Die tripartite Kommission flankierende Massnahmen (tripartite Kommission) besteht aus zwölf Mitgliedern, welche von der Regierung gewählt werden.
Das Präsidium wird von einem Vertreter oder einer Vertreterin des kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) übernommen. Die Kommission wählt aus den eigenen Reihen eine Person, welche das Vizepräsidium übernimmt.
Die Regierung regelt, soweit notwendig, die Arbeitsabläufe innerhalb der Kommission sowie die Koordination der Vollzugsaufgaben mit Dritten nach Anhörung der Kommission.