17.519
Massnahmen gegen trölerisches Prozessieren im Asylverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Brand Heinz · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Reimann Lukas, Amaudruz, Brand, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Rutz Gregor, Steinemann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Reimann Lukas, Amaudruz, Brand, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Rutz Gregor, Steinemann)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Brand Heinz, zweiter Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Frehner Sebastian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zu den inhaltlichen Änderungen, die ich mit meiner parlamentarischen Initiative vorschlage: Es geht um Artikel 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Gemäss Absatz 1 soll neu eine Partei oder deren Vertreter, die den Anstand verletzen oder den Geschäftsgang stören, mit Verweis oder mit Ordnungsbusse bis zu 5000 Franken bestraft werden können. Das Strafmass soll also bis zu zehnmal so hoch wie jetzt sein. In Absatz 2, in dem es um böswillige und mutwillige Prozessführung geht, soll die mögliche Busse ebenfalls verzehnfacht werden; im Wiederholungsfall soll nicht die Busse erhöht werden, sondern es soll möglich sein, den Vertreter für die Dauer von mindestens einem bis vier Jahren vom Prozessieren vor der Beschwerdeinstanz auszuschliessen. Auch in Absatz 3 sollen Personen, die den Anweisungen des Vorsitzenden nicht folgen, mit einer bis zu zehnmal so hohen Ordnungsbusse bestraft werden können.
Ich möchte noch klarstellen, was ich mit meiner parlamentarischen Initiative nicht bezwecke: Ich will nicht Asylverfahren erschweren oder weniger Flüchtlinge in der Schweiz haben. Ich will auch nicht, dass Vertreter gegen negative Asylentscheide möglichst wenig Rechtsmittel einlegen können. Wir sind ein Rechtsstaat, und jeder und jede soll eine richterliche Entscheidung überprüfen lassen können.
Was möchte ich aber mit meiner parlamentarischen Initiative? Ich möchte das Asylverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anpassen, weil es zurzeit Missbrauch gibt. Meine parlamentarische Initiative möchte verhindern, dass Vertreter künftig noch Anreize haben, missbräuchliche Prozesse zu führen. Darauf aufmerksam gemacht wurde ich durch einen Artikel im "Tages-Anzeiger" vom 13. November 2016: Dort wurde über einen Anwalt geschrieben, der schon mehrmals eine Busse wegen mutwilliger Prozessführung erhalten hat, und da die Sanktionen anscheinend nicht abschrecken, hört dieser Anwalt auch nicht auf, solche mutwilligen Prozesse zu führen.
Den Zeitungen darf man bekanntlich nicht glauben. Deshalb habe ich beim Bundesverwaltungsgericht einzelne Richter angesprochen, nicht nur Richter meiner Partei. Diese haben mir bestätigt, dass es einen Handlungsbedarf gibt, weil gewisse Vertreter gegen die Bestimmungen von Artikel 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verstossen und damit auch nicht aufhören, wenn sie eine Busse erhalten; dies, weil es sich für sie anscheinend trotz der ausgesprochenen Busse weiterhin lohnt, Prozesse zu führen, die eben gegen die besagte Bestimmung verstossen.
Mein Fazit: Es geht bei meinem Vorstoss also darum, dass keine unnötigen Asylprozesse vor dem Bundesverwaltungsgericht angestrebt werden. Solche Verfahren belasten den Justizapparat und die Allgemeinheit sehr. Insbesondere muss der Steuerzahler diese missbräuchlichen Prozesse meistens finanzieren, weil die Personen, die ein Rechtsmittel einlegen, die auferlegten Kosten nicht selber tragen können. Vertreter, die solche Verfahren missbräuchlich anstreben, z. B. weil es sich trotz Bussen für sie finanziell lohnt, weiterhin solche missbräuchlichen Prozesse zu führen, müssen aus meiner Sicht in die Schranken gewiesen werden.
Danke, dass Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die parlamentarische Initiative Frehner "Massnahmen gegen trölerisches Prozessieren im Asylverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht" möchte einen Missstand beheben, der grösser ist, als es auf den ersten Blick scheint. Auf der einen Seite gibt es immer mehr Menschen - der Mittelstand, Gewerbler -, die sich das Prozessieren gar nicht mehr leisten können, dies auch aufgrund der erhöhten Prozesskosten, insbesondere in der ZPO. Auf der anderen Seite gibt es Leute, die ständig prozessieren, dies auf Kosten der Steuerzahler. Sie finanzieren sich und ihre Kanzlei durch Verzögerungen der Verfahren. Besonders augenfällig ist dies bei den Asylverfahren. Aber auch in weiteren Verwaltungsverfahren kommt dies häufiger vor, als man denkt.
Wenn jemand für die Störung des Geschäftsganges des Bundesverwaltungsgerichtes verantwortlich ist oder sich der böswilligen oder mutwilligen Prozessführung schuldig macht, dann hat er mit derart tiefen Bussen - maximal 500 Franken - zu rechnen, dass ihn das wohl nicht weiter stören wird. Zum Vergleich dazu muss ein Gewerbler, der eine Klage einreichen will, einen Kostenvorschuss von mehreren Tausend Franken leisten. Das kann ihn davon abhalten, zu Recht und Gerechtigkeit zu kommen. Hier aber wird dazu angehalten, Ungerechtigkeit hinzunehmen und die Gerichtskosten in die Höhe zu treiben. Man nimmt dabei das Geld von den einen, den rechtschaffenen Bürgern, und gibt es dann den anderen, die den gesamten Justizapparat unnötig belasten.
Diese Verfahren sind sehr teuer, sie belasten die Gerichte, die Steuerzahler; sie belasten auch, auf den unteren Stufen der Gerichte, das gesamte Milizsystem. Zudem führt dies zu rechtlichen Ungleichheiten, die wir so nie wollten. Diese können mit dieser parlamentarischen Initiative behoben werden. Im Falle von böswilligen und mutwilligen Prozessführungen, bei denen es einzig darum geht, sich selber zu bereichern oder ein Verfahren zu verzögern, obschon die Sachlage klar ist, sollen Ordnungsbussen neu bis 10 000 Franken betragen können. Damit hätte man auch etwas in der Hand gegen diese Störung der Prozessordnung, gegen die Störung des gesamten Justizsystems der Schweiz und gegen die Störung von effizienten und der Gerechtigkeit dienenden Justizverfahren.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Minderheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 21. Februar 2019 die parlamentarische Initiative Frehner vorgeprüft. Diese fordert - es wurde gesagt -, dass im Verwaltungsverfahrensgesetz für die Störung des Geschäftsgangs des Bundesverwaltungsgerichtes oder im Falle böswilliger oder mutwilliger Prozessführung zehnmal höhere Bussen vorzusehen seien.
Im Namen sowohl der Kommission als auch des Initianten möchte ich vorab darauf hinweisen, dass uns alle die Zuteilung dieses Vorstosses an die Staatspolitische Kommission erstaunt hat. Auch der Initiant hatte eigentlich mit einer Zuteilung an die Kommission für Rechtsfragen gerechnet. Ein Grund für diese Zuteilung ist wohl, dass Text, Titel und Begründung der parlamentarischen Initiative nicht übereinstimmen. Die Initiative zielt gemäss Text auf eine allgemeine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ab. Sie wird jedoch nur mit einem einzelnen Fall von trölerischem Prozessieren im Asylbereich begründet, und der Titel bezieht sich ebenfalls nur auf den Asylbereich.
Allerdings ist klar: Die von der Initiative verlangten Gesetzesänderungen würden über den Asylbereich hinaus die Verfahren sämtlicher Rechtsbereiche betreffen. Dass im Einzelfall möglicherweise nicht nur im Asylbereich, sondern auch in anderen Bereichen trölerische Verfahren angestrengt werden, ist unbestritten. Deshalb gibt es überhaupt diese Bussenregelung. Allerdings liegen der Kommission weder zum Asylbereich noch darüber hinaus Hinweise vor, dass die Gerichte generell in grösserem Ausmass von diesem Problem betroffen sind. Auch der Initiant selbst konnte dies im Rahmen der Vorprüfung, abgesehen von diesen allgemeinen Auskünften, gegenüber der Kommission nicht mit substanziierten Zahlen erhärten.
Die Kommissionsmehrheit bezweifelt denn auch, dass ein generelles Problem besteht, und verneint deshalb den Gesetzgebungsbedarf. Sollte Ihre Mehrheit das allerdings anders sehen, müsste man vorab Stellungnahmen zu verschiedenen anderen Rechtsbereichen einholen, um überhaupt zu wissen, wo das Problem liegt und wie gross es ist.
Zudem wäre auch die Konsistenz mit anderen Bussen zu überprüfen: Die hier diskutierten Beträge wurden 2005 beschlossen und lehnen sich an die Bestimmungen im Bundesgerichtsgesetz an, wobei dort die maximalen Bussen leicht höher sind. Eine allgemeine Änderung müsste also konsequenterweise auch eine Änderung im Bundesgerichtsgesetz zur Folge haben.
Erlauben Sie mir noch eine spezifische Bemerkung zum Asylbereich: Dort wird seit dem 1. März 2019 bei beschleunigten Verfahren die Arbeit der zugewiesenen Rechtsberater mit Pauschalen abgegolten. In der Kommission wurde gesagt, dass dies nicht nur den Anreiz für missbräuchliche Verfahren verringert, sondern im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass in durchaus erfolgversprechenden, aber halt auch aufwendigen Fällen nicht prozessiert wird, dass also das Gegenteil passiert. Zudem haben wir bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen gemäss Artikel 111d des Asylgesetzes noch den Gebührenvorschuss: Eine Befreiung davon ist auf Gesuch hin nur möglich, wenn das Vorbringen nicht von vornherein aussichtslos erscheint. Das ist ein Vorschuss, den nicht der Rechtsvertreter, sondern der Asylsuchende selbst bezahlen muss, sonst wird auf ein solches Wiedererwägungs- oder Mehrfachgesuch gar nicht erst eingetreten.
Die Minderheit der Kommission - Sie haben es gehört - erachtet es dagegen als nötig, dass man im Fall von Beschwerden gegen Asylentscheide vorkommende missbräuchliche Prozessführungen mit höheren Bussen unterbinden könne. Sie erachtet es auch nicht als problematisch, wenn diese Bussen dann halt im Allgemeinen entsprechend erhöht werden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
L'initiative parlementaire 17.519 vise à ce que la loi fédérale sur la procédure administrative prévoie des amendes plus élevées pour les parties ou leur mandataire qui troublent la marche des affaires du Tribunal administratif fédéral ou qui usent de mauvaise foi ou encore de procédés téméraires. Concrètement, c'est la modification de trois alinéas de l'article 60 de la loi fédérale sur la procédure administrative que propose l'auteur de cette initiative parlementaire.
Le droit disciplinaire actuel prévoit en effet une amende de 1000 francs au plus en cas d'usage de mauvaise foi ou de procédés téméraires et de 3000 francs au plus en cas de récidive. Selon notre collègue Frehner, ces montants n'ont plus aucun effet dissuasif et le Tribunal administratif fédéral ne dispose que d'instruments inefficaces pour lutter contre les procédés téméraires dont usent certains avocats de requérants d'asile. Dans son intervention, Monsieur Frehner a cité un article du "Tages-Anzeiger" du 13 novembre 2016 dénonçant l'amende trop faible attribuée à un avocat ayant usé de mauvaise foi ou de procédés téméraires en engageant des actions dilatoires ayant ralenti la marche d'une affaire devant le Tribunal administratif fédéral. L'auteur de l'initiative souligne encore que la faible amende n'a pas dissuadé cet avocat abuseur de recommencer.
Réunie les 21 et 22 février derniers pour l'examen préalable de cette initiative parlementaire, la Commission des institutions politiques a décidé, par 14 voix contre 9, de proposer à notre conseil de ne pas y donner suite. La commission relève en effet une absence totale de cohérence entre le titre, le texte et le développement de l'initiative. Cette dernière vise une modification de la loi fédérale sur la procédure administrative, mais, pour la motiver, son auteur fait état d'un seul cas d'action dilatoire en matière d'asile, en prétendant que cet exemple ne représente que la pointe de l'iceberg. Il est possible qu'en matière d'asile, des recours soient parfois déposés dans le but de retarder la procédure, troublant ainsi la marche des affaires du Tribunal administratif fédéral. Mais la modification de la loi demandée affecterait les procédures de l'ensemble des domaines du droit et pas seulement celui de l'asile. Or, il se trouve que la commission ne dispose d'aucun élément laissant supposer que le Tribunal administratif fédéral serait confronté à un nombre important d'actions dilatoires et elle doute qu'il s'agisse d'un problème général. Un examen sérieux de la question nécessiterait de solliciter une prise de position dans divers domaines du droit. Par ailleurs, depuis l'entrée en vigueur de la restructuration du domine de l'asile, les avocats intervenant dans le cadre d'une procédure accélérée sont rémunérés au forfait. En introduisant cette mesure, le législateur a réduit la tentation d'engager des procédures abusives.
Une minorité de la commission considère par contre qu'il est nécessaire d'empêcher les actions abusives dans le cas de recours contre des décisions en matière d'asile et demande que la procédure administrative prévoie des amendes plus élevées.
Votre commission vous invite à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Abstimmung
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di non dare seguito all'iniziativa. Una minoranza Reimann Lukas propone di darvi seguito.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 65 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(0 Enthaltungen)