgends ersichtlich, ob ein Mandat gegen Entschädigung oder ehrenamtlich ausgeübt wird. Im Sinne der Transparenz sollte das geändert werden. Es stellt sich nur die Frage, wie "ehrenamtlich" zu definieren ist.
Die Minderheit II, die ich hier vertrete, macht das mithilfe des Frankenbetrages. Bis 1000 Franken pro Monat kann das Mandat als ehrenamtlich bezeichnet werden, obschon damit nichts ausgesagt wird über die Zeit, die dafür beansprucht wird. Die Höhe der Entschädigung kann jedoch durchaus einen Einfluss darauf haben, in welchem Umfang man sich für welche Themen und Lobbys einsetzt. Landläufig geht man doch davon aus: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing." Ausserdem herrscht in der Bevölkerung weitherum die Ansicht, dass wir für alle unsere Tätigkeiten reich entlöhnt werden. Das Aufzeigen unserer unbezahlten bzw. spesenentschädigten Tätigkeiten entschärft diese populäre Sichtweise. Der maximale Betrag von 1000 Franken pro Monat - also 12 000 Franken jährlich - entspricht einer anständigen Regelung für ein entsprechend aufwendiges Mandat im Ehrenamt.
Ich bitte Sie, die Minderheit II (Jauslin) zu unterstützen.
Wermuth Cédric · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Im Wesentlichen kann ich mich der Argumentation von Kollegin Streiff betreffend die Minderheit II (Jauslin) anschliessen. Die Differenz zu meinem Minderheitsantrag III betrifft zugegebenermassen ein Detail. Aber wie vorhin schon mehrere Rednerinnen und Redner betont haben, ist die Antwort auf die Frage nach den Spielregeln, die wir uns selber geben - wir werden dann bei Block 2 nochmals darauf zu sprechen kommen -, eben genau in den Nuancen zu finden. Der Teufel steckt ja, wie man sagt, bekanntlich im Detail.
Wir finden es richtig, dass man nicht alle Angaben zu Ämtern detailliert auflisten muss, wenn sie ehrenamtlich sind. Die Frage ist, wie man Ehrenamtlichkeit definiert. Der Antrag, den Ihnen hierzu die Kommission macht, scheint uns durchaus vernünftig zu sein. Es macht Sinn, als Spesenentschädigung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Betrag von rund 1000 Franken pro Monat anzunehmen. Dann aber will die Minderheit Jauslin, dass man keine weiteren detaillierten Angaben zu diesem Mandat machen muss. Damit sind wir nicht einverstanden.
Wir konnten gerade gestern in einer Zeitung bezüglich dieser Frage erneut lesen, dass einige Mitglieder dieses Rates, was völlig legitim ist, eine Aufwands- oder Lobbyingentschädigung - das kann man nennen, wie man will - von Krankenkassen bekommen. Es spielt dabei eine entscheidende Rolle, ob ihnen nur der effektiv entstandene Spesenaufwand entschädigt wird oder ob Beträge bezahlt werden, die deutlich darüber hinausgehen - teilweise, in gewissen Lobbykreisen, offenbar sogar sechsstellige Beträge für faktische Lobbymandate von Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Ich glaube, dass es in einer - um ausnahmsweise diesen Begriff positiv zu verwenden - liberal-bürgerlichen Demokratie absolut zulässig ist, dass man sich als Interessenvertreterin oder Interessenvertreter einer bestimmten ökonomischen Branche, z. B. der Banken oder von mir aus auch der Gewerkschaften, deklariert. Aber dann sollten die Wählerinnen und Wähler und die Öffentlichkeit das Recht haben zu wissen, bis zu welchem Grad man abhängig sein kann. Dann spielt es eben eine Rolle, ob man 100 000 Franken oder 12 000 Franken erhält.
Darum bitten wir Sie, hier eine detailliertere Transparenzpflicht ins Parlamentsgesetz zu schreiben.
Bei Absatz 2 beantragen wir Ihnen, eine ungeklärte Frage zu klären, nämlich die Frage, was passiert, wenn die Parlamentsdienste sowie Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterschiedliche Auffassungen haben. Bisher gab es dafür keine Regelung. Wir beantragen Ihnen, dass die Parlamentsdienste dann verpflichtet werden, diese Differenz einmal - nicht die ganze Zeit - mit Ihnen zu diskutieren und sie, wenn sie weiterhin bestehen bleibt, der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Es geht dabei nicht um eine permanente Kontrolle, sondern um eine einmalige Überprüfung der Angaben, die Sie machen. Dazu reicht beispielsweise die Einreichung eines entsprechenden Belegs per Stichdatum, so wie wir das heute mit den Eintragungen in das elektronische Register bereits tun.
Ich bitte Sie im Sinne der Konfliktbeilegung, aber vor allem im Sinne der transparenten Information der Öffentlichkeit über unsere Tätigkeiten und Verpflichtungen, hier den Minderheiten III und IV (Wermuth) zu folgen.
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 11 Absatz 3. Ich beantrage, dass die Ratsmitglieder während Ratsdebatten oder in der Kommission darauf hinweisen, wenn sie durch den Beratungsgegenstand persönlich unmittelbar betroffen sind oder wenn Interessenbindungen vorliegen, die noch nicht offengelegt wurden. Das kann Familienangehörige betreffen oder weitere Interessenkonflikte, die wir nicht unbedingt schon im öffentlichen Register angegeben haben.
Dieser Antrag setzt eine Anregung des Büros um, das auf eine Grauzone bei der Offenlegung von Interessenbindungen hingewiesen hat. Unser Büro schreibt in einer Stellungnahme zu einem Postulat, dass es inoffizielle Interessenbindungen gebe, die nicht ausgewiesen worden seien, die aber ausgewiesen werden sollten. Ich finde es tatsächlich unverständlich, dass eine Kommissionsmehrheit im Unterschied zum Büro des Nationalrates die Wichtigkeit dieser Offenlegung und der Transparenz bezüglich der persönlichen Betroffenheit nicht einsieht und keinen Handlungsbedarf erkennt.
Unterstützen Sie hier meine Minderheit, damit diese Unklarheit endlich beseitigt wird!
Wenn ich schon hier vorne stehe und noch ein bisschen Zeit zur Verfügung habe, dann möchte ich noch ein paar Worte zu meinem Einzelantrag sagen, den Sie auch bekommen haben. Ich beantrage, dass Parlamentsmitglieder, die in einem Leitungsgremium oder in einem Aufsichtsgremium von Krankenversicherungen sitzen, nicht Mitglied der SGK sein dürfen. Verschiedene Gutachten haben immer wieder bestätigt, dass es sich bei der Arbeit von Krankenversicherungen in der Grundversicherung um ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten handelt. Somit müssten Krankenversicherungen vielmehr als Verwaltungseinheiten des Bundes betrachtet und auch so behandelt werden. Folglich ist meiner Meinung nach der Einsitz in einer SGK der eidgenössischen Räte für Kassenvertreterinnen und -vertreter mit einem klaren Interessenkonflikt verbunden.
In einer Zeit, in der die steigenden Gesundheitskosten übermässig auf die Prämienzahlenden überwälzt werden und die Krankenkassenprämien für viele Haushalte eine zu hohe Belastung darstellen, sollten in den Kommissionen von Nationalrat und Ständerat unter anderem Lösungen gesucht werden, die die Haushalte entlasten. Es darf nicht sein, dass vor allem die finanziellen Interessen von Krankenkassen vertreten sind. Es geht hier um das Volk. Das ist nicht gewährleistet, solange in den Kommissionen, wie heute üblich, eine grosse Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der Kassen sitzt, die dort die Interessen der Versicherer - vor allem deren finanzielle Interessen - vertreten. Diese Konflikte tragen unter anderem dazu bei, dass der Anreiz zur Suche nach Lösungen für die Allgemeinheit in den Hintergrund rückt.
Bitte stimmen Sie meinem Einzelantrag zu.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Herr Barrile, ich finde ja Ihren Antrag zu den Vertretern der Krankenversicherer spannend. Aber sind dann zum Beispiel auch Vertreter von Patientenorganisationen, Gewerkschafter, die Bauernvertreter, die ja hier sehr zahlreich sind und über die Höhe ihrer Direktzahlungen direkt hier im Parlament abstimmen usw., nicht auch davon betroffen? Warum zielen Sie jetzt einseitig auf die Vertreter der Krankenversicherer, und wo ziehen Sie dann bei den Vertretern die Grenze? Ich meine, es gibt Leute in Ihrer Fraktion, die bestimmen ihren Lohn mehr oder weniger direkt hier im Parlament.
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Es ist tatsächlich so: Im Gesundheitswesen gibt es verschiedene Player, aber die obligatorische Krankenversicherung ist für alle obligatorisch. Wir haben eine Versicherungspflicht. Es ist auch klar geregelt durch das Gesetz, was die Kasse zu tun hat. Deshalb gibt es Gutachten und auch frühere Postulatsantworten, die festhalten, dass wir das als Verwaltungstätigkeit ansehen können. Das unterscheidet die Kassenvertreterinnen und -vertreter von den Vertretungen von Patientenorganisationen, die da anders betroffen sind.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Herr Kollege Barrile, dann frage ich Sie doch direkt: Wenn ich krank bin, dann werde ich bei irgendeinem Arzt, vielleicht bei Ihnen, gezwungenermassen Patient. Sie verrechnen dabei Ihren Tarif. Aber hier bestimmen Sie den Tarif mit, über den Tarmed und das KVG. Wieso nehmen Sie sich als Arzt von dieser Vereinbarung nicht aus?
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Wie ich vorhin erklärt habe, haben die Krankenkassen einen klaren Auftrag. Ich als Arzt bin meinerseits nur einer von vielen. Das kann man natürlich diskutieren. Aber ich finde, da ist der Unterschied gross; ich verweise auch auf frühere Berichte und Postulatsantworten.
Frehner Sebastian · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Sie wenden sich hier gegen die Krankenkassenvertreter. Die Krankenkassen bezahlen ja einfach die Kosten, die im Gesundheitswesen anfallen. Die Leistungserbringer sind ja die, deren Tätigkeit zu grossen Mengenausweitungen führt, also die Ärzte und die Spitäler. Finden Sie nicht, dass Sie eigentlich auf die Falschen schiessen?
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Sie haben Recht, es gibt verschiedene Bereiche, wo man ansetzen sollte. Eines ist, dass die Leistungserbringenden auch einen Sparauftrag haben. Das wird ja in der Kommission jetzt auch sehr intensiv bearbeitet. Hier aber ist das Problem, dass die Interessen einer Gruppe, nämlich die der Kassen, in den SGK übervertreten sind. Da sind die finanziellen Interessen wirklich übervertreten. Das ist hier der Grund. Aber ich gebe Ihnen Recht, es müssen alle ihren Beitrag leisten.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Kollege Barrile, ich bin ein typischer Krankenkassenvertreter, ich bin Vizepräsident der KPT. Wer ist besser vertreten in der SGK: die Krankenkassen oder die Ärzte?
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ganz klar sind die Krankenkassen besser vertreten, wenn wir die Anzahl Vertreterinnen und Vertreter sehen. Es gibt in der SGK eine Ärztin und mehrere Krankenkassenvertreter.
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Bei der Minderheit VI geht es darum, dass wir Grünen einen Vorstoss für eine Regelung eingebracht haben, die besagt, dass bei Interessen, die man in einer Debatte vertritt, allfällige Interessenbindungen hier am Pult klarer zum Ausdruck gebracht werden müssen.
Es kann nicht sein, dass man irgendwo ein Beratungsmandat in einem Verband, in einer Organisation oder in einer Firma hat und dann hier steht, zu einem entsprechenden Geschäft spricht und nicht gezwungen ist zu sagen, wo man steht und auch in wessen Sold man allenfalls steht. Deshalb sind wir mit der Minderheit VI der Meinung, dass dort, wo es wirklich um grosse Ausgaben und Beschaffungsgeschäfte geht, Klartext nötig ist. Es darf nicht nur einfach so sein, wie wir es jetzt kennen: Jemand spricht; dann kommt eine Frage, die lautet, ob man vielleicht nicht auch noch da oder dort irgendwo engagiert sei; dann muss der Sprecher oder die Sprecherin eingestehen, er oder sie habe die Offenlegung nicht gemacht. Oder es sind, das ist auch schon passiert, dann die Medien, die im Nachhinein dieses Gremium - Sie, den Rat - darüber aufklären, dass die Person X oder die Person Y nicht nur aus eigener feuriger Überzeugung, sondern eben auch aus einer Interessenbindung heraus gesprochen hat.
Ich möchte das hier ganz klar sagen: Interessenbindungen sind nichts Schlechtes. Wir haben hier ein Milizparlament, und viele von Ihnen gehen daneben noch einer Erwerbstätigkeit nach, die zum Teil dann auch mit einem Bereich zu tun hat, den wir hier beraten. Interessenbindungen sind nichts Schlechtes, Interessenbindungen sind nichts, worüber man sich schämen müsste, aber Interessenbindungen gehören hier auf den Tisch.
Ich muss Ihnen sagen: Ich bin etwas enttäuscht. Im Büro hat der Vorstoss von uns Grünen noch eine Unterstützung erfahren, die ich sehr geschätzt habe, nämlich die des damaligen SVP-Fraktionspräsidenten, Kollege Amstutz. Er hat gesagt, man müsste die Leute zumindest bei grossen Ausgaben und Beschaffungsgeschäften - man denke beispielsweise an Rüstungsbeschaffungen, wo es notorisch ist, dass immer wieder gemischelt wird - zwingen, klare Kante zu zeigen. Es kostet zehn Sekunden, wenn man sagt, man habe keine Interessenbindung, zehn Sekunden, wenn man sagt, man habe eine Interessenbindung. Das müsste man ja sowieso, das braucht nicht mehr Zeit. Wenn das in diesem Rat nicht mehr möglich ist, dann sind, das muss ich schon sagen, alle diese Anwürfe gerechtfertigt, es handle sich um eine Dunkelkammer.
Ich muss sagen, Herr Amstutz, bis jetzt habe ich Ihnen eines immer zugestanden: Wir sind zwar in vielen Fragen anderer Meinung, aber ich hätte doch erwartet, dass das Prinzip "Ein Mann, ein Wort" gilt und Sie sich für das einsetzen, was Sie in im Büro gesagt haben, auch dann, wenn es um die Abstimmung geht. Ihr Verhalten hat mich ehrlich gesagt etwas enttäuscht. Wir haben in vielen Fragen unterschiedliche Meinungen. Wir sagten immer, wir respektieren uns und wir haben keine Angst, auch einmal eine sogenannte unheilige Allianz zum Wohle des Landes, zum Wohle der Steuerzahler zu bilden. Dass Sie jetzt hier den Hinterausgang nehmen, hat mich nicht wirklich erfreut, Herr Amstutz. Tut mir leid.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): Monsieur Amstutz aimerait faire une déclaration personnelle, dès lors qu'il a été cité personnellement, au sens de la loi sur le Parlement.
Amstutz Adrian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Glättli hat Recht. Ich bin nicht in der SPK, aber ich muss Ihnen sagen, der Antrag der Minderheit VI (Glättli) ist richtig. Ich habe ihn nicht nur unterstützt, ich habe ihn in der Presse sogar selber gefordert, und zwar aufgrund meiner Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bodluv-Affäre. Es war eigentlich keine Affäre, aber man hat eine daraus gemacht.
Diese Offenlegungspflicht muss nicht nur hier im Rat, sie muss auch in den Kommissionen gelten, und sie muss auch bei den Kontrollinstanzen gelten, namentlich auch für die GPK. Wer kontrolliert denn die Kontrolleure hier in diesem Land? Wenn jemand kontrolliert, will ich wissen, ob er bei irgendeinem Geschäft Abhängigkeiten hat. Es spricht gar nichts dagegen - im Gegenteil -, dass wir unsere Interessen, auch die indirekten, offenlegen. Wissen Sie, manche Konstrukte, gerade bei grossen Beschaffungen wie Eisenbahnen, Flugzeugen, Rüstungsgütern, aber auch bei anderen Sachen in diesem Land, sind mit viel Geld verbunden. Ich muss Ihnen sagen, nach x Jahren Erfahrungen hier in der Parlamentsarbeit bin ich ernüchtert über gewisse Vorgänge, und ich will jetzt wissen, wer wie verbandelt ist, auch über Hintermänner und Drittpersonen.
Unterstützen Sie bitte den Antrag der Minderheit VI (Glättli).
Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Die SPK will mit Artikel 9a, dass wir Ratsmitglieder neu amtliche Reisen in einem öffentlichen Register eintragen müssen. Das unterstützen wir ebenfalls, es reicht uns aber nicht. Wir erachten diese Regelung als unvollständig.
Die Minderheit der Kommission bei Artikel 9a ist der Ansicht, dass eben auch sogenannte Lobbyreisen in dieses Register eingetragen werden sollten, das heisst Reisen auf Einladung schweizerischer, ausländischer oder internationaler Behörden oder Interessengruppen. Dass es solche Einladungen gibt, wissen wir alle. Ich erinnere hier nur an Einladungen nach Kasachstan, Taiwan, aber auch an die Einladungen der Nagra nach Finnland und Schweden. Gemäss unserer Minderheit sollen diese Reisen eben genauso transparent gemacht werden wie die sogenannten amtlichen Reisen.
Die Ungleichbehandlung von amtlichen Reisen und Reisen auf Einladung von Behörden und Lobbyorganisationen ist unlogisch und inkonsequent. Es gibt keinen Grund, diese zwei Arten von Reisen unterschiedlich zu behandeln. Denn für die Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nur wichtig zu wissen, wer Reisen auf Kosten der Bundesversammlung unternimmt; für die Meinungsbildung und das Vertrauen in die Politik ist es ebenso wichtig zu wissen, wer welche Reisen auf Einladung welcher Lobbyorganisation oder Behörde macht. Wenn aufgezeigt werden kann, wer wie vernetzt ist, werden auch allfällige Abhängigkeiten sichtbar. Mit der Ausweitung der Transparenzregel auf Lobbyreisen würden zudem auch die Spielregeln für die einladenden Organisationen und Verbände klar. Einladungen können selbstverständlich alle angenommen werden, sofern die Reisekosten eben von den Parlamentsmitgliedern übernommen werden. Diesbezüglich ändert unsere Minderheit nichts. Aber es würde dann für interessierte Bürgerinnen und Bürger eben auch transparent, wer erstens wozu einlädt und wer zweitens einer Einladung folgt.
Ich betone es nochmals: Die Minderheit will nur, dass im Register nicht nur amtliche Reisen, sondern auch Reisen auf Einladung von Interessenorganisationen und Behörden offengelegt werden. Es geht nicht darum, Reisen zu verbieten oder Beträge offenzulegen, denn dort greift das schweizerische Korruptionsstrafrecht. Wir fordern einzig gleich lange Spiesse; wie amtliche Reisen sollen auch Reisen auf Einladung einer Interessengruppe oder Behörde transparent gemacht werden, genau so wie amtliche Reisen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Minderheitsantrag zu Artikel 9a anzunehmen.
Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir von der SVP-Fraktion möchten das Milizsystem hochhalten und alle diejenigen, die neben der Tätigkeit hier noch einem anständigen Beruf nachgehen, in Schutz nehmen. Ich denke an die Verbindung von Politik und Praxis. Schauen Sie doch mal, wie bewährt diese ist, und sehen Sie mal im Ausland nach, wohin es führt, wenn sie nicht mehr da ist. Auch die Verbindung von Wirtschaft und Politik - das Wissen aus der Wirtschaft, das in die Politik einfliesst und unternehmerisch gefärbte Entscheide zulässt - hat sich bewährt. Sonst kommt es zu genau solch seltsamen Vorlagen, wie wir sie jetzt auf dem Tisch haben, wie diese unsäglichen Sammelvorlagen, die nun vor uns liegen.
Wir haben hier schon viele lebensfremde Gesetze beschlossen. Das machen Sie doch nur, wenn Sie zu viel Zeit haben! Wir haben viele praxisfremde Regelungen getroffen. Die Wirtschaft ächzt unter all dem, was Sie hier - vor allem von linker Seite unterstützt - beschliessen. Wie weit wollen wir noch gehen? Wie weit wollen wir noch gehen und unter dem Deckmantel der Transparenz den Staat weiter ausbauen und eigentliche Funktionäre installieren? Schauen Sie mal: Es ist sogar vorgesehen, dass kontrolliert wird, ob alles richtig angegeben wird. Das bedeutet einen weiteren Staatsausbau mit Verwaltungsbeamten, die dann unsere Angaben noch kontrollieren. Wer sich engagiert, muss sich wirklich bald alles gefallen lassen, muss bald die Löhne offenlegen - als Vorstufe nur für Mandate, aber es kommt noch mehr. Was man offensichtlich will, sind Funktionäre statt Milizionäre. Das ist das, was sich vor allem die Linke wünscht. Man sieht ja auch die laufenden Vorstösse zu diesem Thema.
Wenn wir das bewährte Milizsystem noch weiter aufgeben, dann wird es verdammt teuer. Es kommen ja dann auch immer Forderungen nach mehr Geld. Kollege Gregor Rutz hat es bereits erwähnt: Man hat eine Studie gemacht, und genau die vom Sektor da drüben haben gesagt, sie seien extrem belastet. Wir Unternehmer, die wir einem anständigen Beruf nachgehen, haben viel mehr Zeit in die richtige unternehmerische Tätigkeit investiert und nicht in die Politik. Es soll ein Nebenamt bleiben. Wir werden sonst keine Leute mehr finden, die sich engagieren. Es werden sich schon gar keine Leute mehr zu einem relativ günstigen Tarif engagieren. Man sieht ja, wo es hingehen soll. Man will sogar noch die persönlichen Mitarbeiter via Bundeskanzlei anstellen lassen.
Wir bitten Sie, dem einen Riegel vorzuschieben und die Anträge abzulehnen - zur Rettung unseres bewährten Milizsystems.
Nantermod Philippe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale radicale
Le groupe libéral-radical se prononce, sur l'ensemble de ces amendements, en faveur de la majorité de la commission. Il est question de transparence: c'est un mot qui est plus qu'à la mode, qui est totalement justifié, mais qui est toujours limité.
Je vous dévoile mes liens d'intérêts: je suis avocat, et la loi m'interdit de vous informer des liens d'intérêts que suppose ma profession. Et ce n'est pas la seule profession qui entre dans le champ d'application du secret professionnel et qui fait que personne ne peut, en réalité, savoir pour qui je travaille, qui je représente et quels intérêts je dois représenter au Parlement. Et nous ne sommes pas les seuls.
Ce que ces amendements visent à faire, c'est une mise à nu, à géométrie variable. Quelle différence y a-t-il entre un contrat de travail et un contrat de mandat, finalement? Si vous êtes engagé par Unia ou si vous êtes membre de la direction d'Unia, quelle différence pour le grand public? En réalité, vos liens d'intérêts, tout le monde les connaît.
Depuis que je siège ici - vous me direz que cela ne fait que deux ans à peu près -, je n'ai jamais eu de grande surprise quant aux liens d'intérêts des personnes qui s'expriment ou qui votent à leur place. Nous savions toujours que telle ou telle personne était dans tel ou tel conseil d'administration; nous savions toujours que tel ou tel parlementaire exerçait telle ou telle profession. Nous n'avons jamais été surpris de voir les paysans voter en faveur des subsides à l'agriculture; nous n'avons jamais été surpris de voir les représentants de la branche hydraulique accepter les subsides en faveur de l'électricité hydraulique.
Nous voulons avec ce projet être plus transparents que transparents, et cela n'apportera finalement rien, à part l'illusion de croire que nous pouvons toujours aller plus loin dans la transparence. Mais chacun aura toujours sa part d'inconnu, que nous devons affronter et admettre vis-à-vis de nos propres électeurs, en notre propre conscience.
Cette réforme, de ce point de vue, est beaucoup trop ciblée. Le groupe libéral-radical ne s'oppose pas à l'idée de la transparence. Il relève que cette question concerne avant tout la liberté individuelle et la responsabilité de chacun d'entre nous à l'égard des électeurs et de nos propres groupes politiques. Toutes ces informations sont déjà connues, il ne sert à rien d'ajouter des règles inutiles que nous pourrons trop facilement contourner.
Pour toutes ces raisons, nous vous invitons à soutenir systématiquement les propositions de la majorité de la commission.
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
In Block 1 haben wir verschiedene Transparenzfragen zu beantworten. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass es wichtig ist, für wen man arbeitet. Ich lege jetzt auch gleich meine Interessenbindung offen: Ich arbeite seit über zehn Jahren als Jurist beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein. Jetzt könnten Sie sagen, das sei ja auch irgendwie so eine Lobbyorganisation. Aber ich arbeite da ganz einfach als Jurist und berate die Mitglieder bei ihren Rechtsfragen. Da sehen Sie schon, dass es schwierig ist. Aber umso wichtiger ist es, dass Transparenz geschaffen wird.
Unsere Arbeitgeber, ob wir das wollen oder nicht, haben einen Einfluss darauf, wie wir die Welt sehen, und allenfalls auch darauf, wie wir aufgrund unseres Fachwissens, das wir halt eben wegen der Arbeit haben, entscheiden. Jeder, der, so wie es Kollege Glarner gesagt hat, einen anständigen Beruf ausübt, und ich denke, das sind die allermeisten oder wahrscheinlich wirklich alle, hat auch ein Recht darauf, sein Wissen, das er aus dem Beruf hat und mitnimmt, einzubringen, aber man soll das auch transparent aufzeigen. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der Mehrheit zu folgen. Es ist auch kein grosser Aufwand, Ende des Jahres in einem E-Mail oder einem Formular anzugeben, wo man arbeitet, für wen, und was man da tut.
Bei Absatz 1bis bitten wir Sie, der Minderheit II (Jauslin) zu folgen. Hier geht es um die Frage unserer Tätigkeiten ausserhalb des Berufes und um die Frage, was denn bei all unseren, so sage ich jetzt mal, Stiftungsratstätigkeiten oder Tätigkeiten in irgendwelchen Vereinen oder selbstverständlich auch Verwaltungsräten noch als eine Tätigkeit im Sinne der Unentgeltlichkeit gilt oder wo eine Lohnabhängigkeit zu sehen ist. Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, dass man auch dort ab einer gewissen Schwelle offenlegt, dass man mehr als nur die Spesen bezahlt bekommt. 12 000 Franken sind jetzt hier bei der Minderheit II mal als Grenzwert angegeben. Ich glaube, das ist mehr als grosszügig; wenn man 1000 Franken pro Monat als Spesenersatz hat, ja, dann muss man schon ein bisschen was machen. Ich glaube, das ist eine Grenze, die wir alle zusammen unterstützen können.
Zur Frage der Deklaration der Abhängigkeiten und dazu, wo wir bei der Beratung eines Gegenstandes allenfalls unsere Interessenbindungen offenlegen müssen, gibt es verschiedene Minderheiten. Aber eigentlich müssen wir nichts anderes tun, als das geltende Recht anzuwenden. Im geltenden Recht steht nämlich bereits, dass Ratsmitglieder, die durch einen Beratungsgegenstand in ihren persönlichen Interessen unmittelbar betroffen sind, darauf hinweisen sollen: "Ich habe einen Interessenkonflikt oder nicht", oder: "Ich bin durch diese Gesetzgebung irgendwie betroffen, sei es, dass ich Nutzniesser bin, sei es, dass ich mehr bezahlen muss." Mehr müssen wir eigentlich nicht tun.
Wir müssen es auch nicht komplizierter umschreiben. Es ist nicht notwendig, dass wir noch explizit, detailliert und wortreich darauf hinweisen, was denn unter diese Offenlegungspflicht fällt. Es ist eben manchmal kompliziert, aber es braucht einzig Selbstverantwortung und die Offenheit und Ehrlichkeit eines jeden Ratsmitglieds. Wenn sie nicht eingehalten wird, dann bin ich der Meinung, dass es auch noch die Fraktionspräsidenten gibt, die sehr wohl wissen, was ihre Pappenheimer nebenher noch alles tun, oder es irgendwann erfahren. Sie können darauf Rücksicht nehmen, es zur Sprache bringen und mit den Leuten reden. Das ist einfacher, als wenn wir hier einen komplizierten Gesetzestext schaffen.
Ich komme noch ganz kurz zur Minderheit Barrile: Grundsätzlich sind die Grünliberalen der Meinung, dass man, wenn man von einer Gesetzgebung direkt betroffen ist, eigentlich in den Ausstand treten sollte. Man sollte sich nicht selbst Geld zuschaufeln. Ich schaue hier ein wenig zu den Bauernvertretern, aber selbstverständlich auch zu den Krankenkassenvertretern und allenfalls halt eben auch zu den Ärzten, die ebenfalls profitieren können. Nun geht es im Antrag der Minderheit Barrile nur um die Krankenkassenvertreter. Das ist aber bloss ein Teil des Spektrums aller Interessenvertreter. Wir werden den Antrag der Minderheit ablehnen, weil es eben keinen Sinn macht, hier nur auf diesen einen Teil des Spektrums zu fokussieren und den Rest des Spektrums aussen vor zu lassen.
Wir appellieren auch hier an die Selbstverantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sich entsprechend zurückzunehmen, und auch hier wieder ein bisschen an die Fraktionsvertreter: Springen Sie nicht herum, um dafür zu sorgen, dass überall die richtigen Interessenvertreter dann zum genau richtigen Zeitpunkt in den Kommissionen zugegen sind, um entsprechend die Abstimmungsresultate zu beeinflussen.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Kollege Flach, Sie haben gesagt, man sei nicht da, um sich selber Geld zuzuschaufeln. Sie haben vor allem die Krankenkassenvertreter angesprochen. Wissen Sie, dass von 100 Franken 95 zwangsweise weitergehen? Wir können uns kein Geld zuschaufeln. Wissen Sie das?
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
Herr Giezendanner, danke für diese Frage! Es ist aber auch so, dass die Krankenkassenvertreter - Sie erwähnen jetzt dieses Beispiel, es gibt aber auch viele andere Vertreter - halt eben auch ein Entgelt dafür bekommen, dass sie in diesen Gremien sitzen, diese Geschäfte vorberaten und zusammen die Strategien erarbeiten. Sie können dann halt eben auf diesem Weg allenfalls einen persönlichen Nutzen erlangen. Da geht es um nichts anderes als darum, Transparenz herzustellen und zu sagen: "Ja, ich bin in so einem Gremium, es ist auch gut, dass ich darin bin, weil ich das entsprechende Wissen habe und weiss, wie es funktioniert" - etwas Komplizierteres als die Finanzierung des Gesundheitswesens kenne ich in diesem Land nicht. Da ist es auch korrekt, wenn sie dabei sind. Meiner Meinung nach sollte es dann aber eigentlich so sein, dass man in den Ausstand tritt, wenn es um den Entscheid geht. Das ist jedoch eine Frage, die wir wahrscheinlich in einem anderen Rahmen, später, behandeln werden. Aber Transparenz aufzuzeigen - ich bekomme Geld dafür, dass ich hier berate - ist das Minimum!
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Ich mache es jetzt bei den anderen Minderheitsanträgen kurz. Ich denke, es ist einfach so, dass wir nicht so tun können, als ob es das Gleiche wäre, ob man irgendwo für 120 000 Franken in einem Beirat oder einem Präsidium einer Organisation sitzt oder ob man sich unter Investition seiner Lebenszeit gratis für ein Anliegen engagiert. Ich finde also, dass bei der Frage, was denn eine ehrenamtliche Tätigkeit ist und was nicht, eine gewisse Präzisierung angebracht ist.
Ich meine, auch mit den Minderheitsanträgen II (Jauslin) und III (Wermuth) setzt man die Grenze mit 12 000 Franken pro Jahr pro Amt durchaus nicht so, dass man jeden Pipifax angeben muss. Ich finde aber auch, es gibt zwischen 12 000 und 50 000 oder 100 000 Franken noch eine kleine Differenz. Entsprechend wäre den Grünen die Variante der Minderheit III schon lieber, wo man dann auch den Betrag sieht. Bei 1000 Franken pro Monat kann man sagen, dass das je nachdem, was man an Zeit investiert, eine angemessene Entschädigung ist, vielleicht auch eine Spesenentschädigung. Aber es ist etwas anderes, als wenn man irgendwo in einem Verband ein Halb- oder schon fast ein Vollmandat hat, mindestens der Bezahlung nach. Die Grünen ermuntern Sie also, wenn schon, dann wirklich mit der Minderheit III Klarheit zu schaffen.
Das heisst nicht zwingend, dass ehrenamtliche Interessenbindungen dann die weniger wichtigen sind. Das möchte ich auch einmal sagen. Also, ich muss Ihnen ganz persönlich sagen: Dort, wo ich das, was am knappsten ist, nämlich meine Lebenszeit, investiert habe, und zwar ohne Geld dafür zu erhalten, ist bei mir persönlich am meisten Herzblut drin. Es heisst also nicht, dass dort, wo 0 Franken im Jahr steht - oder 500 Franken, weil man einmal im Vorstand dick zusammen Znacht essen geht -, weniger Herzblut oder weniger Interessenbindung dabei ist. Ich erwähne das einfach, damit das auch einmal gesagt ist. Man muss leben, und man muss sich für das einsetzen, was einem wichtig scheint, und das ist nicht immer das Gleiche. Ich weise einfach darauf hin, damit das auch noch gesagt wäre.
Zur Angabe der beruflichen Tätigkeiten: Auch hier braucht es eine Klärung. Wenigstens die Mehrheit der Kommission ist dieser Meinung.
In Bezug auf die Auslandreisen muss ich sagen, dass das Anliegen eigentlich einer parlamentarischen Initiative Heer entspricht. Entsprechend hoffe ich, dass es eine Mehrheit findet. Ich selbst habe auch schon auf Einladung von Gruppen Reisen ins Ausland gemacht. Ich hätte null Mühe damit, das auch zu deklarieren. Zahlen muss man diese Reisen ja sowieso selbst - wenn man sich an die Regeln hält. Ich hätte keine Mühe damit, auch solche Reisen zu deklarieren. Ich würde das in aller Transparenz und Offenheit machen.
Zur Frage, was im öffentlichen Register über die Tätigkeiten der Ratsmitglieder gemäss Minderheit IV (Wermuth) stehen würde: Wir finden schon, dass es auch eine gewisse Kontrolle durch die Parlamentsdienste geben sollte. Dieser Antrag hat leider keine Mehrheit gefunden. Wenn sie merken, dass Angaben ganz offensichtlich falsch sind, dann sollten die Parlamentsdienste, wie ich finde, auch einmal anklopfen und fragen dürfen: Hallo, haben Sie da vielleicht etwas vergessen? Ich glaube nämlich, dass in den meisten Fällen nicht böser Wille dahintersteckt, sondern schlicht der Umstand, dass wir ganz viel zu tun haben und dann halt etwas vergessen. Ich wäre eigentlich sogar froh, wenn die Parlamentsdienste mich darauf hinweisen würden. Ich oute mich hier als einer, der in seinem Leben nicht hundertprozentig super organisiert ist. Es gab schon Leute, die für den Bundesrat kandidiert und nicht gewusst haben, in welchen Interessengruppen sie sind. Das ist eine lässliche Sünde. Ich habe es gerne, wenn man mir hilft, Ordnung in die Sache zu bringen.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Kollege Glättli, Sie dürfen sich nicht als Heiligen hinstellen und die anderen nicht! Meine Mandate sind alle deklariert, Sie können die Liste anschauen, und ich bin froh, dass ich sie habe.
Wissen Sie aber, dass ich einen Vorstoss (10.3799) für die Offenlegung der Löhne der Verwaltungsräte der Krankenkassen gemacht habe, der übrigens von Ständerat und Nationalrat angenommen wurde? Diese Löhne sind heute offengelegt! Gehen Sie an Ihren Platz, und schauen Sie nach, was ich verdiene! Da brauchen wir keine Deklaration, Sie können es auch sonst nachschauen. Stimmt das?
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Ich habe mich nicht selbst gelobt. Dafür kann ich jetzt Sie loben. Ich finde das einen lobenswerten Vorstoss. Es braucht Transparenz, gerade wenn sie einen selbst betrifft. Das finde ich sinnvoll.
Sie geben mir damit die Gelegenheit, hier gerade auch noch zum Einzelantrag Barrile Stellung zu nehmen. Wir konnten darüber in der grünen Fraktion nicht mehr diskutieren. Ich denke, unsere Meinungen sind hier etwas unterschiedlich. Ich könnte mir vorstellen, dass wir unterschiedlich abstimmen, und zwar aus der Überlegung, dass wir Transparenz wollen, es aber problematisch ist, sie einfach nur sektoriell zu haben. Dazu kommt, dass die Frage, ob es einen wirklich in einem hohen Mass persönlich betrifft, eine schwierige Frage ist. Eigentlich sollte ein Ausstand nur dann nötig sein, wenn man ganz direkt in einem hohen Mass betroffen ist, und nicht, wenn ganz viele Leute betroffen sind. Ich muss sagen, das gilt bei Bauern ebenso wie bei Krankenkassenvertretern. Mir hat die Variante Flach besser gefallen als die Variante Bertschy, die das Gleiche bei den Bauernvertretern machen wollte. Ich finde es, ehrlich gesagt, eigentlich bei beiden Gruppen falsch. Ich kann mir aber vorstellen, dass meine Fraktion das anders sieht.
Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo PPD
Auch von mir vorweg einige grundsätzliche Gedanken zur Transparenz: Im Parlament, in der Bevölkerung und in den Medien fand in den letzten Jahren und Monaten eine intensive Diskussion zu den Offenlegungspflichten der Mitglieder der eidgenössischen Räte statt. Zur vorgeschlagenen Ausweitung der Transparenz im öffentlichen Register der Interessenbindungen gibt es, wie ich bereits beim Eintreten erwähnt habe, in unserer Fraktion zwei Lager.
Namentlich die vorgeschlagene Präzisierung im Parlamentsgesetz, dass bei der beruflichen Tätigkeit die jeweiligen Arbeitgebenden und die Funktion der Arbeitnehmenden genannt werden, wird einerseits begrüsst, andererseits aber, wie Sie vom Präsidenten der CVP gehört haben, als unnötig eingestuft. Das geltende Recht legt das Gewicht vor allem auf die Nennung von Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien von nationalen und internationalen Anstalten, Körperschaften und Organisationen. Bei der Angabe der beruflichen Tätigkeit jedoch bleibt das Gesetz minimalistisch vage. Im Sinne der Transparenz kann es nicht nur für die Medien, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger durchaus von Belang sein, auf wessen Lohnliste ihre Volksvertreter stehen. Auch kann es von Interesse sein zu wissen, wer ehrenamtlich Mandate ausübt.
Bei der Angabe der beruflichen Tätigkeiten beantragt eben die Minderheit I (Pfister Gerhard) die Streichung des von der Kommissionsmehrheit eingefügten Passus, der die von beiden Räten gutgeheissene parlamentarische Initiative Streiff umsetzt. Daraus ist ersichtlich, dass unsere Fraktion in dieser Frage geteilt ist. Grossmehrheitlich unterstützen wir aber die Mehrheit.
Zu den Angaben der ehrenamtlichen Tätigkeiten und der Einkünfte: Hier habe ich ja bereits begründet, weshalb ich die Minderheit II (Jauslin) unterstütze. Die Mehrheit der Fraktion wird die Mehrheit unterstützen.
Zum öffentlichen Register: Die Führung dieses Registers wechselte in der Vergangenheit schon von den Parlamentsdiensten zu den Ratsmitgliedern. Allerdings verlief das nicht eben reibungslos. Die Minderheit IV (Wermuth) verlangt nun zusätzlich eine vertiefte Kontrollarbeit der Parlamentsdienste, die unseres Erachtens hier unangebracht ist. Wir unterstützen die Mehrheit.
Zur Offenlegung während der Rats- und Kommissionsdebatten: Auch hier bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten V (Barrile) und VI (Glättli) abzulehnen. Das bisherige Recht ist eigentlich klar und deutlich. Die Verantwortlichkeit zur Herstellung der erwünschten vollständigen Transparenz liegt so oder so beim jeweiligen Ratsmitglied. Da müssen wir uns selber in die Pflicht nehmen.
Auch beim öffentlichen Register der Reisen von Ratsmitgliedern ins Ausland unterstützt die Mehrheit der CVP-Fraktion die Kommissionsmehrheit, weil die bisherige Regelung ausreicht.
Die Einzelanträge Masshardt und Barrile gehen der Mehrheit der Fraktion zu weit. Der Einzelantrag Barrile trifft einseitig nur die Krankenkassenvertreter. Da müsste man auch über Ärzte sprechen. Deshalb lehnen wir beide Einzelanträge ab.
Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
In Block 1 geht es um verschiedene Regelungen zum Thema Offenlegungspflichten.
Die Ergänzung in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a begrüssen wir. Neu soll ein Ratsmitglied nicht nur seine beruflichen Tätigkeiten, sondern eben auch seinen Arbeitgeber angeben müssen, falls es Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist. Wenn heute als Berufsbezeichnung "Juristin" oder "Berater" steht, wird eben nicht klar, ob dieser Beruf in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt wird oder nicht. Falls ja, bleibt eben die tatsächliche Interessenbindung verborgen. Wir lehnen somit den Antrag der Minderheit Pfister Gerhard ab und stimmen der Mehrheit zu.
Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b geht es um die Interessenbindungen. Wir sind der Ansicht von Kollege Peter Keller, der jüngst in einer parlamentarischen Initiative (15.446) forderte, dass zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit unterschieden werden soll. Dasselbe forderte ja vor wenigen Jahren auch Kollegin Isabelle Moret (12.423). Die parlamentarische Initiative Keller Peter wurde 2016 von der SPK des Nationalrates deutlich angenommen, ebenso von der SPK des Ständerates. Im Rahmen der Gesetzesberatung wollte dann aber die Kommissionsmehrheit leider nichts mehr von diesem Vorschlag von Kollege Keller wissen. Die SP-Fraktion ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass dies sinnvoll wäre, und unterstützt damit die Minderheiten II (Jauslin) und III (Wermuth). Beide nehmen das Anliegen auf und fordern eine Unterscheidung von ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit. Die heutige undifferenzierte Auflistung der Mandate im Register Interessenbindung vermittelt ein falsches Bild, denn es besteht ein Unterschied, ob ich ein Ehrenamt ausübe oder dafür eben mit grossen, bis zu sechsstelligen Beträgen entschädigt werde.
Bei Artikel 9a unterstützt die SP-Fraktion meine Minderheit. Eine unterschiedliche Behandlung von amtlichen Reisen und Reisen auf Einladung von Interessenorganisationen und Behörden erachten wir als nicht sinnvoll.
Zudem verweise ich hier noch auf die Einzelanträge. Bei meinem Einzelantrag geht es um Transparenz bezüglich grosser Geldspenden an Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Wer solche Grossspenden als Einzelperson erhält, soll diese offenlegen, denn dort besteht die Gefahr, dass Abhängigkeiten entstehen können. Leider musste ich hier zum Instrument des Einzelantrages greifen, da die Kommissionsmehrheit sich weigerte, diese Thematik der Spenden durch ein Rückkommen überhaupt erst zu diskutieren. Deshalb liegt nun ein schriftlicher Einzelantrag vor. Ich bitte um Unterstützung.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista
Le groupe socialiste tient aux obligations de signaler les intérêts décrites au bloc 1 et a donc fait toute une série de propositions de minorité à l'article 11 de la loi sur le Parlement.
A l'alinéa 1bis, le groupe socialiste défend deux propositions de minorité pour que soit précisé si l'activité déclarée dans le registre des intérêts est rémunérée ou bénévole, la limite étant fixée à 12 000 francs par an, ce qui n'est pas, et de loin pas, exagéré. La minorité II (Jauslin) souhaite que les activités rapportant moins que cette somme soient considérées comme bénévoles et que celles rapportant plus de 12 000 francs par an soient considérées comme rémunérées. La minorité III (Wermuth) franchit un pas supplémentaire en exigeant que, lorsque la rémunération dépasse 12 000 francs par an, le député doive en préciser le montant. Nous estimons en effet que les électeurs sont en droit de connaître ce type d'information. Je ne vois pas en quoi ces propositions vont à l'encontre du principe du parlement de milice, comme l'a suggéré Monsieur Gregor Rutz.
A l'alinéa 2, il s'agit du contrôle de l'exactitude des données fournies par le député. La majorité de la commission refuse que les Services du Parlement vérifient l'exactitude de ces données, estimant que le contrôle du public suffit. Nous estimons au contraire qu'il ne sert à rien de publier un registre des intérêts si on ne peut pas s'y fier. Nous défendons donc le contrôle de l'exactitude des données par les Services du Parlement, avec possibilité pour le député de rectifier ses données. Plusieurs exemples ont été exposés par mes préopinants.
Enfin, le groupe socialiste fait une proposition de minorité à l'article 9a de l'ordonnance de l'Assemblée fédérale sur les relations internationales du Parlement. L'objectif est que le registre inclue aussi les voyages des députés à l'étranger effectués "à l'invitation d'autorités et de groupes d'intérêts suisses, étrangers ou internationaux" et qui ne se font donc pas aux frais de l'Assemblée fédérale. Car ces voyages peuvent servir à défendre des intérêts sur lesquels il convient de garantir la transparence. L'obligation de communiquer que l'on souhaite faire des voyages de ce type permettrait de mieux vérifier le respect de ces dispositions.
Ainsi, au nom du groupe socialiste, je vous invite à soutenir la plupart des propositions de minorité au bloc 1.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): Je vous informe que le groupe PBD se prononcera pour la majorité dans le bloc 1.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Ich gehe als Kommissionssprecher noch auf die Kommissionshaltung ein. Ich beginne mit Punkt 1, möchte zuerst aber hier Kollege Gerhard Pfister für seine Aussagen herzlich danken. Was wir hier beraten, sind alles Vorstösse, die aus unseren Reihen kommen. Wir haben darüber abgestimmt. Es sind also parlamentarische Initiativen, die Mehrheiten erhalten haben und daher schlussendlich auch hier behandelt werden müssen. Die rege Diskussion hat ja gezeigt, dass es durchaus Bedarf gibt.
Zuerst zur Angabe der beruflichen Tätigkeit: Hier geht es um die parlamentarische Initiative Streiff. Dieser hat unsere Kommission am 26. März 2015 Folge gegeben, und auch die SPK-SR hat diesen Beschluss mitgetragen. Neu soll ein Ratsmitglied nicht nur seine beruflichen Tätigkeiten, sondern, falls es Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist, auch den Arbeitgeber im Register der Interessenbindungen angeben müssen. Die Kommission beantragt diese Änderungen in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Kommissionsminderheit I beantragt, beim geltenden Recht zu bleiben.
Zur Angabe der ehrenamtlichen Tätigkeit und den Entgelten: Mit dem neuen Absatz 1bis von Artikel 11 könnte die parlamentarische Initiative Keller Peter, SVP, umgesetzt werden. Bei der Diskussion über die Umsetzung dieser Initiative haben sich die Unterzeichner des Minderheitsantrages II (Jauslin) dafür ausgesprochen, dass ein Ratsmitglied im Register nur gerade angeben muss, ob das Mandat ehrenamtlich oder bezahlt ist; für eine ehrenamtliche Tätigkeit soll eine Grenze von 12 000 Franken jährlich gelten. Die Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommissionsminderheit III (Wermuth) möchte weiter gehen als die Minderheit II. Sie fordert, dass bei Entgelten von über 12 000 Franken jährlich zusätzlich auch die Höhe des Betrages offengelegt werden muss. Die Kommission hat diesen Antrag in einer ersten Abstimmung dem Antrag Jauslin gegenübergestellt und ihn dabei mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Für die Kommissionsmehrheit gehen beide Anträge in die falsche Richtung. Aus der Sicht der Mehrheit würde die Offenlegung der Einkünfte oder auch nur die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit die Glaubwürdigkeit der Politik keineswegs fördern. Die Kommission lehnte den Antrag Jauslin mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und möchte gar keine Änderung.
Zum öffentlichen Register wird Kollege Romano noch sprechen.
Ich komme zum Offenlegen der Interessenbindungen während der Rats- und Kommissionsdebatten, das heisst zu Artikel 11 Absatz 3: Hier ist es so, dass bereits heute eine Vorgabe, eine Offenlegungspflicht besteht. Diese wird von der Mehrheit der Kommission auch als genügend erachtet. Die Kommissionsminderheit V (Barrile) möchte diese Offenlegungspflicht noch verstärken. Dies wurde aber mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, wie ebenfalls der von der Kommissionsminderheit VI (Glättli) aufgenommene Antrag, nämlich mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Dann komme ich noch auf das öffentliche Register der Reisen von Ratsmitgliedern ins Ausland zu sprechen. Auch das ist eine Forderung von uns, dem Parlament, und von Kollege Heer. Besten Dank für diese Verbesserung! Er hat für dieses Anliegen gekämpft, auch in der SPK-SR. Es geht darum, dass man in diese Register eingetragen wird und dass nicht mehr nur auf Anfrage Auskunft erteilt werden muss. Es ist dabei zweckmässiger, dass die Verwaltung dieses Register proaktiv nachführt und nicht wartet, bis eine Anfrage kommt. Das verringert die Administration um einiges. Die Kommissionsmehrheit hat dem zugestimmt. Der von der Kommissionsminderheit Masshardt aufgenommene Antrag mit weiter gehenden Regelungen wurde mit 13 zu 7 Stimmen abgelehnt; er beinhaltet noch detailliertere Ausführungen.
Auf die zwei Einzelanträge wird Kollege Romano noch zu sprechen kommen.
Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD
La proposition défendue par la minorité IV (Wermuth) à l'article 11 alinéa 2 LParl a été rejetée, par 15 voix contre 9 et 1 abstention. Le registre des intérêts est géré par les Services du Parlement et il doit contenir les éléments fournis par nous comme membres des chambres.
Non tocca ai Servizi del Parlamento indagare sui dati forniti. Sarebbe anche fuori misura mettere in piedi un sistema di controllo. Vi è un obbligo di segnalare le proprie relazioni di interesse e questo viene fatto dai singoli deputati. Il controllo è piuttosto un controllo sociale e un controllo mediatico che impone ai parlamentari una gestione molto attenta. La formulazione odierna è quindi sufficiente.
Ich sage noch zwei, drei Worte zu den zwei Einzelanträgen. Zum Einzelantrag Barrile, der bei Artikel 14 einen neuen Absatz 2 möchte, kann ich auf die parlamentarische Initiative Steiert 14.445, "Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und behördlichem Mandat. Keine unnötigen Ausnahmen", verweisen. Hier liegt ein Bericht der SPK vom 26. März 2015 vor, den Sie im Netz finden können. Die Kommission lehnte diese parlamentarische Initiative damals mit 15 zu 8 Stimmen ab. Auch der Nationalrat hat diese parlamentarische Initiative abgelehnt. Interessenkonflikte sind dem Milizsystem immanent. Die Offenlegungspflichten sind klar geregelt. Eine Sonderregelung für eine besondere Kategorie - in diesem Fall für die Krankenkassen - wäre unangebracht und systemfremd. Es gibt andere Kontrollmechanismen, und es gibt die Offenlegungspflichten für jedes Ratsmitglied.
Zum Einzelantrag Masshardt muss ich sagen, dass dieser in der Kommission nicht diskutiert wurde. Es geht um die Offenlegung von Spenden an Parlamentarier. Es gab mal eine parlamentarische Initiative zu diesem Thema. Diese wurde vom Nationalrat abgelehnt. Die Begründung war, dass eine solche Regelung keinen Mehrwert bzw. nur einen sehr marginalen Mehrwert bringe. Man müsste eine Gesamtschau haben, eine Liste mit allen Einkommensquellen der Parlamentsmitglieder. Es genügt nicht, nur die Spenden offenzulegen. Das Parlament hat das mehrmals abgelehnt. Milizparlamentarier zu sein bedeutet, andere Einkommensquellen zu besitzen. Dazu gehören eventuell auch Spenden.
Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Können Sie bestätigen, dass der Antrag in der Kommission vorlag, aber die Kommission es ablehnte, überhaupt darüber zu diskutieren, und dass sie einen entsprechenden Antrag auf Rückkommen abgelehnt hat?
Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD
Ja, wir waren in der Beratung des Geschäftes bereits fortgeschritten. Es gab keine parlamentarische Initiative zum Thema, und es gab keine Mehrheit in der Kommission, die dieses Thema aufnehmen wollte; das ist die Realität.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): Dans le bloc 1, nous allons traiter des propositions qui se réfèrent aussi bien au projet 1 qu'au projet 2.
1. Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
1. Loi sur l'Assemblée fédérale (Modifications diverses du droit parlementaire)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 11 Abs. 1 Bst. a, 1bis, 2, 3
Antrag der Kommission: BBl
Antrag Masshardt
Abs. 1ter
Jedes Ratsmitglied legt die Namen der Spenderinnen und Spender offen, sofern die Geldspende für seine politische Tätigkeit bestimmt ist und der Betrag einer einzelnen Geldspende mehr als 5000 Franken oder der Gesamtbetrag der in einem Kalenderjahr von derselben Spenderin oder demselben Spender erhaltenen Geldspenden mehr als 10 000 Franken beträgt.
Abs. 2
Gemäss Minderheit IV, aber:
... über die Tätigkeiten der Ratsmitglieder nach den Absätzen 1 und 1bis sowie über die erhaltenen Geldspenden nach Absatz 1ter, und kontrollieren ...
Schriftliche Begründung
Wir kennen aktuell keine Regelung, wie mit Geldspenden an Parlamentsmitglieder umgegangen wird. Gemäss dem Einzelantrag sollen Mitglieder der Bundesversammlung Einzelspenden ab 5000 Franken - und falls mehrere Geldspenden desselben Spenders das Total von 10 000 Franken überschreiten - diese unter Angabe ihrer Höhe und Herkunft in einem öffentlichen Register eintragen müssen. Worum geht es nicht: Dieser Einzelantrag bezieht sich nicht auf Geldspenden an Parteien und Komitees, sondern nur auf solche, die Parlamentsmitglieder erhalten. Es geht auch nicht darum, Geldspenden zu verbieten. Und es wird keine unnötige Bürokratie aufgebaut, denn es geht nur um Grossspenden an Einzelpersonen. Bei diesen besteht das Risiko, dass Abhängigkeiten entstehen können. Es ist im Interesse von uns allen, dass in diesem Bereich Transparenz geschaffen wird. Bei grossen Beträgen für eine Einzelperson ist es für die Bürgerinnen und Bürger relevant zu wissen, woher diese stammen. Dies folgerte auch das Büro und entschied 2015: "Das Büro des Nationalrates will eine umfassende Auseinandersetzung über Lobbyismus, Zugang von Interessenvertretern zum Parlamentsgebäude und Transparenzregeln. Ziel ist eine breite Auslegeordnung, die Klärung des Handlungsbedarfs und eine anschliessende Anpassung des Parlamentsrechts. Das Büro unterstützt damit Bemühungen, mehr Transparenz bei der Einflussnahme auf die parlamentarische Arbeit zu schaffen." (Vgl. Pressemitteilung des Büros-NR vom 21. August 2015) Dieser Einzelantrag geht in eben diese Richtung und nimmt die Forderung des Büros auf.
Art. 11 al. 1 let. a, 1bis, 2, 3
Proposition de la commission: FF
Proposition Masshardt
Al. 1ter
Tout député indique le nom des donateurs pour autant que le don soit destiné à soutenir son activité politique et que le montant d'un don unique dépasse 5000 francs ou que le montant total des dons reçus de la part d'une seule et même personne au cours de l'année civile dépasse 10 000 francs.
Al. 2
Selon minorité IV, mais:
... des activités exercées par les députés au sens des alinéas 1 et 1bis ainsi que des dons reçus au sens de l'alinéa 1ter et contrôlent ...
Votazione
Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 80 Stimmen
(1 Enthaltung)
Votazione
Abs. 1bis - Al. 1bis
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 132 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 53 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 82 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 1ter - Al. 1ter
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Masshardt ... 62 Stimmen
Dagegen ... 128 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 2 - Al. 2
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition Masshardt est caduque.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit IV ... 55 Stimmen
Dagegen ... 136 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 3 - Al. 3
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit VI ... 77 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit V ... 75 Stimmen
(39 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit VI ... 84 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen
(1 Enthaltung)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 14 Abs. 2
Antrag Barrile
Den für die Gesetzgebung im Bereich der Krankenversicherung zuständigen Kommissionen dürfen nicht angehören:
a. Personen, die in operativen oder strategischen Leitungsgremien oder in Aufsichtsorganen von Versicherern sitzen, die eine Bewilligung zur Durchführung der sozialen (obligatorischen) Krankenversicherung haben;
b. Personen, die in operativen und strategischen Leitungsgremien der entsprechenden Krankenversicherungsverbände tätig sind, sofern diese Verbände Aufgaben im Bereich der Grundversicherung ausüben;
c. Personen mit bezahlten Mandaten von Krankenversicherungen oder Krankenversicherungsverbänden.
Schriftliche Begründung
Krankenkassen, die im Bereich der sozialen Krankenversicherung (Grundversicherung) tätig sind, sind keine gewöhnlichen juristischen Personen, sondern sind vielmehr in ihrer Funktion der Verwaltung zuzuordnen. So haben auch in Vergangenheit verschiedene Gutachten bestätigt, dass es sich bei der Arbeit von Krankenversicherungen in der Grundversicherung um ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten handelt. Somit müssen sie als Organe der mittelbaren Staatsverwaltung betrachtet werden. Folglich sollten auch Krankenkassen, die in der Grundversicherung tätig sind, ähnlich wie Verwaltungseinheiten des Bundes oder bundesnahe Betriebe betrachtet und behandelt werden. Dies unterscheidet sie von anderen Playern im Gesundheitswesen. Schlussfolgernd sollten auch Unvereinbarkeitsregeln zumindest für die zuständigen Kommissionen wie innerhalb der Bundesverwaltung gelten. Eine strengere Unvereinbarkeitsregelung ist bei näherer Betrachtung unausweichlich. In den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit von Nationalrat und Ständerat sollen unter anderem Lösungen für die steigende finanzielle Belastung für die Haushalte durch die jährlich steigenden Krankenkassenprämien gefunden werden, die unabhängig von finanziellen Interessen der Krankenversicherer mit Verwaltungstätigkeiten sind. Dies ist nicht gewährleistet, solange in den Kommissionen, wie heute üblich, eine grosse Anzahl von Vertretern sitzt, die die Interessen der Krankenversicherer der Grundversicherung direkt vertreten. Diese Interessenkonflikte tragen dazu bei, dass der Anreiz für Lösungen für die Allgemeinheit in den Hintergrund rückt.
Art. 14 al. 2
Proposition Barrile
Ne peuvent être membres des commissions compétentes en matière de législation dans le domaine de l'assurance-maladie:
a. les personnes qui siègent dans des organes de direction opérationnels ou stratégiques ou des organes de surveillance d'assureurs autorisés à pratiquer l'assurance-maladie sociale (obligatoire);
b. les personnes qui siègent dans des organes de direction opérationnels ou stratégiques d'associations de la branche de l'assurance-maladie, pour autant que ces associations exécutent des tâches en rapport avec l'assurance de base;
c. les personnes qui exercent des mandats rémunérés pour des assurances-maladie ou des associations de la branche de l'assurance-maladie.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Barrile ... 44 Stimmen
Dagegen ... 142 Stimmen
(5 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
2. Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant application de la loi sur le Parlement et relative à l'administration du Parlement (Modifications diverses du droit parlementaire)
Detailberatung - Discussion par article
Ziff. II Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Ziff. II Art. 9a
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II art. 9a
Proposition de la commission: FF
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Block 2 - Bloc 2
Weitere Bestimmungen - Autres dispositions
Le président (de Buman Dominique, président): Dans le bloc 2, nous traiterons également les propositions individuelles Rickli Natalie et Schilliger.
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ich vertrete zwei Minderheitsanträge. Der erste betrifft Artikel 6 Absatz 3, welcher die Grundlage für eine Einschränkung des Rechts auf Wortmeldung der Ratsmitglieder festlegt. Es ist so, dass nur die jeweiligen Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Kommission sowie der Bundesrat bei jedem Geschäft, bei jedem Beratungsgegenstand das Recht haben, sich zu äussern. Die Kommissionsminderheiten haben hingegen kein solches Rederecht. Das führt beispielsweise bei der Kategorie V zur absurden Situation, dass der Rat ohne Diskussion über Geschäfte abstimmt, obwohl Minderheitsanträge vorliegen. Das Parlament ist doch mehr als nur eine Abstimmungsmaschine; wir müssen die Möglichkeit schaffen, dass auch Kommissionsminderheiten sich zu ihren Anträgen äussern dürfen. Deshalb fordere ich und möchte ich mit meinem Antrag gewährleisten, dass in sämtlichen Beratungskategorien auch die Kommissionsminderheit das Rederecht bekommt.
Bei Artikel 8 Absätze 3 bis 5 geht es um die Entklassifizierung der Unterlagen der Kommission, und zwar geht es in meinem Antrag um den Zeitpunkt. Wir werden anderweitig über die Anträge abstimmen, ob gewisse Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht werden dürfen; das wird die Kommission bestimmen. Gemäss meinem Antrag soll auch das Präsidium die Möglichkeit haben, zu einem späteren Zeitpunkt gewisse Unterlagen, die ganz klar keine schützenswerten Interessen tangieren, freizugeben. Somit wird sichergestellt, wenn es nötig ist, dass gewisse Unterlagen der Öffentlichkeit auch zugänglich gemacht werden können, bevor die Kommission das nächste Mal zusammenkommt.
Bitte unterstützen Sie meine beiden Minderheitsanträge.
Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo PPD
Ich äussere mich zu meinem Minderheitsantrag, bei dem es um die Aufhebung der Vertraulichkeit von Unterlagen von Kommissionssitzungen geht. Im Grundsatz hat es sich bewährt: Kommissionssitzungen sind vertraulich. Warum hat sich dieser Grundsatz bewährt? Weil die Kommission im Idealfall der Ort der Meinungsbildung und nicht der Meinungsvertretung ist. Hier drin haben Sie Meinungsvertretung, in der Kommission haben Sie Meinungsbildung. Was ist der Unterschied?
In der Kommission muss es möglich sein, auf Argumente anderer Parteien, anderer Fraktionen einzugehen. Es muss möglich sein, die eigene Meinung auch zu revidieren, und das geht nur, wenn die Meinungen nicht schon zuhanden der Öffentlichkeit festgelegt sind, sondern man sich erst ein Urteil bilden kann. Es wird, um das klarzumachen, auch von der Kommissionsmehrheit nicht bestritten, dass die Protokolle weiterhin vertraulich bleiben sollen. Die Kommission geht jetzt aber weiter, indem sie es den Kommissionen ermöglichen möchte, Unterlagen, die man in den Kommissionen verwendet hat, zu veröffentlichen. Aus meiner Sicht öffnen Sie damit die Büchse der Pandora. Es klingt ja harmlos, aber es ist aus meiner Sicht der Beginn des Endes des Kommissionsgeheimnisses. Warum?
Wenn Sie Unterlagen in der Kommission haben, dann sind das meistens Präsentationen von Leuten, die an Hearings teilgenommen haben, sowie Dokumentationen, die in der Kommission zur Meinungsbildung dienen sollen. Wenn Sie jetzt wollen, dass diese Dokumente, diese Unterlagen öffentlich werden, dann werden diese Unterlagen zu Instrumenten der Debatte. Man geht dann nachher mit diesen Unterlagen, wenn sie öffentlich sind, an die Öffentlichkeit und sagt: Wenn Sie das lesen, müssen Sie den Eindruck erhalten, dass die Kommission falsch bzw. dass die Kommission richtig entschieden hat. Das heisst, die Dokumente, die in der Kommission verwendet werden, werden dann öffentlich zu Instrumenten der Debatte. Damit wiederholen Sie die Argumentation, die Sie in der Kommission vorgebracht haben, und damit machen Sie unter Umständen die Kommissionssitzung teilweise öffentlich. Das heisst, Sie öffnen mit diesem Antrag die Büchse der Pandora, Sie bauen die Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen ab.
Deshalb würde ich Ihnen beliebt machen, dass Sie beim bisherigen Recht bleiben und hier meiner Minderheit folgen.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich spreche für die SVP-Fraktion, aber auch zu meinen Minderheitsanträgen. Wir sprechen - um gerade an meinen Vorredner anzuknüpfen - über die Frage der Vertraulichkeit und haben hier eine ganze Palette von Anträgen. Unsere Auffassung ist diejenige, dass die Sitzungen selbstverständlich nicht öffentlich sind, aber dass nichts dagegen spricht, die Protokolle öffentlich zugänglich zu machen. Meines Erachtens kann man, auch wenn man seine Meinung vielleicht in einem bestimmten Fall einmal revidieren muss, durchaus dazu stehen, was man in der Kommission gesagt oder wie man dort abgestimmt hat. Irgendwann sollte man dann einfach seine Meinung einmal festlegen. Vielleicht würde das ja dabei helfen.
Wir sind also der Auffassung, dass im Grundsatz dem Einzelantrag Rickli Natalie zugestimmt werden kann, wonach Kommissionsprotokolle grundsätzlich öffentlich zugänglich sind, ausser wenn gewichtige Interessen entgegenstehen. Wenn das nicht der Fall ist, sind wir der Auffassung, dass man das geltende Recht belassen soll, weil es uns wenig effizient und zielführend dünkt, wenn man nach jeder Kommissionssitzung zuerst noch eine Stunde lang beraten muss, was man jetzt veröffentlichen will oder was man geheim behalten möchte. Diese Anträge - der Einzelantrag Rickli Natalie und derjenige der Kommissionsmehrheit - scheinen uns eher nicht zielführend zu sein.
Es gibt weitere Minderheitsanträge, welche die Schlussabstimmungen betreffen. Wir sind der Auffassung, dass Schlussabstimmungen künftig in der gleichen Session, nicht aber zwingend in beiden Räten am gleichen Tag durchzuführen sind; dies vor dem Hintergrund, dass wir es als wenig effizient erachten, wenn wir uns am Freitagmorgen hier für eine oder zwei Stunden treffen. Wir meinen, dass man den Ratsbetrieb so organisieren kann, dass die Schlussabstimmungen während der drei Wochen, in denen wir hier tagen, durchzuführen sind und der letzte Freitag gestrichen werden kann. Hier unterstützen wir also den Minderheitsantrag II (Rutz Gregor), wonach der letzte Freitag zu streichen ist, auch im Sinne einer Stärkung des Milizsystems. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, sind wir der Auffassung, dass man den Freitag als normalen Sitzungstag festlegen soll, sprich, dass wir dann bis 13 Uhr tagen und nicht um 10 Uhr schon in die Znünipause gehen.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Minderheitsantrag Rutz Gregor betreffend die Entschädigungen anzusehen. Wir sind der Auffassung, dass wir so verfahren sollten, wie es zum Beispiel im Zürcher Kantonsparlament oder in anderen Kantonsparlamenten der Fall ist, dass man nämlich die Sitzungen halbtageweise entschädigt. Es ist nicht einzusehen, warum man, wenn man sich an einem Nachmittag trifft und dann am nächsten Morgen noch einmal zwei Stunden weiterdiskutiert, zwei Ganztagesentschädigungen erhalten soll. Unseres Erachtens wäre es förderlich für die Effizienz des Ratsbetriebs, wenn dann zwei Halbtagesentschädigungen ausgesprochen würden. Das würde sicher dazu führen, dass die eine oder andere Kommission zum Schluss käme, ihre Sitzung an einem einzigen Tag durchzuführen und nicht am Nachmittag zu beginnen und dann am nächsten Morgen fortzufahren.
Selbstverständlich, das sei an dieser Stelle auch angemerkt, müssen die Leute, welche einen weiten Anreiseweg haben und einen halben Tag mit der Hin- und der Rückreise zu bzw. von diesen Sitzungen verlieren, über die Distanzentschädigung entsprechend bezahlt werden. Das ist selbstverständlich. Aber es ist nicht einzusehen, warum jemand aus dem Kanton Waadt oder aus dem Kanton Zürich, der in einer Stunde zu Hause ist, hier noch eine Entschädigung für einen weiteren halben Tag erhalten soll.
Das sind unsere Positionen zu Block 2.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
La problématique que soulève l'article 98 alinéa 3 de la loi sur l'Assemblée fédérale est principalement celle de la validation partielle des initiatives populaires en cas de divergence entre les conseils en ce qui concerne la recommandation de vote à donner. Il s'agit donc des cas de figure suivants: quand l'initiative ne respecte pas les principes de l'unité de forme et de matière, et surtout évidemment - c'est ce qui soulève le plus de problèmes depuis quelques années aux yeux de certains - lorsqu'on a des raisons de penser que des règles impératives du droit international seraient violées.
Cet alinéa 3, aux yeux de la majorité de la commission, aurait pour objectif de clarifier la situation. Eh bien, nous, nous sommes de l'avis que c'est exactement l'inverse qui se produit et que l'effet de cette disposition est au contraire de rendre la situation moins claire. Il y a une chose qui nous paraît claire, c'est que la seule interprétation raisonnable de cette disposition est qu'en réalité, il s'agit de faciliter l'invalidation partielle des initiatives populaires, ce qui a pour conséquence, aux yeux du groupe UDC, de faciliter un procédé qui consiste finalement à dénaturer la volonté des initiants, et également de plus de 100 000 citoyens qui ont signé l'initiative.
La position générale du groupe UDC dans cette matière est qu'il convient, autant que possible, de s'en tenir au principe "in dubio pro populo", c'est-à-dire qu'en cas de divergence entre les conseils, dans toute la mesure du possible, l'initiative populaire doit être soumise au peuple dans sa teneur originale. L'arbitre ultime de la validité ou de l'invalidité doit être non pas le Parlement mais, dans toute la mesure possible, le peuple, les citoyens.
Nantermod Philippe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale radicale
La minorité que je représente concerne l'article 141 de la loi sur le Parlement. Cet article, nous en avons traité déjà plusieurs fois depuis le début de la législature. Il concerne les titres qui doivent être développés dans le message du Conseil fédéral. Ces titres, c'est un grand fourre-tout, c'est l'espace où nous pouvons, parlementaires, développer nos programmes politiques. Par exemple, à gauche, on expliquera qu'il est important dans ces titres d'exposer les problématiques sociales ou environnementales. A droite, on demandera d'analyser la compatibilité des lois avec le droit européen ou avec le droit international et d'exposer en quoi la Suisse dispose d'une marge de manoeuvre pour faire l'inverse. Du côté libéral-radical, on demandera une analyse de la possibilité d'une autoréglementation ou de renoncer à ces lois. Au fur et à mesure, nous faisons de la surréglementation. Nous adoptons une loi sur le Parlement qui devient de plus en plus un véritable programme politique sans but réel.
Pouvez-vous me citer une seule situation dans laquelle l'administration fédérale n'a pas pu exposer clairement ce qu'elle entendait pour une loi parce qu'il manquait un titre? Par contre, je peux vous citer des cas où nous avons eu des têtes de chapitre à ne plus savoir qu'en faire, avec écrit simplement dessous "dans ce domaine, il n'y a rien à dire", alors qu'en réalité, il y avait beaucoup à rappeler, par exemple en matière de validité des initiatives - pour reprendre ce que mon préopinant vient de "raconter". En réalité, dans les messages du Conseil fédéral, nous n'avons pas besoin de titres, nous avons besoin de contenu, et malheureusement, la loi sur le Parlement tend de plus en plus à imposer une succession de titres avec de moins en moins de contenu. Il appartient à l'administration de prendre ses responsabilités et d'écrire des messages qui soient clairs, courts, concis, précis et que nous puissions comprendre très rapidement pour choisir d'aller dans un sens ou dans un autre, et non pas d'ajouter des précisions inutiles sur ce que devrait être le contenu du message.
Pour cette raison, je vous invite, avec ma minorité I, à biffer cette modification à l'article 141 de la loi sur le Parlement, qui n'apporte strictement rien à la clarté des messages du Conseil fédéral, mais qui nous permet simplement de nous donner l'impression, l'illusion même, que nous rendrons les messages un petit peu plus précis.
Par ailleurs, je m'exprime aussi ici en tant que porte-parole du groupe libéral-radical. Ledit groupe, à l'exception de ma minorité I, suivra la commission pour ce qui concerne les votes finaux sur des initiatives populaires, et il soutiendra les propositions de la majorité pour ce qui concerne les indemnités en cas de demi-journée de travail ou pour ce qui concerne les horaires de séance pour le vendredi, ainsi que là où d'autres propositions de minorité seront soumises au vote.
Burgherr Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Meine Minderheit II möchte die Formulierung der Mehrheit in Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe ater noch ergänzen und konkretisieren. Die schwammige Formulierung "Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität" reicht mir in diesem Fall nicht. Mein Minderheitsantrag möchte den Bundesrat dazu anhalten, dass er in seiner Gesetzesbotschaft jeweils konkret erläutern muss, inwiefern die zur Diskussion stehende Aufgabe die Kraft der Kantone übersteigt oder einer einheitlichen Regelung bedarf. Zudem möchte ich auch die Gemeindeautonomie erwähnt haben, da diese beim Subsidiaritätsprinzip ebenfalls mitberücksichtigt werden muss.
Niemand weiss richtig, was Subsidiarität heisst, oder jeder interpretiert es zu seinen Gunsten. Die obere Ebene - Bund, Kanton - steht jedoch in der Begründungspflicht, wenn sie in die untere Ebene eingreifen will. Die Bundesverfassung gibt diese Interpretation vor, und an ihr möchte ich festhalten. Aber ohne eine entsprechende Konkretisierung in einem Gesetz wird das Subsidiaritätsprinzip weiterhin toter Buchstabe und reines Lippenbekenntnis bleiben.
Mit meiner Ergänzung, die ich der Bundesverfassung direkt entnehme, gäben wir dem abstrakten Prinzip auch eine Substanz. Der Bundesrat stünde dann in der Pflicht zu belegen, wieso ein Regelungsgegenstand die Kraft der Kantone übersteigt. Ich zitiere aus einer Studie von Professor Waldmann vom Institut für Föderalismus der Universität Freiburg: "Zum einen wird dem Subsidiaritätsprinzip nach wie vor der Rechtscharakter abgesprochen, was sich auch daran zeigt, dass man in vielen Bundesvorlagen vergebens nach einer Rechtfertigung für den Bedarf neuer Bundesregelungen sucht. Zum andern fehlt es nach wie vor an Kriterien, welche die Anwendung der Prinzipien auf konkrete Sachvorlagen erlauben würden."
Mein Antrag versucht, diesem Problem Abhilfe zu schaffen. Zum einen würden die nicht direkt anwendbaren Bestimmungen der Bundesverfassung, insbesondere die Artikel 5a, 43a und 50, im Rahmen des Parlamentsgesetzes verwirklicht. Das Subsidiaritätsprinzip bekäme den Rechtscharakter, der ihm offenbar bis heute trotz Erwähnung in der Bundesverfassung fehlt. Ausserdem würde mit der Vorgabe, dass die Kraft der Kantone überschritten sein muss, ein starkes Kriterium eingefügt, welches endlich unserem Föderalismus und der Autonomie der Kantone wieder etwas mehr Gewicht geben würde. Ziel ist es, der schleichenden Zentralisierung eine griffige Begründungspflicht gegenüberzustellen.
Humbel Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PPD
Die Minderheit Romano zu Artikel 18 des Geschäftsreglements will einen neuen Absatz 3bis aufnehmen, wonach sich ein Mitglied einer Subkommission nur von einem anderen Mitglied der Gesamtkommission vertreten lassen kann. Ausgenommen wird die Finanzkommission, weil es da vier permanente Subkommissionen gibt. Bei den Legislativkommissionen hingegen gibt es keine ständigen Subkommissionen mehr. Solche müssen themenspezifisch beantragt werden und werden vom Büro zurückhaltend bewilligt.
Bei der Arbeit in einer Subkommission geht es um fachspezifische Detailarbeit im Auftrag der Gesamtkommission. In der Gesamtkommission spielen dann die politischen Kräfte des Parteienproporzes. Wir haben für die Kommissionen ein System mit Ersatzleuten, deren einziger Auftrag es oft tagelang ist, richtig abzustimmen. In einer Subkommission braucht es das nicht. In Subkommissionen geht es um das Erarbeiten von Vorentwürfen. Da können nur Mitglieder der Gesamtkommission, welche die Materie kennen, einen inhaltlichen Beitrag leisten. Eine Subkommission fällt keine definitiven Entscheide, sondern stellt Anträge zuhanden der Gesamtkommission. Im Übrigen kennt auch der Ständerat die Lösung, dass in einer Subkommission nur Kommissionsmitglieder Ersatzmitglied sein können.
Der Minderheitsantrag Romano dient der Effizienz und der Effektivität der Arbeiten in Subkommissionen, welche immer zuhanden der Gesamtkommissionen geleistet werden. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag zu unterstützen.
Bei Artikel 34 des Geschäftsreglements will die Minderheit I (Romano) die Sitzungszeiten so belassen, wie sie sind. Die Kommissionsmehrheit will den Sitzungsbeginn an den SBB-Fahrplan knüpfen. Marco Romano hat in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Verschiebung der Sitzungszeiten um eine Viertelstunde primär für Aargauer und Zürcher bequem wäre: für jene, welche am Morgen mit dem Zug anreisen, am Abend mit dem Zug zurückfahren und allenfalls noch ins Büro gehen können, zugleich aber die Übernachtungspauschale beziehen. Im nationalen Parlament muss aber auch an diejenigen gedacht werden, welche lange Anreisewege haben. Marco Romano hat in der Kommission darauf hingewiesen, dass ein Tessiner für eine eintägige Sitzung von sechs bis sieben Stunden acht Stunden im Zug verbringt.
Die "Fünfer und Weggli"-Politik der Kommissionsmehrheit ist denn auch ziemlich dreist: Man übernachtet zu Hause, kassiert die Übernachtungspauschale und verschiebt gleichzeitig den Sitzungsbeginn, um mit dem angenehmeren Zug anreisen zu können. Eine andere Ausgangssituation hätten wir, wenn die Übernachtungspauschalen nur denjenigen ausbezahlt würden, welche in Bern übernachten. Das ist indes nicht Gegenstand dieser Vorlagen.
Namens der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Romano) zu unterstützen und bei den heutigen Sitzungszeiten zu bleiben.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Kollegin Humbel, wären Sie bereit, Ihre Ausführungen dahingehend zu präzisieren und zu ergänzen, dass wir in der Kommission zwar für den Sitzungsbeginn um 08.15 Uhr eingetreten sind, aber explizit darauf hingewiesen haben, dass es natürlich falsch ist, dass Leute, die nicht hier übernachten, eine Übernachtungsentschädigung kassieren? Es ist ja kein Widerspruch, wenn man so argumentiert.
Humbel Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PPD
Es ist eine Absichtserklärung und möglicherweise gut gemeint. Wir diskutieren eine parlamentarische Initiative (16.413), welche diese Übernachtungspauschalen nur denjenigen zukommen lassen will, die auch hier übernachten. Da ich aber sehe, wie es mit den parlamentarischen Initiativen funktioniert und was mit den parlamentarischen Initiativen geschieht, wenn sie umgesetzt werden müssen, möchte ich Ihnen einfach empfehlen, jetzt bei den heutigen Sitzungszeiten zu bleiben und diese dann anzupassen, wenn wir in diesem Rat über eine Abschaffung der Übernachtungspauschalen für diejenigen beschliessen, die nicht in Bern übernachten.
Hausammann Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Sie haben Ausführungen zu den Übernachtungsentschädigungen gemacht. Ich sehe es dort ähnlich wie Sie. Können Sie den Zuhörern sagen, warum diese Übernachtungsentschädigungen nicht Bestandteil dieser Vorlagen geworden sind, warum wir sie hier nicht anpacken?
Humbel Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PPD
Wir haben verschiedene parlamentarische Initiativen in diesen Vorlagen gebündelt. Die parlamentarische Initiative bezüglich der Übernachtungspauschalen ist später hinzugekommen und konnte so nicht mehr in diese Vorlagen eingebaut werden.
Wermuth Cédric · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Erlauben Sie mir auch noch eine Vorbemerkung zu Block 2, es passt ja auch zum generellen Vorgehen bei diesen Vorlagen: Ich bin schon etwas erstaunt über dieses Vorgehen in Block 2, und zwar nicht aufgrund der in Minuten gerechneten Redezeiten. Es mag durchaus sein, dass die Ästhetik der Änderungen der Parlamentsverordnung nicht für jedes Mitglied direkt ersichtlich ist, aber es sind doch immerhin die grundlegenden Regeln, nach denen wir vorgehen und entscheiden. Und alle, die schon ein paar Jahre politisch aktiv sind, wissen, wie entscheidend Regeln für das Resultat sein können. Dass wir hier einfach von Entklassifizierungen über Taggelder bis zu Zwischenfragen und Sitzungszeiten das Parlamentsgesetz in einem Wrap-up, in einer Blockdebatte vollständig revidieren, ist krass und grenzt an unseriöses Arbeiten. Hier hätte es gutgetan, im Sinne von Kollege Rutz etwas ausführlicher zu diskutieren, zwar nicht über einzelne Initiativen, aber durchaus in einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung.
In der kurzen Zeit, die bleibt, komme ich nun zu den wichtigsten Fragen:
Wir bitten Sie, bei Artikel 47a des Parlamentsgesetzes in Vorlage 1 der Mehrheit zu folgen. Wir haben in der Kommission festgestellt, dass die Veröffentlichung von Materialien durchaus heute schon praktiziert wird. Dies verstösst an und für sich gegen das Parlamentsgesetz, respektive es gibt keine Gesetzesgrundlage dafür. Es macht Sinn, diese Gesetzesgrundlage entsprechend zu schaffen.
Wir bitten Sie ebenfalls, bei Artikel 141 des Parlamentsgesetzes in Vorlage 1 der Minderheit Nantermod zu folgen. Herr Nantermod hat hier alles richtig gesagt: Es macht überhaupt keinen Sinn, alle Eventualitäten ins Gesetz zu schreiben, zu denen der Bundesrat unter Umständen auch noch etwas in die Botschaft schreiben müsste. Wenn wir mit einer Botschaft nicht einverstanden sind, fragen wir nach. Wir kreieren hier auch etwas Moral Hazard, scheint uns. Der Bundesrat wird uns dann bei allem, was nicht in der Botschaft steht, sagen: Ja, das steht nicht im Gesetz! Das ist nicht die Meinung, wenn es zu einer vernünftigen Debatte kommen soll.
Zu Artikel 3 des Parlamentsressourcengesetzes zu den Taggeldern und damit zur Minderheit Rutz Gregor: Wir bitten Sie inständig, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen, allerdings nicht aufgrund der Höhe der Entschädigung. Hier liegt ein Missverständnis zur Arbeitsweise insbesondere der Oberaufsichts-, der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission vor. Dort müssen Aufsichtsbesuche durchaus einmal so gelegt werden, dass sie nur während eines bestimmten Zeitfensters stattfinden. Vom Aufwand her bedeutet dies aber insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen, die von weiter her anreisen, nach wie vor einen Tageseinsatz. Hier würde man Symbolpolitik am falschen Ort betreiben.
Zu Artikel 18 des Geschäftsreglements, "Stellvertretung": Betreffend die Subkommissionen bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Romano abzulehnen. Bereits heute ist es für die Fraktionen nicht einfach, immer und überall Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu finden. Wir hatten auch schon die Situation, dass Kommissionen nicht voll besetzt waren. Das würde mit diesem Minderheitsantrag noch erschwert.
Zu Artikel 34, "Sitzungszeiten": Offenbar ist das die umstrittenste Bestimmung in dieser Sitzung. Mir scheint es völlig logisch, dass man eine Sitzung um Viertel nach beginnt, wenn alle Züge zur vollen Stunde ankommen, so, wie das übrigens alle Ihre Fraktionen bei ihren Fraktionssitzungen tun, so, wie wir das bei allen Kommissionssitzungen tun. Warum es da eine Ausnahme für das Parlamentsplenum gibt, bleibt mir schleierhaft. Aber stimmen Sie bei diesem Absatz, wie es Ihnen gefällt. Wir können ja dann vielleicht im zweiten Durchgang noch eine Lösung für diese Frage finden. Zumindest die Mehrheit meiner Fraktion wird hier für die Anpassung an die Gegebenheiten von 2017 stimmen.
Zum letzten Punkt auf der Liste, Punkt 14, zu Artikel 42, "Zwischenfrage": Hier schlage ich Ihnen mit meiner Minderheit vor, die Zwischenfrage auszuweiten. Wir haben gerade vorhin in Block 1 gesehen, warum das nötig ist. Ich muss Herrn Glättli und Herrn Amstutz gratulieren. Die Einführung eines neuen parlamentarischen Instrumentes, die inszenierte persönliche Erklärung, fand ich zwar durchaus eine originelle Auslegung des Parlamentsgesetzes, aber nicht im Sinne des Erfinders. Es wäre aber absolut richtig gewesen, hätte Herr Amstutz das, was er zu sagen hatte, im Rahmen des Parlamentsgesetzes sagen können. Einen entsprechenden Antrag, eine leichte Ausweitung des Rederechts, macht meine Minderheit. Das würde unsere Debatte in jedem Fall bereichern und nicht unnötig verzögern.
Ich danke Ihnen, wenn Sie in allen anderen Punkten, wo es um Detailbestimmungen der Vorlagen geht, der Mehrheit folgen.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovia
Ich nehme zu drei Punkten zum Parlamentsgesetz in Vorlage 1 Stellung und mache dann noch eine Bemerkung zur Parlamentsverwaltungsverordnung.
Zuerst zu Artikel 81 Absatz 1 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes: Die Kommission möchte, dass nach der Beratung von Volksinitiativen keine Schlussabstimmung mehr durchgeführt wird. Der Bundesrat ortet hier keinen Handlungsbedarf. Der Bericht enthält zwar eine ausführliche, aber doch eher formaljuristische Begründung. Die Schlussabstimmung setzt jedoch für die Stimmberechtigten und für alle politischen Akteure einen transparenten und allgemein nachvollziehbaren Schlusspunkt; dann beginnen auch die Fristen zu laufen. Es wurde in der Kommission gesagt, man müsse vermeiden, dass das Parlament bei Volksinitiativen auf eine Empfehlung verzichte. Wenn Sie die Schlussabstimmung abschaffen, werden Sie das nicht verhindern können.
Für den Bundesrat scheint es wenig überzeugend, Bewährtes zu ändern, erst recht, wenn dies zu unbefriedigenden Ergebnissen führt. Wir beantragen Ihnen deshalb, Artikel 81 Absatz 1 nicht anzupassen. Falls Sie an der Änderung festhalten, so beantragt Ihnen der Bundesrat, zumindest in Bezug auf die Anordnung der Volksabstimmung beim Status quo zu bleiben, damit sichergestellt wird, dass Bundesratsvorlagen, die sich inhaltlich widersprechen, zu verschiedenen Zeitpunkten zur Volksabstimmung gebracht werden können.
Das Motto "Was nicht geändert werden muss, sollte man eigentlich nicht ändern" gilt auch für die beantragte Änderung von Artikel 99 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes: Hier geht es um die italienischen Übersetzungen. Die italienischen Sprachdienste, die italienischsprechenden Mitglieder der Redaktionskommission und auch ihre italienische Subkommission haben hier keinen Handlungsbedarf geortet. Es ist das Verständnis der Sprache, das ausschlaggebend ist. Schliesslich verstehen wir auch im Deutschen unter "Volksabstimmung", dass man eine Vorlage Volk und Ständen unterbreitet. Wenn man das hier jetzt umkehrte, müsste man dies dann in allen Texten der Gesetzessammlung ändern. Wir beantragen Ihnen, dass Sie darauf verzichten.
Zu Artikel 99 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes: Das ist eher ein Angebot. Hier beantragt Ihnen der Bundesrat eigentlich keine grundsätzliche Änderung. Es geht einzig darum, den systematischen Einbezug des Know-how der Bundesverwaltung sicherzustellen. Es ist ja ab und zu so, dass das Parlament auf Dienststellen der Bundesverwaltung zurückgreift. Deshalb würden wir Ihnen vorschlagen, dass Sie hier den Einbezug der Bundesverwaltung berücksichtigen.
Schliesslich eine Bemerkung zu Artikel 8 Absatz 3 der Parlamentsverwaltungsverordnung: Dort geht es um die Klassifizierung und Entklassifizierung. Der Bundesrat begrüsst es, dass mit Ausnahme der Kommissionsprotokolle Unterlagen der Kommissionen öffentlich zugänglich gemacht werden können. Es ist sinnvoll, in der Parlamentsverwaltungsverordnung dazu eine Regelung zu verankern.
Die vorgeschlagene Regelung ist jedoch aus Sicht des Bundesrates in zwei Punkten anpassungsbedürftig: Erstens beantragt der Bundesrat, zwischen dem Entscheid über die Entklassifizierung und dem Entscheid über die Veröffentlichung zu unterscheiden, wie das auch in der Bundesverwaltung die Regel ist. Zuerst soll ein Dokument entklassifiziert, erst dann soll es zur Veröffentlichung freigegeben werden. Zweitens - das steht in einem gewissen Zusammenhang - ist der Katalog der Unterlagen in Absatz 5, deren Veröffentlichung der Zustimmung der Verfasserin oder des Verfassers bedarf, aus unserer Sicht nicht vollständig. Es ist denkbar, dass die Kommission Unterlagen erhalten hat, auf die sie Anspruch hat, die jedoch klassifiziert sind. In diesen Fällen bedarf es aus Sicht des Bundesrates ebenfalls der Zustimmung, und Absatz 5 von Artikel 8 wäre entsprechend um einen Buchstaben c zu ergänzen.
Schilliger Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo liberale radicale
Ich habe eine Frage zu Ihren Ausführungen zu den Schlussabstimmungen über Volksinitiativen. Die heutige Regelung ist ja seit sehr langer Zeit in Kraft. Gab es mit diesem heutigen Modus schon einmal ein Problem?
Thurnherr Walter · BK-M · Argovia
Nein, für den Bundesrat gab es keine Probleme. Es gab, wenn ich mich richtig erinnere, vier Volksabstimmungen, bei denen sich das Parlament einer Empfehlung enthalten hat. In einem Fall, ich glaube, es war bei der Pädophilen-Initiative, gab es im Nationalrat bei der Erstberatung einen Stichentscheid. Bei der Schlussabstimmung hat sich der Nationalrat dann einer Empfehlung enthalten. Das war aber aus Sicht des Bundesrates kein Problem. Wir glauben auch nicht, dass man, wenn man auf die Schlussabstimmung verzichtet, Differenzen zwischen den Kammern verhindern kann. Die Ständeräte werden allenfalls trotzdem zu einer anderen Schlussfolgerung kommen als der Nationalrat. Dann würde ja die Differenz bleiben, und das Parlament würde sich einer Empfehlung enthalten.
Humbel Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PPD
Die CVP-Fraktion wird in Block 2 mit Ausnahme der Anträge der Minderheiten Romano der Kommissionsmehrheit folgen.
Ich äussere mich kurz zu einzelnen Bestimmungen. Bei Artikel 6 des Parlamentsgesetzes, "Recht auf Wortmeldung", bringt der Antrag der Minderheit Barrile keinen Mehrwert. Das geltende Gesetz schränkt Wortmeldungen oder die Redezeiten nicht konkret ein, sondern sieht die Möglichkeit einer Einschränkung durch die Ratsreglemente vor. Die CVP-Fraktion folgt daher der Mehrheit und bleibt beim bisherigen Recht.
Die CVP-Fraktion unterstützt den neuen Artikel 47a des Parlamentsgesetzes, "Klassifizierung der Protokolle und weiteren Unterlagen", sowie die entsprechenden Verordnungsbestimmungen. Grundsätzlich halten wir an der Vertraulichkeit von Kommissionsprotokollen fest und lehnen die Einzelanträge Rickli Natalie ab. Das heutige Recht gestattet indes keine Veröffentlichung von Kommissionsunterlagen, aber es geschieht vernünftigerweise trotzdem: Je nach Kommission werden Berichte öffentlich gemacht oder nicht. Ich erinnere beispielsweise daran, dass wir bei der Reform der Altersvorsorge in der Kommission verschiedenste Berichte erstellen liessen und dass sich die Diskussion jeweils darum drehte, ob diese Berichte nun öffentlich gemacht werden oder nicht. Es ist teilweise angezeigt, dass im Interesse der Transparenz und solider Diskussionsgrundlagen Berichte öffentlich gemacht werden. Heute ist die Praxis in den verschiedenen Kommissionen sehr unterschiedlich. Mit dem neuen Artikel 47a des Parlamentsgesetzes schaffen wir für die heutige Praxis eine korrekte rechtliche Grundlage, und vor allem vereinheitlichen wir die Praxis für alle Kommissionen.
Bei Artikel 81 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes zum Zeitpunkt der Schlussabstimmungen bleiben wir ebenfalls beim bisherigen Recht. Schlussabstimmungen bedürfen einer besonderen Vorbereitung, und es ist sinnvoll, diese am selben Tag durchzuführen wie der Ständerat, also am Freitagmorgen. Die CVP-Fraktion hält daher am bisherigen Recht fest und lehnt den Antrag der Minderheit Rutz Gregor ab. Es ist aber ebenso sinnvoll, den Freitagmorgen als normalen Sitzungstag zu qualifizieren, damit er auch noch für andere Geschäfte, insbesondere auch für Vorstösse, genutzt werden kann. Wir unterstützen daher die Dauer der Sitzung bis 13 Uhr.
Zu Artikel 3 des Parlamentsressourcengesetzes: Die Minderheit Rutz Gregor möchte die Sitzungsgelder pro halben Tag auszahlen. Wenn damit falsche Anreize eliminiert werden könnten, wäre dies erstrebenswert. Nur, wir zweifeln daran, weil die Lösung mit einer Auszahlung pro halben Tag zu schwierigen Abgrenzungsfragen und vor allem auch zur grundsätzlichen Frage führt, wofür wir das Sitzungsgeld erhalten. Erhalten wir das Sitzungsgeld für Arbeit? Oder erhalten wir das Sitzungsgeld für Präsenzzeit? Es kann in diesem Saal - dies wurde heute beim Eintreten bereits diskutiert - wohl niemand behaupten, er hätte während dieser Session jeden Tag von morgens bis abends aufmerksam im Rat mitgearbeitet. Theoretisch kann man sich am Morgen eintragen und den ganzen Tag etwas anderes machen; andernfalls müssten die Weibel Absenzenlisten führen. Das würde primär dem Aufbau zusätzlicher Bürokratie Vorschub leisten. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Die CVP-Fraktion unterstützt daher aus Praktikabilitätsgründen die bisherige Lösung gemäss Kommissionsmehrheit.
Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion wird jeweils die Kommissionsmehrheit unterstützen, mit Ausnahme der Artikel 18 und 34 des Geschäftsreglements, wo wir die Minderheiten Romano unterstützen.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Vielen Dank, Frau Humbel, für Ihre Ausführungen. Die CVP ist ja für ein berufs- und familienfreundliches Parlament. Wenn wir jetzt die Sitzungszeit am Freitag ausweiten und bis um 13.00 Uhr tagen würden, sodass die Leute je nachdem erst am Abend zu Hause wären, führte das nicht vielmehr zu einer Schwächung? Für viele Parlamentarier, mit denen ich gesprochen habe, ist es nämlich gerade in Bezug auf Familie oder Beruf wertvoll, diesen Freitag zu haben, um zumindest dann noch etwas machen zu können. Würde man nun die Sitzungszeit verlängern, würde das noch schwieriger. Wäre es da nicht sinnvoller, auf den Freitag zu verzichten und die Session am Donnerstagabend enden zu lassen?
Humbel Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PPD
Wir befinden uns hier eigentlich beim Thema "Schlussabstimmungen" und bei der Frage, ob wir diese während der Session durchführen wollen oder ob die Schlussabstimmungen wie bisher gleichzeitig wie im Ständerat stattfinden sollen, der diese am Freitagmorgen durchführt. Es handelt sich auch um eine Frage der Sitzungseffizienz: Es ist fragwürdig, wenn wir nur für die Schlussabstimmungen in den Saal kommen und die Sitzung um 09.00 Uhr fertig ist.
Um noch etwas zur Familienfreundlichkeit zu sagen, so stellt sich da auch die Frage, inwieweit wir mit einer Effizienzsteigerung während der Session darauf hinwirken können, dass auf die Sondersession verzichtet werden kann. Dann hätten Sie nämlich drei Tage, an denen Sie mittags und am Abend mit der Familie sein könnten, und nicht nur einen Freitagnachmittag.
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Die grüne Fraktion wird ausser bei den Anträgen der Minderheiten Barrile und Wermuth jeweils mit der Mehrheit stimmen.
Bezüglich der Klassifizierung habe ich das Gefühl, dass es wichtig ist, dass man unterscheidet: Das eine sind Unterlagen, bei denen man sagen kann - und das ist die Idee der Mehrheit -, dass ein Teil als öffentlich erklärt werden kann. Es braucht natürlich auch das Einvernehmen mit den entsprechenden Urhebern. Aber da soll kein unnötiges Geheimnis gemacht werden. Das andere sind die Protokolle. Ich weiss, es gibt auch in der Grünen Partei Leute, die sagen, dass man Kommissionssitzungen grundsätzlich öffentlich machen sollte. Ein Ausdruck dieser Haltung wäre es, zumindest die Protokolle öffentlich zu machen.
Ich muss Ihnen sagen, dass ich 2011, als ich in diesen Rat gewählt wurde, ein grosser Verfechter dieser Position war. Ich bin es nicht mehr. Ich glaube, die meisten haben es auch schon erlebt, dass es in der Kommission Momente gibt, in denen man in guter, alter Tradition eine Brücke, einen Kompromiss oder eine unerwartete Lösung findet. Ich glaube, dass der geschützte Raum, der durch das Sitzungsgeheimnis geschaffen wird und mit der Beibehaltung des Protokollgeheimnisses bewahrt bleibt, eine der Voraussetzungen dafür ist, dass solche Lösungen entstehen können.
Jenen aus der Bevölkerung und unter uns, die Transparenz verlangen, muss ich sagen: Sie verlangen von uns auch Lösungen. Sie verlangen von uns zu Recht, dass wir auch einmal bereit sind, Positionen zu überdenken, einen Schritt auf die Gegenseite zu zu machen. Sie verlangen aber gleichzeitig von uns, dass wir klar und eindeutig sind, immer klare Kante geben und sagen, was wir wollen.
Das heutige System erlaubt uns genau das; es erlaubt, beide Interessen unter einen Hut zu bringen. Wir können nach aussen klar unsere Positionen markieren - das sind auch die Überzeugungen, die uns in der Debatte leiten -, wir können aber gleichzeitig in der Kommission versuchen, Brücken zu bauen. Wenn wir am Schluss die Brücke des gemeinsamen Kompromisses betreten, dann geschieht das nicht im Heimlichen, sondern es ist eine Lösung, die eine Mehrheit gefunden hat. Dann sind wir der Bevölkerung, unseren Wählerinnen und Wählern, auch wieder Rechenschaft schuldig, weshalb wir bei diesen Kompromissen dabei sind.
Von dem her: Ich habe mir das überlegt, wir haben uns das überlegt, und ich denke, das ist ein richtiger, goldener Mittelweg.
Bezüglich der Schlussabstimmung bei Volksinitiativen ist klar, dass es im Moment gewisse taktische Möglichkeiten gibt, die man nutzen kann. Ich gehöre auch zu den Nutzniessern dieser taktischen Möglichkeiten, wonach man weiss, dass die Gesamtabstimmung noch nicht die Schlussabstimmung ist. Das soll - wie soll ich sagen? - wirklich die Parlaments-Aficionados und Taktiker beschäftigen; im Zusammenhang mit dem Gesetz über die politischen Rechte ist es aber eigentlich nicht korrekt und deshalb zu ändern.
Die zweitletzte Minderheit, auf die ich eingehe, ist die Minderheit Addor. Ich verstehe diese nicht. Der Antrag dieser Minderheit ist aus meiner Sicht falsch - das sollte man nicht sagen, es gibt ja Meinungen. Es ist aber ein falscher Antrag. Die Minderheit Addor verlangt nämlich Folgendes: Auch wenn sich die beiden Räte einig sind, dass eine Bestimmung einer Volksinitiative für ungültig erklärt werden muss - wenn also eine Teilungültigkeit besteht, weil die Bestimmung eben gegen zwingendes Völkerrecht verstösst; das ist der einzige Grund, weshalb es eine Teilungültigkeit gibt -, soll diese Teilungültigkeit, die von beiden Räten festgehalten wird, nicht gelten, falls sich die beiden Räte materiell nicht einig sind, ob sie dem Rest der Initiative zustimmen oder nicht.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Fragen: Die eine Frage ist, ob man politisch findet, dass der Rest materiell zustimmungswürdig ist oder nicht. Die andere Frage ist - dort haben wir als Parlament auch fast die Rolle eines Verfassungsgerichtes -, ob man sich einig ist, dass eine Bestimmung gegen zwingendes Völkerrecht verstösst und dass die Initiative entsprechend für teilungültig erklärt werden muss.
Es geht hier also in keiner Art und Weise um eine zusätzliche Beschneidung des Initiativrechts; es geht nur darum, dass weiterhin sauber getrennt wird. Auf der einen Seite geht es um die Frage, ob eine Teilungültigkeit gegeben ist - ja oder nein. Auf der anderen Seite geht es um die Frage, ob wir die Initiative zur Annahme empfehlen wollen - ja oder nein.
Zum Schluss muss ich Ihnen als Sprecher der Grünen noch Folgendes ans Herz legen: Stimmen Sie bei Artikel 18 des Geschäftsreglementes, es geht dort um die Stellvertretung in den Subkommissionen, nicht mit der Minderheit Romano, sondern mit der Mehrheit der Kommission. Es geht um Subkommissionen und um die Frage, ob dort auch Stellvertretungen möglich sein sollten oder nicht. Die Minderheit Romano will, dass nur Leute eine Stellvertretung in einer Subkommission übernehmen können, die Mitglied der Kommission sind.
Sie sehen, ich habe hier ein Partikularinteresse, das aber einige Fraktionen dieses Rates betrifft, alle jene nämlich, die nicht in alle Kommissionen zumindest zwei Leute schicken können. Für uns würde das nichts anderes bedeuten, als dass keines unserer Fraktionsmitglieder mehr mitstimmen kann, wenn unsere einzige Vertretung verhindert ist. Das ist aus meiner Sicht auch der Verfahrenseffizienz nicht zuträglich.
Ich schliesse mit der Frage der Sitzungszeiten. Das hat bei uns in der Fraktion - Sie haben es schon aufgrund der einen Frage von Kollege Girod gemerkt - zu lebhaften Diskussionen geführt. Die knappe Mehrheit unserer Fraktion empfiehlt Ihnen, mit der Mehrheit zu stimmen; eine Minderheit, die nicht minder lebendig ist, hat sich ja schon geäussert und empfiehlt Ihnen, den Freitag ganz zu streichen.
Ich möchte einfach hier die Argumente der Mehrheit unserer Fraktion auch noch zum Ausdruck bringen. Ein Argument ist erstens, dass wir immer klagen, es gebe zu wenig Zeit für persönliche Vorstösse. Zu viele würden nach zwei Jahren abgeschrieben - ohne Abstimmung. Wenn wir die Sitzungsdauer verkürzen, wird das nicht besser. Zweitens gibt es das Argument der Qualität der Schlussabstimmungstexte. Ich erinnere nur daran, dass wir uns in diesem Haus sogar schon damit auseinandergesetzt haben, dass bei Bestimmungen in unserer Verfassung die Übersetzungen so gemacht sind, dass sie auf Französisch und Italienisch etwas anderes bedeuten als auf Deutsch. Wenn man jetzt quasi die Bedingungen der Redaktionskommission noch mehr verschlechtert, wird das sicher nicht besser. Drittens gilt dieser vielbeschworene Papi-Tag natürlich dann nur für die Leute, die in Zürich oder in Bern wohnen, und für diejenigen, die im Tessin wohnen, sieht es dann wieder etwas anders aus. Ich bin da für die freundeidgenössische Lösung der Mehrheit.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Ich habe eine Frage zu den ersten beiden Argumenten, die Sie jetzt vorgebracht haben: Wenn wir jetzt den Freitag nicht mehr als Sitzungstag haben, sehen Sie dann eine Möglichkeit, dass wir sonst irgendwo die Zeit finden, um diese Postulate zu erledigen? Und können wir die Debatte am Donnerstag so organisieren, dass die Redaktionskommission trotzdem jeden Text lesen kann? Sehen Sie da eine Möglichkeit, oder besteht da ein zwingender Zusammenhang, wenn wir den Freitag nicht mehr haben?
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Vermutlich waren Sie noch nie im Büro, aber es ist einfach so: Wenn ich sehe, wie das Programm zusammengestellt wird, ist dies für mich unglaublich. Ich bin nicht ein so gläubiger Mensch. Wenn ich aber ein gläubiger Mensch wäre, müsste ich sagen, es gibt einen Gott, der es möglich macht, dass diese Sessionsprogramme überhaupt erstellt werden können. Denn das Ganze ist so überdeterminiert, dass es eigentlich jedes Mal einem Wunder gleichkommt, wenn diese Programme möglich werden.
Was jetzt vorgeschlagen wird, würde eine weitere Restriktion bringen, vor allem dann, wenn es darum ginge, auch Gesetzestexte zu beraten. Sie könnten jetzt argumentieren, man könne dann natürlich einfach den Donnerstag mit persönlichen Vorstössen füllen. Aber dann gibt es wesentliche Beeinträchtigungen der Flexibilität des Zweikammersystems.
Ich möchte schon auch noch Folgendes erwähnen: Sie versuchen, sich hier einen Traum zu erfüllen, den Sie so nicht verwirklichen können. Den Traum teile ich, und ich teile auch Ihre Ansätze, diesen Traum zu verwirklichen, nämlich eine bessere Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit anderen Tätigkeiten, sei dies Erziehungsarbeit oder Erwerbsarbeit. In diesem Ziel, das wissen Sie, sind wir uns einig, und vielleicht werde ich in den nächsten Monaten und Jahren auch Gelegenheit haben, diesem Feuer noch etwas mehr nachzugeben, ich hoffe es. Aber das regeln wir nicht, indem wir jetzt einen Freitag wegstreichen. Das regeln wir nicht damit. Das müssen wir damit regeln, dass wir grundsätzlich den Sitzungsrhythmus dieses Parlamentes überdenken. Dann würde die Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit dem Berufsleben oder der Betreuungsarbeit verbessert - aber nicht, wenn wir jetzt hier der SVP "hinterherhöselen".
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Mir müssen Sie gar nicht "nachhöselen". Sind Sie auch mit mir der Meinung, dass die Streichung dieses Freitags nur eine heuchlerische Alibimassnahme ist, um dem Volk zu gefallen, und gar nichts anderes? Es ist heuchlerisch!
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Ja, ich bin mit Ihnen einer Meinung.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): Monsieur Gregor Rutz renonce à prendre la parole pour le groupe UDC.
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
Die eben gehörten Aussagen unterstreichen eigentlich, was Kollege Wermuth gesagt hat, nämlich dass wir jetzt für Block 2 zu wenig Zeit zum Diskutieren haben. Es ist jetzt ein Sammelsurium von Anträgen auf dem Tisch. Sie behandeln alle zusammen unsere Ratstätigkeit, zum Teil in formaler Hinsicht, zum Teil aber auch sehr persönlich.
Ich bin der Meinung, dass es eigentlich an der Zeit wäre, ein bisschen breiter darüber zu diskutieren, aber mir bleiben jetzt auch nur ein paar wenige Minuten, um auf diese Minderheitsanträge, die hier vorliegen, einzugehen. Darum konzentriere ich mich auf die drei für mich wichtigsten Fragen. Für die Grünliberalen ist es klar, dass wir hier Verbesserungspotenzial haben. Es ist nicht riesig, aber es besteht.
Bei Artikel 47a bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen, die hier die Möglichkeit schafft, dass nicht Protokolle, aber Unterlagen öffentlich gemacht werden. Es ist heute schon so, dass ab und zu Unterlagen aus den Kommissionen veröffentlicht werden, seien es irgendwelche Berichte oder Stellungnahmen, doch es fehlt die gesetzliche Grundlage, wie man damit überhaupt umgeht, denn grundsätzlich ist alles, was in der Kommission passiert, geheim. Das ist vom Grundsatz her auch richtig so. Ich bin mit den Grünliberalen der Meinung, dass es auch richtig ist, dass die Kommissionsprotokolle eben nicht zu den veröffentlichten Unterlagen gehören. In der Kommission ringen wir um Lösungen, wir ringen um Meinungen. Wir haben den Wettbewerb zwischen den Fraktionen, zwischen den Fachleuten, zwischen der Verwaltung, dem Bundesrat und uns Ratsmitgliedern. Diese Kommissionssitzungen sind mit Fug und Recht vertraulich zu behandeln, denn es muss auch möglich sein, einmal eine "dumme" Frage zu stellen und eine Antwort darauf zu bekommen. Es muss möglich sein, im Rahmen der Debatte in der Kommission einmal die Meinung zu ändern, wenn man eben aufgrund der besseren Argumente auf einer anderen Seite überzeugt wird.
Wir bitten Sie deshalb, hier die Möglichkeit zu schaffen, dass die Kommission sich überlegen kann, welche Dokumente allenfalls eben veröffentlicht werden sollen, weil ab und zu oder wahrscheinlich sehr häufig ein Interesse des Volkes gegeben ist, auch nachzuvollziehen, wie denn der Entscheid in der Kommission zustande gekommen ist.
Bei Artikel 141 bitten wir Sie, der Minderheit I (Nantermod) zu folgen. Die Minderheit I will bei der bestehenden Regelung bleiben, was die Botschaften anbelangt, die der Bundesrat beilegt, wenn er einen neuen Erlass bringt. Es macht in unseren Augen absolut keinen Sinn, dass wir die Praxis, die bis jetzt vom Bundesrat gelebt wird, nun mit weiteren Ausschmückungen versehen. Der Bundesrat hat in der Regel den Auftrag, einen Gesetzesvorstoss zu bringen. Dann kann er auch im Rahmen seiner Botschaft, wie er das bis heute gemacht hat, seinen Gesetzentwurf entsprechend einordnen. Es ist auch nicht notwendig, dass wir noch einmal speziell auf die Subsidiarität hinweisen. Die Subsidiarität ist in der Verfassung geregelt. Für all das, was die Kantone nicht machen und an den Bund abgegeben haben, ist der Bund zuständig.
Dann ist da noch ein letzter Punkt; wahrscheinlich ist es nicht wirklich der wichtigste, es betrifft die Sitzungszeiten. Aus dem Aargau stammend, ist es mir letztlich ehrlich gesagt egal, ob wir um 08.00 Uhr oder um 08.15 Uhr anfangen. Wir sagten spasseshalber, es sei die Minderheit der Zürcher, die um 08.15 Uhr anfangen wolle, weil die Züge eben zur vollen Stunde ankommen. Ich bitte Sie einfach zu beachten: Wenn wir die Sitzungszeiten so legen, dass jeder auch aus entfernten Gebieten oder aus dem nahen Aargau erst am Morgen zur Sitzung anreisen kann, dann bedeutet dies auch, dass die meisten am Abend nach Hause gehen. Ich finde aber gerade den Abendaufenthalt in Bern für uns Parlamentarier aus den verschiedenen Regionen und Kantonen etwas sehr Wichtiges. Viele Gespräche finden halt eben auch ausserhalb der Ratssitzungen statt, und es ist wichtig, dass wir uns auch kennenlernen können, dass man vielleicht mal mit einem Kollegen aus der SVP - das gilt jetzt für mich - ein Bier trinken geht oder ein Glas Wein mit jemandem von der linken Seite. Das ist eine befruchtende, eine interessante Sache. Letztlich finden auch viele Veranstaltungen von NGO, von Wirtschaftsverbänden usw. am Abend statt, und das sind jedes Mal sehr interessante Veranstaltungen, wo wir halt eben auch dazulernen und Diskussionen aufnehmen können. Wir sollten es uns deshalb nicht zu einfach machen, jeden Tag nach Hause zu gehen. Bern ist auch am Abend eine schöne Stadt.
Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD
L'articolo 6 capoverso 3 propone di modificare le regole generali sul diritto di parola. La commissione, a larga maggioranza, con 16 voti contro 7, preferisce mantenere la formulazione attuale. Seguendo la minoranza Barrile si rischierebbe di perdere efficienza nei lavori. La proposta di minoranza Barrile genererebbe un'inutile differenziazione che rischia di allungare i lavori parlamentari, diminuendo l'efficienza e soprattutto senza portare valore aggiunto.
Le nouvel article 47a de la loi sur le Parlement et les modifications de l'ordonnance sur l'administration du Parlement qui en découlent mettent en oeuvre l'initiative parlementaire déposée par le conseiller aux Etats Thomas Minder et à laquelle les deux Commissions des institutions politiques ont donné suite.
Aujourd'hui, en principe, tous les documents des commissions doivent être traités confidentiellement, à l'exception des documents rendus publics avant d'être communiqués en commission. Le droit en vigueur ne répond plus aux besoins actuels, car il y a toujours des rapports de l'administration ou d'experts ou des contributions extérieures qui ne devraient pas être confidentiels, mais qui seraient au contraire utiles pour mieux comprendre le projet.
Le début de l'alinéa 1 instaure le principe d'une classification des documents des commissions. Le principe de la confidentialité est maintenu, mais les commissions travaillant avec des documents déjà accessibles au public, il est évident que ces documents restent publics, il n'y a donc pas lieu de les classifier.
L'alinéa 2 crée une base légale permettant aux commissions d'autoriser l'accès à certains documents. Cela ne concerne pas les procès-verbaux des séances, qui restent secrets, qui doivent le rester, selon la volonté de la majorité de la commission. Il faut donc rejeter les propositions Rickli Natalie. Les procès-verbaux permettent de connaître les positions des députés; or, dans une commission, il faut discuter, il faut être prêt à changer d'avis. Publier les procès-verbaux ne serait utile ni à la qualité du débat, ni à l'amélioration des travaux dans les commissions.
Ce nouvel article 47a a comme conséquence des modifications aussi dans le projet 2, notamment dans l'ordonnance de l'Assemblée fédérale portant application de la loi sur le Parlement et relative à l'administration du Parlement, surtout aux articles 5a, 6, 6a, 8a et 9.
A l'article 8 alinéas 3 et 4, la commission a décidé, par 15 voix contre 6 et 1 abstention, d'en rester à son projet. Pour publier, il est évident qu'il faut déclassifier. A l'alinéa 3bis, la commission a refusé, par 14 voix contre 8, qu'une déclassification ne soit pas parallèlement accompagnée d'une publication; elle s'oppose ainsi à la proposition défendue par la minorité II (Barrile). A l'alinéa 5, la commission rejette la proposition contenue dans l'avis du Conseil fédéral à la quasi-unanimité de 22 voix contre 1. La proposition défendue par la minorité I (Pfister Gerhard) à l'article 8, rejetée par 15 voix contre 8, a pour but de maintenir le droit en vigueur.
La majorité de la commission est convaincue que le nouvel article 47a de la loi sur le Parlement donne une réponse pratique à une problématique réelle dans la gestion des documents de travail des commissions, sans changement d'approche générale. Comme nous l'avons dit plusieurs fois, la confidentialité des procès-verbaux des séances des commissions est maintenue en toutes circonstances et, en l'absence d'une telle règle, les commissions perdraient grandement en importance. D'une part, elles disposeraient de moins d'informations, d'autre part les discussions importantes auraient lieu de manière informelle en amont des séances de commission, séances qui servent à la présentation des points de vue des groupes parlementaires. Le Conseil fédéral et l'administration ne seraient en outre plus prêts à donner toutes les informations, car celles-ci deviendraient tout de suite publiques.
L'articolo 81 è relativo agli oggetti sottoposti a votazione finale. Nella lettera c del capoverso 1 la commissione unanime, 22 voti contro 0, sostiene la propria versione contro quella del Consiglio federale. L'entrata in materia sulle iniziative popolari non è sottoposta a voto perché è obbligatoria. Le due Camere esprimono la propria raccomandazione sull'iniziativa nella forma di un voto sulle proposte scaturite dai lavori commissionali: approvare o respingere l'iniziativa, prevedere sì o no un controprogetto. Di conseguenza, logicamente, non è necessario un voto finale. La nuova lettera c al capoverso 1 chiarisce questo aspetto.
Dans son avis, le Conseil fédéral ne répond pas aux arguments de nature constitutionnelle avancés par la CIP. Il faut rappeler que, dans la procédure de consultation des offices, l'Office fédéral de la justice s'est prononcé en faveur du projet de la CIP, à savoir de l'élimination du vote final sur les projets relatifs aux initiatives populaires. Cette clarification oblige à adapter les articles 73a et 75a de la loi sur les droits politiques qui se rapportent au vote final sur les projets relatifs aux initiatives populaires. Les détails sont exposés aux pages 6448 et suivantes du rapport de la commission.
Suite au rapport du Conseil fédéral du 11 octobre 2017, la commission a décidé, à l'unanimité, de maintenir la proposition de nouvelle formulation de l'article 73a.
A l'article 75a de la loi, la commission accepte la proposition subsidiaire du Conseil fédéral et adopte, à l'unanimité, la nouvelle formulation. La proposition Schilliger doit par conséquent être rejetée. La recommandation de vote sur une initiative populaire est donnée avec le vote à la fin des délibérations parlementaires dans les deux chambres après les discussions par article. En cas de contre-projet indirect, on a le temps d'arrêter les travaux sur l'initiative populaire et de voir ce qu'il se passe avec le contre-projet indirect. Ensuite, la commission peut s'exprimer et obliger le Conseil national et le Conseil des Etats à s'exprimer sur l'initiative populaire. Il ne faut pas qu'intervienne encore un vote sous forme de vote final dans les votations finales.
La majorité de la commission a aussi décidé de préciser l'article 81 alinéa 1bis LParl. Les votes finaux ayant lieu le même jour correspond à la pratique constante des Chambres fédérales. L'Assemblée fédérale adopte les lois et les révisions constitutionnelles par le vote séparé des deux conseils, mais ce sont des décisions que l'Assemblée fédérale doit prendre en tant qu'organe constitutionnel unique. Or, s'il s'écoule trop de temps entre les votes finaux des deux conseils, le contexte peut avoir changé au moment du deuxième vote. Il est possible que de nouveaux événements se soient produits entre-temps ou que le collège électoral n'ait plus la même composition.
Il faut éviter un temps trop long entre les décisions des deux conseils pour prévenir les pressions politiques en vue du deuxième vote. La proposition défendue par la minorité Rutz Gregor a été rejetée en commission par 13 voix contre 10; elle prévoit d'aller dans la même direction: le vote final doit avoir lieu lors de la même session, mais pas forcément le même jour.
La majorité de la commission estime que, si le vote final n'a pas lieu au même moment dans les deux chambres, on risque d'avoir des situations qui ne respectent pas le système du bicaméralisme. On ouvre la possibilité de jeux tactiques et politiques qui ne doivent pas caractériser une votation finale. Il ne faut pas changer les règles du vote final pour éliminer les séances "sprint" du Conseil des Etats le vendredi matin de la dernière semaine.
Avec le nouvel alinéa 3 de l'article 98, la commission a décidé, par 15 voix contre 9, d'introduire une deuxième règle spéciale applicable à l'élimination des divergences. Si les deux conseils ne parviennent pas à s'entendre sur la recommandation de vote, l'arrêté fédéral n'est pas classé intégralement et sa disposition qui prononce la validité ou la nullité partielle reste valable.
La modifica al capoverso 1 dell'articolo 99 concerne solo la versione italiana. Si tratta dell'articolo relativo alla non modificabilità del testo delle iniziative popolari. La modifica tocca l'espressione italiana "al voto del popolo e dei cantoni" che viene adattata alla versione tedesca, "Volksabstimmung", e a quella francese, "votation populaire". In effetti, non tutte le votazioni popolari - si pensi a quelle sulle iniziative popolari generiche respinte dall'Assemblea federale - necessitano del voto dei cantoni. La modifica è quindi prettamente linguistica. È sostenuta dalla commissione con 19 voti contro 2 e 1 astensione contro la volontà del Consiglio federale e rende univoco il testo nelle tre lingue ma non muta nulla nella sostanza.
Arrivo alla conclusione: al capoverso 2 dell'articolo 99 la commissione respinge con 22 voti contro 0 la proposta di aggiunta del Consiglio federale. Quando nel testo di un'iniziativa popolare vi è un errore di traduzione manifesto, la commissione di redazione procede alla correzione, coinvolgendo il comitato di iniziativa. Chiaramente è coinvolta anche l'unità amministrativa interessata dall'iniziativa. Ma gli organi dell'Assemblea federale si relazionano con il Consiglio federale e con unità amministrative da esso delegate e non direttamente con l'amministrazione federale.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Ich gehe noch kurz auf die Punkte 9 bis 14 ein, die noch nicht behandelt worden sind.
Zu Punkt 9, Botschaft zu Erlassentwürfen: In Artikel 141 gibt es verschiedene Ergänzungen. Der Katalog der Anforderungen, was die Botschaft oder der Bericht erläutern soll, soll ergänzt werden. Die Mehrheit hat diesen Ergänzungen zugestimmt. Vor allem wird in Absatz 2 Buchstabe abis verlangt, dass bei Übernahme von internationalem Recht der Handlungsspielraum aufgezeigt und von der Schweiz optimal genutzt werden muss. Das ist eine Forderung der parlamentarischen Initiative Vogt, die Überregulierung stoppen möchte.
Zu Absatz 2 Buchstabe ater: Es soll erläutert werden, ob und wie Erlassentwürfe dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen. Dazu gibt es einen Zusatzantrag Burgherr, der aber in der Kommission mit 14 zu 8 Stimmen unterlegen ist.
Mit Absatz 2 Buchstabe f wird verlangt, dass die Botschaft eine Erläuterung der personellen und finanziellen Auswirkungen des Erlasses und seines Vollzuges auf Bund, Kantone und Gemeinden enthält. Hier geht es um eine Forderung einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer.
Zu Absatz 2 Buchstabe gbis: Gemäss dem neuen Buchstaben gbis soll der Bundesrat in seinen Botschaften künftig erläutern, wie die vorgeschlagene neue Regelung Selbstverantwortung und Handlungsspielraum der betroffenen Privaten wahrt. Auch hier wäre die Grundlage die parlamentarische Initiative Vogt.
Mit Absatz 2 Buchstabe gter hat die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beantragt, dass man die Auswirkungen eines Erlasses auf den Bedarf an Informations- und Kommunikationstechnologien aufzeigt und die damit verbundenen Aufwendungen erläutert.
Bei allen Zusätzen hat eine Mehrheit zugestimmt. Die Minderheit I (Nantermod) möchte all diese Zusätze ablehnen.
Ich komme zu Punkt 10, Taggeld: Das Taggeld der Ratsmitglieder beträgt, falls Sie es nicht wissen, 440 Franken. Die Minderheit Rutz Gregor möchte den Betrag halbieren; sie möchte das Taggeld aber nicht einfach auf die Hälfte reduzieren, sondern sie möchte es einfach pro halben Tag auszahlen. Wenn Sie den ganzen Tag hier im Parlament sind, bekommen Sie selbstverständlich immer noch 440 Franken. Die Kommission lehnte aber diesen Antrag mit 16 zu 9 Stimmen ab. Die Aufteilung der Taggeldzahlungen auf halbe Tage hätte gemäss Ansicht der Kommission einen unverhältnismässig grossen bürokratischen Aufwand zur Folge.
Ich komme zu Artikel 18 des Geschäftsreglements des Nationalrates, da geht es um die Stellvertretung. Hier haben wir einen Antrag der Minderheit Romano, die eigentlich einen effizienteren Betrieb möchte, vor allem in den Subkommissionen. Sie beantragt, dass nur noch Mitglieder der Gesamtkommission in der Subkommission dabei sein können. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt, die Kommission war mit 13 zu 10 Stimmen anderer Ansicht.
Jetzt komme ich zu Artikel 34 des Geschäftsreglements des Nationalrates, wo es um die Sitzungszeiten geht. Auch hier möchte die Mehrheit eine Änderung. Sie möchte nämlich am Morgen eine Viertelstunde später beginnen und dafür am Mittag eine Viertelstunde länger arbeiten. Das würde aber heissen, dass Sie eine Viertelstunde weniger Mittagspause haben. Es ist schon so, dass natürlich die Zugsfahrpläne den Ausschlag gaben. Die Minderheit Romano lehnt diese Änderung komplett ab. Herr Romano hat in der Kommission noch darauf hingewiesen, dass selbstverständlich nicht alle so schnelle Zugverbindungen wie in der Agglomeration Zürich oder in den Agglomerationen rund um den Aargau haben.
Die Forderung, den Freitag der dritten Sessionswoche zu streichen, hat die Kommission abgelehnt, und zwar mit 14 zu 8 Stimmen. Hier ist noch Folgendes anzumerken: Wenn am Freitag die Schlussabstimmungen wegfallen würden, fänden sie wahrscheinlich am Donnerstagabend statt. Das würde aber wiederum bedeuten, dass Leute, die sehr weit weg wohnen, Mühe hätten, spät am Donnerstagabend noch zurückzureisen, z. B. ins Tessin oder auch ins Engadin.
Der letzte Punkt ist jener der Zwischenfrage, Artikel 42 des Geschäftsreglements des Nationalrates. Dort geht es ja für die Minderheit Wermuth darum, dass man auch noch inhaltliche Ausführungen machen und eine Begründung vorbringen kann. Sie möchte damit den Ratsbetrieb beleben. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Wir sind so weit am Schluss. Die Kommission wünscht sich ein positives Resultat bei der Gesamtabstimmung, dass Sie als Parlament Ihren eigenen Regeln, Ihren eigenen Vorgaben schlussendlich auch zustimmen und wir uns wieder wichtigeren Geschäften zuwenden können.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Herr Jauslin, Sie haben betreffend die Streichung des Freitags eingewandt, dass gewisse Parlamentarier nicht mehr nach Hause kämen, wenn man den Freitag streichen würde. Ich bin dem nachgegangen: Sogar das Mitglied, das am längsten hat, käme beim heutigen Fahrplan am Donnerstag noch rechtzeitig nach Hause. Denken Sie nicht, dass es deshalb sinnvoller wäre, auf den Freitag zu verzichten, statt die Session noch weiter zu verlängern?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Die Kommission erachtet es als sinnvoll, dass der Freitag ein normaler Sitzungstermin ist und die Zeit auf die normalen Sitzungszeiten ausgedehnt wird, nämlich in diesem Fall auf 13 Uhr.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
1. Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
1. Loi sur l'Assemblée fédérale (Modifications diverses du droit parlementaire)
Art. 6 Abs. 3
Antrag der Kommission: BBl
Art. 6 al. 3
Proposition de la commission: FF
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
Dagegen ... 132 Stimmen
(1 Enthaltung)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 17 Abs. 3bis, 4; 37 Abs. 2 Bst. d, 4, 5
Antrag der Kommission: BBl
Art. 17 al. 3bis, 4; 37 al. 2 let. d, 4, 5
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 47a
Antrag der Kommission: BBl
Antrag Rickli Natalie Nr. 04
Abs. 2
Die Kommissionen können ihre Unterlagen sowie die Protokolle ihrer Sitzungen entklassifizieren und öffentlich zugänglich machen. Die Voraussetzungen für einen Zugang regelt eine Verordnung der Bundesversammlung.
Schriftliche Begründung
Immer wieder sickern Informationen aus Kommissionssitzungen durch und geraten an die Öffentlichkeit. Störend sind nicht nur die Indiskretionen an sich, sondern auch die Tatsache, dass die daraus erstellten Medienbeiträge oftmals nur einen Teil der Wahrheit enthalten und in eine bestimmte politische oder journalistische Richtung gehen. Weil die Protokolle vertraulich sind, können die anderen Informationen und der Kontext der besagten Diskussion nicht richtiggestellt werden. Um diese Indiskretionen zu vermeiden und dem Öffentlichkeitsprinzip besser nachzukommen, sollen die Unterlagen und Protokolle der Kommissionen künftig öffentlich zugänglich sein können.
Antrag Rickli Natalie Nr. 05
Abs. 2
Die Unterlagen der Kommissionen sowie die Protokolle ihrer Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich zugänglich, wenn nicht gewichtige Interessen entgegenstehen. Die Voraussetzungen für einen Zugang beziehungsweise die Klassifizierung regelt eine Verordnung der Bundesversammlung.
Schriftliche Begründung
Immer wieder sickern Informationen aus Kommissionssitzungen durch und geraten an die Öffentlichkeit. Störend sind nicht nur die Indiskretionen an sich, sondern auch die Tatsache, dass die daraus erstellten Medienbeiträge oftmals nur einen Teil der Wahrheit enthalten und in eine bestimmte politische oder journalistische Richtung gehen. Weil die Protokolle vertraulich sind, können die anderen Informationen und der Kontext der besagten Diskussion nicht richtiggestellt werden. Um diese Indiskretionen zu vermeiden und dem Öffentlichkeitsprinzip besser nachzukommen, sollen die Unterlagen und Protokolle der Kommissionen künftig öffentlich zugänglich sein. Eine Klassifizierung als intern, vertraulich oder geheim soll nur möglich sein, wenn gewichtige Interessen dies erfordern.
Art. 47a
Proposition de la commission: FF
Proposition Rickli Natalie no 04
Al. 2
Les commissions peuvent déclassifier leurs documents ainsi que les procès-verbaux de leurs séances et les rendre accessibles au public. Les modalités de l'accès aux documents sont fixées par une ordonnance de l'Assemblée fédérale.
Proposition Rickli Natalie no 05
Al. 2
Les documents des commissions et les procès-verbaux des séances de commission sont en principe accessibles au public, pour autant qu'aucun intérêt prépondérant ne s'y oppose. Une ordonnance de l'Assemblée fédérale règle les conditions d'accès à ces documents ou leur classification.
Le président (de Buman Dominique, président): Le vote sur la minorité Pfister Gerhard vaut également pour le titre précédant l'article 4, l'article 5a, l'article 6 alinéa 5, l'article 6a alinéa 3, l'article 8, l'article 8a et l'article 9 du projet 2.
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Rickli Natalie Nr. 04 ... 93 Stimmen
Für den Antrag Rickli Natalie Nr. 05 ... 53 Stimmen
(40 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag Rickli Natalie Nr. 04 ... 51 Stimmen
(11 Enthaltungen)
Votazione
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Minderheit ... 113 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 72 Stimmen
(1 Enthaltung)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 57 Abs. 1bis; 76 Abs. 3, 3bis, 3ter; 77 Abs. 3; 78 Abs. 5
Antrag der Kommission: BBl
Art. 57 al. 1bis; 76 al. 3, 3bis, 3ter; 77 al. 3; 78 al. 5
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
2. Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant application de la loi sur le Parlement et relative à l'administration du Parlement (Modifications diverses du droit parlementaire)
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Gliederungstitel vor Art. 4
Antrag der Kommission: BBl
Titre précédant l'art. 4
Proposition de la commission: FF
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Pfister Gerhard a déjà été adoptée à l'article 47a du projet 1.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 5a
Antrag der Kommission: BBl
Art. 5a
Proposition de la commission: FF
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Pfister Gerhard a déjà été adoptée à l'article 47a du projet 1.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 6 Abs. 5
Antrag der Kommission: BBl
Art. 6 al. 5
Proposition de la commission: FF
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Pfister Gerhard a déjà été adoptée à l'article 47a du projet 1.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 6a Abs. 2, 2bis, 3
Antrag der Kommission: BBl
Art. 6a al. 2, 2bis, 3
Proposition de la commission: FF
Abs. 3 - Al. 3
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Pfister Gerhard a déjà été adoptée à l'article 47a du projet 1.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 6b Titel, Abs. 1 Einleitung, Bst. b, 1bis
Antrag der Kommission: BBl
Art. 6b titre, al. 1 introduction, let. b, 1bis
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 6c
Antrag der Kommission: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Abs. 3
Das Ratsmitglied liefert den Parlamentsdiensten folgende Angaben zur beziehungsweise zum von ihm bezeichneten persönlichen Mitarbeitenden sowie die nachträglichen Änderungen:
...
Art. 6c
Proposition de la commission: FF
Nouvelle proposition de la commission
Al. 3
Le député fournit aux Services du Parlement les indications suivantes sur le collaborateur qu'il aura désigné ainsi que les modifications subséquentes:
...
Abs. 3 - Al. 3
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 8 Titel, Abs. 1, 3, 3bis, 4-6
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Art. 8 titre, al. 1, 3, 3bis, 4-6
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité I (Pfister Gerhard) a déjà été adoptée à l'article 47a du projet 1. Toutes les autres propositions sont dès lors devenues caduques.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit I
Adopté selon la proposition de la minorité I
Art. 8a, 9
Antrag der Kommission: BBl
Art. 8a, 9
Proposition de la commission: FF
Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Pfister Gerhard a déjà été adoptée à l'article 47a du projet 1.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 10 Abs. 2; Gliederungstitel vor Art. 12; Art. 14; 27 Abs. 1 Bst. d; Ziff. III
Antrag der Kommission: BBl
Art. 10 al. 2; titre précédant l'art. 12; art. 14; 27 al. 1 let. d; ch. III
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
1. Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
1. Loi sur l'Assemblée fédérale (Modifications diverses du droit parlementaire)
Art. 81 Abs. 1, 1bis
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. c
Zustimmung zum Antrag SPK-NR
Antrag Schilliger
Abs. 1 Bst. c
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Schriftliche Begründung
Die vorgeschlagene Rechtsänderung würde das Verfahren bei der Behandlung von Volksinitiativen verschlechtern statt verbessern. Die Schlussabstimmung gewährleistet heute, dass die Mitglieder von National- und Ständerat über den politischen Kontext der Volksinitiative im Zeitpunkt des Abschlusses der parlamentarischen Behandlung im Erst- und Zweitrat vollständig im Klaren sind. Mit der neuen Regelung ist dies nicht mehr der Fall. Besonders störend kann dies sein, wenn parallel noch ein indirekter Gegenvorschlag beraten wird. Zudem muss festgehalten werden, dass keine praktischen Probleme bekannt sind, die mittels einer Revision von Artikel 81 des Parlamentsgesetzes gelöst werden müssen. Ohne eine Schlussabstimmung über die Volksinitiative ist den Mitgliedern der Bundesversammlung beim Abschluss der Behandlung der Volksinitiative der politische Kontext möglicherweise noch nicht hinreichend klar ist. Sie fassen demnach die Empfehlung gegenüber dem Stimmvolk verfrüht. Daraus ergibt sich eine Verschlechterung des politischen Prozesses. Die Vorlage wurde unter dem Titel "Parlamentarische Initiativen" deklariert. Nach meiner Beurteilung gibt es keine parlamentarische Initiative, welche diese Rechtsänderung fordert. Spannend sind Recherchen im Parlamentsjahr 2008: Die identische Forderung wurde schon damals ohne die Deklaration eines politischen Mangels von der Kommission in den Nationalrat eingebracht. Nach der Ratsberatung erfolgte dann die klare Ablehnung in beiden Kammern. Eine Frage sei erlaubt: Was oder wer ist der wahre Treiber dieser erneuten Geschäftsvorlage?
Art. 81 al. 1, 1bis
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la commission
Al. 1 let. c
Adhérer à la proposition CIP-CN
Proposition Schilliger
Al. 1 let. c
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Votazione
Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c
Le président (de Buman Dominique, président): Le vote vaut également pour le chiffre II chiffre 1 articles 73a et 75a du projet 1.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag des Bundesrates/Schilliger ... 127 Stimmen
Für den neuen Antrag der Kommission ... 60 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 1bis - Al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 97 Abs. 2, 3
Antrag der Kommission: BBl
Art. 97 al. 2, 3
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 98 Abs. 3
Antrag der Kommission: BBl
Art. 98 al. 3
Proposition de la commission: FF
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 99 Abs. 1, 2
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Zustimmung zum Antrag SPK-NR
Art. 99 al. 1, 2
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la commission
Adhérer à la proposition CIP-CN
Votazione
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den neuen Antrag der Kommission ... 166 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 21 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den neuen Antrag der Kommission ... 187 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 0 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 141 Abs. 2 Bst. abis, ater, e, f, gbis, gter
Antrag der Kommission: BBl
Art. 141 al. 2 let. abis, ater, e, f, gbis, gter
Proposition de la commission: FF
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 73 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Ziff. II Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 1 Art. 73a Abs. 2
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Zustimmung zum Antrag SPK-NR
Antrag Schilliger
Unverändert
Ch. II ch. 1 art. 73a al. 2
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la commission
Adhérer à la proposition CIP-CN
Proposition Schilliger
Inchangé
Le président (de Buman Dominique, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur la proposition du Conseil fédéral et la proposition Schilliger à l'article 81 alinéa 1 du projet 1.
Angenommen gemäss Antrag des Bundesrates/Schilliger
Adopté selon la proposition du Conseil fédéral/Schilliger
Ziff. II Ziff. 1 Art. 75a Abs. 1
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Zustimmung zum Eventualantrag des Bundesrates
Antrag Schilliger
Unverändert
Ch. II ch. 1 art. 75a al. 1
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la commission
Adhérer à la proposition subsidiaire du Conseil fédéral
Proposition Schilliger
Inchangé
Le président (de Buman Dominique, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur la proposition du Conseil fédéral et la proposition Schilliger à l'article 81 alinéa 1 du projet 1.
Angenommen gemäss Antrag des Bundesrates/Schilliger
Adopté selon la proposition du Conseil fédéral/Schilliger
Ziff. II Ziff. 1a
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Ch. II ch. 1a
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la commission
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Ziff. II Ziff. 2
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II ch. 2
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 3
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II ch. 3
Proposition de la commission: FF
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 49 Stimmen
Dagegen ... 134 Stimmen
(4 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Ziff. III
Antrag der Kommission: BBl
Ch. III
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
3. Geschäftsreglement des Nationalrates (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
3. Règlement du Conseil national (Modifications diverses du droit parlementaire)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 15 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction, art. 15 al. 1 let. a
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 18 Abs. 3bis
Antrag der Kommission: BBl
Art. 18 al. 3bis
Proposition de la commission: FF
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 115 Stimmen
Dagegen ... 67 Stimmen
(3 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 34 Abs. 1 Bst. b-e
Antrag der Kommission: BBl
Art. 34 al. 1 let. b-e
Proposition de la commission: FF
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 62 Stimmen
(1 Enthaltung)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 74 Stimmen
(6 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 42 Abs. 1, 3
Antrag der Kommission: BBl
Art. 42 al. 1, 3
Proposition de la commission: FF
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
Dagegen ... 126 Stimmen
(1 Enthaltung)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Art. 58, 59, 60 Abs. 1, Ziff. II
Antrag der Kommission: BBl
Art. 58, 59, 60 al. 1, ch. II
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Votazione
1. Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
1. Loi sur l'Assemblée fédérale (Modifications diverses du droit parlementaire)
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 123 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen
(11 Enthaltungen)
Votazione
2. Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant application de la loi sur le Parlement et relative à l'administration du Parlement (Modifications diverses du droit parlementaire)
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 123 Stimmen
Dagegen ... 56 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Votazione
3. Geschäftsreglement des Nationalrates (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)
3. Règlement du Conseil national (Modifications diverses du droit parlementaire)
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 106 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen
(8 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Abschreibung - Classement
Antrag der Kommission
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition de la commission
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
Le président (de Buman Dominique, président): Les projets 1 et 2 vont au Conseil des Etats. Le projet 3 retourne à la commission pour une deuxième lecture.