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Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose, à l'unanimité, d'adopter la motion du Conseil des Etats.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Was will die Motion Jositsch "Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt"? Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weiter gehenden Massnahmen für die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften, die durch potenzielle terroristische und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären.
Im Rahmen eines am 1. November 2016 publizierten Berichtes stellte die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgenössischen Departementes des Innern fest: "Die Gefahr geht vorwiegend von dschihadistischen Extremisten aus, welche organisiert oder als spontane Einzeltäter handeln. Nicht auszuschliessen sind auch Nachahmungstäter. In der jüdischen Gemeinschaft besteht die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen." Weiter wird im Bericht richtigerweise festgehalten, dass die verfassungsmässige Pflicht besteht, "angemessene gesetzgeberische und andere Massnahmen zu ergreifen, um Übergriffe auf das Leben und die Sicherheit aller Personen zu verhindern, Gefahren abzuwehren, Angriffe zu ahnden und polizeilich zu intervenieren, wenn Dritte Leib, Leben oder Eigentum bestimmter Personen oder Institutionen ernsthaft bedrohen".
Trotz dieser klaren Ausgangslage wurden die entsprechenden Schutzmassnahmen bisher nicht in ausreichendem Mass ergriffen. Einerseits stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine kantonale respektive kommunale Aufgabe oder um eine solche des Bundes handelt. Andererseits ist auf Bundesebene unklar, ob eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. Die vorliegende Motion will diesbezüglich Klarheit schaffen. In der Stellungnahme sagt der Bundesrat, dass der Schutz der Bevölkerung vor terroristischen und extremistischen Anschlägen, aber auch vor anderen Gewaltakten für ihn höchste Priorität habe.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine religiöse Gemeinschaft und Minderheit besonders bedroht sein kann. Das gilt namentlich auch für die jüdischen Gemeinschaften und ihre Einrichtungen, die vom islamistischen Terror bedroht sind. Dieser besonderen Bedrohung müssen die verantwortlichen Behörden Rechnung tragen. Die erforderlichen Schutzmassnahmen werden durch die verantwortlichen Behörden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften laufend überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen an die aktualisierte Bedrohungslage vorgenommen.
Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Gestützt auf diese Verfassungsgrundlagen, ist der Bundesrat bestrebt, die bereits bestehende Koordination zu intensivieren. Er wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten sowie im Gespräch mit interessierten Organisationen analysieren, ob das heute vorgesehene Schutzdispositiv genügt oder ob es punktuelle Schwachstellen gibt, die mittels spezifischer Massnahmen eliminiert werden können. Eine verstärkte Koordination entspricht auch den Empfehlungen des Sicherheitsverbundes Schweiz in dem im Juli 2016 publizierten Bericht "Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung".
Die Kommission anerkennt, dass der Bund und die Kantone die verfassungsmässige Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen und der Minderheiten im Besonderen vor extremistischen Gruppierungen wahrnehmen. Sie können eine Gefahr für bestimmte Gemeinschaften und Minderheiten darstellen. Zudem erachtet es die Kommission als wichtig, dass der Bund in diesem Bereich mit Kantons-, Gemeinde- und Polizeibehörden - im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen - zusammenarbeitet und so die notwendigen Massnahmen zum Schutz der potenziell gefährdeten religiösen Minderheiten ergreifen kann. Sie hat Kenntnis genommen von der Schaffung einer Arbeitsgruppe, in der die verschiedenen beteiligten Akteure vertreten sind. Ziel ist es, einen Bezugsrahmen für alle gefährdeten Minderheiten zu finden.
Daher beantragt die Kommission einstimmig, diese Motion anzunehmen. Wir sind Zweitrat. Der Ständerat hat dies schon getan.
Mazzone Lisa · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
"Protéger les communautés religieuses contre le terrorisme et la violence extrémiste", le titre de cette motion dit très clairement quel est son but. Il s'agit de montrer quelles mesures complémentaires pourraient être prises pour assurer la sécurité des communautés religieuses particulièrement menacées par un risque de violence terroriste ou extrémiste et, si des bases légales supplémentaires étaient nécessaires, de les mettre en évidence. Déposée par le conseiller aux Etats Jositsch, elle a été acceptée par le Conseil des Etats, le 9 mars 2017, puis par notre Commission de la politique de sécurité, le 10 octobre dernier.
La commission vous invite, à l'unanimité, à l'accepter, à l'instar de l'autre chambre et comme le recommande le Conseil fédéral.
Il s'agit avant tout de rappeler à la Confédération et aux cantons ainsi qu'aux communes leur devoir constitutionnel de protéger la population dans le cadre de leurs compétences respectives. En vertu de l'article 57 alinéa 2 de la Constitution, la Confédération et les cantons doivent coordonner leurs efforts en matière de sécurité intérieure. Certaines communautés et minorités religieuses sont particulièrement en butte à des menaces ou à des risques de violence, notamment de la part de mouvements fanatiques. Il convient d'insister sur le fait que différentes minorités religieuses sont concernées par ce besoin de protection particulière. Ce n'est pas qu'une seule minorité religieuse qui se trouve dans cette situation.
Cette motion fait suite à un rapport publié il y a une année portant sur les mesures prises par la Confédération pour lutter contre l'antisémitisme en Suisse. Les discussions au sein de la commission ont mis notamment en évidence qu'il n'existait pas de pendant direct à ce rapport relatif à la lutte contre l'islamophobie, même si d'autres éléments d'analyse existent. Il est évident que ce qui est demandé par l'auteur de la motion devrait déjà être accompli par les autorités, qu'elles soient fédérales, cantonales ou communales, en vertu de la Constitution. Toutefois, les discussions qui ont eu lieu autour du financement de mesures de sécurité - que certaines communautés juives devaient consentir elles-mêmes pour assurer leur sécurité - ont montré des lacunes dans l'accomplissement du devoir constitutionnel des autorités de protection de la population.
Depuis le début de ce mois, un groupe de travail regroupant les principaux partenaires, à savoir le Service de renseignement de la Confédération, la Police fédérale, les polices cantonales et municipales, ainsi que l'Office fédéral de la justice et les représentants de deux minorités religieuses - la Fédération des communautés israélites ainsi que la Fédération des organisations islamiques de Suisse -, a été mis sur pied afin de proposer d'ici à la fin de l'année un concept général qui regroupe tant l'appréciation du risque que la prise de mesures et le financement desdites mesures.
D'ici au début de 2019, les résultats de ces travaux devraient être publiés, ce qui permettra de renforcer le dispositif existant et la coordination entre les différents échelons de la chaîne sécuritaire. Notons encore une fois que ce concept pourra être appliqué à toute minorité dont on pourrait considérer qu'elle est mise en danger selon l'évolution de la situation. Ces démarches vont assurément dans le bon sens, et accepter cette motion, c'est donner un signal clair que ce travail ne doit pas seulement donner lieu à un concept, se limiter au théorique, mais aussi aboutir à la mise en oeuvre de mesures concrètes, notamment dans les cantons, pour que les minorités religieuses ne se retrouvent plus à assumer elles-mêmes des mesures de sécurité nécessaires.
Je vous invite à suivre la décision de la commission, qui a été prise à l'unanimité, et donc à adopter la motion.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen und extremistischen Gewaltakten ist eine staatliche Kernaufgabe. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass einige religiöse Gemeinschaften und Minderheiten in besonderem Masse bedroht sind. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit obliegt dem Bund und den Kantonen - und diese müssen ihre Anstrengungen koordinieren. Herr Ständerat Jositsch will vor diesem Hintergrund vom Bundesrat wissen, welche zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen zum Schutz besonders bedrohter Religionsgemeinschaften getroffen werden könnten und welche Rechtsgrundlagen allenfalls noch zu schaffen wären.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat das Anliegen des Motionärs sehr ernst nimmt. Eine spezielle Arbeitsgruppe befasst sich seit 2017 mit dem Anliegen des Motionärs. Das ist die Arbeitsgruppe mit dem Titel "Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen". Sie tagt unter der Leitung des Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der städtischen Sicherheitsorgane sowie der jüdischen und der muslimischen Gemeinschaften. Diese Arbeitsgruppe soll Massnahmen vorschlagen, wie besonders gefährdete Minderheiten bei der Gefahrenabwehr gezielt unterstützt werden können. Sie wird ihren Bericht noch in diesem Frühjahr vorlegen.
Am letzten Montag, also vorgestern, hat der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz die politische Plattform des Sicherheitsverbundes über die Ergebnisse der rechtlichen Abklärungen der Arbeitsgruppe informiert. Diese neuen Erkenntnisse kann ich Ihnen jetzt auch gleich darlegen; sie werden im Bericht ausführlich besprochen:
Die eine Erkenntnis ist, dass eine finanzielle Unterstützung des Bundes gestützt auf Artikel 386 StGB möglich ist. Diese Bestimmung ermöglicht es dem Bund, im Bereich der Kriminalprävention Massnahmen und Projekte finanziell zu unterstützen. Bisher geschah das vor allem in den Bereichen Menschenhandel und Prostitution. Von Artikel 386 StGB abgedeckt sind insbesondere Informations-, Sensibilisierungs- und Ausbildungsmassnahmen.
Aufgrund des Zwischenberichtes des Delegierten hat die politische Plattform des Sicherheitsverbundes am letzten Montag entschieden, dem Bundesrat die Ausarbeitung und die Verabschiedung einer Verordnung, die sich auf Artikel 386 StGB stützt, zu beantragen. Es ist eine Verordnung, die eine finanzielle Beteiligung an den Schutzmassnahmen für besonders bedrohte Minderheiten erlauben wird. Für eine direkte Finanzierung von Schutzmassnahmen vor Ort, also zum Beispiel für Wachpersonal oder Infrastrukturmassnahmen, ist Artikel 386 StGB aber keine genügende Rechtsgrundlage.
Zur längerfristigen Erweiterung des Spielraums für den Bund für solche Unterstützungsmassnahmen prüft deshalb diese Arbeitsgruppe Möglichkeiten zur Ergänzung des geltenden Rechts. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen zusätzlichen Einbezug des Bundes setzt aber entsprechende politische Entscheide voraus und könnte auch nur in engster Abstimmung zusammen mit den Kantonen erfolgen. Dessen ungeachtet gilt aber weiterhin, dass die primäre Verantwortung für Schutzmassnahmen vor Ort aufgrund der allgemeinen und vor allem auch verfassungsmässigen Polizeikompetenz bei den Kantonen liegt. Da sind sich Bund und Kantone absolut einig.
Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und die Motion Jositsch gutzuheissen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen jetzt bereits etwas aufzeigen, wie die Arbeiten weitergehen. Ich denke, sie sind im Sinne dieser Motion und auch im Sinne der Diskussion in Ihrer Kommission.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, président): La commission et le Conseil fédéral proposent d'adopter la motion. Il n'y a pas d'autre proposition.
Angenommen - Adopté