18.3177
Erarbeitung eines Sachplans für mineralische Rohstoffe
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Netzwerks Mineralische Rohstoffe Schweiz (Neros). Neros ist die Nachfolgeorganisation der früheren Studiengesellschaft für mineralische Rohstoffe, ehemals angesiedelt an der Universität Bern. Die Aktivitäten dieser Organisation reichen zurück bis ins Jahr 1918. Unsere Organisation besteht aus Vertretern der Wirtschaft, der Verwaltung, der Wissenschaft und der Politik. Neros fühlt sich alleine der langfristigen Versorgung der Schweiz mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen, insbesondere mit Massenrohstoffen aus der Steine- und Erdengruppe, verpflichtet und vertritt diese gegenüber dem Gesetzgeber, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit.
Mineralische Rohstoffe sind das Fundament vieler Branchen und stehen am Beginn vieler Wertschöpfungsketten. Dabei stehen für uns sowohl eine optimale Nutzung von Primär- und Sekundärrohstoffen wie auch eine bessere Nutzung von bisherigen Abfallprodukten im Zentrum. Wir verstehen uns somit auch als unabhängige, ausgewogene und vermittelnde Plattform bei den häufig auftretenden Interessenkonflikten zwischen den Akteuren aus Wirtschaft und Politik und den Vertretern von Umweltschutzanliegen. Aus diesem Grund ist für uns der Bericht des Bundesrates über die Versorgung der Schweiz mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen von besonderem Interesse. Neros und auch ich haben dabei keine persönlichen Interessen oder wirtschaftliche Vorteile. Grundlagenarbeit und vermittelnde Aktivitäten stehen für uns im Zentrum.
Bereits heute zeigen sich in der Schweiz Versorgungsengpässe für mineralische Rohstoffe. Transporte von schwergewichtigen Massenrohstoffen über lange Strecken, zum Teil aus dem Ausland, schaffen grosse Emissionsprobleme. Transportwege von über 30 Kilometern bewirken beispielsweise beim Kies, dass die Umweltbilanz der Kiesversorgung unabhängig von der Produktionsmethode jeweils schlechte Werte aufweist. Kurze Transportwege und eine dezentrale Versorgung sind aber gemäss dem allgemeinen Verständnis das Fundament einer nachhaltigen Versorgung der Schweiz mit mineralischen Rohstoffen.
Was passiert, wenn bei grossen Abbaustellen, zum Beispiel im Bereich der Kalkgesteine oder bei den grossen Kiesabbaustellen, die Vorräte zu Ende gehen, wenn aufgrund der im erwähnten bundesrätlichen Bericht mineralische Rohstoffe beschriebenen Planungsproblematik nur zum Teil neue Abbaustellen erschlossen werden können und man die Versorgungssicherheit nicht mehr aufrechterhalten kann? Diese nationalen Planungsengpässe sind heute absehbar. Beispielsweise werden heute schon Hartgesteine, insbesondere Bahnschotter, über Hunderte von Kilometern aus Deutschland importiert. Deswegen besteht Handlungsbedarf.
An diesem Beispiel, Hartgestein, kann ich das illustrieren. Als sich 2004 ein Versorgungsengpass abzeichnete, suchte man mit allen betroffenen Stakeholdern in einem mehrjährigen Prozess nach Lösungen. Weil fast alle bestehenden Hartsteinbrüche in Gebieten mit sehr hohen nationalen Schutzansprüchen liegen und sich daraus kurz- bis mittelfristig grosse Probleme mit dem Weiterbetrieb ergeben, wurden mittels einer breitangelegten Studie alternative Standorte gesucht. 34 mögliche Standorte wurden gefunden, die sowohl von der Qualität als auch von der Quantität her infrage kommen und mit keinen nationalen Schutzanliegen in Konflikt stehen würden. Von diesen Standorten sind bis 2016 aufgrund regionaler und kantonaler Schutzanliegen sowie aufgrund fehlender politischer Akzeptanz 31 potenzielle Standortgebiete weggefallen. Die 3 verbliebenen Standorte sind heute weiterhin fern einer Realisierung.
Weil Hartgesteine unerlässlich für Ausbau und Unterhalt der nationalen Verkehrsinfrastrukturen wie Eisenbahn und Nationalstrassen sind, wurde im Zuge der letzten Revision des Sachplans Verkehr der Bedarf an Hartgesteinen festgehalten. Damit wurde dieser Gesteinsgruppe eine nationale Bedeutung zugesprochen. Auch damit war es aber bisher nicht möglich, die Versorgung mit eigenen Rohstoffen ohne Importe aus dem Ausland zu gewährleisten. Der Spezialfall Hartgesteine zeigt, dass es unter Umständen möglich ist, eine einzelne Gesteinsgruppe indirekt und allenfalls etwas weit hergeholt in einem Sachplan zu verankern, dass aber mit Blick auf die Gesamtheit der mineralischen Rohstoffe eine Gesamtschau, also ein Sachplan mineralische Rohstoffe, wichtig ist.
Meine Motion hat zum Ziel, dass in detaillierten Karten gezeigt wird, wo die Rohstoffe überhaupt und in geeigneter Qualität vorhanden sind, wo sie genutzt werden dürfen, wo sie aus welchen politischen und gesellschaftlichen Gründen nicht genutzt werden, wo Limiten bezüglich Sicherheit und Gesundheit existieren, wo die Nutzung gegen Schutzinteressen abgewogen werden muss und wo eine Nutzung prinzipiell ausgeschlossen ist. Dies würde mit dem Sachplan dann eben kantonsübergreifend gezeigt, weil sich Rohstoffe im Untergrund auch nicht an politische Grenzen halten. Damit soll die Basis für eine ausreichende Versorgung aus dem Inland gelegt werden.
Gemäss Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist der Bundesrat gefordert, Grundlagen zu erarbeiten, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können, sowie die entsprechenden Konzepte und Sachpläne zu erstellen und aufeinander abzustimmen. In den Bereichen Verkehr und geologische Tiefenlager gibt es bereits heute nationale Sachpläne und nationale Sachplanprojekte.
In seiner Stellungnahme zu meiner Motion anerkennt der Bundesrat zwar die Problematik, aber nicht seine Zuständigkeit. Die Sachplanpflicht des Bundes, so heisst es, beziehe sich gemäss Bundesverfassung zwar auf raumwirksame Tätigkeiten, für welche er entsprechende Planungs- bzw. Bewilligungskompetenzen erhalten hat. Der Bund verfüge aber nicht über die rechtlichen Kompetenzen, um einen Sachplan mineralische Rohstoffe zu erarbeiten. Der Bundesrat habe jedoch ein grosses Interesse an einer ökonomischen sowie ökologischen Landesversorgung und damit an einer geordneten Nutzung dieser Ressourcen.
Der Bundesrat anerkennt weiter, dass die Vorkommen dieser Georessourcen nicht an Kantonsgrenzen oder Landesgrenzen aufhören. Damit wäre es aus meiner Sicht angebracht, von funktionalen Räumen, welche hauptsächlich den Gesetzmässigkeiten der Geologie folgen, zu sprechen. Der Bundesrat schreibt weiter, dass eine nationale Sichtweise zur Sicherung der langfristigen Versorgung mit diesen Rohstoffen angezeigt sei. Für den Bundesrat sei weiter denkbar, dass der Bund auch ohne Vorliegen einer direkten Regelungskompetenz für mineralische Rohstoffe ein Konzept, eben nach Artikel 13 RPG, erarbeite. Dabei sei bei entsprechenden Planungen die Berücksichtigung der betroffenen Bundesinteressen sicherzustellen und zu präzisieren, und es seien bei Vorliegen eines diesbezüglichen Abstimmungsbedarfs auch kantonsübergreifende Planungen zu fördern. Ein Konzept lege für die Behörden generelle Anweisungen zur Berücksichtigung von Interessen und gegebenenfalls zu räumlichen Aspekten der einzusetzenden Mittel fest, wohingegen ein Sachplan darüber hinaus auch räumlich konkrete behördenverbindliche Anweisungen enthalte.
Ich möchte nicht einen Streit über die Zuständigkeit lostreten, welcher allenfalls in eine Verfassungsänderung erst in ferner Zukunft mündet. Mir geht es um die Verhinderung eines sich abzeichnenden Versorgungsengpasses. Deshalb könnte ich einem Konzept, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zustimmen, falls der Nationalrat dann meine Motion entsprechend abändern würde.
Unter optimalen Voraussetzungen, das heisst mit ausreichenden Ressourcen und einer aktiven Mitarbeit der Kantone und weiterer Anspruchsgruppen, müsste für die Erstellung eines Konzeptes mit zwei bis drei Jahren gerechnet werden, so auch die Stellungnahme des Bundesrates. Im Bericht mineralische Rohstoffe hat der Bundesrat die Planung eines Konzeptes in die zweite Priorität eingestuft, da dies mit den vorhandenen Ressourcen nicht zeitgleich zu den anderen Massnahmen erfolgen könne. Erste Priorität haben Massnahmen zu Rohstoffdaten, Rohstoffwissen und Rohstoffsensibilisierung. Diese Prioritätenordnung des Bundesrates ist laut seiner Stellungnahme aus seiner Sicht inhaltlich und in Bezug auf die Personalressourcen nach wie vor sinnvoll.
Dieser Prioritätensetzung kann ich aufgrund der sich abzeichnenden Versorgungsengpässe aber nicht folgen. Würde nämlich gemäss Planung des Bundesrates verfahren, wäre erst in rund zehn Jahren mit dem erwähnten Konzept zu rechnen. Bis dann noch die entsprechenden Bewilligungsverfahren durchlaufen sind, würden weitere zehn bis fünfzehn Jahre dazukommen. Aufgrund der heute schwierigen Versorgungslage sollte deshalb der Bundesrat unverzüglich entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Erarbeitung des Konzeptes zügig an die Hand zu nehmen. Dabei könnte man auch auf bestehende privatwirtschaftliche Netzwerke zurückgreifen. Ich möchte deshalb an der Dringlichkeit festhalten. Ich bitte den Bundesrat, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Ich beantrage Ihnen die Annahme der Motion.
Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Mit dem Bundesrat beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen. Die Motion verlangt vom Bund die Erarbeitung eines Sachplans mineralische Rohstoffe für die Nutzung des Untergrunds, es geht z. B. um Kies, Gesteine, Erden usw. Vom Thema her sind wir also beim Bergbau bzw. bei den kantonalen Regalrechten oder speziell beim Bergregal.
Die kantonalen Regalrechte werden in der Bundesverfassung in Artikel 94 ausdrücklich erwähnt. Es darf seitens der Kantone in ihrem Bereich übrigens vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abgewichen werden. Das Bergregal ist in vielen kantonalen Verfassungen ausdrücklich verankert, meist zugunsten des Staates, d. h. des entsprechenden Kantons, so z. B. für Bern in Artikel 52, für Glarus in Artikel 47 und für Jura in Artikel 129 der jeweiligen Kantonsverfassung. Manchmal machen die Kantone von ihrem Recht auch in dem Sinne Gebrauch, dass sie Gemeinden zum Zuge kommen lassen, z. B. Graubünden in Artikel 85 und Uri in Artikel 57 der Kantonsverfassung mit einem Vorbehalt zugunsten der Korporationen.
Die Motion zielt somit darauf ab, dass der Bund in einem Bereich tätig würde, wo er über gar keine Kompetenz verfügt. Es wäre ein verfassungswidriger Eingriff in die Rechte der Kantone und speziell auch in deren Eigentumsrechte. So etwas will der Bundesrat nicht, und das können wir im Ständerat im Ernst auch nicht wollen, selbst dann nicht, wenn wir nach einer ersten Betrachtung sogar mitunterzeichnet hätten.
Die Sachplanpflicht bzw. die entsprechende Kompetenz gemäss Artikel 13 RPG bezieht sich auf die raumwirksamen Tätigkeiten, für welche die Bundesverfassung dem Bund eine entsprechende Planungs- bzw. Bewilligungskompetenz zuerkannt hat und für die der Bund auch weitgehend alleine zuständig ist. Das ist im Bereich des Verkehrs so und auch im Bereich von Tiefenlagern. Diese Kompetenz fehlt hier aber, und diese weitgehende Zuständigkeit fehlt eben auch im Bereich der kantonalen Regalrechte.
Ich bitte Sie daher mit dem Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Les propos que vient de tenir Monsieur Hefti sont - me semble-t-il - définitifs. Dès le moment où l'on est dans une affaire qui relève de la compétence des cantons, on voit assez mal comment la Confédération pourrait leur imposer de réglementer l'utilisation des matières premières.
Parallèlement à ces propos, qui me semblent largement suffisants pour adhérer à la position du Conseil fédéral et rejeter la motion, je me permets de tenir, modestement, quelques propos complémentaires. Le premier, c'est que je m'étonne un peu - quoique je sois enchanté, toujours, d'avoir Monsieur le conseiller fédéral Parmelin qui nous accompagne dans nos travaux - de voir que l'on vous a confié, Monsieur le conseiller fédéral, la tâche de répondre à cette motion, dont on voit qu'elle concerne essentiellement des questions liées à l'aménagement du territoire, comme on peut le lire dans les développements qui sont faits dans l'avis du Conseil fédéral, et qu'elle concerne très largement des questions qui sont liées à la protection de l'environnement. C'est notamment ce que nous a indiqué Monsieur Peter Hegglin lorsqu'il a défendu sa motion.
Sur ces deux points, j'aimerais faire les remarques suivantes. Tout d'abord, par rapport à la protection de l'environnement, lorsqu'aujourd'hui on parle de la problématique des matières premières en Suisse, et particulièrement des matières premières minérales, ce qui est au centre des débats, ce n'est pas tellement la question de savoir comment est-ce que l'on arrivera à exploiter encore plus et encore mieux le sous-sol suisse, mais c'est toute la problématique du recyclage. Vous savez, Monsieur Hegglin, que plusieurs cantons suisses, soit qu'ils n'ont plus accès à beaucoup de matières premières, soit qu'ils ont décidé d'en limiter l'extraction, pratiquent de plus en plus le recyclage, notamment à l'occasion de la déconstruction d'immeubles. Cela se pratique très largement dans le canton de Zurich, cela se pratique très largement dans le canton de Genève, cela se pratique dans le canton du Valais, et ce sont donc des techniques qui, maintenant, sont de mieux en mieux connues et qui sont de plus en plus préconisées.
Du reste, si je me suis permis de vous dire que vous le saviez bien, c'est parce que c'est précisément les milieux que vous représentez qui sont très actifs dans ce domaine. Les meilleurs recycleurs de Suisse, ce sont les anciens graviéristes, ce sont eux qui possèdent les sites où l'on recycle et qui possèdent le savoir-faire. Donc, dès le moment où l'on s'interroge sur la problématique de l'exploitation des matières premières, il me semble qu'une des dimensions importantes de la réflexion doit porter sur la question du recyclage.
Le deuxième point que je souhaitais aborder était la question de l'aménagement du territoire. Quand on lit le développement de votre motion, on a le sentiment que la nécessité de pouvoir avoir accès au sous-sol et à ses matières premières doit être une priorité absolue. C'est une priorité qui devrait dicter un plan sectoriel et qui exige - je cite votre texte - "des mesures concrètes pour garantir que des zones riches en matières premières pourront être exploitées à l'avenir".
Pourquoi pas? Mais enfin, dans le même temps, ces zones riches en matières premières ne se trouvent pas sur une "terra incognita". La volonté d'y avoir accès doit se conjuguer avec toute une série d'autres préoccupations qui sont typiquement des préoccupations d'aménagement du territoire. Cela doit se conjuguer, d'abord, avec des questions liées à la protection de la nature et du paysage; ensuite, avec des préoccupations liées au développement de l'urbanisation; enfin, avec toute une série d'éléments qui sont au centre de la réflexion en matière d'aménagement du territoire, qui font l'objet de dispositions constitutionnelles, voire qui ont fait l'objet de décisions de la population dans des votations récentes. Du reste, pour prendre un exemple absurde, il va de soi qu'on ne va pas démolir des immeubles pour donner accès à des matières premières qui pourraient se trouver sous ces immeubles.
Ces considérations me permettent de vous dire qu'il y a plus que des raisons suffisantes pour suivre la position du Conseil fédéral et rejeter la motion. En fait, on aurait peut-être dû, dans le cas présent, demander le renvoi de la motion à la commission pour que ces questions puissent être examinées. Si, malheureusement, la motion devait être adoptée par notre conseil, il serait indispensable que de grands travaux de commission soient faits au Conseil national pour approfondir ces différents objets. Je me demande d'ailleurs si le Conseil national ne devrait pas envisager de renvoyer cette motion à la CEATE pour la traiter plutôt qu'à une commission traitant de questions de défense nationale.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Als Präsident der Cemsuisse und damit als Vertreter einer Industrie, die sehr direkt darauf angewiesen ist, auch in Zukunft über genügend einheimische Rohstoffe zu verfügen, damit dieses wichtige Bindemittel auch weiterhin lokal bei uns produziert werden kann, danke ich Herrn Kollege Hegglin für seinen wichtigen Vorstoss.
Die Erarbeitung eines Sachplans oder, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion in Aussicht stellt, eines Konzeptes ist nämlich absolut zentral, wenn wir unter anderem die nachhaltige Versorgung mit Zement beibehalten wollen. Die Versorgung des Landes mit mineralischen Rohstoffen muss also proaktiv sichergestellt werden. Auch wenn, Herr Kollege Cramer, vermehrt auf Recyclingmaterial zurückgegriffen werden kann, genügt das sicher nicht.
Mit diesem Vorstoss bewegen wir uns letztlich vollumfänglich auf der Linie des Bundesrates, der im Dezember 2017 den Bericht mineralische Rohstoffe zustimmend zur Kenntnis genommen hat. In diesem Bericht erkennt der Bundesrat denn auch Handlungsbedarf, den er in einem ersten Schritt mit der Schaffung von Rohstoffsicherungsberichten abdecken will. Aber diese Berichte alleine reichen nicht aus, um die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen längerfristig sicherzustellen.
In unserer Gesetzgebung ist bis jetzt einzig der Schutz der Landschaft geregelt. So nachvollziehbar und wichtig der Schutz spezifischer Landschaften und Naturgebiete ist, so wichtig ist es auch, die grösseren Zusammenhänge zu sehen. Damit beispielsweise zugunsten der Landschaft verdichtet gebaut werden kann, braucht es die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen. Sind diese Rohstoffe in der Schweiz nicht ausreichend verfügbar, müssen sie aus dem Ausland angeliefert werden. Dabei ist es unbestrittenermassen so, dass der Import von Rohstoffen und daraus hergestellten Produkten zu deutlich grösseren Umweltauswirkungen führt, als wenn wir diese Rohstoffe in der Schweiz abbauen können.
Der Bundesrat hält in seinem Bericht zu Recht fest, dass eine solche Externalisierung der Umweltauswirkungen zu vermeiden sei. Verkürzt gesagt stehen sich bei der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen unter anderem die Ziele des Landschaftsschutzes und der Umwelt- und Klimapolitik gegenüber. Dies verdeutlicht, dass insbesondere in der Raumpolitik adäquate Interessenabwägungen absolut zentral sind. Um diese Interessenabwägungen angemessen vornehmen zu können, sind ein übergeordnetes Verständnis der Zusammenhänge sowie entsprechende gesetzliche bzw. raumpolitische Grundlagen essenziell.
Der Bundesrat bringt in seiner Stellungnahme zum Ausdruck, dass er das Anliegen der Motion im Grundsatz teilt. Einzig das vorgeschlagene Instrument des Sachplans erachtet er als nicht zielführend. Ob Sachplan oder Konzept, ist für mich letztlich, um es etwas salopp auszudrücken, Hans was Heiri.
Wie es der Bundesrat anzeigt, würde er bei Annahme der Motion Hegglin Peter im Zweitrat eine leichte Anpassung des Wortlauts vorschlagen. Damit sagt er uns implizit, dass er die Motion inhaltlich eigentlich zur Annahme beantragt. Ein Konzept zur Versorgung mit mineralischen Rohstoffen würde es ermöglichen, die nationalen Versorgungsinteressen bei entsprechenden Planungen zu berücksichtigen und kantonsübergreifende Planungen zu fördern.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Hegglin Peter anzunehmen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Sachplan ist Sachplan, und Konzept ist Konzept. Leider ist der Unterschied nicht Hans was Heiri. Ich versuche, es am Beispiel unseres Kantons aufzuzeigen.
Kollege Hefti und Kollege Cramer haben bereits darauf hingewiesen, dass wir in der Schweiz noch so etwas wie die Bundesverfassung haben, mit einer Kompetenzaufteilung, mit einer entsprechenden Zuständigkeit für den Sachplan mineralische Rohstoffe bei den Kantonen und nicht beim Bund. Das ist einmal so schlicht darzulegen. Ob der Ständerat gerade der Rat sein sollte, der hier die kantonalen Kompetenzen untergräbt bzw. den klaren Wortlaut der Bundesverfassung missachtet, ist eine andere Frage. Diese Entscheidung überlasse ich jedem Einzelnen.
Wir kommen zur Praxis. In der Praxis ist es so, dass der Sachplan für den Abbau der mineralischen Rohstoffe durch die Kantone vorzukehren ist. Der Kanton Wallis hat, wie Kollege Cramer bereits erwähnt hat, kürzlich, vor wenigen Monaten, den kantonalen Richtplan verabschiedet. In diesem kantonalen Richtplan gibt es einen zusätzlichen Sachplan zum Abbau von mineralischen Rohstoffen. Dieser kantonale Richtplan mit dem Sachplan für die mineralischen Rohstoffe wird im Sommer dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt, so wie das Verfassung und Raumplanungsrecht vorsehen.
Die Ziele und Zwecke der Motion begreife ich voll und ganz. Es ist ein Problem - wir haben Versorgungsengpässe bei mineralischen Rohstoffen. Leider muss ich hier einfach darauf hinweisen, dass dies nach wie vor Angelegenheit der Kantone ist. Falls die Motion wirklich ein Konzept vorgeschlagen hätte und keinen Sachplan, hätte ich die Motion angenommen. Leider schlägt die Motion einen Sachplan vor. Daher lehne ich die Motion ab.
Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt
Le Conseil fédéral reconnaît, comme vous, l'importance des matières premières minérales pour la Suisse et l'intérêt majeur d'un approvisionnement aussi bien économique qu'écologique du pays, ainsi que d'une utilisation ordonnée de ces ressources.
L'obligation pour la Confédération d'établir des plans sectoriels ne concerne que les activités à incidence dite spatiale, pour lesquelles la Constitution octroie à la Confédération la compétence dans les domaines de la planification et des autorisations et pour lesquelles elle est, dans une large mesure, seule responsable. On peut citer les bâtiments et les installations militaires, les routes nationales, le réseau ferroviaire, les infrastructures aéronautiques civiles, l'énergie nucléaire, les lignes de transport d'énergie et les centres fédéraux pour requérants d'asile. C'est clairement défini.
Mais, et plusieurs d'entre vous l'ont relevé, faute de base constitutionnelle, la Confédération ne dispose d'aucune compétence pour établir un plan sectoriel dans le domaine des matières premières minérales. Par contre, si un besoin de coordination était reconnu, il pourrait être envisageable que la Confédération en élabore la conception au sens de l'article 13 de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire, cela même en l'absence de compétence réglementaire directe pour les matières premières minérales. Cet instrument permet de prendre en compte les intérêts de la Confédération dans les planifications correspondantes et de les préciser, ainsi que de promouvoir des planifications supracantonales.
L'élaboration d'aide à la planification a été classée comme deuxième priorité dans le rapport au sujet des matières premières minérales, en raison des ressources limitées à disposition et du manque de données de base à l'échelle nationale. Avec les mesures prioritaires qui sont proposées, le Conseil fédéral veut soutenir les cantons et l'économie en mettant à leur disposition des données de base au niveau national sur les ressources, l'extraction et l'utilisation des matières premières minérales. Dans des conditions optimales, soit avec des ressources suffisantes et une participation active des cantons et des autres parties prenantes, il faut compter, cela a été dit, deux à trois ans pour l'élaboration d'une conception pour les matières premières minérales.
Pour les raisons que je viens de mentionner, à savoir l'absence de compétences de la Confédération au niveau constitutionnel, le Conseil fédéral ne peut pas recommander d'accepter cette motion, qui exige un plan sectoriel pour les matières premières minérales.
Si toutefois votre conseil devait adopter la motion, le Conseil fédéral s'autoriserait à soumettre une proposition de modification au second conseil, visant à remplacer le plan sectoriel par une conception selon l'article 13 de loi fédérale sur l'aménagement du territoire. La proposition contiendrait non seulement cet aspect, mais aussi la planification correspondante en termes de calendrier et, surtout, de ressources. En effet, sans ressources, vous savez très bien qu'on ne fait rien. Il y aurait, dans ce cas de figure, un intérêt commun des cantons et de la Confédération, donc chacun serait appelé à apporter sa pierre - j'allais dire son sou - à l'édifice.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 7 Stimmen
Dagegen ... 32 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt, und ich darf Herrn Bundesrat Parmelin verabschieden. Je vous remercie, Monsieur le conseiller fédéral, de votre travail et de votre présence; je vous souhaite une belle journée. Ihnen allen danke ich für die kollegiale Zusammenarbeit. Ich schliesse damit die erste Sessionswoche und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Schluss der Sitzung um 11.55 Uhr
La séance est levée à 11 h 55