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Finanzielle Beteiligung des Bundes an den notwendigen Sanierungsmassnahmen zur einwandfreien Trinkwasserqualität

56589 · Amtliches Bulletin

Del 17 mar 2022

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/56589/de/finanzielle-beteiligung-des-bundes-an-den-notwendigen-sanierungsmassnahmen-zur-einwandfreien-trinkwasserqualitat

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: La Confederazione deve partecipare al finanziamento delle misure di risanamento necessarie per garantire una qualità ineccepibile dell'acqua potabile (20.3022)

20.3022

Finanzielle Beteiligung des Bundes an den notwendigen Sanierungsmassnahmen zur einwandfreien Trinkwasserqualität

Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion

Seit Januar 2020, also seit gut zwei Jahren, ist es nicht mehr erlaubt, das Pestizid Chlorothalonil zu verkaufen. Dieses Pestizid hat sich als grosse Belastung für unsere Böden und für das Grundwasser erwiesen. Mit dem Verkaufsverbot ist das Problem leider nicht aus der Welt; die Abbauprodukte dieses Giftstoffes werden uns noch jahrzehntelang begleiten und belasten.

Ich wohne in Olten. In unseren Nachbargemeinden unmittelbar in westlicher Richtung, im solothurnischen Gäu, sind die Überschreitungen der Grenzwerte schweizweit am höchsten. Das erschreckt und beunruhigt viele. Aber das Problem ist vielerorts im Mittelland virulent, von der Waadt bis in den Thurgau. Wo das Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen wird, werden die Grenzwerte weitherum überschritten, und das wird noch jahrzehntelang so sein.

Darum müssen die Gemeinden als Verantwortliche der Trinkwasserversorgung handeln. Sie müssen neue Fassungen oder Zuleitungen bauen, sie müssen unbelastetes Quellwasser zuführen, wo das aufgrund der geografischen Lage überhaupt möglich ist, oder aufwendige Filteranlagen einbauen. Oder es trifft sie noch härter, und sie müssen Grundwasserfassungen schliessen und vollständig neue Anlagen bauen. Mir ist bekannt, dass die Dringlichkeit solcher Sanierungen zurzeit sistiert ist, weil es ein hängiges gerichtliches Verfahren gibt, aber es wird wohl eine Frage der Zeit sein, bis die betroffenen Gemeinden gleichwohl aktiv werden müssen.

Die Antwort des Bundesrates auf meine Motion ist, gelinde gesagt, seltsam. Sie irritiert und ist auch enttäuschend. Die Verantwortung für die Trinkwasserversorgung steht nicht zur Debatte, die ist und bleibt dezentral, aber die baulichen und infrastrukturellen Anpassungen sind sehr schnell notwendig, ohne die erwähnte gerichtliche Verzögerung innert zwei Jahren. In dieser Situation schreibt der Bundesrat, man müsse auf den vorsorglichen Schutz des Grundwassers und nicht auf Anpassungen der Infrastruktur setzen.

Selbstverständlich, Frau Bundesrätin, ist gegen den vorsorglichen Schutz des Grundwassers überhaupt nichts einzuwenden. Selbstverständlich ist es richtig und dringend, die Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen zu definieren und dort strengere Auflagen durchzusetzen. Das ist der Blick in die Zukunft. Meine Motion handelt jedoch von der Vergangenheitsbewältigung. Diese Vergangenheitsbewältigung kann nur eine Übergangsphase sein. Wir müssen selbstverständlich alles tun, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden.

Aber die massive Überschreitung der Grenzwerte haben wir heute. Die Stoffe, die das Grundwasser belasten, sind in den letzten vierzig Jahren verspritzt worden. Wie erwähnt, werden die Metaboliten von inzwischen verbotenen Pestiziden noch lange nachzuweisen sein, also hilft es überhaupt nicht, auf die künftig zu definierenden Zuströmbereiche zu verweisen.

Eine von mehreren Massnahmen ist die Schaffung eines Fonds, der dazu dient, dass sich der Bund finanziell an den unabwendbaren Sanierungskosten beteiligt. Das würde andere Massnahmen wie einen Aufpreis auf künftig zu verkaufende Pestizide ergänzen, damit eben auch künftig Anwenderinnen und Anwender beteiligt sind. Es gibt Vergleichsbeispiele. Sie sind altbekannt und politisch unbestritten; ich erinnere an den Altlastenfonds oder an die Beteiligung des Bundes bei der vierten Klärstufe der Kläranlagen zur Herausfilterung von Mikroverunreinigungen.

Als übernächstes Geschäft haben wir die Motion Fluri 20.3052. Seine und meine Motion sind ergänzend angelegt und wirken auch ergänzend.

Ich bitte Sie, beiden Motionen zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat Wettstein, Sie haben jetzt einiges erwähnt. Wir werden die Motion Fluri nachher noch separat beraten. Sie fordern eine finanzielle Unterstützung von Wasserversorgungsunternehmen, um auf diesem Weg in Gebieten, wo das Grundwasser mit Pestiziden verunreinigt ist, Wasseraufbereitungsanlagen oder neue Transportleitungen zu finanzieren. Die beiden Motionen sind insofern vergleichbar, als sie beide das Ziel haben, die Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen.

Auch der Bundesrat hat dieses Anliegen und verfolgt dieses Ziel. Allerdings kann dieses Ziel langfristig nicht durch technische Bauwerke erreicht werden. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass solche Aufbereitungsanlagen teuer und energieintensiv sind. Zudem - das sollten wir nicht unterschätzen - braucht es viel Fachwissen, um sie überhaupt zu betreiben. Für die Mehrheit der kleinen und mittleren Wasserversorger in der Schweiz sind sie daher keine Option.

Wir müssen sicherstellen, dass unsere Trinkwasserressourcen genügend vor Verunreinigungen geschützt werden, sodass eben gar keine so aufwendige Aufbereitung nötig ist. Der Grundsatz des vorsorglichen Grundwasserschutzes ist in der Gewässerschutzgesetzgebung festgelegt. Wir sind überzeugt, dass eine gute Trinkwasserqualität nur auf diesem Weg langfristig und flächendeckend gewährleistet werden kann.

Wir haben mit dem Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil ja mittlerweile ein bisschen Erfahrung. Es hat sich gezeigt, dass unser Trinkwasser besser vor Pestiziden geschützt werden muss. Sie als Parlamentarier haben darauf reagiert und den vorsorglichen Schutz der Trinkwasserressourcen gestärkt: Mit der Annahme der Motion Zanetti Roberto 20.3625 werden die Kantone verpflichtet, die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen festzulegen. Im Zuge der Beratungen zur parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", wurde das Gewässerschutzgesetz in den Artikeln 9 und 27 ergänzt. Damit wird neu sichergestellt, dass das Grundwasser im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen vor bestehenden und künftigen Verunreinigungen durch Pestizide geschützt wird.

Deshalb sind wir der Meinung, wir müssten jetzt, statt auf teure und energieintensive technische Lösungen zu setzen, mit Hochdruck und mit allen unseren Möglichkeiten den Weg des vorsorglichen Grundwasserschutzes weiterverfolgen. Die Belastungen unseres Trinkwassers müssen an der Quelle bekämpft und deshalb auch vorsorglich verhindert werden.

Das sind die Überlegungen des Bundesrates, die ihn dazu bewogen haben, Ihnen die Ablehnung dieser Motion zu empfehlen.

Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion

Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt stark auf die Möglichkeit der technischen Sanierung hingewiesen. Können Sie mir bestätigen, dass bauliche Sanierungen - zum Beispiel mit neuen Zuleitungen von unbelastetem Wasser, das mit dem Grundwasser gemischt werden kann, um damit den Grenzwert zu senken - technisch sehr wohl möglich, aber eben aufwendig sind und dass sie zur Bewältigung von Dingen dienen, die in der Vergangenheit falsch gelaufen sind?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich bin nicht die Expertin und die Technikerin in diesen Fragen, das wissen Sie, Herr Nationalrat Wettstein. Aber es geht ja bei Ihrer Motion um die Frage, was bis jetzt bereits passiert ist, wie man die Bevölkerung heute besser schützen kann.

Schauen Sie sich zum Beispiel die neuen Daten der Naqua an, die jetzt jede dritte Messstelle in der Schweiz betreffen. Die Resultate dieser Messungen zeigen auf, wie verbreitet Pestizidbelastungen des Grundwassers sind. Aber Sie können das betreffende Grundwasser nicht mit dem Trinkwasser gleichsetzen, welches an die Bevölkerung verteilt wird. Die Wasserversorgungsunternehmen haben bereits Sofortmassnahmen ergriffen und umgesetzt: Verunreinigte Trinkwasserfassungen wurden geschlossen; das Wasser aus verschiedenen Trinkwasservorkommen wird gemischt.

Selbstverständlich haben wir die Aufgabe und die Pflicht, auch in der aktuellen Situation alles zu tun, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser, das an die Bevölkerung verteilt wird, nicht verunreinigt ist. Aber es gibt eben auch keine landesweite Übersicht, wie viele Personen Trinkwasser mit Chlorothalonil-Abbauprodukten in Konzentrationen von mehr als 0,1 Mikrogramm pro Liter erhalten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat die Kantonschemikerinnen und -chemiker dazu befragt. Die Ergebnisse stehen noch aus. Sie werden bis Mitte Jahr erwartet.

Sie sehen, der Bund nimmt die Situation sehr ernst. Aber bevor wir jetzt Massnahmen beschliessen, die sehr teuer sind und zum Teil von kleineren Versorgern gar nicht umgesetzt werden können, müssen wir wissen, wie die Situation ist, und dort handeln, wo wirklich dringender Handlungsbedarf besteht. Den Druck, jetzt Massnahmen zu ergreifen, um die Verunreinigungen an der Quelle anzugehen, müssen wir aufrechterhalten. Aber wenn ich die Reaktionen sehe, wenn jemand Beschwerden macht und bis vor Bundesgericht geht, bin ich noch nicht sicher, ob bei allen in der Schweiz angekommen ist, wie wichtig diese Massnahmen sind und dass wir sie dringend umsetzen müssen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Der Bundesrat führte in der Stellungnahme zu unseren beiden Motionen aus, dass im Falle einer Annahme in diesem Rat eine Änderung im Ständerat beantragt würde. Seither sind zwei Jahre ins Land gezogen. Wird dieser Antrag auf Änderung im Falle einer Annahme unserer beiden Motionen, wenn das Geschäft in den Ständerat kommt, beibehalten?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich habe den ersten Teil akustisch nicht verstanden, Herr Nationalrat Fluri, Entschuldigung. Könnten Sie es nochmals sagen?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Der Bundesrat führt am Schluss seiner Stellungnahme zu unseren beiden Motionen aus, dass er im Fall einer Annahme der Motion in diesem Rat im Zweitrat eine Änderung beantragen würde. Wird dieser Antrag auf Änderung in Anbetracht der Tatsache, dass inzwischen schon wieder zwei Jahre vergangen sind, aufrechterhalten? Das heisst, wird der Bundesrat diese in seiner Stellungnahme angekündigte Änderung im Ständerat beantragen, wenn heute die Motion angenommen wird?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Vielen Dank für diese Frage. Ich sehe im Moment keinen Anlass, dass der Bundesrat von diesem Vorgehen abrücken würde.

Abstimmung

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 92 Stimmen

Dagegen ... 96 Stimmen

(1 Enthaltung)