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AS 2023 299

Geschäftsreglement für das Bundespatentgericht (GR-PatGer)

Präambel

Das Bundespatentgericht

erlässt folgendes Reglement:

I

Das Geschäftsreglement vom 28. September 20111 für das Bundespatentgericht wird wie folgt geändert:

Art. 7 Abs. 4 und 5

4 Die Richterinnen und Richter werden nach ihrer Sachkunde und ihren Sprachkenntnissen ausgewählt. Dabei ist eine möglichst ausgeglichene Belastung der Richterinnen und Richter anzustreben.

5 Eine Anpassung eines Spruchkörpers kann nur aus wichtigen sachlichen Gründen erfolgen. Absatz 4 ist sinngemäss anwendbar. Die Parteien werden über die Gründe für die Anpassung informiert.

Art. 12 Abs. 2 und 3

2 Aufgehoben

3 Das Zirkulationsverfahren, Parteiverhandlungen und mündliche Beratungen werden von der Instruktionsrichterin oder vom Instruktionsrichter geleitet.

Art. 15

Bild- und Tonaufnahmen sind ohne vorgängige Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten in den Räumlichkeiten des Bundespatentgerichts untersagt.

II

Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

30. Mai 2023

Im Namen des Bundespatentgerichts

Der Präsident: Mark Schweizer
Der Erste Gerichtsschreiber: Sven Bucher

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