05.5017
Heure des questions. Question Zisyadis Josef. Inscription de Car postal Suisse comme société anonyme
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo
Herr Zisyadis, die Post hat seit der Reform von 1998 die Rechtsform einer selbstständigen öffentlichen Anstalt. Das Gesetz sieht vor, dass die Post Gesellschaften gründen kann, soweit dadurch nicht die Kernbereiche des Monopols betroffen sind. Die Post untersteht im Bereich des Personenverkehrs den gesetzlichen Bestimmungen über den öffentlichen Verkehr. Das bedeutet insbesondere, dass sie im regionalen Personenverkehr im Wettbewerb mit anderen Anbietern steht und bezüglich der Abgeltung ungedeckter Kosten gleich behandelt wird wie andere konzessionierte Transportunternehmungen. Wegen des anhaltenden Spardruckes beim Bund und bei den Kantonen wird dieser Wettbewerbsdruck künftig noch zunehmen.
Mit der Gründung der Postauto Schweiz AG reagiert die Post auf die Entwicklung im öffentlichen Verkehr. So soll auch die Möglichkeit zur Eingehung von Kooperationen mit anderen Regionalanbietern gewährleistet werden. Die Post umgeht mit dieser Ausgliederung weder das Postorganisationsgesetz noch das Bundespersonalgesetz. Gestützt auf die strategischen Ziele, welche für ausgelagerte Einheiten ebenfalls gelten, erwartet der Bundesrat, dass auch Tochtergesellschaften über eine gesamtarbeitsvertragliche Ordnung verfügen. Das muss aber nicht unbedingt dieselbe sein wie bei der Post selbst.
Zisyadis Josef · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Non iscritto
Monsieur le conseiller fédéral, j'ai bien écouté votre réponse, mais tout de même, il y a une sacrée différence et divergence avec la loi du 24 mars 2000 sur le personnel de la Confédération. Durant les débats sur celle-ci, le Conseil fédéral avait été clair: la création de sociétés anonymes ne serait permise que pour de nouvelles activités de la Poste, comme par exemple l'internet ou des acquisitions à l'étranger. Je ne vois pas pourquoi vous avez changé de position depuis ce moment-là.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo
Ich habe nicht ganz verstanden, inwiefern der Bundesrat seine Meinung gewechselt haben soll. Es steht im Gesetz, dass eine Tochtergesellschaft, eine Aktiengesellschaft gegründet werden darf. Es gibt zwei Bedingungen: Erstens darf der Kernbereich des Monopols nicht ausgehöhlt werden, und zweitens besteht parallel dazu der Zwang, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. Das haben wir immer gesagt. Ich weiss, dass es einzelne Voten im Parlament gegeben hat, die anders gelautet haben, insbesondere im Ständerat. Aber der Bundesrat hat immer diese Position eingenommen.