21.7336
Nachholung entgangener den Sonntagen gleichgestellter Feiertage gemäss Artikel 20a Absatz 1 ArG gesetzlicher Feiertage
Wortlaut
An Feiertagen wird die Arbeit ausgesetzt, aus religiösen oder anderen Gründen. Sie dienen v.a. zur inneren Einkehr und zur Erholung. Fallen den Sonntagen gleichgestellte Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag, wird die Zahl der Tage, die dem Feiertagszweck dienen, verringert. Auch fällt die damit zusammenhängende Bezahlung dahin.
Ist der Bundesrat bereit, die geltende Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass künftig entgangene, den Sonntagen gleichgestellte Feiertage nachgeholt werden müssen?