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Werden die Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit eingehalten?

55237 · Amtliches Bulletin

Del 9 dic 2021

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/55237/de/werden-die-anforderungen-an-die-steuerbefreiung-juristischer-personen-wegen-gemeinnutzigkeit-im-falle-von-politischer-tatigkeit-eingehalten

Consultato il 10 set 2026

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  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: L'esenzione fiscale per scopi di pubblica utilità delle persone giuridiche che perseguono obiettivi politici è giustificata? (20.4162)

20.4162

Werden die Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit eingehalten?

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Badran Jacqueline, Baumann, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Marti Samira, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Bertschy, Badran Jacqueline, Baumann, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Marti Samira, Michaud Gigon, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)

Rejeter la motion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Buffat Michaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La Commission de l'économie et des redevances de notre conseil s'est réunie le 19 octobre 2021 afin de traiter la motion du conseiller aux Etats Ruedi Noser relative à l'exonération fiscale pour utilité publique des personnes morales qui poursuivent des objectifs politiques.

La commission vous recommande, par 14 voix contre 10 et 1 abstention, d'accepter la motion.

L'auteur de la motion souhaite que le Conseil fédéral s'assure du respect des conditions d'exonération pour utilité publique de l'impôt fédéral direct pour les personnes morales engagées politiquement et fasse en sorte que cette exonération soit révoquée si les conditions ne sont pas remplies. Il reviendrait à l'Administration fédérale des contributions, dans le cadre de la surveillance qu'elle exerce sur l'impôt fédéral direct, d'effectuer les contrôles nécessaires et, le cas échéant, de prononcer les révocations.

Pour la majorité de la commission il est important qu'il y ait également de la transparence dans ce domaine.

L'auteur de la motion voudrait selon l'article 120 de la loi sur le Parlement, que le Conseil fédéral prenne une mesure, à savoir des contrôles pour s'assurer que les organisations concernées respectent les conditions d'exonération accordées. Il s'est avéré par le passé que des fondations qui étaient au bénéfice d'une exonération pour but d'utilité publique ont investi des sommes considérables dans des campagnes politiques. Les cantons qui accordent l'exonération ont un devoir de surveillance, mais il arrive qu'après l'octroi de l'exonération, les contrôles ne soient plus effectués. En pratique, pour mettre en oeuvre la motion, l'Administration fédérale des contributions donnerait un mandat aux cantons sur les éléments à contrôler, à savoir, en plus des comptes annuels, les frais engagés pour la politique.

La mise en oeuvre de la motion ne doit pas entraîner la création d'un monstre bureaucratique, mais permettre de faire la transparence sur le sujet.

C'est pour ces raisons que la commission vous invite à accepter la motion.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat die Motion Noser 20.4162 vom 24. September 2020 beraten. Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Um was geht es?

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, zu überprüfen, ob juristische Personen, die wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der direkten Bundessteuer befreit sind, im Fall von politischer Tätigkeit die Anforderungen an die Steuerbefreiung tatsächlich erfüllen. Falls dies nicht der Fall sei, sei die Steuerbefreiung zu widerrufen.

Wenn Sie den Motionstext lesen, sehen Sie, dass es nicht darum geht, eine neue Gesetzgebung ins Leben zu rufen; es geht um einen Prüfungsauftrag. Begründet hat der Motionär diesen wie folgt: Artikel 56 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht vor, dass eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke möglich ist. Die Tätigkeit muss im allgemeinen Interesse stehen, das wird so verlangt. Uneigennütziges Handeln wird vorausgesetzt. Solche Zwecke sind z. B. soziale Fürsorge, Kunst, Wissenschaft, Förderung der Menschenrechte, Entwicklungshilfe usw., welche das Gemeinwohl betreffen. Das wird als Voraussetzung genannt.

Der Motionär führt insbesondere auch aus, viele NGO hätten sich bei verschiedenen kontroversen Vorlagen politisch sehr engagiert. Einige seien sogar Träger von Initiativen und Referenden. Zur Beurteilung sei das Kreisschreiben von 1994 massgebend. Demzufolge seien politische Tätigkeiten und Zielsetzungen, die im Interesse von juristischen Personen oder ihrer Mitglieder stehen, nicht als im Allgemeininteresse stehend zu qualifizieren. Wenn Kampagnen geführt würden, sei das vor allem im Eigeninteresse. Daher seien diese Institutionen nicht mehr von den Steuern zu befreien.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme angeführt, dass hauptsächlich politische Tätigkeiten gemäss Lehre und Rechtsprechung seit jeher nicht als gemeinnützig zu qualifizieren seien. Bei dieser Motion ist zu berücksichtigen, dass die direkte Bundessteuer durch die Kantone unter Aufsicht des Bundes veranlagt wird. Auch sind die Kantone für die Beurteilung der Steuerbefreiung zuständig. Der Bundesrat hat schliesslich beantragt, diese Motion sei abzulehnen. Der Ständerat hat die Motion seinerseits behandelt und ihr mit 21 zu 20 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

In unserer Kommission für Wirtschaft und Abgaben wurde die Diskussion kontrovers geführt. Die Mehrheit ist der Meinung, dass hier zu wenig hingeschaut und zu wenig überprüft werde, ob die Voraussetzungen gemäss Artikel 56 Buchstabe g des Bundessteuergesetzes noch erfüllt seien. Einmal befreite Organisationen seien nicht einfach als befreit zu beurteilen, sondern es sei weiterhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt seien. Eine Minderheit war der Meinung, dass dem Genüge getan werde - Sie werden die Begründung der Minderheit noch hören - und dass die Motion nicht anzunehmen sei.

In diesem Sinne war das der Bericht aus der Kommission. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Cher collègue Müller, n'avez-vous pas l'impression que les cantons pourraient prendre ce point comme une attaque contre le travail de contrôle que leurs autorités fiscales effectuent déjà? Cette motion ne demande-t-elle pas l'ajout d'une couche bureaucratique supplémentaire?

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Frau Kollegin, es ist ja so: Es ist schon richtig, dass die Kantone die Steuern veranlagen und auch die Aufsicht haben. Aber der Bund hat ja die Oberaufsicht. Der Motionär ist der Meinung, dass der Bund seine Oberaufsichtspflicht in diesem Punkt etwas zu wenig ausübe und demzufolge den Kantonen die Anweisungen geben soll, hier besser hinzuschauen. Es ist so, es braucht etwas mehr Administration. In der Kommission wurde aber auch gesagt, dass die Prioritäten einfach etwas anders gesetzt würden und bei diesem Thema halt ein Schwerpunkt gesetzt würde.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ständerat Noser fordert mit seiner Motion die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit. Es dürfte in etwas anderem münden, wenn wir die Motion annehmen, nämlich in einem Arbeitsbeschaffungsprogramm in kantonalen Steuerverwaltungen, und das mit einem demokratisch schalen Beigeschmack. Namens der Minderheit bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Das Geschäft ist bei uns, weil es im Ständerat mit einer Stimme Differenz durchgekommen ist, nachdem dort die Kommission die Ablehnung beantragt hatte. Bekanntlich gibt es Tausende von Organisationen, die steuerbefreit sind. Die Listen sind bei den Kantonen transparent einsehbar. Für die Steuerbefreiung einer Organisation wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke wird eine Tätigkeit im allgemeinen Interesse vorausgesetzt. Die Organisation muss karitativ, humanitär, ökologisch oder kulturell tätig sein, ihre Tätigkeit muss einem offenen Kreis von Personen zukommen und darf nicht den persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen von Vereinsmitgliedern, Stiftungsräten oder Organisationen dienen. Die Organisation muss sich massgeblich aus freiwilligen Zuwendungen finanzieren, die gegenstandslos fliessen.

Die Steuerbefreiung ist zu vermeiden, wenn eine Institution politische Ziele verfolgt, nicht aber, wenn zur Erreichung eines gemeinnützigen Zwecks unter anderem politische Mittel eingesetzt werden. Die Unterstützung von Abstimmungskampagnen ist nicht unvereinbar mit einer Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit. Das politische Engagement muss aber von untergeordneter Bedeutung sein; es darf nicht die hauptsächliche Tätigkeit der Institution ausmachen.

Gestützt auf das geltende Recht würde eine stichprobenweise Überprüfung gewährter Steuerbefreiungen und eine Offenlegung der Höhe der Ausgaben für politische Tätigkeiten gegenüber den Steuerbehörden nichts ändern. Das schreibt der Bundesrat, und das bestätigen die indirekt Adressierten, wenn sie berechnen, welchen Anteil an Ausgaben sie für die Politik aufwenden.

Die Befürworter der Motion argumentierten im Ständerat, es gehe um die Überprüfung der Gleichbehandlung, um nicht mehr und nicht weniger. Es gehe auch nicht darum, gemeinnützige Organisationen und ihre politische Aktivität zu verbieten. Es ist bei den Kantonen aber jetzt schon so, dass regelmässig überprüft werden kann. Die Kantone sind dazu angehalten, das zu tun; dagegen hat niemand etwas einzuwenden. Dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ihrer Aufsichtspflicht nachkommt und dass die Kantone regelmässig überprüfen, ob die gemeinnützigen Institutionen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung immer noch erfüllen, ist kein Problem. Sie tun das bereits, das bestreitet niemand.

Die Begründung der Motion war aber nicht die uneinheitliche Handhabung. Die Intention war eine andere, eine persönliche. Der Motionär war persönlich verärgert, und das können Sie nachlesen im Amtlichen Bulletin des Ständerates vom 10. Dezember 2020, als das Geschäft per Ordnungsantrag der Kommission zugeteilt wurde. Er sagte: "Es ist richtig, mich hat in erster Linie das Jagdgesetz geärgert." Bei der Konzernverantwortungs-Initiative werde es ihm zumindest unterstellt. Dann: "Wenn ich die Geldeinsätze anschaue, habe ich den Eindruck, dass ein Missverständnis vorhanden ist. [...] Die NGO sollen ihre Meinung sagen, auch die Kirche, alle sollen ihre Meinung sagen, ich habe nichts dagegen - aber bitte nicht mit Millionenbeträgen." (AB 2020 S 1325) Sprich: Sie sollen das bitte bescheidener tun. Bescheidenheit ist aber kein Kriterium für die Steuerbefreiung. Vielmehr muss das politische Engagement einer Institution von untergeordneter Bedeutung sein, es darf nicht die hauptsächliche Tätigkeit der Institution ausmachen. Das gilt für kleine NGO, es gilt aber auch für grosse.

Im Vorstoss ist die Rede davon, dass der Bundesrat auch die Kreise der Steuerbefreiten anpassen solle, wenn das Verbot politischer Betätigung grosszügiger ausgelegt werde. Das impliziert, dass der Motionär eigentlich davon ausgeht, dass politische Tätigkeit für NGO verboten sein muss. Sie ist es aber nicht, sondern muss einfach untergeordnet sein. Würde man den NGO verbieten, sich politisch zu engagieren, würde man ihnen die Möglichkeit entziehen, sich am politischen Diskurs zu beteiligen und zu sensibilisieren. Das ist nicht unser Demokratieverständnis, das ist auch nicht unser Verständnis, wie man mit Opposition umgeht.

Der Motionär fordert keine neue Praxis. Er fordert eine Überprüfung, weil er vermutet, seine Gegenspieler in den letzten Abstimmungskämpfen seien unkorrekterweise steuerbefreit. Diese Missbrauchsvermutung liegt in der Luft. In der WAK-N wurde ersichtlich, dass es zu keiner Praxisänderung bei der Steuerbefreiung führen würde. Es wurde klar, dass die Hauptmotive für die Motion nicht in der Forderung nach Gleichbehandlung oder in generellen Bedenken bestanden, die Steuerbefreiung werde in grosser Zahl falsch gehandhabt, sondern dass die Motion auch eine Retourkutsche dafür war, dass sich die NGO erdreistet hatten, grosse Kampagnen zu führen. Das ist kein gutes Motiv für eine politische Legiferierung oder für die Erteilung eines Überprüfungsauftrages. (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Bertschy, Sie müssen zum Schluss kommen, aber Sie dürfen dann noch eine Frage beantworten!) Wir tun gut daran, diese Abstimmungskämpfehinter uns zu lassen.

Das ist der Grund, weshalb meine Minderheit Sie bittet, die Motion abzulehnen. Sie ist unverhältnismässig.

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Kollegin Bertschy, Sie haben nur kurz erwähnt, dass die Mehrheit der WAK-S ihrem Rat die Motion zur Ablehnung empfahl. Könnten Sie noch etwas zur dabei angeführten Begründung sagen?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Dazu sage ich gerne etwas, Herr Kollege. Im Ständerat wurde die Motion mit einer Stimme Differenz angenommen. Der Kommissionssprecher, das war Ständerat Stefan Engler, sagte mit der Bitte, die Motion abzulehnen, der mit der Motion indirekt verlangte Entzug der Steuerbefreiung bei politischen Tätigkeiten würde zu einer Verarmung des politischen Diskurses führen. Er würde auch die gemeinschaftsbildende Funktion des gemeinnützigen Sektors beschneiden. Das sei nicht im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Das ist die eine Argumentation. Die andere Argumentation ist einfach: Es würde bei den Steuerverwaltungen in den Kantonen ein riesiges Arbeitsbeschaffungsprogramm auslösen, welches überhaupt nichts an der Praxis ändern würde. Abgesehen davon, dass es demokratiepolitisch bedenklich ist, ist es auch unverhältnismässig, ein solches Arbeitsbeschaffungsprogramm auszulösen. Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.

Ich würde gerne noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Copräsidentin von Alliance F, dem überparteilichen Dachverband der Frauenorganisationen. Alliance F ist nicht steuerbefreit, weil wir dafür zu politisch sind. Wir haben gemeinnützige Projekte, die zum Teil steuerbefreit sind. Aber die politischen sind es nicht - nicht dass Sie mir eine persönliche Intention unterstellen.

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Kollegin Bertschy, Sie haben Ständerat Ruedi Noser zitiert, und Sie haben dabei einen Auszug aus dem Protokoll der WAK-S vorgelesen. Haben Sie damit nicht das Kommissionsgeheimnis verletzt?

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich habe aus dem Amtlichen Bulletin des Ständerates zitiert, geschätzter Kollege Feller. Die Motion war vor einem Jahr im Plenum des Ständerates, und es wurde darüber beraten, ob man sie der Kommission zuweisen wolle. Da gab es eine Beratung im Ständerat, und ich habe aus dem Amtlichen Bulletin zitiert - das ist öffentlich.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat kommt ebenfalls zum Schluss, Ihnen diese Motion zur Ablehnung zu empfehlen.

Sehr oft kommt diese Diskussion nach Abstimmungen auf, hat doch die eine oder die andere Seite das Gefühl, es sei unrechtmässig Geld für einen Abstimmungskampf verwendet worden. Eigentlich fordert die Motion keine Praxisänderung, vielmehr verlangt sie, dass genauer hingeschaut wird. Genauer hinzuschauen, heisst eigentlich, eine politische Wertung vorzunehmen. Im Grunde genommen würden Sie der Verwaltung damit eine politische Wertung überbinden. Beamte müssten entscheiden: Ist die Gemeinnützigkeit geritzt? Wurde zu viel Geld eingesetzt? Damit bringen Sie die Verwaltung zwangsläufig in die Rolle eines Beurteilers, eines Experten, der einschätzen muss, ob die Gemeinnützigkeit tatsächlich geritzt wurde.

Ich glaube, so lässt sich das nicht bewerkstelligen. Durch die Motion entstehen Erwartungen an die Verwaltung, die nicht erfüllt werden können. Tausende, vielleicht sogar Zehntausende gemeinnützige Organisationen sind von der Steuer befreit. Nehmen Sie nach einer Abstimmung tatsächlich Stichproben vor, kommen ganz sicher Vorwürfe auf wie: "Diese oder jene Stiftung oder Organisation hätten Sie anschauen müssen", "Wir haben jene Organisation gemeint" usw. Folglich müssten Beamte im Nachhinein feststellen, ob Überschreitungen stattgefunden haben.

Zudem müsste man auf die vom Kanton vorgenommene Einstufung gemeinnütziger Organisationen zurückkommen. Das wäre eine Vermischung zwischen kantonaler Aufsicht bzw. Zuständigkeit und Aufsicht durch den Bund. Allein das kann bereits zu Diskussionen Anlass geben und führt zu Bürokratie und Mehraufwand, zugleich dürfte aber das Ergebnis in sich sehr bescheiden sein. Denn die politische Frage kann die Verwaltung so nicht lösen, weil es sich dabei um ein Ermessen handelt. Folglich lässt sich das so nicht umsetzen.

Weiter ist die Motion auch ein bisschen hilflos. Man strebt zwar keine Praxisänderung an, will aber trotzdem genauer hinschauen. Wenn man dem Problem, das Herr Noser aufgreift bzw. aufzugreifen glaubt, nachgehen müsste, müsste man wohl die Frage der Gemeinnützigkeit im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer neu definieren. Ebendiese Gemeinnützigkeit lässt nun aber zu, dass sich steuerbefreite Organisationen zur Erfüllung ihres Vereins- oder Stiftungszwecks auch politisch engagieren. Das möchten wir nicht verbieten, sehr oft ist das ja auch Teil der Aufgabe einer Organisation. Nehmen Sie als Beispiel Behindertenorganisationen oder dergleichen, die sich für die Rechte ihrer Mitglieder einsetzen. Damit dürfte es gegeben sein, dass sich diese Organisationen auch entsprechend engagieren können. Auch dort ist es wieder eine Ermessensfrage, wie viel eingesetzt werden kann und wie viel nicht.

Ich denke, es ist richtig, wenn wir weiterhin, und das ist ja der Fall, zusammen mit den Kantonen bei solchen Abstimmungen aufmerksam sind und vielleicht dem auch einmal nachgehen. Doch die Erwartungen, die mit der Motion verknüpft sind, können wir nicht erfüllen. Sie bürden uns eine politische Aufgabe auf, die wir nicht übernehmen können. Rein die Masse an gemeinnützigen Organisationen, die zu beaufsichtigen oder zu überprüfen wären, führt zu sehr viel administrativem Aufwand. Da müsste ich dann wieder dem Vorwurf begegnen, wir beschäftigten zu viel Personal, und das Gleiche würde sich dann bei den Kantonen fortsetzen.

Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir und auch die Kantone solchen Vorwürfen durchaus auch schon jetzt nachgehen. Die Motion bringt keinen Mehrwert.

Lehnen Sie die Motion also bitte ab.

Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Bertschy und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 84 Stimmen

Dagegen ... 98 Stimmen

(9 Enthaltungen)